2016/0206
Verlagerung von Aufgaben aus dem Bereich Vergabe und Beschaffung von der Vergabe und Beschaffungsstelle der Wissenschaftsstadt Darmstadt an den Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleistungen der Wissenschaftsstadt Darmstadt (EAD)
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2016/0206
5933 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
24.05.2016
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
I 10 30
IV 20 203 70
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2016/0206
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 111440
Kostenstelle: 203-010-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Verlagerung von Aufgaben aus dem Bereich Vergabe und Beschaffung von der
Vergabe und Beschaffungsstelle der Wissenschaftsstadt Darmstadt an den
Eigenbetrieb für kommunale A ufgaben und Dienstleistungen der Wissenschaftsstadt
Darmstadt (EAD)
Vorlage vom: 19.05.2016
Beschlussvorschlag :
1. Die Aufgabe „Ausschreibung, Bewirtschaftung und Abschluss von Rahmenverträge für die
Stadt Darmstadt“ wird zum nächstmöglichen Zei tpunkt von der Vergabe -und
Beschaffungsstelle der Wissenschaftsstadt Darmstadt zum Eigenbetrieb für kommunale
Aufgaben und Dienstleistungen der Wissenschaftsstadt Darmstadt (EAD) verlagert.
2. Der EAD wird beauftragt die Aufgabenübertragung in dessen Betriebssatzung
aufzunehmen und die hierfür notwendigen Beschlussfassungen der Betriebskommission
des EAD sowie die der Stadtverordnetenversammlung herbeizuführen.
- 2 -
3. Die haushaltsmäßigen Umplanungen/Abplanungen werden im städtischen Haushalt 2017
sowie im Wirtschaftsplan 2017 des EAD bzw. alternativ in dem jeweiligen
Nachtragshaushalt/Nachtragswirtschaftsplan vorgenommen.
4. Im Stellenplan der Kernverwaltung wird die Stelle Nr. 2059 GVPl. (EG 9; 1,00 VZÄ) gestrichen.
5. Die Betriebsl eitung des EAD wird ermächtigt nach dem Magistratsbeschluss die notwendigen
finanziellen und organisatorischen Maßnahmen einzuleiten.
6. Die Rechte des Personalrates und der Frauenbeauftragten sind zu wahren.
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlag e:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 19.05.2016
Zur Deckung der jeweiligen Bedarfe öffentlicher Auftraggeber wurde bereits vor
einigen Jahren die Möglichkeit eingerichtet, Rahmenvereinbarungen mit einem oder
mehreren Wirtschaftsteilnehmern auszuschreiben und abzuschließen.
Rahmenvereinbarungen sind Aufträge, die ein oder mehrere Auftraggeber an ein oder
mehrere Unternehmen vergeben können, um die Bedingungen für Einzelaufträge, die
während eines bestimmten Zeitraums vergeben werden sollen, festzulegen.
Rahmenvereinbarungen haben den Vorteil, die Abwicklung von Einzelaufträgen zu
beschleunigen.
Rahmenverträge für
Büromaterial Büromöbel Bürostühle
Fahrtenbücher Kopierpapier Stempel
Reinigungsmaterial Sanitätsmaterial Winterstreu
Leuchtmittel und
Elektro-
Verbrauchsmittel
Tintenpatronen und
Tonerkartuschen
wurden bisher durch die Vergabe- und Beschaffungsstelle ausgeschrieben und
abgeschlossen.
Die Vergabe- und Beschaffungsstelle gliedert sich in zwei operativ unabhängig
arbeitende Bereiche. Zum einen in die Vergabestelle, zuständig für die Abwicklung von
Vergabeverfahren VOB, VOL und VOF, zum anderen in die Beschaffungsstelle,
zuständig für den Einkauf von Verbrauchsmaterialien für den Eigenbedarf der
Wissenschaftsstadt Darmstadt. Die Bedarfsträger rufen Ihren Bedarf direkt aus den
bestehenden Rahmenverträgen ab.
Rahmenverträge für
Reinigungsmittel für
den Bereich
Gebäudereinigung,
Kitas etc.
Dienst- und
Schutzkleidung
Fahrzeuge
Streugüter Besen Grund- und
Glasreinigung
weiterer EAD-
spezifischer Bedarf
wurden bisher durch den EAD ausgeschrieben und abgeschlossen.
- 4 -
Die Ausschreibung und der Abschluss von Rahmenverträgen soll künftig optimiert, die
Bedarfe zusammengefasst und mögliche Synergien erschlossen werden. Um dieses
Ziel zu erreichen, wurden verwaltungsintern Lösungsmöglichkeiten erarbeitet und mit
den zuständigen Fachämtern einvernehmlich abgestimmt.
Aufgrund inhaltlicher Überschneidung sowie der personellen Ausstattung in der
Vergabe- und Beschaffungsstelle wird der Bereich Ausschreibung und Vergabe von
Rahmenverträgen zum EAD verlagert und in den Bereich „Dienstleistungen im Bereich
Vergabe und Beschaffung“ integriert.
Der EAD verfügt in diesem Bereich bereits seit Jahren über die für die
Aufgabenerledigung notwendige Kompetenz und kann auf umfangreiche Erfahrungen
bei nationalen und EU-weiten Ausschreibungen von Rahmenverträgen zurückgreifen.
Zur Ausschreibung nutzt der EAD eine Vergabeplattform.
Zur Durchführung der o.g. Aufgaben werden dem EAD bis auf weiteres Kosten in Höhe
der Personalkosten von 0,5 vb EG 9 TVöD, aus dem städtischen Haushalt zur
Verfügung gestellt. Sollte damit das für die Aufgabenerfüllung notwendige
Zeitkontigent nicht abgedeckt werden können, werden weitere Mittel bis höchstens
1 vb EG 9 TVöD zur Verfügung gestellt. Zur Kompensation wird im Stellenplan 2017
der Kernverwaltung die Planstelle 2059, EG 9 vb TVöD gestrichen.
Die haushalts- und stellenplanmäßige Umsetzung erfolgt im städtischen Haushalt
2017 sowie im Wirtschaftsplan 2017 des EAD oder alternativ in einem
Nachtragshaushalt bzw. Nachtragswirtschaftsplan.
Die Aufgabenübertragung ist in die Betriebssatzung des Eigenbetriebes für
kommunale Aufgaben und Dienstleistungen (EAD) aufzunehmen. Die städtische
Dienstanweisung „Vergabe“ ist durch das Fachamt entsprechend anzupassen.
Die Rechte des Personalrates und der Frauenbeauftragen sind zu wahren.
Darmstadt, den 19.05.2016
Jochen Partsch André Schellenberg
Oberbürgermeister Stadtkämmerer
Beratungsverlauf (3)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2016/0206
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 19.05.2016
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00