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Änderungsantrag zu TOP 1.1 - Rondorf Nord-West, Entflechtungsstraße
Gem. Änderungsantrag (CDU) AN/0433/2020 vom 26.03.2020
Stand: Am 26.03.2020 im Verkehrsausschuss ungeändert empfohlen.
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Gem. Änderungsantrag nach § 13 (CDU)
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SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln Fraktion Bündnis90/Die Grünen im Kölner Rat An den Vorsitzenden der Verkehrsausschusses Herrn BM Andreas Wolter Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: AN/0433/2020 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Verkehrsausschuss 26.03.2020 Änderungsantrag zu TOP 1.1 - Rondorf Nord-West, Entflechtungsstraße Sehr geehrter Herr Wolter, bitte setzen Sie folgenden Änderungsantrag zu TOP 1.1 – Rondorf Nord-West, Entflech- tungsstraße – auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Verkehrsausschusses am 26.03.2020 Beschluss: Die Vorlage TOP 1.1 – Rondorf Nord-West, Entflechtungsstraße wird wie folgt ergänzt: 1. Wie bereits im November 2017 beschlossen, soll die Maßnahme Rondorf Nord-West als ein Projekt geführt werden, das aus folgenden Bausteinen besteht: a. Planfeststellungsverfahren zur Verlagerung des Galgenbergsees b. Bauleitplanverfahren zur Schaffung des Baurechts für den Hochbau c. Planfeststellungsverfahren für die Entflechtungsstraße d. Planfeststellungsverfahren für die neue Stadtbahnlinie e. Planungen für die erste KITA, die erste Grundschule und einer weiterführenden Schule, perspektivisch die anderen KITAs und Grundschulen f. Verkehrsmaßnahmen gemäß Antrag AN 1418/2018 vom 29.1.2019 VA - 2 - 2. Der für all diese Maßnahmen im Rahmen einer Projektsteuerung zu führende Zeit- /Maßnahmenplan ist dem Ausschuss und der Bezirksvertretung zeitnah und mit jeder Vorla- ge vorzulegen. 3. Dabei sind die Teilprojekte b) Wohnungsbau und c) Entflechtungsstraße und d) Stadt- bahnlinie besonders eng gekoppelt. 4. Der Wohnungsbau darf nicht erfolgen bevor die gesamte Vorzugsvariante nutzbar ist und die Querung bzw. Linienführung der Stadtbahn über den Bonner Verteiler beschlossen ist. Voraussetzung für einen Baubeginn der Gebäude ist die Einleitung des Genehmigungsver- fahrens zum Stadtbahnausbau durch den entsprechen Beschluss des Rates. Mit dem Erstbezug der Wohnungen ist mindestens ein Stadtbahnvorlaufbetrieb mit gleichem Takt und Haltestellen wie bei der geplanten Stadtbahn einzurichten. Die Umsetzung des Stadtbahnbaus erfolgt mit Hochdruck. Außerdem ist die Busanbindung an den Bahnhof Hürth-Kalscheuren zu realisieren. 5. Der östliche Abzweig der Vorzugsvariante nach Norden zur Hahnenstraße sollte entfallen und stattdessen der Bau der Hauptachse beschleunigt erfolgen, wobei zeitgleich die Kreu- zung Kiesgrubenweg / Bonner Landstraße zu ertüchtigen ist. 6. Die mittlerweile vorliegenden Anregungen aus der Bürgerbeteiligung sowie aus der Be- zirksvertretung sind im Rahmen der weiteren Planung zu prüfen und zu berücksichtigen. So ist u.a. darzustellen und zu prüfen, wie - die Abzweigungen Militärringstraße / Zum Forstbotanischen Garten und Friedrich- Ebert-Straße / Bonner Landstraße entsprechend der zu erwartenden Verkehrs- entwicklung geplant werden können - Der existierende Radweg zwischen Rondorf und Immendorf ist im Querungsbe- reich der Entflechtungsstraße kreuzungsfrei zu gestalten. Begründung: erfolgt mündlich. Mit freundlichen Grüßen gez. Dr. Barbara Lübbecke SPD-Fraktionsgeschäftsführerin gez. Niklas Kienitz CDU-Fraktionsgeschäftsführer gez. Lino Hammer Grünen-Fraktionsgeschäftsführer
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