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V/1023/2006

Schulentwicklungsplanung

Vorlage 06.12.2006

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 13.12.2006, TOP 16

Anlage 3

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Ansehen

Anlage 2

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Ansehen

Anlage 1

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 3

1781 Zeichen

1 
               Anlage 3 
 
Anregungen nach § 24 der Gemeindeordnung NW  
zur Schulentwicklungsplanung 
 
Nachrichtlich: 
 
Herr Schlattmann  24.05.2005  38/2005 Aufhebung der  4-Zügigkeit für das  
          Freiherr-vom-Stein-Gymnasium 
           
Frau Schöppner  08.02.2006  18/2006 Auslagerung der  Abendrealschule aus  
          dem Gebäude der Erich-Klausener- 
          Schule 
           
Herr Börgmann  08.02.2006  19/2006 Erhalt Abendgymn asium am jetzigen  
          Standort und Sanierung  
           
Frau Zschenker  03.04.2006  63/2006 Abhilfe bei räu mlichen Missständen der 
          Paul-Gerhardt-Realschule 
 
Bürgerschaftlicher  03.05.2006  69/2006 Aufhebung d er 4-Zügigkeit für das  
AK Gievenbeck       Freiherr-vom-Stein-Gymnasium  
           
Wartburgschule  28.09.2006  104/2006 Keine Schließu ng der Wartburgschule 
           
Katholische   19.10.2006  113/2006 Erhalt der Aegid ii-Ludgeri-Grundschule 
Kirchengemeinde       St. Ludgeri u. Aegidii   
     
Schulpflegschaft  23.10.2006  115/2006 Verwaltung s oll öffentlich erklären, dass  
Johann-Conrad-                1. Schulentwicklungsp lan 2007-2015 Ergebnis 
Schlaun-Gymnasium                   der Verwaltung ist 
                2. Schließung Schlaun-Gymnasium nic ht  
                    verbindlich ist  
                3. Rat sich ergebnisoffen mit Schul - 
                    entwicklungsplan auseinanderset zt

2 
Schulpflegschaft  23.10.2006  116/2006 Rat soll Ste llungnahme zur  
Johann-Conrad-       Schulentwicklungsplanung 2007 – 2015 
Schlaun-Gymnasium      zur Kenntnis nehmen und sich  mit den  
          gestellten Fragen auseinandersetzen  
 
Wilhelm-Hittorf-  16.11.2006  124/2006 Aufhebung de s Sperrvermerkes für Bau-  
Gymnasium        und Renovierungsmaßnahmen

Anlage 2

309 Zeichen

Anlage 2 
 
Positionspapiere und Anträge der Fraktionen im Rat der Stadt 
Münster zur Schulentwicklungsplanung 
 
Als Anlage beigefügt: 
 
Positionspapiere 
 CDU-Fraktion vom 27.11.2006 
 FDP-Fraktion, Eingang 04.12.2006 
 
Anträge 
 SPD-Antrag vom 05.12.2006 
 Bündnis 90/Die Grünen/GAL-Antrag vom 01.06.2006

Anlage 1

1139 Zeichen

Anlage 1 
 
Stellungnahmen der städtischen Schulen, der Stadtel ternschaft der 
Gymnasien, der Bezirksdirektorenkonferenz der städt ischen 
Gymnasien und der Nachbargemeinde Everswinkel zum 
Handlungsvorschlag der Verwaltung 
 
Folgende Stellungnahmen von Schulen / Schulkonferenzen werden hier nachrichtlich 
erwähnt. Sie liegen als Gesamtausdruck den Fraktionen vor: 
 
Aegidii-Ludgeri-Schule, 14.11.2006 
Albert-Schweitzer-Schule, 02.11.2006 
Annette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasium, 15.11.2006 
Augustin-Wibbelt-Schule Roxel, 09.11.2006 
Droste-Hauptschule Roxel, 06.11.2006 
Erich-Klausener-Schule, 10.11.2006 
Geschwister-Scholl-Gymnasium, 10.11.2006 
Gymnasium Paulinum, 28.09.2006  
Gymnasium Wolbeck, 10.11.2006   
Hermannschule, 15.11.2006           
Johann-Conrad-Schlaun-Gymnasium, 16.11.2006 
Martinischule, 25.10.2006 
Pascalgymnasium, 02.11.2006 
Ratsgymnasium, 08.11. und 17.11.2006 
Realschule Roxel, 06.11.2006  
Realschule Wolbeck, 10.11.2006 
Wartburgschule, 06.11.2006 
 
Stadtelternschaft der Gymnasien, 09.11.2006 
 
Bezirksdirektorenkonferenz der städtischen Gymnasien, 11.12.2006  
 
Gemeinde Everswinkel, 14.11.2006

Beschlussvorlage

15734 Zeichen

V/1023/2006 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Schule und Weiterbildung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Schulentwicklungsplanung 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
13.12.2006 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat nimmt als Grundlage für die Beratung der Schulentwicklungsplanung folgende Un-
terlagen zur Kenntnis: 
 
1.1 die Zusammenfassung des Handlungsvorschlages der Verwaltung unter Ziffer 1.1 der 
Begründung 
 
1.2 die Übersicht über die Stellungnahmen von städtischen Schulen, der Stadtelternschaft 
der Gymnasien, der Bezirksdirektorenkonferenz der städtischen Gymnasien und der 
Nachbargemeinde Everswinkel zum Handlungsvorschlag der Verwaltung als Anlage 1 
 
1.3 die Zusammenfassung der bisher vorliegenden Positionspapiere und Anträge der 
Ratsfraktionen zur Schulentwicklungsplanung unter Ziffer 1.3 der Begründung einschl. 
der Anlage 2 
 
1.4 die Übersicht über die vorliegenden Anregungen nach § 24 GO zur Schulentwick-
lungsplanung als Anlage 3. 
 
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass vor dem Hintergrund der Anmeldetermine für die weiter-
führenden Schulen im März 2007 und der dafür notwendigen Planungssicherheit für den 
Schulbetrieb in der Sitzung des Rates am 21.02.2007 die handlungsleitenden Maßnahmen 
(vor allem Regelungen zur Zügigkeit) der Schulentwicklungsplanung für die weiterführen-
den städtischen Schulen ab dem Schuljahr 2007/2008 zu beschließen sein werden.  
 
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die maximalen Zügigkeiten der städtischen weiterführen-
den Schulen in Abstimmung mit den Schulleitungen unter Berücksichtigung der vorhande-
nen Raumkapazitäten und möglicher organisatorischer Stundenplangestaltungen zu prüfen 
und für die Sitzung des Rates am 21.02.2007 dazu einen Beschlussvorschlag vorzuberei-
Vorlagen-Nr.: 
V/1023/2006 
Auskunft erteilt: 
Herr  Watermann 
Ruf: 
492 40 10 
E-Mail: 
WatermaL@stadt-muenster.de  
Datum: 
12.12.2006 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/1023/2006 
ten. Dabei wird die räumliche / bauliche Situation des Annette-von-Droste-Hülshoff-
Gymnasiums gesondert berücksichtigt.  
 
4. Zur Sicherung eines geregelten Anmeldeverfahrens bei den städtischen Grundschulen für 
das Schuljahr 2008/2009 bei Wegfall der Schulbezirke  wird die Verwaltung beauftragt, be-
reits jetzt mit den Vorarbeiten zu beginnen, die eine Festlegung von Zügigkeiten für die 
Aufnahme von Schülerinnen und Schülern in der Klasse 1 in der jeweiligen Schule durch 
Ratsbeschluss rechtzeitig ermöglichen. 
 
5. Mit der materiellen Beschlussfassung über die Grundlagen der Schulentwicklungsplanung 
und der Klärung der vorgenannten Prüfaufträge sind die im Beschlussvorschlag unter Ziffer 
1.3 genannten Anträge der Fraktionen und unter Ziffer 1.4 aufgeführten Anregungen nach 
§ 24 GO zur Schulentwicklungsplanung erledigt. 
 
 
 
 
Begründung: 
 
Zu 1.1: 
 
Nach § 80 Schulgesetz sind Gemeinden als Schulträger verpflichtet, zur Sicherung eines gleich-
mäßigen und alle Schulformen und Schularten umfassenden Bildungs- und Abschlussangebots 
eine  mit den Planungen benachbarter Schulträger abgestimmte Schulentwicklungsplanung zu 
betreiben. Der Gesetzgeber hat die periodische Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung 
zugunsten einer anlassbezogenen Darstellung ersetzt.  
Die Verwaltung hält die aktuelle Schulentwicklungsplanung auf Grund folgender Anlässe für not-
wendig: 
o demografische Entwicklung 
o Veränderung der Übergangsquoten zu den weiterführenden Schulen 
o Änderung des Schulgesetzes mit neuen Regelungen zur gymnasialen Oberstufe 
o Verlagerung des Freiherr-vom-Stein-Gymnasiums. 
 
Die Verwaltung hat am 25.09.2006 einen Handlungsvorschlag zur Schulentwicklungsplanung  
mit folgenden Eckpunkten vorgelegt:  
 
 
Grundschulen 
 
• 
Fusion der Aegidii-Ludgeri-Schule mit der Hermannschule am Standort Hermannschule  
• Zuordnung des Gebäudes der Aegidii-Ludgeri-Schule zum Annette-von-Droste-Hülshoff-
Gymnasium 
 
Förderschulen 
 
• 
Ausbau der Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen durch Sicherstellung des 
aktuellen Raumprogramms für einzügige Förderschulen 
• Verzicht auf die Einrichtung eines 5. Systems 
 
Hauptschulen 
 
• Schließung 
der Wartburg-Hauptschule

- 3 - 
V/1023/2006 
• Verzicht auf bauliche Erweitungen an anderen Hauptschulen (Ausnahme: erweiterte Ganz-
tagsschule in Roxel) 
• Abgabe von frei werdenden Räumen in den Schulzentren an die Gymnasien 
• Festlegung der Zügigkeiten in den Eingangsklassen 
 
 
Realschulen 
 
• 
Abgabe von frei werdenden Räumen in den Schulzentren an die Gymnasien 
• Festlegung der Zügigkeiten in den Eingangsklassen 
 
 
 
Gymnasien 
 
• 
Auslaufende Auflösung des Johann-Conrad-Schlaun-Gymnasiums  
• Nutzung der Räume des Johann-Conrad-Schlaun-Gymnasiums durch eine vergrößerte 
Oberstufe des Annette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasiums 
• Festlegung der Zügigkeiten in den Eingangsklassen auf bis zu 5 Züge 
 
 
Berufskollegs 
 
• 
Entwicklung in den vorhandenen Raumkapazitäten 
• Fortführung der regionalen Bildungsplanung mit den benachbarten Schulträgern 
 
 
Zweiter Bildungsweg 
 
• 
Räumliche Versorgung der Einrichtungen des zweiten Bildungsweges ist noch zu klären 
 
 
 
Zu 1.2: 
 
Aus der Anlage 2 ist erkennbar, welche städtischen Schulen sich zum Handlungsvorschlag der 
Verwaltung geäußert haben. Ein Ausdruck der jeweiligen Stellungnahmen wird parallel zu dieser 
Vorlage  den Fraktionen zur Verfügung gestellt. Dies gilt ebenfalls für die Stellungnahmen der 
Stadtelternschaft sowie der Bezirksdirektorenkonferenz der städtischen Gymnasien und der Nach-
bargemeinde Everswinkel. 
 
 
Zu 1.3: 
 
Der Handlungsvorschlag der Verwaltung beinhaltet in erster Linie eine Struktur- und Kapazitäts-
planung, die Handlungsoptionen zu Lenkungs- und Ausgleichsmaßnahmen aufzeigt.  
 
Die Fraktionen haben eigene Positionspapiere bzw. Anträge für die Schulentwicklungsplanung 
formuliert. 
 
 
Positionspapiere:

- 4 - 
V/1023/2006 
 
Mit dem Positionspapier vom 27.11.2006 schlägt die CDU-Fraktion abweichend vom Handlungs-
vorschlag der Verwaltung folgende Maßnahmen vor: 
 
 
 
 
 
 
Hauptschulen, Realschulen, Gymnasien 
 
• 
zum jetzigen Zeitpunkt keine Schließung einzelner Schulsysteme und -standorte 
• pädagogischer Wettbewerb der Schulen innerhalb einer vierjährigen Praxisphase 
• Aufnahme während dieser Zeit nach verfügbarem Raumbestand 
• vertragliche Festlegung der Raumkapazitäten zwischen Schulen und Schulträger 
• auf der Grundlage der Raumkapazitäten Vorgabe maximaler Zügigkeiten durch die Stadt 
Münster für diesen Zeitraum 
o dadurch Ausschluss zusätzlicher Raumansprüche 
• Für das Annette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasium soll durch bauliche Maßnahmen analog 
dem Handlungsvorschlag die Fünfzügigkeit ermöglicht werden.  
• Entscheidung über das weitere Verfahren der Schulentwicklungsplanung am Ende der vier-
jährigen Orientierungsphase 
• ggf. Übergangslösungen in den Jahren 2010 bis 2013 bei erhöhtem Raumbedarf 
• Prüfauftrag an die Stadtwerke: Ist eine Verbesserung der Erreichbarkeit einzelner Schulen 
durch veränderte ÖPNV-Verbindungen möglich? 
 
Grundschulen 
 
• 
Festlegung der Zügigkeiten mit Wegfall der Schulbezirke (ab 2008/2009) 
• vertragliche Festlegung der Raumkapazitäten (vgl. oben) 
 
Während der vierjährigen Praxisphase Durchführung folgender baulicher Maßnahmen: 
 
• Wartburgschule 
o Sanierung des bestehenden Schulgebäudes im absolut unabdingbaren Umfang, je-
doch keine Kapazität erweiternden Maßnahmen 
 
Anmerkung der Verwaltung: Die zurzeit noch im Haus haltsplan veranschlagte Baumaßnahme „Erweiterung 
Wartburgschule“ sieht die Erweiter ung zur Zweizügigkeit nach den Grundsätzen für die Aufstellung von 
Raumprogrammen vor (insbesondere Fachräume und Räum e für den Ganztag) und stellt insofern keine 
Kapazität erweiternde Maßnahme über die Zweizügigkeit hinaus dar. 
 
 
• Annette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasium 
o Erweiterung zur Vierzügigkeit, fünfzügige Aufnahme soll ermöglicht werden (siehe 
oben) 
 
 
 
Mit ihrer Stellungnahme zum Handlungskonzept der Verwaltung (Eingang 04.12.2006) stimmt die 
FDP-Fraktion
 den dort vorgeschlagenen Maßnahmen weitgehend zu. Abweichend davon spricht 
sie sich für eine Verlagerung der Aegidii-Ludgeri-Schule in das Gebäude der ehemaligen Josef-
schule aus.

- 5 - 
V/1023/2006 
 
 
 
 
 
Anträge: 
 
Mit dem Antrag an den Rat vom 05.12.2006 schlägt die SPD-Fraktion
 abweichend vom Hand-
lungsvorschlag der Verwaltung folgende Maßnahmen vor: 
 
 
Grundschulen, Hauptschulen, Realschulen, Gymnasien 
 
• 
Keine Schließung von Schulen mindestens für die Dauer der laufenden Wahlperiode des 
Rates 
• Ermittlung von Obergrenzen für die jeweiligen Zügigkeiten auf der Grundlage des verfügba-
ren Raumbestandes in Abstimmung mit den Schulen 
• Darstellung des Sanierungsbedarfes städtischer Schulen sowie Priorisierung der Einzel-
maßnahmen durch die Verwaltung 
• Darstellung des derzeit für schulische Zwecke nicht genutzten Schulraums sowie möglicher 
Nutzungen 
• Verbesserung der Erreichbarkeit der Schulen für Schüler aus den Außenstadtteilen durch 
Optimierung der Busanbindungen 
 
 
Gymnasien 
 
• 
Festlegung einer maximalen Fünfzügigkeit für alle Gymnasien, sofern die bestehenden 
räumlichen Voraussetzungen dies gestatten 
• Darstellung einer möglichen Erweiterung des  Annette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasiums 
durch An- und Umbaumaßnahmen mit dem Ziel, die Fünfzügigkeit zu ermöglichen 
• Erstellung eines entsprechenden Konzepts für das Schulzentrum Wolbeck 
 
 
 
Die Fraktion  Bündnis 90 / Die Grünen / GAL
 hat im Rahmen der Diskussion mit ihrem Antrag 
vom 01.06.2006 an den Rat gefordert, die Schulentwicklungsplanung auf eine breitere Basis zu 
stellen. Hintergrund war die bis dahin geplante Focussierung der Schulentwicklungsplanung zu-
nächst auf die städtischen Gymnasien. 
 
Danach sollten aufbauend zu den rein auf Schülerprognosen basierenden Empfehlungen folgende 
Aspekte eingearbeitet werden: 
 
• Schülerzahlentwicklungen und die sich daraus ergebenden Raumbedarfe / Raumüberhän-
ge an Grund-, Haupt-, Förder- und Realschulen 
• Über-Mittag-Betreuungs- und Ganztagsangebote an den weiterführenden Schulen in der 
Innenstadt 
• zusätzlicher Raumbedarf durch Kooperationsverpflichtungen nach § 5 Schulgesetz 
• zusätzlicher Raumbedarf durch die Anforderungen einer „integrierten Jugendhilfe- und 
Schulentwicklungsplanung“ und einer sozialräumlichen pädagogischen Arbeit 
 
Die hier in Kurzform zusammengefassten Positionspapiere und Anträge der Fraktionen sind als 
Abdruck in der Anlage 2 beigefügt.

- 6 - 
V/1023/2006 
Die Fraktionsgemeinschaft UWG/ödp  hat sich laut Presseartikel vom 24.11.2006 mit der Zielrich-
tung geäußert, dass keine der von der Verwaltung vorgeschlagenen Schulschließungen umgesetzt 
werden soll. Darüber hinaus wird ein großes System, wie es die Verwaltung für das Annette-
Gymnasium anstrebe, abgelehnt. So soll das Annette-Gymnasium lediglich vierzügig geführt wer-
den. 
 
 
 
Zu 1.4: 
 
Die in der Anlage 3 aufgeführten Anregungen nach § 24 GO beziehen sich weitestgehend auf den 
Handlungsvorschlag der Verwaltung zur Schulentwicklungsplanung.  
 
 
Zu 2: 
 
Die weiterführenden Schulen nehmen die Anmeldungen zur Klasse 5 in der Zeit vom 12.03. bis 
16.03.2007 entgegen. Unmittelbar nach diesem Anmeldezeitraum müssen die Schulen die Ent-
scheidung treffen, wie viele Schülerinnen und Schüler sie aufnehmen können. Im Rahmen des 
weiteren Verfahrens zur Schulentwicklungsplanung müssen daher spätestens in der Sitzung des 
Rates am 21.02.2007 Entscheidungen  getroffen werden, um einen ordnungsgemäßen Schulbe-
trieb aller Schulen zu sichern. 
 
 
Zu 3: 
 
Der Rat hat mit der „Sicherung des geordneten Schulbetriebes für die städtischen Schulen“ in der 
Fassung vom  13.11.2002 allgemeine Rahmenbedingungen zur Aufnahme von Schülerinnen und 
Schülern in die städtischen Schulen vorgegeben. Danach können Hauptschulen, Realschulen und 
Stadtteilgymnasien 4 Züge aufnehmen. Die Innenstadtgymnasien können 3 Züge aufnehmen. Bei 
den hinsichtlich des Gebäudebestandes nicht vierzügigen weiterführenden Schulen ergibt sich 
eine Einschränkung der Aufnahmekapazität durch den Raumbestand. 
 
Die Dreizügigkeit der Innenstadtgymnasien wurde im Zusammenhang mit der Verlagerung des 
Freiherr-vom-Stein-Gymnasiums nach Gieven beck als Stützungsmaßnahme festgelegt. Aufgrund 
des vollzogenen Umzugs sind diese Stützungsmaßnahmen nicht mehr erforderlich. 
 
Im Hinblick auf die an den Gymnasien zukünftig zu erwartenden Schülerzahlen wird die Zügigkeit 
der Schulen unter Berücksichtigung der Raumkonzepte (räumliche Ressourcen und organisatori-
sche Lösungen) geprüft und ggf. neu festgelegt. Die Verwaltung wird dies zum Anlass nehmen, 
auch die Zügigkeiten der anderen weiterführenden Schulformen zu prüfen. 
 
Die Ergebnisse sollen in eine Beschlussvorlage einfließen, die der Rat abschließend am 
21.02.2007 beraten und entscheiden soll. 
 
Zur Zeit wird geprüft, durch Sondersitzung(en) von Bezirksvertretungen und Fachausschüssen im 
Februar die Terminkette so zu gestalten, dass die Prüfergebnisse der Verwaltung jeweils rechtzei-
tig in den Beratungsgang eingebracht werden können. 
 
 
Zu 4: 
 
Durch die  Änderungen zum neuen Schulgesetz werden die Schulbezirke für Grundschulen defini-
tiv zum Schuljahr 2008/2009 aufgehoben. Dies bedeutet, dass die Eltern zukünftig bei unveränder-
ten Schularten (Gemeinschafts- und Bekenntnisschulen) freie Grundschulwahl haben und in Müns-
ter zwischen drei Grundschularten wählen können.

- 7 - 
V/1023/2006 
 
 
Da zur Zeit überhaupt nicht erkennbar ist, in welchem Umfang Eltern von dem neuen Wahlrecht 
Gebrauch machen und andererseits Erweiterungsbauten vermieden werden sollen, sind Begren-
zungen der Zügigkeiten unerlässlich. Nur über diesen Weg ist eine Begrenzung der Aufnahmeka-
pazität möglich. 
 
Der entsprechende Ratsbeschluss muss rechtzeitig, d.h. spätestens im Sommer / Frühherbst 2007 
gefasst werden, damit Eltern bei den Anmeldungen ihrer Kinder zur Klasse 1 des Schuljahres 
2008/2009 im November 2007 Klarheit haben. 
 
Die Festlegung der Zügigkeiten bietet Schulleitungen die Möglichkeit, Anmeldungen für Schülerin-
nen und Schüler nach bestimmten Kriterien abzuweisen, wenn mehr Anmeldungen vorliegen als 
Schülerinnen und Schüler aufgenommen werden können. 
 
Zum jetzigen Zeitpunkt ist nicht klar erkennbar, ob es durch den Wegfall der Grundschulbezirke zu 
einem veränderten Wahlverhalten der Eltern kommt.  
Bevor auf der Basis der dann vorliegenden neuen Kleinräumigen Bevölkerungsprognose (2005 bis 
2015) schulorganisatorische Maßnahmen geprüft wer den, sind zunächst Erfahrungswerte zu 
sammeln und die Schülerzahlenentwicklungen der Grundschulen zu verfolgen. 
 
 
Zu 5: 
 
Über die Aufträge an die Verwaltung lt. Ziffer 3 und 4 des Beschlussvorschlages sind die Grundzü-
ge der weiteren Arbeitsschritte für die Schulentwicklungsplanung gesetzt.  
 
Zur Klarheit für das weitere Verfahren können daher die unter Ziffer 1.3 des Beschlussvorschlages  
einschl. der Anlage 2 gebündelten Positionspapiere und Anträge der Ratsfraktionen sowie die un-
ter Ziffer 1.4 des Beschlussvorschlages einschl. der Anlage 3 aufgeführten Anregungen nach § 24 
GO zur Schulentwicklungsplanung als erledigt betrachtet werden. 
 
 
 
In Vertretung 
 
gez. 
 
Dr. Hanke 
Stadträtin 
 
 
 
 
 
Anlagen: 
  
• Anlage 1 
Stellungnahmen der städtischen Schulen, der Stadtelternschaft der Gymnasien, der Bezirksdi-
rektorenkonferenz der städtischen Gymnasien und der Nachbargemeinde Everswinkel zum 
Handlungsvorschlag der Verwaltung 
 
• Anlage 2

- 8 - 
V/1023/2006 
Positionspapiere und Anträge der Fraktionen im Rat der Stadt Münster zur Schulentwick-
lungsplanung 
 
• Anlage 3 
Anregungen nach § 24 der Gemeindeordnung NW zur Schulentwicklungsplanung

Beratungsverlauf (1)

13.12.2006 Rat
TOP 16 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/1023/2006
Typ
Vorlage
Datum
06.12.2006
Erstellt
06.10.2020 14:37