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A-S/0001/2023

Erhöhung der Ansätze für die frei verfügbaren Mittel der Bezirksvertretungen

Antrag an die BV Südost 06.11.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Südost, Sitzung am 14.11.2023, TOP 6.2

Antrag A-S-0001-2023

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Antrag A-S-0001-2023

2473 Zeichen

Die Bezirksbürgermeister in Münster     25.10.2023 
 
Antrag in allen Bezirksvertretungen 
 
 
Betr.: 
Erhöhung der Ansätze für die frei verfügbaren Mittel der Bezirksvertretungen 
 
 
 
 
Antrag an die Bezirksvertretung 
      Münster Nord 
      Münster Mitte 
      Münster West 
                 Münster Ost 
      Münster Südost 
      Münster Hiltrup 
 
 
 
Beschluss: 
 
Der Haushaltsansatz für die sechs Bezirksvertretungen der Stadt Münster wird ab dem 
Haushaltsjahr 2024 um 150.000 € p.a. angehoben. 
Die Verteilung der zusätzlichen Haushaltsmittel soll nach dem bewährten gleichen Verteiler 
wie bisher erfolgen. 
 
 
Bisher  Neu 
BV Mitte 161.370 200.855  
BV Nord 79.360 98.778  
BV Ost 72.740 90.538  
BV Südost 77.790 96.824  
BV Hiltrup 97.570 121.444  
BV West 124.200 154.590  
Insgesamt:  613.030 763.030  
 
 
 
 
 
 
A-S/0001/2023

Begründung: 
 
Die Bezirksvertretungen in Münster erhalten für die Wahrnehmung ihrer gesetzlichen 
Aufgaben jährlich einen pauschalen Haushaltsansatz zugewiesen. Dieser beträgt im Jahr 2023 
für alle sechs Bezirksvertretungen insgesamt 613.000 €. 
 
In § 37 Abs. 3 Gemeindeordnung für das Land NRW findet sich diese Regelung: 
Die bezirksbezogenen Haushaltsmittel sollen unter Berücksichtigung der 
Gesamtaufwendungen und Gesamtauszahlungen der Stadt sowie des Umfangs der 
entsprechenden Anlagen und Einrichtungen fortgeschrieben werden. 
 
Eine entsprechende Fortschreibung der Mittel wie von der Gemeindeordnung vorgesehen hat 
es seit langer Zeit nicht mehr gegeben; der Haushaltsansatz ist seit 2012 unverändert.  
Ein dauerhaft gleichbleibender Haushaltsansatz entspricht nicht der grundsätzlichen Regelung 
der Gemeindeordnung und führt dazu, dass die Bezirksvertretungen die ihnen zugewiesenen 
Ausgaben immer weniger wahrnehmen können. Daher ist nach 12 Jahren eine Anpassung 
auch von Rechts wegen geboten. 
 
Nach den Daten des Statistischen Bundesamtes ist in dem oben genannten Zeitraum der 
Verbraucherpreisindex um ca. 25% gestiegen. Diese Steigerung würde für unsere Haushalte 
insgesamt eine Erhöhung von gut 150.000 € bedeuten, die wir hiermit beantragen. 
 
 
 
 
Peter Bensmann, Bezirksbürgermeister Münster-Südost 
Stephan Brinktrine, Bezirksbürgermeister Münster-West 
Martin Honderboom, Bezirksbürgermeister Münster-Mitte 
Ralf Kiewit, Bezirksbürgermeister Münster-Nord 
Benedikt Spangenberg, Bezirksbürgermeister Münster-Ost 
Wilfried Stein, Bezirksbürgermeister Münster-Hiltrup 
 
A-S/0001/2023

Beratungsverlauf (1)

14.11.2023 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 6.2 Antrag Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
A-S/0001/2023
Typ
Antrag an die BV Südost
Datum
06.11.2023
Erstellt
06.11.2023 12:25