2016/0036
Förder- und Verfahrensgrundsätze im Konversionsgebiet Lincoln-Siedlung
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2016/0036
8413 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
29.01.2016
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat I
Dezernat III
Dezernat IV
Amt: Dezernat V
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2016/0036
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 522020
Kostenstelle: 064-003-1000 Investitionsnummer: 08020-9001
Kostenträger: 5220-21 Sachkonto: 1618010
Betreff: Förder- und Verfahrensgrundsätze im Konversionsgebiet Lincoln -Siedlung
Vorlage vom: 25.01.2016
Beschlussvorschl ag:
Die Stadtverordnetenversammlung stimm t den Förder- und Verfahrensgrundsätzen im
Konversionsgebiet Lincoln -Siedlung zu und beauftragt den Magistrat den S tädtebaulichen Vertrag
zwischen der Stadt und der BVD New Living GmbH & Co. KG entsprechend zu erg änzen.
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
- 2 -
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 25. Januar 2016
Im Rahmen der Beschlussfassung des Städtebaulichen Vertrages zur Konversion Lincoln -
Siedlung (V-Nr. 2015/455) wurden Festlegungen in § 11 zum Bereich Öffentlich gefördertes
Wohnen und Zielgruppenorientiertes Wohnen gemacht. Der Vorlage wurde in der
Stadtverordnetenversammlung vom 15.12.2015 zugestimmt, ergänzende Anträge wurden in
die geschäftsordnungsgemäße Behandlung gegeben.
Mit dieser Vorlage werden Förder- und Verfahrensgrundsätze konkretisiert, die auf der Basis
des Vertrages mit der BVD New Living GmbH & Co. KG – in Abstimmung mit der bauverein AG
– folgende Punkte konkretisiert.
1. Wohngruppen
Nach Ziffer 4 c) des städtebaulichen Vertrages ist eine 3-monatige Bewerbungsphase
vorgesehen, nach der die Entscheidung über ein Projekt getroffen wird. Für die Entscheidung
über konkurrierende Bewerbungen wird die Konzeptqualität zu Grunde gelegt. Hieran
anschließend folgt eine Konkretisierungsphase von 6 Monaten.
In der Durchführung des städtebaulichen Vertrages wird diese Frist auf 9 Monate erweitert.
In dieser Zeit wird das Grundstück für das Wohnprojekt reserviert. Nach jeweils 4 und 7
Monaten wird das nach Ziffer 4 f) zu bildende Auswahlgremium evaluieren, ob es seitens der
Projekte einen weitergehenden Unterstützungs- oder Klärungsbedarf gibt. Falls dies gegeben
ist, wird ein moderierendes, fachlich-unterstützendes Angebot zur Seite gestellt, um die
Projekte positiv zu begleiten. Damit soll sichergestellt werden, dass die Wohngruppen
innerhalb der 9-monatigen Konzept– bzw. Kronkretisierungsphase die erforderlichen
Unterlagen beschaffen und erarbeiten können und mit Hilfe dieses Risikomanagement die
Verwirklichung der Wohnprojekte erreicht wird.
2. Geförderter Wohnungsbau
a) In den Baufeldern B 3.1 und B 3.2 sind bisher 110 öffentlich geförderte Wohnungen
vorgesehen. Diese Gebiete werden von der Bauverein AG entwickelt. Durch Um- und
Aufbauten können dort zusätzlich 50 öffentlich geförderte Wohnungen entstehen.
b) Im Baufeld B 2.1 sind 50 öffentlich geförderte Wohnungen vorgesehen. Es besteht
Einigkeit, dort das Modellprojekt der Neuen Wohnraumhilfe „SozialSolarPlus“, das
gegenwärtig die Schaffung von 48 geförderten Wohnungen vorsieht, zu realisieren.
Dieses Projekt wird nicht auf die geltende 15%-Quote angerechnet. Die bisher
geplanten 50 Wohneinheiten sind an anderer Stelle im Gebiet zu schaffen.
c) Die im Rahmen des Zielgruppenorientieren Wohnens entstehenden öffentlich
geförderten Wohnungen werden nicht auf die geltende 15%-Quote angerechnet. Das
sind nach der gegenwärtigen Planung 29 Wohnungen der Wohngruppen im
generationsübergreifenden Wohnen und 35 Wohnungen für das integrative Wohnen.
d) Durch die unter a) bis c) genannten Vorgaben werden über die seither geplanten 240
Wohnungen, die der 15%-Quote entsprechen, weitere voraussichtlich 162 öffentlich
geförderte Wohnungen entstehen. In der Summe ist davon auszugehen, dass eine
Realisierung von 402 Wohnungen möglich sein wird.
e) Ziel ist es nach wie vor, die im Städtebaulichen Vertrag (§ 11 Ziff. 2b) geregelte
Zielmiete im geförderten Wohnungsbau von 6,00 € bis 6,50 € und einen Mix aus
kleinen, mittleren und großen Wohnungen zu erreichen.
f) Die Zielvorgaben für den geförderten Wohnungsbau gelten für die bvAG, die bv New
Living und jeden dritten Investor der Flächen auf Lincoln erwirbt. Sie sind
rechtswirksam (Grundbuchrechtliche Sicherung) an dritte Investoren weiterzugeben.
- 4 -
3. Wohnraum für mittlere Einkommen
a) Das Hessische Förderprogramm „Mietwohnungsbau für mittleres Einkommen“ geht von
Einkommensgrenzen aus, die rd. 20% über den Grenzen der sozialen
Wohnraumförderung liegen. Innerhalb dieser 20%-Spanne gibt es naturgemäß
Haushalte mit unterschiedlich hohen Einkommen. Entsprechend unterschiedlich wird
die Förderung von Wohnraum für mittlere Einkommen gestaffelt (siehe Beispiele u nter
3 c).
b) Ziel des Hessischen Förderprogramms sind Mieten, die höchstens 10% unter der
ortsüblichen Vergleichsmiete nach Mietspiegel liegen. Das wären Mieten von 8,50 € bis
9,50 € pro Quadratmeter (ohne Betriebskosten). Ziel der städtischen Förderung so ll
allerdings sein, Mieten zwischen 6,00 € und 8,00 € zu erreichen.
c) Die Höhe der Förderung ergibt sich aus der Zielmiete und der Einkommensstruktur des
Zielhaushaltes.
Beispiel 1: der Haushalt liegt bis zu 10 % über der Einkommensgrenze der sozialen
Wohnraumförderung, dann wird die Miete bis zu 10% über der Zielmiete der öffentlich
geförderten Wohnungen liegen. Das wären Mieten zwischen 6,60 € und 7,15 €. Die
Förderung ist entsprechend hoch.
Beispiel 2: der Haushalt liegt bis zu 20 % über der Einkommensgrenze der sozialen
Wohnraumförderung, dann wird die Miete bis zu 20% über der Zielmiete der öffentlich
geförderten Wohnungen liegen. Das wären Mieten zwischen 7,20 € und 7,80 €. Die
Förderung ist geringer als bei Beispiel 1.
d) In dem bestehenden Kooperationsvertrag mit der Bauverein AG ist auch der Ankauf von
Belegungsrechten für Haushalte mit mittlerem Einkommen vereinbart. Diese
bestehende Vereinbarung wird genutzt, um 10 bis 20 Wohnungen im Baufeld B 4.1 für
diese Zielgruppe zu binden. Die unter Ziff. 3 c) erläuterten Rahmenbedingungen sind
analog anzuwenden.
Grundlage der Planungen ist das Ziel, im Konversionsgebiet Lincoln-Siedlung 1.600
Wohnungen zu schaffen. Falls es unter Ausnutzung der Vorgaben des Bebauungsplanes
möglich wird, mehr als 1.600 Wohnungen zu realisieren, sollen diese über das Planungsziel
hinaus zu schaffenden Wohnungen im Rahmen der Sozialen Wohnraumförderung a ls öffentlich
geförderte Wohnungen, als Wohnungen für mittlere Einkommen im Mietwohnungsbau oder
mittlere Einkommen Eigentum realisiert werden.
Zusammenfassung in Bezug auf die in § 11 des Städtebaulichen Vertrages ergänzten
Verfahren:
1. Die Abläufe bei der Vergabe von Liegenschaften für gemeinschaftliche Wohnprojekte
sollen so geregelt werden, dass eine risikoarme Bewerbungs- und
Konkretisierungsphase ermöglicht wird und den Wohnprojekten bei Bedarf die
notwendige Unterstützung an die Seite gestellt wird.
2. Der Anteil der Sozialwohnungen soll von 240 auf ca. 402 WE einschließlich
zielgruppenorientiertes Wohnen erhöht werden.
3. Die Förderprogramme für mittlere Einkommen sollen so gestaffelt werden, dass sie
den tatsächlichen Einkommensverhältnissen der künftigen Mieterinnen und Mieter
durch kommunale Förderung angepasst werden.
4. Diese Vorgaben gelten für alle Investoren die Flächen entwickeln und werden durch
rechtswirksame vertragliche Regelungen gesichert.
Die für die Umsetzung dieser Fördergrundsätze notwendigen Haushaltsmittel werden im
Rahmen der etatisierten Mittel des sozialen Wohnungsbaus zur Verfügung gestellt.
- 5 -
Darmstadt, 25. Januar 2016
Dezernat I Dezernat III Dezernat IV Dezernat V
Jochen Partsch Cornelia Zuschke Andrè Schellenberg Barbara Akdeniz
Oberbürgermeister Stadträtin Stadtkämmerer Stadträtin
Beratungsverlauf (3)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2016/0036
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 25.01.2016
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00