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Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW Bildung eines Teilstandortes der Elsa-Brändström-Schule im Gebäude der früheren Willy-Brandt-Schule, Feldhauser Straße 228/230, im Schuljahr 2010/11 gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW

Beschlussvorlage 10/0547 vom 22.11.2010

Stand: Noch keine Beratung mit Termin bekannt.

Dokumente

Beratungsverlauf

  1. Termin unbekannt

    Sitzung

    TOP 19, beschließend.

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