Benennung einer Planstraße im Baugebiet Volkhovener Straße in Köln-Esch/Auweiler
Beschlussvorlage Bezirksvertretung 1149/2026 vom 19.05.2026
Stand: Am 25.06.2026 in der Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) vertagt. Ein neuer Termin ist nicht bekannt.
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Dokumente
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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Sonstiges Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): In der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln sowie in den Richtlinien des Rates für die Neu- und Umbenennung von Straßen und Plätzen ist eine Öffentlichkeitsbeteiligung nicht vorgesehen. -
Anlage Plan
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AnlageN zu benennende Planstraße -
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Dezernat, Dienststelle VIII/23/235/1 Vorlagen-Nummer 1149/2026 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Benennung einer Planstraße im Baugebiet Volkhovener Straße in Köln-Esch/Auweiler Beschlussorgan Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Chorweiler beschließt, die Planstraße, die von der Volkhovener Straße auf Höhe der Hausnummer 18 in nordwestliche Richtung abgeht und nach etwa 200 Metern in die Weilerstraße mündet, in An Sankt Martinus zu benennen, oder alternativ in Am Offermannshof zu benennen. Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 25.06.2026 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Das Plangebiet befindet sich innerhalb des Stadtteils Esch/Auweiler des Stadtbezirkes Chor- weiler zwischen Weilerstraße und Volkhovener Straße, parallel zum Verlauf der BAB 57 in un- mittelbarer Nähe zum Ortskern um die Kirche St. Martinus. Im Nordwesten grenzt das Plangebiet an die Weilerstraße K 7, im Süden wird es von der Volkhovener Straße und im Südwesten vom Offermannshof (Weilerstraße 48) und der Wohn- bebauung Volkhovener Straße 5 begrenzt. Das Plangebiet erstreckt sich über Teilflächen der Flurstücke 511, 527 und 528 der Gemar- kung Esch, Flur 2 und ist etwa 16.516 Quadratmeter groß. Auf der Grundlage eines städtebaulichen Konzeptes, das eine Mischung von Reihen-, Doppel- und Einzelhäusern sowie ein Mehrfamilienhaus vorsieht, soll die derzeit landwirtschaftlich genutzte Fläche einer Wohnnutzung zugeführt werden. Es sollen 57 Wohneinheiten entstehen. Zu dem Benennungsvorschlägen: An Sankt Martinus In Köln-Esch ist die romanische Kirche Sankt Martinus das älteste Bauwerk. Die romanische Saalkirche wurde ursprünglich im 11. Jahrhundert errichtet, um 1200 erhöht und um das Sei- tenschiff erweitert. Schließlich wurde im 13. Jahrhundert der spätromanische Turm hinzuge- fügt. Am Offermannshof Die beiden Dörfer Esch und Auweiler sind durch Gehöfte geprägt, die sich bis zur Säkularisa- tion im Jahre 1803 im Besitz von großen Kölner Klöstern und Stiften befanden. Einige der Höfe sind heute noch bewirtschaftet und stehen unter Denkmalschutz, so auch der Offer- mannshof. Anlagen
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