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Verlängerung (und Reduzierung) des Personals für die medizinische Versorgung der Geflüchteten aus der Ukraine

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 1462/2023 vom 22.05.2023

Stand: Am 15.06.2023 im Rat ungeändert beschlossen.

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    Dezernat, Dienststelle V/53 Vorlagen-Nummer 1462/2023 Freigabedatum 22.05.2023 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Verlängerung (und Reduzierung) des Personals für die medizinische Versorgung der Geflüchteten aus der Ukraine Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: 1. Der Rat beschließt überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 474.092 € im Teilergeb- nisplan des Gesundheitsamtes in der Produktgruppe 0701 – Gesundheitsdienste im Haushaltsjahr 2023. Die Aufwandsermächtigung wird für die Finanzierung der Weiterbe- fristung von 6,27 VZÄ in Höhe von 242.418 € in Teilplanzeile 11 – Personalaufwendun- gen sowie für den Einsatz von externen Medizinischen Fachkräften in Höhe von 231.674 € in Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen benötigt. Die Deckung erfolgt durch Wenigeraufwendungen in Höhe von 474.092 € im Teilergeb- nisplan des Amtes für Soziales, Arbeit und Senioren in der Produktgruppe 0502, Kommu- nale Leistungen nach dem SGB II, in der Teilplanzeile 16, Sonstige ordentliche Aufwen- dungen im Haushaltsjahr 2023. Gesundheitsausschuss 23.05.2023 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 25.05.2023 Finanzausschuss 12.06.2023 Rat 15.06.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 474.092 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Um eine Versorgung der Geflüchteten aus der Ukraine sicherzustellen wurden durch Be- schluss des Krisenstabes vom 18.03.2022 seit April 2022 Medizinische Fachkräfte in den Un- terkünften für Geflüchtete eingesetzt. Neben den Medizinischen Fachkräften (Gestellung durch einen externen Dienstleister) wurde zusätzliches Personal (Ärzt*innen, Sprachmittler*in und Werkstudent*innen) befristet bis zum 30.06.2023 beim Gesundheitsamt eingestellt. Allerdings ist aus derzeitiger Sicht eine Versorgung bis Ende des Jahres notwendig. Denn ohne diese Versorgung würde eine Vielzahl der Geflüchteten keinen oder einen oft zu späten Zugang zur medizinischen Regelversorgung in Deutschland erhalten. Regelmäßig angebote- ne Impfungen dienen der frühzeitigen Prophylaxe gegen Infektionserkrankungen, durch den Einsatz der medizinischen Fachkräfte vor Ort können Ausbrüche frühzeitig erkannt und einge- dämmt werden. Ebenso kann das lt. Infektionsschutzgesetz (IfSG) erforderliche Tuberkulose- Screening mit Unterstützung des medizinischen Fachpersonals in den großen Gemein- schaftsunterkünften durchgeführt werden. Diese Versorgung kann jedoch nicht mit dem Stamm-Personal des Gesundheitsamtes bewältigt werden. Die hierfür zu Verfügung stehen- den Personalkapazitäten sind nicht ausreichend. Personalbestand/-bedarf ab dem 01.07.2023 3 Der Krisenstabsbeschluss sah grundsätzlich eine Beschäftigung des zusätzlichen Personals in Höhe von 17 VZÄ bis zum 30.06.2023 vor. Die Befristung von 6,27 VZÄ soll über den 30.06.2023 hinaus bis zum 31.12.2023 verlängert werden. Personalkosten VZÄ Bewertung Personalkosten Arbeitsplatzkosten in € in € Werkstudent*in 4,35 E6 124.192,50 21.097,50 Sprachmittler*in 0,92 E6 26.266,00 4.462,00 Arzt*in 1 E15 61.550,00 4.850,00 Summe 6,27 212.008,50 30.409,50 242.418,00 Die zusätzlichen Personalkosten betragen 242.418,00 €. Einsatz von Medizinischen Fachkräften Zusätzlich zu den bei der Stadt Köln eingestellten Mitarbeiter*innen wurde mit einem externen Dienstleister ein bis zum 30.06.2023 befristeter Vertrag abgeschlossen, so dass die Stadt Köln Unterstützung für die medizinische Betreuung der Geflüchteten durch insgesamt 8,0 VZÄ Medizinische Fachkräfte erhält. Für die Ermittlung des Personalbedarfs der medizinischen Fachkräfte wird nicht mehr der Personalschlüssel von 1 VZÄ pro 400 Geflüchteten zu Grunde gelegt: Basis für die Berech- nung sind nur noch die Anzahl der weiterhin zu betreuenden Geflüchteten. Weiterhin erfolgt durch dieses Personal die Betreuung der noch „neu“ ankommenden Geflüchteten. Demnach ist nach Auswertung der dem Team Ukrainehilfe vorliegenden Zahlen (im Mittel ca. 3.800 Ge- flüchtete aus der Ukraine im 1. und 2. Quartal 2023) eine Reduzierung um 50% auf nunmehr 4 Medizinische Fachkräfte möglich. Dazu bedarf es der Verlängerung des Vertrages mit dem externen Dienstleister bis vorerst zum 31.12.2023. Die Kosten hierfür betragen 231.674,16 €. Zusammenfassung Die Kosten für die medizinische Versorgung der Geflüchteten aus der Ukraine betragen für das 2. Halbjahr 474.092,16 €. Finanzierung Die Finanzierung der Personalaufwendungen erfolgt durch Wenigeraufwendungen in dem Teilergebnisplan 0502 - Kommunale Leistungen nach dem SGB II in Höhe von 474.092 €. Es entstehen überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 474.092 € im Teilergebnisplan des Gesundheitsamtes in der Produktgruppe 0701 – Gesundheitsdienste im Haushaltsjahr 2023 für die Finanzierung der Weiterbefristung von 6,27 VZÄ in Höhe von 242.418 € in Teilplanzeile 11 – Personalaufwendungen sowie für den Einsatz von externen Medizinischen Fachkräften in Höhe von 231.674 € in Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen. Die Deckung erfolgt durch Wenigeraufwendungen in gleicher Höhe im Teilergebnisplan des Am- tes für Soziales, Arbeit und Senioren in der Produktgruppe 0502, Kommunale Leistungen 4 nach dem SGB II, in der Teilplanzeile 16, Sonstige ordentliche Aufwendungen im Haushalts- jahr 2023. Bei der Deckung handelt es sich um eine Veranschlagung im Haushaltsplan 2023/2024 für das Jahr 2023 aufgrund der Energiekrise und den damit zusammenhängenden steigenden Kosten der Unterkunft. Da die Bundesregierung zu einem späteren Zeitpunkt die Strom- und Gaspreisbremse für 2023 beschlossen hat und die Aufwendungen nicht vollum- fänglich ausgeschöpft werden, kann ein Teil dieser veranschlagten Mittel zur Deckung der Mehraufwendungen herangezogen werden. Begründung der Dringlichkeit: Die überplanmäßigen Mittel werden für den Personalbedarf bis zum Jahresende benötigt. Die derzeit bis 30.06.2023 befristeten Arbeitsverträge des Ukraine -Personals müssen zwingend vor dem Vertragsende verlängert werden. Eine Beschlussfassung im nächsten Sitzungslauf käme hierfür zu spät und kann daher nicht abgewartet werden, so dass die Vorlage dem Ge- sundheitsausschuss und dem Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren verfristet vorgelegt wird. Eine frühere Beschlussfassung war nicht möglich, da zunächst die Finanzierung der Mehrbe- darfe sichergestellt werden musste.

Beratungsverlauf

  1. 23.05.2023

    Gesundheitsausschuss

    TOP 5.3, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert beschlossen
  2. 25.05.2023

    Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren

    TOP 6.3, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert empfohlen
  3. 12.06.2023

    Finanzausschuss

    TOP 10.27, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert beschlossen
  4. 15.06.2023 zuletzt

    Rat

    TOP 10.34, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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