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3557/2019

Evaluation Mindeststandards zur Flüchtlingsunterbringung - Teil II

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 03.12.2019

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Beschlussvorlage Rat

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Ansehen

Anlage 1 Bericht Evaluation Mindeststandards - Teil II

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Ansehen

Beschlussvorlage Rat

17032 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
OB/16/03 
16-032 
Vorlagen-Nummer 
 3557/2019 
Freigabedatum 
03.12.2019  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Evaluation Mindeststandards zur Flüchtlingsunterbringung - Teil II:  
Verbesserung des Betreuungsschlüssels sowie Maßnahmenpaket zur Stärkung des 
Ehrenamtes 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat nimmt den beiliegenden Evaluationsbericht zur Kenntnis und beschließt vorbehalt-
lich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2020/2021: 
 
1. die Fortführung der Mindeststandard-Maßnahme (s. Nr. 0544/2017/1)  
    „Verbesserter Betreuungsschlüssel 1:60“ für bestimmte Einrichtungen  
    (Leichtbauhallen und Standorte mit Kojenunterbringung und Gemeinschafts- 
     verpflegung),  
2. die Fortführung des zur Stärkung des Ehrenamtes verabschiedeten  
    Mindeststandard-Maßnahmenpaketes (s. Nr. 0544/2017/1 und 3841/2018 )  
    bis Ende 2021 in folgendem Umfang: 
    a) Finanzierung von 3,25 Stellen (4 x 0,5 und 5 x 0,25) in bestimmten  
        Einrichtungen mit jährlichen Aufwendungen in Höhe von 241.800 €, 
    b) Beibehaltung der im Stellenplan 2018 unbefristet eingerichteten 9 x 0,5  
        Stellen in A10/EG 9c in den Bürgerämtern mit jährlichen Aufwendungen in  
        Höhe von 361.600 €, 
    c) Finanzierung von 11 x 0,5 Stellen für die Stärkung der standortüber- 
        greifenden Betreuung und Steuerung der Ehrenamtler mit jährlichen  
        Aufwendungen in Höhe von 410.688 €, 
    e) Ausbau und Pflege des digitalen Informationsportals „wiku-koeln.de“ 
        (Willkommenskultur Köln) mit jährlichen Aufwendungen in Höhe von  
        11.300 €, 
    f)  Bereitstellung von finanziellen Mitteln für die administrative Unterstützung  
        von Willkommensinitiativen mit jährlichen Aufwendungen von 90.000 €, 
3. die künftig im Rahmen der Mindeststandards turnusmäßige Überprüfung  
Integrationsrat 14.01.2020 
Ausschuss Soziales und Senioren 16.01.2020 
Finanzausschuss 03.02.2020 
Rat 06.02.2020

2 
    der durch Ratsbeschluss vom 24.03.2015 und 18.12.2018  
    bis Ende 2021 finanzierten 2 x 0,5 Stellen (Basisausstattung) für das  
    Forum der Willkommenskultur mit jährlichen Aufwendungen in Höhe von  
    78.000 €. 
 
Die Finanzierung der unter 2 a) dargestellten Maßnahme erfolgt aus veranschlagten Mit-
teln im Haushaltsplan 2020/2021, Teilplan 1004 Bereitstellung und Bewirtschaftung von 
Wohnraum, Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen. Die Finanzie-
rung der unter 2 b) aufgeführten Maßnahme erfolgt aus veranschlagten Mitteln im Haus-
haltsplan 2020/2021, Teilplan 1004 Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, 
Teilplanzeile 11, Personalaufwendungen. 
Die Finanzierung der unter den Punkten 2 c), 2 e), 2 f) und 3) dargestellten Maßnahmen 
erfolgt aus veranschlagten Mitteln im Haushaltsplan 2020/2021, Teilplan 0504 Freiwillige 
Sozialleistungen und Diversity, Teilplanzeile 15 Transferleistungen - Zuschüsse.   
 
Alternative: 
Die in 2017 vom Rat verabschiedeten Mindeststandardmaßnahmen zur Flüchtlingsunterbrin-
gung werden nicht fortgeführt.

3 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2020 (s. Tabelle) 
a) Personalaufwendungen    361.600  € 
b) Sachaufwendungen etc.    831.788  € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung 
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 24.03.2015 die Verwaltung beauftragt, für 
die Zukunft verbindliche Mindeststandards zur Unterbringung von Flüchtlingen zu entwi-
ckeln, die eine sinnvolle Ergänzung zu den Kölner Leitlinien der Flüchtlingsunterbringung 
darstellen. Dies vor dem Hintergrund, dass im Jahr 2015 die Zahl von Geflüchteten, die in 
Köln untergebracht und betreut wurden, sprunghaft angestiegen und eine Verbesserung 
der Unterbringungs- und Betreuungssituation von Geflüchteten dringend geboten war. Der 
Höchststand der Zahl unterzubringender Flüchtlinge wurde im Juni 2016 mit knapp 14.000 
Menschen erreicht. 
Unter Beteiligung von Ehrenamt, Trägern und Vereinen wurden wirksame, eng an den Be-
darfen orientierte Vorschläge erarbeitet, die in die Beschlussvorlage des Rates zu den 
Mindeststandards zur Flüchtlingsunterbringung (Session 0544/2017/1) eingeflossen sind.  
 
AUSZUG aus dem Beschluss des Rates vom 11.07.2017: 
1. Der Rat nimmt die Umsetzung des verbesserten Betreuungsschlüssels  
    auf 1:60 für folgende Objekte zur Kenntnis:  
     - alle errichteten Leichtbauhallen sow ie   
     - alle Standorte, die mit sogenannten „Kojen“ und einer Gemeinschafts- 
           verpflegung ausgestattet sind,  
    namentlich die Standorte Luzerner Weg, Hardtgenbuscher Kirchw eg und   
    Butzw eiler Hof als Leichtbauhallenstandorte und die Standorte Friedrich- 
    Naumann-Straße, Mathias-Brüggen-Straße, Robert-Perthel-Straße und  
    Ostlandstraße als Unterkünfte mit Kojen und Gemeinschaftsverpflegung.   
    Der Rat beauftragt die Verw altung, an diesen Standorten die Betreuung bis  
    zur Beendigung der Belegung auf mindestens 1:60 festzusetzen, darüber

4 
    hinaus jedoch an allen w eiteren Standorten an dem Betreuungsschlüssel  
    1:80 festzuhalten.   
    Hieraus resultieren jährliche Mehraufw endungen in Höhe von 640.000 €.  
 
2. Der Rat beauftragt die Verw altung mit der Umsetzung folgender  
    Maßnahmenpakete zur Stärkung des Ehrenamtes:  
 
a. Stärkung der Koordination des Ehrenamtes durch Finanzierung jew eils  
    einer halben Stelle in folgenden Einrichtungen:  
    Hardtgenbuscher Kirchw eg, Luzerner Weg, Butzw eiler Hof, Herkulesstraße  
    und Ringstraße; in Summe 5 x 0,5 = 2,5 Stellen  
    Stärkung der Koordination des Ehrenamtes durch Finanzierung jew eils  
    einer viertel Stelle in folgenden Einrichtungen:  
    Mathias-Brüggen-Straße, An den Gelenkbogenhallen, zusammengefasste  
    Standorte Hermann-Heinrich-Gossen-Straße und Max-Planck-Straße,  
    Friedrich-Naumann-Straße, Eygelshovener Straße und Wilhelm-Schreiber- 
    Straße,  in Summe 6 x 0,25 = 1,5 Stellen.  
    Hieraus resultieren jährliche Mehraufw endungen in Höhe von 297.600 €.  
 
b. Stärkung zur Unterstützung des Ehrenamtes in jedem Bürgeramt durch  
    Zusetzung jew eils einer 0,5 Stelle in der Bew ertung Stadtoberinspektor  
    BGr. A 10 Lg 2 LBesG NRW bzw . Verw altungsbeschäftigte/r EG 9 c TVöD,  
    in Summe 9 x 0,5 Stellen = 4,5 Stellen. Die entsprechenden Stellen w erden  
    zum Stellenplan 2018 eingerichtet. Um die sofortige Besetzung der Stellen  
    sicherzustellen, w erden bis zum Inkrafttreten des Haushalts 2018  
    verw altungsintern Verrechnungsstellen zur Verfügung gestellt.  
    Hieraus resultieren jährliche Mehraufw endungen in Höhe von 361.600 €.  
 
c. Stärkung der standortübergreifenden Betreuung und Steuerung der  
    Ehrenamtler durch Finanzierung einer halben Stelle bei freien Trägern und  
    KABE-Mitgliedern *), in Summe 9 x 0,5 = 4,5 Stellen **) 
    Hieraus resultieren jährliche Mehraufw endungen in Höhe von 334.800 €.   
 
d. Der Rat beauftragt die Verw altung, die Ergebnisse der Umsetzung der  
    neuen Ehrenamtsstruktur dem Sozialausschuss und dem Integrationsrat  
    darzustellen.   
 
e. Ausbau und Pflege des digitalen Informationsportals von Wiku. 
    Hieraus resultieren jährliche Mehraufw endungen in Höhe von 11.300 €.  
 
f.  Bereitstellung abrufbarer Zuschüsse zur administrativen Unterstützung von  
    Willkommensinitiativen im Umfang von 10 Wochenstunden pro Initiative im  
    Rahmen geringfügiger Beschäftigung.   
    Hieraus resultieren jährliche Mehraufw endungen in Höhe von 57.100 €.  
(ENDE Auszug) 
 
*)  Geändert beschlossen: Erweiterung um das Forum für Willkommenskultur  
     und die ehrenamtliche muslimische Flüchtlingshilfe.   
**) Ergänzender Ratsbeschluss im Dezember 2018: zwei zusätzliche halbe  
     Stellen (75.888 €) zur Stärkung der Bezirke Innenstadt und Ehrenfeld, s. Session  
     Nr. 3841/2018, somit insgesamt 11 halbe Stellen (410.688 €).

5 
Mit gleichem Beschluss beauftragte der Rat die Verwaltung mit der Evaluierung der ge-
troffenen Maßnahmen.  
Die Evaluation zur Optimierung der medizinischen Versorgung erfolgt durch eine geson-
derte Ratsvorlage (Evaluation Mindeststandards - Teil I: Medizinische Grundversorgung 
von Geflüchteten in städtischen Einrichtungen), s. Session: 2811/2019. 
Der beiliegende Bericht „Evaluation Mindeststandards zur Flüchtlingsunterbringung -Teil II: 
Verbesserung des Betreuungsschlüssels sowie Maßnahmenpakete zur Stärkung des Eh-
renamtes“ beschreibt die o.g. Maßnahmen (Punkte 1 und 2 a-f), ihre Entwicklung seit den 
beschlossenen Mindeststandards bis heute, die Wirkung der getroffenen Maßnahmen so-
wie die sich daraus ableitenden Konsequenzen: 
 
 
Zu 1) Verbesserter Betreuungsschlüssel 1:60 
Für die Umsetzung des Betreuungsschlüssels 1:60 in den damals noch betriebenen Ein-
richtungen Luzerner Weg, Hardtgenbuscher Kirchweg, Butzweiler Hof, Friedrich-
Naumann-Straße, Mathias -Brüggen-Straße, Robert-Perthel-Straße und Ostlandstraße b e-
schloss der Rat am 11.7.17 jährliche Mehraufwendungen in Höhe von 640.000 €. Künftig 
würden finanzielle Aufwendungen nur dann entstehen, wenn Kojen-Standorte aus der Re-
serve belegt werden. Davon fallen bis 2021 jedoch einige weg (z.B. Butzweilerhof bereits 
2020). Für die anderen Reserveplätze gilt der Betreuungsschlüssel 1:80. 
Bei Inanspruchnahme von (Reserve-)Plätzen in Leichtbauhallen und vergleichbaren No t-
unterkünften sollte es auch künftig möglich bleiben, den verbesserten Betreuungsschlüs-
sel fachlich begründet anzuwenden. Ein höherer Schlüssel wirkt zudem deeskalierend. 
Dies gilt besonders für Standorte mit erhöhtem Konfliktpotential (z.B. aufgrund der gerin-
gen Privatsphäre an Standorten mit Kojenunterbringung). Auch für Standorte mit hohem 
Betreuungsbedarf, der sich aus der Zusammensetzung der Bewohnerschaft ergeben 
kann, ist es empfehlenswert, auf entsprechende Betreuungskapazitäten zurückgreifen zu 
können. Fachkräfte der Sozialen Arbeit sind sowohl für Geflüchtete als auch für die An-
wohnerschaft wichtige Ansprechpartner vor Ort. Dies trägt zur Akzeptanz und Integration 
der Unterbringungseinrichtungen für Geflüchtete in der Nachbarschaft bei. Die Verwaltung 
empfiehlt somit, an der Möglichkeit des verbesserten und situativ anzuwendenden Betreu-
ungsschlüssels von 1:60 festzuhalten. Für diese Maßnahme werden für die Jahre 2020 
und 2021 voraussichtlich keine finanziellen Mittel benötigt. 
( geringerer Umfang als bisher) 
 
Zu 2 a) Finanzierung von Stellen in bestimmten Einrichtungen 
Für Einrichtungen mit besonderem Unterstützungsbedarf auf Grund der Lage, Größe oder 
Belegung bewilligte der Rat in 2017 die Finanzierung von 4,0 Stellen. Insbesondere an grö-
ßeren, dezentral gelegenen Standorten sind die Gewinnung von engagierten Bürger*innen 
und die Koordination des ehrenamtlichen Engagements eine Herausforderung. Durch die bei 
den Heimleitungen der nachfolgend aufgeführten Einrichtungen angebundenen Ehrenamts-
koordinator*innen kann eine Unterstützung der Geflüchteten und eine Entlastung der Heim-
leitungen mit Blick auf das Ehrenamt nach wie vor erreicht werden: 
 Herkulesstraße (0,5 Stelle) 
 An den Gelenkbogenhallen (0,25 Stelle) 
 Hermann-Heinrich-Gossen-Straße und Max -Planck-Straße (0,25 Stelle)  
 Josef-Broicher-Straße (0,5 Stelle) 
 Schlagbaumsweg (0,5 Stellen) 
 Aloys-Boecker-Straße (0,25 Stelle) 
 Haferkamp (0,5 Stellen)

6 
 Neusser Landstraße / Fühlingen (0,25 Stelle)  
 Sinnersdorfer Straße (0,25 Stelle ab Bezug) 
Die Verwaltung empfiehlt, diese Stellen (insgesamt nur noch 3,25 statt 4,0) für die ehren-
amtlichen Koordinierungsaufgaben in Einrichtungen mit besonderem Unterstützungsbe-
darf zur Deckung des zusätzlichen Bedarfs beizubehalten.  
( geringerer Umfang als bisher) 
 
Zu 2 b) 9 x 0,5 Stellen in den Bürgerämtern 
Die Stellen bei den Bürgerämtern sind ein wichtiges Verbindungsglied zwischen Verwal-
tung und Ehrenamt und unterstützen die Konzeption und Umsetzung neuer bezirksorien-
tierter Projekte und Angebote in den Themenfeldern Vernetzung, Beratung und Informati-
on wirkungsvoll. Die Verwaltung empfiehlt, die Stellen weiterhin vollumfänglich beizubehal-
ten, um die derzeit wachsenden und sich stetig weiter etablierenden Strukturen nicht zu 
gefährden und das Ehrenamt vor Ort in den Stadtbezirken weiter zu stärken. 
( Umfang wie bisher) 
 
Zu 2 c) 11 x 0,5 Stellen bei freien Trägern, KABE -Mitgliedern, dem Forum für Willkom-
menskultur und dem AK Muslimische Flüchtlingsarbeit 
Die Stellen bei den freien Trägern, den Mitgliedern der KABE, dem Forum für Willkom-
menskultur sowie dem AK muslimische Flüchtlingsarbeit ermöglichen die Festigung des 
Bewährten, die bedarfsgerechte Anpassung bestehender Angebote und die Konzeption 
und Umsetzung neuer bezirksorientierter Projekte und Angebote in den Themenfeldern 
Fortbildung, Vernetzung, Beratung und Information. Die Verwaltung empfiehlt, sie weiter-
hin vollumfänglich beizubehalten, um die derzeit wachsenden und sich stetig weiter etab-
lierenden Strukturen nicht zu gefährden und das Ehrenamt weiter zu stärken. 
( Umfang wie bisher) 
 
Zu 2 e) Ausbau und Pflege Wiku 
Die Fördersumme in Höhe von 11.300 € wurde im Berichtszeitraum vollständig ausge-
schöpft und wird auch in 2020 ff erforderlich sein, um die Plattform einerseits in der neuen 
Qualität weiter anbieten und andererseits in Bezug auf künftige technische Erfordernisse 
stetig anpassen zu können. Die Verwaltung empfiehlt, die genannte Fördersumme auch 
künftig vollumfänglich bereitzustellen. 
( Umfang wie bisher) 
 
Zu 2 f) Administrative Unterstützung der Willkommensinitiativen 
Die finanziellen Mittel zur administrativen Unterstützung der Willkommensinitiativen, z.B. 
für die Einrichtung eines Minijobs, stärken und entlasten die Initiativen. Die Mittel waren in 
2018 nicht auskömmlich. Eine Aufstockung der Mittel auf 88.000 € erfolgte über den Ver-
änderungsnachweis zum städtischen Haushalt in 2018 und für 2019. Für 2020 wurde ein 
Haushaltsplanansatz in Höhe von 90.000 € berücksichtigt. Die Verwaltung empfiehlt, die-
sen Ansatz zu beschließen. 
( höherer Umfang als bisher) 
 
Zu 3) Künftige turnusmäßige Überprüfung der 2 x 0,5 Stellen für das Forum für Willkom-
menskultur (Basisausstattung) im Rahmen der Mindeststandards 
Im Jahr 2015 beschloss der Rat, die beiden Träger des Forums für Willkommenskultur 
(Kölner Freiwilligen Agentur und Kölner Flüchtlingsrat e.V.) jeweils im Umfang einer 0,5 
Stelle (insg. 78.000 €) zu bezuschussen. 
Diese Basisausstattung wurde in 2018 durch Beschluss des Rates (Session 3153/2018) 
verlängert bis Ende 2021. Das Forum fördert als Anlaufstelle für Freiwillige und weitere

7 
Akteure in der Flüchtlingsarbeit die Vernetzungsarbeit, den Austausch von haupt- und eh-
renamtlich Tätigen und bietet Qualifizierungs- und Informationsangebote für Engagierte 
und Interessierte (z.B. in Form von Barcamps). Der Auftrag an das Forum für Willkom-
menskultur aus den Beschlüssen des Rates von 2015 (Basisausstattung) und 2018 (Ver-
längerung) sowie aus den Mindeststandards betrifft das identische Aufgabenspektrum. Mit 
den Mindeststandards sollte ausdrücklich der städtische Auftrag an das Forum quantitativ 
ausgeweitet werden. Eine Zusammenführung der Förderung der o.g. 2 x 0,5 Stellen und 
der 1 x 0,5 Stelle (s. Punkt 2 c) wird empfohlen. Die turnusmäßige Überprüfung der 1,5 
Stellen sollte künftig im Rahmen der Mindeststandards vorgenommen werden. 
 
Fazit: Die im Juli 2017 verabschiedeten o.g. Mindeststandard-Maßnahmen haben ihre 
Wirkung gezeigt. (siehe ausführliche Darstellung im beiliegenden Bericht) Die Verwaltung 
empfiehlt, die Maßnahmen im derzeit praktizierten Umfang weiterhin zu fördern. 
Alle Maßnahmen aus den Mindeststandards müssen auch künftig regelmäßig auf Be-
darfsgerechtheit und Angemessenheit geprüft werden. Dabei sind Veränderungen auf 
Grund neuer Erkenntnisgewinne, dem Rat rechtzeitig zur Entscheidung vorzulegen. 
 
Vergleich der Aufwendungen / Auswirkungen auf den Haushalt 
 Jährliche Aufwendungen 
 bisher 
Jährliche Aufwendungen 
 neu bis 2021 
1).Sachaufwendungen    640.000 €               0 € 
2a) Sachaufwendungen    297.600 €    241.800 € 
2b) Personalaufwendungen    361.600.€    361.600 € 
2c) Sachaufwendungen    410.688 €    410.688 € 
2e) Sachaufwendungen      11.300 €      11.300 € 
2f) Sachaufwendungen      88.000 €      90.000 € 
3) Sachaufwendungen      78.000 €      78.000 € 
Gesamt 1.887.188 € 1.193.388 € 
 
 
Anlage

Beratungsverlauf (4)

14.01.2020 Integrationsrat
TOP 8.2 Vorberatung (Fachausschuss)
Zur Sitzung
16.01.2020 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 8.2 Vorberatung (Fachausschuss)

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
03.02.2020 Finanzausschuss
TOP 10.4 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
06.02.2020 Rat
TOP 10.14 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3557/2019
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
03.12.2019
Erstellt
10.10.2019 17:32