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2021/0105

Besetzung der Gremien des Wasserverbandes Hessisches Ried

Magistratsvorlage 28.04.2021

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2021/0105

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2021/0105

2121 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
28.04.2021 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss- 
       fassung Fachausschuss 
 
 
Amt: 
Magistratsgeschäftsstelle   OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2021/0105 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:       Investitionsnummer:       
Kostenträger:       Sachkonto:       
 
Betreff: Besetzung der Gremien des Wasserverbandes Hessisches Ried  
 
Vorlage vom: 28.04.2021 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Mit Beginn der neuen Legislaturperiode sind die Vertreter der Stadt in der Verbandsversammlung 
und im Verbandsvorstand des Wasserverbandes Hessisches Ried neu zu wählen. Hierzu werden 
folgende Beschlüsse gefasst:  
 
1. Der Magistrat wählt 1 Vertreter/in und ein/e Stellvertreter/in  in die Verbandsversammlung.  
 
2. Der Magistrat benennt 1 Vertreter/in zur Wahl durch die Verbandsversammlung in den 
Verbandsvorstand.

- 2 - 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 28.04.2021 
 
Nach §§ 8, 15 und 16 der Satzung des Wasserverbandes Hessisches Ried gehören der 
Verbandsversammlung  
 
je 1 Mitglieder des Magistrats und ein/e Stellvertreter/in 
– Mehrheitswahl – 
 
dem Verbandsvorstand  
 
1 Mitglied, vorgeschlagen durch den Magistrat  
– Mehrheitswahl – 
an.  
 
Die Wahl in die Verbandsversammlung erfolgt durch den Magistrat nach Mehrheitswahl; die 
Benennung für den Verbandsvorstand durch die Verbandsversammlung auf Vorschlag durch 
den Magistrat als Teil der Mitglie dsgruppe. 
 
Mitglieder des Vorstandes können nicht gleichzeitig Mitglieder der Verbandsversammlung 
sein. 
 
 
Darmstadt, 28.04.2021 
772/da 
 
 
Dezernat I 
 
 
 
 
 
Jochen Partsch  
Oberbürgermeister

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Details

Vorlagen-Nr.
2021/0105
Typ
Magistratsvorlage
Datum
28.04.2021
Erstellt
29.09.2026 00:00