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V/0661/2014/1

Neue Raumstandards im Offenen Ganztag an Grundschulen in Münster

Vorlagen 31.10.2014

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 10.12.2014, TOP 23

Ergänzungsvorlage Beschluss

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Ergänzungsvorlage Beschluss

7226 Zeichen

V/0661/2014/1 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Schule und Weiterbildung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Neue Raumstandards im Offenen Ganztag an Grundschulen in Münster 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
05.11.2014 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
1. Der Rat bestätigt den Grundsatz eines bedarfsdeckenden Angebotes Offener Gan z-
tagsplätze an den Grundschulen in Münster. 
 
2. Der Rat beschließt, angesicht s der perspektivisch steigenden Teilnehmerquoten im 
Offenen Ganztag, die bestehenden Schulgebäude mit allen Räumen sowohl für 
Unterricht wie für Angebote des Offenen Ganztags zu nutzen.  
 Die räumlichen Bedarfe des Offenen Ganz tags und der Inklusion sind im 
Zusammenhang zu betrachten und schulspezifische Umsetzungsmöglichkeiten zu 
erarbeiten. 
 An den Schulen, an denen die bestehenden Raumstandards nur durch die Schaffung 
neuer Flächen  umgesetzt werden können, kann bei Vorlage e ines entsprechenden 
pädagogischen Raumkonzepts hiervon abgewichen werden. 
 
3. Die Verwaltung verstetigt und intensiviert die bestehenden beratenden 
Unterstützungsangebote zur Weiterentwicklung der schulspezifischen Konzepte des 
Offenen Ganztags.  
 Diese Un terstützungsangebote erhalten vorrangig die Schulen, bei denen eine 
Umsetzung im Gebäudebestand erforderlich ist. Die Fachberatung muss 
insbesondere auch die Weiterentwicklung der Offenen Ganztagsschule als 
inklusiven Bildungsort umfassen. 
 Darüber hinaus sollen verstärkt Modelle der Kooperation des Offenen Ganztags mit 
außerschulischen Partnern z.B. Jugendeinrichtungen, Sportvereinen, Musikschulen, 
Kultureinrichtungen und weiteren freien Trägern entwickelt werden, um so auch 
außerhalb der bestehenden Schulgebäude neue räumliche Ressourcen für Angebote 
des Offenen Ganztags zu erschließen. 
 Um dem Anspruch einer Verzahnung von Schule und Jugendhilfe gerecht zu werden, 
ist auch der Beschluss des Rates zur Erhöhung des Trägeranteils im Offenen 
Ganztag zu berücksichtigen. 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0661/2014/1. Erg. 
Auskunft erteilt: 
Herr Wimmer 
Ruf: 
492-4027 
E-Mail: 
WimmerWo@stadt-muenster.de  
Datum: 
30.10.2014 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0661/2014/1 
4. Die Verwaltung wird beauftragt angesichts der Raumsituation mit den Schulen zu 
prüfen, ob und wie die Angebote der Bis -Mittag-Betreuung den Bedarfen der Fam i-
lien entsprechend stärker mit den Angeboten des Offenen Ganztags verzahnt werden 
können. 
  
5. Nach zwei Jahren erfolgt eine Evaluation der Entwicklung der Raumausstattung des 
Offenen Ganztags an den Schulen auf der Grundlage der neu entwickelten bzw. m o-
difizierten Kooperations- und Ganztagsmodelle. 
6. Die Verwaltung wird beauftragt, jede Grundschule, die zu einer gebundenen Gan z-
tagsschule werden möchte, bestmöglich zu unterstützen. 
 
Kosten:  
 
Durch diesen Beschluss werden unmittelbar keine zusätzlichen Kosten ausgelöst. Einzelma ß-
nahmen zur Umsetzung des Beschlusspunktes 2 werden aus besteh enden Budgets (Produkt-
gruppe 0301 Leistungen für Schulen / Investitionsmaßnahme 4090 Bauk. Einr. Offener GT - 
Auszahlung für Baumaßnahmen und Investitionsmaßnahme 4091 Besch. Einr. Offener GT - 
Auszahlung für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen) finanziert.  
 
 
 
Begründung: 
 
Der durch den Haupt - und Finanzausschuss auf der Grundlage des Änderungsantrags der Frakt i-
onen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen/GAL geänderte Beschlusstext der Ursprungsvorlage 
stimmt in den wesentlichen Zielsetzungen mit den Besc hlussvorschlägen der Ve rwaltung überein 
und erweitert sie einerseits um detailliertere Auftragsbeschreibungen (Pkt. 2 und 3) und andere r-
seits um ergänzende Aspekte anderer Formen der Übermittag - und Ganztagsbetreuung sowie der 
Evaluation. 
Grundlage für die weiteren Planungen zur Ausstattung der Grundschulen für den Offenen Ganztag 
bleibt das Ziel eines bedarfsdeckenden Angebots in Münster. 
 
Diesem Grundsatz kann nur mit einer Nutzung der bestehenden Schulgebäude mit allen Räumen 
sowohl für den Unterricht wi e auch für Angebote des Offenen Ganztags Rechnung getragen we r-
den. 
Die multifunktionale Nutzung der Schulgebäude eröffnet auch bei ausgeschöpften Flächenkapaz i-
täten an den Grundschulen die Möglichkeit, für die stetig steigenden Teilnehmerzahlen entspr e-
chende Ganztagsplätze anbieten zu können.  
Hinsichtlich der Unterstützung der Schulen bei der Entwicklung entsprechender Konzepte, die eine 
wachsende Verzahnung von Vor - und Nachmittagsangeboten fördern sollen, möglicher unterstü t-
zender schulorganisatorischer Maßnahmen sowie der notwendigen Ausstattungen für eine mult i-
funktionale Nutzung der Schulgebäude wird auf die Begründung der Ursprungsvorlage verwiesen. 
 
Der durch den Haupt- und Finanzausschuss geänderte Beschluss hält neben der Aufforderung zur 
multifunktionalen Nutzung des gesamten Schulgebäudes prinzipiell an den vom Rat im Jahr 2004 
beschlossenen Raumstandards zur Flächenversorgung des Angebots im Off enen Ganztag  fest. 
Die Umsetzung dieses Standards soll jedoch nicht durch die Schaffung zusätzlicher Fl ächen er-
reicht werden, um den sukzessiven Aufbau einer doppelten Infrastruktur für Unterricht und Offenen 
Ganztag zu vermeiden. Ergänzende Flächen durch K ooperationen mit außerschulischen Partnern 
in vertretbarer Nähe zum Schulstandort können mit einbezogen werden.  
 
Mit diesen Beschlüssen ist hinsichtlich des Offenen Ganztags ein für alle Schulen gültiger Rahmen 
für die Umsetzung des vom Rat beschlossenen be darfsdeckenden Angebotes und ein breites Un-
terstützungsangebot geschaffen.

- 3 - 
V/0661/2014/1 
Die auf dieser Basis  angestrebte Weiterentwicklung der Konzepte an den Schulen müssen  die 
durch die Umsetzung der Inklusion bedingten Rau m- und Nutzungsbedarfe berücksicht igen und 
einbeziehen. Bei der Nutzung der Schulgebäude in der Mittagszeit sind zudem Bedarfe schulzei t-
ergänzender Angebote zu berücksichtigen. Obwohl für die Angebote der Bis -Mittag-Betreuung 
keine expliziten Nutzflächen in den Schulen vorzuhalten sind, werden sie von den teilnehmenden 
Schülerinnen und Schülern faktisch in Anspruch genommen. Die Prüfung ob und g ffs. in welchem 
Maße diese Angebote mit dem OGS verzahnt werden können, muss die jeweiligen schulspezif i-
schen Gegebenheiten berücksichtigen. Im Einzelfall  könnten noch zusätzliche Flächensynergien 
erreicht werden. 
Eine Evaluierung dieses Entwicklungsproze sses unterstützt eine zielgerichtete gemeinsame Ko n-
zeptentwicklung und -fortschreibung durch Schule, Schulverwaltung und OGS -Träger, die den 
jährlich steigenden Teilnehmerzahlen schulspezifisch angepasst werden muss. 
 
Die Verwaltung ist mit dem Rahmenkonzept zur Schulentwicklungsplanung beauftragt worden, die 
Entwicklung des gebundenen Ganztagsangebotes in Münster zu unterstützen und zu fördern. Mit 
der Errichtung der Sekundarschule, der Gesamtschule Münster -Mitte und der PRIMUS -Schule ist 
das gebundene Ganztagsangebot in Münster sowohl in der Primar- wie auch in der Sekundarstufe 
ausgeweitet worden. Diese Bemühungen sollen auch zukünftig fortgesetzt werden, auch wenn 
gerade für die Primarstufe seitens des Ministeriums für Schule und Weiterbildung andere Pri oritä-
ten gesetzt werden. 
 
 
I. V. 
 
gez. 
 
Dr. Hanke 
Stadträtin

Beratungsverlauf (1)

10.12.2014 Rat
TOP 23 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

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Details

Aktenzeichen
V/0661/2014/1
Typ
Vorlagen
Datum
31.10.2014
Erstellt
06.10.2020 14:37