2015/0290
Aufnahme von drei Darlehen mit Ansparverpflichtung aus dem Hessischen Investitionsfonds Abt. B in Höhe von einmal 1.000.000 € und zweimal 500.000 €
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2015/0290
3211 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
15.07.2015
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Finanzverwaltung
Abteilung: Kämmerei OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2015/0290
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 612010
Kostenstelle: 910-020-1000 Investitionsnummer: –
Kostenträger: 6120-11 Sachkonto: diverse
Betreff: Aufnahme von drei Darlehen mit Ansparverpflichtung aus dem Hessischen
Investitionsfonds Abt. B in Höhe von einmal 1.000.000 € und zweimal 500.000 €
Vorlage vom: 14.07.2015
Beschlussvorschlag :
Der Aufnahme von drei Darlehen mit Ansparverpflichtung aus dem Hessischen Investitionsfonds
Abt. B in Höhe von einmal 1.000.000 € und zweimal 500.000 € wird zugestimmt.
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
- 2 -
Beschluss des Magis trats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 14.07.2015
Das Hessische Ministerium der Finanzen hat aus dem Hessischen Investitionsfonds Abt. B
drei Darlehen mit Ansparverpflichtung für folgende Maßnahmen bewilligt:
a) Erneuerung der Brücke Rheinstraße über Eisenbahn Frankfurt -Heidelberg: 1.000.000 €
b) Erneuerung der Frankfurter Straße: 500.000 €
c) Waldfriedhof, Errichtung eines Columbariums in der Trauerhalle West: 500.000 €
Als Beitrag zum Investitionsfonds Abt. B und zur Abgeltung aller mit der Vertragsabwicklung
verbundenen Ausgaben ist vor der Inanspruchnahme der Darlehen ein Ansparbetrag in Höhe
von insgesamt 20 v.H. der Darlehenssumme (a = 200.000 €; b / c = 100.000 €) zu leisten.
Die Zahlung erfolgt in acht gleichen Halbjahresraten. Die Raten sind am 15.06. und 15.12.
eines jeden Jahres fälli g. Da die Darlehenszusage für das Jahr 2015 erst nach dem ersten
Fälligkeitstermin erfolgte, sind in diesem Jahr beide Raten am 15.12. zu erbringen.
Die Darlehen werden zum 01.01.2019 bereitgestellt. Die Auszahlung der Darlehen erfolgt
frühestens zum Baub eginn. Ein Anspruch auf Auszahlung der Darlehen vor Fälligkeit besteht
nicht.
Die Darlehen sind in 40 gleichen Halbjahresraten zum 15.06. und 15.12. eines jeden Jahres
zu tilgen. Die Tilgung beginnt mit dem Auszahlungsjahr. Auch bei einem Abruf der Darleh en
nach dem ersten Fälligkeitstermin, sind im Jahr der Auszahlung in jedem Fall zwei
Halbjahresraten zu leisten.
Mit Beschluss vom 29. Oktober 1992 hat die Stadtverordnetenversammlung von ihrem
Delegationsrecht nach § 103 (1) Satz 2 HGO Gebrauch gemacht u nd die Entscheidung über
die Aufnahme und die Bedingungen von Krediten im Rahmen des jeweiligen in der
Haushaltssatzung genehmigten Gesamtbetrages der Kreditaufnahmen auf den Magistrat
übertragen.
Es wird empfohlen, der Darlehensaufnahme zuzustimmen.
Darmstadt, 14.07.2015
Der Dezernent IV
André Schellenberg
Stadtkämmerer
Beratungsverlauf (1)
Orte (2)
- Frankfurter Straße
- Rheinstraße
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2015/0290
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 14.07.2015
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00