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2224/2024

Beschluss über die Einleitung der 1. Änderung (Teilaufhebung) des Bebauungsplanes 65439/04 (6442 Nb/04), Arbeitstitel: Greinstraße in Köln-Sülz

Beschlussvorlage Ausschuss 13.08.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 3 (Lindenthal), Sitzung am 23.09.2024, TOP 9.2.6

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 3 Bebauungsplan Nummer 65439/04 (6442 Nb/04)

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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

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Anlage 2 Geltungsbereich Teilaufhebung

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

1016 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. 
Gibt es gesetzliche Vorgaben zur Ausgestaltung der Beteiligung? 
- Ja, es gibt gesetzliche Vorgaben zur Ausgestaltung. 
Wenn ja: Welche Vorgaben zur Ausgestaltung der Beteiligung sind gesetzlich vorgeschrieben? 
Eine freiwillige frühzeitige Information der Öffentlichkeit nach BauGB über das geplante Verfahren zur 
Änderung(Teilaufhebung) wird durch einen Aushang erfolgen. 
  
 
 
Kontakt 
OB/2 Referat für Strategische Steuerung 
Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Beschlussvorlage Ausschuss

3815 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/61 
 
Vorlagen-Nummer 
 2224/2024 
Freigabedatum 
29.07.2024  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Beschluss über die Einleitung der 1. Änderung (Teilaufhebung) des Bebauungsplanes 
65439/04 (6442 Nb/04) 
Arbeitstitel: Greinstraße in Köln - Sülz  
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss  
1. beschließt, das Verfahren zur 1 Änderung (Teilaufhebung) des Bebauungsplanes 
65439/04  
(6442 Nb/04) gemäß § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch 
(BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB für das Ge-
biet des Kreuzungsbereiches Greinstraße Luxemburger Straße (Gemarkung Müngers-
dorf, Flur 69, Flurstück 692 teilweise) —Arbeitstitel: Greinstraße in Köln - Sülz— einzu-
leiten; 
 
2. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Lindenthal ohne Ein-
schränkung zustimmt. 
 
 
Stadtentwicklungsausschuss 19.09.2024 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 23.09.2024

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Der Bebauungsplan 65439/04 (6442 Nb/04) für das Gebiet zwischen Wilhelm-Waldeyer –
Straße, Gottfriedstraße, Zülpicher Straße, Luxemburger Wall, Luxemburger Straße, Grein-
straße, Berrenrather Straße und Universitätsstraße ist am 07.01.1966 in Kraft getreten. 
 
Der Bebauungsplan setzt in seinem Geltungsbereich die Art und das Maß der Baulichen Nut-
zung, hier ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Baugrundstück für den Gemeinbedarf 
(Universitätsgelände) mit einer Geschossflächenzahl von 2,0, ein MI mit der Zweckbestim-
mung weitere Hofüberdachungen, eine Öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Er-
holungsanlagen sowie Verkehrsflächen fest. 
 
Die Universität Köln beabsichtigt einen Erweiterungsbau der einen Teil der Verkehrsfläche 
(Gemarkung Müngersdorf, Flur 69, Flurstück 692 teilweise) an der Greinstraße beansprucht.  
Es handelt sich hierbei um eine gewidmete Verkehrsfläche. Die erforderliche Erweiterung der 
Universität Köln kann auf Grundlage des rechtswirksamen Bebauungsplanes nicht umgesetzt 
werden. Um den Erweiterungsbau zu ermöglichen, muss die Verkehrsfläche entwidmet wer-
den. Dies ist nur nach erfolgter Teilaufhebung möglich. 
Nach Teilaufhebung des Bebauungsplans und Entwidmung der Verkehrsfläche erfolgt die Be-
urteilung der Verkehrsfläche nach § 34 BauGB. 
 
Aufhebung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB 
 
Die Durchführung der Teilaufhebung erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a 
BauGB.  
Da der Teilaufhebungsbereich weniger als 20000 m² Grundfläche umfasst und voraussichtlich 
keine erheblichen Umweltauswirkungen hat ist das Aufhebungsverfahren nach § 13a BauGB 
zulässig. 
 
Gemäß § 13a Absatz 2 Nummer 1 in Verbindung mit § 13 Absatz 3 BauGB kann auf eine for-
male Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB und den Umweltbericht gemäß § 2a BauGB 
verzichtet werden. Gleichwohl werden die relevanten Belange des Umweltschutzes nach § 1 
Absatz 6 Nummer 7 BauGB im weiteren Verfahren ermittelt und sachgerecht gegeneinander 
abgewogen. 
 
Darüber hinaus wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Absatz 2 Nummer 1 in Ver-
bindung mit § 13 Absatz 2 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 
Absatz 1 BauGB abgesehen. Gleichwohl wird der Öffentlichkeit gemäß § 13a Absatze 3 Satz 
1 Nummer 2 BauGB Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie 
die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu informieren und eine Stellungnahme abzuge-
ben. 
 
Anlagen 
1 Öffentlichkeitsbeteiligung 
2 Geltungsbereich Teilaufhebung 
3 Bebauungsplan Nummer 65439/04 (6442 Nb/04)

3

Anlage 3 Bebauungsplan Nummer 65439/04 (6442 Nb/04)

259 Zeichen

Bereich der
Teilaufhebung
Geltungsbereich des
Bebauungsplanes
65439/04 "Greinstraße"
Anlage 3
N
Stadtplanungsamt
Geltungsbereich der 1.Änderung (Teilaufhebung) des 
Bebauungsplanes Nummer 65439/04 (6442 Nb/04)
 Greinstraße in Köln - Sülz
0 10050 200 300 Meter

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

1707 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/61 
 
 
Vorlagen-Nummer 
2224/2024
Stand: 26.08.2025 
Sachstandsbericht  
Beschluss über die Einleitung der 1. Änderung (Teilaufhebung) des Bebauungsplanes 
65439/04 (6442 Nb/04) 
Arbeitstitel: Greinstraße in Köln - Sülz 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
Beschluss:  
 
Der Stadtentwicklungsausschuss  
1. beschließt, das Verfahren zur 1 Änderung (Teilaufhebung) des Bebauungspla-
nes 65439/04  
(6442 Nb/04) gemäß § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetz-
buch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB 
für das Gebiet des Kreuzungsbereiches Greinstraße Luxemburger Straße (Ge-
markung Müngersdorf, Flur 69, Flurstück 692 teilweise) —Arbeitstitel: Grein-
straße in Köln - Sülz— einzuleiten; 
2. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Lindenthal ohne 
Einschränkung zustimmt. 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt. 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand:  
Die Universität Köln errichtet einen Erweiterungsbau, der einen Teil der Verkehrsfläche (Ge-
markung Müngersdorf, Flur 69, Flurstück 692 teilweise) an der Greinstraße beansprucht.  
Es handelt sich hierbei um eine gewidmete Verkehrsfläche. Die erforderliche Erweiterung der 
Universität Köln kann auf Grundlage des rechtswirksamen Bebauungsplanes nicht umgesetzt 
werden. Um den Erweiterungsbau zu ermöglichen, muss die Verkehrsfläche entwidmet wer-
den. Dies ist nur nach erfolgter Teilaufhebung möglich. 
 
Der Einleitungsbeschluss wurde am 27.11.2024 öffentlich bekanntgemacht. 
 
Nächste Schritte: 
Keine weiteren Schritte erforderlich.

2 
 
 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
Kein weiterer Sachstandsbericht erforderlich.

Anlage 2 Geltungsbereich Teilaufhebung

476 Zeichen

Bereich der
Teilaufhebung
Geltungsbereich des
Bebauungsplanes
65439/04 "Greinstraße"
Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von
Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-
tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu
diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen.
Anlage 2
N
Stadtplanungsamt
Geltungsbereich der 1.Änderung (Teilaufhebung) des 
Bebauungsplanes Nummer 65439/04 (6442 Nb/04)
 Greinstraße in Köln - Sülz
0 10050 200 300 Meter

Beratungsverlauf (2)

19.09.2024 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 13.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
23.09.2024 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 9.2.6 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (7)

  • Greinstraße
  • Brückenstraße 5
  • Zülpicher Straße
  • Luxemburger Straße
  • Berrenrather Straße
  • Universitätsstraße
  • Luxemburger Wall

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Details

Aktenzeichen
2224/2024
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
13.08.2024
Erstellt
17.07.2024 10:30