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2016/0036

Förder- und Verfahrensgrundsätze im Konversionsgebiet Lincoln-Siedlung

Magistratsvorlage 25.01.2016

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2016/0036

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2016/0036

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Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
29.01.2016 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor  
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat I 
Dezernat III 
Dezernat IV  
Amt: Dezernat V 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2016/0036 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 522020 
Kostenstelle:  064-003-1000 Investitionsnummer:  08020-9001 
Kostenträger:  5220-21 Sachkonto: 1618010 
 
Betreff: Förder- und Verfahrensgrundsätze im Konversionsgebiet Lincoln -Siedlung 
 
Vorlage vom: 25.01.2016  
 
Beschlussvorschl ag: 
 
Die Stadtverordnetenversammlung stimm t den Förder- und Verfahrensgrundsätzen im 
Konversionsgebiet Lincoln -Siedlung zu und beauftragt den Magistrat den S tädtebaulichen Vertrag  
zwischen der Stadt und der BVD New Living GmbH & Co. KG entsprechend zu erg änzen. 
 
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 2 - 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 25. Januar 2016 
 
Im Rahmen der Beschlussfassung des Städtebaulichen Vertrages zur Konversion Lincoln -
Siedlung (V-Nr. 2015/455) wurden Festlegungen in § 11 zum Bereich Öffentlich gefördertes 
Wohnen und Zielgruppenorientiertes Wohnen gemacht.  Der Vorlage wurde in der 
Stadtverordnetenversammlung vom 15.12.2015 zugestimmt, ergänzende Anträge wurden in 
die geschäftsordnungsgemäße Behandlung gegeben.  
 
Mit dieser Vorlage werden Förder- und Verfahrensgrundsätze konkretisiert, die auf der Basis 
des Vertrages mit der BVD New Living GmbH & Co. KG – in Abstimmung mit der bauverein AG 
–  folgende Punkte konkretisiert.  
 
1. Wohngruppen 
 
Nach Ziffer 4 c) des städtebaulichen Vertrages ist eine 3-monatige Bewerbungsphase 
vorgesehen, nach der die Entscheidung über ein Projekt getroffen wird. Für die Entscheidung 
über konkurrierende Bewerbungen wird die Konzeptqualität zu Grunde gelegt. Hieran 
anschließend folgt eine Konkretisierungsphase von 6 Monaten. 
 
In der Durchführung des städtebaulichen Vertrages wird diese Frist auf 9 Monate erweitert. 
In dieser Zeit wird das Grundstück für das Wohnprojekt reserviert. Nach jeweils 4 und 7 
Monaten wird das nach Ziffer 4 f) zu bildende Auswahlgremium evaluieren, ob es seitens der 
Projekte einen weitergehenden Unterstützungs- oder Klärungsbedarf gibt. Falls dies gegeben 
ist, wird ein moderierendes, fachlich-unterstützendes Angebot zur Seite gestellt, um die 
Projekte positiv zu begleiten. Damit soll sichergestellt werden, dass die Wohngruppen 
innerhalb der 9-monatigen Konzept– bzw. Kronkretisierungsphase die erforderlichen 
Unterlagen beschaffen und erarbeiten können und mit Hilfe dieses Risikomanagement die 
Verwirklichung der Wohnprojekte erreicht wird.  
 
2. Geförderter Wohnungsbau 
 
a) In den Baufeldern B 3.1 und B 3.2 sind bisher 110 öffentlich geförderte Wohnungen 
vorgesehen. Diese Gebiete werden von der Bauverein AG entwickelt. Durch Um- und 
Aufbauten können dort zusätzlich 50 öffentlich geförderte Wohnungen entstehen.  
 
b) Im Baufeld B 2.1 sind 50 öffentlich geförderte Wohnungen vorgesehen. Es besteht 
Einigkeit, dort das Modellprojekt der Neuen Wohnraumhilfe „SozialSolarPlus“, das 
gegenwärtig die Schaffung von 48 geförderten Wohnungen vorsieht, zu realisieren. 
Dieses Projekt wird nicht auf die geltende 15%-Quote angerechnet. Die bisher 
geplanten 50 Wohneinheiten sind an anderer Stelle im Gebiet zu schaffen. 
 
c) Die im Rahmen des Zielgruppenorientieren Wohnens entstehenden öffentlich 
geförderten Wohnungen werden nicht auf die geltende 15%-Quote angerechnet. Das 
sind nach der gegenwärtigen Planung 29 Wohnungen der Wohngruppen im 
generationsübergreifenden Wohnen und 35 Wohnungen für das integrative Wohnen.  
 
d) Durch die unter a) bis c) genannten Vorgaben werden über die seither geplanten 240 
Wohnungen, die der 15%-Quote entsprechen, weitere voraussichtlich 162 öffentlich 
geförderte Wohnungen entstehen. In der Summe ist davon auszugehen, dass eine 
Realisierung von 402 Wohnungen möglich sein wird. 
 
e) Ziel ist es nach wie vor, die im Städtebaulichen Vertrag (§ 11 Ziff. 2b) geregelte 
Zielmiete im geförderten Wohnungsbau von 6,00 € bis 6,50 € und einen Mix aus 
kleinen, mittleren und großen Wohnungen zu erreichen. 
 
f) Die Zielvorgaben für den geförderten Wohnungsbau gelten für die bvAG, die bv New 
Living und jeden dritten Investor der Flächen auf Lincoln erwirbt. Sie sind 
rechtswirksam (Grundbuchrechtliche Sicherung) an dritte Investoren weiterzugeben.

- 4 - 
3. Wohnraum für mittlere Einkommen 
 
a) Das Hessische Förderprogramm „Mietwohnungsbau für mittleres Einkommen“ geht von 
Einkommensgrenzen aus, die rd. 20% über den Grenzen der sozialen 
Wohnraumförderung liegen. Innerhalb dieser 20%-Spanne gibt es naturgemäß 
Haushalte mit unterschiedlich hohen Einkommen. Entsprechend unterschiedlich wird 
die Förderung von Wohnraum für mittlere Einkommen gestaffelt (siehe Beispiele u nter 
3 c). 
  
b) Ziel des Hessischen Förderprogramms sind Mieten, die höchstens 10% unter der 
ortsüblichen Vergleichsmiete nach Mietspiegel liegen. Das wären Mieten von 8,50 € bis 
9,50 € pro Quadratmeter (ohne Betriebskosten). Ziel der städtischen Förderung so ll 
allerdings sein, Mieten zwischen 6,00 € und 8,00 € zu erreichen.  
 
c) Die Höhe der Förderung ergibt sich aus der Zielmiete und der Einkommensstruktur des 
Zielhaushaltes.  
 
Beispiel 1: der Haushalt liegt bis zu 10 % über der Einkommensgrenze der sozialen 
Wohnraumförderung, dann wird die Miete bis zu 10% über der Zielmiete der öffentlich 
geförderten Wohnungen liegen. Das wären Mieten zwischen 6,60 € und 7,15 €. Die 
Förderung ist entsprechend hoch. 
 
Beispiel 2: der Haushalt liegt bis zu 20 % über der Einkommensgrenze der sozialen 
Wohnraumförderung, dann wird die Miete bis zu 20% über der Zielmiete der öffentlich 
geförderten Wohnungen liegen. Das wären Mieten zwischen 7,20 € und 7,80 €. Die 
Förderung ist geringer als bei Beispiel 1. 
 
d) In dem bestehenden Kooperationsvertrag mit der Bauverein AG ist auch der Ankauf von 
Belegungsrechten für Haushalte mit mittlerem Einkommen vereinbart. Diese 
bestehende Vereinbarung wird genutzt, um 10 bis 20 Wohnungen im Baufeld B 4.1 für 
diese Zielgruppe zu binden. Die unter Ziff. 3 c)  erläuterten Rahmenbedingungen sind 
analog anzuwenden.  
 
Grundlage der Planungen ist das Ziel, im Konversionsgebiet Lincoln-Siedlung 1.600 
Wohnungen zu schaffen. Falls es unter Ausnutzung der Vorgaben des Bebauungsplanes 
möglich wird, mehr als 1.600 Wohnungen zu realisieren, sollen diese über das Planungsziel 
hinaus zu schaffenden Wohnungen im Rahmen der Sozialen Wohnraumförderung a ls öffentlich 
geförderte Wohnungen, als Wohnungen für mittlere Einkommen im Mietwohnungsbau oder 
mittlere Einkommen Eigentum realisiert werden.  
 
Zusammenfassung  in Bezug auf die in § 11 des Städtebaulichen Vertrages ergänzten 
Verfahren: 
 
1. Die Abläufe bei der Vergabe von Liegenschaften für gemeinschaftliche Wohnprojekte 
sollen so geregelt werden, dass eine risikoarme Bewerbungs- und 
Konkretisierungsphase ermöglicht wird und den Wohnprojekten bei Bedarf die 
notwendige Unterstützung an die Seite gestellt wird. 
 
2. Der Anteil der Sozialwohnungen soll von  240 auf ca. 402 WE einschließlich 
zielgruppenorientiertes Wohnen erhöht werden. 
 
3. Die Förderprogramme für mittlere Einkommen sollen so gestaffelt werden, dass sie 
den tatsächlichen Einkommensverhältnissen der künftigen Mieterinnen und Mieter 
durch kommunale Förderung angepasst werden. 
  
4. Diese Vorgaben gelten für alle Investoren die Flächen entwickeln und werden durch 
rechtswirksame vertragliche Regelungen gesichert. 
 
Die für die Umsetzung dieser Fördergrundsätze notwendigen Haushaltsmittel werden im 
Rahmen der etatisierten  Mittel des sozialen Wohnungsbaus zur Verfügung gestellt.

- 5 - 
 
Darmstadt, 25. Januar 2016 
 
Dezernat I                     Dezernat III           Dezernat IV  Dezernat V 
   
 
 
 
Jochen Partsch             Cornelia Zuschke        Andrè Schellenberg Barbara Akdeniz 
Oberbürgermeister       Stadträtin         Stadtkämmerer  Stadträtin

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Details

Vorlagen-Nr.
2016/0036
Typ
Magistratsvorlage
Datum
25.01.2016
Erstellt
29.09.2026 00:00