3557/2019
Evaluation Mindeststandards zur Flüchtlingsunterbringung - Teil II
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Beschlussvorlage Rat
17032 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
OB/16/03
16-032
Vorlagen-Nummer
3557/2019
Freigabedatum
03.12.2019
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung
Betreff
Evaluation Mindeststandards zur Flüchtlingsunterbringung - Teil II:
Verbesserung des Betreuungsschlüssels sowie Maßnahmenpaket zur Stärkung des
Ehrenamtes
Beschlussorgan
Rat
Gremium Datum
Beschluss:
Der Rat nimmt den beiliegenden Evaluationsbericht zur Kenntnis und beschließt vorbehalt-
lich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2020/2021:
1. die Fortführung der Mindeststandard-Maßnahme (s. Nr. 0544/2017/1)
„Verbesserter Betreuungsschlüssel 1:60“ für bestimmte Einrichtungen
(Leichtbauhallen und Standorte mit Kojenunterbringung und Gemeinschafts-
verpflegung),
2. die Fortführung des zur Stärkung des Ehrenamtes verabschiedeten
Mindeststandard-Maßnahmenpaketes (s. Nr. 0544/2017/1 und 3841/2018 )
bis Ende 2021 in folgendem Umfang:
a) Finanzierung von 3,25 Stellen (4 x 0,5 und 5 x 0,25) in bestimmten
Einrichtungen mit jährlichen Aufwendungen in Höhe von 241.800 €,
b) Beibehaltung der im Stellenplan 2018 unbefristet eingerichteten 9 x 0,5
Stellen in A10/EG 9c in den Bürgerämtern mit jährlichen Aufwendungen in
Höhe von 361.600 €,
c) Finanzierung von 11 x 0,5 Stellen für die Stärkung der standortüber-
greifenden Betreuung und Steuerung der Ehrenamtler mit jährlichen
Aufwendungen in Höhe von 410.688 €,
e) Ausbau und Pflege des digitalen Informationsportals „wiku-koeln.de“
(Willkommenskultur Köln) mit jährlichen Aufwendungen in Höhe von
11.300 €,
f) Bereitstellung von finanziellen Mitteln für die administrative Unterstützung
von Willkommensinitiativen mit jährlichen Aufwendungen von 90.000 €,
3. die künftig im Rahmen der Mindeststandards turnusmäßige Überprüfung
Integrationsrat 14.01.2020
Ausschuss Soziales und Senioren 16.01.2020
Finanzausschuss 03.02.2020
Rat 06.02.2020
2
der durch Ratsbeschluss vom 24.03.2015 und 18.12.2018
bis Ende 2021 finanzierten 2 x 0,5 Stellen (Basisausstattung) für das
Forum der Willkommenskultur mit jährlichen Aufwendungen in Höhe von
78.000 €.
Die Finanzierung der unter 2 a) dargestellten Maßnahme erfolgt aus veranschlagten Mit-
teln im Haushaltsplan 2020/2021, Teilplan 1004 Bereitstellung und Bewirtschaftung von
Wohnraum, Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen. Die Finanzie-
rung der unter 2 b) aufgeführten Maßnahme erfolgt aus veranschlagten Mitteln im Haus-
haltsplan 2020/2021, Teilplan 1004 Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum,
Teilplanzeile 11, Personalaufwendungen.
Die Finanzierung der unter den Punkten 2 c), 2 e), 2 f) und 3) dargestellten Maßnahmen
erfolgt aus veranschlagten Mitteln im Haushaltsplan 2020/2021, Teilplan 0504 Freiwillige
Sozialleistungen und Diversity, Teilplanzeile 15 Transferleistungen - Zuschüsse.
Alternative:
Die in 2017 vom Rat verabschiedeten Mindeststandardmaßnahmen zur Flüchtlingsunterbrin-
gung werden nicht fortgeführt.
3
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Nein
Ja, investiv Investitionsauszahlungen €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja %
Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja %
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2020 (s. Tabelle)
a) Personalaufwendungen 361.600 €
b) Sachaufwendungen etc. 831.788 €
c) bilanzielle Abschreibungen €
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:
a) Erträge €
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten €
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
Beginn, Dauer
Begründung
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 24.03.2015 die Verwaltung beauftragt, für
die Zukunft verbindliche Mindeststandards zur Unterbringung von Flüchtlingen zu entwi-
ckeln, die eine sinnvolle Ergänzung zu den Kölner Leitlinien der Flüchtlingsunterbringung
darstellen. Dies vor dem Hintergrund, dass im Jahr 2015 die Zahl von Geflüchteten, die in
Köln untergebracht und betreut wurden, sprunghaft angestiegen und eine Verbesserung
der Unterbringungs- und Betreuungssituation von Geflüchteten dringend geboten war. Der
Höchststand der Zahl unterzubringender Flüchtlinge wurde im Juni 2016 mit knapp 14.000
Menschen erreicht.
Unter Beteiligung von Ehrenamt, Trägern und Vereinen wurden wirksame, eng an den Be-
darfen orientierte Vorschläge erarbeitet, die in die Beschlussvorlage des Rates zu den
Mindeststandards zur Flüchtlingsunterbringung (Session 0544/2017/1) eingeflossen sind.
AUSZUG aus dem Beschluss des Rates vom 11.07.2017:
1. Der Rat nimmt die Umsetzung des verbesserten Betreuungsschlüssels
auf 1:60 für folgende Objekte zur Kenntnis:
- alle errichteten Leichtbauhallen sow ie
- alle Standorte, die mit sogenannten „Kojen“ und einer Gemeinschafts-
verpflegung ausgestattet sind,
namentlich die Standorte Luzerner Weg, Hardtgenbuscher Kirchw eg und
Butzw eiler Hof als Leichtbauhallenstandorte und die Standorte Friedrich-
Naumann-Straße, Mathias-Brüggen-Straße, Robert-Perthel-Straße und
Ostlandstraße als Unterkünfte mit Kojen und Gemeinschaftsverpflegung.
Der Rat beauftragt die Verw altung, an diesen Standorten die Betreuung bis
zur Beendigung der Belegung auf mindestens 1:60 festzusetzen, darüber
4
hinaus jedoch an allen w eiteren Standorten an dem Betreuungsschlüssel
1:80 festzuhalten.
Hieraus resultieren jährliche Mehraufw endungen in Höhe von 640.000 €.
2. Der Rat beauftragt die Verw altung mit der Umsetzung folgender
Maßnahmenpakete zur Stärkung des Ehrenamtes:
a. Stärkung der Koordination des Ehrenamtes durch Finanzierung jew eils
einer halben Stelle in folgenden Einrichtungen:
Hardtgenbuscher Kirchw eg, Luzerner Weg, Butzw eiler Hof, Herkulesstraße
und Ringstraße; in Summe 5 x 0,5 = 2,5 Stellen
Stärkung der Koordination des Ehrenamtes durch Finanzierung jew eils
einer viertel Stelle in folgenden Einrichtungen:
Mathias-Brüggen-Straße, An den Gelenkbogenhallen, zusammengefasste
Standorte Hermann-Heinrich-Gossen-Straße und Max-Planck-Straße,
Friedrich-Naumann-Straße, Eygelshovener Straße und Wilhelm-Schreiber-
Straße, in Summe 6 x 0,25 = 1,5 Stellen.
Hieraus resultieren jährliche Mehraufw endungen in Höhe von 297.600 €.
b. Stärkung zur Unterstützung des Ehrenamtes in jedem Bürgeramt durch
Zusetzung jew eils einer 0,5 Stelle in der Bew ertung Stadtoberinspektor
BGr. A 10 Lg 2 LBesG NRW bzw . Verw altungsbeschäftigte/r EG 9 c TVöD,
in Summe 9 x 0,5 Stellen = 4,5 Stellen. Die entsprechenden Stellen w erden
zum Stellenplan 2018 eingerichtet. Um die sofortige Besetzung der Stellen
sicherzustellen, w erden bis zum Inkrafttreten des Haushalts 2018
verw altungsintern Verrechnungsstellen zur Verfügung gestellt.
Hieraus resultieren jährliche Mehraufw endungen in Höhe von 361.600 €.
c. Stärkung der standortübergreifenden Betreuung und Steuerung der
Ehrenamtler durch Finanzierung einer halben Stelle bei freien Trägern und
KABE-Mitgliedern *), in Summe 9 x 0,5 = 4,5 Stellen **)
Hieraus resultieren jährliche Mehraufw endungen in Höhe von 334.800 €.
d. Der Rat beauftragt die Verw altung, die Ergebnisse der Umsetzung der
neuen Ehrenamtsstruktur dem Sozialausschuss und dem Integrationsrat
darzustellen.
e. Ausbau und Pflege des digitalen Informationsportals von Wiku.
Hieraus resultieren jährliche Mehraufw endungen in Höhe von 11.300 €.
f. Bereitstellung abrufbarer Zuschüsse zur administrativen Unterstützung von
Willkommensinitiativen im Umfang von 10 Wochenstunden pro Initiative im
Rahmen geringfügiger Beschäftigung.
Hieraus resultieren jährliche Mehraufw endungen in Höhe von 57.100 €.
(ENDE Auszug)
*) Geändert beschlossen: Erweiterung um das Forum für Willkommenskultur
und die ehrenamtliche muslimische Flüchtlingshilfe.
**) Ergänzender Ratsbeschluss im Dezember 2018: zwei zusätzliche halbe
Stellen (75.888 €) zur Stärkung der Bezirke Innenstadt und Ehrenfeld, s. Session
Nr. 3841/2018, somit insgesamt 11 halbe Stellen (410.688 €).
5
Mit gleichem Beschluss beauftragte der Rat die Verwaltung mit der Evaluierung der ge-
troffenen Maßnahmen.
Die Evaluation zur Optimierung der medizinischen Versorgung erfolgt durch eine geson-
derte Ratsvorlage (Evaluation Mindeststandards - Teil I: Medizinische Grundversorgung
von Geflüchteten in städtischen Einrichtungen), s. Session: 2811/2019.
Der beiliegende Bericht „Evaluation Mindeststandards zur Flüchtlingsunterbringung -Teil II:
Verbesserung des Betreuungsschlüssels sowie Maßnahmenpakete zur Stärkung des Eh-
renamtes“ beschreibt die o.g. Maßnahmen (Punkte 1 und 2 a-f), ihre Entwicklung seit den
beschlossenen Mindeststandards bis heute, die Wirkung der getroffenen Maßnahmen so-
wie die sich daraus ableitenden Konsequenzen:
Zu 1) Verbesserter Betreuungsschlüssel 1:60
Für die Umsetzung des Betreuungsschlüssels 1:60 in den damals noch betriebenen Ein-
richtungen Luzerner Weg, Hardtgenbuscher Kirchweg, Butzweiler Hof, Friedrich-
Naumann-Straße, Mathias -Brüggen-Straße, Robert-Perthel-Straße und Ostlandstraße b e-
schloss der Rat am 11.7.17 jährliche Mehraufwendungen in Höhe von 640.000 €. Künftig
würden finanzielle Aufwendungen nur dann entstehen, wenn Kojen-Standorte aus der Re-
serve belegt werden. Davon fallen bis 2021 jedoch einige weg (z.B. Butzweilerhof bereits
2020). Für die anderen Reserveplätze gilt der Betreuungsschlüssel 1:80.
Bei Inanspruchnahme von (Reserve-)Plätzen in Leichtbauhallen und vergleichbaren No t-
unterkünften sollte es auch künftig möglich bleiben, den verbesserten Betreuungsschlüs-
sel fachlich begründet anzuwenden. Ein höherer Schlüssel wirkt zudem deeskalierend.
Dies gilt besonders für Standorte mit erhöhtem Konfliktpotential (z.B. aufgrund der gerin-
gen Privatsphäre an Standorten mit Kojenunterbringung). Auch für Standorte mit hohem
Betreuungsbedarf, der sich aus der Zusammensetzung der Bewohnerschaft ergeben
kann, ist es empfehlenswert, auf entsprechende Betreuungskapazitäten zurückgreifen zu
können. Fachkräfte der Sozialen Arbeit sind sowohl für Geflüchtete als auch für die An-
wohnerschaft wichtige Ansprechpartner vor Ort. Dies trägt zur Akzeptanz und Integration
der Unterbringungseinrichtungen für Geflüchtete in der Nachbarschaft bei. Die Verwaltung
empfiehlt somit, an der Möglichkeit des verbesserten und situativ anzuwendenden Betreu-
ungsschlüssels von 1:60 festzuhalten. Für diese Maßnahme werden für die Jahre 2020
und 2021 voraussichtlich keine finanziellen Mittel benötigt.
( geringerer Umfang als bisher)
Zu 2 a) Finanzierung von Stellen in bestimmten Einrichtungen
Für Einrichtungen mit besonderem Unterstützungsbedarf auf Grund der Lage, Größe oder
Belegung bewilligte der Rat in 2017 die Finanzierung von 4,0 Stellen. Insbesondere an grö-
ßeren, dezentral gelegenen Standorten sind die Gewinnung von engagierten Bürger*innen
und die Koordination des ehrenamtlichen Engagements eine Herausforderung. Durch die bei
den Heimleitungen der nachfolgend aufgeführten Einrichtungen angebundenen Ehrenamts-
koordinator*innen kann eine Unterstützung der Geflüchteten und eine Entlastung der Heim-
leitungen mit Blick auf das Ehrenamt nach wie vor erreicht werden:
Herkulesstraße (0,5 Stelle)
An den Gelenkbogenhallen (0,25 Stelle)
Hermann-Heinrich-Gossen-Straße und Max -Planck-Straße (0,25 Stelle)
Josef-Broicher-Straße (0,5 Stelle)
Schlagbaumsweg (0,5 Stellen)
Aloys-Boecker-Straße (0,25 Stelle)
Haferkamp (0,5 Stellen)
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Neusser Landstraße / Fühlingen (0,25 Stelle)
Sinnersdorfer Straße (0,25 Stelle ab Bezug)
Die Verwaltung empfiehlt, diese Stellen (insgesamt nur noch 3,25 statt 4,0) für die ehren-
amtlichen Koordinierungsaufgaben in Einrichtungen mit besonderem Unterstützungsbe-
darf zur Deckung des zusätzlichen Bedarfs beizubehalten.
( geringerer Umfang als bisher)
Zu 2 b) 9 x 0,5 Stellen in den Bürgerämtern
Die Stellen bei den Bürgerämtern sind ein wichtiges Verbindungsglied zwischen Verwal-
tung und Ehrenamt und unterstützen die Konzeption und Umsetzung neuer bezirksorien-
tierter Projekte und Angebote in den Themenfeldern Vernetzung, Beratung und Informati-
on wirkungsvoll. Die Verwaltung empfiehlt, die Stellen weiterhin vollumfänglich beizubehal-
ten, um die derzeit wachsenden und sich stetig weiter etablierenden Strukturen nicht zu
gefährden und das Ehrenamt vor Ort in den Stadtbezirken weiter zu stärken.
( Umfang wie bisher)
Zu 2 c) 11 x 0,5 Stellen bei freien Trägern, KABE -Mitgliedern, dem Forum für Willkom-
menskultur und dem AK Muslimische Flüchtlingsarbeit
Die Stellen bei den freien Trägern, den Mitgliedern der KABE, dem Forum für Willkom-
menskultur sowie dem AK muslimische Flüchtlingsarbeit ermöglichen die Festigung des
Bewährten, die bedarfsgerechte Anpassung bestehender Angebote und die Konzeption
und Umsetzung neuer bezirksorientierter Projekte und Angebote in den Themenfeldern
Fortbildung, Vernetzung, Beratung und Information. Die Verwaltung empfiehlt, sie weiter-
hin vollumfänglich beizubehalten, um die derzeit wachsenden und sich stetig weiter etab-
lierenden Strukturen nicht zu gefährden und das Ehrenamt weiter zu stärken.
( Umfang wie bisher)
Zu 2 e) Ausbau und Pflege Wiku
Die Fördersumme in Höhe von 11.300 € wurde im Berichtszeitraum vollständig ausge-
schöpft und wird auch in 2020 ff erforderlich sein, um die Plattform einerseits in der neuen
Qualität weiter anbieten und andererseits in Bezug auf künftige technische Erfordernisse
stetig anpassen zu können. Die Verwaltung empfiehlt, die genannte Fördersumme auch
künftig vollumfänglich bereitzustellen.
( Umfang wie bisher)
Zu 2 f) Administrative Unterstützung der Willkommensinitiativen
Die finanziellen Mittel zur administrativen Unterstützung der Willkommensinitiativen, z.B.
für die Einrichtung eines Minijobs, stärken und entlasten die Initiativen. Die Mittel waren in
2018 nicht auskömmlich. Eine Aufstockung der Mittel auf 88.000 € erfolgte über den Ver-
änderungsnachweis zum städtischen Haushalt in 2018 und für 2019. Für 2020 wurde ein
Haushaltsplanansatz in Höhe von 90.000 € berücksichtigt. Die Verwaltung empfiehlt, die-
sen Ansatz zu beschließen.
( höherer Umfang als bisher)
Zu 3) Künftige turnusmäßige Überprüfung der 2 x 0,5 Stellen für das Forum für Willkom-
menskultur (Basisausstattung) im Rahmen der Mindeststandards
Im Jahr 2015 beschloss der Rat, die beiden Träger des Forums für Willkommenskultur
(Kölner Freiwilligen Agentur und Kölner Flüchtlingsrat e.V.) jeweils im Umfang einer 0,5
Stelle (insg. 78.000 €) zu bezuschussen.
Diese Basisausstattung wurde in 2018 durch Beschluss des Rates (Session 3153/2018)
verlängert bis Ende 2021. Das Forum fördert als Anlaufstelle für Freiwillige und weitere
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Akteure in der Flüchtlingsarbeit die Vernetzungsarbeit, den Austausch von haupt- und eh-
renamtlich Tätigen und bietet Qualifizierungs- und Informationsangebote für Engagierte
und Interessierte (z.B. in Form von Barcamps). Der Auftrag an das Forum für Willkom-
menskultur aus den Beschlüssen des Rates von 2015 (Basisausstattung) und 2018 (Ver-
längerung) sowie aus den Mindeststandards betrifft das identische Aufgabenspektrum. Mit
den Mindeststandards sollte ausdrücklich der städtische Auftrag an das Forum quantitativ
ausgeweitet werden. Eine Zusammenführung der Förderung der o.g. 2 x 0,5 Stellen und
der 1 x 0,5 Stelle (s. Punkt 2 c) wird empfohlen. Die turnusmäßige Überprüfung der 1,5
Stellen sollte künftig im Rahmen der Mindeststandards vorgenommen werden.
Fazit: Die im Juli 2017 verabschiedeten o.g. Mindeststandard-Maßnahmen haben ihre
Wirkung gezeigt. (siehe ausführliche Darstellung im beiliegenden Bericht) Die Verwaltung
empfiehlt, die Maßnahmen im derzeit praktizierten Umfang weiterhin zu fördern.
Alle Maßnahmen aus den Mindeststandards müssen auch künftig regelmäßig auf Be-
darfsgerechtheit und Angemessenheit geprüft werden. Dabei sind Veränderungen auf
Grund neuer Erkenntnisgewinne, dem Rat rechtzeitig zur Entscheidung vorzulegen.
Vergleich der Aufwendungen / Auswirkungen auf den Haushalt
Jährliche Aufwendungen
bisher
Jährliche Aufwendungen
neu bis 2021
1).Sachaufwendungen 640.000 € 0 €
2a) Sachaufwendungen 297.600 € 241.800 €
2b) Personalaufwendungen 361.600.€ 361.600 €
2c) Sachaufwendungen 410.688 € 410.688 €
2e) Sachaufwendungen 11.300 € 11.300 €
2f) Sachaufwendungen 88.000 € 90.000 €
3) Sachaufwendungen 78.000 € 78.000 €
Gesamt 1.887.188 € 1.193.388 €
Anlage
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3557/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 03.12.2019
- Erstellt
- 10.10.2019 17:32