1943/2021
Sachstandsmitteilung zur Umsetzung des Förderprogramms "DigitalPakt NRW" für die Kölner Schulen
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/40/402/2 Vorlagen-Nummer 02.06.2021 1943/2021 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Schule und Weiterbildung 07.06.2021 Sachstandsmitteilung zur Umsetzung des Förderprogramms "DigitalPakt NRW" für die Kölner Schulen Am 18.06.2020 hat der Rat der Stadt Köln die Umsetzung des Förderprogramms „DigitalPakt NRW“ mit einem entsprechenden Maßnahmenkatalog zur Digitalisierung der Kölner Schulen beschlossen (Session-Vorlage 0844/2020). Der Maß nahmenkatalog wurde vorab von einer Arbeitsgruppe beste- hend aus städtischen Vertretern spezialisiert auf die Digitalisierung der Kölner Schulen, der Medien- beratung NRW erarbeitet und der oberen und unteren Schulaufsicht sowie den Schulformsprechern der Kölner Schulen vorgestellt. Gemäß der Förderrichtlinie des Landes NRW stehen der Stadt Köln Fördergelder in Höhe von 47,33 Millionen Euro zur Verfügung, die sich durch einen zu leistenden Eigenanteil in Höhe von 10 % auf ca. 52,6 Millionen Euro erhöhen. Die Förderrichtlinie des Landes zielt darauf ab, dass die Fördergelder überwiegend zur Verbesserung der IT -Grundstruktur verwendet werden. Demnach hat auch die Stadt Köln in dem beschlossenen Maßnahmenkatalog hierauf ihren Schwerpunkt gelegt. Für die Verbesserung der Inhouse-Verkabelung (Daten und dazugehörende Elektroverkabelung), die weitflächige Beschaffung von Präsentationstechnik (Touch-Panels) und die Modernisierung des schu- lischen WLAN´s sollen entsprechend mehr als 70 Prozent der Fördergelder verwendet werden. Parallel zur Vorbereitung des Ratsbeschlusses und in der Folge hat die Verwaltung viele der Umset- zung des Förderprogramms dienende vorbereitende Tätigkeiten ausgeführt. So wurden Einzelbedarfe an den Schulen geprüft, notwendige Ausschreibungen v orbereitet und er- folgreich durchgeführt, Rahmenverträge abgeschlossen, Aufgaben - und Ablaufstrukturen erarbeitet und personelle Strukturen geschaffen. Die Förderrichtlinie weist teilweise ungünstige Rahmenbedingungen auf. Neben dem zu erbringenden Eigenanteil in Höhe von 10 % der förderfähigen Gesamtkosten müssen die Kommunen in finanzielle Vorleistung treten. Die Maßnahmen müssen einzeln in einem aufwendigen Verfahren mit vielen ge- forderten Anlagen und einem mit der jeweiligen Schule zu erarbeitenden tech nisch-pädagogischen Einsatzkonzept beantragt und abgerechnet werden. Mit Maßnahmen darf erst nach Erteilung des Zuwendungsbescheides begonnen werden, Abnahme- pflichtige Teile von bereits bestehenden Rahmenverträgen dürfen nicht genutzt werden, es bestehen zahlenmäßige Vorgaben bezüglich der Beschaffung von mobilen Endgeräten und alle Anträge müs- sen vollständig bis zum 31.12.2021 gestellt sein, um den Anspruch auf die volle Fördersumme zu haben. So konnte am 17.11.2020 der erste Antrag der Stadt Köln (Bauk osten für die Modernisierungsverka- belung an 9 Kölner Schulen in Höhe von ca. 3,6 Millionen Euro) digital bei der Bezirksregierung Köln 2 gestellt werden. Dieser Erstantrag sollte aufgrund des umfangreich zu erbringenden Darstellungen und Erklärungen zunächst vom Fördermittelgeber vorgeprüft und dann ggf. Nachbesserungen eingepflegt werden. Aufgrund von fehlenden personellen Kapazitäten wegen anderer Aufgaben und auftretenden länger anhaltenden technischen Problemen mit der digitalen Antragsplattform, konnte d er Erstantrag erst im Februar seitens der Bezirksregierung bearbeitet werden und so wurde der erste Zuwendungsbe- scheid der Stadt Köln am 19.03.2021 übergeben. Mit Schreiben vom 15.01.2021 an das Ministerium für Schule und Bildung des Landes NRW hat die Verwaltung auf die Problematiken des schwierigen, umständlichen Antrags - und Abwicklungsverfah- ren des Förderprogramms hingewiesen, weil hierdurch die personellen Kapazitäten beim Fördermit- telnehmer und Fördermittelgeber stark beansprucht werden. Es wurde um Prüfung gebeten, ob dies- bezüglich Vereinfachungen des Verwaltungsverfahrens möglich seien. Darüber hinaus wurde – auch aufgrund der länger bestehenden technischen Probleme bei der digitalen Antragstellung – auf eine Verlängerung der Antragsfristen über den 31.12.2021 hinaus gebeten. Dies wurde jedoch mit Hinweis auf bestehende Vorgaben in den Bund -Länder-Vereinbarungen zum Förderprogramm negativ durch das Ministerium beschieden. Im März und April 2021 wurden zwei weitere Anträge auf die Bewilligung von To uch-Panels und für ein Antrag auf die Errichtung eines Automatisierungslabors im BK Eitorfer Straße gestellt. Hiervon wurde bis zum 21.05.2021 lediglich ein Antrag abschließend bearbeitet, was auch die oben beschrie- benen schwierigen Rahmenbedingungen noch einmal verdeutlicht. Neben den bestehenden Problematiken wird auch im Laufe der Antragsverfahren deutlich, dass die Förderrichtlinien seitens des Fördermittelgebers stringent ausgelegt werden. So wurde dem Schulträger Stadt Köln am 20.05.2021 mitgeteilt, dass im Rahmen der Beantragung von Touch-Panels mit Zubehör die pädagogisch dringend notwendigen Tafelflügel (ersetzen hier die Funktion einer Kreidetafel) nicht förderfähig seien, da diese nicht unmittelbar der Digitalisierung die- nen. Da die Stadt Köln i nsgesamt rd. 3.600 Touch-Panels über den „DigitalPakt“ finanzieren möchte, wür- de dies einen ungedeckten Mehrbedarf in Höhe von ca. 900.000 Euro verursachen. Des Weiteren wurde dem Amt für Schulentwicklung mitgeteilt, dass die geplanten Modernisierungen der Inhouse-Verkabelungen nicht in vollem Umfang förderfähig seien. So sollen neu zu schaffende Elektrodosen nur förderfähig sein, wenn diese in der Folge für digitale Geräte genutzt werden, die über den „DigitalPakt“ beschafft werden. Die Elektrodosen soll en auch nicht förderfähig sein, wenn diese für bereits vorhandene digitale Geräte oder anderweitig finanzierte digitale Geräte genutzt wer- den. Dies ist sowohl in einer Vorplanung durch den Fördermittelempfänger schwer planbar, und in einer Ausschreibung oder in einem Abrechnungsverfahren nur mit erheblichem Aufwand darstellbar. Dar- über hinaus würden auch hier erhebliche Mehrkosten auf den Schulträger zukommen. Aufgrund dieser stringenten Auslegung der Förderrichtlinien wird die Verwaltung ein erneutes Sch rei- ben an das Ministerium versenden und deutlich machen, dass die Umsetzung des Förderprogramms und der Abruf der vollen Fördersumme unter den gegebenen Rahmenbedingungen nur schwer mög- lich sein wird. Eine Durchschrift des Schreibens wird auch an den Städtetag NRW übersandt. Gez. Voigtsberger
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (1)
- Eitorfer Straße
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Details
- Aktenzeichen
- 1943/2021
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 02.06.2021
- Erstellt
- 20.05.2021 14:37