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1149/2026

Benennung einer Planstraße im Baugebiet Volkhovener Straße in Köln-Esch/Auweiler

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 19.05.2026

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 25.06.2026, TOP 9.1.3

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Anlage Plan

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

635 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie 
bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Sonstiges 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
In der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln sowie in den Richtlinien des Rates für die Neu- und 
Umbenennung von Straßen und Plätzen ist eine Öffentlichkeitsbeteiligung nicht vorgesehen.

Anlage Plan

32 Zeichen

AnlageN
zu benennende Planstraße

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

2387 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/23/235/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 1149/2026 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Benennung einer Planstraße im Baugebiet Volkhovener Straße in Köln-Esch/Auweiler
  
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Chorweiler beschließt, die Planstraße, die von der Volkhovener Straße 
auf Höhe der Hausnummer 18 in nordwestliche Richtung abgeht und nach etwa 200 Metern in 
die Weilerstraße mündet, in 
 
An Sankt Martinus 
zu benennen, 
 
oder alternativ in 
Am Offermannshof 
zu benennen. 
 
 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 25.06.2026

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Das Plangebiet befindet sich innerhalb des Stadtteils Esch/Auweiler des Stadtbezirkes Chor-
weiler zwischen Weilerstraße und Volkhovener Straße, parallel zum Verlauf der BAB 57 in un-
mittelbarer Nähe zum Ortskern um die Kirche St. Martinus. 
Im Nordwesten grenzt das Plangebiet an die Weilerstraße K 7, im Süden wird es von der 
Volkhovener Straße und im Südwesten vom Offermannshof (Weilerstraße 48) und der Wohn-
bebauung Volkhovener Straße 5 begrenzt.  
Das Plangebiet erstreckt sich über Teilflächen der Flurstücke 511, 527 und 528 der Gemar-
kung Esch, Flur 2 und ist etwa 16.516 Quadratmeter groß. 
Auf der Grundlage eines städtebaulichen Konzeptes, das eine Mischung von  
Reihen-, Doppel- und Einzelhäusern sowie ein Mehrfamilienhaus vorsieht, soll die derzeit 
landwirtschaftlich genutzte Fläche einer Wohnnutzung zugeführt werden. Es sollen 57 
Wohneinheiten entstehen. 
Zu dem Benennungsvorschlägen: 
An Sankt Martinus 
In Köln-Esch ist die romanische Kirche Sankt Martinus das älteste Bauwerk. Die romanische 
Saalkirche wurde ursprünglich im 11. Jahrhundert errichtet, um 1200 erhöht und um das Sei-
tenschiff erweitert. Schließlich wurde im 13. Jahrhundert der spätromanische Turm hinzuge-
fügt. 
 
Am Offermannshof 
Die beiden Dörfer Esch und Auweiler sind durch Gehöfte geprägt, die sich bis zur Säkularisa-
tion im Jahre 1803 im Besitz von großen Kölner Klöstern und Stiften befanden. Einige der 
Höfe sind heute noch bewirtschaftet und stehen unter Denkmalschutz, so auch der Offer-
mannshof. 
 
Anlagen

Beratungsverlauf (1)

25.06.2026 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 9.1.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: vertagt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1149/2026
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
19.05.2026
Erstellt
21.04.2026 11:06