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2426/2020

Vorrang für Fuß- und Radverkehr? - Sachstand zum Zentralen Verkehrsrechner und zum Ampelprogramm im Stadtbezirk Ehrenfeld

Beantwortung einer Anfrage (BV) 23.09.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 05.10.2020, TOP 6.1.1

Anlage 1 - Übersicht zu prüfende LSA

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Anlage 1 - Übersicht zu prüfende LSA

1021 Zeichen

Anlage 1 
LSA-Nr. Standort Kategorie Blinden-Signalisiert Alt. Betriebsform 
4017 Äußere Kanalstraße / Ossendorfer Straße / Frohnhofstraße Festzeit - grosser Knoten nein ja  prüfen 
4026 Vogelsanger Straße / Vogelsanger Markt / Schule VAÖPNV - kleiner Knoten ja - taktil ja  prüfen 
4027 Vogelsanger Straße / Falkenweg VAÖPNV - kleiner Knoten nein ja  prüfen 
4103 Nußbaumerstraße / Herkulesstraße / Liebigstraße Festzeit - grosser Knoten nein ja  prüfen 
4115 Subbelrather Straße / Landmannstraße / Platenstraße VAÖPNV - mittlerer Knoten ja - taktil ja  prüfen 
4117 Subbelrather Straße / Leyendeckerstraße / Takustraße VAÖPNV - mittlerer Knoten Prio Liste ja  prüfen 
4119 Subbelrather Straße / Alpener Straße VAÖPNV - mittlerer Knoten nein ja  prüfen 
4120 Subbelrather Straße / Marienstraße VAÖPNV - mittlerer Knoten nein ja  prüfen 
4154 Oskar-Jäger-Straße / Stolberger Straße Festzeit - mittlerer Knoten nein ja  prüfen 
4838 Äußere Kanalstraße / Iltisstraße VAÖPNV - grosser Knoten ja - akustisch+taktil ja  prüfen

Beantwortung einer Anfrage (BV)

3554 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/64 
 
Vorlagen-Nummer 
 2426/2020 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 05.10.2020 
 
Vorrang für Fuß- und Radverkehr? - Sachstand zum Zentralen Verkehrsrechner und zum 
Ampelprogramm im Stadtbezirk Ehrenfeld 
hier: Anfrage der Fraktion Die Linke in der Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld am 
15.06.2020, TOP 7.1 (AN/0643/2020) 
Die Fraktion Die Linke bittet um Beantwortung nachfolgender Fragen: 
 
1. „Wie ist der Sachstand zum Verkehrsrechneranschluss der Ampelanlagen an Straßen im Stadt-
bezirk Ehrenfeld? 
 
2. Wie ist der Sachstand zur Erneuerung von Ampelanlagen an Straßen im Stadtbezirk Ehrenfeld? 
 
3. Welche Bedarfsampeln (Bettelampeln) können auf eine kürzest mögliche Wartezeit für Fuß- und 
Radverkehr grundsätzlich bzw. umgehend umprogrammiert werden? 
 
4. An welchen (Bedarfs-)Ampelanlagen im Stadtbezirk Ehrenfeld gibt es eine Vorrangschaltung für 
andere Verkehrsteilnehmer*innen, die einer Verkürzung der Wartezeiten für Fuß- und Radver-
kehr entgegensteht? 
 
5. Was sind die jeweiligen Gründe, die einer Verkürzung der Wartezeiten für Fuß- und Radverkehr 
entgegenstehen?“ 
 
 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Zu 1 In Ehrenfeld existieren 94 Lichtsignalanlagen in städtischer Baulast und 13 Lichtsignalanlagen 
in der Baulast vom Landesbetrieb Straßenbau NRW. Von den städtischen Anlagen wurden 
bisher 37 an den städtischen Verkehrsrechner angeschlossen die übrigen folgen in den 
nächsten 4 Jahren. An 10 Lichtsignalanlagen wird geprüft, ob sich die Bereiche als alternative 
Betriebsform eignen und mittelfristig auf die Lichtsignalanlagen verzichtet werden kann. 
 
Zu 2 Die 75 Lichtsignalanlagen im Stadtbezirk Ehrenfeld weisen keinen Erneuerungsbedarf auf; 19 
Lichtsignalanlagen sind älter als 20 Jahre. An 9 Lichtsignalanlagen ist die Erneuerung in den 
nächsten 3 Jahren vorgesehen. 53 Lichtsignalanlagen werden in den nächsten 4 Jahren ein 
Softwareupdate erhalten und danach an den Verkehrsrechner angeschlossen. 
 
Zu 3 Im Stadtbezirk Ehrenfeld gibt es  9 reine Fußgängerschutzanlagen. Sie werden im Rahmen 
der Maßnahmen zu 1 und 2 hinsichtlich der Möglichkeiten der Umprogrammierung geprüft. 
Nicht vergessen sollte man allerdings, dass inzwischen auch viele Radfahrende auf der Stra-
ße fahren und sich ihre Situation dadurch verschlechtern würde. An 2 Lichtsignalanlagen wird 
auch hier geprüft, ob sich die Bereiche als alternative Betriebsform eignen und mittelfristig auf

2 
 
die Lichtsignalanlagen verzichtet werden kann. 
 
Zu 4 Fast 50 % der Ampelanlagen weisen eine ÖPNV-Bevorrechtigung auf, diese Bevorrechtigung 
ist ein wichtiger Beitrag zum Umweltschutz und der Luftreinhaltung. 
 
Zu 5 Eine Verkürzung von Wartezeiten für Radfahrende und zu Fuß Gehende hat immer Einfluss 
auf den dazu quer geführten Verkehr. Zu Bedenken ist, dass sich hier neben dem Kfz-Verkehr 
auch Radfahrende und zu Fuß Gehende bewegen und sie die Bevorrechtigung der anderen 
negativ wahrnehmen werden. Eine Reduzierung der ÖPNV-Bevorrechtigung ist nicht möglich, 
da sie dem Auftrag nach Umweltschutz und Luftreinhaltung entgegen sprechen würde. Bei al-
lem Fokus auf den Fuß- und Radverkehr, darf die Abwicklung des übrigen Verkehrs nicht aus 
dem Blick geraten. Die Signalisierung muss die Rahmenbedingungen der StVO und zugehöri-
ger Verwaltungsvorschriften und technischer Vorschriften entsprechen und hierbei die Sicher-
heitszeiten und Mindestzeiten im Signalablauf beachten.

Beratungsverlauf (1)

05.10.2020 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 6.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (18)

  • Äußere Kanalstraße
  • Ossendorfer Straße
  • Frohnhofstraße
  • Vogelsanger Straße
  • Nußbaumerstraße
  • Herkulesstraße
  • Liebigstraße
  • Subbelrather Straße
  • Landmannstraße
  • Platenstraße
  • Leyendeckerstraße
  • Takustraße
  • Marienstraße
  • Oskar-Jäger-Straße
  • Stolberger Straße
  • Iltisstraße
  • Falkenweg
  • Vogelsanger Markt

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Details

Aktenzeichen
2426/2020
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
23.09.2020
Erstellt
07.08.2020 10:20