Beschluss der Überarbeitung der „Satzung über die Förderung und die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme von Kindertagesbetreuung im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes Viersen“ sowie der zugehörigen Richtlinie im Wege der äußersten Dringlichkeit nach § 50 Abs. 3 Satz 2 der Kreisordnung NRW (KrO NRW)
Dringlichkeitsbeschluss 309/2022 vom 21.12.2022
Stand: Am 21.12.2022 im Kreistag beraten. Ein Ergebnis ist nicht angegeben.
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Dokumente
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Dringlichkeitsbeschluss (Satzung ETB)
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Dringlichkeitsbeschluss (Anlage § 5 Elternbeitragstabelle)
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Dringlichkeitsbeschluss (Beschluss der Überarbeitung der „Satzung über die Förderung und die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme von Kindertagesbetreuung im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes Viersen“ sowie der zugehörigen Richtlinie im Wege der äußersten Dringlichkeit nach § 50 Abs. 3 Satz 2 der Kreisordnung NRW (KrO NRW))
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Beratungsverlauf
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