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AN/1502/2023

Genehmigungsauflagen für Straßenfeste und ähnliche Feiern im Bezirk Chorweiler

Anfrage nach § 4 BV6 (Grüne) 24.08.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 31.08.2023, TOP 7.2.5

Anfrage (Grüne BV6)

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Anfrage (Grüne BV6)

3049 Zeichen

Auweiler - Blumenberg - Chorweiler - Esch - Fühlingen - Heimersdorf - Kasselberg - Langel - Lindweiler - Merkenich - Pesch - Rheinkassel - Roggendorf - Seeberg - Thenhoven - Vokhoven - Weiler - Worringen 
  
 Die Fraktion  
 Bündnis90/Die Grünen 
in der BV Köln-Chorweiler 
 Pariser Platz 1 
 50765 Köln 
 Bezirksrathaus Chorweiler 
 Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/1502/2023 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 31.08.2023 
 
Genehmigungsauflagen für Straßenfeste und ähnliche Feiern im Bezirk Chorweiler 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
Weihnachtsmärkte, Nachbarschafts-, Straßen- und Schützenfeste in den Stadtteilen des Bezirks 
Köln-Chorweiler, sind Gelegenheiten zum gegenseitigem Kennenlernen und fördern ein gesundes 
Miteinander in Stadtteilen oder Siedlungen. Hierdurch kann man eventuell bestehende Vorurteile 
im Voraus beseitigen und es wird ein friedlicheres Zusammenleben erreicht, da man miteinander 
redet und nicht übereinander.  
Viele Veranstalter privater Feste auf Plätzen oder Straßen der Stadt Köln sind verunsichert, weil 
sie gehört haben, das hohe Kosten und neue aufwendige Auflagen, wie Sicherheitskonzepte, 
Versicherungen etc. , nun gelten, die eine Umsetzung für kleinere,  nicht gewerblich orientierte 
Veranstaltungen, unmöglich erscheinen lassen. Deshalb gibt es weniger Feste in den Vororten und 
Straßen, als vor Covid-19.  Das kann nicht das Ziel einer bürger- und kinderfreundlichen Stadt 
sein. 
Für gewerbliche Veranstaltungen gibt es die Satzung der Stadt Köln über Erlaubnisse und 
Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen.   „Sondernutzungssatzung vom 13. 
Februar 1998 in der Fassung der 6. Satzung zur Änderung der Sondernutzungssatzung vom 14. 
Juni 2022“ 
 
Wir fragen die Verwaltung: 
1. Wo können private Veranstalter kleinerer, nicht gewerblicher Feiern außerhalb privater 
Grundstücke, eine Liste der dafür geltenden Auflagen erfahren? 
a) Gibt es unterschiedliche Auflagen bei unterschiedlich großen Teilnehmerzahlen? 
b) Wenn ja, wie sind sie gestaffelt? 
 
Herrn Bezirksbürgermeister 
Reinhard Zöllner 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker

2. Gibt es Ausnahmen für nicht gewerbliche Veranstaltungen in den Stadtteilen des 
Stadtbezirks Chorweiler, bei denen keine schriftliche Genehmigung bei der Stadt Köln 
eingeholt werden müssen? 
a) Wenn ja, welche? 
 
3. Nach welchen Kriterien gilt eine Veranstaltung als nicht gewerblich? 
 
4. Wurde eine Untersuchung der Auswirkungen nach Verschärfung der Auflagen, auf die 
Stadtgesellschaft, vor allem in den ländlich geprägten Randbezirken mit zum Teil dörflichen 
Strukturen, wie beim Stadtbezirk Chorweiler, angefertigt? 
a) Wenn ja, wo findet man diese oder kann sie der BV Chorweiler zur Verfügung 
  gestellt 
  werden? 
b)  Wenn nein, warum nicht? 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
Bündnis`90 / Die Grünen 
 
Wolfgang Kleinjans     Eike Danke 
Fraktionsvorsitzender    stellv. Fraktionsvorsitzende

Beratungsverlauf (1)

31.08.2023 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 7.2.5 Entscheidung
Zur Sitzung

Orte (1)

  • Pariser Platz 1

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Details

Aktenzeichen
AN/1502/2023
Typ
Anfrage nach § 4 BV6 (Grüne)
Datum
24.08.2023
Erstellt
24.08.2023 09:43