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1225/2026

Beantwortung einer mündlichen Nachfrage der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen aus der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 16.03.2026 (0737/2026) betreffend „Schulwegsicherung Hammerschmidtstraße“.

Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV) 28.04.2026

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 22.06.2026, TOP 7.1.1

Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)

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Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)

3173 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/66/664 
 
Vorlagen-Nummer 
 1225/2026 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 27.04.2026 
 
Beantwortung einer mündlichen Nachfrage der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen aus 
der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 16.03.2026 (0737/2026) betreffend 
„Schulwegsicherung Hammerschmidtstraße„. 
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet um die Beantwortung folgender Nachfragen: 
 
Frage 1: 
 
„1.) Südliche Ende Hammerschmitdstr.  
 
Da Bürgersteigparken, wie richtig festgestellt wird, nicht zulässig ist und insofern eine geson-
derte Ausschilderung nicht notwendig ist, verbleibt die Frage, wie mit dem dortigen, dann of-
fensichtlichen ordnungswidrigen Gehwegparken zukünftig umgegangen wird? Der Masterplan 
Parken sieht das Erfordernis von situativen Lösungsansätzen vor.  
Das dortige Gehwehparken behindert sämtlichen Fußverkehr, insbesondere Schüler.  
Wird die Behinderung des Fußverkehrs und das ordnungswidrige Gehwegparken weiter von 
der Verwaltung geduldet, mit dem Hinweis, dass es verboten sei? 
Wird das Gehwegparken zukünftig geahndet? Wenn ja, werden die Anwohnenden vorher in-
formiert, mit dem Hinweis des grundsätzlich zulässigen Parkens auf der Fahrbahn?  
Ist die Umwidmung durch Einzeichnung von Parkbuchten der Fahrbahn beabsichtigt?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Das Einschreiten des Verkehrsdienstes orientiert sich, außerhalb der Kölner Innenstadtbe-
zirke, am Vorliegen oder Erwarten einer Behinderung. Gehwegparken von Fahrzeugen unter 
2,8 t, wird in Außenbezirken im Regelfall geduldet, solange keine Behinderung oder Gefähr-
dung vorliegt. Eine Behinderung ist bei einem normal frequentierten Gehweg mit einem ver-
bleibenden Durchgang von weniger als 1,2 Metern anzunehmen. Je nach tatsächlichem Fuß-
gängeraufkommen kann dieser Wert jedoch niedriger oder höher sein. 
 
Der Verkehrsdienst entscheidet weiterhin situationsbezogen und betrachtet die Gegebenhei-
ten des Einzelfalls vor Ort. 
 
Frage 2: 
 
„2.) Nördliche Ausbauende Hammerschmitdtstr. 
 
Es wird ausdrücklich im Voraus gedankt, dass der Wegeabschnitt auf eine Breite von 165cm 
hergestellt bzw. freigeschnitten wird.  
Ist der Ausbau des fehlenden ca. 50m langen Verbindungsstücks zwischen Ausbauende des

2 
 
Fuß- und Radweges im Grünbereich Sürther Feld geplant? 
Kann der hier besprochene Fußweg (trotz seiner Breite von 165cm) für die untergeordnete 
Benutzung von Radfahrenden freigegeben werden, um insbesondere dem Schülerverkehr 
dort eine durchgehende sichere Verbindung zu gewährleisten?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
Der Lückenschluss zwischen dem Fußweg entlang der Hammerschmidtstraße und dem Fuß-
weg im Grünbereich Sürther Feld ist zeitnah vorgesehen. 
 
Die Freigabe von Gehwegen für den Radverkehr ist abhängig von den Nutzungszahlen. Je-
doch beträgt die Mindestbreite für die Freigabe von Gehwegen 2,50 m. Eine Freigabe des 
Gehweges für den Radverkehr kommt somit nicht in Betracht. 
 
Gemäß Radverkehrsnetz handelt es sich bei der Hammerschmidtstraße um das grüne Netz. 
Dieses beinhaltet die Führung im Mischverkehr.

Beratungsverlauf (1)

22.06.2026 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 7.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Hammerschmidtstraße

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Details

Aktenzeichen
1225/2026
Typ
Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV)
Datum
28.04.2026
Erstellt
24.04.2026 06:44