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1759/2024

Parkmöglichkeit für Senioren an der Sporthalle Albert-Schweitzer-Str. 8

Stellungnahme zu e. Antrag (Ausschuss) 05.06.2024

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Nächste Beratung: Ausschuss Schule und Weiterbildung, Sitzung am 10.06.2024

Stellungnahme zu einem Antrag (Ausschuss)

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Stellungnahme zu einem Antrag (Ausschuss)

2524 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/40/402/2 
402/21 
Vorlagen-Nummer 05.06.2024 
 1759/2024 
Stellungnahme zu einem Antrag 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 10.06.2024 
 
Parkmöglichkeit für Senioren an der Sporthalle Albert-Schweitzer-Str. 8 
Stellungnahme zum Antrag AN/0216/2024 zu Parkmöglichkeiten für Senioren an der Sport-
halle Albert-Schweitzer-Str. 8 
 
In der Sitzung des Sportausschusses am 14.03.2024 stellt der Seniorenvertreter, Herr Herbert 
Kempa, folgenden Antrag: 
 
Der Sportausschuss möge beschließen, dass die Verwaltung unverzüglich eine PKW Abstell-
möglichkeit für Senioren am Eingangstor der Mehrfachsporthalle der Schule Albert-Schweit-
zer-Str. einrichtet. 
 
Der Antrag wurde vom Sportausschuss in die Zuständigkeit des Ausschusses für Schule und 
Weiterbildung verwiesen. Von dort erfolgte in der Sitzung am 22.04.2024 zunächst der Ver-
weis in die Bezirksvertretung Porz zur Anhörung. 
 
Die Bezirksvertretung Porz hat dazu in ihrer Sitzung am 07.05.2024 folgenden Beschluss ge-
fasst: 
 
Die Bezirksvertretung Porz beschließt, dass die Verwaltung schnellstens noch vor dem Be-
ginn der dunklen Jahreszeit im Jahr 2024 PKW-Abstellmöglichkeiten für Senioren in der Nähe 
des Turnhalleneingangs auf dem hinteren Schulgelände prüft. 
 
Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung: 
 
Ausreichende Parkmöglichkeiten für die Vereinsnutzung der Sporthalle befinden sich auf den 
Lehrerparkflächen der Realschule Albert-Schweitzer-Straße und des Gymnasiums Nachtigal-
lenstraße. Weiterhin befinden sich Parkflächen am Rande der beiden Straßen. Parkmöglich-
keiten auf den Schulhöfen der beiden Schulen können wegen der Gefahr der Verschmutzung 
der Schulhöfe durch auslaufendes Motoröl oder infolge von Vandalismus durch offenstehende 
Schulhoftore, generell nicht zur Verfügung gestellt werden. Auch kann die vor dem Hauptein-
gang der Sporthalle gelegene und mit Rasengittersteinen ausgelegte Fläche nicht zur Verfü-
gung gestellt werden. Hier handelt es sich um eine Aufstellfläche für Feuerwehrfahrzeuge, die 
nicht zugestellt werden darf. Darüber hinaus ist auf dem Schulgrundstück in der Nähe des 
Turnhalleneingangs keine Fläche vorhanden, die für die Einrichtung zusätzlicher Parkplätze 
geeignet ist. Bei dem Fußweg, der östlich des Schulgrundstücks und westlich der Sportanlage 
verläuft, handelt es sich um eine bauplanungsrechtlich festgesetzt, naturschutzrechtliche Aus-
gleichsfläche. Insofern kann der Antrag nicht umgesetzt werden. 
 
Gez. Voigtsberger

Beratungsverlauf (1)

10.06.2024 Ausschuss Schule und Weiterbildung
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1759/2024
Typ
Stellungnahme zu e. Antrag (Ausschuss)
Datum
05.06.2024
Erstellt
31.05.2024 10:40