V/0661/2014/1
Neue Raumstandards im Offenen Ganztag an Grundschulen in Münster
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Ergänzungsvorlage Beschluss
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V/0661/2014/1 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Schule und Weiterbildung Betrifft Neue Raumstandards im Offenen Ganztag an Grundschulen in Münster Beratungsfolge 05.11.2014 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: 1. Der Rat bestätigt den Grundsatz eines bedarfsdeckenden Angebotes Offener Gan z- tagsplätze an den Grundschulen in Münster. 2. Der Rat beschließt, angesicht s der perspektivisch steigenden Teilnehmerquoten im Offenen Ganztag, die bestehenden Schulgebäude mit allen Räumen sowohl für Unterricht wie für Angebote des Offenen Ganztags zu nutzen. Die räumlichen Bedarfe des Offenen Ganz tags und der Inklusion sind im Zusammenhang zu betrachten und schulspezifische Umsetzungsmöglichkeiten zu erarbeiten. An den Schulen, an denen die bestehenden Raumstandards nur durch die Schaffung neuer Flächen umgesetzt werden können, kann bei Vorlage e ines entsprechenden pädagogischen Raumkonzepts hiervon abgewichen werden. 3. Die Verwaltung verstetigt und intensiviert die bestehenden beratenden Unterstützungsangebote zur Weiterentwicklung der schulspezifischen Konzepte des Offenen Ganztags. Diese Un terstützungsangebote erhalten vorrangig die Schulen, bei denen eine Umsetzung im Gebäudebestand erforderlich ist. Die Fachberatung muss insbesondere auch die Weiterentwicklung der Offenen Ganztagsschule als inklusiven Bildungsort umfassen. Darüber hinaus sollen verstärkt Modelle der Kooperation des Offenen Ganztags mit außerschulischen Partnern z.B. Jugendeinrichtungen, Sportvereinen, Musikschulen, Kultureinrichtungen und weiteren freien Trägern entwickelt werden, um so auch außerhalb der bestehenden Schulgebäude neue räumliche Ressourcen für Angebote des Offenen Ganztags zu erschließen. Um dem Anspruch einer Verzahnung von Schule und Jugendhilfe gerecht zu werden, ist auch der Beschluss des Rates zur Erhöhung des Trägeranteils im Offenen Ganztag zu berücksichtigen. Vorlagen-Nr.: V/0661/2014/1. Erg. Auskunft erteilt: Herr Wimmer Ruf: 492-4027 E-Mail: WimmerWo@stadt-muenster.de Datum: 30.10.2014 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0661/2014/1 4. Die Verwaltung wird beauftragt angesichts der Raumsituation mit den Schulen zu prüfen, ob und wie die Angebote der Bis -Mittag-Betreuung den Bedarfen der Fam i- lien entsprechend stärker mit den Angeboten des Offenen Ganztags verzahnt werden können. 5. Nach zwei Jahren erfolgt eine Evaluation der Entwicklung der Raumausstattung des Offenen Ganztags an den Schulen auf der Grundlage der neu entwickelten bzw. m o- difizierten Kooperations- und Ganztagsmodelle. 6. Die Verwaltung wird beauftragt, jede Grundschule, die zu einer gebundenen Gan z- tagsschule werden möchte, bestmöglich zu unterstützen. Kosten: Durch diesen Beschluss werden unmittelbar keine zusätzlichen Kosten ausgelöst. Einzelma ß- nahmen zur Umsetzung des Beschlusspunktes 2 werden aus besteh enden Budgets (Produkt- gruppe 0301 Leistungen für Schulen / Investitionsmaßnahme 4090 Bauk. Einr. Offener GT - Auszahlung für Baumaßnahmen und Investitionsmaßnahme 4091 Besch. Einr. Offener GT - Auszahlung für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen) finanziert. Begründung: Der durch den Haupt - und Finanzausschuss auf der Grundlage des Änderungsantrags der Frakt i- onen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen/GAL geänderte Beschlusstext der Ursprungsvorlage stimmt in den wesentlichen Zielsetzungen mit den Besc hlussvorschlägen der Ve rwaltung überein und erweitert sie einerseits um detailliertere Auftragsbeschreibungen (Pkt. 2 und 3) und andere r- seits um ergänzende Aspekte anderer Formen der Übermittag - und Ganztagsbetreuung sowie der Evaluation. Grundlage für die weiteren Planungen zur Ausstattung der Grundschulen für den Offenen Ganztag bleibt das Ziel eines bedarfsdeckenden Angebots in Münster. Diesem Grundsatz kann nur mit einer Nutzung der bestehenden Schulgebäude mit allen Räumen sowohl für den Unterricht wi e auch für Angebote des Offenen Ganztags Rechnung getragen we r- den. Die multifunktionale Nutzung der Schulgebäude eröffnet auch bei ausgeschöpften Flächenkapaz i- täten an den Grundschulen die Möglichkeit, für die stetig steigenden Teilnehmerzahlen entspr e- chende Ganztagsplätze anbieten zu können. Hinsichtlich der Unterstützung der Schulen bei der Entwicklung entsprechender Konzepte, die eine wachsende Verzahnung von Vor - und Nachmittagsangeboten fördern sollen, möglicher unterstü t- zender schulorganisatorischer Maßnahmen sowie der notwendigen Ausstattungen für eine mult i- funktionale Nutzung der Schulgebäude wird auf die Begründung der Ursprungsvorlage verwiesen. Der durch den Haupt- und Finanzausschuss geänderte Beschluss hält neben der Aufforderung zur multifunktionalen Nutzung des gesamten Schulgebäudes prinzipiell an den vom Rat im Jahr 2004 beschlossenen Raumstandards zur Flächenversorgung des Angebots im Off enen Ganztag fest. Die Umsetzung dieses Standards soll jedoch nicht durch die Schaffung zusätzlicher Fl ächen er- reicht werden, um den sukzessiven Aufbau einer doppelten Infrastruktur für Unterricht und Offenen Ganztag zu vermeiden. Ergänzende Flächen durch K ooperationen mit außerschulischen Partnern in vertretbarer Nähe zum Schulstandort können mit einbezogen werden. Mit diesen Beschlüssen ist hinsichtlich des Offenen Ganztags ein für alle Schulen gültiger Rahmen für die Umsetzung des vom Rat beschlossenen be darfsdeckenden Angebotes und ein breites Un- terstützungsangebot geschaffen. - 3 - V/0661/2014/1 Die auf dieser Basis angestrebte Weiterentwicklung der Konzepte an den Schulen müssen die durch die Umsetzung der Inklusion bedingten Rau m- und Nutzungsbedarfe berücksicht igen und einbeziehen. Bei der Nutzung der Schulgebäude in der Mittagszeit sind zudem Bedarfe schulzei t- ergänzender Angebote zu berücksichtigen. Obwohl für die Angebote der Bis -Mittag-Betreuung keine expliziten Nutzflächen in den Schulen vorzuhalten sind, werden sie von den teilnehmenden Schülerinnen und Schülern faktisch in Anspruch genommen. Die Prüfung ob und g ffs. in welchem Maße diese Angebote mit dem OGS verzahnt werden können, muss die jeweiligen schulspezif i- schen Gegebenheiten berücksichtigen. Im Einzelfall könnten noch zusätzliche Flächensynergien erreicht werden. Eine Evaluierung dieses Entwicklungsproze sses unterstützt eine zielgerichtete gemeinsame Ko n- zeptentwicklung und -fortschreibung durch Schule, Schulverwaltung und OGS -Träger, die den jährlich steigenden Teilnehmerzahlen schulspezifisch angepasst werden muss. Die Verwaltung ist mit dem Rahmenkonzept zur Schulentwicklungsplanung beauftragt worden, die Entwicklung des gebundenen Ganztagsangebotes in Münster zu unterstützen und zu fördern. Mit der Errichtung der Sekundarschule, der Gesamtschule Münster -Mitte und der PRIMUS -Schule ist das gebundene Ganztagsangebot in Münster sowohl in der Primar- wie auch in der Sekundarstufe ausgeweitet worden. Diese Bemühungen sollen auch zukünftig fortgesetzt werden, auch wenn gerade für die Primarstufe seitens des Ministeriums für Schule und Weiterbildung andere Pri oritä- ten gesetzt werden. I. V. gez. Dr. Hanke Stadträtin
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- V/0661/2014/1
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 31.10.2014
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37