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2014/0494

Frauenförderplan des Eigenbetriebes Darmstädter Werkstätten und Wohneinrichtungen für die Jahre 2015 bis 2020

Magistratsvorlage 08.12.2014

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2014/0494

2805 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
11.12.2014 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat I 
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Eigenbetrieb 
Darmstädter Werkstätten   OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2014/0494 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Frauenförderplan des Eigenbetriebes Darmstädter Werkstätten und 
Wohneinrichtungen für die Jahre 2 015 bis 2020 
 
Vorlage vom: 08.12.2014  
 
Beschlussvorschlag : 
 
Der Magistrat stimmt dem Frauenförderplan (Umlaufbeschluss der Betriebskommission vom 8. 
Dezember 2014 bezüglich der Vorlage vom 2. Dezember 2014 -EDW Vorlage 07/2014-) zu. 
 
 
 
 
Anlagen: EDW - BK Vorlage 2014 07 Frauenförderplan 2015 -2020 
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 2 - 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage  2014/0494 vom 08. Dezember 2014:  
 
Der Frauenförderplan der Stadt und ihrer Eigenbetriebe läuft zum 31.12.2014 aus und es ist 
notwendig, dass ab 01.01.2015 ein neuer Förderplan in Kraft ist. 
 
Die Frauenbeauftragte des EDW, Frau Krämer, ist Mitglied in der Arbeitsgruppe AG HGLG 
(Arbeitsgruppe zum Hessischen Gleichstellungsgesetz). In dieser Arbeitsgruppe wurde der 
neue Frauenförderplan für die Stadtverwaltung und alle städtischen Eigenbetriebe gemeinsam 
erarbeitet.  
Die Arbeitsgruppe hat intern besprochen, dass sich auch der EDW dem dort erarbeiteten 
Frauenförderplan inhaltlich anschließt. Dies war bei dem vorherigen Frauenförderplan ebenfalls 
die Vorgehensweise. 
 
Der nun vorgelegte Frauenförderplan für den Eigenbetrieb Darmstädter Werkstätten und 
Wohneinrichtungen entspricht inhaltlich dem bereits für die Stadtverwaltung und deren übrige 
Eigenbetriebe beschlossenen Förderplan.  
 
Im Abstand von zwei Jahren wird durch Berichterstattung die Wirksamkeit des 
Frauenförderplans überprüft. Die formale Zustimmung der Personalvertretung und der 
Frauenbeauftragten wurde eingeholt. 
 
Der Magistrat stimmt dem Frauenförderplan (Umlaufbeschluss der Betriebskommission vom 
8. Dezember 2014 bezüglich der Vorlage vom 2. Dezember 2014 -EDW Vorlage 07/2014-) zu 
und leitet die Vorlage zur Beschlussfassung an die Stadtverordnetenversammlung weiter. 
 
 
Darmstadt, 8. Dezember 2014 
 
Dezernat I   Dezernat V 
 
 
 
 
Jochen Partsch  Barbara Akdeniz 
Oberbürgermeister  Stadträtin

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- 2 - 
 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
11.12.2014 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat I 
Dezernat V an die Stadtverordnetenversam mlung 
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Eigenbetrieb 
Darmstädter Werkstätten   OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
I 10 
V 519 530 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2014/0494 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
582 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Frauenförderplan des Eigenbetriebes Darmstädter Werkstätten und 
Wohneinrichtungen für die Jahre 2 015 bis 2020 
 
Vorlage vom: 08.12.2014  
 
Beschlussvorschlag : 
 
Der Magistrat stimmt dem Frauenförderplan (Umlaufbeschluss der Betriebskommission vom 8. 
Dezember 2014 bezüglich der Vorlage vom 2. Dezember 2014 -EDW Vorlage 07/2014-) zu. 
 
 
 
 
Anlagen: EDW - BK Vorlage 2014 07 Frauenförderplan 2015 -2020 
 
Datenschutzrelevante Anlage:

- 3 - 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom 17.12.2014 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

Begründung zur Magistratsvorlage  2014/0494 vom 08. Dezember 2014:  
 
Der Frauenförderplan der Stadt und ihrer Eigenbetriebe läuft zum 31.12.2014 aus und es ist 
notwendig, dass ab 01.01.2015 ein neuer Förderplan in Kraft ist. 
 
Die Frauenbeauftragte des EDW, Frau Krämer, ist Mitglied in der Arbeitsgruppe AG HGLG 
(Arbeitsgruppe zum Hessischen Gleichstellungsgesetz). In dieser Arbeitsgruppe wurde der 
neue Frauenförderplan für die Stadtverwaltung und alle städtischen Eigenbetriebe gemei nsam 
erarbeitet.  
Die Arbeitsgruppe hat intern besprochen, dass sich auch der EDW dem dort erarbeiteten 
Frauenförderplan inhaltlich anschließt. Dies war bei dem vorherigen Frauenförderplan ebe nfalls 
die Vorgehensweise. 
 
Der nun vorgelegte Frauenförderplan für den Eigenbetrieb Darmstädter Werkstätten und 
Wohneinrichtungen entspricht inhaltlich dem bereits für die Stadtverwaltung und deren übrige 
Eigenbetriebe beschlossenen Förderplan.  
 
Im Abstand von zwei Jahren wird durch Berichterstattung die Wirksamkeit des 
Frauenförderplans überprüft. Die formale Zustimmung der Personalvertretung und der 
Frauenbeauftragten wurde eingeholt. 
 
Der Magistrat stimmt dem Frauenförderplan (Umlaufbeschluss der Betriebskommission vom 
8. Dezember 2014 bezüglich der Vorlage vom 2. Dezember 2014 -EDW Vorlage 07/2014-) zu 
und leitet die Vorlage zur Beschlussfassung an die Stadtverordnetenversammlung weiter. 
 
 
Darmstadt, 8. Dezember 2014 
 
Dezernat I   Dezernat V 
 
 
 
 
Jochen Partsch  Barbara Akdeniz 
Oberbürgermeister  Stadträtin

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- 1 - 
 
 
 
 
 
 
 
 
Frauenförderplan 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Plan zur Herstellung beruflicher Chancengleichheit von Frauen und Männern im 
Eigenbetrieb Darmstädter Werkstätten und Wohneinrichtungen der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt auf Grundlage des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes – HGlG 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
2015 – 2020

- 2 - 
Inhaltsverzeichnis  
 
Seite  
 3  Vorwort  
 4   Ziele  
 4                    - Zielvorgaben 
 4                    - Gleichstellungsgebot 
 4  - Diskriminierungsverbot 
 4  - Berufliche Chancengleichheit als Gemeinschaft saufgabe 
 5  - Verantwortlichkeit der Führungskräfte 
 5  - Vereinbarkeit von Beruf und Familie 
 5   Maßnahmen  
 5  - Verbesserung der Arbeitsbedingungen I Aufwert ung von Tätigkeiten 
 6  - Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) 
 6  - Stellenbesetzung I Ausschreibung I Auswahlent scheidungen  
 7  - Personalentwicklung 
 8  - Gremienbesetzung 
 8  - Vereinbarkeit Beruf und Familie I familienger echte Arbeitszeit ITeilzeitbeschäftigung I 
     Beurlaubung 
10   Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz 
10  Finanzierung 
10  Rechte der Beschäftigten 
10  Fortschreibung 
10  - Fortschreibung 
10  - Berichtswesen  
10  Rechtsgrundlagen I Geltungsbereich  
10  - Hessisches Gleichberechtigungsgesetz 
11  - Geltungsbereich und -dauer  
11  Statistische Bestandsaufnahme 
11  - Stichtag 
11  - Bestandsaufnahme 
11   Akteurinnen I Akteure 
 
Anlage             Bestandsaufnahme 30.06.2014 (Seiten 1- 2)

- 3 - 
 
 
Vorwort 
 
Frauen und Männer sind gleichberechtigt. Darum förd ert und fordert die Wissenschaftsstadt Darmstadt 
aktiv die tatsächliche Durchsetzung der Chancenglei chheit von Frauen und Männern innerhalb ihrer 
Dienststellen 
1 auf der Grundlage des Artikels 3 des Grundgesetzes  und der Verpflichtung durch das 
Hessische Gleichberechtigungsgesetz (HGlG). 
Dieses Ziel des Frauenförderplans ist auch vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung und des 
daraus resultierenden Fachkräftemangels für die Per sonalentwicklung bei der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt wichtig. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt  kann es sich ebenso wenig wie 
Wirtschaftsunternehmen leisten, auf gut ausgebildet e und engagierte Frauen zu verzichten oder diese ni cht 
sinnvoll einzusetzen. Frauenförderung und eine fami lienorientierte Personalpolitik sind ein Gewinn für  alle 
Beteiligten und ein entscheidender Wettbewerbsvorteil. 
Wir sind in den vergangenen Jahren durch die Frauen förderung unserem Ziel der Gleichberechtigung und 
Gleichbehandlung von Frauen und Männern in der Verwaltung ein wesentliches Stück näher gekommen.  
Dennoch müssen wir unsere Bemühungen fortsetzen und  durch gezielte Maßnahmen, Personalentwicklung 
und Angebote zur besseren Vereinbarkeit von “Famili e und Beruf“ sowie “Pflege und Beruf“ die 
Kompetenzen der weiblichen Beschäftigten nutzen und Frauen weitere Chancen eröffnen. 
Die Verantwortung für das Gelingen und die Umsetzun g des vorliegenden Frauenförderplanes übernehmen 
der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt, die  Personalvertretungen, die Frauenbeauftragten sowie  
die Beschäftigten der Dienststellen, insbesondere die Führungskräfte. 
Die Maßnahmen werden im zweijährigen Rhythmus überp rüft und auf ihre Wirkung hin modifiziert. Das 
Gleiche gilt für die Zielvorgaben gemäß § 5 Absatz 3 HGlG. 
Darmstadt, den  
 
 
 
 
Jochen Partsch Barbara Akdeniz 
Oberbürgermeister Stadträtin 
 
 
 
 
                                                           
1 Dienststellen nach § 2 Abs. 3 und 4 HGlG sind: Die Stadtverwaltung, die Feuerwehr und 
die Eigenbetriebe

- 4 - 
 
1  Ziele    § 5 Abs. 3 HGlG    
Zielvorgaben  
Die Zielvorgaben dieses Frauenförderplans beruhen auf der Grundlage der Ist-Analyse vom 
30.06.2014 (siehe Anlage Bestandsaufnahme), die ständig fortgeschrieben wird. Die 
Fortschreibungen werden anschließend zum 31.12.2014 und jeweils zum 31.12. der Folgejahre 
erstellt. In den Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, werden bei entsprechender 
Eignung, Befähigung und fachlicher Qualifikation Stellen mit Frauen besetzt, bis Parität erreicht ist. 
Frei werdende Stellen werden nach § 5 Abs. 2, Ziffer 4 HGlG geschätzt, da diese Stellen 
Aufstiegsmöglichkeiten für Frauen darstellen. Eine frauenfördernde Personalentwicklungsplanung 
wird unter Berücksichtigung aller Auflagen, die sich aus der Haushaltskonsolidierung ergeben, 
konzipiert. In Verknüpfung der Schätzzahlen mit der frauenfördernden 
Personalentwicklungsplanung werden Maßnahmen entwickelt.  
 
Gleichstellungsgebot 
Der Frauenförderplan hat das Ziel, das im Grundgesetz verankerte und im Hessischen 
Gleichberechtigungsgesetz konkretisierte Gleichstellungsgebot von Frauen und Männern zu 
verwirklichen. Dort, wo Benachteiligungen und/oder Unterrepräsentanzen bestehen, werden diese 
beseitigt.  
 
Diskriminierungsverbot 
Frauen und Männer dürfen wegen ihres Geschlechtes nicht diskriminiert werden. Eine 
Diskriminierung liegt auch dann vor, wenn sich eine geschlechtsneutral formulierte Regelung oder 
Maßnahme tatsächlich auf ein Geschlecht wesentlich häufiger nachteilig oder seltener vorteilhaft 
auswirkt und dies nicht durch zwingende Gründe objektiv gerechtfertigt ist. Dazu wird ergänzend 
auf die Vorschriften des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) hingewiesen.  
In Zusammenarbeit mit den zuständigen Fachstellen werden Maßnahmen entwickelt, die weibliche 
Beschäftigte mit möglichen Mehrfachdiskriminierungen (z.B. Frauen mit Migrationshintergrund, 
Frauen mit Behinderung) gezielt fördern. 
 
Berufliche Chancengleichheit als Gemeinschaftsaufgabe 
Die berufliche Chancengleichheit von Frauen und Männern ist eine Gemeinschaftsaufgabe aller und 
insbesondere des Staates (vgl. Art. 3 Abs. 2 Grundgesetz). Die Chancengleichheit von Frauen und 
Männern und die Frauenförderung sind daher Aufgaben, die von allen Dezernaten, Ämtern, 
Verwaltungsstellen und Eigenbetrieben gleichermaßen wahrzunehmen sind.

- 5 - 
Es ist zu gewährleisten, dass u.a. Personalentwicklungsmaßnahmen, Beurteilungen und 
Bewertungssysteme, wie Leistungsentgelte diskriminierungsfrei und geschlechtergerecht umgesetzt 
werden. Zur diskriminierungsfreien Gestaltung der Leistungsvergütung werden Führungskräfte und 
Beschäftigte sensibilisiert, Personalverantwortliche werden zum Einfluss der 
Geschlechtsstereotypien auf die Beurteilung der Arbeitsleistung geschult. 
 
Verantwortlichkeit der Führungskräfte 
Insbesondere Führungskräfte tragen im Rahmen der ihnen übertragenen Kompetenzen in ihren 
Zuständigkeitsbereichen die Verantwortung dafür, dass die hier formulierten Ziele realisiert werden. 
Es werden weiterhin spezielle Schulungen/Kommunikationsstrategien konzipiert und angeboten. 
 
Vereinbarkeit von Beruf und Familie 2 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt führt ihre familienfreundliche Personalpolitik weiter. Ziel ist die 
gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Erwerbs- und Familienarbeit und die 
bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Diese wird durch die Verknüpfung des HGlG mit den 
Zielen und Maßnahmen des Magistratsbeschlusses im Rahmen des Netzwerkes „Erfolgsfaktor 
Familie“ gefördert (Ziele- und Maßnahmenkatalog „Erfolgsfaktor Familie“). Maßnahmen zur 
Arbeitszeit- und Arbeitsortflexibilisierung, Kinderbetreuung, beruflichem Wiedereinstieg, 
Vereinbarkeit von Beruf und Familie auch für Väter, Führungspositionen in (vollzeitnaher) Teilzeit 
und sonstige Personalentwicklungsmaßnahmen, unter Berücksichtigung vereinbarkeitsfördernder 
Aspekte, tragen zur Umsetzung der Ziele bei. 
 
2  Maßnahmen  
Verbesserung der Arbeitsbedingungen I Aufwertung von Tätigkeiten  § 5 Abs. 6 HGlG             
Arbeitsbereiche, die traditionell ausschließlich mit Männern besetzt waren, dürfen nicht als 
gegeben hingenommen werden. Der Unterrepräsentanz von Frauen in diesen Arbeitsbereichen ist 
mit geeigneten Maßnahmen entgegenzuwirken. In den meisten Fällen können solche Arbeitsplätze 
ohne weitere Maßnahmen auch mit Frauen besetzt werden. Wo dies nicht der Fall ist, müssen z.B. 
die Zugangs- und Arbeitsbedingungen durch Errichtung zusätzlicher Umkleidemöglichkeiten, 
Toilettenräume, Nasszellen, Ruheräume oder den Einsatz von technischen Hilfsmitteln so gestaltet 
werden, dass die Beschäftigung von Frauen ermöglicht wird. Bei Arbeiten mit hoher körperlicher 
oder einseitiger Belastung sollen diese durch geeignete technische Hilfsmittel und/oder präventive 
Gesundheitsmaßnahmen für alle erleichtert werden. Die notwendigen finanziellen Mittel sind zur 
Verfügung zu stellen. Zu einer Verbesserung der Beschäftigungsmöglichkeiten für Frauen gehört 
auch, dass bei baulichen Maßnahmen im Sinne von Modernisierungsvorhaben, sowie Neubauten 
die Belange von Frauen bereits in die (Entwurfs-)Planung integriert werden.  
                                                           
2 Die Formulierung „Vereinbarkeit von Beruf und Familie“ beinhaltet immer sowohl Vereinbarkeit 
von Beruf und Kindern sowie die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege.

- 6 - 
Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM)  
Durch die demografische Entwicklung kommt der Stärkung von gesund erhaltenden Faktoren und 
Ressourcen der Beschäftigten besondere Bedeutung zu. Das Konzept des BGM berücksichtigt die 
unterschiedlichen Gesundheitsaspekte von Frauen und Männern und vermittelt diese insbesondere 
an Führungskräfte. 
 
Stellenbesetzung I Ausschreibung I Auswahlentscheidungen    §§ 7 - 10 HGlG    
Ziel ist, bei der Besetzung von Stellen Unterrepräsentanz von Frauen in bestimmten Besoldungs- 
und Entgeltgruppen zu beseitigen. 
  
In allen Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, sind zu besetzende Personalstellen 
grundsätzlich auszuschreiben. 
 
Die durch den demografischen Wandel und den drohenden Fachkräftemangel schwieriger werdende 
Aufgabe der Personalgewinnung soll unter Berücksichtigung von Gleichstellungsbewusstsein und 
Genderkompetenz bearbeitet werden. 
 
Die durch Familienarbeit erworbenen Fähigkeiten und Erfahrungen sind in so weit zu 
berücksichtigen, als ihnen für die Eignung, Leistung und Befähigung Bedeutung zukommt (z.B. 
Organisationsgeschick, Zeitmanagement). Zur Selbsteinschätzung und Darlegung dieser 
Kompetenzen steht Beschäftigten der „Kompetenzpass“ als Instrument zur Verfügung. 
 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt bekennt sich zur familienfreundlichen Personalpolitik. Daher 
ermöglicht sie Teilzeitbeschäftigten eine bevorzugte Berücksichtigung bei der Besetzung von 
Stellen und Stellenanteilen auch, wenn sie ihre Stunden unbefristet reduziert haben. 
Entsprechendes gilt für Beschäftigte, die vorzeitig aus einer befristeten Teilzeitbeschäftigung oder 
aus der Elternzeit zurückkehren.  
 
Bei der Erstellung von Informationsschriften, insbesondere für Ausbildungsberufe in denen Frauen 
unterrepräsentiert sind, wird ein besonderer Blick darauf gelegt, dass sich auch Mädchen und 
junge Frauen angesprochen fühlen. Praktika für Schülerinnen und Plätze am Girls‘ Day werden 
besonders in unterrepräsentierten Ausbildungsberufen ermöglicht. Damit sollen junge Frauen auf 
diese Ausbildungsmöglichkeit aufmerksam gemacht und zur Bewerbung veranlasst werden. 
Ausbildung in Teilzeit, besonders für allein erziehende Mütter und Väter, ist bei der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt möglich.

- 7 - 
Personalentwicklung  § 11 HGlG           
Bei Maßnahmen zur Personalentwicklung (z.B. Fortbildungsmaßnahmen, Beschäftigten-
Vorgesetzten-Gespräche usw.) haben alle Dienststellen die Chancengleichheit und die Vereinbarkeit 
von Beruf und Familie als Leitprinzipien zugrunde zu legen. Insbesondere bei Fortbildungen für 
Führungskräfte sowie Veranstaltungen, die gezielt auf die Übernahme von Führungspositionen 
vorbereiten, sind diese Leitprinzipien zu vermitteln. Genderkompetenz und Fortbildungsinhalte zu 
Gleichstellungsaspekten sind verbindliche Vertragsbestandteile mit Dozentinnen und Dozenten.  
 
Für weibliche Beschäftigte werden besondere Fortbildungsmaßnahmen angeboten, die eine 
Weiterqualifikation ermöglichen und auf die Übernahme von Tätigkeiten, bei denen Frauen 
unterrepräsentiert sind, vorbereiten. 
 
Um die Karriereentwicklung von Frauen und deren Chancen zur Übernahme von höherwertigen 
Funktionen zu verbessern, sind ihnen die Teilnahme an Schulungen zu ermöglichen und 
qualifizierende Aufgaben zu übertragen (z.B. Mitarbeit und Leitung von Arbeitsgruppen, 
Projektmanagement, Stellvertretungsfunktionen). Dabei ist insbesondere darauf zu achten, dass 
Teilzeitkräfte unter Berücksichtigung ihrer besonderen Arbeitszeit einbezogen werden. 
Führungskräfte sollen durch direkte Ansprache und im Rahmen der Beschäftigten-Vorgesetzten-
Gespräche Mitarbeiterinnen motivieren und unterstützen, sich auf höherwertige Stellen oder auf 
Stellen, die auf eine höherwertige Tätigkeit vorbereiten, zu bewerben sowie entsprechende 
Weiterbildungen zu besuchen. 
 
Dienstbesprechungen, Sitzungen, Fortbildungen und Versammlungen werden geplant im 
Gleichgewicht zwischen betrieblichen Anforderungen und privaten Bedürfnissen im Bereich der 
Vereinbarkeit. Während der Teilnahme an Fortbildungen ist bei Bedarf eine Kostenübernahme zur 
Kinderbetreuung oder zur Betreuung von nach ärztlichem Zeugnis pflegebedürftigen Angehörigen 
gemäß § 11 Abs. 4 HGlG zu erstatten. 
 
Beurlaubte sind über Fortbildungsangebote zu informieren. Ihnen ist die Teilnahme an 
Fortbildungsveranstaltungen des städtischen Fortbildungsprogramms zu ermöglichen. Die Kosten 
hierfür werden übernommen. 
 
Beschäftigten eines Amtes soll Gelegenheit gegeben werden, auch zu mehreren an der gleichen 
Fortbildungsveranstaltung teilzunehmen, sofern dem keine begründeten dienstlichen Belange 
entgegenstehen.

- 8 - 
Gremienbesetzung § 12 HGlG   
Bei der Besetzung von Kommissionen, Beiräten, Verwaltungs- und Aufsichtsräten sowie sonstigen 
Gremien sollen gemäß § 12 HGlG mindestens die Hälfte der Mitglieder Frauen sein. Zur Umsetzung 
dieser Regelung hat die Stadtverordnetenversammlung am 18.12.2012 (SV-Nr. 2012/0074) den 
Beschluss gefasst, konsequent an der Erhöhung des Frauenanteils auf verschiedenen 
Führungsebenen der Verwaltung und bei städtischen Beteiligungen zu arbeiten, um das Ziel 
schrittweise zu erfüllen. Im Rahmen der Überprüfung ist zu ermitteln, in welchen Kommissionen, 
Beiräten, Verwaltungs- und Aufsichtsräten sowie sonstigen Gremien die paritätische Besetzung 
eingeführt werden kann. Ergänzend dazu hat der Magistrat eine geschlechterdifferenzierte 
Übersicht der städtischen Vertreterinnen und Vertreter in Gremien erstellt (MV 2013/0333).  
 
Zur Definition des Begriffes „Gremium“ können die „Leitlinien zum Umgang mit der Verpflichtung 
zur paritätischen Besetzung von Gremien gemäß § 12 HGlG des Hessischen Ministeriums für 
Soziales und Integration“ herangezogen werden. 
 
Vereinbarkeit Beruf und Familie I familiengerechte Arbeitszeit I Teilzeitbeschäftigung I 
           Beurlaubung    § 13 HGlG   
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt fördert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für alle ihre 
Beschäftigten, unter anderem durch flexible, familienfreundliche Arbeitszeiten. Mit der 
Dienstvereinbarung „Arbeitszeit“ aus dem Jahr 2011 ist ein sehr flexibler Rahmen vorgegeben, der 
verschiedenste Arbeitszeitmodelle ermöglicht. Teilzeitarbeit als ein Aspekt der betrieblichen 
Gleichberechtigungspolitik soll Frauen und Männern ermöglichen, die beruflichen und familiären 
Verpflichtungen optimal zu koordinieren. Sie verknüpft alle im „Erfolgsfaktor Familie“ benannten 
Ziele und Maßnahmen mit den Zielen und Maßnahmen des Frauenförderplans. 
 
Teilzeitarbeit ist grundsätzlich auf allen Stellen und in allen Bereichen möglich; dies gilt 
insbesondere auch für die Wahrnehmung von Führungs- und Leitungsaufgaben und Bereiche, die 
nach Dienst- und Schichtplänen arbeiten.  
 
Über die verschiedenen Teilzeitarbeitsmöglichkeiten sowie die Möglichkeit, befristet die Arbeitszeit 
reduzieren zu können, informieren die Personalabteilung, die Frauenbeauftragte und die 
Personalvertretung. Beschäftigte, die eine Teilzeitbeschäftigung oder eine Beurlaubung beantragen, 
werden auf die Folgen, insbesondere in Bezug auf renten-, arbeitslosenversicherungs- und 
versorgungsrechtliche Ansprüche, in allgemeiner Form hingewiesen. Es obliegt den Beschäftigten, 
sich dann eingehender beraten zu lassen.

- 9 - 
Beurlaubten Beschäftigten werden kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse bei vorübergehendem 
Personalbedarf der Dienststelle vorrangig angeboten. 
 
Anträgen von Beschäftigten auf flexible Arbeitszeit zur Betreuung von Kindern und 
pflegebedürftigen Angehörigen ist zu entsprechen, soweit nicht dringende dienstliche und 
betriebliche Belange entgegenstehen. 
 
Bei Teilzeitbeschäftigungen und Beurlaubungen aus den genannten familiären Gründen sowie  
für die Zeit des Beschäftigungsverbotes nach § 6 des Mutterschutzgesetzes und § 1 Abs. 1 Satz 1 
Nr. 2 der Hessischen Mutterschutz- und Elternzeitverordnung (siehe hierzu auch § 13 Abs. 3 HGlG) 
ist ein personeller Ausgleich vorzunehmen. 
 
Überwiegend nehmen Männer von den 14 möglichen Monaten Elternzeit nur 2 Monate in Anspruch. 
Im Sinne der geschlechtergerechten Teilhabe an der Erwerbs- und Familienarbeit für Frauen und 
Männer soll Vätern eine länger dauernde Elternzeit ermöglicht werden. Dafür sollen Führungskräfte 
und werdende Väter gezielt angesprochen werden. Auch für zweimonatige Elternzeiten ist ein 
personeller Ausgleich vorzunehmen bzw. gesetzeskonforme Kompensationslösungen zu überprüfen. 
 
Bei Stellenbesetzungen und Weiterbildungsmöglichkeiten wird darauf geachtet, dass 
Teilzeitbeschäftigte gegenüber Vollzeitbeschäftigten nicht benachteiligt werden.  
 
Beschäftigten, die sich in Elternzeit oder familienbedingter Beurlaubung befinden, ist auf Wunsch 
ein strukturierter Wiedereinstieg zu ermöglichen. Zur Planung und Erleichterung des beruflichen 
Wiedereinstiegs gehören Fortbildungsplanung für Beschäftigte in Elternzeit, strukturierte Come-
back-Programme und Kontakthalteprojekte. Ihnen ist hierzu ein Intranetzugang zu ermöglichen. 
 
Bei Maßnahmen zur Flexibilisierung des Arbeitsortes - wie alternierende (Tele)arbeit - sind 
Beschäftigte, die Beruf und Familie vereinbaren, besonders zu berücksichtigen.  
 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt ist bestrebt, ihren Beschäftigten eine verwaltungsnahe 
Kinderbetreuung durch Kindertagesstättenkontingente zu ermöglichen. Ferienbetreuungsangebote 
sowie ein Notfallbetreuungsangebot „Fluggis Abenteuerland“ stehen bereits zur Verfügung und 
werden weiterhin zur Verfügung gestellt.

- 10 - 
3    Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitplat z   
§ 16 Abs. 1 HGlG I AGG – Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz  
Maßnahmen zum Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz sind in der „Dienstvereinbarung 
zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Darmstadt vor sexueller Belästigung am 
Arbeitsplatz“ vom 19. November 2009 geregelt. Die Einhaltung und Umsetzung der 
Dienstvereinbarung liegt in der Verantwortung der Führungskräfte. Die Teilnahme von 
Führungskräften an entsprechenden Fortbildungsmaßnahmen ist verpflichtend. 
 
4    Finanzierung  
Die zur Durchführung der oben genannten Maßnahmen benötigten Finanzmittel sind zur Verfügung 
zu stellen.  
 
5    Rechte der Beschäftigten  
Die Beschäftigten sind unbeschadet anderer Vorschriften berechtigt, sich in Angelegenheiten, die 
den Frauenförderplan betreffen, an die jeweils zuständige Dezernentin, den jeweils zuständigen 
Dezernenten, die zuständige Frauenbeauftragte, die zuständige Personalvertretung, die Zentrale 
Steuerungsunterstützung, sowie das Amt für Interne Dienste -Personalabteilung- zu wenden. 
 
6   Fortschreibung  
Fortschreibung  
Die Analyse der Beschäftigtenstruktur wird gemäß § 5 Abs. 2 HGlG ständig fortgeschrieben.  
 
Berichtswesen 
Die/der für Fragen der Gleichstellung zuständige Dezernentin/Dezernent berichtet dem Magistrat 
und der Stadtverordnetenversammlung alle zwei Jahre über das Umsetzungsergebnis. 
 
7  Rechtsgrundlagen I Geltungsbereich  
Hessisches Gleichberechtigungsgesetz  
Der vorliegende Frauenförderplan wird aufgestellt aufgrund des Hessischen Gesetzes über die 
Gleichberechtigung von Frauen und Männern und zum Abbau von Diskriminierungen von Frauen in 
der öffentlichen Verwaltung (Hessisches Gleichberechtigungsgesetz - HGlG -) in der Fassung vom 
31. August 2007, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 10. Dezember 2013 (GVBl. S. 
674).

- 11 - 
Geltungsbereich und -dauer  
Dieser Frauenförderplan gilt für den Bereich des Eigenbetriebes Darmstädter Werkstätten und 
Wohneinrichtungen der Wissenschaftsstadt Darmstadt, vom Zeitpunkt der Veröffentlichung an für 
die Dauer von 6 Jahren. 
 
8  Statistische Bestandsaufnahme    § 5 Abs. 2 HGlG 
Stichtag  
Grundlage für diesen Frauenförderplan ist eine detaillierte Ist-Analyse, die erstmals zum Stichtag 
30.06.2014 erhoben wird. Die Fortschreibung erfolgt zum 31.12.2014 und jeweils zum 31.12. der 
Folgejahre. 
 
Bestandsaufnahme 
Bei der Bestandsaufnahme und Analyse der Beschäftigtenstruktur wird für jede Besoldungs- und 
Entgeltgruppe der Anteil der Frauen an den Beschäftigten ermittelt. Dabei wird bei 
Teilzeitbeschäftigten das Beschäftigungsvolumen auf volle Stellen umgerechnet. Die für die Dauer 
einer Beurlaubung oder einer befristeten Teilzeitbeschäftigung eingestellten Ersatzkräfte werden 
zahlenmäßig gesondert erfasst. 
Bei den Beschäftigten wird die zum Zeitpunkt der Erhebung jeweils erreichte Besoldungs- oder 
Entgeltgruppe zu Grunde gelegt. Die Entgeltstruktur erfährt wegen der unterschiedlichen Zeiten des 
Stufenaufstiegs ständig Änderungen.  
  
9 Akteurinnen I Akteure  
Die vom Oberbürgermeister eingerichtete Arbeitsgruppe (AG-HGlG) zur Umsetzung des  
Frauenförderplans und des HGlG bleibt bestehen. Sie setzt sich wie folgt zusammen: 
der Oberbürgermeister oder die Oberbürgermeisterin 
die/der für das Frauenbüro zuständige Dezernentin oder Dezernent 
die Frauenbeauftragte der Stadtverwaltung Darmstadt 
die Frauenbeauftragte der Feuerwehr 
die Frauenbeauftragten aller Eigenbetriebe 
eine Vertreterin oder ein Vertreter des Gesamtpersonalrates 
eine Vertreterin oder ein Vertreter der jeweiligen Personalvertretung innerhalb der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt 
eine Vertreterin, ein Vertreter der Zentralen Steuerungsunterstützung 
zwei Vertreterinnen oder Vertreter des Amtes für Interne Dienste -
Personalabteilung, wobei eine Person für die Geschäftsstelle AG HGlG zuständig 
ist. 
Die Mitglieder der Arbeitsgruppe können sich vertreten lassen.

Frauenförderplan für: Eigenbetrieb Darmstädter Werkstätten und Wohneinrichtungen Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Unterabschnitt: Gesamt Amt für Interne Dienste -Personalabteilung- 
TV-Beschäftigte Stand: Seite:             1 
Entgelt- 
gruppe 
TVöD St.-Ant. St.-Anteile davon St.-Anteile St.-Anteile insgesamt 
insges. Frauen Männer insges. Frauen Männer insges. Frauen Männer insges. Frauen St.Anteile Männer St.Anteile insges . Frauen Männer (mit*) mit* ohne* mit* ohne* 
A C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X
15 Ü 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 
15 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 
14 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 
13 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 
12 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 
11 2 2 0,00 0,00 0,00 0,00 2,00 0,00 0,00 100,00 100,00 
10 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 
9 3 1 2 0,00 1,00 1,00 1,56 2 1,56 0,00 5,56 46,04 46,04 53,96 53,96 
8 1 1 0,00 1,00 1,00 0,77 1 0,77 0,00 2,77 36,10 36,10 63,90 63,90 
7 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 
6 2 2 0,50 0,50 0,50 0,50 3,64 5 3,64 0,00 6,64 69,88 67,43 30,12 32,57 
5 5 1 4 0,00 0,62 0,62 1,02 2 1,02 0,00 6,64 39,76 39,76 60,24 60,24 
4 1 1 0,00 0,00 0,00 0,00 1,00 0,00 0,00 100,00 100,00 
3 3 2 1 0,86 0,86 0,00 0,86 1 0,86 0,00 4,72 78,81 74,09 21,19 25,91 
2 Ü 0 0,00 0,00 6,71 9 6,71 0,00 6,71 100,00 100,00 0,00 0,00 
2 0 0,00 0,00 0,69 1 0,69 0,00 0,69 100,00 100,00 0,00 0,00 
1 1 1 0,00 0,00 1,14 2 1,14 0,00 2,14 100,00 100,00 0,00 0,00 
Summe: 18 6 12 1,36 1,36 0,00 3,12 1,12 2,00 16,39 22 15,62 1 0,77 0,00 0 ,00 0,00 38,87 62,00 60,62 38,00 39,38 
mit* =  einschließlich der Beurlaubten                             ohne* = ohne  Beurlaubte *) Beschäftigte, deren Arbeitszeit befristet reduziert ist (bisher vb - nun tb mit feststehender Rückkehr in Vollbeschäftigung) 
davon 
davon St.-Anteile 
davon 
befristet tb *)
Beurlaubte Vollbeschäftigte Teilzeitbeschäftigte 
unbefristet tb 
30.06.2014 
Männer in % 
davon 
Gesamtbeschäftigtenzahl ohne Ersatzkräfte 
davon Frauen in % 
        nachrichtlich !!!!              
Ersatzkräfte für Beurlaubte und 
befristet Teilzeitbesch.  (Besch.Zahl - 
keine St.Anteile!!)

Frauenförderplan für: Eigenbetrieb Darmstädter Werkstätten und Wohneinrichtungen Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Unterabschnitt: Amt für Interne Dienste -Personalabteilung- 
TV-Beschäftigte Sozial- u. Erz. Dienst Stand: Seite:             1 
Entgelt- 
gruppe 
TVöD-Soz. St.-Ant. St.-Anteile davon St.-Anteile St.-Anteile insgesamt 
u. Erz.Dienst insges. Frauen Männer insges. Frauen Männer insges. Frauen Männer insges. Frauen St.Anteile Männer St.Anteile insges . Frauen Männer (mit*) mit* ohne* mit* ohne* 
A C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X
S18 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 
S17 1 1 0,00 0,00 0,00 0,00 1,00 0,00 0,00 100,00 100,00 
S16 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 
S15 1 1 0,00 0,00 0,00 0,00 1,00 100,00 100,00 0,00 0,00 
S14 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 
S13 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 
S12 1 1 0,00 0,00 0,00 0,00 1,00 0,00 0,00 100,00 100,00 
S11 3 2 1 0,00 0,00 0,79 1 0,79 0,00 3,79 73,61 73,61 26,39 26,39 
S10 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 
S9 1 1 0,00 0,00 0,00 0,00 1,00 100,00 100,00 0,00 0,00 
S8 14 7 7 0,00 5,41 5,41 8,39 10 7,61 1 0,78 0,00 27,80 72,01 72,01 27,99 27,99 
S7 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 
S6 0 0,00 0,00 0,77 1 0,77 0,00 0,77 100,00 100,00 0,00 0,00 
S5 8 3 5 0,00 1,00 1,00 0,00 0,00 9,00 44,44 44,44 55,56 55,56 
S4 2 2 0,00 1,77 1,77 3,82 6 2,22 3 1,60 0,00 7,59 52,57 52,57 47,43 47,43 
S3 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 
S2 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 
Summe: 31 14 17 0,00 0,00 0,00 8,18 8,18 0,00 13,77 18 11,39 4 2,38 0,00 0,00 0,00 52,95 63,40 63,40 36,60 36,60 
mit* =  einschließlich der Beurlaubten                             ohne* = ohne  Beurlaubte *) Beschäftigte, deren Arbeitszeit befristet reduziert ist (bisher vb - nun tb mit feststehender Rückkehr in Vollbeschäftigung) 
30.06.2014 
Männer in % 
davon 
Gesamtbeschäftigtenzahl ohne Ersatzkräfte 
davon Frauen in % 
        nachrichtlich !!!!              
Ersatzkräfte für Beurlaubte und 
befristet Teilzeitbesch.  (Besch.Zahl - 
keine St.Anteile!!) 
davon 
davon St.-Anteile 
davon 
befristet tb *)
Beurlaubte Vollbeschäftigte Teilzeitbeschäftigte 
unbefristet tb

Frauenförderplan für                                                                                         Eigenbetrieb Darmstädter Werkstätten und Wohneinrichtungen Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Unterabschnitt Gesamt Amt für Interne Dienste -Personalabteilung- 
Beamte/Beamtinnen Ist-Analyse; Seite:             1 
Besoldungs- 
Lauf- gruppe 
bahn BBesG 
St.-Ant. St.-Anteile davon St.-Anteile St.-Anteile insgesamt 
insges. Frauen Männer insges. Frauen Männer insges. Frauen Männer insges. Frauen St.Anteile Männer St.Anteile insges . Frauen Männer (mit*) mit* ohne* mit* ohne* 
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X
h.D. A 16 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 
h.D. A 15 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 
h.D. A 14 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 
h.D. A 13 h.D. 1 1 0,00 0,00 0,00 0,00 1,00 100,00 100,00 0,00 0,00 
h.D. Ergebnis: 1 1 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0 0,00 0 0,00 0,00 0,00 0, 00 1,00 100,00 100,00 0,00 0,00 
g.D. A 13 g.D. 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 
g.D. A 12 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 
g.D. A 11 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 
g.D. A 10 1 1 0,00 0,00 0,00 0,00 1,00 100,00 100,00 0,00 0,00 
g.D. A 9 g.D. 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 
g.D. Ergebnis: 1 1 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0 0,00 0 0,00 0,00 0,00 0, 00 1,00 100,00 100,00 0,00 0,00 
m.D. A 9 AZ 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 
m.D. A 9 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 
m.D. A 8 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 
m.D. A 7 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 
m.D. A 6 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 
m.D. A 5 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 
m.D. Ergebnis: 0 0 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0 0,00 0 0,00 0,00 0,00 0, 00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 
1 1 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0 0,00 0 0,00 0,00 0,00 0, 00 1,00 100,00 100,00 0,00 0,00 
1 1 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0 0,00 0 0,00 0,00 0,00 0, 00 1,00 100,00 100,00 0,00 0,00 
0 0 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0 0,00 0 0,00 0,00 0,00 0, 00 0,00 
2 2 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0 0,00 0 0,00 0,00 0,00 0, 00 2,00 100,00 100,00 0,00 0,00 
mit* =  einschließlich der Beurlaubten                             ohne* = ohne  Beurlaubte *) Beschäftigte, deren Arbeitszeit befristet reduziert ist (bisher vb - nun tb mit feststehender Rückkehr in Vollbeschäftigung) 
Gesamtergebnis 
davon St.-Anteile 
h.D. Ergebnis 
g.D. Ergebnis 
30.06.2014 
m.D. Ergebnis 
davon Frauen in % 
        nachrichtlich !!!!              
Ersatzkräfte für Beurlaubte und 
befristet Teilzeitbesch.  (Besch.Zahl - 
keine St.Anteile!!) 
Stand: 
davon 
unbefristet tb 
Vollbeschäftigte Beurlaubte Teilzeitbeschäftigte 
Männer in % 
davon 
Gesamtbeschäftigtenzahl ohne Ersatzkräfte 
davon 
befristet tb *)

anlage 1

1580 Zeichen

Eigenbetrieb
Darmstädter Werkstätten und Wohneinrichtungen
Darmstadt, 02. Dezember 2014
VORLAGE
an die Betriebskommission des Eigenbetriebes
.Darmstädter Werkstätten und Wohneinrichtungen"
Vorlage 07/2014
Betreff: Frauenförderplan 2015·2020
Vorlage vom 02. Dezember 2014 per Umlaufbeschluss zu beschließen:
Die Betriebskommission beschließt den Frauenförderplan für die Jahre 2015 - 2020
Beschluss der Betriebskommission:
Darmstadt, 8. Dezember 2014
Die Betriebskommission beschließt die Vorlage 07/2014 per Umlaufbeschluss mehrheitlich.
( ~M rtina Preis er
~bsleiterin

Begründungsseite zur Vorlage 07/2014 vom 02. Dezember 2014
Der Frauenförderplan der Stadt und ihrer Eigenbetriebe läuft zum 31.12.2014 aus und es ist
notwendig, dass ab OJ.01.2015 ein neuer Förderplan in Kraft ist.
Unsere Frauenbeauftragte Frau Krämer ist Mitglied in der Arbeitsgruppe AGHGLG (Arbeits-
gruppe zum Hessischen Gleichstellungsgesetz). In dieser Arbeitsgruppe wurde der neue Frau-
enförderplan für die Stadtverwaltung und alle städtischen Eigenbetriebe gemeinsam erarbeitet.
Die Arbeitsgruppe hat intern besprochen, dass sich auch der EDWdem dort erarbeiteten Frau-
enförderplan inhaltlich anschließt. Dies war bei dem vorherigen Frauenförderplan ebenfalls die
Vorgehensweise. '
Der Ihnen nun vorgelegte Frauenförderplan für den Eigenbetrieb Darmstädter Werkstätten und
Wohneinrichtungen entspricht inhaltlich dem bereits für die Stadtverwaltung und deren übrige·
Eigenbetriebe beschlossenen Förderplan.
Eigenbetrieb Darmstädter Werkstätten und Wohneinrichtungen
Darmstadt, 02. Dezember 2014
9/me

anlage 4

238 Zeichen

Punkt 24:  Frauenförderplan des Eigenbetriebes Darmstädter Werkstätten und 
Wohneinrichtungen für die Jahre 2015 bis 2020 
 (V-Nr. 2014/0494) 
 
Einstimmig empfiehlt der Ausschuss der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage 
zuzustimmen.

Beratungsverlauf (4)

TOP 24
TOP 582
TOP 31
TOP 9

Details

Vorlagen-Nr.
2014/0494
Typ
Magistratsvorlage
Datum
08.12.2014
Erstellt
29.09.2026 00:00