V/1023/2006
Schulentwicklungsplanung
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Anlage 3
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Anlage 3
Anregungen nach § 24 der Gemeindeordnung NW
zur Schulentwicklungsplanung
Nachrichtlich:
Herr Schlattmann 24.05.2005 38/2005 Aufhebung der 4-Zügigkeit für das
Freiherr-vom-Stein-Gymnasium
Frau Schöppner 08.02.2006 18/2006 Auslagerung der Abendrealschule aus
dem Gebäude der Erich-Klausener-
Schule
Herr Börgmann 08.02.2006 19/2006 Erhalt Abendgymn asium am jetzigen
Standort und Sanierung
Frau Zschenker 03.04.2006 63/2006 Abhilfe bei räu mlichen Missständen der
Paul-Gerhardt-Realschule
Bürgerschaftlicher 03.05.2006 69/2006 Aufhebung d er 4-Zügigkeit für das
AK Gievenbeck Freiherr-vom-Stein-Gymnasium
Wartburgschule 28.09.2006 104/2006 Keine Schließu ng der Wartburgschule
Katholische 19.10.2006 113/2006 Erhalt der Aegid ii-Ludgeri-Grundschule
Kirchengemeinde St. Ludgeri u. Aegidii
Schulpflegschaft 23.10.2006 115/2006 Verwaltung s oll öffentlich erklären, dass
Johann-Conrad- 1. Schulentwicklungsp lan 2007-2015 Ergebnis
Schlaun-Gymnasium der Verwaltung ist
2. Schließung Schlaun-Gymnasium nic ht
verbindlich ist
3. Rat sich ergebnisoffen mit Schul -
entwicklungsplan auseinanderset zt
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Schulpflegschaft 23.10.2006 116/2006 Rat soll Ste llungnahme zur
Johann-Conrad- Schulentwicklungsplanung 2007 – 2015
Schlaun-Gymnasium zur Kenntnis nehmen und sich mit den
gestellten Fragen auseinandersetzen
Wilhelm-Hittorf- 16.11.2006 124/2006 Aufhebung de s Sperrvermerkes für Bau-
Gymnasium und Renovierungsmaßnahmen
Anlage 2
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Anlage 2 Positionspapiere und Anträge der Fraktionen im Rat der Stadt Münster zur Schulentwicklungsplanung Als Anlage beigefügt: Positionspapiere CDU-Fraktion vom 27.11.2006 FDP-Fraktion, Eingang 04.12.2006 Anträge SPD-Antrag vom 05.12.2006 Bündnis 90/Die Grünen/GAL-Antrag vom 01.06.2006
Anlage 1
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Anlage 1 Stellungnahmen der städtischen Schulen, der Stadtel ternschaft der Gymnasien, der Bezirksdirektorenkonferenz der städt ischen Gymnasien und der Nachbargemeinde Everswinkel zum Handlungsvorschlag der Verwaltung Folgende Stellungnahmen von Schulen / Schulkonferenzen werden hier nachrichtlich erwähnt. Sie liegen als Gesamtausdruck den Fraktionen vor: Aegidii-Ludgeri-Schule, 14.11.2006 Albert-Schweitzer-Schule, 02.11.2006 Annette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasium, 15.11.2006 Augustin-Wibbelt-Schule Roxel, 09.11.2006 Droste-Hauptschule Roxel, 06.11.2006 Erich-Klausener-Schule, 10.11.2006 Geschwister-Scholl-Gymnasium, 10.11.2006 Gymnasium Paulinum, 28.09.2006 Gymnasium Wolbeck, 10.11.2006 Hermannschule, 15.11.2006 Johann-Conrad-Schlaun-Gymnasium, 16.11.2006 Martinischule, 25.10.2006 Pascalgymnasium, 02.11.2006 Ratsgymnasium, 08.11. und 17.11.2006 Realschule Roxel, 06.11.2006 Realschule Wolbeck, 10.11.2006 Wartburgschule, 06.11.2006 Stadtelternschaft der Gymnasien, 09.11.2006 Bezirksdirektorenkonferenz der städtischen Gymnasien, 11.12.2006 Gemeinde Everswinkel, 14.11.2006
Beschlussvorlage
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V/1023/2006 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Schule und Weiterbildung Betrifft Schulentwicklungsplanung Beratungsfolge 13.12.2006 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: 1. Der Rat nimmt als Grundlage für die Beratung der Schulentwicklungsplanung folgende Un- terlagen zur Kenntnis: 1.1 die Zusammenfassung des Handlungsvorschlages der Verwaltung unter Ziffer 1.1 der Begründung 1.2 die Übersicht über die Stellungnahmen von städtischen Schulen, der Stadtelternschaft der Gymnasien, der Bezirksdirektorenkonferenz der städtischen Gymnasien und der Nachbargemeinde Everswinkel zum Handlungsvorschlag der Verwaltung als Anlage 1 1.3 die Zusammenfassung der bisher vorliegenden Positionspapiere und Anträge der Ratsfraktionen zur Schulentwicklungsplanung unter Ziffer 1.3 der Begründung einschl. der Anlage 2 1.4 die Übersicht über die vorliegenden Anregungen nach § 24 GO zur Schulentwick- lungsplanung als Anlage 3. 2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass vor dem Hintergrund der Anmeldetermine für die weiter- führenden Schulen im März 2007 und der dafür notwendigen Planungssicherheit für den Schulbetrieb in der Sitzung des Rates am 21.02.2007 die handlungsleitenden Maßnahmen (vor allem Regelungen zur Zügigkeit) der Schulentwicklungsplanung für die weiterführen- den städtischen Schulen ab dem Schuljahr 2007/2008 zu beschließen sein werden. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, die maximalen Zügigkeiten der städtischen weiterführen- den Schulen in Abstimmung mit den Schulleitungen unter Berücksichtigung der vorhande- nen Raumkapazitäten und möglicher organisatorischer Stundenplangestaltungen zu prüfen und für die Sitzung des Rates am 21.02.2007 dazu einen Beschlussvorschlag vorzuberei- Vorlagen-Nr.: V/1023/2006 Auskunft erteilt: Herr Watermann Ruf: 492 40 10 E-Mail: WatermaL@stadt-muenster.de Datum: 12.12.2006 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/1023/2006 ten. Dabei wird die räumliche / bauliche Situation des Annette-von-Droste-Hülshoff- Gymnasiums gesondert berücksichtigt. 4. Zur Sicherung eines geregelten Anmeldeverfahrens bei den städtischen Grundschulen für das Schuljahr 2008/2009 bei Wegfall der Schulbezirke wird die Verwaltung beauftragt, be- reits jetzt mit den Vorarbeiten zu beginnen, die eine Festlegung von Zügigkeiten für die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern in der Klasse 1 in der jeweiligen Schule durch Ratsbeschluss rechtzeitig ermöglichen. 5. Mit der materiellen Beschlussfassung über die Grundlagen der Schulentwicklungsplanung und der Klärung der vorgenannten Prüfaufträge sind die im Beschlussvorschlag unter Ziffer 1.3 genannten Anträge der Fraktionen und unter Ziffer 1.4 aufgeführten Anregungen nach § 24 GO zur Schulentwicklungsplanung erledigt. Begründung: Zu 1.1: Nach § 80 Schulgesetz sind Gemeinden als Schulträger verpflichtet, zur Sicherung eines gleich- mäßigen und alle Schulformen und Schularten umfassenden Bildungs- und Abschlussangebots eine mit den Planungen benachbarter Schulträger abgestimmte Schulentwicklungsplanung zu betreiben. Der Gesetzgeber hat die periodische Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung zugunsten einer anlassbezogenen Darstellung ersetzt. Die Verwaltung hält die aktuelle Schulentwicklungsplanung auf Grund folgender Anlässe für not- wendig: o demografische Entwicklung o Veränderung der Übergangsquoten zu den weiterführenden Schulen o Änderung des Schulgesetzes mit neuen Regelungen zur gymnasialen Oberstufe o Verlagerung des Freiherr-vom-Stein-Gymnasiums. Die Verwaltung hat am 25.09.2006 einen Handlungsvorschlag zur Schulentwicklungsplanung mit folgenden Eckpunkten vorgelegt: Grundschulen • Fusion der Aegidii-Ludgeri-Schule mit der Hermannschule am Standort Hermannschule • Zuordnung des Gebäudes der Aegidii-Ludgeri-Schule zum Annette-von-Droste-Hülshoff- Gymnasium Förderschulen • Ausbau der Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen durch Sicherstellung des aktuellen Raumprogramms für einzügige Förderschulen • Verzicht auf die Einrichtung eines 5. Systems Hauptschulen • Schließung der Wartburg-Hauptschule - 3 - V/1023/2006 • Verzicht auf bauliche Erweitungen an anderen Hauptschulen (Ausnahme: erweiterte Ganz- tagsschule in Roxel) • Abgabe von frei werdenden Räumen in den Schulzentren an die Gymnasien • Festlegung der Zügigkeiten in den Eingangsklassen Realschulen • Abgabe von frei werdenden Räumen in den Schulzentren an die Gymnasien • Festlegung der Zügigkeiten in den Eingangsklassen Gymnasien • Auslaufende Auflösung des Johann-Conrad-Schlaun-Gymnasiums • Nutzung der Räume des Johann-Conrad-Schlaun-Gymnasiums durch eine vergrößerte Oberstufe des Annette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasiums • Festlegung der Zügigkeiten in den Eingangsklassen auf bis zu 5 Züge Berufskollegs • Entwicklung in den vorhandenen Raumkapazitäten • Fortführung der regionalen Bildungsplanung mit den benachbarten Schulträgern Zweiter Bildungsweg • Räumliche Versorgung der Einrichtungen des zweiten Bildungsweges ist noch zu klären Zu 1.2: Aus der Anlage 2 ist erkennbar, welche städtischen Schulen sich zum Handlungsvorschlag der Verwaltung geäußert haben. Ein Ausdruck der jeweiligen Stellungnahmen wird parallel zu dieser Vorlage den Fraktionen zur Verfügung gestellt. Dies gilt ebenfalls für die Stellungnahmen der Stadtelternschaft sowie der Bezirksdirektorenkonferenz der städtischen Gymnasien und der Nach- bargemeinde Everswinkel. Zu 1.3: Der Handlungsvorschlag der Verwaltung beinhaltet in erster Linie eine Struktur- und Kapazitäts- planung, die Handlungsoptionen zu Lenkungs- und Ausgleichsmaßnahmen aufzeigt. Die Fraktionen haben eigene Positionspapiere bzw. Anträge für die Schulentwicklungsplanung formuliert. Positionspapiere: - 4 - V/1023/2006 Mit dem Positionspapier vom 27.11.2006 schlägt die CDU-Fraktion abweichend vom Handlungs- vorschlag der Verwaltung folgende Maßnahmen vor: Hauptschulen, Realschulen, Gymnasien • zum jetzigen Zeitpunkt keine Schließung einzelner Schulsysteme und -standorte • pädagogischer Wettbewerb der Schulen innerhalb einer vierjährigen Praxisphase • Aufnahme während dieser Zeit nach verfügbarem Raumbestand • vertragliche Festlegung der Raumkapazitäten zwischen Schulen und Schulträger • auf der Grundlage der Raumkapazitäten Vorgabe maximaler Zügigkeiten durch die Stadt Münster für diesen Zeitraum o dadurch Ausschluss zusätzlicher Raumansprüche • Für das Annette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasium soll durch bauliche Maßnahmen analog dem Handlungsvorschlag die Fünfzügigkeit ermöglicht werden. • Entscheidung über das weitere Verfahren der Schulentwicklungsplanung am Ende der vier- jährigen Orientierungsphase • ggf. Übergangslösungen in den Jahren 2010 bis 2013 bei erhöhtem Raumbedarf • Prüfauftrag an die Stadtwerke: Ist eine Verbesserung der Erreichbarkeit einzelner Schulen durch veränderte ÖPNV-Verbindungen möglich? Grundschulen • Festlegung der Zügigkeiten mit Wegfall der Schulbezirke (ab 2008/2009) • vertragliche Festlegung der Raumkapazitäten (vgl. oben) Während der vierjährigen Praxisphase Durchführung folgender baulicher Maßnahmen: • Wartburgschule o Sanierung des bestehenden Schulgebäudes im absolut unabdingbaren Umfang, je- doch keine Kapazität erweiternden Maßnahmen Anmerkung der Verwaltung: Die zurzeit noch im Haus haltsplan veranschlagte Baumaßnahme „Erweiterung Wartburgschule“ sieht die Erweiter ung zur Zweizügigkeit nach den Grundsätzen für die Aufstellung von Raumprogrammen vor (insbesondere Fachräume und Räum e für den Ganztag) und stellt insofern keine Kapazität erweiternde Maßnahme über die Zweizügigkeit hinaus dar. • Annette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasium o Erweiterung zur Vierzügigkeit, fünfzügige Aufnahme soll ermöglicht werden (siehe oben) Mit ihrer Stellungnahme zum Handlungskonzept der Verwaltung (Eingang 04.12.2006) stimmt die FDP-Fraktion den dort vorgeschlagenen Maßnahmen weitgehend zu. Abweichend davon spricht sie sich für eine Verlagerung der Aegidii-Ludgeri-Schule in das Gebäude der ehemaligen Josef- schule aus. - 5 - V/1023/2006 Anträge: Mit dem Antrag an den Rat vom 05.12.2006 schlägt die SPD-Fraktion abweichend vom Hand- lungsvorschlag der Verwaltung folgende Maßnahmen vor: Grundschulen, Hauptschulen, Realschulen, Gymnasien • Keine Schließung von Schulen mindestens für die Dauer der laufenden Wahlperiode des Rates • Ermittlung von Obergrenzen für die jeweiligen Zügigkeiten auf der Grundlage des verfügba- ren Raumbestandes in Abstimmung mit den Schulen • Darstellung des Sanierungsbedarfes städtischer Schulen sowie Priorisierung der Einzel- maßnahmen durch die Verwaltung • Darstellung des derzeit für schulische Zwecke nicht genutzten Schulraums sowie möglicher Nutzungen • Verbesserung der Erreichbarkeit der Schulen für Schüler aus den Außenstadtteilen durch Optimierung der Busanbindungen Gymnasien • Festlegung einer maximalen Fünfzügigkeit für alle Gymnasien, sofern die bestehenden räumlichen Voraussetzungen dies gestatten • Darstellung einer möglichen Erweiterung des Annette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasiums durch An- und Umbaumaßnahmen mit dem Ziel, die Fünfzügigkeit zu ermöglichen • Erstellung eines entsprechenden Konzepts für das Schulzentrum Wolbeck Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen / GAL hat im Rahmen der Diskussion mit ihrem Antrag vom 01.06.2006 an den Rat gefordert, die Schulentwicklungsplanung auf eine breitere Basis zu stellen. Hintergrund war die bis dahin geplante Focussierung der Schulentwicklungsplanung zu- nächst auf die städtischen Gymnasien. Danach sollten aufbauend zu den rein auf Schülerprognosen basierenden Empfehlungen folgende Aspekte eingearbeitet werden: • Schülerzahlentwicklungen und die sich daraus ergebenden Raumbedarfe / Raumüberhän- ge an Grund-, Haupt-, Förder- und Realschulen • Über-Mittag-Betreuungs- und Ganztagsangebote an den weiterführenden Schulen in der Innenstadt • zusätzlicher Raumbedarf durch Kooperationsverpflichtungen nach § 5 Schulgesetz • zusätzlicher Raumbedarf durch die Anforderungen einer „integrierten Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung“ und einer sozialräumlichen pädagogischen Arbeit Die hier in Kurzform zusammengefassten Positionspapiere und Anträge der Fraktionen sind als Abdruck in der Anlage 2 beigefügt. - 6 - V/1023/2006 Die Fraktionsgemeinschaft UWG/ödp hat sich laut Presseartikel vom 24.11.2006 mit der Zielrich- tung geäußert, dass keine der von der Verwaltung vorgeschlagenen Schulschließungen umgesetzt werden soll. Darüber hinaus wird ein großes System, wie es die Verwaltung für das Annette- Gymnasium anstrebe, abgelehnt. So soll das Annette-Gymnasium lediglich vierzügig geführt wer- den. Zu 1.4: Die in der Anlage 3 aufgeführten Anregungen nach § 24 GO beziehen sich weitestgehend auf den Handlungsvorschlag der Verwaltung zur Schulentwicklungsplanung. Zu 2: Die weiterführenden Schulen nehmen die Anmeldungen zur Klasse 5 in der Zeit vom 12.03. bis 16.03.2007 entgegen. Unmittelbar nach diesem Anmeldezeitraum müssen die Schulen die Ent- scheidung treffen, wie viele Schülerinnen und Schüler sie aufnehmen können. Im Rahmen des weiteren Verfahrens zur Schulentwicklungsplanung müssen daher spätestens in der Sitzung des Rates am 21.02.2007 Entscheidungen getroffen werden, um einen ordnungsgemäßen Schulbe- trieb aller Schulen zu sichern. Zu 3: Der Rat hat mit der „Sicherung des geordneten Schulbetriebes für die städtischen Schulen“ in der Fassung vom 13.11.2002 allgemeine Rahmenbedingungen zur Aufnahme von Schülerinnen und Schülern in die städtischen Schulen vorgegeben. Danach können Hauptschulen, Realschulen und Stadtteilgymnasien 4 Züge aufnehmen. Die Innenstadtgymnasien können 3 Züge aufnehmen. Bei den hinsichtlich des Gebäudebestandes nicht vierzügigen weiterführenden Schulen ergibt sich eine Einschränkung der Aufnahmekapazität durch den Raumbestand. Die Dreizügigkeit der Innenstadtgymnasien wurde im Zusammenhang mit der Verlagerung des Freiherr-vom-Stein-Gymnasiums nach Gieven beck als Stützungsmaßnahme festgelegt. Aufgrund des vollzogenen Umzugs sind diese Stützungsmaßnahmen nicht mehr erforderlich. Im Hinblick auf die an den Gymnasien zukünftig zu erwartenden Schülerzahlen wird die Zügigkeit der Schulen unter Berücksichtigung der Raumkonzepte (räumliche Ressourcen und organisatori- sche Lösungen) geprüft und ggf. neu festgelegt. Die Verwaltung wird dies zum Anlass nehmen, auch die Zügigkeiten der anderen weiterführenden Schulformen zu prüfen. Die Ergebnisse sollen in eine Beschlussvorlage einfließen, die der Rat abschließend am 21.02.2007 beraten und entscheiden soll. Zur Zeit wird geprüft, durch Sondersitzung(en) von Bezirksvertretungen und Fachausschüssen im Februar die Terminkette so zu gestalten, dass die Prüfergebnisse der Verwaltung jeweils rechtzei- tig in den Beratungsgang eingebracht werden können. Zu 4: Durch die Änderungen zum neuen Schulgesetz werden die Schulbezirke für Grundschulen defini- tiv zum Schuljahr 2008/2009 aufgehoben. Dies bedeutet, dass die Eltern zukünftig bei unveränder- ten Schularten (Gemeinschafts- und Bekenntnisschulen) freie Grundschulwahl haben und in Müns- ter zwischen drei Grundschularten wählen können. - 7 - V/1023/2006 Da zur Zeit überhaupt nicht erkennbar ist, in welchem Umfang Eltern von dem neuen Wahlrecht Gebrauch machen und andererseits Erweiterungsbauten vermieden werden sollen, sind Begren- zungen der Zügigkeiten unerlässlich. Nur über diesen Weg ist eine Begrenzung der Aufnahmeka- pazität möglich. Der entsprechende Ratsbeschluss muss rechtzeitig, d.h. spätestens im Sommer / Frühherbst 2007 gefasst werden, damit Eltern bei den Anmeldungen ihrer Kinder zur Klasse 1 des Schuljahres 2008/2009 im November 2007 Klarheit haben. Die Festlegung der Zügigkeiten bietet Schulleitungen die Möglichkeit, Anmeldungen für Schülerin- nen und Schüler nach bestimmten Kriterien abzuweisen, wenn mehr Anmeldungen vorliegen als Schülerinnen und Schüler aufgenommen werden können. Zum jetzigen Zeitpunkt ist nicht klar erkennbar, ob es durch den Wegfall der Grundschulbezirke zu einem veränderten Wahlverhalten der Eltern kommt. Bevor auf der Basis der dann vorliegenden neuen Kleinräumigen Bevölkerungsprognose (2005 bis 2015) schulorganisatorische Maßnahmen geprüft wer den, sind zunächst Erfahrungswerte zu sammeln und die Schülerzahlenentwicklungen der Grundschulen zu verfolgen. Zu 5: Über die Aufträge an die Verwaltung lt. Ziffer 3 und 4 des Beschlussvorschlages sind die Grundzü- ge der weiteren Arbeitsschritte für die Schulentwicklungsplanung gesetzt. Zur Klarheit für das weitere Verfahren können daher die unter Ziffer 1.3 des Beschlussvorschlages einschl. der Anlage 2 gebündelten Positionspapiere und Anträge der Ratsfraktionen sowie die un- ter Ziffer 1.4 des Beschlussvorschlages einschl. der Anlage 3 aufgeführten Anregungen nach § 24 GO zur Schulentwicklungsplanung als erledigt betrachtet werden. In Vertretung gez. Dr. Hanke Stadträtin Anlagen: • Anlage 1 Stellungnahmen der städtischen Schulen, der Stadtelternschaft der Gymnasien, der Bezirksdi- rektorenkonferenz der städtischen Gymnasien und der Nachbargemeinde Everswinkel zum Handlungsvorschlag der Verwaltung • Anlage 2 - 8 - V/1023/2006 Positionspapiere und Anträge der Fraktionen im Rat der Stadt Münster zur Schulentwick- lungsplanung • Anlage 3 Anregungen nach § 24 der Gemeindeordnung NW zur Schulentwicklungsplanung
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/1023/2006
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 06.12.2006
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37