2014/0494
Frauenförderplan des Eigenbetriebes Darmstädter Werkstätten und Wohneinrichtungen für die Jahre 2015 bis 2020
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
2014/0494
2805 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
11.12.2014
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Eigenbetrieb
Darmstädter Werkstätten OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2014/0494
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Frauenförderplan des Eigenbetriebes Darmstädter Werkstätten und
Wohneinrichtungen für die Jahre 2 015 bis 2020
Vorlage vom: 08.12.2014
Beschlussvorschlag :
Der Magistrat stimmt dem Frauenförderplan (Umlaufbeschluss der Betriebskommission vom 8.
Dezember 2014 bezüglich der Vorlage vom 2. Dezember 2014 -EDW Vorlage 07/2014-) zu.
Anlagen: EDW - BK Vorlage 2014 07 Frauenförderplan 2015 -2020
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
- 2 -
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage 2014/0494 vom 08. Dezember 2014:
Der Frauenförderplan der Stadt und ihrer Eigenbetriebe läuft zum 31.12.2014 aus und es ist
notwendig, dass ab 01.01.2015 ein neuer Förderplan in Kraft ist.
Die Frauenbeauftragte des EDW, Frau Krämer, ist Mitglied in der Arbeitsgruppe AG HGLG
(Arbeitsgruppe zum Hessischen Gleichstellungsgesetz). In dieser Arbeitsgruppe wurde der
neue Frauenförderplan für die Stadtverwaltung und alle städtischen Eigenbetriebe gemeinsam
erarbeitet.
Die Arbeitsgruppe hat intern besprochen, dass sich auch der EDW dem dort erarbeiteten
Frauenförderplan inhaltlich anschließt. Dies war bei dem vorherigen Frauenförderplan ebenfalls
die Vorgehensweise.
Der nun vorgelegte Frauenförderplan für den Eigenbetrieb Darmstädter Werkstätten und
Wohneinrichtungen entspricht inhaltlich dem bereits für die Stadtverwaltung und deren übrige
Eigenbetriebe beschlossenen Förderplan.
Im Abstand von zwei Jahren wird durch Berichterstattung die Wirksamkeit des
Frauenförderplans überprüft. Die formale Zustimmung der Personalvertretung und der
Frauenbeauftragten wurde eingeholt.
Der Magistrat stimmt dem Frauenförderplan (Umlaufbeschluss der Betriebskommission vom
8. Dezember 2014 bezüglich der Vorlage vom 2. Dezember 2014 -EDW Vorlage 07/2014-) zu
und leitet die Vorlage zur Beschlussfassung an die Stadtverordnetenversammlung weiter.
Darmstadt, 8. Dezember 2014
Dezernat I Dezernat V
Jochen Partsch Barbara Akdeniz
Oberbürgermeister Stadträtin
anlage 3
2876 Zeichen
- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
11.12.2014
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I
Dezernat V an die Stadtverordnetenversam mlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Eigenbetrieb
Darmstädter Werkstätten OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
I 10
V 519 530
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2014/0494
Magistratsbeschluss -Nr.
582
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Frauenförderplan des Eigenbetriebes Darmstädter Werkstätten und
Wohneinrichtungen für die Jahre 2 015 bis 2020
Vorlage vom: 08.12.2014
Beschlussvorschlag :
Der Magistrat stimmt dem Frauenförderplan (Umlaufbeschluss der Betriebskommission vom 8.
Dezember 2014 bezüglich der Vorlage vom 2. Dezember 2014 -EDW Vorlage 07/2014-) zu.
Anlagen: EDW - BK Vorlage 2014 07 Frauenförderplan 2015 -2020
Datenschutzrelevante Anlage:
- 3 -
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom 17.12.2014
Der Vorlage wird zugestimmt.
Begründung zur Magistratsvorlage 2014/0494 vom 08. Dezember 2014:
Der Frauenförderplan der Stadt und ihrer Eigenbetriebe läuft zum 31.12.2014 aus und es ist
notwendig, dass ab 01.01.2015 ein neuer Förderplan in Kraft ist.
Die Frauenbeauftragte des EDW, Frau Krämer, ist Mitglied in der Arbeitsgruppe AG HGLG
(Arbeitsgruppe zum Hessischen Gleichstellungsgesetz). In dieser Arbeitsgruppe wurde der
neue Frauenförderplan für die Stadtverwaltung und alle städtischen Eigenbetriebe gemei nsam
erarbeitet.
Die Arbeitsgruppe hat intern besprochen, dass sich auch der EDW dem dort erarbeiteten
Frauenförderplan inhaltlich anschließt. Dies war bei dem vorherigen Frauenförderplan ebe nfalls
die Vorgehensweise.
Der nun vorgelegte Frauenförderplan für den Eigenbetrieb Darmstädter Werkstätten und
Wohneinrichtungen entspricht inhaltlich dem bereits für die Stadtverwaltung und deren übrige
Eigenbetriebe beschlossenen Förderplan.
Im Abstand von zwei Jahren wird durch Berichterstattung die Wirksamkeit des
Frauenförderplans überprüft. Die formale Zustimmung der Personalvertretung und der
Frauenbeauftragten wurde eingeholt.
Der Magistrat stimmt dem Frauenförderplan (Umlaufbeschluss der Betriebskommission vom
8. Dezember 2014 bezüglich der Vorlage vom 2. Dezember 2014 -EDW Vorlage 07/2014-) zu
und leitet die Vorlage zur Beschlussfassung an die Stadtverordnetenversammlung weiter.
Darmstadt, 8. Dezember 2014
Dezernat I Dezernat V
Jochen Partsch Barbara Akdeniz
Oberbürgermeister Stadträtin
anlage 2
29302 Zeichen
- 1 -
Frauenförderplan
Plan zur Herstellung beruflicher Chancengleichheit von Frauen und Männern im
Eigenbetrieb Darmstädter Werkstätten und Wohneinrichtungen der Wissenschaftsstadt
Darmstadt auf Grundlage des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes – HGlG
2015 – 2020
- 2 -
Inhaltsverzeichnis
Seite
3 Vorwort
4 Ziele
4 - Zielvorgaben
4 - Gleichstellungsgebot
4 - Diskriminierungsverbot
4 - Berufliche Chancengleichheit als Gemeinschaft saufgabe
5 - Verantwortlichkeit der Führungskräfte
5 - Vereinbarkeit von Beruf und Familie
5 Maßnahmen
5 - Verbesserung der Arbeitsbedingungen I Aufwert ung von Tätigkeiten
6 - Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM)
6 - Stellenbesetzung I Ausschreibung I Auswahlent scheidungen
7 - Personalentwicklung
8 - Gremienbesetzung
8 - Vereinbarkeit Beruf und Familie I familienger echte Arbeitszeit ITeilzeitbeschäftigung I
Beurlaubung
10 Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz
10 Finanzierung
10 Rechte der Beschäftigten
10 Fortschreibung
10 - Fortschreibung
10 - Berichtswesen
10 Rechtsgrundlagen I Geltungsbereich
10 - Hessisches Gleichberechtigungsgesetz
11 - Geltungsbereich und -dauer
11 Statistische Bestandsaufnahme
11 - Stichtag
11 - Bestandsaufnahme
11 Akteurinnen I Akteure
Anlage Bestandsaufnahme 30.06.2014 (Seiten 1- 2)
- 3 -
Vorwort
Frauen und Männer sind gleichberechtigt. Darum förd ert und fordert die Wissenschaftsstadt Darmstadt
aktiv die tatsächliche Durchsetzung der Chancenglei chheit von Frauen und Männern innerhalb ihrer
Dienststellen
1 auf der Grundlage des Artikels 3 des Grundgesetzes und der Verpflichtung durch das
Hessische Gleichberechtigungsgesetz (HGlG).
Dieses Ziel des Frauenförderplans ist auch vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung und des
daraus resultierenden Fachkräftemangels für die Per sonalentwicklung bei der Wissenschaftsstadt
Darmstadt wichtig. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt kann es sich ebenso wenig wie
Wirtschaftsunternehmen leisten, auf gut ausgebildet e und engagierte Frauen zu verzichten oder diese ni cht
sinnvoll einzusetzen. Frauenförderung und eine fami lienorientierte Personalpolitik sind ein Gewinn für alle
Beteiligten und ein entscheidender Wettbewerbsvorteil.
Wir sind in den vergangenen Jahren durch die Frauen förderung unserem Ziel der Gleichberechtigung und
Gleichbehandlung von Frauen und Männern in der Verwaltung ein wesentliches Stück näher gekommen.
Dennoch müssen wir unsere Bemühungen fortsetzen und durch gezielte Maßnahmen, Personalentwicklung
und Angebote zur besseren Vereinbarkeit von “Famili e und Beruf“ sowie “Pflege und Beruf“ die
Kompetenzen der weiblichen Beschäftigten nutzen und Frauen weitere Chancen eröffnen.
Die Verantwortung für das Gelingen und die Umsetzun g des vorliegenden Frauenförderplanes übernehmen
der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt, die Personalvertretungen, die Frauenbeauftragten sowie
die Beschäftigten der Dienststellen, insbesondere die Führungskräfte.
Die Maßnahmen werden im zweijährigen Rhythmus überp rüft und auf ihre Wirkung hin modifiziert. Das
Gleiche gilt für die Zielvorgaben gemäß § 5 Absatz 3 HGlG.
Darmstadt, den
Jochen Partsch Barbara Akdeniz
Oberbürgermeister Stadträtin
1 Dienststellen nach § 2 Abs. 3 und 4 HGlG sind: Die Stadtverwaltung, die Feuerwehr und
die Eigenbetriebe
- 4 -
1 Ziele § 5 Abs. 3 HGlG
Zielvorgaben
Die Zielvorgaben dieses Frauenförderplans beruhen auf der Grundlage der Ist-Analyse vom
30.06.2014 (siehe Anlage Bestandsaufnahme), die ständig fortgeschrieben wird. Die
Fortschreibungen werden anschließend zum 31.12.2014 und jeweils zum 31.12. der Folgejahre
erstellt. In den Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, werden bei entsprechender
Eignung, Befähigung und fachlicher Qualifikation Stellen mit Frauen besetzt, bis Parität erreicht ist.
Frei werdende Stellen werden nach § 5 Abs. 2, Ziffer 4 HGlG geschätzt, da diese Stellen
Aufstiegsmöglichkeiten für Frauen darstellen. Eine frauenfördernde Personalentwicklungsplanung
wird unter Berücksichtigung aller Auflagen, die sich aus der Haushaltskonsolidierung ergeben,
konzipiert. In Verknüpfung der Schätzzahlen mit der frauenfördernden
Personalentwicklungsplanung werden Maßnahmen entwickelt.
Gleichstellungsgebot
Der Frauenförderplan hat das Ziel, das im Grundgesetz verankerte und im Hessischen
Gleichberechtigungsgesetz konkretisierte Gleichstellungsgebot von Frauen und Männern zu
verwirklichen. Dort, wo Benachteiligungen und/oder Unterrepräsentanzen bestehen, werden diese
beseitigt.
Diskriminierungsverbot
Frauen und Männer dürfen wegen ihres Geschlechtes nicht diskriminiert werden. Eine
Diskriminierung liegt auch dann vor, wenn sich eine geschlechtsneutral formulierte Regelung oder
Maßnahme tatsächlich auf ein Geschlecht wesentlich häufiger nachteilig oder seltener vorteilhaft
auswirkt und dies nicht durch zwingende Gründe objektiv gerechtfertigt ist. Dazu wird ergänzend
auf die Vorschriften des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) hingewiesen.
In Zusammenarbeit mit den zuständigen Fachstellen werden Maßnahmen entwickelt, die weibliche
Beschäftigte mit möglichen Mehrfachdiskriminierungen (z.B. Frauen mit Migrationshintergrund,
Frauen mit Behinderung) gezielt fördern.
Berufliche Chancengleichheit als Gemeinschaftsaufgabe
Die berufliche Chancengleichheit von Frauen und Männern ist eine Gemeinschaftsaufgabe aller und
insbesondere des Staates (vgl. Art. 3 Abs. 2 Grundgesetz). Die Chancengleichheit von Frauen und
Männern und die Frauenförderung sind daher Aufgaben, die von allen Dezernaten, Ämtern,
Verwaltungsstellen und Eigenbetrieben gleichermaßen wahrzunehmen sind.
- 5 -
Es ist zu gewährleisten, dass u.a. Personalentwicklungsmaßnahmen, Beurteilungen und
Bewertungssysteme, wie Leistungsentgelte diskriminierungsfrei und geschlechtergerecht umgesetzt
werden. Zur diskriminierungsfreien Gestaltung der Leistungsvergütung werden Führungskräfte und
Beschäftigte sensibilisiert, Personalverantwortliche werden zum Einfluss der
Geschlechtsstereotypien auf die Beurteilung der Arbeitsleistung geschult.
Verantwortlichkeit der Führungskräfte
Insbesondere Führungskräfte tragen im Rahmen der ihnen übertragenen Kompetenzen in ihren
Zuständigkeitsbereichen die Verantwortung dafür, dass die hier formulierten Ziele realisiert werden.
Es werden weiterhin spezielle Schulungen/Kommunikationsstrategien konzipiert und angeboten.
Vereinbarkeit von Beruf und Familie 2
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt führt ihre familienfreundliche Personalpolitik weiter. Ziel ist die
gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Erwerbs- und Familienarbeit und die
bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Diese wird durch die Verknüpfung des HGlG mit den
Zielen und Maßnahmen des Magistratsbeschlusses im Rahmen des Netzwerkes „Erfolgsfaktor
Familie“ gefördert (Ziele- und Maßnahmenkatalog „Erfolgsfaktor Familie“). Maßnahmen zur
Arbeitszeit- und Arbeitsortflexibilisierung, Kinderbetreuung, beruflichem Wiedereinstieg,
Vereinbarkeit von Beruf und Familie auch für Väter, Führungspositionen in (vollzeitnaher) Teilzeit
und sonstige Personalentwicklungsmaßnahmen, unter Berücksichtigung vereinbarkeitsfördernder
Aspekte, tragen zur Umsetzung der Ziele bei.
2 Maßnahmen
Verbesserung der Arbeitsbedingungen I Aufwertung von Tätigkeiten § 5 Abs. 6 HGlG
Arbeitsbereiche, die traditionell ausschließlich mit Männern besetzt waren, dürfen nicht als
gegeben hingenommen werden. Der Unterrepräsentanz von Frauen in diesen Arbeitsbereichen ist
mit geeigneten Maßnahmen entgegenzuwirken. In den meisten Fällen können solche Arbeitsplätze
ohne weitere Maßnahmen auch mit Frauen besetzt werden. Wo dies nicht der Fall ist, müssen z.B.
die Zugangs- und Arbeitsbedingungen durch Errichtung zusätzlicher Umkleidemöglichkeiten,
Toilettenräume, Nasszellen, Ruheräume oder den Einsatz von technischen Hilfsmitteln so gestaltet
werden, dass die Beschäftigung von Frauen ermöglicht wird. Bei Arbeiten mit hoher körperlicher
oder einseitiger Belastung sollen diese durch geeignete technische Hilfsmittel und/oder präventive
Gesundheitsmaßnahmen für alle erleichtert werden. Die notwendigen finanziellen Mittel sind zur
Verfügung zu stellen. Zu einer Verbesserung der Beschäftigungsmöglichkeiten für Frauen gehört
auch, dass bei baulichen Maßnahmen im Sinne von Modernisierungsvorhaben, sowie Neubauten
die Belange von Frauen bereits in die (Entwurfs-)Planung integriert werden.
2 Die Formulierung „Vereinbarkeit von Beruf und Familie“ beinhaltet immer sowohl Vereinbarkeit
von Beruf und Kindern sowie die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege.
- 6 -
Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM)
Durch die demografische Entwicklung kommt der Stärkung von gesund erhaltenden Faktoren und
Ressourcen der Beschäftigten besondere Bedeutung zu. Das Konzept des BGM berücksichtigt die
unterschiedlichen Gesundheitsaspekte von Frauen und Männern und vermittelt diese insbesondere
an Führungskräfte.
Stellenbesetzung I Ausschreibung I Auswahlentscheidungen §§ 7 - 10 HGlG
Ziel ist, bei der Besetzung von Stellen Unterrepräsentanz von Frauen in bestimmten Besoldungs-
und Entgeltgruppen zu beseitigen.
In allen Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, sind zu besetzende Personalstellen
grundsätzlich auszuschreiben.
Die durch den demografischen Wandel und den drohenden Fachkräftemangel schwieriger werdende
Aufgabe der Personalgewinnung soll unter Berücksichtigung von Gleichstellungsbewusstsein und
Genderkompetenz bearbeitet werden.
Die durch Familienarbeit erworbenen Fähigkeiten und Erfahrungen sind in so weit zu
berücksichtigen, als ihnen für die Eignung, Leistung und Befähigung Bedeutung zukommt (z.B.
Organisationsgeschick, Zeitmanagement). Zur Selbsteinschätzung und Darlegung dieser
Kompetenzen steht Beschäftigten der „Kompetenzpass“ als Instrument zur Verfügung.
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt bekennt sich zur familienfreundlichen Personalpolitik. Daher
ermöglicht sie Teilzeitbeschäftigten eine bevorzugte Berücksichtigung bei der Besetzung von
Stellen und Stellenanteilen auch, wenn sie ihre Stunden unbefristet reduziert haben.
Entsprechendes gilt für Beschäftigte, die vorzeitig aus einer befristeten Teilzeitbeschäftigung oder
aus der Elternzeit zurückkehren.
Bei der Erstellung von Informationsschriften, insbesondere für Ausbildungsberufe in denen Frauen
unterrepräsentiert sind, wird ein besonderer Blick darauf gelegt, dass sich auch Mädchen und
junge Frauen angesprochen fühlen. Praktika für Schülerinnen und Plätze am Girls‘ Day werden
besonders in unterrepräsentierten Ausbildungsberufen ermöglicht. Damit sollen junge Frauen auf
diese Ausbildungsmöglichkeit aufmerksam gemacht und zur Bewerbung veranlasst werden.
Ausbildung in Teilzeit, besonders für allein erziehende Mütter und Väter, ist bei der
Wissenschaftsstadt Darmstadt möglich.
- 7 -
Personalentwicklung § 11 HGlG
Bei Maßnahmen zur Personalentwicklung (z.B. Fortbildungsmaßnahmen, Beschäftigten-
Vorgesetzten-Gespräche usw.) haben alle Dienststellen die Chancengleichheit und die Vereinbarkeit
von Beruf und Familie als Leitprinzipien zugrunde zu legen. Insbesondere bei Fortbildungen für
Führungskräfte sowie Veranstaltungen, die gezielt auf die Übernahme von Führungspositionen
vorbereiten, sind diese Leitprinzipien zu vermitteln. Genderkompetenz und Fortbildungsinhalte zu
Gleichstellungsaspekten sind verbindliche Vertragsbestandteile mit Dozentinnen und Dozenten.
Für weibliche Beschäftigte werden besondere Fortbildungsmaßnahmen angeboten, die eine
Weiterqualifikation ermöglichen und auf die Übernahme von Tätigkeiten, bei denen Frauen
unterrepräsentiert sind, vorbereiten.
Um die Karriereentwicklung von Frauen und deren Chancen zur Übernahme von höherwertigen
Funktionen zu verbessern, sind ihnen die Teilnahme an Schulungen zu ermöglichen und
qualifizierende Aufgaben zu übertragen (z.B. Mitarbeit und Leitung von Arbeitsgruppen,
Projektmanagement, Stellvertretungsfunktionen). Dabei ist insbesondere darauf zu achten, dass
Teilzeitkräfte unter Berücksichtigung ihrer besonderen Arbeitszeit einbezogen werden.
Führungskräfte sollen durch direkte Ansprache und im Rahmen der Beschäftigten-Vorgesetzten-
Gespräche Mitarbeiterinnen motivieren und unterstützen, sich auf höherwertige Stellen oder auf
Stellen, die auf eine höherwertige Tätigkeit vorbereiten, zu bewerben sowie entsprechende
Weiterbildungen zu besuchen.
Dienstbesprechungen, Sitzungen, Fortbildungen und Versammlungen werden geplant im
Gleichgewicht zwischen betrieblichen Anforderungen und privaten Bedürfnissen im Bereich der
Vereinbarkeit. Während der Teilnahme an Fortbildungen ist bei Bedarf eine Kostenübernahme zur
Kinderbetreuung oder zur Betreuung von nach ärztlichem Zeugnis pflegebedürftigen Angehörigen
gemäß § 11 Abs. 4 HGlG zu erstatten.
Beurlaubte sind über Fortbildungsangebote zu informieren. Ihnen ist die Teilnahme an
Fortbildungsveranstaltungen des städtischen Fortbildungsprogramms zu ermöglichen. Die Kosten
hierfür werden übernommen.
Beschäftigten eines Amtes soll Gelegenheit gegeben werden, auch zu mehreren an der gleichen
Fortbildungsveranstaltung teilzunehmen, sofern dem keine begründeten dienstlichen Belange
entgegenstehen.
- 8 -
Gremienbesetzung § 12 HGlG
Bei der Besetzung von Kommissionen, Beiräten, Verwaltungs- und Aufsichtsräten sowie sonstigen
Gremien sollen gemäß § 12 HGlG mindestens die Hälfte der Mitglieder Frauen sein. Zur Umsetzung
dieser Regelung hat die Stadtverordnetenversammlung am 18.12.2012 (SV-Nr. 2012/0074) den
Beschluss gefasst, konsequent an der Erhöhung des Frauenanteils auf verschiedenen
Führungsebenen der Verwaltung und bei städtischen Beteiligungen zu arbeiten, um das Ziel
schrittweise zu erfüllen. Im Rahmen der Überprüfung ist zu ermitteln, in welchen Kommissionen,
Beiräten, Verwaltungs- und Aufsichtsräten sowie sonstigen Gremien die paritätische Besetzung
eingeführt werden kann. Ergänzend dazu hat der Magistrat eine geschlechterdifferenzierte
Übersicht der städtischen Vertreterinnen und Vertreter in Gremien erstellt (MV 2013/0333).
Zur Definition des Begriffes „Gremium“ können die „Leitlinien zum Umgang mit der Verpflichtung
zur paritätischen Besetzung von Gremien gemäß § 12 HGlG des Hessischen Ministeriums für
Soziales und Integration“ herangezogen werden.
Vereinbarkeit Beruf und Familie I familiengerechte Arbeitszeit I Teilzeitbeschäftigung I
Beurlaubung § 13 HGlG
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt fördert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für alle ihre
Beschäftigten, unter anderem durch flexible, familienfreundliche Arbeitszeiten. Mit der
Dienstvereinbarung „Arbeitszeit“ aus dem Jahr 2011 ist ein sehr flexibler Rahmen vorgegeben, der
verschiedenste Arbeitszeitmodelle ermöglicht. Teilzeitarbeit als ein Aspekt der betrieblichen
Gleichberechtigungspolitik soll Frauen und Männern ermöglichen, die beruflichen und familiären
Verpflichtungen optimal zu koordinieren. Sie verknüpft alle im „Erfolgsfaktor Familie“ benannten
Ziele und Maßnahmen mit den Zielen und Maßnahmen des Frauenförderplans.
Teilzeitarbeit ist grundsätzlich auf allen Stellen und in allen Bereichen möglich; dies gilt
insbesondere auch für die Wahrnehmung von Führungs- und Leitungsaufgaben und Bereiche, die
nach Dienst- und Schichtplänen arbeiten.
Über die verschiedenen Teilzeitarbeitsmöglichkeiten sowie die Möglichkeit, befristet die Arbeitszeit
reduzieren zu können, informieren die Personalabteilung, die Frauenbeauftragte und die
Personalvertretung. Beschäftigte, die eine Teilzeitbeschäftigung oder eine Beurlaubung beantragen,
werden auf die Folgen, insbesondere in Bezug auf renten-, arbeitslosenversicherungs- und
versorgungsrechtliche Ansprüche, in allgemeiner Form hingewiesen. Es obliegt den Beschäftigten,
sich dann eingehender beraten zu lassen.
- 9 -
Beurlaubten Beschäftigten werden kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse bei vorübergehendem
Personalbedarf der Dienststelle vorrangig angeboten.
Anträgen von Beschäftigten auf flexible Arbeitszeit zur Betreuung von Kindern und
pflegebedürftigen Angehörigen ist zu entsprechen, soweit nicht dringende dienstliche und
betriebliche Belange entgegenstehen.
Bei Teilzeitbeschäftigungen und Beurlaubungen aus den genannten familiären Gründen sowie
für die Zeit des Beschäftigungsverbotes nach § 6 des Mutterschutzgesetzes und § 1 Abs. 1 Satz 1
Nr. 2 der Hessischen Mutterschutz- und Elternzeitverordnung (siehe hierzu auch § 13 Abs. 3 HGlG)
ist ein personeller Ausgleich vorzunehmen.
Überwiegend nehmen Männer von den 14 möglichen Monaten Elternzeit nur 2 Monate in Anspruch.
Im Sinne der geschlechtergerechten Teilhabe an der Erwerbs- und Familienarbeit für Frauen und
Männer soll Vätern eine länger dauernde Elternzeit ermöglicht werden. Dafür sollen Führungskräfte
und werdende Väter gezielt angesprochen werden. Auch für zweimonatige Elternzeiten ist ein
personeller Ausgleich vorzunehmen bzw. gesetzeskonforme Kompensationslösungen zu überprüfen.
Bei Stellenbesetzungen und Weiterbildungsmöglichkeiten wird darauf geachtet, dass
Teilzeitbeschäftigte gegenüber Vollzeitbeschäftigten nicht benachteiligt werden.
Beschäftigten, die sich in Elternzeit oder familienbedingter Beurlaubung befinden, ist auf Wunsch
ein strukturierter Wiedereinstieg zu ermöglichen. Zur Planung und Erleichterung des beruflichen
Wiedereinstiegs gehören Fortbildungsplanung für Beschäftigte in Elternzeit, strukturierte Come-
back-Programme und Kontakthalteprojekte. Ihnen ist hierzu ein Intranetzugang zu ermöglichen.
Bei Maßnahmen zur Flexibilisierung des Arbeitsortes - wie alternierende (Tele)arbeit - sind
Beschäftigte, die Beruf und Familie vereinbaren, besonders zu berücksichtigen.
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt ist bestrebt, ihren Beschäftigten eine verwaltungsnahe
Kinderbetreuung durch Kindertagesstättenkontingente zu ermöglichen. Ferienbetreuungsangebote
sowie ein Notfallbetreuungsangebot „Fluggis Abenteuerland“ stehen bereits zur Verfügung und
werden weiterhin zur Verfügung gestellt.
- 10 -
3 Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitplat z
§ 16 Abs. 1 HGlG I AGG – Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
Maßnahmen zum Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz sind in der „Dienstvereinbarung
zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Darmstadt vor sexueller Belästigung am
Arbeitsplatz“ vom 19. November 2009 geregelt. Die Einhaltung und Umsetzung der
Dienstvereinbarung liegt in der Verantwortung der Führungskräfte. Die Teilnahme von
Führungskräften an entsprechenden Fortbildungsmaßnahmen ist verpflichtend.
4 Finanzierung
Die zur Durchführung der oben genannten Maßnahmen benötigten Finanzmittel sind zur Verfügung
zu stellen.
5 Rechte der Beschäftigten
Die Beschäftigten sind unbeschadet anderer Vorschriften berechtigt, sich in Angelegenheiten, die
den Frauenförderplan betreffen, an die jeweils zuständige Dezernentin, den jeweils zuständigen
Dezernenten, die zuständige Frauenbeauftragte, die zuständige Personalvertretung, die Zentrale
Steuerungsunterstützung, sowie das Amt für Interne Dienste -Personalabteilung- zu wenden.
6 Fortschreibung
Fortschreibung
Die Analyse der Beschäftigtenstruktur wird gemäß § 5 Abs. 2 HGlG ständig fortgeschrieben.
Berichtswesen
Die/der für Fragen der Gleichstellung zuständige Dezernentin/Dezernent berichtet dem Magistrat
und der Stadtverordnetenversammlung alle zwei Jahre über das Umsetzungsergebnis.
7 Rechtsgrundlagen I Geltungsbereich
Hessisches Gleichberechtigungsgesetz
Der vorliegende Frauenförderplan wird aufgestellt aufgrund des Hessischen Gesetzes über die
Gleichberechtigung von Frauen und Männern und zum Abbau von Diskriminierungen von Frauen in
der öffentlichen Verwaltung (Hessisches Gleichberechtigungsgesetz - HGlG -) in der Fassung vom
31. August 2007, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 10. Dezember 2013 (GVBl. S.
674).
- 11 -
Geltungsbereich und -dauer
Dieser Frauenförderplan gilt für den Bereich des Eigenbetriebes Darmstädter Werkstätten und
Wohneinrichtungen der Wissenschaftsstadt Darmstadt, vom Zeitpunkt der Veröffentlichung an für
die Dauer von 6 Jahren.
8 Statistische Bestandsaufnahme § 5 Abs. 2 HGlG
Stichtag
Grundlage für diesen Frauenförderplan ist eine detaillierte Ist-Analyse, die erstmals zum Stichtag
30.06.2014 erhoben wird. Die Fortschreibung erfolgt zum 31.12.2014 und jeweils zum 31.12. der
Folgejahre.
Bestandsaufnahme
Bei der Bestandsaufnahme und Analyse der Beschäftigtenstruktur wird für jede Besoldungs- und
Entgeltgruppe der Anteil der Frauen an den Beschäftigten ermittelt. Dabei wird bei
Teilzeitbeschäftigten das Beschäftigungsvolumen auf volle Stellen umgerechnet. Die für die Dauer
einer Beurlaubung oder einer befristeten Teilzeitbeschäftigung eingestellten Ersatzkräfte werden
zahlenmäßig gesondert erfasst.
Bei den Beschäftigten wird die zum Zeitpunkt der Erhebung jeweils erreichte Besoldungs- oder
Entgeltgruppe zu Grunde gelegt. Die Entgeltstruktur erfährt wegen der unterschiedlichen Zeiten des
Stufenaufstiegs ständig Änderungen.
9 Akteurinnen I Akteure
Die vom Oberbürgermeister eingerichtete Arbeitsgruppe (AG-HGlG) zur Umsetzung des
Frauenförderplans und des HGlG bleibt bestehen. Sie setzt sich wie folgt zusammen:
der Oberbürgermeister oder die Oberbürgermeisterin
die/der für das Frauenbüro zuständige Dezernentin oder Dezernent
die Frauenbeauftragte der Stadtverwaltung Darmstadt
die Frauenbeauftragte der Feuerwehr
die Frauenbeauftragten aller Eigenbetriebe
eine Vertreterin oder ein Vertreter des Gesamtpersonalrates
eine Vertreterin oder ein Vertreter der jeweiligen Personalvertretung innerhalb der
Wissenschaftsstadt Darmstadt
eine Vertreterin, ein Vertreter der Zentralen Steuerungsunterstützung
zwei Vertreterinnen oder Vertreter des Amtes für Interne Dienste -
Personalabteilung, wobei eine Person für die Geschäftsstelle AG HGlG zuständig
ist.
Die Mitglieder der Arbeitsgruppe können sich vertreten lassen.
Frauenförderplan für: Eigenbetrieb Darmstädter Werkstätten und Wohneinrichtungen Wissenschaftsstadt Darmstadt
Unterabschnitt: Gesamt Amt für Interne Dienste -Personalabteilung-
TV-Beschäftigte Stand: Seite: 1
Entgelt-
gruppe
TVöD St.-Ant. St.-Anteile davon St.-Anteile St.-Anteile insgesamt
insges. Frauen Männer insges. Frauen Männer insges. Frauen Männer insges. Frauen St.Anteile Männer St.Anteile insges . Frauen Männer (mit*) mit* ohne* mit* ohne*
A C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X
15 Ü 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
15 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
14 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
13 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
12 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
11 2 2 0,00 0,00 0,00 0,00 2,00 0,00 0,00 100,00 100,00
10 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
9 3 1 2 0,00 1,00 1,00 1,56 2 1,56 0,00 5,56 46,04 46,04 53,96 53,96
8 1 1 0,00 1,00 1,00 0,77 1 0,77 0,00 2,77 36,10 36,10 63,90 63,90
7 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
6 2 2 0,50 0,50 0,50 0,50 3,64 5 3,64 0,00 6,64 69,88 67,43 30,12 32,57
5 5 1 4 0,00 0,62 0,62 1,02 2 1,02 0,00 6,64 39,76 39,76 60,24 60,24
4 1 1 0,00 0,00 0,00 0,00 1,00 0,00 0,00 100,00 100,00
3 3 2 1 0,86 0,86 0,00 0,86 1 0,86 0,00 4,72 78,81 74,09 21,19 25,91
2 Ü 0 0,00 0,00 6,71 9 6,71 0,00 6,71 100,00 100,00 0,00 0,00
2 0 0,00 0,00 0,69 1 0,69 0,00 0,69 100,00 100,00 0,00 0,00
1 1 1 0,00 0,00 1,14 2 1,14 0,00 2,14 100,00 100,00 0,00 0,00
Summe: 18 6 12 1,36 1,36 0,00 3,12 1,12 2,00 16,39 22 15,62 1 0,77 0,00 0 ,00 0,00 38,87 62,00 60,62 38,00 39,38
mit* = einschließlich der Beurlaubten ohne* = ohne Beurlaubte *) Beschäftigte, deren Arbeitszeit befristet reduziert ist (bisher vb - nun tb mit feststehender Rückkehr in Vollbeschäftigung)
davon
davon St.-Anteile
davon
befristet tb *)
Beurlaubte Vollbeschäftigte Teilzeitbeschäftigte
unbefristet tb
30.06.2014
Männer in %
davon
Gesamtbeschäftigtenzahl ohne Ersatzkräfte
davon Frauen in %
nachrichtlich !!!!
Ersatzkräfte für Beurlaubte und
befristet Teilzeitbesch. (Besch.Zahl -
keine St.Anteile!!)
Frauenförderplan für: Eigenbetrieb Darmstädter Werkstätten und Wohneinrichtungen Wissenschaftsstadt Darmstadt
Unterabschnitt: Amt für Interne Dienste -Personalabteilung-
TV-Beschäftigte Sozial- u. Erz. Dienst Stand: Seite: 1
Entgelt-
gruppe
TVöD-Soz. St.-Ant. St.-Anteile davon St.-Anteile St.-Anteile insgesamt
u. Erz.Dienst insges. Frauen Männer insges. Frauen Männer insges. Frauen Männer insges. Frauen St.Anteile Männer St.Anteile insges . Frauen Männer (mit*) mit* ohne* mit* ohne*
A C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X
S18 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
S17 1 1 0,00 0,00 0,00 0,00 1,00 0,00 0,00 100,00 100,00
S16 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
S15 1 1 0,00 0,00 0,00 0,00 1,00 100,00 100,00 0,00 0,00
S14 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
S13 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
S12 1 1 0,00 0,00 0,00 0,00 1,00 0,00 0,00 100,00 100,00
S11 3 2 1 0,00 0,00 0,79 1 0,79 0,00 3,79 73,61 73,61 26,39 26,39
S10 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
S9 1 1 0,00 0,00 0,00 0,00 1,00 100,00 100,00 0,00 0,00
S8 14 7 7 0,00 5,41 5,41 8,39 10 7,61 1 0,78 0,00 27,80 72,01 72,01 27,99 27,99
S7 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
S6 0 0,00 0,00 0,77 1 0,77 0,00 0,77 100,00 100,00 0,00 0,00
S5 8 3 5 0,00 1,00 1,00 0,00 0,00 9,00 44,44 44,44 55,56 55,56
S4 2 2 0,00 1,77 1,77 3,82 6 2,22 3 1,60 0,00 7,59 52,57 52,57 47,43 47,43
S3 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
S2 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Summe: 31 14 17 0,00 0,00 0,00 8,18 8,18 0,00 13,77 18 11,39 4 2,38 0,00 0,00 0,00 52,95 63,40 63,40 36,60 36,60
mit* = einschließlich der Beurlaubten ohne* = ohne Beurlaubte *) Beschäftigte, deren Arbeitszeit befristet reduziert ist (bisher vb - nun tb mit feststehender Rückkehr in Vollbeschäftigung)
30.06.2014
Männer in %
davon
Gesamtbeschäftigtenzahl ohne Ersatzkräfte
davon Frauen in %
nachrichtlich !!!!
Ersatzkräfte für Beurlaubte und
befristet Teilzeitbesch. (Besch.Zahl -
keine St.Anteile!!)
davon
davon St.-Anteile
davon
befristet tb *)
Beurlaubte Vollbeschäftigte Teilzeitbeschäftigte
unbefristet tb
Frauenförderplan für Eigenbetrieb Darmstädter Werkstätten und Wohneinrichtungen Wissenschaftsstadt Darmstadt
Unterabschnitt Gesamt Amt für Interne Dienste -Personalabteilung-
Beamte/Beamtinnen Ist-Analyse; Seite: 1
Besoldungs-
Lauf- gruppe
bahn BBesG
St.-Ant. St.-Anteile davon St.-Anteile St.-Anteile insgesamt
insges. Frauen Männer insges. Frauen Männer insges. Frauen Männer insges. Frauen St.Anteile Männer St.Anteile insges . Frauen Männer (mit*) mit* ohne* mit* ohne*
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X
h.D. A 16 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
h.D. A 15 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
h.D. A 14 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
h.D. A 13 h.D. 1 1 0,00 0,00 0,00 0,00 1,00 100,00 100,00 0,00 0,00
h.D. Ergebnis: 1 1 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0 0,00 0 0,00 0,00 0,00 0, 00 1,00 100,00 100,00 0,00 0,00
g.D. A 13 g.D. 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
g.D. A 12 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
g.D. A 11 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
g.D. A 10 1 1 0,00 0,00 0,00 0,00 1,00 100,00 100,00 0,00 0,00
g.D. A 9 g.D. 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
g.D. Ergebnis: 1 1 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0 0,00 0 0,00 0,00 0,00 0, 00 1,00 100,00 100,00 0,00 0,00
m.D. A 9 AZ 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
m.D. A 9 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
m.D. A 8 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
m.D. A 7 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
m.D. A 6 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
m.D. A 5 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
m.D. Ergebnis: 0 0 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0 0,00 0 0,00 0,00 0,00 0, 00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
1 1 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0 0,00 0 0,00 0,00 0,00 0, 00 1,00 100,00 100,00 0,00 0,00
1 1 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0 0,00 0 0,00 0,00 0,00 0, 00 1,00 100,00 100,00 0,00 0,00
0 0 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0 0,00 0 0,00 0,00 0,00 0, 00 0,00
2 2 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0 0,00 0 0,00 0,00 0,00 0, 00 2,00 100,00 100,00 0,00 0,00
mit* = einschließlich der Beurlaubten ohne* = ohne Beurlaubte *) Beschäftigte, deren Arbeitszeit befristet reduziert ist (bisher vb - nun tb mit feststehender Rückkehr in Vollbeschäftigung)
Gesamtergebnis
davon St.-Anteile
h.D. Ergebnis
g.D. Ergebnis
30.06.2014
m.D. Ergebnis
davon Frauen in %
nachrichtlich !!!!
Ersatzkräfte für Beurlaubte und
befristet Teilzeitbesch. (Besch.Zahl -
keine St.Anteile!!)
Stand:
davon
unbefristet tb
Vollbeschäftigte Beurlaubte Teilzeitbeschäftigte
Männer in %
davon
Gesamtbeschäftigtenzahl ohne Ersatzkräfte
davon
befristet tb *)
anlage 1
1580 Zeichen
Eigenbetrieb Darmstädter Werkstätten und Wohneinrichtungen Darmstadt, 02. Dezember 2014 VORLAGE an die Betriebskommission des Eigenbetriebes .Darmstädter Werkstätten und Wohneinrichtungen" Vorlage 07/2014 Betreff: Frauenförderplan 2015·2020 Vorlage vom 02. Dezember 2014 per Umlaufbeschluss zu beschließen: Die Betriebskommission beschließt den Frauenförderplan für die Jahre 2015 - 2020 Beschluss der Betriebskommission: Darmstadt, 8. Dezember 2014 Die Betriebskommission beschließt die Vorlage 07/2014 per Umlaufbeschluss mehrheitlich. ( ~M rtina Preis er ~bsleiterin Begründungsseite zur Vorlage 07/2014 vom 02. Dezember 2014 Der Frauenförderplan der Stadt und ihrer Eigenbetriebe läuft zum 31.12.2014 aus und es ist notwendig, dass ab OJ.01.2015 ein neuer Förderplan in Kraft ist. Unsere Frauenbeauftragte Frau Krämer ist Mitglied in der Arbeitsgruppe AGHGLG (Arbeits- gruppe zum Hessischen Gleichstellungsgesetz). In dieser Arbeitsgruppe wurde der neue Frau- enförderplan für die Stadtverwaltung und alle städtischen Eigenbetriebe gemeinsam erarbeitet. Die Arbeitsgruppe hat intern besprochen, dass sich auch der EDWdem dort erarbeiteten Frau- enförderplan inhaltlich anschließt. Dies war bei dem vorherigen Frauenförderplan ebenfalls die Vorgehensweise. ' Der Ihnen nun vorgelegte Frauenförderplan für den Eigenbetrieb Darmstädter Werkstätten und Wohneinrichtungen entspricht inhaltlich dem bereits für die Stadtverwaltung und deren übrige· Eigenbetriebe beschlossenen Förderplan. Eigenbetrieb Darmstädter Werkstätten und Wohneinrichtungen Darmstadt, 02. Dezember 2014 9/me
anlage 4
238 Zeichen
Punkt 24: Frauenförderplan des Eigenbetriebes Darmstädter Werkstätten und Wohneinrichtungen für die Jahre 2015 bis 2020 (V-Nr. 2014/0494) Einstimmig empfiehlt der Ausschuss der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen.
Beratungsverlauf (4)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2014/0494
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 08.12.2014
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00