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Mündliche Anfrage von Frau Dr. von Mikecz in der Sitzung des Ausschusses Umwelt und Grün am 24.04.2018

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 1456/2018 vom 11.05.2018

Stand: Am 29.05.2018 im Ausschuss Klima, Umwelt und Grün beraten. Ergebnis: zur weiteren Bearbeitung in die Verwaltung überwiesen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/67/671/4 Vorlagen-Nummer 11.05.2018 1456/2018 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Umwelt und Grün 29.05.2018 Mündliche Anfrage von Frau Dr. von Mikecz in der Sitzung des Ausschusses Umwelt und Grün am 24.04.2018 TOP: 9.3 Rodung eines Gehölzbegleitstreifens entlang der Neusser Landstraße SE Frau Dr. von Dr. von Mikecsz stellt folgende mündliche Anfrage: Der Gehölzbegleitstreifen entlang der Neusser Landstraße (B9) wurde zwischen Scarletallee und Paul-Reifenberg-Straße in der Wintersaison 2017/18 gerodet. Lediglich eine Reihe Alleebäume ist stehengeblieben. Nach aktueller Zählung sind 78 Bäume gefällt worden, darunter Baumreihen und mehr als 40 Bäume mit einem Stammdurchmesser grösser als 1,00 Meter. Der betroffene Bereich ist Bestandteil eines Grünkorridors, der die Natur- und Landschaftsschutzge- biete im Kölner Norden vernetzt. Wer hat die Rodung veranlasst? Von wem wurde die Rodung durchgeführt? Welche Neupflanzungen sind in dem Bereich vorgesehen? Liegt eine Planung vor, den Gehölzstreifen wiederherzustellen? Wann soll diese durchgeführt wer- den? Zur Erläuterung wurden in der Sitzung aktuelle Fotos incl. Luftaufnahme gezeigt. Antwort der Verwaltung: 1. Die Maßnahme wurde von 67 zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit veranlasst. Bei den gefällten Bäumen hat es sich um einen Bestand mit Hybrid-Pappeln gehandelt. Der Gehölzstreifen hat sich vorher in Privateigentum befunden und wurde im Zuge der weiteren Entwicklung des ehemaligen Esso-Geländes in die Betreiberverantwortung von 67 übergeben. Nach einer Erstkontrolle des Baumbestand und anschließender eingehender Untersuchung auf Verkehrssicherheit wurden umfangreiche Schäden an fast allen Bäumen festgestellt. Aufgrund dieser Schäden mussten die Bäume gefällt werden. Die wenigen „gesunden“ Pappeln konnten aufgrund der Freistellung leider nicht erhalten bleiben. 2. Die Fällungen wurden durch eine externe Baumpflegefirma durchgeführt. Die UNB wurde über die Maßnahme vorab von 67 informiert. Die Arbeiten zogen sich aufgrund des Umfanges bis Anfang März hin. Eine Genehmigung für die Fällungen bis zum 10.03. lag sei- tens der UNB vor. Diese Frist wurde eingehalten. 3. Eine Nachpflanzung von ca. 40-50 Einzelstandorten mit heimischen Arten (Buche, Eiche, Ahorn etc.) in der Pflanzqualität Hochstamm mit 18-20 cm Stammumfang ist für die Pflanzperiode 2018/2019 vorgesehen. Eine Detailplanung liegt nicht vor. 2 Gez. BG Blome in Vertr. für BG Dez. VI

Beratungsverlauf

  1. 29.05.2018

    Ausschuss Klima, Umwelt und Grün

    TOP 8.1, Antrag / Anfrage. Ergebnis: zur weiteren Bearbeitung in die Verwaltung überwiesen

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