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4466/2021

Beratung einer Bürgereingabe gem. §24 GO NRW aus dem Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden vom 06.12.2021 "Testpflicht für Kitas" 3967/2021

Mitteilung Ausschuss 11.03.2022

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Nächste Beratung: Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden, Sitzung am 14.03.2022, TOP 7.1.5

Mitteilung Ausschuss

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3967_2021_3_Eingabe

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Mitteilung Ausschuss

5224 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/51/513/1 
 
Vorlagen-Nummer 18.01.2022 
 4466/2021 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Gesundheitsausschuss 18.01.2022 
Jugendhilfeausschuss 25.01.2022 
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 14.03.2022 
 
Beratung einer Bürgereingabe 3967/2021 gem. § 24 GO NRW aus dem Ausschuss für 
Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden vom 06.12.2021 "Testpflicht für Kitas" 
In der 7. Sitzung des Ausschusses für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden vom 
06.12.2021 wurde eine Bürgereingabe gem. § 24 GO NRW zur „Testpflicht für Kinder in Kitas“ bear-
beitet. Aufgrund eines längeren Schriftwechsels mit unterschiedlichen Dienststellen und Diskussionen 
im Vorfeld wurde der Petent eingeladen und gebeten, seine Eingabe zu erläutern.  
Da die Vertreter*innen des Ausschusses zu keinem einheitlichen Ergebnis kommen konnten, hat der 
Ausschuss beschlossen die Mitteilung dem Gesundheitsausschuss und dem Jugendhilfeausschuss 
zur Beratung weiterzuleiten. Die Eingabe 3967/2021 ist der Mitteilung als Anlage beigefügt. 
 
Eine allgemeine Testpflicht für Kinder als Voraussetzung für den Besuch einer Kita ist in der Corona-
betreuungsverordnung oder anderen infektionsschutzrechtlichen Vorgaben nicht enthalten. Hingegen 
besteht eine Testpflicht für nicht immunisierte Kinder dann, wenn bei einem Kind eine Infektion mit 
dem Coronavirus vorliegt (§ 4 Abs. 5 CoronaBetrVO).  
Eine Allgemeinverfügung, die trotzdem eine allgemeine Testpflicht für Kitas speziell einführt, kann nur 
erlassen werden, wenn es in der Kommune einen besonderen Bedarf im NRW-weiten Vergleich gibt. 
Dies hat die Verwaltung geprüft und in der momentanen Situation keinen Handlungsbedarf erkannt. 
Zudem bedürfte eine solche Allgemeinverfügung des Einvernehmens des Ministeriums für Arbeit, 
Gesundheit und Soziales NRW (MAGS). Dieses ist momentan nicht abzusehen, da es einen System-
bruch bei den Kita-Testungen nur für Köln darstellen würde (vom Prinzip der Freiwilligkeit zur Pflicht). 
Letztlich würde mit dieser Einführung die Umsetzung des § 24 SGB XIII „Anspruch auf Förderung in 
Tageseinrichtungen und Kindertagespflege“ eingeschränkt.  
 
Der Petent nimmt Bezug auf die Regelung der Stadt Stuttgart, die eine Testpflicht in Kitas für Kinder 
eingeführt hat. Dort müssen die Eltern eigenständig, bevor sie ihre Kinder in die Kita bringen, einen 
Selbsttest durchführen. Mit einem solchen Verfahren auf Vertrauensbasis, ist der Sicherheitsfaktor 
allerdings um ein Vielfaches geringer als bei den in Köln stattfindenden Lolli-Testungen. Der Lolli-
Pooltest wird als PCR ausgewertet und ist gerade bei Kindern viel sensitiver als ein Antigen-
Schnelltest.  
In Kölner Kitas nehmen mittlerweile über 90% der Kinder an den Lolli-Testungen teil. Die vergange-
nen Monate haben gezeigt, dass mit fortlaufenden Informationen zu den Lolli-Testungen und viel Auf-
klärungsarbeit gemeinsam mit dem Gesundheitsamt und der Uniklinik die Teilnehmer*innenzahl an 
den Testungen noch mal gesteigert werden konnte. Auch die Neuregelungen in der CoronaTest- und 
Quarantäneverordnung und Coronabetreuungsverordnung haben einen erneuten Zulauf an Anmel-
dungen gebracht. Sofern in einer Kitagruppe ein Indexfall auftritt, besteht ab dann eine Testpflicht 
(zunächst sogar täglich an 5 aufeinanderfolgenden Tagen) für alle Kinder der Kita, die als enge Kon-
taktpersonen gelten. Kinder, die an dieser Testung nicht teilnehmen, müssen in häusliche Quarantä-

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ne gehen. Mit dieser Lösung konnten bisher alle Infektionsketten sehr früh unterbrochen und Cluster-
bildungen in den Kitas vermieden werden. Das bietet den Familien und Beschäftigten in den Kitas 
und Tagespflegen eine hohe Sicherheit und eine verlässliche Betreuung. In den vergangenen Mona-
ten mussten weniger als 2% der Gruppen bzw. Kitas vorübergehend komplett geschlossen werden.  
 
So hat sich auch der Krisenstab der Stadt Köln in seiner 177. Lagebesprechung vom 26.11.2021 
noch mal beraten und sich gegen eine Testpflicht in Kitas ausgesprochen.  
 
Eine allgemeine Testpflicht für Kinder würde für einen Teil der Kinder faktisch bedeuten, dass sie die 
Kita nicht weiter besuchen könnten. Gerade in Zeiten einer solchen Pandemie ist es jedoch für den 
Kinderschutz von elementarer Bedeutung, Kinder eben nicht von der Betreuung auszuschließen.  
 
In der Abwägung zwischen dem vermeintlichen Nutzen einer allgemeinen Testpflicht und den damit 
verbundenen Risiken für das Kindeswohl spricht sich die Verwaltung aktuell gegen die Einführung 
einer Testpflicht für Kinder als kommunale Entscheidung aus. Sofern es hier eine andere kommunale 
Entscheidung gibt, wären auch Fragen, wie zum Beispiel die Erstattung von Elternbeiträgen und die 
Rückzahlung von Landesmitteln zu prüfen. 
 
Selbstverständlich wird die Stadt Köln das Infektionsgeschehen in den Kitas bei hohem Verantwor-
tungsbewusstsein weiterhin gut im Blick behalten und sofern es tatsächlich zu großen Infektionsher-
den kommt die Schutzmaßnahmen wieder entsprechend anpassen, sofern dies nicht bereits durch 
Bundes- oder Landesregelungen geschieht und das Landesrecht eigene kommunale Regelungen 
zulässt. 
 
 
Gez. Voigtsberger

3967_2021_3_Eingabe

2995 Zeichen

Sehr geehrter Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden, 
die Corona – Zahlen in Köln sind dramatisch. Trotzdem müssen viele Eltern – trotz 
der horrenden Corona-Zahlen – ihre Kinder in die Kitas schicken, da sie die 
Betreuung auf andere Weise nicht sicherstellen können. Die allermeisten Eltern 
machen dies mit einem sehr schlechten Gefühl, da sich die Kitas immer mehr zu 
einem Corona-Hotspot entwickelt haben.  
Die Stadt Köln bietet zur Eindämmung der Pandemie die Lolli-Tests in den 
Kindergärten an. Diese werden mittlerweile von so gut wie allen Kitas in Köln 
durchgeführt. Die große Mehrheit der Eltern hat die Zustimmung zum Lolli-Test in 
den Kitas gegeben. Das Lutschen des Abstrichtupfers im Morgenkreis ist kindgerecht 
und macht den Kindern Spaß. Allerdings gibt es leider auch unter Kita-Eltern viele 
Corona-Leugner und Querdenker-Eltern, die die Zustimmung zu diesen Tests 
verweigern und die sich auch mit den allerbesten Argumenten nicht überzeugen 
lassen. Die Anzahl dieser Kinder in Köln wird auf 10% geschätzt (vgl. 
https://www.ksta.de/koeln/corona-in-kitas-eltern-fordern-testpflicht-fuer-alle-koelner-
kindertagesstaetten-38316306). 
Als Eltern steht man nun vor der Wahl sein Kind in eine Kitagruppe mit ungetesteten 
anderen Kindern zu schicken und somit die eigenen Kinder und die ganze Familie 
einem hohen gesundheitlichem Risiko auszusetzen oder sein Kind zuhause zu 
lassen. 
Während es für Schulen durch das Land NRW eine Testpflicht gibt, wurde diese 
Testpflicht für Kindergärten vom Land NRW nicht eingeführt. Die Stadt Köln hat aber 
die rechtlichen Kompetenzen eine solche Testpflicht einzuführen. In anderen 
Kommunen (z.B. in Tübingen) wird eine solche kommunale Testpflicht erfolgreich in 
Kitas praktiziert.  
Die Kita-Träger stehen derzeit vor großen rechtlichen Problemen. Wie können sie 
ihrer Fürsorgepflicht für die MitarbeiterInnen nachkommen, wenn die ErzieherInnen 
mit ungetesteten Kindern arbeiten müssen. Gerade ErzieherInnen erkranken derzeit 
überproportional oft an dem Corona-Virus. Wird die Stadt Köln die Haftung 
übernehmen, wenn ErzieherInnen ihre Arbeitgeber verklagen? 
Aufgrund der Untätigkeit der Stadt Köln eine Testpflicht in Kitas einzuführen, 
entstehen eine Vielzahl von Konflikten innerhalb der Elternschaft der einzelnen Kitas, 
die das Klima in den Kitas kaputt machen! Eltern feinden sich gegenseitig an und mit 
den ungetesteten Kindern wollen andere Kinder plötzlich nicht mehr spielen. 
Da die Lolli-Tests schon durchgeführt werden, würde eine Testpflicht in Kitas keine 
zusätzlichen Kosten für die Stadt Köln verursachen. 
Im Interesse der Gesundheit unserer Kinder muss die Testpflicht in Kölns Kitas 
umgehend umgesetzt werden.  
Ich würde mich freuen, wenn der Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und 
Beschwerden dieser Forderung entsprechen würde. Insbesondere fordere ich den 
Rat der Stadt Köln auf umgehend eine Testpflicht in den Kitas zu beschließen. 
Mit freundlichen Grüßen

Beratungsverlauf (3)

18.01.2022 Gesundheitsausschuss
TOP 6.6 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
25.01.2022 Jugendhilfeausschuss
Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
14.03.2022 Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden
TOP 7.1.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
4466/2021
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
11.03.2022
Erstellt
29.12.2021 10:38