2099/2017
Unterrichtung des Rates über die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten Mehraufwendungen, -auszahlungen u. -verpflichtungen für das Hj. 2017 gem. § 83 Abs. 1 u. § 85 Abs. 1 GO NRW i. V. m. der Haushaltssatzung 2016 und 2017.
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage Rat
3762 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle II/202/0 Vorlagen-Nummer 2099/2017 Freigabedatum 06.07.2017 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Unterrichtung des Rates über die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten Mehraufwendungen, -auszahlungen u. -verpflichtungen für das Hj. 2017 gem. § 83 Abs. 1 u. § 85 Abs. 1 GO NRW i. V. m. der Haushaltssatzung 2016 und 2017. Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat nimmt Kenntnis von folgenden durch die Kämmerin/die Fachbeigeordneten in der Zeit vom 27.04.2017 bis 30.06.2017 für die Haushaltsjahre 2016 und 2017 genehmigten Mehraufwendungen und Mehrauszahlungen. Finanzausschuss 10.07.2017 Rat 11.07.2017 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung Gemäß § 83 GO NRW in Verbindung mit § 8 Ziffer 11 der Haushaltssatzung 2016 und 2017 ent- scheidet die Kämmerin über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. Aus- zahlungen bis zur Höhe von 50.000 Euro je Aufwands- und Auszahlungsposition. Diese Beschränkung gilt nicht bei Beträgen, die - wirtschaftlich durchlaufend sind, der Rückzahlung von Zuweisungen dienen, - aufgrund rechtlicher Verpflichtungen oder eines Ratsbeschlusses, der nicht älter als ein Jahr ist, bereitgestellt werden müssen, - der Finanzierung von IT-Projekten und Lizenzkäufen dienen und aus dem Teilplan der Kunden- Dienststelle zum IT-Dienstleister in den Teilplan 0104 umgeschichtet werden müssen, - im Zusammenhang mit der zum 01.01.2015 umgesetzten Neuausrichtung der Gebäudewirtschaft bereitgestellt werden müssen - als Eigenmittel für Sonderausstellungen der Museen oder im Rahmen des Renovierungspro- gramms für Museen und Kulturbauten zentral im Teilplan 0401 (Museumsreferat) veranschlagt sind und nach entsprechendem Ausschussbeschluss haushaltsneutral in die sachlich zuständigen Teilpläne umgeschichtet werden müssen, - wenn bereits veranschlagte Mittel aus finanzstatistischen Gründen haushaltsneutral in einem an- deren Teilplan oder außerplanmäßig bei einer anderen Teilplanzeile desselben Teilplans bereitge- stellt werden müssen, - die wirtschaftlich unselbständigen Stiftungen der Stadt Köln betreffen, sofern eine Deckung durch die jeweilige Stiftungsrücklage erfolgt. Die Beschränkung gilt ebenfalls nicht für teilplanbezogenen überplanmäßigen Personalaufwand, der durch Personalminderaufwand in anderen Teilplänen gedeckt wird sowie für überplanmäßigen Bedarf für Beschaffungen beweglichen Anlagevermögens zur Einrichtung von Behindertenarbeitsplätzen, soweit hierfür Mittel des Integrationsfonds im Teilplan 0103 zur Deckung in anderen Teilplänen her- angezogen werden. Außerdem entscheidet die Kämmerin gemäß § 85 GO NRW in Verbindung mit § 8 Ziffer 12 der Haushaltssatzung der Stadt Köln über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Verpflichtungs- ermächtigungen bis zur Höhe von 250.000 Euro je Maßnahme. Gemäß § 83 GO NRW in Verbindung mit § 8 Ziffer 14 und 15 der Haushaltssatzung entscheiden die Fachbeigeordneten über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszah- lungen bis zu einer Höhe von 20.000 Euro je Teilplan, wenn die Deckung im Rahmen des jeweiligen Teilplans erfolgt und darüber hinaus keine Belastung der Folgejahre entsteht. Die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten Aufwendungen und Auszahlungen so- wie die von der Kämmerin genehmigten Verpflichtungsermächtigungen sind nach §§ 83 u. 85 GO i. V. m. § 8 der Haushaltssatzung dem Rat zur Kenntnis zu geben. Zur Straffung des Beratungsablaufes im Rat erfolgt eine Vorberatung im Finanzausschuss. Die Frak- tionen und Einzelmandatsträger werden gebeten, evtl. auftretende Fragen dort vorzubringen. Anlagen
Anlage 1a üpl_Aufwand_konsumtiv_2016
751 Zeichen
Anlage 1a (2016) Über den Ansatz im Haushaltsjahr 2016 hinausgehende (überplanmäßige) Aufwendungen Die folgenden Mehraufwendungen wirken sich, sofern sie zahlungswirksam sind, in gleicher Höhe auf die Finanzrechnung aus und führen zu Mehrauszahlungen, die haushaltsneutral durch Um- schichtungen gedeckt wurden. 1. 10.000,00 EUR in Teilplan 1501 in Zeile 15 (Transferaufwendungen) Grund: Haushaltsneutrale Umschichtung der Mittel vom Amt der Oberbürgermeisterin zur Stabs- stelle für Medien- und Internetwirtschaft, für die Durchführung der Veranstaltung „Internetwoche“. Deckung: Wenigeraufwand i. H. v. 10.000,00 EUR in Teilplan 0101 in Zeile 16 (Sonstige ordentliche Auf- wendungen) Zuständiges Fachdezernat: OB für 01
Anlage 1a üpl_Aufwand_konsumtiv_2017
752 Zeichen
Anlage 1a (2017) Über den Ansatz im Haushaltsjahr 2017 hinausgehende (überplanmäßige) Aufwendungen Die folgenden Mehraufwendungen wirken sich, sofern sie zahlungswirksam sind, in gleicher Höhe auf die Finanzrechnung aus und führen zu Mehrauszahlungen, die haushaltsneutral durch Um- schichtungen gedeckt wurden. 1. 1.000.000,00 EUR in Teilplan 0101 in Zeile 13 (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) Grund: Haushaltsneutrale Umschichtung der Mittel von der Kämmerei zu Amt der Oberbürger- meisterin für die Bewirtschaftung der geplanten Verwaltungsreform. Deckung: Wenigeraufwand i. H. v. 1.000.000,00 EUR in Teilplan 0110 in Zeile 13 (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) Zuständiges Fachdezernat: OB für 01
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2099/2017
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 06.07.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27