1759/2024
Parkmöglichkeit für Senioren an der Sporthalle Albert-Schweitzer-Str. 8
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Stellungnahme zu einem Antrag (Ausschuss)
2524 Zeichen
Dezernat, Dienststelle IV/40/402/2 402/21 Vorlagen-Nummer 05.06.2024 1759/2024 Stellungnahme zu einem Antrag öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Schule und Weiterbildung 10.06.2024 Parkmöglichkeit für Senioren an der Sporthalle Albert-Schweitzer-Str. 8 Stellungnahme zum Antrag AN/0216/2024 zu Parkmöglichkeiten für Senioren an der Sport- halle Albert-Schweitzer-Str. 8 In der Sitzung des Sportausschusses am 14.03.2024 stellt der Seniorenvertreter, Herr Herbert Kempa, folgenden Antrag: Der Sportausschuss möge beschließen, dass die Verwaltung unverzüglich eine PKW Abstell- möglichkeit für Senioren am Eingangstor der Mehrfachsporthalle der Schule Albert-Schweit- zer-Str. einrichtet. Der Antrag wurde vom Sportausschuss in die Zuständigkeit des Ausschusses für Schule und Weiterbildung verwiesen. Von dort erfolgte in der Sitzung am 22.04.2024 zunächst der Ver- weis in die Bezirksvertretung Porz zur Anhörung. Die Bezirksvertretung Porz hat dazu in ihrer Sitzung am 07.05.2024 folgenden Beschluss ge- fasst: Die Bezirksvertretung Porz beschließt, dass die Verwaltung schnellstens noch vor dem Be- ginn der dunklen Jahreszeit im Jahr 2024 PKW-Abstellmöglichkeiten für Senioren in der Nähe des Turnhalleneingangs auf dem hinteren Schulgelände prüft. Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung: Ausreichende Parkmöglichkeiten für die Vereinsnutzung der Sporthalle befinden sich auf den Lehrerparkflächen der Realschule Albert-Schweitzer-Straße und des Gymnasiums Nachtigal- lenstraße. Weiterhin befinden sich Parkflächen am Rande der beiden Straßen. Parkmöglich- keiten auf den Schulhöfen der beiden Schulen können wegen der Gefahr der Verschmutzung der Schulhöfe durch auslaufendes Motoröl oder infolge von Vandalismus durch offenstehende Schulhoftore, generell nicht zur Verfügung gestellt werden. Auch kann die vor dem Hauptein- gang der Sporthalle gelegene und mit Rasengittersteinen ausgelegte Fläche nicht zur Verfü- gung gestellt werden. Hier handelt es sich um eine Aufstellfläche für Feuerwehrfahrzeuge, die nicht zugestellt werden darf. Darüber hinaus ist auf dem Schulgrundstück in der Nähe des Turnhalleneingangs keine Fläche vorhanden, die für die Einrichtung zusätzlicher Parkplätze geeignet ist. Bei dem Fußweg, der östlich des Schulgrundstücks und westlich der Sportanlage verläuft, handelt es sich um eine bauplanungsrechtlich festgesetzt, naturschutzrechtliche Aus- gleichsfläche. Insofern kann der Antrag nicht umgesetzt werden. Gez. Voigtsberger
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1759/2024
- Typ
- Stellungnahme zu e. Antrag (Ausschuss)
- Datum
- 05.06.2024
- Erstellt
- 31.05.2024 10:40