Mandari Insight

2019/0170

Sonderinvestitionsprogramm Radmobilität 4x4 Radverkehrsführung Teichhausstraße zwischen Soderstraße und Roßdörfer Platz

Magistratsvorlage 21.05.2019

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2019/0170

6320 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
27.05.2019 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat IV 
 
Amt: Straßenverkehrs - 
und Tiefbauamt   OBW bei abschl. B e-
schlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2019/0170 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 541010 
Kostenstelle:  066-100-1000/ 066-000-0201 Investitionsnummer:  19066-9100 
Kostenträger:  5410-11/ 5410-20 Sachkonto: 6165021/ 0613010  
 
Betreff: Sonderinvestitionsprogramm Radmobilität 4x4  
Radverkehrsführung Teichhausstraße zwischen Soderstraße und Roßdörfer Platz  
 
Vorlage vom: 21.05.2019  
 
Beschlussvorschlag : 
1. Der Magistrat beschließt die Umsetzung der in der Vorlage  beschriebene  Maßnahme. 
 
2. Die Neumarkierung wird über das Deckensanierungsprogramm (Ergebnishaushalt) finanziert. 
Für das Abpollern (etwa 55 Poller) entstehen Zusatzkosten in Höhe von rund 15.000 Euro. Die 
Finanzierung erfolgt über die Inv.Nr. 19066-9100 „Sonderinvestitionsprogramm Radmobilität 
4x4“. 
 
 
Anlagen: Lageplan Teichhausstraße  
 
Datenschutzrelevante Anlage:

- 2 - 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 21. Mai 2019 
 
Im westlichen Bereich der Teichhausstraße zwischen Roßdörfer Platz und Soderstraße wird im 
Juli 2019 die Fahrbahndecke saniert. Die Markierung im Bestand entspricht nicht den Rege l-
werken und kann daher nach der Deckensanierung nicht unverändert wieder hergestellt we r-
den. Die Maßnahme bietet die Möglichkeit, neben Verbesserungen für den Radverkehr die Si-
tuation auch für andere Verkehrsbeteiligte übersichtlicher zu gestalten. 
 
Im genannten Bereich der Teichhausstraße wird auf der Westseite aktuell legal halbseitig auf 
dem Gehweg geparkt. Daran schließt ohne den vorgeschriebenen Sicherheitsabstand direkt ein 
mit Breitstrich markierter Radverkehrsstreifen an. Der Radverkehr wird in der  sogenannten 
Dooring-Zone geführt, d. h. in dem Bereich, in dem Radfahrende beim unachtsamen Öffnen 
von Autotüren gefährdet werden. Dies entspricht nicht den Empfehlungen für Radverkehrsanla-
gen (ERA) und der Selbstverpflichtung der Stadt Darmstadt zu guten Radverkehrsanlagen, 
weshalb eine unveränderte Neumarkierung nach der Deckensanierung nicht in Frage kommt.  
Eine regelkonforme Radverkehrsanlage mit Sicherheitsabstand kann bei der gegebenen Breite 
des Straßenraums von 13 Metern nur angelegt werden, wenn dem Kfz-Verkehr Flächen entzo-
gen werden. Im gesamten Planungsbereich verfügt die Teichhausstraße über drei Streifen für 
den fahrenden Kfz-Verkehr (jeweils zwei für den Geradeaus-Verkehr und ein Linksabbieger), im 
Kreuzungsbereich mit der Nieder-Ramstädter-Straße bzw. der Einmündung in den Roßdörfer 
Platz sind es vier Streifen (zwei Geradeaus und zwei Linksabbieger in die Roßdörfer Straße). 
Aufgrund des starken Verkehrsaufkommens und der Nutzung durch Busse der L inie K und KU 
wäre eine Reduktion der Fahrstreifen mit erheblichen Einschränkungen für den fließenden Ve r-
kehr und den ÖPNV verbunden.  
 
Damit die Leistungsfähigkeit der Teichhausstraße und des Knotenpunkts Roßdörfer Platz e r-
halten bleibt und dennoch eine regelkonforme Radverkehrsanlage angelegt werden kann, müs-
sen die ca. 15 Längsparkstände auf der Westseite entfallen. So kann auf beiden Seiten der 
Teichhausstraße ein regelkonformer Radverkehrsstreifen mit 1,85-2,20 m Breite umgesetzt 
werden. Für alle Verkehrsbeteiligten ergibt sich so eine klare, übersichtliche und sichere Füh-
rung. Auch der Gehweg auf der Westseite steht in regelkonformer Breite mit 2,50 Metern den 
zu Fuß Gehenden zur Verfügung. Die Rotmarkierung wurde vorläufig flächig geplant, wird aber 
in Abstimmung mit den beteiligten Ämtern unter Umständen noch auf die Grundstücks - und 
Knotenpunktzufahrten reduziert. 
In der Knotenpunktzufahrt zum Roßdörfer Platz wird die Fahrbahnbreite so neu aufgeteilt, dass 
die im Bestand erheblich zu kleine Aufstellfläche für Linksabbieger wegfällt. Somit ordnen sich 
künftig linksabbiegende Fahrzeuge mit auf dem linken Geradeausstreifen ein. Die verbleibe n-
den Fahrstreifen erhalten eine größere Breite, die der Nutzung durch Busverkehr in Richtung 
Lichtwiese und Landkreis entspricht.  
Die im Bestand rot markierten aufgeweiteten Aufstellflächen an beiden Knotenpunkten sind 
aufgrund der kurzen Rotlichtzeiten auf der Teichhausstraße für links abbiegende Radfahrende 
nutzbar. Die Regelwerke sehen das Markieren von Aufstellflächen nur in der jeweiligen Neben-
richtung vor und auch nicht über mehr als einen Fahrstreifen. Die beiden Aufstellflächen we r-
den deshalb nicht wieder angelegt, am Knoten Teichhausstraße/Soderstraße wird die Möglic h-
keit für indirektes Linksabbiegen für Radfahrende geprüft. 
 
Die Umgestaltung entspricht der im Prozess mit dem Radentscheid entwickelten Radstrategie 
und steigert den bislang geringen Anteil regelkonformer Radverkehrsanlagen im Stadtgebiet.  
Die wegfallenden Parkplätze befinden sich im Randbereich des Kapellplatzviertels, in dem eine 
Anwohnerparkregelung gilt. Die nicht bewirtschafteten Parkplätze außerhalb der Anwohne r-
parkzone und insbesondere im Woogsviertel stehen deshalb unter besonders hohem Par k-

- 4 - 
druck. Um die Akzeptanz der neuen Regelung sicher zu stellen, sollte der Gehweg auf der 
Westseite im Zuge der Neumarkierung abgepollert werden (nötig sind ca. 40 Poller). Auch auf 
der Ostseite der Teichhausstraße sollten zur Sicherung des Radfahrstreifens einzelne, als 
Parkplatz genutzte Lücken mit Pollern abgesperrt werden (ca. 15 Poller). 
 
Kosten 
Die Neumarkierung wird über das Deckensanierungsprogramm finanziert. 
 
Für das Abpollern (rund 55 Poller) entstehen Zusatzkosten in Höhe von rund 15.000 Euro. 
Die Finanzierung erfolgt über die Inv-Nr. 19066-9100 „Sonderinvestitionsprogramm 
Radmobilität 4x4“. 
 
 
Darmstadt, den 21.05.2019 
 
 
Dezernat III      Dezernat IV 
i.V. 
 
 
 
Jochen Partsch    André Schellenberg 
Oberbürgermeister    Stadtkämmerer

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6368 Zeichen

- 2 - 
 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
27.05.2019 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat IV 
 
Amt: Straßenverkehrs- 
und Tiefbauamt   OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
III 66 
IV 20 
 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2019/0170 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
221 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 541010 
Kostenstelle:  066-100-1000/ 066-000-0201 Investitionsnummer:  19066-9100 
Kostenträger:  5410-11/ 5410-20 Sachkonto: 6165021/ 0613010  
 
Betreff: Sonderinvestitionsprogramm Radmobilität 4x4  
Radverkehrsführung Teichhausstraße zwischen Soderstraße und Roßdörfer Platz  
 
Vorlage vom: 21.05.2019  
 
Beschlussvorschlag : 
1. Der Magistrat beschließt die Umsetzung der in der Vorlage  beschriebene  Maßnahme. 
 
2. Die Neumarkierung wird über das Deckensanierungsprogramm (Ergebnishaushalt) finanziert. 
Für das Abpollern (etwa 55 Poller) entstehen Zusatzkosten in Höhe von rund 15.000 Euro. Die 
Finanzierung erfolgt über die Inv.Nr. 19066-9100 „Sonderinvestitionsprogramm Radmobilität 
4x4“. 
 
 
Anlagen: Lageplan Teichhausstraße

- 3 - 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom 29.05.2019 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

- 4 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 21. Mai 2019 
 
Im westlichen Bereich der Teichhausstraße zwischen Roßdörfer Platz und Soderstraße wird im 
Juli 2019 die Fahrbahndecke saniert. Die Markierung im Bestand entspricht nicht den 
Regelwerken und kann daher nach der Deckensanierung nicht unverändert wieder hergestellt 
werden. Die Maßnahme bietet die Möglichkeit, neben Verbesserungen für den Radverkehr die 
Situation auch für andere Verkehrsbeteiligte übersichtlicher zu gestalten. 
 
Im genannten Bereich der Teichhausstraße wird auf der Westseite aktuell legal halbseitig auf 
dem Gehweg geparkt. Daran schließt ohne den vorgeschriebenen Sicherheitsabstand direkt ein 
mit Breitstrich markierter Radverkehrsstreifen an. Der Radverkehr wird in der  sogenannten 
Dooring-Zone geführt, d. h. in dem Bereich, in dem Radfahrende beim unachtsamen Öffnen 
von Autotüren gefährdet werden. Dies entspricht nicht den Empfehlungen für 
Radverkehrsanlagen (ERA) und der Selbstverpflichtung der Stadt Darmstadt zu guten 
Radverkehrsanlagen, weshalb eine unveränderte Neumarkierung nach der Deckensanierung 
nicht in Frage kommt.  
Eine regelkonforme Radverkehrsanlage mit Sicherheitsabstand kann bei der gegebenen Breite 
des Straßenraums von 13 Metern nur angelegt werden, wenn dem Kfz-Verkehr Flächen 
entzogen werden. Im gesamten Planungsbereich verfügt die Teichhausstraße über drei Streifen 
für den fahrenden Kfz-Verkehr (jeweils zwei für den Geradeaus-Verkehr und ein Linksabbieger), 
im Kreuzungsbereich mit der Nieder-Ramstädter-Straße bzw. der Einmündung in den 
Roßdörfer Platz sind es vier Streifen (zwei Geradeaus und zwei Linksabbieger in die Roßdörfer 
Straße). Aufgrund des starken Verkehrsaufkommens und der Nutzung durch Busse der Linie K 
und KU wäre eine Reduktion der Fahrstreifen mit erheblichen Einschränkungen für den 
fließenden Verkehr und den ÖPNV verbunden.  
 
Damit die Leistungsfähigkeit der Teichhausstraße und des Knotenpunkts Roßdörfer Platz 
erhalten bleibt und dennoch eine regelkonforme Radverkehrsanlage angelegt werden kann, 
müssen die ca. 15 Längsparkstände auf der Westseite entfallen. So kann auf beiden Seiten der 
Teichhausstraße ein regelkonformer Radverkehrsstreifen mit 1,85-2,20 m Breite umgesetzt 
werden. Für alle Verkehrsbeteiligten ergibt sich so eine klare, übersichtliche und sichere 
Führung. Auch der Gehweg auf der Westseite steht in regelkonformer Breite mit 2,50 Metern 
den zu Fuß Gehenden zur Verfügung. Die Rotmarkierung wurde vorläufig flächig geplant, wird 
aber in Abstimmung mit den beteiligten Ämtern unter Umständen noch auf die Grundstücks - 
und Knotenpunktzufahrten reduziert. 
In der Knotenpunktzufahrt zum Roßdörfer Platz wird die Fahrbahnbreite so neu aufgeteilt,  dass 
die im Bestand erheblich zu kleine Aufstellfläche für Linksabbieger wegfällt. Somit ordnen sich 
künftig linksabbiegende Fahrzeuge mit auf dem linken Geradeausstreifen ein. Die 
verbleibenden Fahrstreifen erhalten eine größere Breite, die der Nutzung durch Busverkehr in 
Richtung Lichtwiese und Landkreis entspricht.  
Die im Bestand rot markierten aufgeweiteten Aufstellflächen an beiden Knotenpunkten sind 
aufgrund der kurzen Rotlichtzeiten auf der Teichhausstraße für links abbiegende Radfahrende 
nutzbar. Die Regelwerke sehen das Markieren von Aufstellflächen nur in der jeweiligen 
Nebenrichtung vor und auch nicht über mehr als einen Fahrstreifen. Die beiden Aufstellflächen 
werden deshalb nicht wieder angelegt, am Knoten Teichhausstraße/Soderstraße wird die 
Möglichkeit für indirektes Linksabbiegen für Radfahrende geprüft. 
 
Die Umgestaltung entspricht der im Prozess mit dem Radentscheid entwickelten Radstrategie 
und steigert den bislang geringen Anteil regelkonformer Radverkehrsanlagen im Stadtgebiet.  
Die wegfallenden Parkplätze befinden sich im Randbereich des Kapellplatzviertels, in dem eine

Anwohnerparkregelung gilt. Die nicht bewirtschafteten Parkplätze außerhalb der 
Anwohnerparkzone und insbesondere im Woogsviertel stehen deshalb unter besonders hohem 
Parkdruck. Um die Akzeptanz der neuen Regelung sicher zu stellen, sollte der Gehweg auf der 
Westseite im Zuge der Neumarkierung abgepollert werden (nötig sind ca. 40 Poller). Auch auf 
der Ostseite der Teichhausstraße sollten zur Sicherung des Radfahrstreifens einzelne, als 
Parkplatz genutzte Lücken mit Pollern abgesperrt werden (ca. 15 Poller). 
 
Kosten 
Die Neumarkierung wird über das Deckensanierungsprogramm finanziert. 
 
Für das Abpollern (rund 55 Poller) entstehen Zusatzkosten in Höhe von rund 15.000 Euro.  
Die Finanzierung erfolgt über die Inv-Nr. 19066-9100 „Sonderinvestitionsprogramm 
Radmobilität 4x4“. 
 
 
Darmstadt, den 21.05.2019 
 
 
Dezernat III      Dezernat IV 
i.V. 
 
 
 
Jochen Partsch    André Schellenberg 
Oberbürgermeister    Stadtkämmerer

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230 Zeichen

Punkt 15: Sonderinvestitionsprogramm Radmobilität 4x4 
Radverkehrsführung Teichhausstraße zwischen Soderstraße und Roßdörfer Platz 
 (V-Nr. 2019/0170) 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.  
 
Gegenstimmen: UWIGA   
Stimmenthaltung: FDP

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Punkt 15: Sonderinvestitionsprogramm Radmobilität 4x4 
Radverkehrsführung Teichhausstraße zwischen Soderstraße und Roßdörfer Platz  
 (V-Nr. 2019/0170) 
 
Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage 
zuzustimmen. 
  
Stimmenthaltungen: Fraktionen Die Linke, FDP und UWIGA

Beratungsverlauf (3)

TOP 15
TOP 15
TOP 20

Orte (4)

  • Soderstraße
  • Teichhausstraße 3
  • Nieder-Ramstädter Straße
  • Roßdörfer Straße

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Details

Vorlagen-Nr.
2019/0170
Typ
Magistratsvorlage
Datum
21.05.2019
Erstellt
29.09.2026 00:00