2015/0046
Bebauungsplan N 32 – Martinsviertel Block 22.31 - (Änderung des Aufstellungsbeschlusses) und Bebauungsplan N 32.1 – Martinsviertel Block 22.31 (Teilbereich Ost) – (erneuter Offenlagebeschluss)
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
anlage 1
28385 Zeichen
Wissenschaftsstadt Darmstad t Darmstadt, den 05.02.2015 Magistrat Begründung zum Bebauungsplan N 32.1 gemäß § 9 (8) Baugesetzbuch (BauGB) - Martinsviertel Block 22.31 (Teilbereich Ost) - für das Gebiet der Pankratiusstra ße zwischen Ruthsstraße und der Technischen Universität Geltungsbereich des Bebauungsplans N 32.1 (ohne Maßstab) Anlage 2 Inhalt 1 Geltungsbereich ....................................................................................... 3 2 Rechtsgrundlagen und planungsrechtliche Vorgaben ................................ 3 3 Bestand und Analyse ............................................................................... 3 3.1 Nutzung der Gebäude und Ausnutzung der Grundstücke .............................................. 3 3.2 Baustruktur und Stadtbild ..................................................................................................... 4 3.3 Grundstücksfreiflächen ........................................................................................................... 4 3.4 Eigentumsverhältnisse ............................................................................................................ 4 3.5 Emissionen durch Verkehrslärm ........................................................................................... 4 4 Ziele der Planung .................................................................................... 4 5 Beteiligung der Öffentlichkeit .................................................................. 5 6 Grundzüge der Planung ............................................................................ 7 6.1 Art der baulichen Nutzung ..................................................................................................... 7 6.2 Maß der baulichen Nutzung .................................................................................................. 7 6.3 Fläche für den Gemeinbedarf ................................................................................................ 8 6.4 Erschließung, ruhender Verkehr ........................................................................................... 8 7 Ordnungs- und Baumaßnahmen ............................................................... 8 8 Wasserwirtschaftliche Bela nge und Altstandorte ...................................... 8 9 Verfahren nach § 13 a BauGB, Umweltprüf ung, Umweltbericht ................. 9 10 Belange der Natur- und Landschaft spflege - Regelung von Eingriff und Ausgleich ................................................................................................. 9 11 Belange des Klimaschutzes .................................................................... 10 12 Unfallrisiko durch Emissionen ............................................................... 10 13 Kampfmittel ........................................................................................... 10 3 1 Geltungsbereich Das ca. 0,4 ha große Planungsgebiet liegt am südlichen Rand des Martinsviertels. Es umfasst den Bereich der Pankratiusstraße zwischen Ruthsstraße und Technischer Uni- versität und liegt im Block 22.31. 2 Rechtsgrundlagen und planungsrechtliche Vorgaben Der Bebauungsplan wird entsprechend den Anforderungen des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 23.09.2004, zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.11.2014 (BGBl. I S. 1748) und der Verord nung zur Durchführung des Baugesetzbu- ches i. d. F. vom 17.04.2007 (GVBl. I S. 259), zuletzt geändert durch Verordnung vom 25.11.2014 (GVBl. I S. 321), der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstü- cke (BauNVO) i.d.F. vom 23.01.1990, zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1) und der Hessischen Bauordnung (HBO) i. d. F. vom 15.01.2011 (GVBl. I S. 46, 180), geändert durch Art. 40 des Gesetzes vom 13.12.2012 (GVBl. I S. 622) erstellt. Der seit dem 01.04.2006 rechtswirksame Flächennutzungsplan weist das Gebiet des Bebauungsplanes als Wohnbaufläche aus. Der Block liegt im Sanierungsgebiet Martinsv iertel, das aufgrund der förmlichen Festle- gung vom 27.07.1972 in diesem Flächennutzungsplan kenntlich gemacht ist. Der Bebauungsplan ist daher aus dessen Darstellungen entwickelt. Die Aufstellung des Bebauungsplanes N 32.1 ist erforderlich, um die Ziele der erhaltenden Stadterneue- rung im Martinsviertel zu sichern und für eine Neubebauung klare städtebauliche Ziel- setzungen vorzugeben . 3 Bestand und Analyse 3.1 Nutzung der Gebäude und Ausnutzung der Grundstücke Das Plangebiet weist neben einem Wohnhaus aus der Gründerzeit mit Nebengebäuden noch ein aus den 60 er Jahren stammendes Gebäude auf, das als Jugendzentrum mit Seminarräumen geführt wurde. Das benachba rte, rückwärtige Gebäude an der Pankra- tiusstraße wurde bis 2011 als Versammlun gsraum genutzt. Bis auf das Wohnhaus Ru- thsstraße 17 sind die Gebäude an der Pankra tiusstraße in einem schlechten baulichen Zustand und stammen aus den 60er Jahren. Am nordöstlichen Rand werden die bebau- ten Grundstücke durch einen Rad- und Fußweg mit platzartigen Grün- und Freiflächen und einer Baumallee entlang der Wegeverbindu ng zwischen Pankratiusstraße und Ru- thsstraße begrenzt. Die derzeit einzige Nutzung im Gebiet ist das Wohnen. Die Gebäude Pankratiusstraße 14, 16 und 18 werden nicht mehr genutzt und stehen leer. Im Gebäude Pankratius- straße 18 war bis 2013 ein Jugendzentrum untergebracht, das vom Sozialkritischen Arbeitskreis Darmstadt e.V. (SKA) betrie ben wurde. Das angrenzende Gebäude, vor- mals eine Druckerei, wurde bis zum Jahr 2011 von der Arbeiterwohlfahrt (AWO) als Treffpunkt genutzt. 4 3.2 Baustruktur und Stadtbild Das Plangebiet weist neben einem Wohnhaus aus der Gründerzeit mit Nebengebäuden noch ein aus den 60 er Jahren stammendes Gebäude auf, das als Jugendzentrum mit Seminarräumen geführt wurde. Das benachba rte, rückwärtige Gebäude an der Pankra- tiusstraße, das ebenfalls aus den 60 er Jahren stammt , wurde bis 2011 als Versamm- lungsraum genutzt. Bis auf das Wohnhaus Ru thsstraße 17 sind die Gebäude an der Pankratiusstraße in einem schlechten baulichen Zustand . Am nordöstlichen Rand wer- den die bebauten Grundstücke durch einen Rad- und Gehweg mit platzartigen Grün- und Freiflächen und einer Baumallee entlang der Wegeverbindung zwischen Pankrati- usstraße und Ruthsstraße begrenzt. 3.3 Grundstücksfreiflächen Insgesamt gibt es im Planungsbereich unterschiedliche Grundstücksfreiflächen. Bei dem Wohnhaus gibt es eine kleine Grünfläch e, die als Aufenthaltsbereich genutzt wird. Ansonsten sind die Flächen weitestgehend ve rsiegelt. Vor dem ehemaligen Jugendhaus ist eine größere Grünfläche mit Baumbestand. Die Stellplatzfläche an der Pankratius- straße weist zur Straße hin mehrere raumpr ägende Bäume auf. In 2008 wurde die Rad- und Fußwegverbindung zwischen der Pankrati usstraße und der Ruthsstraße als öffent- licher Verkehrsbereich mit platzartigen Erweiterungen und einer Baumallee entlang des Wegs ausgebaut. 3.4 Eigentumsverhältnisse Das Wohnhaus Ruthsstraße 17 steht im Eige ntum der Bauverein AG. Die beiden ande- ren Grundstücke sind im Besitz des Eige nbetriebs Immobilienman agement Darmstadt. 3.5 Emissionen durch Verkehrslärm Laut der Lärmkartierung der Wissenschafts stadt Darmstadt aus 2006 (Datengrundlage in 2003 erhoben) sind in der Ruthsstraße und Pankratiusstraße Lärmimmissionen tags zwischen 45-48 dB(A) und nachts zwischen 48-40 dB(A) ermittelt worden. Damit wer- den die Orientierungswerte für den Lärmsc hutz im Städtebau nach DIN 18005 für all- gemeine Wohngebiete sowohl tags als auch nachts eingehalten. 4 Ziele der Planung Ein wesentliches Ziel des Bebauungsplanentwurfs ist die Verbesserung der sozialen Infrastruktur im Martinsviertel. Diese erfo lgt aufgrund des noch vorhandenen Bedarfs an Kinder- und Jugendbetreuungseinrichtungen im Martinsviertel. Nur hier, im Bebau- ungsplangebiet, liegt die einzige größere und zusammenhängende Fläche, die für eine solche Nutzung geeignet ist. Hierzu ist die Neuordnung der Bebauung an der Pankrati- usstraße erforderlich. Aufgrund noch vorhandener finanzieller Mittel aus der Sanierung Martinsviertel soll, als eine der letzten baulichen Maßnahmen der Sanierung Martinsviertel, das Kinder- und Jugendzentrum in der Pankratiusstraße rea lisiert werden. Vom Eigenbetrieb Immobili- enmanagement Darmstadt wurde ein Architekturbüro mit der Planung und Realisierung 5 des Projekts beauftragt. Der Bebauungsplan soll die planungsrechtlichen Vorausset- zungen für dieses Vorhaben schaffen. Weitere wesentliche Ziele sind die Verbe sserung der Wohnqualität und des Wohnum- felds. Verwirklicht werden diese Ziele auch durch - Verkehrsberuhigungsmaßnahmen und Neugestaltung von Plätzen, - Bebauungspläne, die verbindliches Baurecht schaffen, - Errichtung sozialer Infrastruktur. Die vorliegende Planung dient einer geordnet en baulichen und städtebaulichen Entwick- lung des Gebietes. 5 Beteiligung der Öffentlichkeit Im Laufe der letzten Jahrzehnte wurden in der Politik und Öffentlichkeit verschiedene Konzepte für den Martinsviertelblock 22.31 di skutiert. Die Vorstellungen gingen von der in den 80er Jahren geplanten Osttangente bis zu einem Bürgerzentrum in diesem Be- reich. Tendenziell war in diesem Block eine öffentliche Nutzung im sozialen und kultu- rellen Bereich immer vorgesehen. Für den Martinsviertel Block 22.31 wurde de r Beschluss zur Aufstellung eines verbind- lichen Bauleitplans N 32 und zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger gem. §§ 2 und 2 a Bundesbaugesetz von der Stadtverordnetenversammlung am 19.11.1981 ge- fasst. Informationen, in denen die Ziele und Zwecke der Planung dargelegt wurden, sind als Faltblatt im Dezember 1981 an alle Haushalte verteilt worden. Dieses Faltblatt hat nach Bekanntmachung im Darmstädter Ec ho in der Zeit vom 25.01.1982 bis ein- schließlich 26.02.1982 offen gelegen. Im September 1985 wurde nochmals eine Bro- schüre verteilt, in der die geänderten Pl anungsabsichten insbesondere zum Standort eines Parkhauses erläutert wurden. Wie in der Broschüre angekündigt, fand am 16. Dezember 1987 eine öffentliche Erörterungsver anstaltung im Saal der Gaststätte „Zur Kanne“ Kopernikusplatz 1 in Darmstadt statt. In 1988 fanden Erörterungsgespräche mit dem SKA und der AWO zum Thema Neuordnung des Hochschulblockes statt, die aber nicht zu einer konkreten Planung geführt haben. Auch mit der TU Darmstadt wur- den Gespräche geführt, die ebenfalls nicht zu einem Ergebnis führten. In 2005 wurde die Bauleitplanung für den Bl ock 22.31 (Hochschulblock) wieder aufge- nommen. Ein Grund lag darin, dass die Fuß- und Radwegverbindung zwischen der Ruthsstraße und der Pankratiusstraße in Pla nung war und realisiert werden sollte. Vor- ab wurden hierzu noch Grundstücksgeschäft e zwischen der TU Darmstadt und der Wis- senschaftsstadt Darmstadt du rchgeführt. Die Offenlage des Bebauungsplanentwurfs N 32 mit dem Planungsziel der Sicherung der bestehenden Bebauung erfolgte vom 17.10.2005 bis zum 17.11.2005. In 2014 wurde die Planung unter anderen Voraussetzungen wieder aufgenommen, da Restmittel aus der Sanierung Martinsviertel für die Realisierung eines Kinder- und Ju- gendzentrums kurzfristig zur Verfügung gest ellt werden konnten. Nun wurde nur noch ein Teilbereich des Bebauungsplanentwurfs neu geplant, unter Berücksichtigung der dort eingegangenen Anregungen aus der Of fenlage 2005. Die aktuellen Planungsabsich- 6 ten wurden der Öffentlichkeit mit der Verte ilung eines Faltblatts im September 2014 bekanntgegeben. Auf die frühzeitige Erörterung der Sanierung entsprechend § 137 BauGB gingen drei Schreiben und ein protokollierter Anruf ei n. Ein Antwortschreiben sah den Neuord- nungsvorschlag positiv und hatte keine weiteren Bedenken und Anregungen. Ein weite- res Schreiben aus der Nachbarschaft steht der Neubebauung grundsätzlich positiv ge- genüber. Kritisiert wird die Gestaltung der Fassade, hier wird gewünscht, dass die Fas- sadengestaltung der Universitäts- und Landes bibliothek (ULB) in de r Magdalenenstraße aufgegriffen wird. Kritisch gesehen wird auch der Kreuzungspunkt Pankratiusstraße/ Ruthsstraße, da durch den Umbau der Pankratiusstraße zur Fahrradstraße und den vermehrten Verkehr im Kreuzungspunkt durc h die Garage Gefahrenpunkte für Kinder und Erwachsene gesehen werden. Hier wird der Einbau eines Zebrastreifens gefordert. Dieser Vorschlag wurde an die zuständige Straßenverkehrsbehörde weiter geleitet. Das dritte Schreiben regt an, dass eine detaillierte Darstellung des Hauses und der verwendeten Materialien hilfreich wäre. Eine detaillierte Darstellung wird im Rahmen der weiteren Bearbeitung ausgearbeitet. Ei ne weitere Anregung bezog sich auf die Dachgestaltung. Hier wurde der Wunsch ge äußert, dass dies gut aussehen muss. Vor- gesehen ist eine extensive Dachbegrünung, di e langfristig, eine gute optische Lösung darstellt und auch zur Verbesserung der K limaanpassung geeignet ist. Es wurde be- dingt durch den hohen Parkdruck im Martinsviertel angeregt, dass in der geplanten Garage Stellplätze für die Anwohnerschaft an gemietet oder verkauft werden sollen. In der Garage werden nur die für die Neubebauung erforderlichen Stellplätze realisiert. Aufgrund der begrenzten finanziellen Mittel für das Projekt kann keine Vergrößerung der Garage erfolgen. Der Anregung, die Zufahrt zur Garage über die Einfahrt in das TU- Parkhaus zu regeln, kann leider nicht gefolgt werden, da aus gestalterischen und topo- graphischen Gründen die Zufahrt zur Garage in der Ruthsstraße liegt. Dies ist im Be- bauungsplanentwurf so dargestellt. Weiterhin wurde eine Stellungnahme zum Planungsvorschlag am Telefon abgegeben. Hier wurden eine bessere Grundstücksaus nutzung und mehr Bauvolumen angeregt. Dem entgegen steht aus städtebaulicher Sich t die jetzt schon sehr hohe Ausnutzung. Für die Garage wurden eine Erweiterung un d eine teilweise öffentliche Nutzung der Stellplätze vorgeschlagen. Diesem Vorschla g kann nicht entsprochen werden, da dies den vorgesehenen Rahmen der Bausumme überschreiten würde und dadurch die För- dermöglichkeiten des Projekts eingeschränkt werden könnten. Angeregt wurde auch, die drei kleinen Plat zflächen sollten zugunsten einer weiteren Bebauung aufgegeben werden. Erst in 2008 wurde die Fuß- und Radwegverbindung zwischen der Pankratiusstraße und der Ruth sstraße mit den platzartigen Erweiterungen mit Fördermitteln aus der Sanierung Martinsvie rtel realisiert und ist entsprechend der Förderrichtlinien in den folgenden 25 Jahren so zu erhalten, ansonsten sind die För- dermittel an das Land Hessen zurück zu za hlen. Aus den oben aufgeführten Punkten geht hervor, dass die Vorschläge nicht konkre t zu einer Änderung der in der Öffentlich- keit vorgestellten Neuplanung führen. Sie haben somit keinen weiteren Einfluss auf die Ausarbeitung des Bebauungsplanentwurfs. 7 6 Grundzüge der Planung 6.1 Art der baulichen Nutzung Das Grundstück Ruthsstraße 17 soll als allg emeines Wohngebiet nach § 4 BauGB fest- gesetzt werden. Die bestehende Bebauung de s Grundstücks Ruthsstraße 17 soll in ih- rem Bestand gesichert werden. Dieses historis che Ensemble vermittelt als einzig erhal- tenes Beispiel den Charakter der ehemaligen bäuerlich geprägten Baustruktur im Mar- tinsviertel. Auch seitens der Denkmalsch utzbehörde ist der Gebäudekomplex als be- sonders erhaltenswerte Bausubstanz eingestu ft worden. Die Liegenschaft Ruthsstraße 17 ist allerdings kein Denkmal im Sinne des Hessischen Denkmalschutzgesetzes. Die Tendenz, weitere Gaststätten im Martinsv iertel anzusiedeln, ist aufgrund von Anfra- gen und Anträgen zur Umnutzung von Wohnungen bzw. Läden deutlich erkennbar. Sie steht im Widerspruch zu den beschlossenen Sanierungszielen. Es droht die Gefahr ei- ner städtebaulichen Fehlentwicklung vom Wo hngebiet zum „Kneipenviertel". Die Lärm- belästigung durch Gaststättenbesucher und den dazugehörigen PKW-Verkehr - beson- ders abends und nachts - führt zu Konflik ten mit Bewohnern und Eigentümern. Gleich- zeitig wird dabei die Parkplatzknappheit verschärft. Schank- und Speisewirtschaften als nach BauNVO allgemein zulässige Nutzun gen werden daher ausgeschlossen. Diese Festsetzung des Bebauungsplans soll dem Erhalt des Gebietscharakters, dem Erhalt der Bewohnerstruktur sowie dem Abbau und der Vermeidung von Nutzungskonflikten dienen. Die allgemeine Zweckbestimmung des Baugebietes bleibt gewahrt. 6.2 Maß der baulichen Nutzung Für das Grundstück Ruthsstraße 17 ist das Maß der baulichen Nutzung durch die Grundfläche (GR), die Zahl der Vollgeschosse und die Höhe baulicher Anlagen im Rah- men der zulässigen städtebaulichen Kennwerte festgelegt. Das Maß der baulichen Nut- zung für die Fläche für Gemeinbedarf wird ebenfalls festgesetzt durch die Größe der überbaubaren Grundflächen (GR), der Zahl der Vollgeschosse und die Höhe der bauli- chen Anlagen. Die maximale Höhe der bau lichen Anlagen wird jeweils für Satteldach und Flachdach über die Festlegung der Trauf- bzw. Attikahöhe über NN bzw. über der angrenzenden Grünfläche festgelegt. Die hohe Ausnutzung des Gemeinbedarfsgr undstücks ist durch die Gebäudeform mit teilweise unterbautem Innenhof begründet, die sich aus der Nutzung als Kinder- und Jugendzentrum ergibt. Der Innenhof des Kind er- und Jugendzentrums bietet ausrei- chende Belichtung und Belüftung und gleich zeitig Frei- und Spie lflächen. Die Anforde- rungen an gesunde Aufenthalts- und Arbeitsverhältnisse werden eingehalten. Durch die Lage direkt an einer innerstädtis chen Fuß- und Radweg verbindung mit platz- artigen, teilweise begrünten Bereichen und einer begleitenden Baumallee an der Grundstücksgrenze zur TU Darmstadt ist ei n Ausgleich für die dichte Bebauung gege- ben. Darüber hinaus sind im nahe gelegenen Herrngarten größere Flächen für Erholung und Freizeit vorhanden. Negative Auswirk ungen auf den Verkehr oder auf Belange des Umwelt- und Naturschutzes sind durch die hohe städtebauliche Ausnutzung nicht zu erwarten. 8 Zusätzlich zum Ausgleich für die Neubebauung ist eine neunzigprozentige extensive Dachbegrünung vorgesehen. Die ausgewiesenen Baugrenzen und Baulinien entsprechen dem in der Öffentlichkeit vorgestellten Hochbauprojekt und schreiben die Kubatur sowie die Ausnutzung des Kinder- und Jugendzentrums fest. Die Festsetzung von Baulinien entlang der Ruths- straße dient der weiteren Aufnahme der St raßenflucht. Aus städtebaulichen Gründen wird dies festgelegt, da auch auf der ge genüberliegenden Straßenseite eine Straßen- randbebauung vorhanden ist. Entlang der Fu ß- und Radwegverbindung ist eine klare Kante zum Platz an der Pankratiusstraße städtebaulich gewünscht, da dadurch die Platzsituation besser gefasst wird. Die Festse tzung einer Baulinie entlang der platzarti- gen Erweiterung mit Rasen und Obstbäumen erfolgt aus städtebaulichen Gründen. Auch hier soll eine klare bauliche Begrenzung zu der Grün- und Freifläche entstehen. 6.3 Fläche für den Gemeinbedarf Die Fläche für Gemeinbedarf nach § 9 Abs. 1 Nr. 5 BauGB erhält die Zweckbestimmung Kinder- und Jugendzentrum mit Spielflächen im Innenhof. Die Planung für das Kinder- und Jugendzentrum sieht im Erdgeschoss an der Ruthsstraße eine Schulbetreuung für die Kinder der Schillerschule vor. Hier si nd ca. 60 Betreuungsplätze geplant. Entlang der Fuß- und Radwegverbindung soll im Erdgeschoss das Jugendzentrum unterge- bracht werden. Die Räumlichkeiten im 1. Ob ergeschoss stehen für die Kindertagesstät- te zur Verfügung. Alle Betreuungsräume im 1. Obergeschoss lagern sich um einen be- grünten Innenbereich, mit Spielflächen. Im Erdgeschoss sind die erforderlichen Stell- plätze für die Einrichtung untergebracht. Di e Garage erhält eine Erdüberdeckung, die im Obergeschoss als Spielfläche für die Kinder tagesstätte genutzt werden soll. Alle Ein- richtungen die in diesem Gebäudekomplex liegen, dienen der Versorgung und Bedarfs- deckung des Martinsviertels. 6.4 Erschließung, ruhender Verkehr Das Plangebiet ist durch seine Lage im i nnerstädtischen Bereich und durch das vor- handene Straßennetz ausreichend erschlosse n. Die Unterbringung der notwendigen Stellplätze für das Kinder- und Jugendzentru m soll in einer ebenerdigen Garage erfol- gen, die von der Ruthsstraße erschlossen wird. 7 Ordnungs- und Baumaßnahmen Für die Neuordnung des städtischen Grundstück s Pankratiusstraße 14- 18 ist eine Be- seitigung der vorhandenen Gebäude an der Pankratiusstraße erforderlich. Hierzu ist auch die Fällung von 6 Bäumen notwendig, die entweder auf der zukünftigen Baufläche vorhanden sind oder die zu nahe an der zukünftigen Baustelle stehen. 8 Wasserwirtschaftliche Belange und Altstandorte Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst ein bereits weitgehend bebautes Gebiet. Die Versorgung mit Wasser erfolgt wi e bisher durch Anschluss an die vorhande- ne zentrale Wasserversorgung. Die Abwasserbes eitigung erfolgt durch Anschluss an die 9 zentrale Abwasserbeseitigungsanlage. Eine Erweiterung der Ver- und Entsorgungsanla- gen ist nicht erforderlich. Es werden keine Festsetzungen zur Versickerung von Niederschlagswasser getroffen, da im Plangebiet vor allem Dachbegrünung fest gesetzt wird, die eine Aufnahme von Nie- derschlagswasser ermöglicht. Darüber hinaus besteht im öffentlichen Grünzug ausrei- chend Möglichkeit zur Versickerung von Nieder schlagswasser. Auf eine Festsetzung von Zisternen wird ebenfalls verzichtet, da der Aufwand für die Sammlung von Nieder- schlagswasser im Plangebiet unangemessen und die Wirtschaftlichkeit nicht gegeben ist. Gemäß Altlasten-Informationssystem (ALTIS) wird ein Altstandort in der Pankratius- straße 14 im Planungsgebiet aufgeführt. Unter „IV Hinweise“ wird dieser in den Bebau- ungsplan übernommen, mit der Maßgabe, dass vor Beginn der Baumaßnahme (nach Sondierung) Bodenuntersuchungen und ggf. Bodensanierung bei Kontamination zu er- folgen hat. 9 Verfahren nach § 13a BauGB, Umweltprüfung, Umweltbericht Das Planungsziel der Neuordnung und Nachverdichtung, ist als eine Maßnahme zur Innenentwicklung zu definieren. Die Planau fstellung kann deshalb gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren analog den Vo rschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB erfolgen. Die Gesamtfläc he von ca. 4.000 m² erfüllt die Vorausset- zungen des § 13a Abs. 1 Nr. 1. Auch eine Vorprüfung des Einzelfalls kann deshalb ent- fallen. Im vereinfachten Verfahren wird gemäß § 13 Abs. 3 BauGB von der Umweltprüfung und dem Umweltbericht abgesehen. Ebenso entf allen die Angaben über die Verfügbarkeit umweltbezogener Informationen und die zusammenfassende Erklärung. 10 Belange der Natur- und Landschaftspflege - Regelung von Eingriff und Aus- gleich Es ist ein Hinweis auf Schutzvorschriften für die vom Aussterben bedrohten Fleder- mausarten im Bebauungsplan enthalten. Das Faltblatt des Fledermausbeauftragten des Naturschutzbundes Deutschland mit allgemeinen Empfehlungen zum Schutz von Fle- dermäusen, Mauerseglern und Schwalben wi rd Baugenehmigungen, insbesondere bei Neu- und Umbau im Dachgeschoss, beigelegt. Eingriffe hinsichtlich des Landschaftsbildes sowie der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts, die aufgrund der Aufstellung des Bebauungsplans zu erwarten sind, gelten bei Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB als vor der pl anerischen Entscheidung erfolgt oder zu- lässig. Ausgleichsmaßnahmen sind im Sinne des Gesetzes deshalb nicht erforderlich. Dessen ungeachtet sind die einschlägigen artenschutzrechtlichen Bestimmungen zu berücksichtigen. 10 11 Belange des Klimaschutzes Nach § 1 (5) BauGB sollen Bauleitpläne unter anderem den Klimaschutz und die Klimaanpassung, insbesondere auch in der Stadtentwicklung, fördern. Bei dem Gebiet handelt es sich um ein über wiegend bebautes Gebiet, in dem die Energieversorgung individuell geregelt ist. Ein Konzept zum Einsatz für erneuerbare Energien liegt für die Gesamtstadt bisher nicht vor, daher wird von Festsetzungen nach § 9 (1) Nr. 12 und Nr. 23 b BauGB abgesehen. Nach § 248 BauGB können Maßnahmen zur Energieein- sparung auch mit geringfügigen Abweichungen zum Bebauungsplan durchgeführt wer- den. 12 Unfallrisiko durch Emissionen Im Umfeld des Planungsgebietes befinden si ch keine Störfallbetriebe, die unter die 12. Verordnung zur Durchführung des Bund es-Immissionsschutzgesetzes (Störfall- Verordnung – 12. BimSchV) fallen. Ein Unfallrisiko im Sinne der Seveso-II-Richtlinie ist nicht zu erwarten. Es sind Unfallgefahren zu berücksichtigen, die auf das Gebiet einwirken können. Hier- bei sind die Richtlinien 2003/105/EG des Eu ropäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2003 zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefähr- lichen Stoffen (Seveso-II-Richtlinie) und ih re Umsetzung durch § 50 Bundesimmissions- schutzgesetz zu berücksichtigen, wonach bei raumbedeutsamen Planungen und Maß- nahmen die Nutzungen einander so zuzuor dnen sind, dass schädliche Umweltauswir- kungen und von schweren Unfällen in Betriebsbereichen hervorgerufene Auswirkungen auf die ausschließlich oder überwiegend dem Wohnen dienenden Gebiete sowie auf sonstige schutzbedürftige Gebiete so weit wie möglich vermieden werden. Die hier zu berücksichtigenden nächstgelegenen Störfallanlagen nach dem Bun- desimmissionsschutzgesetz und der 12. Ve rordnung zum Bundesimmissionsschutzge- setz (12. BlmSchV, Störfallverordnung) befinden sich auf dem Betriebsgelände der Merck KGaA, welches nordwestlich des Plangebietes in einer Entfernung (Luftlinie) von mindestens ca. 1,5 km an der Frankfurter Landstraße gelegen ist. Das „Gutachten zur Verträglichkeit des Betr iebsbereiches der Merck KGaA mit den Pla- nungen in dessen Umfeld unter dem Gesichts punkt des § 50 BImSchG bzw. des Artikel 12 der Seveso-II-Richtlinie“, erstellt im Juni 2006 vom TÜV Nord, berücksichtigt sämt- liche Anlagen der Merck KGaA und errechnet einen Achtungsabstand zur Merck KGaA für sensible Nutzungen. Planungen, die außerhalb der Achtungsgrenze liegen, sind unter dem Gesichtspunkt des § 50 BImSchG nicht betroffen. Der Ac htungsabstand beträgt ca. 800 m vom Be- triebsbereich der Merck KGaA. Insgesamt kann daher davon ausgegangen we rden, dass durch das Vorhaben weder die Rechte des Betriebes berührt werden, noch mit besonderen Unfallrisiken oder einer zusätzlichen Gefährdung der Bevölkerung zu rechnen ist. 13 Kampfmittel Von Seiten des Kampfmittelräumdienstes wird darauf hingewiesen, dass die Auswer- tung der beim Kampfmittelräumdienst vorlie genden Kriegsluftbilder ergeben hat, dass sich das Bebauungsplangebiet in ei nem Bombenabwurfgebiet befindet. Vom Vorhandensein von Kampfmitteln auf solchen Flächen muss grundsätzlich ausge- gangen werden. Der Kampfmittelräumdienst weist in di esem Zusammenhang auf folgendes hin: 11 In den Bereichen, in denen durch Nachkr iegsbebauungen bereits bodeneingreifende Baumaßnahmen bis zu einer Tiefe von mind . 4 Metern durchgeführt wurden sowie bei Abbrucharbeiten sind keine Kamp fmittelräummaßnahmen notwendig. Bei allen anderen Flächen ist eine systemat ische Überprüfung (Sondieren auf Kampf- mittel, ggfs. nach Abtrag des Oberbodens) vor Beginn der geplanten Bauarbeiten auf den Grundstücksflächen erforderlich, auf denen bodeneingreifende Maßnahmen statt- finden. Hierbei soll grundsätzlich eine EDV-gestützte Datenaufnahme erfolgen. Sofern die Fläche nicht sondierfähig sein sollte (z.B. wg. Auffüllungen, Versiegelungen oder sonstigen magnetischen Anomalien) , sind aus Sicherheitsgründen weitere Kampfmittelräummaßnahmen vor bodeneingr eifenden Bauarbeiten erforderlich. Es ist dann notwendig, einen evtl. vorges ehenen Baugrubenverbau (Spundwand, Berli- ner Verbau usw.) durch Sondierungsbohrungen in der Verbauachse abzusichern. Sofern eine sondierfähige Messebene vorliegt, sollen die Erdaushubarbeiten mit einer Flächen- sondierung begleitet werden. Die „Allgemeinen Bestimmungen für die Ka mpfmittelräumung im Lande Hessen“ des Regierungspräsidiums Darmst adt sind zu beachten. Die Dezernentin III: Cornelia Zuschke Stadträtin
anlage 2
17780 Zeichen
967
1301312132314921
10936
1098810989
11003
111711194112013901139113931139413961 1399213994
141814211
1451
16713
166811102411033
1322
968
1424414243
Flur 2
I
II III+D
IV
IIIIII
II+D
I
I
I
III
I
IIIIII+D
II
I IIIII II+D
IV
II
I
IV
IV
III IIII II III
I VIV
IV
III III
II
I
V
III+DIII
IIIIIII+DIII
IIIIIII II+DIII I
I
II
PPP
P
PP P
Pankratius
5XWKVVWUDH
0OOHUVWUDH
$UKHLOJHU6WUDH
GAII IPVWUDH
13,28,912,38,6
4,31,20,4
I7,112,412,47,87,7
3,1InnenhofI Flur 3WAFDSDSD14141417214118
14119141110
967
1312
14921
10936
1098810989
11003
1117311194112011231 1139113931139413961 1399213994
14181421116713
16681
1102411033
968
1424414243
Flur 2
I
II III+D
IV
IV
IIIIII
II+D
II+D
I IIIIIII+D
II
I I IIIII II+D
IVIV
IV
IIII IIII II
I VIV
IV
III IIIIIII+DIII
IIIIIII+DIII
I
IIIIII II+DIII
I
II
PPP
P
P3DQNUDWLXVVWUDH5XWKVVWUDH
0OOHUVWUDH
5XWKVVWUDH14141417214118
14119141110
3.)OlFKHIUGHQ*HPHLQEHGDUI$EV1U%DX*%.LQGHUXQG-XJHQG]HQWUXPPLW6SLHOIOlFKHQLP,QQHQKRI4. 0DGHUEDXOLFKHQ1XW]XQJ4.1 =XOlVVLJH*UXQGIOlFKH%DX192'LH]XOlVVLJH*UXQGIOlFKH*5DXIGHP*UXQGVWFN5XWKVVWUDHEHWUlJWPD[PìDXIGHU)OlFKHIU*HPHLQEHGDUIEHWUlJWVLHPD[Pì4.2 =DKOGHU9ROOJHVFKRVVH%DX192(siehe Plan) 4.3 +|KHEDXOLFKHU$QODJHQ$EV1U%DX192: 'LH7UDXIK|KHIUGDV*HElXGH5XWKVVWUDH9RUGHUKDXVPLW6DWWHOGDFKEHWUlJWPD[PEH]RJHQDXIGDV1LYHDXGHU5XWKVVWUDHIUGLHUFNZlUWLJH]ZHLJHVFKRVVLJH%HEDXXQJZLUGHLQH7UDXIK|KHYRQPEH]RJHQDXIGDV1LYHDXGHUDQJUHQ]HQGHQ*UQIOlFKHIHVWJHVHW]W'LH$WWLNDK|KHEHL*HElXGHQPLW)ODFKGDFKEHWUlJWPD[P11 5. hEHUEDXEDUHXQGQLFKWEHUEDXEDUH*UXQGVWFNVIOlFKHQ5.1 Baugrenzen5.2 Baulinien1LFKWEHUEDXEDUH*UXQGVWFNVIOlFKHQ6. gIIHQWOLFKH9HUNHKUVIOlFKHQ6.1 6WUDHQYHUNHKUVIOlFKHQ6.2 9HUNHKUVIOlFKHEHVRQGHUHU=ZHFNEHVWLPPXQJ5DGXQG)XZHJPLW*UQIOlFKHQ7. )OlFKHQIU6WHOOSOlW]HXQG*DUDJHQ6WHOOSOlW]HXQG*DUDJHQVLQGVRZHLWQLFKWJHVRQGHUWDXVJHZLHVHQQXULQQHUKDOEGHUEHUEDXEDUHQ*UXQGVWFNVIOlFKH]XOlVVLJ7.2 Garage7.2.1 Zufahrt Garage
II.6DW]XQJEHUGLH*HVWDOWXQJEDXOLFKHU$QODJHQ$XIJUXQG$EV+HVVLVFKH%DXRUGQXQJ+%2LG)YRP*9%,,6L9P$EV%DX*%ZLUGIHVWJHVHW]W1. Stellung baulicher AnlagenFirstrichtung 2. 'lFKHU2.1'LHYRUKDQGHQH'DFKODQGVFKDIWLVWKLQVLFKWOLFKGHU'DFKIRUPGHUPDVWlEOLFKHQ*OLHGHUXQJGHV0DWHULDOVXQGGHU)DUEH]XHUKDOWHQXQGGDUIQLFKWEHLQWUlFKWLJW werden.%HLGHQPLW6'JHNHQQ]HLFKQHWHQ*HElXGHQVLQG6DWWHOGlFKHUPLWHLQHU'DFKQHLJXQJ]ZLVFKHQXQG]XOlVVLJ%HLGHQPLW)'JHNHQQ]HLFKQHWHQ*HElXGHQVLQG)ODFKGlFKHURGHUIODFKJHQHLJWH'lFKHUPLWHLQHU'DFKQHLJXQJELV]X]XOlVVLJ2.3)LUVWXQG7UDXIHGUIHQGXUFK'DFKJDXSHQ'DFKHLQVFKQLWWH$XIEDXWHQ Balkonanlagen und andere Bauteile nicht unterbrochen werden.'DFKJDXSHQVLQGDOV(LQ]HOJDXSHQDQ]XRUGQHQ6LHGUIHQHLQH%UHLWHYRQPQLFKWEHUVFKUHLWHQXQGLKUH9RUGHUIURQWHQPVVHQPLQGHVWHQVPKLQWHUGHU)OXFKWGHU*HElXGHDXHQZDQG]XUFNOLHJHQ2.5'DFKHLQVFKQLWWHVLQGLQVWUDHQ]XJHZDQGWHQ'DFKIOlFKHQQLFKW]XOlVVLJ2.6Im Spitzbodenbereich (oberhalb der traditionell vorhandenen Gaupenzone)VLQG'DFKDXIEDXWHQ*DXSHQ'DFKHLQVFKQLWWHXQG'DFKWHUUDVVHQQLFKW]XOlVVLJ2.7.DPLQHXQG$EOXIWURKUHVLQGLQ)LUVWQlKHDQ]XRUGQHQIUHLVWHKHQGVLQGVLHQLFKW]XOlVVLJ3. Fassaden3.19RUKDQGHQHSODVWLVFKH)DVVDGHQHOHPHQWHZLH]%)HQVWHUJHZlQGH*HVLPVElQGHU/LVHQHQXQGVRQVWLJH6FKPXFNWHLOHVLQG]XHUKDOWHQE]ZZLHGHUKHU]XVWHOOHQ6LHGUIHQYRQGHQVLHXPJHEHQGHQ3XW]IOlFKHQQLFKWEHUUDJWZHUGHQ3.20DXHUZHUNVLPLWDWLRQHQ)OLHVHQ.XQVWVWRIIYHUNOHLGXQJHQVRZLHDOOHJOlQ]HQGHQ0DWHULDOLHQVLQGDXFKLP6RFNHOEHUHLFKXQ]XOlVVLJ4. Balkone%DONRQHGUIHQQLFKWPHKUDOVHLQ'ULWWHOGHU)DVVDGHQEUHLWHHLQQHKPHQXQGP7LHIHQLFKWEHUVFKUHLWHQ5. Werbeanlagen:HUEHDQODJHQVLQGQXUDQGHU6WlWWHGHU/HLVWXQJ]XOlVVLJ6LHPVVHQVLFKGHU jeweiligen Fassadengliederung unterordnen und sind nur unterhalb der Fenster-]RQHGHV2EHUJHVFKRVVHVELV]XHLQHU*U|HYRQPìMH*HElXGHVHLWH]XOlVVLJ6. Einfriedungen6.1=X|IIHQWOLFKHQ9HUNHKUVIOlFKHQVLQGQXU0DXHUQRGHU=lXQHDXV(LVHQVWlEHQLQ9HUELQGXQJPLW0DXHUVRFNHOQELVP*HVDPWK|KH]XOlVVLJ6.2(LQIULHGXQJHQ]ZLVFKHQGHQ$QZHVHQGUIHQQLFKWK|KHUDOVPVHLQ=XOlVVLJVLQGYHUSXW]WH0DXHUQ=lXQHDXV+RO]RGHU(LVHQVRZLH+HFNHQ0DVFKHQGUDKW]lXQHVLQGQXULQ9HUELQGXQJPLW+HFNHQ]XOlVVLJ7. $XHQDQODJHQ7.1+DXVZLUWVFKDIWOLFKJHQXW]WH)OlFKHQVLQGPLWYHUVLFNHUXQJVIUHXQGOLFKHQ3IODVWHURGHU.LHVEHOlJHQ]XEHIHVWLJHQ7.20OOWRQQHQXQGEHKlOWHUVLQGLQ6FKUlQNHQRGHUJHVFKORVVHQHQ5lXPHQXQWHU zubringen oder als Gruppenanlage im Freien durch Ummauerung oder Rankge-UVWHPLWHQWVSUHFKHQGHU%HJUQXQJGHU6LFKW]XHQW]LHKHQXQGJHJHQ Sonnenstrahlung abzuschirmen.I. Festsetzungen nach dem Baugesetzbuch (BauGB)$XIJUXQGGHV%DX*%LQGHU)DVVXQJYRP%*%O,6 in Verbindung mit der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung vom 23.01.1990 (BGBl.I S. 132) und der Planzeichenverordnung (PlanzV) vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58) werden festgesetzt:1. *UHQ]HQGHVUlXPOLFKHQ*HOWXQJVEHUHLFKV2. Art der baulichen Nutzung2.1$OOJHPHLQHV:RKQJHELHW%DX192'LH)HVWVHW]XQJEH]LHKWVLFKDXIGDV*UXQGVWFN5XWKVVWUDH)OXUVWFN1U2.1.1*HPl%DX192LQ9HUELQGXQJPLWXQG%DX192LVWGLHQDFK%DX192DOOJHPHLQ]XOlVVLJH1XW]XQJ6FKDQNXQG6SHLVHZLUWVFKDIWHQQLFKW]XJHODVVHQ
N 32.1
Wissenschaftsstadt DarmstadtGemarkung Darmstadt Flur 20DVWDEEntwurf zumBebauungsplan N 32.1- Martinsviertel Block 22.31 (Teilbereich Ost) -PLW6DW]XQJEHUGLH*HVWDOWXQJEDXOLFKHU$QODJHQIUGDV*HELHWGHU3DQNUDWLXVVWUDH]ZLVFKHQ5XWKVVWUDHXQG7HFKQLVFKH8QLYHUVLWlWhbersichtsplan:Abgrenzung des Sanierungsgebiets Martinsviertel, Lage des Blocks und Plangebiet N 32.1
M 1:500N
Rechtsgrundlagen:Baugesetzbuch (BauGB)LG)YRP%*%O,6]XOHW]WJHlQGHUWdurch Gesetz vom 20.11.2014 (BGBl. I S. 1748)Baunutzungsverordnung (BauNVO) i.d.F. vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132), zuletztJHlQGHUWGXUFK$UWGHV*HVHW]HVYRP%*%O,6Planzeichenverordnung (PlanzV) vom 18.12.1990 (BGBl. 1991 I S. 58), zuletztJHlQGHUWGXUFK$UWGHV*HVHW]HVYRP%*%O,6Hess. Bauordnung (HBO)LG)YRP*9%O,6JHlQGHUWdurch Art. 40 des Gesetzes vom 13.12.2012 (GVBl. I S. 622)9HURUGQXQJ]XU'XUFKIKUXQJGHV%DXJHVHW]EXFKHV i.d.F. vom 17.04.2007 (GVBl.,6]XOHW]WJHlQGHUWGXUFK9HURUGQXQJYRP*9%O,6Hess. Gemeindeordnung (HGO) i.d.F. vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletztJHlQGHUWGXUFK*HVHW]YRP*9%O,6Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i.d.F. vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542),]XOHW]WJHlQGHUWGXUFK$UWXQG$UWGHV*HVHW]HVYRP(BGBl. I S. 3154, 3185, 3207)+HVV$XVIKUXQJVJHVHW]]XP%XQGHVQDWXUVFKXW]JHVHW]+$*%1DW6FK* i.d.F. vom*9%O,6]XOHW]WJHlQGHUWGXUFK$UWGHV*HVHW]HVYRP27.06.2013 (GVBl. I S. 458)Hess. Wassergesetz (HWG)LG)YRP*9%O,6]XOHW]WJHlQGHUWdurch Art. 62 des Gesetzes vom 13.12.2012 (GVBl. I S. 622)Hess. Denkmalschutzgesetz (DSchG) i.d.F. vom 05.09.1986 (GVBl. I S. 262, 270),]XOHW]WJHlQGHUWGXUFK$UWGHV*HVHW]HVYRP*9%O,6Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) i.d.F. vom 17.05.2013 (BGBl. I6¬]XOHW]WJHlQGHUWGXUFK$UWGHV*HVHW]HVYRP%*%O,S. 1740)*HVHW]EHUGLH8PZHOWYHUWUlJOLFKNHLWVSUIXQJ (UVPG) i.d.F. vom 24.02.2010%*%O,6¬]XOHW]WJHlQGHUWGXUFK$UWGHV*HVHW]HVYRP%*%OI S. 2749, 2756)
Bekanntmachung:%HNDQQWPDFKXQJGHV6DW]XQJVEHVFKOXVVHVGHV%HEDXXQJVSODQVJHP%DX*%XQGGHU|IIHQWOLFKHQ$XVOHJXQJLPÅ'DUPVWlGWHU(FKR´DP .gIIHQWOLFKH$XVOHJXQJGHV%HEDXXQJVSODQVPLW%HJUQGXQJJHP+HVV*HPHLQGHRUGQXQJ+*2L9PGHU+DXSWVDW]XQJGHU:LVVHQVFKDIWVVWDGW Darmstadt im Technischen Stadthaus, Block D, in der Zeit vom ௐௐௐ ௐ ௐ bis HLQVFKOLHOLFK .Inkrafttreten: Inkrafttreten dieses Bebauungsplans am ௐௐௐ ௐ. Darmstadt, den ___________ Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt________________________Die DezernentinDarmstadt, den ___________Stadtplanungsamt_____________________Dieter von Mackensen
Wissenschaftsstadt DarmstadtGemarkung Darmstadt Flur 20DVWDEEntwurf zumBebauungsplan N 32.1- Martinsviertel Block 22.31 (Teilbereich Ost) -
8.1.2 =XHUKDOWHQGH%lXPH8.2 Die im Plan festgesetzte Garage (siehe Ziff. I. 8.2) und die eingeschossigEHEDXEDUH*UXQGVWFNVIOlFKHLP,QQHQKRIVLQGPLWHLQHU(UGDEGHFNXQJRGHUHLQHUVRQVWLJHQYHUVLFNHUXQJVIlKLJHQ$XVJOHLFKVVFKLFKWYRQPLQGHVWHQVFP]XYHUVHKHQ'LH2EHUIOlFKHLVWDOV6SLHOEHUHLFKJlUWQHULVFKDQ]XOHJHQ und dauerhaft zu unterhalten.'HUQLFKWXQWHUEDXWH,QQHQKRILVWELVDXI2EHUNDQWH)HUWLJIXERGHQ2*PLW(UGHRGHUHLQHUVRQVWLJHQYHUVLFNHUXQJVIlKLJHQ$XVJOHLFKVVFKLFKWDXI]XVFKWWHQ'LHJHVDPWH,QQHQKRIIOlFKHLVWDOV6SLHOEHUHLFKJlUWQHULVFKDQ]XOHJHQXQG dauerhaft zu unterhalten.)ODFKGlFKHUVLQG]XH[WHQVLY]XEHJUQHQ
GA
1%HVFKOHXQLJWHV9HUIDKUHQQDFKD%DX*%gIIHQWOLFKH$XVOHJXQJ1Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom .%HNDQQWPDFKXQJGHU|IIHQWOLFKHQ$XVOHJXQJLPÅ'DUPVWlGWHU(FKR´DP .gIIHQWOLFKH$XVOHJXQJGHV(QWZXUIVGLHVHV%HEDXXQJVSODQVPLW%HJUQGXQJJHP%DX*%LP7HFKQLVFKHQ6WDGWKDXV%ORFN'LQGHU=HLWYRP bis HLQVFKOLHOLFK .%HWHLOLJXQJGHU%HK|UGHQXQGVRQVWLJHQ7UlJHU|IIHQWOLFKHU%HODQJH1JHP%DX*%XQG$EVWLPPXQJPLWGHQ1DFKEDUJHPHLQGHQPLW6FKUHLEHQvom .Satzungsbeschluss N 32.1:'LHVHU%HEDXXQJVSODQPLWGHU]XJHK|ULJHQ%HJUQGXQJXQGGHULP3ODQHQWKDOWHQHQ6DW]XQJZXUGHJHP¬%DX*%YRQGHU6WDGWYHURUGQHWHQYHUVDPPOXQJ]XU6DW]XQJbeschlossen am .'LHVH$XVIHUWLJXQJVWLPPWPLWGHP]XU6DW]XQJEHVFKORVVHQHQ3ODQEHUHLQAusgefertigt: Darmstadt, den ___________Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt________________________Die Dezernentin
Naturschutz*HPl%XQGHVQDWXUVFKXW]JHVHW]VLQGDQ%DXWHQPLW6FKZDOEHQ0DXHUVHJOHUXQG)OHGHUPDXVEHVWDQG%DXPDQDKPHQGLHGDV%UXWJHVFKlIWVW|UHQQXUDXHUKDOEGHU%UXWXQG6HW]]HLW]XOlVVLJ=XU6LFKHUXQJGHV)OHGHUPDXVEHVWDQGHVLP3ODQJHELHWGUIHQEHL%DXPDQDKPHQNHLQHVFKlGLJHQGHQ%DXPDWHULDOLHQZLH]%+RO]VFKXW]PLWWHOLQGHQUHOHYDQWHQ*HElXGHWHLOHQYHUZHQGHWZHUGHQ(PSIRKOHQZLUGXDGHU(LQEDXYRQVSH]LHOOHQ'DFK]LHJHOQIU)OHGHUPlXVHXQG(LQIOXJ|IIQXQJHQIU0DXHUVHJOHUXQWHUKDOEGHV'DFKEHUVWDQGHV=XU,QIRUPDWLRQGHU%DXKHUUHQVWHKWHLQH%URVFKUHGHV1$%8]XU9HUIJXQJHUKlOWOLFKEHLP8PZHOWDPW(LQH%HUDWXQJGHV%DXKHUUQYRU%HJLQQGHU%DXPDQDKPHNDQQGXUFKGDV8PZHOWDPWHUIROJHQWasserwirtschaftDas Plangebiet liegt im Einflussbereich des Grundwasserbewirtschaftungsplanes+HVVLVFKHV5LHG,P5DKPHQGHU8PVHW]XQJVLQGJURIOlFKLJH*UXQGZDVVHUDXIVSLHJHOXQJHQP|JOLFKGLHEHLHLQHUNQIWLJHQ%HEDXXQJ]XEHUFNVLFKWLJHQVLQGIm Einzelnen sind die Vorgaben des "Grundwasserbewirtschaftungsplanes HessischesRied" zu beachten. Der Plan wurde mit Datum vom 09. April 1999 festgestellt und im6WDDWVDQ]HLJHUIUGDV/DQG+HVVHQ6W$Q]6PLW(UJlQ]XQJvom 17. Juli 2006, StAnz 31/2006 S. 1704, bekannt gemacht.%RGHQYHUlQGHUXQJHQ%HLDOOHQ0DQDKPHQGLHHLQHQ(LQJULIILQGHQ%RGHQHUIRUGHUQLVWDXIVHQVRULVFKH$XIIlOOLJNHLWHQ]XDFKWHQ:HUGHQVROFKH$XIIlOOLJNHLWHQGHV8QWHUJUXQGHVIHVWJHVWHOOWGLHDXIGDV9RUKDQGHQVHLQYRQVFKlGOLFKHQ%RGHQYHUlQGHUXQJHQKLQZHLVHQLVWXPJHKHQGGDV5HJLHUXQJVSUlVLGLXP'DUPVWDGW$EWHLOXQJ$UEHLWVVFKXW]XQG8PZHOWDarmstadt, Dez. IV/DA 41.5, zu informieren.$OWIOlFKHQ$OWODVWHQ%HL%DXJHQHKPLJXQJVYHUIDKUHQGLH$OWIOlFKHQVFKlGOLFKH%RGHQYHUlQGHUXQJHQXQGRGHU*UXQGZDVVHUVFKlGHQEHWUHIIHQLVWGDV5HJLHUXQJVSUlVLGLXP'DUPVWDGW'H],9'$]XVWlQGLJH%RGHQVFKXW]EHK|UGH]XEHWHLOLJHQAltstandorte*HPl$OWODVWHQ,QIRUPDWLRQVV\VWHP$/7,6ZLUGDXIP|JOLFKH9HUXQUHLQLJXQJHQDXIIROJHQGHQ*UXQGVWFNHQLP%HEDXXQJVSODQJHELHWKLQJHZLHVHQ3DQNUDWLXVVWUDH$EVFKOLHHQGH(UNHQQWQLVVHEHUGLH$OWVWDQGRUWHOLHJHQQLFKWYRUMHGRFKZLUGGDV*HIlKUGXQJVSRWHQWLDOIUGLH8PZHOWDXIJUXQGGHU(LQWHLOXQJGHV%HWULHEHVLQGLH%UDQFKHQNODVVHGHV%UDQFKHQNDWDORJVDOVVHKUKRFKHLQJHVFKlW]W'DKHUVLQGEHL1XW]XQJVlQGHUXQJHQXQGERGHQHLQJUHLIHQGHQ0DQDKPHQYRU%HJLQQGHU%DXPDQDKPHQQDFK6RQGLHUXQJRULHQWLHUHQGH8QWHUVXFKXQJHQJHPlGHU+DQGEFKHU$OWODVWHQ%DQG7HLOE]Z%DQG7HLOGHV+/8*GXUFK]XIKUHQ%HL)HVWVWHOOXQJYRQ.RQWDPLQDWLRQVLQGGLHHLQVFKOlJLJHQXPZHOWUHFKWOLFKHQ9RUschriften zu beachten und die Kosten einer notwendigen Bodensanierung vom Grund-VWFNVHLJHQWPHU]XWUDJHQ(VJLOWDXFKGHU+LQZHLVXQWHU$OWIOlFKHQ$OWODVWHQ.DPSIPLWWHOEHODVWXQJXQGUlXPXQJDer Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt in einem Bombenabwurfgebiet undHVPXVVJUXQGVlW]OLFKYRP9RUKDQGHQVHLQYRQ.DPSIPLWWHOQDXVJHJDQJHQZHUGHQ$XIDOOH*UXQGVWFNVIOlFKHQEHLGHQHQERGHQHLQJUHLIHQGH0DQDKPHQVWDWWILQGHQVLQGV\VWHPDWLVFKHhEHUSUIXQJHQ6RQGLHUXQJHQDXI.DPSIPLWWHOYRU%HJLQQGHUBauarbeiten und Baugrunduntersuchungen erforderlich. Die "Allgemeinen Bestim-PXQJHQIUGLH.DPSIPLWWHOUlXPXQJLP/DQGH+HVVHQVLQG]XEHDFKWHQBaumschutzsatzungZum Schutz des vorhandenen Baumbestandes wird auf die Satzung zum Schutze desBaumbestandes in der Wissenschaftsstadt Darmstadt vom 05.04.2004 verwiesen.9HUNHKUVIOlFKHQ'LHLQGHU3ODQ]HLFKQXQJGDUJHVWHOOWH$XIWHLOXQJGHU9HUNHKUVIOlFKHQ]HLJWGHQ%HVWDQGZlKUHQGGHU$XIVWHOOXQJGHV%HEDXXQJVSODQVXQGEHVLW]WNHLQHQFestsetzungscharakter.6WHOOSOlW]H%HLGHU+HUVWHOOXQJYRQ6WHOOSOlW]HQLVWGLH(LQVWHOOSODW]VDW]XQJGHU:LVVHQVFKDIWVVWDGW'DUPVWDGWLQVEHVRQGHUH]XEHDFKWHQ$OOHREHQJHQDQQWHQ9RUVFKULIWHQN|QQHQEHLP6WDGWSODQXQJVDPW%HVVXQJHU6WUDH125, 64295 Darmstadt, eingesehen werden.
bQGHUXQJGHV$XIVWHOOXQJVEHVFKOXVVHV1Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom .%HNDQQWPDFKXQJGHVJHlQGHUWHQ$XIVWHOOXQJVEHVFKOXVVHVJHPXQGQDFKD%DX*%LPÅ'DUPVWlGWHU(FKR´DP .
Aufstellungsbeschluss N 32:Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 19.11.1981.%HNDQQWPDFKXQJGHV$XIVWHOOXQJVEHVFKOXVVHVJHPXQGD%XQGHVEDXJHVHW]%%DX*%LPÅ'DUPVWlGWHU(FKR´XQGLPÅ'DUPVWlGWHU7DJEODWWDP23.01.1982.)UK]HLWLJH%HWHLOLJXQJGHUgIIHQWOLFKNHLW1Beschluss des Magistrats vom 30.09.1981.%HNDQQWPDFKXQJGHU|IIHQWOLFKHQ8QWHUULFKWXQJEHUGLHDOOJHPHLQHQ=LHOHXQG=ZHFNHGHU3ODQXQJXQGEHUGLH*HOHJHQKHLW]XU$QK|UXQJLPÅ'DUPVWlGWHU(FKR´XQGÅ'DUPVWlGWHUTagblatt" am 23.01.1982.gIIHQWOLFKH8QWHUULFKWXQJEHUGLHDOOJHPHLQHQ=LHOHXQG=ZHFNHGHU3ODQXQJXQG$QK|UXQJJHPD%%DX*%LP7HFKQLVFKHQ6WDGWKDXV%ORFN'LQGHU=HLWYRP25.01.1982 bis HLQVFKOLHOLFK26.02.1982.8QWHUULFKWXQJGHU%HK|UGHQXQGVRQVWLJHQ7UlJHU|IIHQWOLFKHU%HODQJH18QWHUULFKWXQJEHUGLHDOOJHPHLQHQ=LHOHXQG=ZHFNHGHU3ODQXQJPLW$XIIRUGHUXQJ]XUbXHUXQJJHP%XQGHVEDXJHVHW]XQG$EVWLPPXQJPLWGHQ1DFKEDUJHPHLQGHQPLWSchreiben vom 26.01.1982.gIIHQWOLFKH$XVOHJXQJ1Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 06.10.2005.%HNDQQWPDFKXQJGHU|IIHQWOLFKHQ$XVOHJXQJLPÅ'DUPVWlGWHU(FKR´DP08.10.2005.gIIHQWOLFKH$XVOHJXQJGHV(QWZXUIVGLHVHV%HEDXXQJVSODQVPLW%HJUQGXQJXQGGHQZHVHQWOLFKHQXPZHOWEH]RJHQHQ6WHOOXQJQDKPHQJHP%DX*%LP7HFKQLVFKHQStadthaus, Block D, in der Zeit vom 17.10.2005ELVHLQVFKOLHOLFK17.11.2005.%HWHLOLJXQJGHU%HK|UGHQXQGVRQVWLJHQ7UlJHU|IIHQWOLFKHU%HODQJH1JHP%DX*%XQG$EVWLPPXQJPLWGHQ1DFKEDUJHPHLQGHQPLW6FKUHLEHQvom 18.10.2005.
8. *UQRUGQHULVFKH)HVWVHW]XQJHQ$QSIODQ]XQJXQG(UKDOWXQJYRQ%lXPHQXQG6WUlXFKHUQ%LQGXQJHQIUGLH%HSIODQ]XQJ8.1.1Der vorhandene Baum- und Strauchaufwuchs ist zu erhalten undEHLGHU'XUFKIKUXQJEDXOLFKHU0DQDKPHQYRUVFKlGLJHQGHQ(LQIOVVHQ]XEHZDKUHQYHUJO',1
'LH*HElXGHXQGVRQVWLJHQEDXOLFKHQ$QODJHQGLHEHLGHU'XUFKIKUXQJGHU6DQLHUXQJEHVHLWLJWZHUGHQPVVHQ=XIlOOHQGH%lXPH
hEHUVLFKWVSODQ
z.B. II
WA22.31
SDFD
III. HinweiseSanierungsgebiet'DV3ODQXQJVJHELHWOLHJWLQGHPGXUFKVWlGWLVFKH6DW]XQJI|UPOLFKIHVWJHOHJWHQSanierungsgebiet Martinsviertel.,PhEHUVLFKWVSODQ6DQLHUXQJVJHELHW0DUWLQVYLHUWHOVLQGGDUJHVWHOOWGDVI|UPOLFKIHVWJHOHJWH6DQLHUXQJVJHELHW- die Lage des Plangebietes mit BlocknummerUmweltschutz,P,QWHUHVVHGHV8PZHOWVFKXW]HVZLUGHPSIRKOHQ)OlFKHQYHUVLHJHOXQJ:DVVHUYHUEUDXFKXQG(QHUJLHYHUEUDXFKGXUFKJHHLJQHWH0DQDKPHQVRZHLWZLHP|JOLFKHLQ]XVFKUlQNHQBodendenkmaleWenn bei Erdarbeiten Bodendenkmale bekannt werden, so ist dies dem Landes-DPWIU'HQNPDOSIOHJH$UFKlRORJLVFKH'HQNPDOSIOHJHRGHUGHU8QWHUHQ'HQNPDOVFKXW]EHK|UGHXQYHU]JOLFKDQ]X]HLJHQ
0DVWDE
Stand: 11.02.2015
2015/0046
9690 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
13.02.2015
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Stadtplanungsamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2015/0046
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 5110020
Kostenstelle: 061-010-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5110-21 Sachkonto:
Betreff: Bebauungsplan N 32 – Martinsviertel Block 22.31 - (Änderung des
Aufstellungsbeschlusses) und Bebauungsplan N 32.1 – Martinsviertel Block 22.31
(Teilbereich Ost) – (erneuter Offenlagebe schluss)
Vorlage vom: 05.02.2015
Beschlussvorschlag :
Aufstellungsbeschluss :
1. Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan N 32 - Martinsviertel Block 22.31
(Hochschulblock) vom 19.11.1981 wird geändert. Der Geltungsbereich wird in drei
Teilbereiche aufgeteilt, um der unterschiedlichen Entwicklung Rechnung zu tragen. Es
handelt sich um die Teilbereiche Bebauungsplan N 32.1 – Martinsviertel Block 22.31
(Teilbereich Ost) –, Bebauungsplan N 32.2 – Martinsviertel Block 22.31 (Teilbereich Süd) –
und den nordwestlichen Teilbereich, den Bebauungsplan N 32.3 – Martinsviertel Block
22.31 (Teilbereich Nordwest) –.
Die Zielsetzung des Teilbereichs Bebauungsplan N 32.1 – Martinsviertel Block 22.31
(Teilbereich Ost) – für das Gebiet Pankratiusstraße zwischen Ruthsstra ße und der
Technischen Universität, ist die Neuordnung des städtischen Grundstücks
- 2 -
Pankratiusstraße 14- 18 und die Schaffung der planungsrechtlichen Bedingungen für ein
Kinder- und Jugendzentrum.
2. Das Bebauungsplanverfahren N 32.1 – Martinsviertel Block 22.31 (Teilbereich Ost) – wird
im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB weitergeführt. Das Bebauungsplanverfahren
für die beiden Teilbereiche N 32.2 und N 32.3 wird zu einem späteren Zeitpunkt
weitergeführt.
Offenlagebeschluss:
3. Dem vorliegenden neuen Entwurf zum Bebauungsplan N 32.1 – Martinsviertel Block 22.31
(Teilbereich Ost) – (wird zu den Sitzungen aufgehängt/ausgelegt), mit der dazugehörigen
Begründung (Anlage) und der im Plan enthaltenen Satzung über die Gestaltung baulicher
Anlagen, wird zugestimmt.
4. Der Entwurf zum Bebauungsplan N 32.1 – Martinsviertel Block 22.31 (Teilbereich Ost) – für
das Gebiet Pankratiusstraße zwischen Ruthsstraße und der Technischen Universität,
Gemarkung Darmstadt, Flur 2, mit den Grundstücken Nr. 1411/8, 1411/10, 1414, 1417/2,
1418, 1421/1, 1424/3, 1424/4, 1671/3, ist mit der dazugehörigen Begründung gemäß
§ 4a (3) BauGB erneut öffentlich auszulegen.
Anlagen: Anlage: Begründung zum Bebauungsplanentwurf N 32.1
Entwurf zum Bebauungsplan N 32.1 (wird zu den Sitzungen aufgehä ngt /
ausgelegt)
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage 2015/0046 vom 05.02.2015:
Das ursprüngliche Planungsgebiet des Bebauungsplans N 32 – Martinsviertel Block 22.31
(Hochschulblock) –, im südlichen Rand des Sanierungsgebiets Martinsviertel gelegen,
umfasst den Bereich zwischen Schlossgartenstraße, Ruthsstraße und Pankratiusstraße.
Der Beschluss zur Aufstellung eines verbindlichen Bauleitplans und zur Beteiligung der
Bürger gem. §§ 2 und 2 a Bundesbaugesetz wurde von der Stadtverordnetenversammlung
am 19.11.1981 gefasst.
Die frühzeitige Erörterung der Sanierung gem. § 137 BauGB bzw. die öffentliche
Unterrichtung der Bürger wurden nach Bekanntmachung im Darmstädter Echo am
23.01.1982 in der Zeit vom 25.01.1982 bis einschl. 26.02.1982 durchgeführt. Die Träger
öffentlicher Belange wurden am 26.01.1982 gem. § 4 BauGB bei der Aufstellung des
Bebauungsplans beteiligt. Abwägungsrelevante Stellungnahmen von Bürgern oder Trägern
öffentlicher Belange gingen nicht ein.
In den Folgejahren wurden unterschiedliche Planungsvorstellungen für den Hochschul - Block
entwickelt, die aber nicht in einem Bebauungsplanverfahren weiter verfolgt wurden.
Erst im Jahr 2005 wurde die Bauleitplanung wieder aufgenommen. Die
Stadtverordnetenversammlung hat am 06.10.2005 die öffentliche Auslegung des
Bebauungsplanentwurfs N 32 (Hochschulblock) beschlossen. Die Offenlage um
Bebauungsplan N 32 – Martinsviertel Block 22.31 (Hochschulblock) – fand vom 17.10.2005
bis einschließlich 17.11.2005 statt. Nach der Offenlage wurde das Verfahren aufgrund von
veränderten Rahmenbedingungen nicht weiter geführt.
Anfang 2014 eröffnete sich die Möglichkeit, aus finanziellen Mitteln der Sanierung
Martinsviertel ein Kinder- und Jugendzentrum in der Pankratiusstraße 14- 18 auf
städtischem Grundstück fördern zu können. Daher wurde die Planung für den östlichen
Teilbereich wieder aufgenommen.
Vorab wurde die Öffentlichkeit im Rahmen der frühzeitigen Erörterung der Sanierung mit
einem Faltblatt über den Planungsvorschlag zum Bebauungsplan N 32.1 informiert. Des
Weiteren hatte die Öffentlichkeit Gelegenheit an einer Sitzung des Gestaltungsbeirats
Darmstadt teilzunehmen, bei dem das Projekt von den Architekten Wächter + Wächter
vorgestellt wurde.
Der nun zur erneuten Offenlage vorgelegte Bebauungsplanentwurf N 32.1 dient im
Wesentlichen der Neuordnung des städtischen Grundstücks Pankratiusstraße 14- 18, sowie
der planungsrechtlichen Absicherung der Neubebauung Kinder- und Jugendzentrum.
Im Bereich der bestehenden Bebauung in der Ruthsstraße 17 setzt er die Ziele der Sanierung
um, die für diesen Komplex eine Bestandssicherung vorsehen. Die im Jahr 2010 ausgebaute
Fuß- und Radwegverbindung zwischen der Pankratius- und Ruthsstraße soll als öffentliche
Verkehrsfläche mit Zweckbestimmung Fuß- und Radwegverbindung gesichert werden.
Die zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen im Jahr 2005 eingegangenen
Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf N 32, sind aufgrund der geänderten Zielsetzung
und des geänderten Geltungsbereichs nicht mehr abwägungsrelevant.
Zu 1.:
Der ursprüngliche Geltungsbereich des Bebauungsplans N 32 – Martinsviertel Block 22.31
(Hochschulblock) – gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 19.11.1981
(siehe Abb. 1) wird nun in drei Teilbereiche geteilt, um den unterschiedlichen Zwecken der
künftigen Nutzung und deren zeitlich unterschiedlicher Realisierung Rechnung zu tragen.
- 4 -
Abb. 1: Ursprünglicher Geltungsbereich des Bebauungsplans N 32 – Martinsviertel Block
22.31 (Hochschulblock) – gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom
19.11.1981 (ohne Maßstab)
- 5 -
Abb. 2: Zukünftiger Geltungsbereich der Bebauungspläne N 32.1, N 32.2 und N 32.3
(ohne Maßstab)
Es handelt sich um die drei Teilbereiche N 32.1 – Martinsviertel Block 22.31 (Teilbereich Ost)–,
N 32.2 – Martinsviertel Block 22.31 (Teilbereich Süd) –- und den Teilbereich des
Bebauungsplans N 32.3 – Martinsviertel Block 22.31 (Teilbereich Nordwest) – (siehe Abb. 2).
Zu 2.:
Seit der Änderung des BauGB vom 01.01.2007 kann zur Wiedernutzbarmachung von
Flächen, zur Nachverdichtung oder für andere Maßnahmen der Innenentwicklung das
beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB angewendet werden, wenn:
eine zulässige Grundfläche von weniger als 20.000 m² festgesetzt wird,
keine Zulässigkeit von Vorhaben, die eine Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung nach
Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) oder Landesrecht auslöst, ermöglicht wird
und
keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der Erhaltungsziele und des Schutzzweckes
der Natura 2000 - Gebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes vorliegen.
Im beschleunigten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 (4), von dem
Umweltbericht nach § 2a und von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 (4) BauGB
abgesehen.
- 6 -
Da die vorgenannten Voraussetzungen bei dem Bebauungsplanverfahren erfüllt sind, kann
hier unter Verzicht auf einen Umweltbericht das beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB
angewendet werden.
Zu 3. und 4.:
Der Entwurf des Bebauungsplans N 32.1 – Martinsviertel Block 22.31 (Teilbereich Ost) –
(Aushang bzw. Parlis) und die dazugehörige Begründung (siehe Anlage) wurden neu
erarbeitet.
Die erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs N 32.1 mit der zugehörigen
Begründung erfolgt nach vorheriger öffentlicher Bekanntmachung im Darmstädter Echo.
Bürgerinnen und Bürger werden zusätzlich auf der Internetseite der Wissenschaftsstadt
Darmstadt über die Offenlage informiert und können dort die Planung ansehen, sowie ihre
Stellungnahme dazu abgeben.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, sowie die Nachbargemeinden,
werden gemäß § 4a (3) BauGB parallel zur erneuten Offenlage beteiligt.
Abwägungsrelevante Stellungnahmen von Bürgern und Trägern öffentlicher Belange gingen
im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung zum Bebauungsplanvorentwurf N 32 im Jahr 1982
nicht ein. Die im Rahmen der ersten Offenlage im Jahr 2005 zum damaligen
Bebauungsplanentwurf N 32 eingegangenen Stellungnahmen sind bei der jetzt vorliegenden
Planung berücksichtigt worden bzw. sind aufgrund der geänderten Zielsetzung und des
geänderten Geltungsbereichs nicht mehr abwägungsrelevant.
Die Dezernentin III:
Cornelia Zuschke
Stadträtin
Vorab werden übersandt:
9 Exemplare des Bebauungsplanentwurfs N 32.1 für die Fraktionen der
Stadtverordnetenversammlung
Darmstadt, den 05.02.2015
61.2 ha Nst. 2112
anlage 4
321 Zeichen
Punkt 7: Bebauungsplan N 32 – Martinsviertel Block 22.31 - (Änderung des Aufstellungsbeschlusses) und Bebauungsplan N 32.1 – Martinsviertel Block 22.31 (Teilbereich Ost) – (erneuter Offenlagebeschluss) (V-Nr. 2015/0046) Einstimmig empfiehlt der Ausschuss der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen.
anlage 3
9755 Zeichen
- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
13.02.2015
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
Amt: Stadtplanungsamt
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Ja
Nein
Internetfähig
Verteiler:
III 61
Stvv
Vorlage-Nr. 2015/0046
Magistratsbeschluss-Nr.
70
Produkt-Nr.: 5110020
Kostenstelle: 061-010-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5110-21 Sachkonto:
Betreff: Bebauungsplan N 32 – Martinsviertel Block 22.31 - (Änderung des
Aufstellungsbeschlusses) und Bebauungsplan N 32.1 – Martinsviertel Block 22.31
(Teilbereich Ost) – (erneuter Offenlagebeschluss)
Vorlage vom: 05.02.2015
Beschlussvorschlag :
Aufstellungsbeschluss:
1. Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan N 32 - Martinsviertel Block 22.31
(Hochschulblock) vom 19.11.1981 wird geändert. Der Geltungsbereich wird in drei
Teilbereiche aufgeteilt, um der unterschiedlichen Entwicklung Rechnung zu tragen. Es
handelt sich um die Teilbereiche Bebauungsplan N 32.1 – Martinsviertel Block 22.31
(Teilbereich Ost) –, Bebauungsplan N 32.2 – Martinsviertel Block 22.31 (Teilbereich Süd) –
und den nordwestlichen Teilbereich, den Bebauungsplan N 32.3 – Martinsviertel Block
22.31 (Teilbereich Nordwest) –.
Die Zielsetzung des Teilbereichs Bebauungsplan N 32.1 – Martinsviertel Block 22.31
(Teilbereich Ost) – für das Gebiet Pankratiusstraße zwischen Ruthsstraße und der
- 3 -
Technischen Universität, ist die Neuordnung des städtischen Grundstücks
Pankratiusstraße 14- 18 und die Schaffung der planungsrechtlichen Bedingungen für ein
Kinder- und Jugendzentrum.
2. Das Bebauungsplanverfahren N 32.1 – Martinsviertel Block 22.31 (Teilbereich Ost) – wird
im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB weitergeführt. Das Bebauungsplanverfahren
für die beiden Teilbereiche N 32.2 und N 32.3 wird zu einem späteren Zeitpunkt
weitergeführt.
Offenlagebeschluss:
3. Dem vorliegenden neuen Entwurf zum Bebauungsplan N 32.1 – Martinsviertel Block 22.31
(Teilbereich Ost) – (wird zu den Sitzungen aufgehängt/ausgelegt), mit der dazugehörigen
Begründung ( Anlage ) und der im Plan enthaltenen Satzung über die Gestaltung baulicher
Anlagen, wird zugestimmt.
4. Der Entwurf zum Bebauungsplan N 32.1 – Martinsviertel Block 22.31 (Teilbereich Ost) – für
das Gebiet Pankratiusstraße zwischen Ruthsstraße und der Technischen Universität,
Gemarkung Darmstadt, Flur 2, mit den Grundstücken Nr. 1411/8, 1411/10, 1414, 1417/2,
1418, 1421/1, 1424/3, 1424/4, 1671/3, ist mit der dazugehörigen Begründung gemäß
§ 4a (3) BauGB erneut öffentlich auszulegen.
Anlagen: Anlage: Begründung zum Bebauungsplanentwurf N 32.1
Entwurf zum Bebauungsplan N 32.1 (wird zu den Sitzungen aufgehängt /
ausgelegt)
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom 25.02.2015
Der Vorlage wird zugestimmt.
- 4 -
Begründung zur Magistratsvorlage 2015/0046 vom 05.02.2015:
Das ursprüngliche Planungsgebiet des Bebauungsplans N 32 – Martinsviertel Block 22.31
(Hochschulblock) –, im südlichen Rand des Sanierungsgebiets Martinsviertel gelegen,
umfasst den Bereich zwischen Schlossgartenstraße, Ruthsstraße und Pankratiusstraße.
Der Beschluss zur Aufstellung eines verbindlichen Bauleitplans und zur Beteiligung der
Bürger gem. §§ 2 und 2 a Bundesbaugesetz wurde von der Stadtverordnetenversammlung am
19.11.1981 gefasst.
Die frühzeitige Erörterung der Sanierung gem. § 137 BauGB bzw. die öffentliche
Unterrichtung der Bürger wurden nach Bekanntmachung im Darmstädter Echo am
23.01.1982 in der Zeit vom 25.01.1982 bis einschl. 26.02.1982 durchgeführt. Die Träger
öffentlicher Belange wurden am 26.01.1982 gem. § 4 BauGB bei der Aufstellung des
Bebauungsplans beteiligt. Abwägungsrelevante Stellungnahmen von Bürgern oder Trägern
öffentlicher Belange gingen nicht ein.
In den Folgejahren wurden unterschiedliche Planungsvorstellungen für den Hochschul- Block
entwickelt, die aber nicht in einem Bebauungsplanverfahren weiter verfolgt wurden.
Erst im Jahr 2005 wurde die Bauleitplanung wieder aufgenommen. Die
Stadtverordnetenversammlung hat am 06.10.2005 die öffentliche Auslegung des
Bebauungsplanentwurfs N 32 (Hochschulblock) beschlossen. Die Offenlage um
Bebauungsplan N 32 – Martinsviertel Block 22.31 (Hochschulblock) – fand vom 17.10.2005
bis einschließlich 17.11.2005 statt. Nach der Offenlage wurde das Verfahren aufgrund von
veränderten Rahmenbedingungen nicht weiter geführt.
Anfang 2014 eröffnete sich die Möglichkeit, aus finanziellen Mitteln der Sanierung
Martinsviertel ein Kinder- und Jugendzentrum in der Pankratiusstraße 14- 18 auf
städtischem Grundstück fördern zu können. Daher wurde die Planung für den östlichen
Teilbereich wieder aufgenommen.
Vorab wurde die Öffentlichkeit im Rahmen der frühzeitigen Erörterung der Sanierung mit
einem Faltblatt über den Planungsvorschlag zum Bebauungsplan N 32.1 informiert. Des
Weiteren hatte die Öffentlichkeit Gelegenheit an einer Sitzung des Gestaltungsbeirats
Darmstadt teilzunehmen, bei dem das Projekt von den Architekten Wächter + Wächter
vorgestellt wurde.
Der nun zur erneuten Offenlage vorgelegte Bebauungsplanentwurf N 32.1 dient im
Wesentlichen der Neuordnung des städtischen Grundstücks Pankratiusstraße 14- 18, sowie
der planungsrechtlichen Absicherung der Neubebauung Kinder- und Jugendzentrum.
Im Bereich der bestehenden Bebauung in der Ruthsstraße 17 setzt er die Ziele der Sanierung
um, die für diesen Komplex eine Bestandssicherung vorsehen. Die im Jahr 2010 ausgebaute
Fuß- und Radwegverbindung zwischen der Pankratius- und Ruthsstraße soll als öffentliche
Verkehrsfläche mit Zweckbestimmung Fuß- und Radwegverbindung gesichert werden.
Die zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen im Jahr 2005 eingegangenen
Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf N 32, sind aufgrund der geänderten Zielsetzung
und des geänderten Geltungsbereichs nicht mehr abwägungsrelevant.
Zu 1.:
Der ursprüngliche Geltungsbereich des Bebauungsplans N 32 – Martinsviertel Block 22.31
(Hochschulblock) – gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 19.11.1981
(siehe Abb. 1 ) wird nun in drei Teilbereiche geteilt, um den unterschiedlichen Zwecken der
künftigen Nutzung und deren zeitlich unterschiedlicher Realisierung Rechnung zu tragen.
- 5 -
Abb. 1: Ursprünglicher Geltungsbereich des Bebauungsplans N 32 – Martinsviertel Block
22.31 (Hochschulblock) – gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom
19.11.1981 (ohne Maßstab)
- 6 -
Abb. 2: Zukünftiger Geltungsbereich der Bebauungspläne N 32.1, N 32.2 und N 32.3
(ohne Maßstab)
Es handelt sich um die drei Teilbereiche N 32.1 – Martinsviertel Block 22.31 (Teilbereich Ost)–,
N 32.2 – Martinsviertel Block 22.31 (Teilbereich Süd) –- und den Teilbereich des
Bebauungsplans N 32.3 – Martinsviertel Block 22.31 (Teilbereich Nordwest) – (siehe Abb. 2 ).
Zu 2.:
Seit der Änderung des BauGB vom 01.01.2007 kann zur Wiedernutzbarmachung von
Flächen, zur Nachverdichtung oder für andere Maßnahmen der Innenentwicklung das
beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB angewendet werden, wenn:
• eine zulässige Grundfläche von weniger als 20.000 m² festgesetzt wird,
• keine Zulässigkeit von Vorhaben, die eine Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung nach
Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) oder Landesrecht auslöst, ermöglicht wird
und
• keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der Erhaltungsziele und des Schutzzweckes
der Natura 2000 - Gebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes vorliegen.
Im beschleunigten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 (4), von dem
Umweltbericht nach § 2a und von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 (4) BauGB
abgesehen.
Da die vorgenannten Voraussetzungen bei dem Bebauungsplanverfahren erfüllt sind, kann
hier unter Verzicht auf einen Umweltbericht das beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB
angewendet werden.
Zu 3. und 4.:
Der Entwurf des Bebauungsplans N 32.1 – Martinsviertel Block 22.31 (Teilbereich Ost) –
(Aushang bzw. Parlis) und die dazugehörige Begründung ( siehe Anlage ) wurden neu
erarbeitet.
Die erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs N 32.1 mit der zugehörigen
Begründung erfolgt nach vorheriger öffentlicher Bekanntmachung im Darmstädter Echo.
Bürgerinnen und Bürger werden zusätzlich auf der Internetseite der Wissenschaftsstadt
Darmstadt über die Offenlage informiert und können dort die Planung ansehen, sowie ihre
Stellungnahme dazu abgeben.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, sowie die Nachbargemeinden,
werden gemäß § 4a (3) BauGB parallel zur erneuten Offenlage beteiligt.
Abwägungsrelevante Stellungnahmen von Bürgern und Trägern öffentlicher Belange gingen
im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung zum Bebauungsplanvorentwurf N 32 im Jahr 1982
nicht ein. Die im Rahmen der ersten Offenlage im Jahr 2005 zum damaligen
Bebauungsplanentwurf N 32 eingegangenen Stellungnahmen sind bei der jetzt vorliegenden
Planung berücksichtigt worden bzw. sind aufgrund der geänderten Zielsetzung und des
geänderten Geltungsbereichs nicht mehr abwägungsrelevant.
Die Dezernentin III:
Cornelia Zuschke
Stadträtin
Vorab werden übersandt:
• 9 Exemplare des Bebauungsplanentwurfs N 32.1 für die Fraktionen der
Stadtverordnetenversammlung
Darmstadt, den 05.02.2015
61.2 ha Nst. 2112
anlage 5
321 Zeichen
Punkt 8: Bebauungsplan N 32 – Martinsviertel Block 22.31 - (Änderung des Aufstellungsbeschlusses) und Bebauungsplan N 32.1 – Martinsviertel Block 22.31 (Teilbereich Ost) – (erneuter Offenlagebeschluss) (V-Nr. 2015/0046) Einstimmig empfiehlt der Ausschuss der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen.
Beratungsverlauf (4)
Orte (5)
- Ruthsstraße 17
- Pankratiusstraße 14
- Magdalenenstraße
- Frankfurter Landstraße
- Schloßgartenstraße
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2015/0046
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 05.02.2015
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00