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Genehmigungsauflagen für Straßenfeste und ähnliche Feiern im Bezirk Chorweiler
Anfrage nach § 4 BV6 (Grüne) AN/1502/2023 vom 24.08.2023
Stand: Am 31.08.2023 in der Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) beraten. Ein Ergebnis ist nicht angegeben.
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Anfrage (Grüne BV6)
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Auweiler - Blumenberg - Chorweiler - Esch - Fühlingen - Heimersdorf - Kasselberg - Langel - Lindweiler - Merkenich - Pesch - Rheinkassel - Roggendorf - Seeberg - Thenhoven - Vokhoven - Weiler - Worringen Die Fraktion Bündnis90/Die Grünen in der BV Köln-Chorweiler Pariser Platz 1 50765 Köln Bezirksrathaus Chorweiler Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/1502/2023 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 31.08.2023 Genehmigungsauflagen für Straßenfeste und ähnliche Feiern im Bezirk Chorweiler Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, Weihnachtsmärkte, Nachbarschafts-, Straßen- und Schützenfeste in den Stadtteilen des Bezirks Köln-Chorweiler, sind Gelegenheiten zum gegenseitigem Kennenlernen und fördern ein gesundes Miteinander in Stadtteilen oder Siedlungen. Hierdurch kann man eventuell bestehende Vorurteile im Voraus beseitigen und es wird ein friedlicheres Zusammenleben erreicht, da man miteinander redet und nicht übereinander. Viele Veranstalter privater Feste auf Plätzen oder Straßen der Stadt Köln sind verunsichert, weil sie gehört haben, das hohe Kosten und neue aufwendige Auflagen, wie Sicherheitskonzepte, Versicherungen etc. , nun gelten, die eine Umsetzung für kleinere, nicht gewerblich orientierte Veranstaltungen, unmöglich erscheinen lassen. Deshalb gibt es weniger Feste in den Vororten und Straßen, als vor Covid-19. Das kann nicht das Ziel einer bürger- und kinderfreundlichen Stadt sein. Für gewerbliche Veranstaltungen gibt es die Satzung der Stadt Köln über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen. „Sondernutzungssatzung vom 13. Februar 1998 in der Fassung der 6. Satzung zur Änderung der Sondernutzungssatzung vom 14. Juni 2022“ Wir fragen die Verwaltung: 1. Wo können private Veranstalter kleinerer, nicht gewerblicher Feiern außerhalb privater Grundstücke, eine Liste der dafür geltenden Auflagen erfahren? a) Gibt es unterschiedliche Auflagen bei unterschiedlich großen Teilnehmerzahlen? b) Wenn ja, wie sind sie gestaffelt? Herrn Bezirksbürgermeister Reinhard Zöllner Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker 2. Gibt es Ausnahmen für nicht gewerbliche Veranstaltungen in den Stadtteilen des Stadtbezirks Chorweiler, bei denen keine schriftliche Genehmigung bei der Stadt Köln eingeholt werden müssen? a) Wenn ja, welche? 3. Nach welchen Kriterien gilt eine Veranstaltung als nicht gewerblich? 4. Wurde eine Untersuchung der Auswirkungen nach Verschärfung der Auflagen, auf die Stadtgesellschaft, vor allem in den ländlich geprägten Randbezirken mit zum Teil dörflichen Strukturen, wie beim Stadtbezirk Chorweiler, angefertigt? a) Wenn ja, wo findet man diese oder kann sie der BV Chorweiler zur Verfügung gestellt werden? b) Wenn nein, warum nicht? Mit freundlichen Grüßen Bündnis`90 / Die Grünen Wolfgang Kleinjans Eike Danke Fraktionsvorsitzender stellv. Fraktionsvorsitzende
Beratungsverlauf
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