V/0430/2026
Bebauungsplan Nr. 388 - 3. Änderung - Änderungsbeschluss
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V-0430-2026-Anlage-1-Geltungsbereich
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Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/0430/2026 Geltungsbereich / Maßstab 1:5000Bebauungsplan Nr. 388, 3. Änderung
Beschlussvorlage
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V/0430/2026 V/0430/2026 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 388: Nienberge - Gewerbegebiet Steinfurter Straße / B 54 / Autobahn A 1 [Haus Uhlenkotten] Beschluss zur Änderung Beratungsfolge 17.09.2026 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 06.10.2026 Ausschuss für Wohnen, Stadtplanung und Stadtentwicklung Vorberatung 07.10.2026 Hauptausschuss Vorberatung 07.10.2026 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Bebauungsplan Nr. 388: Nienberge - Gewerbegebiet Steinfurter Straße / B 54 / Autobahn A 1 - ist gemäß §§ 2 Abs. 1 und 1 Abs. 8 i. V. m. § 13a Baugesetzbuch (BauGB) im Bereich der Grund- stücke Haus Uhlenkotten 2 und 4 zu ändern (3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 388). Innerhalb des Änderungsbereichs liegen die folgenden Grundstücke: Gemarkung Nienberge, Flur 11, Flurstücke 140, 141, 170 und Teile des Flurstücks 171. II. Finanzielle Auswirkungen: Durch den Beschluss zur Änderung des Bebauungsplans entstehen für die Stadt Münster die im Rahmen derartiger Planverfahren üblichen Kosten, wie bspw. die Beauftragung von Gutachten. Begründung: Im Gewerbegebiet „Haus Uhlenkotten“ im Stadtteil Gievenbeck, angrenzend an den statistischen Be- zirk Nienberge, befindet sich ein bislang unbebautes Grundstück (Flurstück 170) mit der Adresse Stadtplanungsamt 20.08.2026 Ihre Ansprechpartner: Herr Thüs Telefon: 492 -6189 Thues@stadt -muenster.de Herr Geitel Telefon: 492 -6193 Geitel@stadt -muenster.de - 2 - V/0430/2026 „Haus Uhlenkotten 4“. Für dieses, sowie für das südöstliche, bereits bebaute angrenzende Grund- stück, wurde durch die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 388 ( In Kraft getreten am 27.01.2006) ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Gartencenter“ festgesetzt. Inzwischen hat sich heraus- gestellt, dass die verbliebene Fläche aufgrund ihrer geringen Größe und ihres Zuschnitts nicht mehr die Anforderungen heutiger marktüblicher Gartencenter erfüllt und somit nicht vermarktbar ist. Um zukünftig eine entsprechende Bebaubarkeit des Grundstücks zu ermöglichen, soll der Bebau- ungsplan geändert werden. Das Änderungsverfahren wird nach § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innentwicklung in einem beschleunigten Verfahren durchgeführt. Der Flächennutzungsplan (FNP) würde gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB anschließend im Wege der Berichtigung angepasst. Das Planungsrecht soll dahingehend geändert werden, dass das bestehende Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Gartencenter aufgelöst und durch ein Gewerbegebiet nach § 8 BauNVO ersetzt wird. Die Zulässigkeit von Einzelhandelsbetrieben innerhalb des Gebietes wird sich zukünftig nach den Zielen und Steuerungsleitsätzen des Einzelhandels - und Zentrenkonzeptes der Stadt Münster (Fortschreibung 2026) richten. Die im Änderungsbereich der 2. Änderung festgesetzten Grün - und Verkehrsflächen bleiben unverändert erhalten. Die Darstellung im FNP ist daraufhin von einem Son- dergebiet (SO) in ein Gewerbegebiet (GE) zu berichtigen. Der bestehende Einzelhandelsbetrieb im Änderungsbereich wird durch das Verfahren seinen pla- nungsrechtlichen Status als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Gartencenter ebenfalls zuguns- ten eines Gewerbegebietes aufgeben. Hierdurch sind dort zukünftig keine Erweiterungsmöglichkeiten für großflächigen Einzelhandel mehr vorhanden, zumal eine Großflächigkeit über die vergangenen zwei Jahrzehnte ohnehin nicht ausgeschöpft wurde. Der Bestand des Betriebs bleibt jedoch im Rah- men der Baugenehmigung gesichert und wird von den Planungen nicht negativ beeinflusst. Die Planung würde somit die Schließung einer Baulücke erleichtern und neue Möglichkeiten für Ge- werbebetriebe bieten. Bereits in der Vergangenheit haben sich verschiedene Gewerbetreibende an die Wirtschaftsförderung Münster gewandt und Interesse am brachliegenden Grundstück bekundet. Das Grundstück befindet sich gegenwärtig im Eigentum der Stadt Münster, sodass eine Vergabe per Ausschreibung durch das Amt für Immobilienmanagement nach Abschluss des Verfahrens durchge- führt werden kann. In Vertretung gez. Robin Denstorff Stadtbaurat Anlagen: Anlage 1 - Geltungsbereich
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Bebauungsplan Nr. 388, 3. Änderung (Umring des Ursprungsplans) amtlich
- Steinfurter Straße
- Haus Uhlenkotten 2
Bebauungsplan Nr. 388, 3. Änderung
Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Nienberge - Gewerbegebiet Steinfurter Straße / B 54 / Autobahn A 1
Umring des Ursprungsplans; die Änderung betrifft womöglich nur einen Teil davon.
Planseite der KommuneQuelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0430/2026
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 11.08.2026
- Erstellt
- 03.08.2026 15:12