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V/0895/2017

Sachstandsbericht Konversion

Vorlagen 11.10.2017

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 18.10.2017, TOP 19

Berichtsvorlage

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Berichtsvorlage

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V/0895/2017 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Dezernat III 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Sachstandsbericht Konversion 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
18.10.2017 Rat Bericht 
 
 
Bericht: 
 
Städtebau / Bauleitplanung 
 
Der Planungsprozess für die neuen Wohn-Quartiere auf den ehemaligen Kasernenarealen „York" 
und „Oxford" hat mit den abgeschlossenen Offenlegungen der beiden Bebauungsplan -Entwürfe 
einen weiteren wichtigen Verfahrensschritt erreicht. Für die beiden neuen Bebauungspläne , die 
die planungsrechtlichen Grundlagen für die Nutzung und eine zeitnahe Bebauung der neuen 
Quartiere in Gremmendorf und in Gievenbeck schaffen , hat i n den paral lel laufenden Verfahren 
der Bauleitplanung vom 31. Juli bis zum  22. September 2017 die Offenlegungen stattgefunden. 
 
In diesem achtwöchigen Zeitraum konnten Bürgerinnen und Bürger die ausgearbeiteten Pla n-
entwürfe einschließlich der Begründungen und Anlage n im Kundenzentrum des Stadthauses 3 
einsehen. Dort bestand für sie die Möglichkeit, Stellungnahmen zur Planung abzugeben oder zur 
Niederschrift zu erklären.  Derzeit erfolgt die Auswertung und Prüfung der eingegangenen Ste l-
lungnahmen und Anregungen. Als er stes Ergebnis ist festzuhalten, dass die Eingaben nicht die 
grundsätzlichen städtebaulichen Planungsziele berühren. Das heißt, dass die Anregungen D e-
tails und einzelne Aspekte aus der Planung aufgreifen, dabei aber die grundsätzlichen strukture l-
len und stä dtebaulichen Ziele zur Entwicklung attraktiver Wohnquartiere und Wohnumfelder a n-
erkennen. 
 
Im - von der Planungsverwaltung von Beginn an dialogorientiert gesteuerten -  Konversionspro-
zess waren den Offenlegungen jeweils öffentliche Informationsabende im Ju li 2017 vorausg e-
gangen. Hier wurden die städtebaulichen Planungen für das neue Quartier ausführlich vorg e-
stellt. 
 
Im Rahmen der parallel zu den Bauleitplanverfahren laufenden städtebaulichen Planungsproze s-
se werden Gestaltungsleitlinien erarbeitet, die bei  der späteren Ausbauplanung öffentlicher Str a-
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0895/2017 
Auskunft erteilt: 
Herr Denstorff 
Ruf: 
492-7070 
E-Mail: 
Denstorff@stadt-muenster.de 
Datum: 
11.10.2017 
Öffentliche Berichtsvorlage

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V/0895/2017 
 
ßen, Wege und Plätze ebenso eine Rolle spielen werden wie bei der Freiraumgestaltung und der 
Vergabe der Baufelder. 
 
Die nächsten Schritte in der Bauleitplanung stellen sich wie folgt dar: Nach Auswertung der A n-
regungen und Einarbeitung etwaiger inhaltlicher Änderungen werden die Bebauungspläne für die 
Beschlussfassung vorbereitet. Nach der Beratung in den politischen Gremien folgen Satzung s-
beschlüsse und die Rechtskraft der Bebauungspläne. Vor aussetzung für die entsprechenden 
Satzungsbeschlüsse ist die Herbeiführung der jeweiligen Ankaufsentscheidungen und Genehmi-
gungen.  
 
Neben den städtebaulichen Planungsprozessen laufen alle planerischen Vorbereitungen, die 
nach Kau fvertragsabschluss und Rechtskraft der Bebauu ngspläne eine umgehende Freim a-
chung der Baufelder sowie die Durchführung der erforderlichen Erschließungsmaßnahen als 
Vorbereitung auf die ersten Hochbaumaßnahmen ermöglichen.  
 
Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes in der York -Kaserne und Oxford -Kaserne –
aktuelle Entwicklung EAE/BAMF 
 
Das Land Nordrhein-Westfalen hat mit der Stadt Münster einen Vertrag zum Betrieb einer Regist-
rierstelle innerhalb der EAE Münster (Regierungs - und Koordinierungstätigkeiten) vom 
01.11.2016 bis zum 31.12.2017 mit einer Option d er Verlängerung abgeschlossen (Ratsb e-
schluss zur Vorlage V/0703/2016). Nach dem bisherigen Verhandlungsstand mit dem Land Nord-
rhein-Westfalen, Bezirksregierung Münster, sollte der Betrieb an den Standorten York-Kaserne in 
Gremmendorf und Oxford -Kaserne in Gievenbeck bis zum 31.12.2018 befristet verlängert we r-
den.  
 
 Auf der Fläche der ehemaligen York -Kaserne betreibt das Bundesamt für Migration und Flüch t-
linge (BAMF) ein Ankunftszentrum. 
 
In einem Gespräch bei der Bezirksregierung Münster am 10.10.2017 sind der Verwaltung folgen-
de Planungen des Landes mitgeteilt worden: 
 
Das Land will die EAE in der Oxford -Kaserne, die nur noch marginal genutzt wird, zum 
31.12.2017 aufgeben. Die EAE in der York -Kaserne soll, soweit die Stadt Münster die Aufgaben 
einer zentralen Ausländerbehörde (ZAB) übernimmt, zum 31.03.2018 auslaufen.  
 
Das parallel vom BAMF auf dem Gelände der York -Kaserne betriebene Ankunftszentrum soll 
ebenfalls - nach der derzeitigen Information des Landes – zum 31.03.2018 seinen Betrieb in 
Münster einstellen.  
 
Mit dieser Entwicklung ergibt sich die Möglichkeit, die Flächen - entsprechende Freistellungser-
klärungen des Landes/Bundes sind zu erwarten – insgesamt zu erwerben und die Entwicklung 
dieser Areale unbeeinflusst von Interessen Dritter zu gestalten und umzusetzen. 
 
Die städtische Flüchtlingseinrichtung auf dem Areal der Oxford-Kaserne bleibt von der dargestell-
ten Entwicklung unberührt.  
 
Einrichtung einer zentralen Ausländerbehörde (ZAB) in Münster

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V/0895/2017 
 
In dem Gespräch hat das Land NRW seine Absicht ko nkretisiert und bekräftigt, in allen Regi e-
rungsbezirken des Landes eine ZAB einzurichten. Land und Bezirksregierung haben die Stadt 
gebeten, in Münster eine ZAB aufzubauen und zu betreiben. Die notwendigen Kosten für den 
Betrieb und die Aufgabenwahrnehmung der zentralen Ausländerbehörden werden aus dem La n-
deshaushalt erstattet (§ 14 der Zuständigkeitsverordnung). Durch die Einrichtung einer ZAB in 
Münster könnte auch interessierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der EAE bzw. des Ankunf t-
szentrums des BAMF eine Beschäftigungsperspektive in Münster eröffnet werden.  
           
Als Alternative zur Einrichtung einer ZAB wäre sonst landesseitig ein Weiterbetrieb einer (verklei-
nerten) EAE mit ca. 500 Plätzen vorgesehen, die entweder auf dem Gelände der York -Kaserne 
bleiben würde oder  anderweitig untergebracht werden müsste. Die Kosten dazu wären in beiden 
Fällen von der Stadt zu tragen.  
 
Kaufvertragsverhandlungen York- und Oxford-Kaserne 
 
Die städtebauliche Entwicklung dieser beiden Kasernenareale ist für die Stadt Münster von größ-
ter Bedeutung. Auf beiden Flächen sollen rd. 3.000 Wohnungen (1.800 auf dem Gelände der 
ehemaligen York-Kaserne und 1.200 auf dem Gelände der ehemaligen Oxford -Kaserne) für ca. 
10.000 Menschen entstehen. 
 
Zielsetzung der Stadt ist es, die Flächen beider Kasernen zeitnah einschl. der derzeit vom Bund 
(BAMF) bzw. vom Land (EAE) genutzten Flächen sowie der bereits von der Stadt in der Oxford -
Kaserne genutzten Flächen (Flüchtlingseinrichtung, Kita) insgesamt zu erwerben und zügig zu 
entwickeln.  
 
Die Areale der York-Kaserne und der Oxford-Kaserne sollen im Wege des Ankaufes auf die Stadt 
Münster, vertreten durch die KonvOY GmbH und die Wohn+Stadtbau GmbH, übergehen. Mit der 
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ist Einvernehmen über we sentliche Ec kpunkte 
zum Erwerb des Geländes der ehemaligen York-Kaserne erzielt worden:  
 
 Einigung über den Verkehrswert der Bewertungsfläche (ohne BAMF, BWZ einschl. EAE 
Land NRW) trotz der hochkomplexen Bewertungssituation. Die BImA gewährt für Zwecke 
des sozialen Wohnungsbaus einen Kaufpreisabschlag gem. der Verbilligungsrichtlinie 
vom 06.04.2017 (25.000 € pro WE). Voraussetzung ist, dass die Stadt bzw. W+S selbst 
entsprechende Wohngebäude mindestens zehn Jahre im Bestand hält. 
 
 Bei der Verkehrswertermittlung wurden Herstellungskosten für zu errichtende Kitas mit 23 
Gruppen  á 500.000 € (= 11.500.000 €) berücksichtigt. 
 
 Bei der Ermittlung des Verkehrswertes wurden Herstellungskosten für die Errichtung einer 
4 zügigen Grundschule nebst Turnhalle (i.H.v. 13.350.000 €) berücksichtigt. 
 
 Sollte sich auf dem Grundstück unbekannte unterirdische Bauwerke befinden, deren B e-
seitigung zwingend erforderlich ist, so wird die BImA nachträglich 90 % der Kosten 
(90/10-Regelung) erstatten.  
 
 Die Herleitung der Kaufpreisfin dung und die ausgehandelten Parameter werden entspr e-
chend auf die Bewertung der Oxford-Kaserne übertragen.

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V/0895/2017 
 
 Ferner soll eine Regelung in den Kaufvertrag aufgenommen werden, mit der ggf. sich ä n-
dernde Regelungen im BImA -Gesetz bezüglich einer angemessenen Z eit nach Kaufve r-
tragsabschluss berücksichtigt werden. 
 
Alle Absprachen stehen unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Bundesministeriums der F i-
nanzen sowie des Rates der Stadt Münster. 
 
Um den Ankauf der Konversionsflächen durch die KonvOY GmbH zu ermöglich en, werden der -
zeit die Strukturen der im April 2017 gegründeten Gesellschaft sukzessive aufgebaut. Die West -
fälische Bauindustrie GmbH hat im Rahmen eines Dienstleistungsvertrags folgende Aufgaben 
übernommen (vgl. auch Vorlage V/0702/2017): Vermietung ein es geeigneten Büroraumes und 
Nutzung des Besprechungsraums sowie Nutzung der Geschäftsadresse „Engelstraße 49, 48143 
Münster“, Nutzung der Strukturen für Telefon, Fax, Internetauftritt und E-Mail-Konto, Postbearbei-
tung und Sekretariatsaufgaben, laufende ka ufmännische Arbeiten, insbesondere Buchhaltung 
und Zahlungsverkehr, Erstellung der Steuererklärungen (ohne Steuerberatung). Die Aus -
schreibung weiterer notwendiger Leistungen für den Projektverlauf nach Ankauf der Flächen wird 
derzeit vorbereitet.  
 
Parallel dazu wird die Vermarktung der Flächen vorbereitet. Für die Finanzierung der KonvOY 
GmbH ist es wichtig, dass die Vermarktung der Flächen und die ersten Vergabeverfahren mö g-
lichst schnell nach dem Ankauf starten, um die Liquidität der Gesellschaft zu sic hern. Über die 
Aufteilung der Baufelder, die Zuordnung zu verschiedenen Interessentengruppen (Investoren, 
Wohnungsbaugesellschaften, Genossenschaften, Baugemeinschaften, Direktvermarktung, G e-
werbetreibende etc.) und die jeweils anzuwendenden Vergabeverfahr en wird die Verwaltung 
nach A nkauf der Flächen eine Ratsvorlage vorlegen, um durch einen Grundsatzbeschluss die 
Rahmenbedingungen für den Vermarktungsprozess vorzugeben. 
 
Die Ausarbeitung und Koordination der Verkehrs -, Ent wässerungs- und Freiraumplanungen für 
die beiden Kasernenflächen laufen derzeit ebenfalls mit Hochdruck, sodass nach Besitzübergang 
der Flächen möglichst schnell mit dem Bau begonnen werden kann. Die Verwaltung plant, den 
Baubeschluss bereits gleichzeitig mit dem Satzungsbeschluss einzuholen, um eine zügige U m-
setzung zu gewährleisten. Der Satzungsbeschluss kann frühestens nach Genehmigung des 
Kaufvertrags durch alle zu beteiligenden Gremien erfolgen. Hierbei ist nach der Genehmigung 
durch den Rat der Stadt Münster die Zustimmung der zuständigen Gremien des Bundestags und 
des Bundesrats abzuwarten. 
 
 
 
In Vertretung       In Vertretung 
 
 
 
Robin Denstorff      Alfons Reinkemeier 
Stadtbaurat       Stadtkämmerer 
 
Anlagen:

Beratungsverlauf (1)

18.10.2017 Rat
TOP 19 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Engelstraße 49

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Details

Aktenzeichen
V/0895/2017
Typ
Vorlagen
Datum
11.10.2017
Erstellt
06.10.2020 14:37