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1943/2021

Sachstandsmitteilung zur Umsetzung des Förderprogramms "DigitalPakt NRW" für die Kölner Schulen

Mitteilung Ausschuss 02.06.2021

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Nächste Beratung: Ausschuss Schule und Weiterbildung, Sitzung am 07.06.2021, TOP 5.15

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

6575 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
IV/40/402/2 
 
Vorlagen-Nummer  02.06.2021 
 1943/2021 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 07.06.2021 
 
Sachstandsmitteilung zur Umsetzung des Förderprogramms "DigitalPakt NRW" für die Kölner 
Schulen 
Am 18.06.2020 hat der Rat der Stadt Köln die Umsetzung des Förderprogramms „DigitalPakt NRW“ 
mit einem entsprechenden Maßnahmenkatalog zur Digitalisierung der Kölner Schulen beschlossen 
(Session-Vorlage 0844/2020). Der Maß nahmenkatalog wurde vorab von einer Arbeitsgruppe beste-
hend aus städtischen Vertretern spezialisiert auf die Digitalisierung der Kölner Schulen, der Medien-
beratung NRW erarbeitet und der oberen und unteren Schulaufsicht sowie den Schulformsprechern 
der Kölner Schulen vorgestellt. 
 
Gemäß der Förderrichtlinie des Landes NRW stehen der Stadt Köln Fördergelder in Höhe von 47,33 
Millionen Euro zur Verfügung, die sich durch einen zu leistenden Eigenanteil in Höhe von 10 % auf 
ca. 52,6 Millionen Euro erhöhen. 
 
Die Förderrichtlinie des Landes zielt darauf ab, dass die Fördergelder überwiegend zur Verbesserung 
der IT -Grundstruktur verwendet werden. Demnach hat auch die Stadt Köln in dem beschlossenen 
Maßnahmenkatalog hierauf ihren Schwerpunkt gelegt. 
 
Für die Verbesserung der Inhouse-Verkabelung (Daten und dazugehörende Elektroverkabelung), die 
weitflächige Beschaffung von Präsentationstechnik (Touch-Panels) und die Modernisierung des schu-
lischen WLAN´s sollen entsprechend mehr als 70 Prozent der Fördergelder verwendet werden. 
 
Parallel zur Vorbereitung des Ratsbeschlusses und in der Folge hat die Verwaltung viele der Umset-
zung des Förderprogramms dienende vorbereitende Tätigkeiten ausgeführt. 
So wurden Einzelbedarfe an den Schulen geprüft, notwendige Ausschreibungen v orbereitet und er-
folgreich durchgeführt, Rahmenverträge abgeschlossen, Aufgaben - und Ablaufstrukturen erarbeitet 
und personelle Strukturen geschaffen. 
 
Die Förderrichtlinie weist teilweise ungünstige Rahmenbedingungen auf. Neben dem zu erbringenden 
Eigenanteil in Höhe von 10 % der förderfähigen Gesamtkosten müssen die Kommunen in finanzielle 
Vorleistung treten. Die Maßnahmen müssen einzeln in einem aufwendigen Verfahren mit vielen ge-
forderten Anlagen und einem mit der jeweiligen Schule zu erarbeitenden tech nisch-pädagogischen 
Einsatzkonzept beantragt und abgerechnet werden.  
 
Mit Maßnahmen darf erst nach Erteilung des Zuwendungsbescheides begonnen werden, Abnahme-
pflichtige Teile von bereits bestehenden Rahmenverträgen dürfen nicht genutzt werden, es bestehen  
zahlenmäßige Vorgaben bezüglich der Beschaffung von mobilen Endgeräten und alle Anträge müs-
sen vollständig bis zum 31.12.2021 gestellt sein, um den Anspruch auf die volle Fördersumme zu 
haben. 
 
So konnte am 17.11.2020 der erste Antrag der Stadt Köln (Bauk osten für die Modernisierungsverka-
belung an 9 Kölner Schulen in Höhe von ca. 3,6 Millionen Euro) digital bei der Bezirksregierung Köln

2 
 
gestellt werden. 
Dieser Erstantrag sollte aufgrund des umfangreich zu erbringenden Darstellungen und Erklärungen 
zunächst vom Fördermittelgeber vorgeprüft und dann ggf. Nachbesserungen eingepflegt werden. 
Aufgrund von fehlenden personellen Kapazitäten wegen anderer Aufgaben und auftretenden länger 
anhaltenden technischen Problemen mit der digitalen Antragsplattform, konnte d er Erstantrag erst im 
Februar seitens der Bezirksregierung bearbeitet werden und so wurde der erste Zuwendungsbe-
scheid der Stadt Köln am 19.03.2021 übergeben. 
 
Mit Schreiben vom 15.01.2021 an das Ministerium für Schule und Bildung des Landes NRW hat die 
Verwaltung auf die Problematiken des schwierigen, umständlichen Antrags - und Abwicklungsverfah-
ren des Förderprogramms hingewiesen, weil hierdurch die personellen Kapazitäten beim Fördermit-
telnehmer und Fördermittelgeber stark beansprucht werden. Es wurde um Prüfung gebeten, ob dies-
bezüglich Vereinfachungen des Verwaltungsverfahrens möglich seien. Darüber hinaus wurde – auch 
aufgrund der länger bestehenden technischen Probleme bei der digitalen Antragstellung – auf eine 
Verlängerung der Antragsfristen über den 31.12.2021 hinaus gebeten. 
 
Dies wurde jedoch mit Hinweis auf bestehende Vorgaben in den Bund -Länder-Vereinbarungen zum 
Förderprogramm negativ durch das Ministerium beschieden. 
 
Im März und April 2021 wurden zwei weitere Anträge auf die Bewilligung von To uch-Panels und für 
ein Antrag auf die Errichtung eines Automatisierungslabors im BK Eitorfer Straße gestellt. Hiervon 
wurde bis zum 21.05.2021 lediglich ein Antrag abschließend bearbeitet, was auch die oben beschrie-
benen schwierigen Rahmenbedingungen noch einmal verdeutlicht. 
 
Neben den bestehenden Problematiken wird auch im Laufe der Antragsverfahren deutlich, dass die 
Förderrichtlinien seitens des Fördermittelgebers stringent ausgelegt werden. 
 
So wurde dem Schulträger Stadt Köln am 20.05.2021 mitgeteilt,  dass im Rahmen der Beantragung 
von Touch-Panels mit Zubehör die pädagogisch dringend notwendigen Tafelflügel (ersetzen hier die 
Funktion einer Kreidetafel) nicht förderfähig seien, da diese nicht unmittelbar der Digitalisierung die-
nen. 
Da die Stadt Köln i nsgesamt rd. 3.600 Touch-Panels über den „DigitalPakt“ finanzieren möchte, wür-
de dies einen ungedeckten Mehrbedarf in Höhe von ca. 900.000 Euro verursachen.  
 
Des Weiteren wurde dem Amt für Schulentwicklung mitgeteilt, dass die geplanten Modernisierungen 
der Inhouse-Verkabelungen nicht in vollem Umfang förderfähig seien. So sollen neu zu schaffende 
Elektrodosen nur förderfähig sein, wenn diese in der Folge für digitale Geräte genutzt werden, die 
über den „DigitalPakt“ beschafft werden. Die Elektrodosen soll en auch nicht förderfähig sein, wenn 
diese für bereits vorhandene digitale Geräte oder anderweitig finanzierte digitale Geräte genutzt wer-
den. 
 
Dies ist sowohl in einer Vorplanung durch den Fördermittelempfänger schwer planbar, und in einer 
Ausschreibung oder in einem Abrechnungsverfahren nur mit erheblichem Aufwand darstellbar. Dar-
über hinaus würden auch hier erhebliche Mehrkosten auf den Schulträger zukommen. 
 
Aufgrund dieser stringenten Auslegung der Förderrichtlinien wird die Verwaltung ein erneutes Sch rei-
ben an das Ministerium versenden und deutlich machen, dass die Umsetzung des Förderprogramms 
und der Abruf der vollen Fördersumme unter den gegebenen Rahmenbedingungen nur schwer mög-
lich sein wird. Eine Durchschrift des Schreibens wird auch an den Städtetag NRW übersandt. 
 
Gez. Voigtsberger

Beratungsverlauf (1)

07.06.2021 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 5.15 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Eitorfer Straße

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Details

Aktenzeichen
1943/2021
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
02.06.2021
Erstellt
20.05.2021 14:37