V/0473/2005
Verfahrensvorlage zur Beschaffung einer provisorischen Parkpalette auf dem Parkplatz Georgskommende
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Beschlussvorlage
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DER OBERBÜRGERMEISTER Stadtplanungsamt Betrifft Verfahrensvorlage zum Bau einer provisorischen Parkpalette auf dem Parkplatz Georgskommende Beratungsfolge 16.06.2005 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 21.06.2005 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 22.06.2005 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 29.06.2005 Hauptausschuss Vorberatung 29.06.2005 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: In Vorbereitung auf die Realisierung einer provisorischen und transportablen Parkpalette auf der Georgskommende wird die Verwaltung beauftragt kurzfristig: 1. mit der Westfälische Bauindustrie GmbH (WBI) auf der Grundlage der Systemkonzeption (An- lage 1) einen Baubetreuungsvertrag zur Übernahme der Planung und Betreuung der schlüssel- fertigen Erstellung einer provisorischen Parkpalette (mobiles Baukastensystem) abzuschlie- ßen. 2. mit dem Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW (BLB) die konkreten Verhandlungen für eine Mit- nutzung der Landesliegenschaft an der Georgskommende auf Miet- oder Pachtbasis zur Er- richtung und zum zeitlich begrenzten Betrieb einer provisorischen Parkpalette zum Abschluss zu bringen. 3. mit dem Parkplatzbewirtschafter Westfalenfleiß GmbH eine Modifizierung der Bewirtschaf- tungsverträge für den Zeitraum nach der Errichtung der Parkpalette für die Parkeinrichtung Georgskommende unter den geänderten finanziellen Rahmenbedingungen zu verhandeln. 4. dem Rat und den zuständigen Fachausschüssen nach Vorliegen aller Vorraussetzungen das Gesamtpaket einschließlich aller finanziellen Auswirkungen zur Beschlussfassung vorzulegen. 5. Es wird zur Kenntnis genommen, dass di e Planung, Betreuung und Errichtung der provisori- schen mobilen Parkpalette aus den Rücklagen der Stellplatzablösemittel finanziert werden soll. Zur Deckung werden - vorbehaltlich eines Baubeschlusses - im Haushaltsplan 2006 Finanzmit- Vorlagen-Nr.: V/0473/2005 Auskunft erteilt: Herr Pott Ruf: 492 61 69 E-Mail: PottA@stadt-muenster.de Datum: 30.05.2005 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - tel aus den Einnahmen der Kfz-Stellplatzablösebeträge eingeplant. Die geplante mobile Park- palette geht in das Eigentum der Stadt Münster über. Begründung: Mit dem gemeinsamen Ratsantrag 25/2004 der CDU- und FDP-Fraktion vom 8.11.2004 wurde die Verwaltung im Hinblick auf die Fertigstellung der Münster Arkaden und die Bauzeit der geplanten Stubengassenbebauung beauftragt, durch provisorische zeitlich befristete Parkpaletten an den Standorten Georgskommende und Hörster Platz kurzfristig die Stellplatzkapazität zu erhöhen. Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 08.12.2004 mit der Vorlage V/0956/2004 diesen Ratsantrag zunächst in die fachliche Verantwortung des ASSVW verwiesen. Mit der Vorlage V/0098/2005 an den ASSVW unter Punkt 4 hat die Verwaltung zugesagt, wie im Arbeitsprogramm Verkehrsplanung 2005/2006 vorgesehen das Parkraumkonzept 2010 fortzuschreiben und die Mög- lichkeiten zur Errichtung von Parkpaletten aktiv zu prüfen. Zu dem zweiten angeregten Standort am Hörster Parkplatz für eine provisorische Parkpalette wird die Verwaltung in einer weiteren Vorlage gesondert berichten. Für diesen Standort wurde ein Plankonzept erstellt. Zur Zeit laufen aber noch erforderliche Lärmuntersuchungen, die erst abge- schlossen sein müssen, um den Standort unter baurechtlichen Gesichtspunkten sicher beurteilen zu können. Für den Standort Georgskommende hat das Stadtplanungsamt das in der Anlage 1 beigefügte und erläuterte Systemkonzept für den Bau einer provisorischen mobilen Parkpalette entwickelt. Unter Berücksichtigung der liegenschaftlichen, städtebaulichen und planungsrechtlichen Erforder- nisse sieht das Systemkonzept für eine Parkpalette eine Überbauung des städtischen und landes- eigenen Parkplatzes an der Georgskommende vor. Es ist dabei geplant, die Erschließung und Bewirtschaftung der beiden bisherigen Parkplätze (städtischer und BLB-Parkplatz) und der Park- palette zusammenzufassen. Der Entwurf ist bewusst als Systemkonzept mit einer Definition der äußeren Grenzen erstellt, da provisorische mobile Parkpaletten von den Herstellern üblicherweise nach einem herstellerspezifi- schen Baukastensystemen erstellt werden. Eine strenge Ausführungsplanung mit festen Vorgaben für die Anordnung der jeweiligen Parkplätze und die Stützenstandorte würde in Abhängigkeit vom jeweiligen herstellerspezifischen Baukastensystem häufig Sonderanfertigungen mit höheren Kos- ten erfordern, die durch eine Funktionsausschreibung vermieden werden können. Den Anbietern soll im Rahmen der angestrebten öffentlichen Ausschreibung der provisorischen Parkpalette aus- drücklich die Freiheit eingeräumt werden, die i nnere Erschließung der Parkpalette im bestimmten Umfang nach dem jeweiligen Baukastensystem des Herstellers zu modifizieren, um günstigere Baukosten zu ermöglichen. In die Ausführungsplanung werden die Ergebnisse der laufenden Lärmuntersuchungen zum Standort Georgskommende einfließen. Hier können ggf. noch Modifikationen und aktive Lärm- schutzmaßnahmen an der Parkpalette erforderlich werden. Der Aufbau der Parkpalette und die erforderlichen vorbereitenden Maßnahmen (entwässerungs- technische Erschließung, Befestigung etc.) bedingen in der Bauzeit eine eingeschränkte und für bestimmte Arbeiten auch eine vollständige Sperrung der beiden bestehenden Parkplätze. Eine Beeinträchtigung des heutigen Parkplatzangebotes durch Bauarbeiten im Vorweihnachtsverkehr 2005 sollte nach Ansicht der Verwaltung ausgeschlossen werden. Unter Berücksichtigung der er- forderlichen Ausschreibungsfristen und der Bauzeiten ist eine Inbetriebnahme der Parkpalette bis - 3 - zum Anfang des Vorweihnachtsverkehrs Mitte November 2005 nicht möglich. Die Verwaltung be- absichtigt deshalb - vorbehaltlich eines entsp rechenden Ratsbeschlusses - Anfang 2006 mit den Bauarbeiten zu beginnen und die Parkpalette vollständig im Frühjahr 2006 in Betrieb zu nehmen. Zu 1. Die Bauentwurfsplanung, Ausschreibung, Angebotsprüfung, Bauantragserstellung und Bauüber- wachung für eine provisorische mobile Parkpalette erfordert umfangreiches Fachwissen in diesem spezifischen Fachbereich. Dies auch unter dem Gesichtspunkt, dass eine Funktionsausschreibung geplant ist, damit im Rahmen der öffentlichen Ausschreibung möglicht viele Anbieter mit ihren je- weiligen herstellerspezifischen Baukastensystemen eine ansprechende und kostengünstige Park- palette anbieten können. Die Verwaltung schlägt deshalb vor, die Bauentwurfsplanung, Kostenermittlung, Ausschreibung, Angebotsprüfung, Bauantragserstellung und Bauüberwachung durch die städtische Tochter West- fälische Bauindustrie GmbH (WBI) im Rahmen eines Baubetreuungsvertrages erstellen zu lassen. Die WBI verfügt in dem Fachbereich der Parkhausplanung, Bau und Betrieb über ausrei- chend Erfahrungen in Münster. Vertragsinhalt soll die Übernahme der Planung und Betreuung der schlüsselfertigen Erstellung der Baumaßnahme und die Unterhaltung im Namen und für Rechnung der Stadt Münster sein. Die WBI soll hierfür in Anlehnung an die HOAI eine Vergütung in der Grö- ßenordnung von 5 % der anrechenbaren Kosten erhalten. Dieser Satz liegt unterhalb der HOAI Ansätze, da durch den Einsatz eines Baukastensystems der Hersteller der mobilen Parkpalette auch Anteile dieser Leistungen erbringen wird. Unter Berücksichtigung des spezifischen Fachwissens für diese Leistungen, der temporären be- grenzten Nutzungszeit der provisorischen Parkpalette, den Erfordernissen einer Funktionsaus- schreibung und unter Zeitgesichtspunkten wurde ein bundesweiter Wettbewerb von Architekten und Ingenieur-Büros für diese Leistungen weder als zeitgerecht noch als wirtschaftlich zielführend angesehen. Vorbehaltlich der Zustimmung zu einer Beauftragung wird die WBI eine öffentliche Ausschreibung und die Kostenermittlung im Sommer vorbereiten und zusammen mit der Verwaltung eine Vorlage für einen Baubeschluss mit dem Gesamtpaket nach den Sommerferien vorlegen. Vorbehaltlich der Zustimmung der politischen Gremien soll dann di e Ausschreibung Ende September veröffentlicht werden und die Bauarbeiten nach dem Weihnachtsverkehr 2005 beginnen. Die vollständige Inbe- triebnahme ist daher für das Frühjahr 2006 geplant. Durch die befristete Nutzung der provisorischen mobilen Parkpalette und der unter Punkt 5 erläu- terten Finanzierungsabsicht ist ein Investorenm odell oder eine Übernahme der mobilen Parkpalet- te in das Eigentum der WBI nicht sinnvoll. Die Parkpalette soll wie unter Punkt 5 ausgeführt in das Eigentum der Stadt Münster übergehen. Alternativ zu einer klassischen Beauftragung wurde in einem ersten Ansatz auch ein PPP-Modell (Bau und Unterhaltung durch einen privaten Anbieter und Vergütung durch monatliche Zahlungen durch die Stadt Münster für eine bestimmte Vertragslaufzeit) erwogen. Begründet durch die provi- sorische und befristete Nutzung der Parkpalette, des angestrebten Einsatzes von Stellplatzablö- semitteln (vgl. Punkt 5) und unter zeitlichen Gesich tspunkten (PPP-Modelle erfordern in der Start- phase aufwendige und häufig auch zeitintensive Vertragsverhandlungen) sollte dieses Modell in diesem Fall nicht weiter verfolgt werden. Zu 2. - 4 - Ein sinnvoller Zuschnitt der Parkpalette kann am Standort Georgskommende nur mit einer Nut- zung des nördlichen städtischen Grundstücks und dem südlichen Grundstück des Bau- und Lie- genschaftsbetriebes erzielt werden, die beide als bewirtschaftete Parkplätze genutzt werden. In Gesprächen mit dem Bau- und Liegenschaftsbetrieb hat dieser die grundsätzliche Bereitschaft für eine Überbauung des Landes-Parkplatzes durch eine Parkpalette für eine Mindestnutzungszeit von fünf Jahren signalisiert. Dieser Vertrag soll die Möglichkeit einer Verlängerung beinhalten, bis die Liegenschaft Georgskommende einer anderen Nutzung zugeführt wird. Die Vereinbarung soll auch eine Einnahmeaufteilung der Parkgebühren der Gesamt-Parkierungsanlage bzw. eine Miet/ Pachtzahlung regeln. Die Verwaltung wird in diesem Sinne die Detailverhandlungen mit dem Bau- und Liegenschaftsbetrieb fortsetzen und die Grundzüge des Vertrages im Fachausschuss als nichtöffentliche Vorlage nach der Sommerpause zur Beratung vorlegen. Die Bewirtschaftungskosten der Parkpalette einschließlich des an den Bau- und Liegenschaftsbe- trieb zu zahlenden Pachtzinses sollen möglichst aus den Parkgebühren-Einnahmen refinanziert werden. Zu 3. Die Westfalenfleiß GmbH bewirtschaftet zurzei t sowohl den städtischen Parkplatz als auch den landeseigenen Parkplatz des Bau- und Liegenschaftsbetriebes. Daher schlägt die Verwaltung vor, mit der Westfalenfleiß GmbH für die zukünftig angestrebte Bewirtschaftung der zu errichtenden Parkpalette einen entsprechend angepassten Bewirtschaftungsvertrag zu verhandeln. Unter arbeitsmarktpolitischen Gesichtspunkten können mit einer erneuten Bewirtschaftung durch die Westfalenfleiß GmbH Arbeitsplätze für eingesetzte behinderte Mitarbeitern weiterhin im be- stimmten Umfang gesichert werden. Der Rat hat die Verwaltung in den vergangenen Jahren be- auftragt, dieser Möglichkeit - soweit finanziell vertretbar - Vorrang vor einer anderen Bewirtschaf- tungsform zu geben. Zu 4. Mit den unter den Punkten 1 bis 3 angeführten Partnern beabsichtigt die Verwaltung die erforderli- chen Vorlaufarbeiten für eine provisorische mobile Parkpalette am Standort Georgskommende zu konkretisieren. Vordringlich sind dies in Anlehnung an die Systemkonzeption (Anlage 1) die Bau- entwurfsplanung, eine detaillierte Aufwandsermittlung und eine belastbare Kostenberechnung für den Bau der mobilen Parkpalette einschließlich der erforderlichen Erschließungsarbeiten. Diese soll von der WBI im Zusammenhang mit der Ausschreibungsvorbereitung in enger Abstimmung mit den Anbietern von mobilen Parkpaletten (vgl. Punkt 1) erstellt werden. Des weitern sind die finan- ziellen Ergebnisse der Vertragsverhandlungen mit dem BLB (Miet/ Pachtzahlungen vgl. Punkt 2) und Westfalenfleiß GmbH (Bewirtschaftungsbedingungen vgl. Punkt 3) zu ermitteln. Wenn diese finanziellen Auswirkungen vorliegen, beabsichtigt die Verwaltung nach der Sommer- pause dem Rat und den Fachausschüssen das Gesamtpaket für eine provisorische mobile Park- palette am Standort Georgskommende zur Beschlussfassung vorzulegen. Zu 5. Es ist vorgesehen, dass die Parkpalette in das Eigentum der Stadt Münster übergeht. Nach den Vorgaben der BauO NRW § 51 (6) können die von der Stadt eingenommenen zweckgebundenen Stellplatzablösebeträge für die Herstellung von zusätzlichen Parkeinrichtungen im Gemeindegebiet genutzt werden. Dementsprechend ist vorgesehen die mobile provisorische Parkpalette einschließ- lich der erforderlichen Erschließungsmaßnahmen (Anpassung der Zufahrten, Befestigung des Parkplatzgeländes, Entwässerung, Beleuchtung etc.) und die Planungs- und Bauüberwachungs- kosten aus den zweckgebundenen Rücklagen der Stellplatzablösebeträge zu finanzieren. Die Stadt Münster als Eigentümer der provisorischen Parkpalette bietet unter dem Finanzierungs- aspekt nach Ansicht der Verwaltung den Vorteil, dass die geplante Parkpalette ohne Rückkaufkos- ten von einem privaten Betreiber oder eine Rückzahlung von eingesetzten Stellplatzablösemittel an einen anderen Standort im Stadtgebiet (z.B. südliche Halle Münsterland) versetzt werden kann. - 5 - Dieser Fall würde greifen, wenn der übliche Abschreibungszeitraum für die mobile Parkpalette am Standort Georgskommende aufgrund anderweitiger Verwertungsabsichten nicht erreicht wird. I.V. Schultheiß Stadtdirektor Anlage 1: Systemkonzeption Parkpalette Georgskommende und Lageplan
Anlage 1
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Anlage 1 zur Vorlage V/0473/2005 Systemkonzeption Parkpalette Georgskommende Es ist geplant, eine Parkpalette für 107 Stellplätze auf dem städtischen und landeseigenen Grundstücken der Georgskommende zu bauen. Die beiden Grundstücke sind Bestandteil der bischöflichen Burg und Immunität Bispinghof, die in ihrer Gesamtheit als Bodendenkmal in die Denkmalliste der Stadt Münster eingetr a- gen ist. Bei jeder Veränderung und jeden Eingriff in das Bodendenkmal ist eine denkma l- rechtliche Erlaubnis einzuholen. In vorliegenden Fall mit einer provisorischen Parkpalette kann von der Erteilung der denkmalrechtlichen Erlaubnis nach § 9 DSchG ausgegangen werden, wenn das Bauvorhaben angemessen archäologisch begleitet wird. Bei der tempo- rären Maßnahme Parkpalette (Eingriff in den Boden nur im Bereich der Punktfundamente) kann die archäologische Untersuchung baubegleitend erfolgen. Sie ist als wenig umfan g- reich einzuschätzen und wird bei dem Bauvorhaben keinen nennenswerten Zeit- bzw. Kostenfaktor darstellen. Bei der geplanten Parkpalette (Lageplan) handelt es sich um ein eingeschossiges Ba u- werk mit einer Tragkonstruktion aus Stahlprofilen und einer Decke aus Stahlbetonferti g- teilen, die direkt befahren werden können. Unter technischen Gesichtspunkten kann diese Bauweise auch ein zweites Geschoss mit einem analogen Grundriss umfassen. Die Parkpalette hat eine Größe von ca. 62 x 48 m (Achsmaß) und eine Höhe von 2,75 m bzw. 3,75 m mit Brüstungsgeländer bei einer eingeschossigen Bauweise. Die Maße des Stützenrasters sind meistens 2,50 m (Stellplatzbreite) x 16 m (2 Parkplatzlängen + Fah r- bahnbreite). Die Systemkonzeption ergibt bei einer eingeschossigen Bauweise 2 Par k- ebenen mit jeweils 105 bzw. 107 Einstellplätzen, wobei die untere Ebene mit zusätzlichen 60 Stellplätzen im Randbereich der Parkpalette auf dem Niveau des jetzigen Parkplatzes liegt. Die Stellplatzkapazität der Georgskommende beträgt im Bestand in der Summe 188 Stel l- plätze (63 Plätze städtischer Parkplatz, 125 Plätze BLB Parkplatz). Mit der eingeschoss i- gen Parkpalette gemäß der Systemkonzeption wird eine Kapazität der Parkeinrichtung von 272 Stellplätzen in der Summe erzielt. Der Zugewinn mit der eingeschossigen Parkpalette gegenüber der jetzigen Parksituation beträgt 88 Stellplätze. Die obere Ebene wird über 2 Vollgeschossrampen erschlossen. Es gibt mindestens 2 Treppenabgänge. Beide Parkebenen werden beleuchtet, weitere technische Einrichtungen sind nicht vorgesehenen. Das Gebäude ist so konstruiert, dass es zu einem späteren Zeitpunkt wieder demontiert und an anderer Stelle aufgebaut werden kann. Lediglich die Fundamente müssen neu e r- stellt und am alten Standort entsorgt werden. Das Grundstück im Besitz des Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW ist bereits befestigt. Die Befestigung kann weitestgehend verwendet werden. Das städtische Grundstück ist zur Zeit in weiten Teilen unbefestigt und erhält im Rahmen der Baumaßnahme eine Befest i- gung aus Betonpflaster. Die Erschließung erfolgt über die gleichen Wege wie der jetzige Parkplatz . Ein automat i- sches Abfertigungssystem ist nicht vorgesehen. Die Abfertigung erfolgt manuell durch Personal, z.B. durch Westfalenfleiß, im Auftrag der Stadt Münster. Parkpalette Georgskommende Name Datum Reg. Nr. Blatt Nr. Anlage Bearbeitet Gezeichnet 1 : 500 Stadt Münster 05.04.05Hoyer/Pott 1 (1) StadtplanungsamtAbt. Verkehrplanung Systemkonzeption
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: bei Stimmengleichheit abgelehnt
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Georgskommende
- Bispinghof
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0473/2005
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 01.06.2005
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37