2224/2024
Beschluss über die Einleitung der 1. Änderung (Teilaufhebung) des Bebauungsplanes 65439/04 (6442 Nb/04), Arbeitstitel: Greinstraße in Köln-Sülz
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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. Gibt es gesetzliche Vorgaben zur Ausgestaltung der Beteiligung? - Ja, es gibt gesetzliche Vorgaben zur Ausgestaltung. Wenn ja: Welche Vorgaben zur Ausgestaltung der Beteiligung sind gesetzlich vorgeschrieben? Eine freiwillige frühzeitige Information der Öffentlichkeit nach BauGB über das geplante Verfahren zur Änderung(Teilaufhebung) wird durch einen Aushang erfolgen. Kontakt OB/2 Referat für Strategische Steuerung Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle VI/61 Vorlagen-Nummer 2224/2024 Freigabedatum 29.07.2024 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Beschluss über die Einleitung der 1. Änderung (Teilaufhebung) des Bebauungsplanes 65439/04 (6442 Nb/04) Arbeitstitel: Greinstraße in Köln - Sülz Beschlussorgan Stadtentwicklungsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beschließt, das Verfahren zur 1 Änderung (Teilaufhebung) des Bebauungsplanes 65439/04 (6442 Nb/04) gemäß § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB für das Ge- biet des Kreuzungsbereiches Greinstraße Luxemburger Straße (Gemarkung Müngers- dorf, Flur 69, Flurstück 692 teilweise) —Arbeitstitel: Greinstraße in Köln - Sülz— einzu- leiten; 2. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Lindenthal ohne Ein- schränkung zustimmt. Stadtentwicklungsausschuss 19.09.2024 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 23.09.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Bebauungsplan 65439/04 (6442 Nb/04) für das Gebiet zwischen Wilhelm-Waldeyer – Straße, Gottfriedstraße, Zülpicher Straße, Luxemburger Wall, Luxemburger Straße, Grein- straße, Berrenrather Straße und Universitätsstraße ist am 07.01.1966 in Kraft getreten. Der Bebauungsplan setzt in seinem Geltungsbereich die Art und das Maß der Baulichen Nut- zung, hier ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Baugrundstück für den Gemeinbedarf (Universitätsgelände) mit einer Geschossflächenzahl von 2,0, ein MI mit der Zweckbestim- mung weitere Hofüberdachungen, eine Öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Er- holungsanlagen sowie Verkehrsflächen fest. Die Universität Köln beabsichtigt einen Erweiterungsbau der einen Teil der Verkehrsfläche (Gemarkung Müngersdorf, Flur 69, Flurstück 692 teilweise) an der Greinstraße beansprucht. Es handelt sich hierbei um eine gewidmete Verkehrsfläche. Die erforderliche Erweiterung der Universität Köln kann auf Grundlage des rechtswirksamen Bebauungsplanes nicht umgesetzt werden. Um den Erweiterungsbau zu ermöglichen, muss die Verkehrsfläche entwidmet wer- den. Dies ist nur nach erfolgter Teilaufhebung möglich. Nach Teilaufhebung des Bebauungsplans und Entwidmung der Verkehrsfläche erfolgt die Be- urteilung der Verkehrsfläche nach § 34 BauGB. Aufhebung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB Die Durchführung der Teilaufhebung erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB. Da der Teilaufhebungsbereich weniger als 20000 m² Grundfläche umfasst und voraussichtlich keine erheblichen Umweltauswirkungen hat ist das Aufhebungsverfahren nach § 13a BauGB zulässig. Gemäß § 13a Absatz 2 Nummer 1 in Verbindung mit § 13 Absatz 3 BauGB kann auf eine for- male Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB und den Umweltbericht gemäß § 2a BauGB verzichtet werden. Gleichwohl werden die relevanten Belange des Umweltschutzes nach § 1 Absatz 6 Nummer 7 BauGB im weiteren Verfahren ermittelt und sachgerecht gegeneinander abgewogen. Darüber hinaus wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Absatz 2 Nummer 1 in Ver- bindung mit § 13 Absatz 2 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Absatz 1 BauGB abgesehen. Gleichwohl wird der Öffentlichkeit gemäß § 13a Absatze 3 Satz 1 Nummer 2 BauGB Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu informieren und eine Stellungnahme abzuge- ben. Anlagen 1 Öffentlichkeitsbeteiligung 2 Geltungsbereich Teilaufhebung 3 Bebauungsplan Nummer 65439/04 (6442 Nb/04) 3
Anlage 3 Bebauungsplan Nummer 65439/04 (6442 Nb/04)
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Bereich der Teilaufhebung Geltungsbereich des Bebauungsplanes 65439/04 "Greinstraße" Anlage 3 N Stadtplanungsamt Geltungsbereich der 1.Änderung (Teilaufhebung) des Bebauungsplanes Nummer 65439/04 (6442 Nb/04) Greinstraße in Köln - Sülz 0 10050 200 300 Meter
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle
VI/61
Vorlagen-Nummer
2224/2024
Stand: 26.08.2025
Sachstandsbericht
Beschluss über die Einleitung der 1. Änderung (Teilaufhebung) des Bebauungsplanes
65439/04 (6442 Nb/04)
Arbeitstitel: Greinstraße in Köln - Sülz
Status in Bearbeitung
erledigt
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss
1. beschließt, das Verfahren zur 1 Änderung (Teilaufhebung) des Bebauungspla-
nes 65439/04
(6442 Nb/04) gemäß § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetz-
buch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB
für das Gebiet des Kreuzungsbereiches Greinstraße Luxemburger Straße (Ge-
markung Müngersdorf, Flur 69, Flurstück 692 teilweise) —Arbeitstitel: Grein-
straße in Köln - Sülz— einzuleiten;
2. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Lindenthal ohne
Einschränkung zustimmt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Aktueller Bearbeitungsstand:
Die Universität Köln errichtet einen Erweiterungsbau, der einen Teil der Verkehrsfläche (Ge-
markung Müngersdorf, Flur 69, Flurstück 692 teilweise) an der Greinstraße beansprucht.
Es handelt sich hierbei um eine gewidmete Verkehrsfläche. Die erforderliche Erweiterung der
Universität Köln kann auf Grundlage des rechtswirksamen Bebauungsplanes nicht umgesetzt
werden. Um den Erweiterungsbau zu ermöglichen, muss die Verkehrsfläche entwidmet wer-
den. Dies ist nur nach erfolgter Teilaufhebung möglich.
Der Einleitungsbeschluss wurde am 27.11.2024 öffentlich bekanntgemacht.
Nächste Schritte:
Keine weiteren Schritte erforderlich.
2
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
Kein weiterer Sachstandsbericht erforderlich.
Anlage 2 Geltungsbereich Teilaufhebung
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Bereich der Teilaufhebung Geltungsbereich des Bebauungsplanes 65439/04 "Greinstraße" Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver- tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen. Anlage 2 N Stadtplanungsamt Geltungsbereich der 1.Änderung (Teilaufhebung) des Bebauungsplanes Nummer 65439/04 (6442 Nb/04) Greinstraße in Köln - Sülz 0 10050 200 300 Meter
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (7)
- Greinstraße
- Brückenstraße 5
- Zülpicher Straße
- Luxemburger Straße
- Berrenrather Straße
- Universitätsstraße
- Luxemburger Wall
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Details
- Aktenzeichen
- 2224/2024
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 13.08.2024
- Erstellt
- 17.07.2024 10:30