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2099/2017

Unterrichtung des Rates über die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten Mehraufwendungen, -auszahlungen u. -verpflichtungen für das Hj. 2017 gem. § 83 Abs. 1 u. § 85 Abs. 1 GO NRW i. V. m. der Haushaltssatzung 2016 und 2017.

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 06.07.2017

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 11.07.2017, TOP 7

Beschlussvorlage Rat

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Anlage 1a üpl_Aufwand_konsumtiv_2016

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Anlage 1a üpl_Aufwand_konsumtiv_2017

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Beschlussvorlage Rat

3762 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
II/202/0 
 
Vorlagen-Nummer 
 2099/2017 
Freigabedatum 
06.07.2017 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Unterrichtung des Rates über die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten 
Mehraufwendungen, -auszahlungen u. -verpflichtungen für  das Hj. 2017 gem. § 83 Abs. 1 u. § 
85 Abs. 1 GO NRW i. V. m. der Haushaltssatzung 2016 und 2017. 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat nimmt Kenntnis von folgenden durch die Kämmerin/die Fachbeigeordneten in der Zeit vom 
27.04.2017 bis 30.06.2017 für die Haushaltsjahre 2016 und 2017 genehmigten Mehraufwendungen 
und Mehrauszahlungen. 
 
Finanzausschuss 10.07.2017 
Rat 11.07.2017

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung 
Gemäß § 83 GO NRW in Verbindung mit § 8 Ziffer 11 der Haushaltssatzung 2016 und 2017 ent-
scheidet die Kämmerin über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. Aus-
zahlungen bis zur Höhe von 50.000 Euro je Aufwands- und Auszahlungsposition.  
 
Diese Beschränkung gilt nicht bei Beträgen, die 
- wirtschaftlich durchlaufend sind, der Rückzahlung von Zuweisungen dienen,  
- aufgrund rechtlicher Verpflichtungen oder eines Ratsbeschlusses, der nicht älter als ein Jahr ist, 
bereitgestellt werden müssen,  
- der Finanzierung von IT-Projekten und Lizenzkäufen dienen und aus dem Teilplan der Kunden- 
Dienststelle zum IT-Dienstleister in den Teilplan 0104 umgeschichtet werden müssen,  
- im Zusammenhang mit der zum 01.01.2015 umgesetzten Neuausrichtung der Gebäudewirtschaft 
bereitgestellt werden müssen  
- als Eigenmittel für Sonderausstellungen der Museen oder im Rahmen des Renovierungspro-
gramms für Museen und Kulturbauten zentral im Teilplan 0401 (Museumsreferat) veranschlagt 
sind und nach entsprechendem Ausschussbeschluss haushaltsneutral in die sachlich zuständigen 
Teilpläne umgeschichtet werden müssen,  
- wenn bereits veranschlagte Mittel aus finanzstatistischen Gründen haushaltsneutral in einem an-
deren Teilplan oder außerplanmäßig bei einer anderen Teilplanzeile desselben Teilplans bereitge-
stellt werden müssen,  
- die wirtschaftlich unselbständigen Stiftungen der Stadt Köln betreffen, sofern eine Deckung durch 
die jeweilige Stiftungsrücklage erfolgt. 
 
Die Beschränkung gilt ebenfalls nicht für teilplanbezogenen überplanmäßigen Personalaufwand, der 
durch Personalminderaufwand in anderen Teilplänen gedeckt wird sowie für überplanmäßigen Bedarf 
für Beschaffungen beweglichen Anlagevermögens zur Einrichtung von Behindertenarbeitsplätzen, 
soweit hierfür Mittel des Integrationsfonds im Teilplan 0103 zur Deckung in anderen Teilplänen her-
angezogen werden. 
 
Außerdem entscheidet die Kämmerin gemäß § 85 GO NRW in Verbindung mit § 8 Ziffer 12 der 
Haushaltssatzung der Stadt Köln über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Verpflichtungs-
ermächtigungen bis zur Höhe von 250.000 Euro je Maßnahme. 
 
Gemäß § 83 GO NRW in Verbindung mit § 8 Ziffer 14 und 15 der Haushaltssatzung entscheiden die 
Fachbeigeordneten über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszah-
lungen bis zu einer Höhe von 20.000 Euro je Teilplan, wenn die Deckung im Rahmen des jeweiligen 
Teilplans erfolgt und darüber hinaus keine Belastung der Folgejahre entsteht. 
 
Die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten Aufwendungen und Auszahlungen so-
wie die von der Kämmerin genehmigten Verpflichtungsermächtigungen sind nach §§ 83 u. 85 GO i. V. 
m. § 8 der Haushaltssatzung dem Rat zur Kenntnis zu geben. 
 
Zur Straffung des Beratungsablaufes im Rat erfolgt eine Vorberatung im Finanzausschuss. Die Frak-
tionen und Einzelmandatsträger werden gebeten, evtl. auftretende Fragen dort vorzubringen. 
 
Anlagen

Anlage 1a üpl_Aufwand_konsumtiv_2016

751 Zeichen

Anlage 1a (2016) 
 
Über den Ansatz im Haushaltsjahr 2016 hinausgehende (überplanmäßige) Aufwendungen 
Die folgenden Mehraufwendungen wirken sich, sofern sie zahlungswirksam sind, in gleicher Höhe 
auf die Finanzrechnung aus und führen zu Mehrauszahlungen, die haushaltsneutral durch Um- 
schichtungen gedeckt wurden. 
 
 
 
1. 10.000,00 EUR  in Teilplan 1501  in Zeile 15 (Transferaufwendungen) 
 
Grund:  Haushaltsneutrale Umschichtung der Mittel vom Amt der Oberbürgermeisterin zur Stabs- 
stelle für Medien- und Internetwirtschaft, für die Durchführung der Veranstaltung „Internetwoche“. 
 
Deckung: 
Wenigeraufwand i. H. v. 10.000,00 EUR in Teilplan 0101  in Zeile 16 (Sonstige ordentliche Auf- 
wendungen)  
 
Zuständiges Fachdezernat: OB für 01

Anlage 1a üpl_Aufwand_konsumtiv_2017

752 Zeichen

Anlage 1a (2017) 
 
Über den Ansatz im Haushaltsjahr 2017 hinausgehende (überplanmäßige) Aufwendungen 
Die folgenden Mehraufwendungen wirken sich, sofern sie zahlungswirksam sind, in gleicher Höhe 
auf die Finanzrechnung aus und führen zu Mehrauszahlungen, die haushaltsneutral durch Um- 
schichtungen gedeckt wurden. 
 
 
 
1. 1.000.000,00 EUR  in Teilplan 0101 in Zeile 13 (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) 
 
Grund:  Haushaltsneutrale Umschichtung der Mittel von der Kämmerei zu Amt der Oberbürger- 
meisterin für die Bewirtschaftung der geplanten Verwaltungsreform. 
 
Deckung: 
Wenigeraufwand i. H. v. 1.000.000,00 EUR in Teilplan 0110  in Zeile 13 (Aufwendungen für Sach- 
und Dienstleistungen)  
 
Zuständiges Fachdezernat: OB für 01

Beratungsverlauf (2)

10.07.2017 Finanzausschuss
TOP 11 Vorberatung (Fachausschuss)

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
11.07.2017 Rat
TOP 7 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2099/2017
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
06.07.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27