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AN/1891/2023

Änderungsantrag zu TOP 3.1.7. zu Sofortprogramm: Jetzt bezahlbaren Wohnraum schaffen - Sozialpolitische Katastrophe abwenden!

Die Linke. Änderungsantrag nach § 13 21.11.2024

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 21.11.2024

Linke Änderungsantrag nach § 13

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Vorabauszug Rat 26.10.2023. TOP 3.1.7

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Vorab-Auszug Niederschrift ASSS 21.11.2024 zu Sofortprogramm Jetzt bezahlbaren Wohnraum schaffen

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Linke Änderungsantrag nach § 13

11513 Zeichen

Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln  
 
An die Oberbürgermeisterin 
Frau Henriette Reker 
 
 
Rathaus, Spanischer Bau  
 50667 Köln 
Postanschrift:  
Postfach 103564 · 50475 Köln  
Tel: 0221/221 -27840 · Fax: 0221/221-27841  
E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de 
Fraktionsvorstand  
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 26.10.2023 
AN/1891/2023 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 26.10.2023 
Unterausschuss Wohnen 14.11.2023 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 21.11.2024 
 
Änderungsantrag zu TOP 3.1.7. zu Sofortprogramm: Jetzt bezahlbaren Wohnraum schaffen 
- Sozialpolitische Katastrophe abwenden! 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, 
 
die Fraktion DIE LINKE im Rat der Stadt Köln bittet darum, folgenden Änderungsantrag auf die 
Tagesordnung der Ratssitzung am 26.10.23 zu setzen. Gestrichene Textpassagen fallen weg. 
Ergänzungen sind unterstrichen. 
 
 
 
Beschluss: 
 
1. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, dem Wohnungsbau ab sofort 
die höchste Priorität bei der Vergabe städtischer Flächen beizumessen. 
Vorhaben zur Schaffung von gefördertem bzw. preisgedämpftem Wohnraum 
sowie von erforderlicher sozialer Infrastruktur wie Kita oder Schule und 
Einrichtungen für Senioren*innen werden bevorzugt berücksichtigt. Eine 
vereinfachte Konzeptvergabe mit klaren und überschaubaren Kriterien, die 
insbesondere auch Kriterien der Nachhaltigkeit beinhalten, wird dafür als 
Instrument durch die Verwaltung entwickelt und zur Verfügung gestellt.  
Streichen: 
Erforderliche Anpassungen des Regionalplans bzw. des Flächennutzungsplans 
werden ebenso zügig wie konsequent vorgenommen. 
 
2. In Ergänzung seines Beschlusses vom 17.03.2022 (Vorl.-Nr. 1304/2020, 
Vorrangige Nutzung des Erbbaurechts bei der Veräußerung städtischer 
Grundstücke; Baustein 1: Grundstücke für den Geschosswohnungsbau) 
beauftragt der Rat der Stadt Köln die Verwaltung, für Flächenanteile, auf denen

vertraglich abgesichert 100 Prozent geförderter Wohnraum entstehen soll, den 
Erbpachtzins für einen definierten Zeitraum mit 0 Prozent anzusetzen.  
Einfügen 
Der Anteil der geförderten Wohnungen beträgt mindestens 75 Prozent.  
Die Wohnungen unterliegen einer dauerhaften Mietpreis- und 
Belegungsbindung.  
Die Grundstücke werden vorrangig städtischen und stadtnahen 
Wohnungsbauunternehmen angeboten.  
Die Anforderungen gelten gleichermaßen für alle Grundstücke, die 
städtische oder stadtnahe Unternehmen veräußern. 
 
3. Neufassung:  
Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, ein neues städtisches 
Förderprogramm zu entwickeln, das folgende Eckpunkte enthalten soll: 
a) Im Mittelpunkt steht die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum. 
b) Das Förderprogramm sollen vorrangig solche Wohnungsprojekte 
fördern, die aufgrund der Wohnraumförderungsbestimmungen des 
Landes NRW nicht oder nicht rentierlich gefördert werden. 
c) Dazu zählt beispielsweise das Segment des preisgedämpften 
Wohnungsbaus. 
Für die laufende Haushaltsperiode werden dafür die im Haushalt veranschlagten 
33 Mio. Euro p.a. verwendet (Teilfinanzplan 1601). 
 
4. Streichen: 
Zwischen dem geförderten und dem freifinanzierten Wohnungsbau entsteht eine 
immer größer werdende Lücke. Mit einem preisgedämpften Angebot im 
Mietwohnungsbau soll diese Lücke geschlossen werden. Die Verwaltung wird 
daher beauftragt, zusammen mit den politischen Gremien eine entsprechende 
Förderlogik zu entwickeln, die neben Mitteln aus dem o.g. Förderprogramm auch 
einen vergünstigten Erbpachtzins im Sinne des Abschnitts 1 enthalten kann. 
Zudem wird der Vorschlag der Stadt Düsseldorf unterstützt, an den Bundes- und 
Landesgesetzgeber den Wunsch nach einem Förderweg C innerhalb der Logik 
des geförderten Wohnungsbaus zu adressieren, damit auch Bauprojekte mit 
preisgedämpftem Wohnen staatlich gefördert werden können. 
 
5. Streichen: 
Das gesamte Verwaltungshandeln im Bereich Planen und Bauen soll sich an der 
Priorität „Wohnen“ ausrichten. 
Und ersetzen durch: 
Das Verwaltungshandeln im Bereich Planen und Bauen muss dem Wohnen 
eine höhere Priorität beimessen. 
o Einrichtung einer “Taskforce Wohnungsbau” innerhalb der Verwaltung. 
Dort sollen in regelmäßigen Abständen (z.B. einmal monatlich) die 
Entscheider*innen aus allen relevanten Fachämtern und -dezernaten 
zusammenkommen, um finale (Bau-) Entscheidungen für Projekte mit 
besonderen Herausforderungen zu treffen. 
o Streichen: 
Einsetzung von Projektkoordinatoren, welche aus dem jeweiligen 
Bauprojekt (also vom Vorhabenträger) finanziert werden, aber auf Seiten 
der Verwaltung die projektbezogene Koordination aller erforderlichen 
Schritte und Maßnahmen übernimmt.

o Schaffung von zusätzlichen Stellen im Stadtplanungs- und im 
Stadtentwicklungsamt, um eine zügige Realisierung der anstehenden 
Projekte sicherstellen zu können. 
o Bauanträge für neuen Wohnraum sollen von allen Dienststellen mit 
höchster Priorität im Sinne einer “Fast Lane” behandelt und final 
bearbeitet werden. 
o Um eine engere Zusammenarbeit von Politik und Verwaltung, 
insbesondere im Rahmen der Bauleitplanung, zu gewährleisten, wird 
zudem der Unterausschuss "Wohnen" stärker für frühe Abstimmungs- und 
Beteiligungsprozesse im Sinne einer politischen Koordinierung genutzt. 
o Vor dem Hintergrund entsprechend früh abgestimmter 
Entwicklungsprojekte wird eine Selbstverpflichtung der politischen Akteure 
in Rat und Bezirksvertretungen angestrebt, mit der sich die Beteiligten zu 
einer zügigen Beschlussfassung im Rahmen der Bauleitplanung (insb. B-
Pläne und FNP-Änderungen) in den zuständigen Gremien verpflichten. 
o Unabhängig von den hier in Bezug auf den Wohnungsbau eingebrachten 
Maßnahmen, soll die Verwaltung weiterhin an einer deutlichen 
Beschleunigung von Bauverfahren insgesamt arbeiten, insbesondere 
durch verstärkt Digitalisierung der Verfahren. 
 
6. Streichen: 
Um die notwendigen Investitionen in bezahlbaren Wohnraum nicht noch weiter 
ansteigen zu lassen, vollzieht die Stadt Köln die soeben von der 
Bundesregierung angepassten Effizienzhaus-Anforderungen (EH) entsprechend 
nach. Diese betrachtet die Verankerung von EH 40 als neuer verbindlicher 
gesetzlicher Neubaustandard in dieser Legislaturperiode als nicht mehr nötig und 
setzt diese aus, da mit der Verabschiedung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) 
sichergestellt ist, dass ab 1. Januar 2024 im Neubau klimaneutral geheizt wird. 
Die Klimaschutzleitlinien Stadt Köln zu Wohngebäuden sind entsprechend 
anzupassen. 
 
7. Gemeinwohlorientierte Akteur*innen wie z.B. Genossenschaften sollen noch 
stärker gefördert werden. Dafür wird die Verwaltung zum einen beauftragt, das 
Beratungs- und Unterstützungsangebot für die Gründung neuer 
Baugenossenschaften sowie die Umsetzung entsprechender Vorhaben weiter 
auszubauen und zu intensivieren. Zudem soll die Flächenvergabe gem. Ziffer 1. 
sowie das Wohnungsbauförderprogramm gem. Ziffer 3. ebenfalls besondere 
Förderschwerpunkte für gemein- wohlorientierte Akteur*innen enthalten. 
 
8. Streichen: 
Der Rat der Stadt Köln bittet die Verwaltung sowie die in die Aufsichtsgremien 
der Unternehmen des Stadtwerkekonzerns entsandten Vertreter*innen der 
Anteilseignerin darauf hinzuwirken, dass die Wohnungsgesellschaft der 
Stadtwerke Köln mbH (WSK) ihre Fähigkeiten und Möglichkeiten zur Schaffung 
von bezahlbarem Wohnraum noch stärker ausspielen kann. Dazu sollen zum 
einen weitere Werkswohnungen der Gesellschaften des Stadtwerkekonzerns, 
der Stadtverwaltung sowie weiterer stadtnaher Unternehmen beitragen. Die WSK 
mit ihrem jahrzehntelangen Know-how wird zudem zu einem Dienstleister zur 
Bereitstellung und Verwaltung von Werkswohnungen für private Unternehmen 
weiterentwickelt. 
Und ersetzen durch: 
Der Rat der Stadt Köln bestärkt den Stadtwerkekonzern in seiner Absicht, 
die Wohnungsgesellschaft der Stadtwerke Köln mbH (WSK), mehr 
bezahlbarem Wohnraum zu schaffen.

Einfügen: 
9. Die Stadt unterstützt die GAG mit günstigen Kommunalkrediten und stellt 
günstiges Bauland für den Bau von preiswerten Wohnungen zur 
Verfügung.  
Es sind Wege aufzuzeigen, wie es gelingen kann sich von den 
Kleinaktionären zu trennen.  
 
10. Es wird ein weiteres rein kommunales Wohnungsbauunternehmen 
gegründet, welches den ausschließlichen Zweck erfüllt dauerhaft 
preiswerten Wohnraum für Menschen mit geringen und durchschnittlichen 
Einkommen nachhaltig bereit zu stellen.  
 
11. Der Rat fordert die Bundesregierung auf, die Wohngemeinnützigkeit 
unverzüglich wiedereinzuführen. Diese Wohngemeinnützigkeit bietet die 
Möglichkeit, dauerhafte Sozialbindungen zu schaffen. Die gemeinnützigen 
Unternehmen sind durch Investitionszuschüsse, Steuervorteile und 
bevorzugte Vergabe von Grundstücken zu fördern. 
 
 
Begründung:  
 
Die öffentliche Wohnraumförderung basiert auf privatwirtschaftlichem Engagement, 
kombiniert mit staatlicher Förderung.“ (Stadt Köln: Wohnen in Köln, S. 22) Sie ist damit im 
Grundsatz nicht auf eine dauerhafte Mietpreis- und Belegungsbindung hin konzipiert. 
Ermöglicht wird lediglich eine „soziale Zwischennutzung“ (Andrej Holm). 
Die Wohnungspolitik braucht daher einen Paradigmenwechsel: Der Markt muss zu 
Gunsten des Gemeinwohls zurückgedrängt werden. Die aktuelle Marktlage birgt die 
Chance, gemeinwohlorientierten Wohnungsunternehmen die ihnen zustehende größere 
Rolle auch zukommen zu lassen. 
 
Zu 1) Eine Mehrheit des Rates hat sich auf eine ökologische ausgeglichene Haltung 
bezüglich des Regionalplanes verständigt. Alles Weitere liegt in der Hand der 
übergeordneten Regionalvertretungen. 
 
Zu 2) Nicht nur die Stadt, auch die städtischen Töchter sollen kein Land mehr verkaufen, 
sondern verpachten und zwar zu folgenden Konditionen: 75 % geförderter Wohnungen mit 
dauerhafter Mietpreisbindung.  
 
Zu 3) Keine Vermischung von Ideen der Bundesregierung mit den kommunalen 
Handlungsmöglichkeiten. Das kommunale Wohnungsbauprogramm muss sich aus 
kommunalen Mitteln speisen und muss dort fördern, wo Mittel von Bund und Land nicht 
ausreichen oder nicht eingesetzt werden dürfen. Preiswerter Wohnraum muss im 
Mittelpunkt stehen. Die 33 Mio. Euro die im Haushalt stehen müssen endlich für preiswerte 
Wohnungen zur Verfügung gestellt werden.  
Die 33 Millionen sind als investive Ausgabe zu definieren. 
 
Zu 4) Wie im Punkt 3 ausgeführt soll die Verwaltung das Thema preisgedämpfter 
Wohnraum in der kommunalen Förderung mit bearbeiten. 
 
Zu 5) Eine einseitige Festlegung auf das Thema Wohnen ist nicht zielführend. 
Stadtplanung muss sich auch mit sozialer, kultureller, wirtschaftlicher und ökologischer 
Entwicklung der Stadt beschäftigen.  
 
Zu 6) Eine Aufweichung der Energiesparziele ist falsch. Neue Wohnungen sollten den

technisch besten Standard erhalten.  
 
Zu 9) Die GAG ist mit Abstand das wichtigste Wohnungsunternehmen in Köln. Wir 
erwarten nicht nur die Schaffung von neuem Wohnraum, sondern auch die energetische 
Sanierung des Bestandes. Das kann die GAG nur schaffen, wenn die Stadt dem 
Unternehmen hilft und nicht wie bisher noch Geld aus dem Unternehmen zieht. Die 
Kleinaktionäre verfolgen oft wirtschaftliche Ziele, die dem sozialen Auftrag der GAG 
entgegenstehen.  
 
Zu 10) Die Versorgung der Bevölkerung mit leistbarem Wohnraum ist eine Aufgabe der 
kommunalen Daseinsvorsorge. Dazu braucht es ein rein kommunales Unternehmen, 
welches keine anderen (monetären) Ziele verfolgt. 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
gez. 
Michael Weisenstein, Fraktionsgeschäftsführer DIE LINKE

Vorabauszug Rat 26.10.2023. TOP 3.1.7

634 Zeichen

Geschäftsführung  
Rat 
Frau Eurich 
Telefon:  (0221) 221 22061 
Fax:   (0221) 221 26570 
E-Mail:  annika.eurich@stadt-koeln.de 
Datum: 30.10.2023 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 28. Sitzung des Rates vom 
26.10.2023  
öffentlich 
3.1.7 Antrag der SPD-Fraktion betreffend "Sofortprogramm: Jetzt bezahlbaren 
Wohnraum schaffen - Sozialpolitische Katastrophe abwenden!" 
AN/1832/2023 
Änderungsantrag der Fraktion Die Linke. 
AN/1891/2023 
 
Beschluss: 
Die Angelegenheit wird in den Unterausschuss Wohnen verwiesen. 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt. 
__________  
Anmerkung: 
Verweisungsantrag von RM Martin.

Vorab-Auszug Niederschrift ASSS 21.11.2024 zu Sofortprogramm Jetzt bezahlbaren Wohnraum schaffen

2397 Zeichen

Geschäftsführung  
Ausschuss für Soziales, 
Seniorinnen und Senioren 
Herr Krämer 
Telefon:  (0221) 221-27467 
Fax:   (0221) 221-27447 
E-Mail:  sozialamt.ausschuss@stadt -
koeln.de 
Datum: 26.11.2024 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 28. Sitzung des Ausschusses 
für Soziales, Seniorinnen und Senioren  vom 21.11.2024  
öffentlich 
3.5 Sofortprogramm: Jetzt bezahlbaren Wohnraum schaffen - Sozialpoliti-
sche Katastrophe abwenden!  
Antrag der SPD-Fraktion vom 16.10.2023 
AN/1832/2023 
Änderungsantrag zu TOP 3.1.7. zu Sofortprogramm: Jetzt bezahlbaren 
Wohnraum schaffen - Sozialpolitische Katastrophe abwenden!  
Änderungsantrag der Fraktion Die Linke vom 26.10.2023 
AN/1891/2023 
 Ersetzungsantrag zu TOP 1.1: Sofortprogramm: Jetzt bezahlbaren 
Wohnraum schaffen - Sozialpolitische Katastrophe abwenden!  
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Volt und SPD vom 
18.11.2024 
AN/1589/2024 
Der Ausschussvorsitzende Herr Bauer-Dahm (Bündnis 90/Die Grünen) lässt über 
den Antrag AN/1832/2023, den Änderungsantrag AN/1891/2023 und den Ersetzungs-
antrag AN/1589/2024, ohne Aussprache abstimmen. 
1. Abstimmung über Verweis ohne Votum an den Stadtentwicklungsaus-
schuss: 
Beschluss: 
Der Antrag AN/1832/2023, der Änderungsantrag AN/1891/2023 und der Erset-
zungsantrag AN/1589/2024 werden durch den Ausschuss Soziales, Seniorinnen 
und Senioren zur Kenntnis genommen und ohne Votum zur weiteren Beratung und 
Beschlussfassung an den Stadtentwicklungsausschuss verwiesen. 
2. Abstimmung über Verweis ohne Votum an den Rat: 
Beschluss:

Der Antrag AN/1832/2023, der Änderungsantrag AN/1891/2023 und der Erset-
zungsantrag AN/1589/2024 werden durch den Ausschuss Soziales, Seniorinnen 
und Senioren zur Kenntnis genommen und ohne Votum zur Entscheidung an den 
Rat verwiesen. 
3. Abstimmung über Mitteilung an die Stadtarbeitsgemeinschaft Seniorinnen-
politik: 
Beschluss: 
Die Verwaltung wird beauftragt, über den Antrag, nach einer finaleren Beschluss-
fassung im Rat, eine Mitteilung an die Stadtarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik 
gefertigt. 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt. 
 
Anmerkung: 
Eine Verw eisung aus dem Ausschuss an den Stadtentw icklungsausschuss und den 
Rat zur Vorberatung und Beschlussfassung ist nicht möglich. Den Fraktionen steht es 
frei, für den Stadtentw icklungsausschuss und den Rat jew eils einen entsprechenden 
Antrag zu stellen.

Beratungsverlauf (3)

26.10.2023 Rat
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: verwiesen in nachfolgende Gremien (ohne Rücklauf)

Zur Sitzung
18.11.2024 Unterausschuss Wohnen
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ohne Votum behandelt

Zur Sitzung
21.11.2024 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: verwiesen in nachfolgende Gremien (ohne Rücklauf)

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1891/2023
Typ
Die Linke. Änderungsantrag nach § 13
Datum
21.11.2024
Erstellt
26.10.2023 09:50