Mandari Insight

V/0430/2026

Bebauungsplan Nr. 388 - 3. Änderung - Änderungsbeschluss

Vorlagen 11.08.2026

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Ausschuss für Wohnen, Stadtplanung und Stadtentwicklung, Sitzung am 06.10.2026, TOP 8.5

V-0430-2026-Anlage-1-Geltungsbereich

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

V-0430-2026-Anlage-1-Geltungsbereich

103 Zeichen

Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/0430/2026
Geltungsbereich / Maßstab 1:5000Bebauungsplan Nr. 388, 3. Änderung

Beschlussvorlage

4219 Zeichen

V/0430/2026 
V/0430/2026 
 
 
Öffentliche  Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 388: Nienberge - Gewerbegebiet Steinfurter Straße / B 54 / 
Autobahn A 1 [Haus Uhlenkotten] 
Beschluss zur Änderung 
 
 
 
Beratungsfolge  
 
   17.09.2026 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
   06.10.2026 Ausschuss für Wohnen, Stadtplanung und Stadtentwicklung Vorberatung 
   07.10.2026 Hauptausschuss Vorberatung 
   07.10.2026 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
Der Bebauungsplan Nr. 388: Nienberge - Gewerbegebiet Steinfurter Straße / B 54 / Autobahn A 1 - 
ist gemäß §§ 2 Abs. 1 und 1 Abs. 8 i. V. m. § 13a Baugesetzbuch (BauGB) im Bereich der Grund-
stücke Haus Uhlenkotten 2 und 4 zu ändern (3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 388).  
Innerhalb des Änderungsbereichs liegen die folgenden Grundstücke:  
Gemarkung Nienberge, Flur 11, 
Flurstücke 140, 141, 170 und Teile des Flurstücks 171. 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
Durch den Beschluss zur Änderung des Bebauungsplans entstehen für die Stadt Münster die im 
Rahmen derartiger Planverfahren üblichen Kosten, wie bspw. die Beauftragung von Gutachten. 
 
Begründung: 
Im Gewerbegebiet „Haus Uhlenkotten“ im Stadtteil Gievenbeck, angrenzend an den statistischen Be-
zirk Nienberge, befindet sich  ein bislang unbebautes Grundstück (Flurstück 170) mit der Adresse 
Stadtplanungsamt  
 
20.08.2026 
 
Ihre Ansprechpartner:  
Herr Thüs  
Telefon: 492 -6189 
Thues@stadt -muenster.de  
  
Herr Geitel  
Telefon: 492 -6193 
Geitel@stadt -muenster.de

- 2 - 
V/0430/2026 
„Haus Uhlenkotten 4“. Für dieses, sowie für das südöstliche, bereits bebaute angrenzende Grund-
stück, wurde durch die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 388 ( In Kraft getreten am 27.01.2006) 
ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Gartencenter“ festgesetzt. Inzwischen hat sich heraus-
gestellt, dass die verbliebene Fläche aufgrund ihrer geringen Größe und ihres Zuschnitts nicht mehr 
die Anforderungen heutiger marktüblicher Gartencenter erfüllt und somit nicht vermarktbar ist. 
Um zukünftig eine entsprechende Bebaubarkeit des Grundstücks zu ermöglichen, soll der Bebau-
ungsplan geändert werden. Das Änderungsverfahren wird nach § 13a BauGB als Bebauungsplan der 
Innentwicklung in einem beschleunigten Verfahren durchgeführt. Der Flächennutzungsplan (FNP) 
würde gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB anschließend im Wege der Berichtigung angepasst. 
Das Planungsrecht soll dahingehend geändert werden, dass das bestehende Sondergebiet mit der 
Zweckbestimmung Gartencenter aufgelöst und durch ein Gewerbegebiet nach §  8 BauNVO ersetzt 
wird. Die Zulässigkeit von Einzelhandelsbetrieben innerhalb des Gebietes wird sich zukünftig nach 
den Zielen und Steuerungsleitsätzen des Einzelhandels - und Zentrenkonzeptes der Stadt Münster 
(Fortschreibung 2026) richten. Die im Änderungsbereich der 2. Änderung festgesetzten Grün - und 
Verkehrsflächen bleiben unverändert erhalten. Die Darstellung im FNP ist daraufhin von einem Son-
dergebiet (SO) in ein Gewerbegebiet (GE) zu berichtigen. 
Der bestehende Einzelhandelsbetrieb im Änderungsbereich wird durch das Verfahren seinen pla-
nungsrechtlichen Status als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Gartencenter ebenfalls zuguns-
ten eines Gewerbegebietes aufgeben. Hierdurch sind dort zukünftig keine Erweiterungsmöglichkeiten 
für großflächigen Einzelhandel mehr vorhanden, zumal eine Großflächigkeit über die vergangenen 
zwei Jahrzehnte ohnehin nicht ausgeschöpft wurde. Der Bestand des Betriebs bleibt jedoch im Rah-
men der Baugenehmigung gesichert und wird von den Planungen nicht negativ beeinflusst. 
Die Planung würde somit die Schließung einer Baulücke erleichtern und neue Möglichkeiten für Ge-
werbebetriebe bieten. Bereits in der Vergangenheit haben sich verschiedene Gewerbetreibende an 
die Wirtschaftsförderung Münster gewandt und Interesse am brachliegenden Grundstück bekundet. 
Das Grundstück befindet sich gegenwärtig im Eigentum der Stadt Münster, sodass eine Vergabe per 
Ausschreibung durch das Amt für Immobilienmanagement nach Abschluss des Verfahrens durchge-
führt werden kann. 
 
 
In Vertretung 
 
gez. 
Robin Denstorff 
Stadtbaurat 
 
Anlagen: 
Anlage 1 - Geltungsbereich

Beratungsverlauf (4)

17.09.2026 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 8.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
Vorberatung
Entscheidung
06.10.2026 Ausschuss für Wohnen, Stadtplanung und Stadtentwicklung
TOP 8.5 Vorberatung
Zur Sitzung

Orte (3)

  • Bebauungsplan Nr. 388, 3. Änderung (Umring des Ursprungsplans) amtlich
  • Steinfurter Straße
  • Haus Uhlenkotten 2

Bebauungsplan Nr. 388, 3. Änderung

Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Nienberge - Gewerbegebiet Steinfurter Straße / B 54 / Autobahn A 1

Umring des Ursprungsplans; die Änderung betrifft womöglich nur einen Teil davon.

Planseite der Kommune

Quelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0430/2026
Typ
Vorlagen
Datum
11.08.2026
Erstellt
03.08.2026 15:12