4466/2021
Beratung einer Bürgereingabe gem. §24 GO NRW aus dem Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden vom 06.12.2021 "Testpflicht für Kitas" 3967/2021
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/51/513/1 Vorlagen-Nummer 18.01.2022 4466/2021 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Gesundheitsausschuss 18.01.2022 Jugendhilfeausschuss 25.01.2022 Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 14.03.2022 Beratung einer Bürgereingabe 3967/2021 gem. § 24 GO NRW aus dem Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden vom 06.12.2021 "Testpflicht für Kitas" In der 7. Sitzung des Ausschusses für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden vom 06.12.2021 wurde eine Bürgereingabe gem. § 24 GO NRW zur „Testpflicht für Kinder in Kitas“ bear- beitet. Aufgrund eines längeren Schriftwechsels mit unterschiedlichen Dienststellen und Diskussionen im Vorfeld wurde der Petent eingeladen und gebeten, seine Eingabe zu erläutern. Da die Vertreter*innen des Ausschusses zu keinem einheitlichen Ergebnis kommen konnten, hat der Ausschuss beschlossen die Mitteilung dem Gesundheitsausschuss und dem Jugendhilfeausschuss zur Beratung weiterzuleiten. Die Eingabe 3967/2021 ist der Mitteilung als Anlage beigefügt. Eine allgemeine Testpflicht für Kinder als Voraussetzung für den Besuch einer Kita ist in der Corona- betreuungsverordnung oder anderen infektionsschutzrechtlichen Vorgaben nicht enthalten. Hingegen besteht eine Testpflicht für nicht immunisierte Kinder dann, wenn bei einem Kind eine Infektion mit dem Coronavirus vorliegt (§ 4 Abs. 5 CoronaBetrVO). Eine Allgemeinverfügung, die trotzdem eine allgemeine Testpflicht für Kitas speziell einführt, kann nur erlassen werden, wenn es in der Kommune einen besonderen Bedarf im NRW-weiten Vergleich gibt. Dies hat die Verwaltung geprüft und in der momentanen Situation keinen Handlungsbedarf erkannt. Zudem bedürfte eine solche Allgemeinverfügung des Einvernehmens des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS). Dieses ist momentan nicht abzusehen, da es einen System- bruch bei den Kita-Testungen nur für Köln darstellen würde (vom Prinzip der Freiwilligkeit zur Pflicht). Letztlich würde mit dieser Einführung die Umsetzung des § 24 SGB XIII „Anspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege“ eingeschränkt. Der Petent nimmt Bezug auf die Regelung der Stadt Stuttgart, die eine Testpflicht in Kitas für Kinder eingeführt hat. Dort müssen die Eltern eigenständig, bevor sie ihre Kinder in die Kita bringen, einen Selbsttest durchführen. Mit einem solchen Verfahren auf Vertrauensbasis, ist der Sicherheitsfaktor allerdings um ein Vielfaches geringer als bei den in Köln stattfindenden Lolli-Testungen. Der Lolli- Pooltest wird als PCR ausgewertet und ist gerade bei Kindern viel sensitiver als ein Antigen- Schnelltest. In Kölner Kitas nehmen mittlerweile über 90% der Kinder an den Lolli-Testungen teil. Die vergange- nen Monate haben gezeigt, dass mit fortlaufenden Informationen zu den Lolli-Testungen und viel Auf- klärungsarbeit gemeinsam mit dem Gesundheitsamt und der Uniklinik die Teilnehmer*innenzahl an den Testungen noch mal gesteigert werden konnte. Auch die Neuregelungen in der CoronaTest- und Quarantäneverordnung und Coronabetreuungsverordnung haben einen erneuten Zulauf an Anmel- dungen gebracht. Sofern in einer Kitagruppe ein Indexfall auftritt, besteht ab dann eine Testpflicht (zunächst sogar täglich an 5 aufeinanderfolgenden Tagen) für alle Kinder der Kita, die als enge Kon- taktpersonen gelten. Kinder, die an dieser Testung nicht teilnehmen, müssen in häusliche Quarantä- 2 ne gehen. Mit dieser Lösung konnten bisher alle Infektionsketten sehr früh unterbrochen und Cluster- bildungen in den Kitas vermieden werden. Das bietet den Familien und Beschäftigten in den Kitas und Tagespflegen eine hohe Sicherheit und eine verlässliche Betreuung. In den vergangenen Mona- ten mussten weniger als 2% der Gruppen bzw. Kitas vorübergehend komplett geschlossen werden. So hat sich auch der Krisenstab der Stadt Köln in seiner 177. Lagebesprechung vom 26.11.2021 noch mal beraten und sich gegen eine Testpflicht in Kitas ausgesprochen. Eine allgemeine Testpflicht für Kinder würde für einen Teil der Kinder faktisch bedeuten, dass sie die Kita nicht weiter besuchen könnten. Gerade in Zeiten einer solchen Pandemie ist es jedoch für den Kinderschutz von elementarer Bedeutung, Kinder eben nicht von der Betreuung auszuschließen. In der Abwägung zwischen dem vermeintlichen Nutzen einer allgemeinen Testpflicht und den damit verbundenen Risiken für das Kindeswohl spricht sich die Verwaltung aktuell gegen die Einführung einer Testpflicht für Kinder als kommunale Entscheidung aus. Sofern es hier eine andere kommunale Entscheidung gibt, wären auch Fragen, wie zum Beispiel die Erstattung von Elternbeiträgen und die Rückzahlung von Landesmitteln zu prüfen. Selbstverständlich wird die Stadt Köln das Infektionsgeschehen in den Kitas bei hohem Verantwor- tungsbewusstsein weiterhin gut im Blick behalten und sofern es tatsächlich zu großen Infektionsher- den kommt die Schutzmaßnahmen wieder entsprechend anpassen, sofern dies nicht bereits durch Bundes- oder Landesregelungen geschieht und das Landesrecht eigene kommunale Regelungen zulässt. Gez. Voigtsberger
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Sehr geehrter Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden, die Corona – Zahlen in Köln sind dramatisch. Trotzdem müssen viele Eltern – trotz der horrenden Corona-Zahlen – ihre Kinder in die Kitas schicken, da sie die Betreuung auf andere Weise nicht sicherstellen können. Die allermeisten Eltern machen dies mit einem sehr schlechten Gefühl, da sich die Kitas immer mehr zu einem Corona-Hotspot entwickelt haben. Die Stadt Köln bietet zur Eindämmung der Pandemie die Lolli-Tests in den Kindergärten an. Diese werden mittlerweile von so gut wie allen Kitas in Köln durchgeführt. Die große Mehrheit der Eltern hat die Zustimmung zum Lolli-Test in den Kitas gegeben. Das Lutschen des Abstrichtupfers im Morgenkreis ist kindgerecht und macht den Kindern Spaß. Allerdings gibt es leider auch unter Kita-Eltern viele Corona-Leugner und Querdenker-Eltern, die die Zustimmung zu diesen Tests verweigern und die sich auch mit den allerbesten Argumenten nicht überzeugen lassen. Die Anzahl dieser Kinder in Köln wird auf 10% geschätzt (vgl. https://www.ksta.de/koeln/corona-in-kitas-eltern-fordern-testpflicht-fuer-alle-koelner- kindertagesstaetten-38316306). Als Eltern steht man nun vor der Wahl sein Kind in eine Kitagruppe mit ungetesteten anderen Kindern zu schicken und somit die eigenen Kinder und die ganze Familie einem hohen gesundheitlichem Risiko auszusetzen oder sein Kind zuhause zu lassen. Während es für Schulen durch das Land NRW eine Testpflicht gibt, wurde diese Testpflicht für Kindergärten vom Land NRW nicht eingeführt. Die Stadt Köln hat aber die rechtlichen Kompetenzen eine solche Testpflicht einzuführen. In anderen Kommunen (z.B. in Tübingen) wird eine solche kommunale Testpflicht erfolgreich in Kitas praktiziert. Die Kita-Träger stehen derzeit vor großen rechtlichen Problemen. Wie können sie ihrer Fürsorgepflicht für die MitarbeiterInnen nachkommen, wenn die ErzieherInnen mit ungetesteten Kindern arbeiten müssen. Gerade ErzieherInnen erkranken derzeit überproportional oft an dem Corona-Virus. Wird die Stadt Köln die Haftung übernehmen, wenn ErzieherInnen ihre Arbeitgeber verklagen? Aufgrund der Untätigkeit der Stadt Köln eine Testpflicht in Kitas einzuführen, entstehen eine Vielzahl von Konflikten innerhalb der Elternschaft der einzelnen Kitas, die das Klima in den Kitas kaputt machen! Eltern feinden sich gegenseitig an und mit den ungetesteten Kindern wollen andere Kinder plötzlich nicht mehr spielen. Da die Lolli-Tests schon durchgeführt werden, würde eine Testpflicht in Kitas keine zusätzlichen Kosten für die Stadt Köln verursachen. Im Interesse der Gesundheit unserer Kinder muss die Testpflicht in Kölns Kitas umgehend umgesetzt werden. Ich würde mich freuen, wenn der Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden dieser Forderung entsprechen würde. Insbesondere fordere ich den Rat der Stadt Köln auf umgehend eine Testpflicht in den Kitas zu beschließen. Mit freundlichen Grüßen
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 4466/2021
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 11.03.2022
- Erstellt
- 29.12.2021 10:38