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2015/0290

Aufnahme von drei Darlehen mit Ansparverpflichtung aus dem Hessischen Investitionsfonds Abt. B in Höhe von einmal 1.000.000 € und zweimal 500.000 €

Magistratsvorlage 14.07.2015

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2015/0290

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Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
15.07.2015 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Finanzverwaltung  
Abteilung: Kämmerei   OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2015/0290 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 612010 
Kostenstelle:  910-020-1000 Investitionsnummer:  – 
Kostenträger:  6120-11 Sachkonto: diverse 
 
Betreff: Aufnahme von drei Darlehen mit Ansparverpflichtung aus dem Hessischen 
Investitionsfonds Abt. B in Höhe von einmal 1.000.000 € und zweimal 500.000 €  
 
Vorlage vom: 14.07.2015  
 
Beschlussvorschlag : 
Der Aufnahme von drei Darlehen mit Ansparverpflichtung aus dem Hessischen Investitionsfonds 
Abt. B in Höhe von einmal 1.000.000 € und zweimal 500.000 € wird zugestimmt.  
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 2 - 
 
Beschluss des Magis trats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 14.07.2015 
 
Das Hessische Ministerium der Finanzen hat aus dem Hessischen Investitionsfonds Abt. B 
drei Darlehen mit Ansparverpflichtung für folgende Maßnahmen bewilligt:  
 
a) Erneuerung der Brücke Rheinstraße über Eisenbahn Frankfurt -Heidelberg: 1.000.000 € 
b) Erneuerung der Frankfurter Straße:   500.000 € 
c) Waldfriedhof, Errichtung eines Columbariums in der Trauerhalle West:   500.000 € 
 
Als Beitrag zum Investitionsfonds Abt. B und zur  Abgeltung aller mit der Vertragsabwicklung 
verbundenen Ausgaben ist vor der Inanspruchnahme der Darlehen ein Ansparbetrag in Höhe 
von insgesamt 20 v.H. der Darlehenssumme (a = 200.000 €; b / c = 100.000 €) zu leisten. 
Die Zahlung erfolgt in acht gleichen Halbjahresraten. Die Raten sind am 15.06. und 15.12. 
eines jeden Jahres fälli g. Da die Darlehenszusage für das Jahr 2015 erst nach dem ersten 
Fälligkeitstermin erfolgte, sind in diesem Jahr beide Raten am 15.12. zu erbringen.  
 
Die Darlehen werden zum 01.01.2019 bereitgestellt. Die Auszahlung der Darlehen erfolgt 
frühestens zum Baub eginn. Ein Anspruch auf Auszahlung der Darlehen vor Fälligkeit besteht 
nicht. 
 
Die Darlehen sind in 40 gleichen Halbjahresraten zum 15.06. und 15.12. eines jeden Jahres 
zu tilgen. Die Tilgung beginnt mit dem Auszahlungsjahr. Auch bei einem Abruf der Darleh en 
nach dem ersten Fälligkeitstermin, sind im Jahr der Auszahlung in jedem Fall zwei 
Halbjahresraten zu leisten.  
 
Mit Beschluss vom 29. Oktober 1992 hat die Stadtverordnetenversammlung von ihrem 
Delegationsrecht nach § 103 (1) Satz 2 HGO Gebrauch gemacht u nd die Entscheidung über 
die Aufnahme und die Bedingungen von Krediten im Rahmen des jeweiligen in der 
Haushaltssatzung genehmigten Gesamtbetrages der Kreditaufnahmen auf den Magistrat 
übertragen. 
 
Es wird empfohlen, der Darlehensaufnahme zuzustimmen.  
 
 
 
Darmstadt, 14.07.2015  
 
Der Dezernent IV  
 
 
 
André Schellenberg  
Stadtkämmerer

Beratungsverlauf (1)

TOP 330

Orte (2)

  • Frankfurter Straße
  • Rheinstraße

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Details

Vorlagen-Nr.
2015/0290
Typ
Magistratsvorlage
Datum
14.07.2015
Erstellt
29.09.2026 00:00