2426/2020
Vorrang für Fuß- und Radverkehr? - Sachstand zum Zentralen Verkehrsrechner und zum Ampelprogramm im Stadtbezirk Ehrenfeld
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Anlage 1 - Übersicht zu prüfende LSA
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Anlage 1 LSA-Nr. Standort Kategorie Blinden-Signalisiert Alt. Betriebsform 4017 Äußere Kanalstraße / Ossendorfer Straße / Frohnhofstraße Festzeit - grosser Knoten nein ja prüfen 4026 Vogelsanger Straße / Vogelsanger Markt / Schule VAÖPNV - kleiner Knoten ja - taktil ja prüfen 4027 Vogelsanger Straße / Falkenweg VAÖPNV - kleiner Knoten nein ja prüfen 4103 Nußbaumerstraße / Herkulesstraße / Liebigstraße Festzeit - grosser Knoten nein ja prüfen 4115 Subbelrather Straße / Landmannstraße / Platenstraße VAÖPNV - mittlerer Knoten ja - taktil ja prüfen 4117 Subbelrather Straße / Leyendeckerstraße / Takustraße VAÖPNV - mittlerer Knoten Prio Liste ja prüfen 4119 Subbelrather Straße / Alpener Straße VAÖPNV - mittlerer Knoten nein ja prüfen 4120 Subbelrather Straße / Marienstraße VAÖPNV - mittlerer Knoten nein ja prüfen 4154 Oskar-Jäger-Straße / Stolberger Straße Festzeit - mittlerer Knoten nein ja prüfen 4838 Äußere Kanalstraße / Iltisstraße VAÖPNV - grosser Knoten ja - akustisch+taktil ja prüfen
Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/64 Vorlagen-Nummer 2426/2020 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 05.10.2020 Vorrang für Fuß- und Radverkehr? - Sachstand zum Zentralen Verkehrsrechner und zum Ampelprogramm im Stadtbezirk Ehrenfeld hier: Anfrage der Fraktion Die Linke in der Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld am 15.06.2020, TOP 7.1 (AN/0643/2020) Die Fraktion Die Linke bittet um Beantwortung nachfolgender Fragen: 1. „Wie ist der Sachstand zum Verkehrsrechneranschluss der Ampelanlagen an Straßen im Stadt- bezirk Ehrenfeld? 2. Wie ist der Sachstand zur Erneuerung von Ampelanlagen an Straßen im Stadtbezirk Ehrenfeld? 3. Welche Bedarfsampeln (Bettelampeln) können auf eine kürzest mögliche Wartezeit für Fuß- und Radverkehr grundsätzlich bzw. umgehend umprogrammiert werden? 4. An welchen (Bedarfs-)Ampelanlagen im Stadtbezirk Ehrenfeld gibt es eine Vorrangschaltung für andere Verkehrsteilnehmer*innen, die einer Verkürzung der Wartezeiten für Fuß- und Radver- kehr entgegensteht? 5. Was sind die jeweiligen Gründe, die einer Verkürzung der Wartezeiten für Fuß- und Radverkehr entgegenstehen?“ Antwort der Verwaltung: Zu 1 In Ehrenfeld existieren 94 Lichtsignalanlagen in städtischer Baulast und 13 Lichtsignalanlagen in der Baulast vom Landesbetrieb Straßenbau NRW. Von den städtischen Anlagen wurden bisher 37 an den städtischen Verkehrsrechner angeschlossen die übrigen folgen in den nächsten 4 Jahren. An 10 Lichtsignalanlagen wird geprüft, ob sich die Bereiche als alternative Betriebsform eignen und mittelfristig auf die Lichtsignalanlagen verzichtet werden kann. Zu 2 Die 75 Lichtsignalanlagen im Stadtbezirk Ehrenfeld weisen keinen Erneuerungsbedarf auf; 19 Lichtsignalanlagen sind älter als 20 Jahre. An 9 Lichtsignalanlagen ist die Erneuerung in den nächsten 3 Jahren vorgesehen. 53 Lichtsignalanlagen werden in den nächsten 4 Jahren ein Softwareupdate erhalten und danach an den Verkehrsrechner angeschlossen. Zu 3 Im Stadtbezirk Ehrenfeld gibt es 9 reine Fußgängerschutzanlagen. Sie werden im Rahmen der Maßnahmen zu 1 und 2 hinsichtlich der Möglichkeiten der Umprogrammierung geprüft. Nicht vergessen sollte man allerdings, dass inzwischen auch viele Radfahrende auf der Stra- ße fahren und sich ihre Situation dadurch verschlechtern würde. An 2 Lichtsignalanlagen wird auch hier geprüft, ob sich die Bereiche als alternative Betriebsform eignen und mittelfristig auf 2 die Lichtsignalanlagen verzichtet werden kann. Zu 4 Fast 50 % der Ampelanlagen weisen eine ÖPNV-Bevorrechtigung auf, diese Bevorrechtigung ist ein wichtiger Beitrag zum Umweltschutz und der Luftreinhaltung. Zu 5 Eine Verkürzung von Wartezeiten für Radfahrende und zu Fuß Gehende hat immer Einfluss auf den dazu quer geführten Verkehr. Zu Bedenken ist, dass sich hier neben dem Kfz-Verkehr auch Radfahrende und zu Fuß Gehende bewegen und sie die Bevorrechtigung der anderen negativ wahrnehmen werden. Eine Reduzierung der ÖPNV-Bevorrechtigung ist nicht möglich, da sie dem Auftrag nach Umweltschutz und Luftreinhaltung entgegen sprechen würde. Bei al- lem Fokus auf den Fuß- und Radverkehr, darf die Abwicklung des übrigen Verkehrs nicht aus dem Blick geraten. Die Signalisierung muss die Rahmenbedingungen der StVO und zugehöri- ger Verwaltungsvorschriften und technischer Vorschriften entsprechen und hierbei die Sicher- heitszeiten und Mindestzeiten im Signalablauf beachten.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (18)
- Äußere Kanalstraße
- Ossendorfer Straße
- Frohnhofstraße
- Vogelsanger Straße
- Nußbaumerstraße
- Herkulesstraße
- Liebigstraße
- Subbelrather Straße
- Landmannstraße
- Platenstraße
- Leyendeckerstraße
- Takustraße
- Marienstraße
- Oskar-Jäger-Straße
- Stolberger Straße
- Iltisstraße
- Falkenweg
- Vogelsanger Markt
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Details
- Aktenzeichen
- 2426/2020
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 23.09.2020
- Erstellt
- 07.08.2020 10:20