0120/2020
Schulwegsicherung Grundschule Vogelsanger Straße
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)
1900 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/662 Vorlagen-Nummer 0120/2020 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 03.02.2020 Schulwegsicherung Grundschule Vogelsanger Straße mündliche Anfrage der Fraktion Bündnis90/Die Grünen in der Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld am 09.12.2019, Top 13.2 „Bezirksvertreter Klemm fragt nach, ob hinsichtlich der erneuten Prüfung des Ermessensspielraums zur Einrichtung eines Fußgängerüberweges im Rahmen der Schulwegsicherung KGS Vogelsanger Straße 453 bereits ein Ergebnis vorliege. Er weist in diesem Zusammenhang auf einen Einführungs- erlass des Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand, Energie und Verkehr des Landes NRW aus dem Jahre 2002 hin. Dieser sei weiter in Kraft. Dieser beschreibe wie man Fußgängerüberwege einrichten könne. Er fragt daher ergänzend nach, ob die Verwaltung sich an diesen Erlass halte und bei ihrer Prüfung diesen Erlass berücksichtigt habe.“ Antwort der Verwaltung: Mit Runderlass des Ministeriums für Verkehr - III B 3 - 78-26/1 vom 9. April 2018 wurde der Runder- lass des Ministeriums für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr „Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001)" vom 7. Dezember 2001 (MBl. NRW. S. 1628) aufgehoben, daher ist der angeführte Einführungserlass obsolet und die R-FGÜ 2001 sind un- eingeschränkt anzuwenden. Darüber hinaus lässt sich auch ein Bedarf zur Anlage von Fußgängerüberwegen anhand von Ver- kehrszählungen herausstellen. Dieser ist aufgrund der ermittelten Zahlen als auch nach mehreren Ortsterminen hier nicht zu erkennen. Auch eine erneute Prüfung führt zum bereits dargestellten Ergebnis und auf die ursprüngliche Mittei- lung der Verwaltung in dieser Sache wird verwiesen (s. Vorlagen-Nummer 3011/2019).
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0120/2020
- Typ
- Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV)
- Datum
- 21.01.2020
- Erstellt
- 15.01.2020 13:08