Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW Bildung eines Teilstandortes der Elsa-Brändström-Schule im Gebäude der früheren Willy-Brandt-Schule, Feldhauser Straße 228/230, im Schuljahr 2010/11 gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW
Beschlussvorlage 10/0547 vom 22.11.2010
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10/0547
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TOP 19, beschließend.
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