V/0895/2017
Sachstandsbericht Konversion
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Berichtsvorlage
10791 Zeichen
V/0895/2017
DER OBERBÜRGERMEISTER
Dezernat III
Betrifft
Sachstandsbericht Konversion
Beratungsfolge
18.10.2017 Rat Bericht
Bericht:
Städtebau / Bauleitplanung
Der Planungsprozess für die neuen Wohn-Quartiere auf den ehemaligen Kasernenarealen „York"
und „Oxford" hat mit den abgeschlossenen Offenlegungen der beiden Bebauungsplan -Entwürfe
einen weiteren wichtigen Verfahrensschritt erreicht. Für die beiden neuen Bebauungspläne , die
die planungsrechtlichen Grundlagen für die Nutzung und eine zeitnahe Bebauung der neuen
Quartiere in Gremmendorf und in Gievenbeck schaffen , hat i n den paral lel laufenden Verfahren
der Bauleitplanung vom 31. Juli bis zum 22. September 2017 die Offenlegungen stattgefunden.
In diesem achtwöchigen Zeitraum konnten Bürgerinnen und Bürger die ausgearbeiteten Pla n-
entwürfe einschließlich der Begründungen und Anlage n im Kundenzentrum des Stadthauses 3
einsehen. Dort bestand für sie die Möglichkeit, Stellungnahmen zur Planung abzugeben oder zur
Niederschrift zu erklären. Derzeit erfolgt die Auswertung und Prüfung der eingegangenen Ste l-
lungnahmen und Anregungen. Als er stes Ergebnis ist festzuhalten, dass die Eingaben nicht die
grundsätzlichen städtebaulichen Planungsziele berühren. Das heißt, dass die Anregungen D e-
tails und einzelne Aspekte aus der Planung aufgreifen, dabei aber die grundsätzlichen strukture l-
len und stä dtebaulichen Ziele zur Entwicklung attraktiver Wohnquartiere und Wohnumfelder a n-
erkennen.
Im - von der Planungsverwaltung von Beginn an dialogorientiert gesteuerten - Konversionspro-
zess waren den Offenlegungen jeweils öffentliche Informationsabende im Ju li 2017 vorausg e-
gangen. Hier wurden die städtebaulichen Planungen für das neue Quartier ausführlich vorg e-
stellt.
Im Rahmen der parallel zu den Bauleitplanverfahren laufenden städtebaulichen Planungsproze s-
se werden Gestaltungsleitlinien erarbeitet, die bei der späteren Ausbauplanung öffentlicher Str a-
Vorlagen-Nr.:
V/0895/2017
Auskunft erteilt:
Herr Denstorff
Ruf:
492-7070
E-Mail:
Denstorff@stadt-muenster.de
Datum:
11.10.2017
Öffentliche Berichtsvorlage
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ßen, Wege und Plätze ebenso eine Rolle spielen werden wie bei der Freiraumgestaltung und der
Vergabe der Baufelder.
Die nächsten Schritte in der Bauleitplanung stellen sich wie folgt dar: Nach Auswertung der A n-
regungen und Einarbeitung etwaiger inhaltlicher Änderungen werden die Bebauungspläne für die
Beschlussfassung vorbereitet. Nach der Beratung in den politischen Gremien folgen Satzung s-
beschlüsse und die Rechtskraft der Bebauungspläne. Vor aussetzung für die entsprechenden
Satzungsbeschlüsse ist die Herbeiführung der jeweiligen Ankaufsentscheidungen und Genehmi-
gungen.
Neben den städtebaulichen Planungsprozessen laufen alle planerischen Vorbereitungen, die
nach Kau fvertragsabschluss und Rechtskraft der Bebauu ngspläne eine umgehende Freim a-
chung der Baufelder sowie die Durchführung der erforderlichen Erschließungsmaßnahen als
Vorbereitung auf die ersten Hochbaumaßnahmen ermöglichen.
Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes in der York -Kaserne und Oxford -Kaserne –
aktuelle Entwicklung EAE/BAMF
Das Land Nordrhein-Westfalen hat mit der Stadt Münster einen Vertrag zum Betrieb einer Regist-
rierstelle innerhalb der EAE Münster (Regierungs - und Koordinierungstätigkeiten) vom
01.11.2016 bis zum 31.12.2017 mit einer Option d er Verlängerung abgeschlossen (Ratsb e-
schluss zur Vorlage V/0703/2016). Nach dem bisherigen Verhandlungsstand mit dem Land Nord-
rhein-Westfalen, Bezirksregierung Münster, sollte der Betrieb an den Standorten York-Kaserne in
Gremmendorf und Oxford -Kaserne in Gievenbeck bis zum 31.12.2018 befristet verlängert we r-
den.
Auf der Fläche der ehemaligen York -Kaserne betreibt das Bundesamt für Migration und Flüch t-
linge (BAMF) ein Ankunftszentrum.
In einem Gespräch bei der Bezirksregierung Münster am 10.10.2017 sind der Verwaltung folgen-
de Planungen des Landes mitgeteilt worden:
Das Land will die EAE in der Oxford -Kaserne, die nur noch marginal genutzt wird, zum
31.12.2017 aufgeben. Die EAE in der York -Kaserne soll, soweit die Stadt Münster die Aufgaben
einer zentralen Ausländerbehörde (ZAB) übernimmt, zum 31.03.2018 auslaufen.
Das parallel vom BAMF auf dem Gelände der York -Kaserne betriebene Ankunftszentrum soll
ebenfalls - nach der derzeitigen Information des Landes – zum 31.03.2018 seinen Betrieb in
Münster einstellen.
Mit dieser Entwicklung ergibt sich die Möglichkeit, die Flächen - entsprechende Freistellungser-
klärungen des Landes/Bundes sind zu erwarten – insgesamt zu erwerben und die Entwicklung
dieser Areale unbeeinflusst von Interessen Dritter zu gestalten und umzusetzen.
Die städtische Flüchtlingseinrichtung auf dem Areal der Oxford-Kaserne bleibt von der dargestell-
ten Entwicklung unberührt.
Einrichtung einer zentralen Ausländerbehörde (ZAB) in Münster
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In dem Gespräch hat das Land NRW seine Absicht ko nkretisiert und bekräftigt, in allen Regi e-
rungsbezirken des Landes eine ZAB einzurichten. Land und Bezirksregierung haben die Stadt
gebeten, in Münster eine ZAB aufzubauen und zu betreiben. Die notwendigen Kosten für den
Betrieb und die Aufgabenwahrnehmung der zentralen Ausländerbehörden werden aus dem La n-
deshaushalt erstattet (§ 14 der Zuständigkeitsverordnung). Durch die Einrichtung einer ZAB in
Münster könnte auch interessierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der EAE bzw. des Ankunf t-
szentrums des BAMF eine Beschäftigungsperspektive in Münster eröffnet werden.
Als Alternative zur Einrichtung einer ZAB wäre sonst landesseitig ein Weiterbetrieb einer (verklei-
nerten) EAE mit ca. 500 Plätzen vorgesehen, die entweder auf dem Gelände der York -Kaserne
bleiben würde oder anderweitig untergebracht werden müsste. Die Kosten dazu wären in beiden
Fällen von der Stadt zu tragen.
Kaufvertragsverhandlungen York- und Oxford-Kaserne
Die städtebauliche Entwicklung dieser beiden Kasernenareale ist für die Stadt Münster von größ-
ter Bedeutung. Auf beiden Flächen sollen rd. 3.000 Wohnungen (1.800 auf dem Gelände der
ehemaligen York-Kaserne und 1.200 auf dem Gelände der ehemaligen Oxford -Kaserne) für ca.
10.000 Menschen entstehen.
Zielsetzung der Stadt ist es, die Flächen beider Kasernen zeitnah einschl. der derzeit vom Bund
(BAMF) bzw. vom Land (EAE) genutzten Flächen sowie der bereits von der Stadt in der Oxford -
Kaserne genutzten Flächen (Flüchtlingseinrichtung, Kita) insgesamt zu erwerben und zügig zu
entwickeln.
Die Areale der York-Kaserne und der Oxford-Kaserne sollen im Wege des Ankaufes auf die Stadt
Münster, vertreten durch die KonvOY GmbH und die Wohn+Stadtbau GmbH, übergehen. Mit der
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ist Einvernehmen über we sentliche Ec kpunkte
zum Erwerb des Geländes der ehemaligen York-Kaserne erzielt worden:
Einigung über den Verkehrswert der Bewertungsfläche (ohne BAMF, BWZ einschl. EAE
Land NRW) trotz der hochkomplexen Bewertungssituation. Die BImA gewährt für Zwecke
des sozialen Wohnungsbaus einen Kaufpreisabschlag gem. der Verbilligungsrichtlinie
vom 06.04.2017 (25.000 € pro WE). Voraussetzung ist, dass die Stadt bzw. W+S selbst
entsprechende Wohngebäude mindestens zehn Jahre im Bestand hält.
Bei der Verkehrswertermittlung wurden Herstellungskosten für zu errichtende Kitas mit 23
Gruppen á 500.000 € (= 11.500.000 €) berücksichtigt.
Bei der Ermittlung des Verkehrswertes wurden Herstellungskosten für die Errichtung einer
4 zügigen Grundschule nebst Turnhalle (i.H.v. 13.350.000 €) berücksichtigt.
Sollte sich auf dem Grundstück unbekannte unterirdische Bauwerke befinden, deren B e-
seitigung zwingend erforderlich ist, so wird die BImA nachträglich 90 % der Kosten
(90/10-Regelung) erstatten.
Die Herleitung der Kaufpreisfin dung und die ausgehandelten Parameter werden entspr e-
chend auf die Bewertung der Oxford-Kaserne übertragen.
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Ferner soll eine Regelung in den Kaufvertrag aufgenommen werden, mit der ggf. sich ä n-
dernde Regelungen im BImA -Gesetz bezüglich einer angemessenen Z eit nach Kaufve r-
tragsabschluss berücksichtigt werden.
Alle Absprachen stehen unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Bundesministeriums der F i-
nanzen sowie des Rates der Stadt Münster.
Um den Ankauf der Konversionsflächen durch die KonvOY GmbH zu ermöglich en, werden der -
zeit die Strukturen der im April 2017 gegründeten Gesellschaft sukzessive aufgebaut. Die West -
fälische Bauindustrie GmbH hat im Rahmen eines Dienstleistungsvertrags folgende Aufgaben
übernommen (vgl. auch Vorlage V/0702/2017): Vermietung ein es geeigneten Büroraumes und
Nutzung des Besprechungsraums sowie Nutzung der Geschäftsadresse „Engelstraße 49, 48143
Münster“, Nutzung der Strukturen für Telefon, Fax, Internetauftritt und E-Mail-Konto, Postbearbei-
tung und Sekretariatsaufgaben, laufende ka ufmännische Arbeiten, insbesondere Buchhaltung
und Zahlungsverkehr, Erstellung der Steuererklärungen (ohne Steuerberatung). Die Aus -
schreibung weiterer notwendiger Leistungen für den Projektverlauf nach Ankauf der Flächen wird
derzeit vorbereitet.
Parallel dazu wird die Vermarktung der Flächen vorbereitet. Für die Finanzierung der KonvOY
GmbH ist es wichtig, dass die Vermarktung der Flächen und die ersten Vergabeverfahren mö g-
lichst schnell nach dem Ankauf starten, um die Liquidität der Gesellschaft zu sic hern. Über die
Aufteilung der Baufelder, die Zuordnung zu verschiedenen Interessentengruppen (Investoren,
Wohnungsbaugesellschaften, Genossenschaften, Baugemeinschaften, Direktvermarktung, G e-
werbetreibende etc.) und die jeweils anzuwendenden Vergabeverfahr en wird die Verwaltung
nach A nkauf der Flächen eine Ratsvorlage vorlegen, um durch einen Grundsatzbeschluss die
Rahmenbedingungen für den Vermarktungsprozess vorzugeben.
Die Ausarbeitung und Koordination der Verkehrs -, Ent wässerungs- und Freiraumplanungen für
die beiden Kasernenflächen laufen derzeit ebenfalls mit Hochdruck, sodass nach Besitzübergang
der Flächen möglichst schnell mit dem Bau begonnen werden kann. Die Verwaltung plant, den
Baubeschluss bereits gleichzeitig mit dem Satzungsbeschluss einzuholen, um eine zügige U m-
setzung zu gewährleisten. Der Satzungsbeschluss kann frühestens nach Genehmigung des
Kaufvertrags durch alle zu beteiligenden Gremien erfolgen. Hierbei ist nach der Genehmigung
durch den Rat der Stadt Münster die Zustimmung der zuständigen Gremien des Bundestags und
des Bundesrats abzuwarten.
In Vertretung In Vertretung
Robin Denstorff Alfons Reinkemeier
Stadtbaurat Stadtkämmerer
Anlagen:
Beratungsverlauf (1)
Orte (1)
- Engelstraße 49
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0895/2017
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 11.10.2017
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37