AN/1891/2023
Änderungsantrag zu TOP 3.1.7. zu Sofortprogramm: Jetzt bezahlbaren Wohnraum schaffen - Sozialpolitische Katastrophe abwenden!
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Linke Änderungsantrag nach § 13
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Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln An die Oberbürgermeisterin Frau Henriette Reker Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln Postanschrift: Postfach 103564 · 50475 Köln Tel: 0221/221 -27840 · Fax: 0221/221-27841 E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de Fraktionsvorstand Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 26.10.2023 AN/1891/2023 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 26.10.2023 Unterausschuss Wohnen 14.11.2023 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 21.11.2024 Änderungsantrag zu TOP 3.1.7. zu Sofortprogramm: Jetzt bezahlbaren Wohnraum schaffen - Sozialpolitische Katastrophe abwenden! Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, die Fraktion DIE LINKE im Rat der Stadt Köln bittet darum, folgenden Änderungsantrag auf die Tagesordnung der Ratssitzung am 26.10.23 zu setzen. Gestrichene Textpassagen fallen weg. Ergänzungen sind unterstrichen. Beschluss: 1. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, dem Wohnungsbau ab sofort die höchste Priorität bei der Vergabe städtischer Flächen beizumessen. Vorhaben zur Schaffung von gefördertem bzw. preisgedämpftem Wohnraum sowie von erforderlicher sozialer Infrastruktur wie Kita oder Schule und Einrichtungen für Senioren*innen werden bevorzugt berücksichtigt. Eine vereinfachte Konzeptvergabe mit klaren und überschaubaren Kriterien, die insbesondere auch Kriterien der Nachhaltigkeit beinhalten, wird dafür als Instrument durch die Verwaltung entwickelt und zur Verfügung gestellt. Streichen: Erforderliche Anpassungen des Regionalplans bzw. des Flächennutzungsplans werden ebenso zügig wie konsequent vorgenommen. 2. In Ergänzung seines Beschlusses vom 17.03.2022 (Vorl.-Nr. 1304/2020, Vorrangige Nutzung des Erbbaurechts bei der Veräußerung städtischer Grundstücke; Baustein 1: Grundstücke für den Geschosswohnungsbau) beauftragt der Rat der Stadt Köln die Verwaltung, für Flächenanteile, auf denen vertraglich abgesichert 100 Prozent geförderter Wohnraum entstehen soll, den Erbpachtzins für einen definierten Zeitraum mit 0 Prozent anzusetzen. Einfügen Der Anteil der geförderten Wohnungen beträgt mindestens 75 Prozent. Die Wohnungen unterliegen einer dauerhaften Mietpreis- und Belegungsbindung. Die Grundstücke werden vorrangig städtischen und stadtnahen Wohnungsbauunternehmen angeboten. Die Anforderungen gelten gleichermaßen für alle Grundstücke, die städtische oder stadtnahe Unternehmen veräußern. 3. Neufassung: Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, ein neues städtisches Förderprogramm zu entwickeln, das folgende Eckpunkte enthalten soll: a) Im Mittelpunkt steht die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum. b) Das Förderprogramm sollen vorrangig solche Wohnungsprojekte fördern, die aufgrund der Wohnraumförderungsbestimmungen des Landes NRW nicht oder nicht rentierlich gefördert werden. c) Dazu zählt beispielsweise das Segment des preisgedämpften Wohnungsbaus. Für die laufende Haushaltsperiode werden dafür die im Haushalt veranschlagten 33 Mio. Euro p.a. verwendet (Teilfinanzplan 1601). 4. Streichen: Zwischen dem geförderten und dem freifinanzierten Wohnungsbau entsteht eine immer größer werdende Lücke. Mit einem preisgedämpften Angebot im Mietwohnungsbau soll diese Lücke geschlossen werden. Die Verwaltung wird daher beauftragt, zusammen mit den politischen Gremien eine entsprechende Förderlogik zu entwickeln, die neben Mitteln aus dem o.g. Förderprogramm auch einen vergünstigten Erbpachtzins im Sinne des Abschnitts 1 enthalten kann. Zudem wird der Vorschlag der Stadt Düsseldorf unterstützt, an den Bundes- und Landesgesetzgeber den Wunsch nach einem Förderweg C innerhalb der Logik des geförderten Wohnungsbaus zu adressieren, damit auch Bauprojekte mit preisgedämpftem Wohnen staatlich gefördert werden können. 5. Streichen: Das gesamte Verwaltungshandeln im Bereich Planen und Bauen soll sich an der Priorität „Wohnen“ ausrichten. Und ersetzen durch: Das Verwaltungshandeln im Bereich Planen und Bauen muss dem Wohnen eine höhere Priorität beimessen. o Einrichtung einer “Taskforce Wohnungsbau” innerhalb der Verwaltung. Dort sollen in regelmäßigen Abständen (z.B. einmal monatlich) die Entscheider*innen aus allen relevanten Fachämtern und -dezernaten zusammenkommen, um finale (Bau-) Entscheidungen für Projekte mit besonderen Herausforderungen zu treffen. o Streichen: Einsetzung von Projektkoordinatoren, welche aus dem jeweiligen Bauprojekt (also vom Vorhabenträger) finanziert werden, aber auf Seiten der Verwaltung die projektbezogene Koordination aller erforderlichen Schritte und Maßnahmen übernimmt. o Schaffung von zusätzlichen Stellen im Stadtplanungs- und im Stadtentwicklungsamt, um eine zügige Realisierung der anstehenden Projekte sicherstellen zu können. o Bauanträge für neuen Wohnraum sollen von allen Dienststellen mit höchster Priorität im Sinne einer “Fast Lane” behandelt und final bearbeitet werden. o Um eine engere Zusammenarbeit von Politik und Verwaltung, insbesondere im Rahmen der Bauleitplanung, zu gewährleisten, wird zudem der Unterausschuss "Wohnen" stärker für frühe Abstimmungs- und Beteiligungsprozesse im Sinne einer politischen Koordinierung genutzt. o Vor dem Hintergrund entsprechend früh abgestimmter Entwicklungsprojekte wird eine Selbstverpflichtung der politischen Akteure in Rat und Bezirksvertretungen angestrebt, mit der sich die Beteiligten zu einer zügigen Beschlussfassung im Rahmen der Bauleitplanung (insb. B- Pläne und FNP-Änderungen) in den zuständigen Gremien verpflichten. o Unabhängig von den hier in Bezug auf den Wohnungsbau eingebrachten Maßnahmen, soll die Verwaltung weiterhin an einer deutlichen Beschleunigung von Bauverfahren insgesamt arbeiten, insbesondere durch verstärkt Digitalisierung der Verfahren. 6. Streichen: Um die notwendigen Investitionen in bezahlbaren Wohnraum nicht noch weiter ansteigen zu lassen, vollzieht die Stadt Köln die soeben von der Bundesregierung angepassten Effizienzhaus-Anforderungen (EH) entsprechend nach. Diese betrachtet die Verankerung von EH 40 als neuer verbindlicher gesetzlicher Neubaustandard in dieser Legislaturperiode als nicht mehr nötig und setzt diese aus, da mit der Verabschiedung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) sichergestellt ist, dass ab 1. Januar 2024 im Neubau klimaneutral geheizt wird. Die Klimaschutzleitlinien Stadt Köln zu Wohngebäuden sind entsprechend anzupassen. 7. Gemeinwohlorientierte Akteur*innen wie z.B. Genossenschaften sollen noch stärker gefördert werden. Dafür wird die Verwaltung zum einen beauftragt, das Beratungs- und Unterstützungsangebot für die Gründung neuer Baugenossenschaften sowie die Umsetzung entsprechender Vorhaben weiter auszubauen und zu intensivieren. Zudem soll die Flächenvergabe gem. Ziffer 1. sowie das Wohnungsbauförderprogramm gem. Ziffer 3. ebenfalls besondere Förderschwerpunkte für gemein- wohlorientierte Akteur*innen enthalten. 8. Streichen: Der Rat der Stadt Köln bittet die Verwaltung sowie die in die Aufsichtsgremien der Unternehmen des Stadtwerkekonzerns entsandten Vertreter*innen der Anteilseignerin darauf hinzuwirken, dass die Wohnungsgesellschaft der Stadtwerke Köln mbH (WSK) ihre Fähigkeiten und Möglichkeiten zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum noch stärker ausspielen kann. Dazu sollen zum einen weitere Werkswohnungen der Gesellschaften des Stadtwerkekonzerns, der Stadtverwaltung sowie weiterer stadtnaher Unternehmen beitragen. Die WSK mit ihrem jahrzehntelangen Know-how wird zudem zu einem Dienstleister zur Bereitstellung und Verwaltung von Werkswohnungen für private Unternehmen weiterentwickelt. Und ersetzen durch: Der Rat der Stadt Köln bestärkt den Stadtwerkekonzern in seiner Absicht, die Wohnungsgesellschaft der Stadtwerke Köln mbH (WSK), mehr bezahlbarem Wohnraum zu schaffen. Einfügen: 9. Die Stadt unterstützt die GAG mit günstigen Kommunalkrediten und stellt günstiges Bauland für den Bau von preiswerten Wohnungen zur Verfügung. Es sind Wege aufzuzeigen, wie es gelingen kann sich von den Kleinaktionären zu trennen. 10. Es wird ein weiteres rein kommunales Wohnungsbauunternehmen gegründet, welches den ausschließlichen Zweck erfüllt dauerhaft preiswerten Wohnraum für Menschen mit geringen und durchschnittlichen Einkommen nachhaltig bereit zu stellen. 11. Der Rat fordert die Bundesregierung auf, die Wohngemeinnützigkeit unverzüglich wiedereinzuführen. Diese Wohngemeinnützigkeit bietet die Möglichkeit, dauerhafte Sozialbindungen zu schaffen. Die gemeinnützigen Unternehmen sind durch Investitionszuschüsse, Steuervorteile und bevorzugte Vergabe von Grundstücken zu fördern. Begründung: Die öffentliche Wohnraumförderung basiert auf privatwirtschaftlichem Engagement, kombiniert mit staatlicher Förderung.“ (Stadt Köln: Wohnen in Köln, S. 22) Sie ist damit im Grundsatz nicht auf eine dauerhafte Mietpreis- und Belegungsbindung hin konzipiert. Ermöglicht wird lediglich eine „soziale Zwischennutzung“ (Andrej Holm). Die Wohnungspolitik braucht daher einen Paradigmenwechsel: Der Markt muss zu Gunsten des Gemeinwohls zurückgedrängt werden. Die aktuelle Marktlage birgt die Chance, gemeinwohlorientierten Wohnungsunternehmen die ihnen zustehende größere Rolle auch zukommen zu lassen. Zu 1) Eine Mehrheit des Rates hat sich auf eine ökologische ausgeglichene Haltung bezüglich des Regionalplanes verständigt. Alles Weitere liegt in der Hand der übergeordneten Regionalvertretungen. Zu 2) Nicht nur die Stadt, auch die städtischen Töchter sollen kein Land mehr verkaufen, sondern verpachten und zwar zu folgenden Konditionen: 75 % geförderter Wohnungen mit dauerhafter Mietpreisbindung. Zu 3) Keine Vermischung von Ideen der Bundesregierung mit den kommunalen Handlungsmöglichkeiten. Das kommunale Wohnungsbauprogramm muss sich aus kommunalen Mitteln speisen und muss dort fördern, wo Mittel von Bund und Land nicht ausreichen oder nicht eingesetzt werden dürfen. Preiswerter Wohnraum muss im Mittelpunkt stehen. Die 33 Mio. Euro die im Haushalt stehen müssen endlich für preiswerte Wohnungen zur Verfügung gestellt werden. Die 33 Millionen sind als investive Ausgabe zu definieren. Zu 4) Wie im Punkt 3 ausgeführt soll die Verwaltung das Thema preisgedämpfter Wohnraum in der kommunalen Förderung mit bearbeiten. Zu 5) Eine einseitige Festlegung auf das Thema Wohnen ist nicht zielführend. Stadtplanung muss sich auch mit sozialer, kultureller, wirtschaftlicher und ökologischer Entwicklung der Stadt beschäftigen. Zu 6) Eine Aufweichung der Energiesparziele ist falsch. Neue Wohnungen sollten den technisch besten Standard erhalten. Zu 9) Die GAG ist mit Abstand das wichtigste Wohnungsunternehmen in Köln. Wir erwarten nicht nur die Schaffung von neuem Wohnraum, sondern auch die energetische Sanierung des Bestandes. Das kann die GAG nur schaffen, wenn die Stadt dem Unternehmen hilft und nicht wie bisher noch Geld aus dem Unternehmen zieht. Die Kleinaktionäre verfolgen oft wirtschaftliche Ziele, die dem sozialen Auftrag der GAG entgegenstehen. Zu 10) Die Versorgung der Bevölkerung mit leistbarem Wohnraum ist eine Aufgabe der kommunalen Daseinsvorsorge. Dazu braucht es ein rein kommunales Unternehmen, welches keine anderen (monetären) Ziele verfolgt. Mit freundlichen Grüßen gez. Michael Weisenstein, Fraktionsgeschäftsführer DIE LINKE
Vorabauszug Rat 26.10.2023. TOP 3.1.7
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Geschäftsführung Rat Frau Eurich Telefon: (0221) 221 22061 Fax: (0221) 221 26570 E-Mail: annika.eurich@stadt-koeln.de Datum: 30.10.2023 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 28. Sitzung des Rates vom 26.10.2023 öffentlich 3.1.7 Antrag der SPD-Fraktion betreffend "Sofortprogramm: Jetzt bezahlbaren Wohnraum schaffen - Sozialpolitische Katastrophe abwenden!" AN/1832/2023 Änderungsantrag der Fraktion Die Linke. AN/1891/2023 Beschluss: Die Angelegenheit wird in den Unterausschuss Wohnen verwiesen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. __________ Anmerkung: Verweisungsantrag von RM Martin.
Vorab-Auszug Niederschrift ASSS 21.11.2024 zu Sofortprogramm Jetzt bezahlbaren Wohnraum schaffen
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Geschäftsführung Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren Herr Krämer Telefon: (0221) 221-27467 Fax: (0221) 221-27447 E-Mail: sozialamt.ausschuss@stadt - koeln.de Datum: 26.11.2024 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 28. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Seniorinnen und Senioren vom 21.11.2024 öffentlich 3.5 Sofortprogramm: Jetzt bezahlbaren Wohnraum schaffen - Sozialpoliti- sche Katastrophe abwenden! Antrag der SPD-Fraktion vom 16.10.2023 AN/1832/2023 Änderungsantrag zu TOP 3.1.7. zu Sofortprogramm: Jetzt bezahlbaren Wohnraum schaffen - Sozialpolitische Katastrophe abwenden! Änderungsantrag der Fraktion Die Linke vom 26.10.2023 AN/1891/2023 Ersetzungsantrag zu TOP 1.1: Sofortprogramm: Jetzt bezahlbaren Wohnraum schaffen - Sozialpolitische Katastrophe abwenden! Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Volt und SPD vom 18.11.2024 AN/1589/2024 Der Ausschussvorsitzende Herr Bauer-Dahm (Bündnis 90/Die Grünen) lässt über den Antrag AN/1832/2023, den Änderungsantrag AN/1891/2023 und den Ersetzungs- antrag AN/1589/2024, ohne Aussprache abstimmen. 1. Abstimmung über Verweis ohne Votum an den Stadtentwicklungsaus- schuss: Beschluss: Der Antrag AN/1832/2023, der Änderungsantrag AN/1891/2023 und der Erset- zungsantrag AN/1589/2024 werden durch den Ausschuss Soziales, Seniorinnen und Senioren zur Kenntnis genommen und ohne Votum zur weiteren Beratung und Beschlussfassung an den Stadtentwicklungsausschuss verwiesen. 2. Abstimmung über Verweis ohne Votum an den Rat: Beschluss: Der Antrag AN/1832/2023, der Änderungsantrag AN/1891/2023 und der Erset- zungsantrag AN/1589/2024 werden durch den Ausschuss Soziales, Seniorinnen und Senioren zur Kenntnis genommen und ohne Votum zur Entscheidung an den Rat verwiesen. 3. Abstimmung über Mitteilung an die Stadtarbeitsgemeinschaft Seniorinnen- politik: Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, über den Antrag, nach einer finaleren Beschluss- fassung im Rat, eine Mitteilung an die Stadtarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik gefertigt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. Anmerkung: Eine Verw eisung aus dem Ausschuss an den Stadtentw icklungsausschuss und den Rat zur Vorberatung und Beschlussfassung ist nicht möglich. Den Fraktionen steht es frei, für den Stadtentw icklungsausschuss und den Rat jew eils einen entsprechenden Antrag zu stellen.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: verwiesen in nachfolgende Gremien (ohne Rücklauf)
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum behandelt
Zur SitzungBeschluss: verwiesen in nachfolgende Gremien (ohne Rücklauf)
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1891/2023
- Typ
- Die Linke. Änderungsantrag nach § 13
- Datum
- 21.11.2024
- Erstellt
- 26.10.2023 09:50