1225/2026
Beantwortung einer mündlichen Nachfrage der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen aus der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 16.03.2026 (0737/2026) betreffend „Schulwegsicherung Hammerschmidtstraße“.
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Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)
3173 Zeichen
Dezernat, Dienststelle III/66/664 Vorlagen-Nummer 1225/2026 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 27.04.2026 Beantwortung einer mündlichen Nachfrage der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen aus der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 16.03.2026 (0737/2026) betreffend „Schulwegsicherung Hammerschmidtstraße„. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet um die Beantwortung folgender Nachfragen: Frage 1: „1.) Südliche Ende Hammerschmitdstr. Da Bürgersteigparken, wie richtig festgestellt wird, nicht zulässig ist und insofern eine geson- derte Ausschilderung nicht notwendig ist, verbleibt die Frage, wie mit dem dortigen, dann of- fensichtlichen ordnungswidrigen Gehwegparken zukünftig umgegangen wird? Der Masterplan Parken sieht das Erfordernis von situativen Lösungsansätzen vor. Das dortige Gehwehparken behindert sämtlichen Fußverkehr, insbesondere Schüler. Wird die Behinderung des Fußverkehrs und das ordnungswidrige Gehwegparken weiter von der Verwaltung geduldet, mit dem Hinweis, dass es verboten sei? Wird das Gehwegparken zukünftig geahndet? Wenn ja, werden die Anwohnenden vorher in- formiert, mit dem Hinweis des grundsätzlich zulässigen Parkens auf der Fahrbahn? Ist die Umwidmung durch Einzeichnung von Parkbuchten der Fahrbahn beabsichtigt?“ Antwort der Verwaltung: Das Einschreiten des Verkehrsdienstes orientiert sich, außerhalb der Kölner Innenstadtbe- zirke, am Vorliegen oder Erwarten einer Behinderung. Gehwegparken von Fahrzeugen unter 2,8 t, wird in Außenbezirken im Regelfall geduldet, solange keine Behinderung oder Gefähr- dung vorliegt. Eine Behinderung ist bei einem normal frequentierten Gehweg mit einem ver- bleibenden Durchgang von weniger als 1,2 Metern anzunehmen. Je nach tatsächlichem Fuß- gängeraufkommen kann dieser Wert jedoch niedriger oder höher sein. Der Verkehrsdienst entscheidet weiterhin situationsbezogen und betrachtet die Gegebenhei- ten des Einzelfalls vor Ort. Frage 2: „2.) Nördliche Ausbauende Hammerschmitdtstr. Es wird ausdrücklich im Voraus gedankt, dass der Wegeabschnitt auf eine Breite von 165cm hergestellt bzw. freigeschnitten wird. Ist der Ausbau des fehlenden ca. 50m langen Verbindungsstücks zwischen Ausbauende des 2 Fuß- und Radweges im Grünbereich Sürther Feld geplant? Kann der hier besprochene Fußweg (trotz seiner Breite von 165cm) für die untergeordnete Benutzung von Radfahrenden freigegeben werden, um insbesondere dem Schülerverkehr dort eine durchgehende sichere Verbindung zu gewährleisten?“ Antwort der Verwaltung: Der Lückenschluss zwischen dem Fußweg entlang der Hammerschmidtstraße und dem Fuß- weg im Grünbereich Sürther Feld ist zeitnah vorgesehen. Die Freigabe von Gehwegen für den Radverkehr ist abhängig von den Nutzungszahlen. Je- doch beträgt die Mindestbreite für die Freigabe von Gehwegen 2,50 m. Eine Freigabe des Gehweges für den Radverkehr kommt somit nicht in Betracht. Gemäß Radverkehrsnetz handelt es sich bei der Hammerschmidtstraße um das grüne Netz. Dieses beinhaltet die Führung im Mischverkehr.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (1)
- Hammerschmidtstraße
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Details
- Aktenzeichen
- 1225/2026
- Typ
- Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV)
- Datum
- 28.04.2026
- Erstellt
- 24.04.2026 06:44