2019/0170
Sonderinvestitionsprogramm Radmobilität 4x4 Radverkehrsführung Teichhausstraße zwischen Soderstraße und Roßdörfer Platz
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2019/0170
6320 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
27.05.2019
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat IV
Amt: Straßenverkehrs -
und Tiefbauamt OBW bei abschl. B e-
schlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2019/0170
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 541010
Kostenstelle: 066-100-1000/ 066-000-0201 Investitionsnummer: 19066-9100
Kostenträger: 5410-11/ 5410-20 Sachkonto: 6165021/ 0613010
Betreff: Sonderinvestitionsprogramm Radmobilität 4x4
Radverkehrsführung Teichhausstraße zwischen Soderstraße und Roßdörfer Platz
Vorlage vom: 21.05.2019
Beschlussvorschlag :
1. Der Magistrat beschließt die Umsetzung der in der Vorlage beschriebene Maßnahme.
2. Die Neumarkierung wird über das Deckensanierungsprogramm (Ergebnishaushalt) finanziert.
Für das Abpollern (etwa 55 Poller) entstehen Zusatzkosten in Höhe von rund 15.000 Euro. Die
Finanzierung erfolgt über die Inv.Nr. 19066-9100 „Sonderinvestitionsprogramm Radmobilität
4x4“.
Anlagen: Lageplan Teichhausstraße
Datenschutzrelevante Anlage:
- 2 -
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 21. Mai 2019
Im westlichen Bereich der Teichhausstraße zwischen Roßdörfer Platz und Soderstraße wird im
Juli 2019 die Fahrbahndecke saniert. Die Markierung im Bestand entspricht nicht den Rege l-
werken und kann daher nach der Deckensanierung nicht unverändert wieder hergestellt we r-
den. Die Maßnahme bietet die Möglichkeit, neben Verbesserungen für den Radverkehr die Si-
tuation auch für andere Verkehrsbeteiligte übersichtlicher zu gestalten.
Im genannten Bereich der Teichhausstraße wird auf der Westseite aktuell legal halbseitig auf
dem Gehweg geparkt. Daran schließt ohne den vorgeschriebenen Sicherheitsabstand direkt ein
mit Breitstrich markierter Radverkehrsstreifen an. Der Radverkehr wird in der sogenannten
Dooring-Zone geführt, d. h. in dem Bereich, in dem Radfahrende beim unachtsamen Öffnen
von Autotüren gefährdet werden. Dies entspricht nicht den Empfehlungen für Radverkehrsanla-
gen (ERA) und der Selbstverpflichtung der Stadt Darmstadt zu guten Radverkehrsanlagen,
weshalb eine unveränderte Neumarkierung nach der Deckensanierung nicht in Frage kommt.
Eine regelkonforme Radverkehrsanlage mit Sicherheitsabstand kann bei der gegebenen Breite
des Straßenraums von 13 Metern nur angelegt werden, wenn dem Kfz-Verkehr Flächen entzo-
gen werden. Im gesamten Planungsbereich verfügt die Teichhausstraße über drei Streifen für
den fahrenden Kfz-Verkehr (jeweils zwei für den Geradeaus-Verkehr und ein Linksabbieger), im
Kreuzungsbereich mit der Nieder-Ramstädter-Straße bzw. der Einmündung in den Roßdörfer
Platz sind es vier Streifen (zwei Geradeaus und zwei Linksabbieger in die Roßdörfer Straße).
Aufgrund des starken Verkehrsaufkommens und der Nutzung durch Busse der L inie K und KU
wäre eine Reduktion der Fahrstreifen mit erheblichen Einschränkungen für den fließenden Ve r-
kehr und den ÖPNV verbunden.
Damit die Leistungsfähigkeit der Teichhausstraße und des Knotenpunkts Roßdörfer Platz e r-
halten bleibt und dennoch eine regelkonforme Radverkehrsanlage angelegt werden kann, müs-
sen die ca. 15 Längsparkstände auf der Westseite entfallen. So kann auf beiden Seiten der
Teichhausstraße ein regelkonformer Radverkehrsstreifen mit 1,85-2,20 m Breite umgesetzt
werden. Für alle Verkehrsbeteiligten ergibt sich so eine klare, übersichtliche und sichere Füh-
rung. Auch der Gehweg auf der Westseite steht in regelkonformer Breite mit 2,50 Metern den
zu Fuß Gehenden zur Verfügung. Die Rotmarkierung wurde vorläufig flächig geplant, wird aber
in Abstimmung mit den beteiligten Ämtern unter Umständen noch auf die Grundstücks - und
Knotenpunktzufahrten reduziert.
In der Knotenpunktzufahrt zum Roßdörfer Platz wird die Fahrbahnbreite so neu aufgeteilt, dass
die im Bestand erheblich zu kleine Aufstellfläche für Linksabbieger wegfällt. Somit ordnen sich
künftig linksabbiegende Fahrzeuge mit auf dem linken Geradeausstreifen ein. Die verbleibe n-
den Fahrstreifen erhalten eine größere Breite, die der Nutzung durch Busverkehr in Richtung
Lichtwiese und Landkreis entspricht.
Die im Bestand rot markierten aufgeweiteten Aufstellflächen an beiden Knotenpunkten sind
aufgrund der kurzen Rotlichtzeiten auf der Teichhausstraße für links abbiegende Radfahrende
nutzbar. Die Regelwerke sehen das Markieren von Aufstellflächen nur in der jeweiligen Neben-
richtung vor und auch nicht über mehr als einen Fahrstreifen. Die beiden Aufstellflächen we r-
den deshalb nicht wieder angelegt, am Knoten Teichhausstraße/Soderstraße wird die Möglic h-
keit für indirektes Linksabbiegen für Radfahrende geprüft.
Die Umgestaltung entspricht der im Prozess mit dem Radentscheid entwickelten Radstrategie
und steigert den bislang geringen Anteil regelkonformer Radverkehrsanlagen im Stadtgebiet.
Die wegfallenden Parkplätze befinden sich im Randbereich des Kapellplatzviertels, in dem eine
Anwohnerparkregelung gilt. Die nicht bewirtschafteten Parkplätze außerhalb der Anwohne r-
parkzone und insbesondere im Woogsviertel stehen deshalb unter besonders hohem Par k-
- 4 -
druck. Um die Akzeptanz der neuen Regelung sicher zu stellen, sollte der Gehweg auf der
Westseite im Zuge der Neumarkierung abgepollert werden (nötig sind ca. 40 Poller). Auch auf
der Ostseite der Teichhausstraße sollten zur Sicherung des Radfahrstreifens einzelne, als
Parkplatz genutzte Lücken mit Pollern abgesperrt werden (ca. 15 Poller).
Kosten
Die Neumarkierung wird über das Deckensanierungsprogramm finanziert.
Für das Abpollern (rund 55 Poller) entstehen Zusatzkosten in Höhe von rund 15.000 Euro.
Die Finanzierung erfolgt über die Inv-Nr. 19066-9100 „Sonderinvestitionsprogramm
Radmobilität 4x4“.
Darmstadt, den 21.05.2019
Dezernat III Dezernat IV
i.V.
Jochen Partsch André Schellenberg
Oberbürgermeister Stadtkämmerer
anlage 1
1018 Zeichen
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anlage 2
6368 Zeichen
- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
27.05.2019
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat IV
Amt: Straßenverkehrs-
und Tiefbauamt OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
III 66
IV 20
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2019/0170
Magistratsbeschluss -Nr.
221
Internetfähig
Produkt-Nr.: 541010
Kostenstelle: 066-100-1000/ 066-000-0201 Investitionsnummer: 19066-9100
Kostenträger: 5410-11/ 5410-20 Sachkonto: 6165021/ 0613010
Betreff: Sonderinvestitionsprogramm Radmobilität 4x4
Radverkehrsführung Teichhausstraße zwischen Soderstraße und Roßdörfer Platz
Vorlage vom: 21.05.2019
Beschlussvorschlag :
1. Der Magistrat beschließt die Umsetzung der in der Vorlage beschriebene Maßnahme.
2. Die Neumarkierung wird über das Deckensanierungsprogramm (Ergebnishaushalt) finanziert.
Für das Abpollern (etwa 55 Poller) entstehen Zusatzkosten in Höhe von rund 15.000 Euro. Die
Finanzierung erfolgt über die Inv.Nr. 19066-9100 „Sonderinvestitionsprogramm Radmobilität
4x4“.
Anlagen: Lageplan Teichhausstraße
- 3 -
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom 29.05.2019
Der Vorlage wird zugestimmt.
- 4 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 21. Mai 2019
Im westlichen Bereich der Teichhausstraße zwischen Roßdörfer Platz und Soderstraße wird im
Juli 2019 die Fahrbahndecke saniert. Die Markierung im Bestand entspricht nicht den
Regelwerken und kann daher nach der Deckensanierung nicht unverändert wieder hergestellt
werden. Die Maßnahme bietet die Möglichkeit, neben Verbesserungen für den Radverkehr die
Situation auch für andere Verkehrsbeteiligte übersichtlicher zu gestalten.
Im genannten Bereich der Teichhausstraße wird auf der Westseite aktuell legal halbseitig auf
dem Gehweg geparkt. Daran schließt ohne den vorgeschriebenen Sicherheitsabstand direkt ein
mit Breitstrich markierter Radverkehrsstreifen an. Der Radverkehr wird in der sogenannten
Dooring-Zone geführt, d. h. in dem Bereich, in dem Radfahrende beim unachtsamen Öffnen
von Autotüren gefährdet werden. Dies entspricht nicht den Empfehlungen für
Radverkehrsanlagen (ERA) und der Selbstverpflichtung der Stadt Darmstadt zu guten
Radverkehrsanlagen, weshalb eine unveränderte Neumarkierung nach der Deckensanierung
nicht in Frage kommt.
Eine regelkonforme Radverkehrsanlage mit Sicherheitsabstand kann bei der gegebenen Breite
des Straßenraums von 13 Metern nur angelegt werden, wenn dem Kfz-Verkehr Flächen
entzogen werden. Im gesamten Planungsbereich verfügt die Teichhausstraße über drei Streifen
für den fahrenden Kfz-Verkehr (jeweils zwei für den Geradeaus-Verkehr und ein Linksabbieger),
im Kreuzungsbereich mit der Nieder-Ramstädter-Straße bzw. der Einmündung in den
Roßdörfer Platz sind es vier Streifen (zwei Geradeaus und zwei Linksabbieger in die Roßdörfer
Straße). Aufgrund des starken Verkehrsaufkommens und der Nutzung durch Busse der Linie K
und KU wäre eine Reduktion der Fahrstreifen mit erheblichen Einschränkungen für den
fließenden Verkehr und den ÖPNV verbunden.
Damit die Leistungsfähigkeit der Teichhausstraße und des Knotenpunkts Roßdörfer Platz
erhalten bleibt und dennoch eine regelkonforme Radverkehrsanlage angelegt werden kann,
müssen die ca. 15 Längsparkstände auf der Westseite entfallen. So kann auf beiden Seiten der
Teichhausstraße ein regelkonformer Radverkehrsstreifen mit 1,85-2,20 m Breite umgesetzt
werden. Für alle Verkehrsbeteiligten ergibt sich so eine klare, übersichtliche und sichere
Führung. Auch der Gehweg auf der Westseite steht in regelkonformer Breite mit 2,50 Metern
den zu Fuß Gehenden zur Verfügung. Die Rotmarkierung wurde vorläufig flächig geplant, wird
aber in Abstimmung mit den beteiligten Ämtern unter Umständen noch auf die Grundstücks -
und Knotenpunktzufahrten reduziert.
In der Knotenpunktzufahrt zum Roßdörfer Platz wird die Fahrbahnbreite so neu aufgeteilt, dass
die im Bestand erheblich zu kleine Aufstellfläche für Linksabbieger wegfällt. Somit ordnen sich
künftig linksabbiegende Fahrzeuge mit auf dem linken Geradeausstreifen ein. Die
verbleibenden Fahrstreifen erhalten eine größere Breite, die der Nutzung durch Busverkehr in
Richtung Lichtwiese und Landkreis entspricht.
Die im Bestand rot markierten aufgeweiteten Aufstellflächen an beiden Knotenpunkten sind
aufgrund der kurzen Rotlichtzeiten auf der Teichhausstraße für links abbiegende Radfahrende
nutzbar. Die Regelwerke sehen das Markieren von Aufstellflächen nur in der jeweiligen
Nebenrichtung vor und auch nicht über mehr als einen Fahrstreifen. Die beiden Aufstellflächen
werden deshalb nicht wieder angelegt, am Knoten Teichhausstraße/Soderstraße wird die
Möglichkeit für indirektes Linksabbiegen für Radfahrende geprüft.
Die Umgestaltung entspricht der im Prozess mit dem Radentscheid entwickelten Radstrategie
und steigert den bislang geringen Anteil regelkonformer Radverkehrsanlagen im Stadtgebiet.
Die wegfallenden Parkplätze befinden sich im Randbereich des Kapellplatzviertels, in dem eine
Anwohnerparkregelung gilt. Die nicht bewirtschafteten Parkplätze außerhalb der
Anwohnerparkzone und insbesondere im Woogsviertel stehen deshalb unter besonders hohem
Parkdruck. Um die Akzeptanz der neuen Regelung sicher zu stellen, sollte der Gehweg auf der
Westseite im Zuge der Neumarkierung abgepollert werden (nötig sind ca. 40 Poller). Auch auf
der Ostseite der Teichhausstraße sollten zur Sicherung des Radfahrstreifens einzelne, als
Parkplatz genutzte Lücken mit Pollern abgesperrt werden (ca. 15 Poller).
Kosten
Die Neumarkierung wird über das Deckensanierungsprogramm finanziert.
Für das Abpollern (rund 55 Poller) entstehen Zusatzkosten in Höhe von rund 15.000 Euro.
Die Finanzierung erfolgt über die Inv-Nr. 19066-9100 „Sonderinvestitionsprogramm
Radmobilität 4x4“.
Darmstadt, den 21.05.2019
Dezernat III Dezernat IV
i.V.
Jochen Partsch André Schellenberg
Oberbürgermeister Stadtkämmerer
anlage 4
230 Zeichen
Punkt 15: Sonderinvestitionsprogramm Radmobilität 4x4 Radverkehrsführung Teichhausstraße zwischen Soderstraße und Roßdörfer Platz (V-Nr. 2019/0170) Der Vorlage wird zugestimmt. Gegenstimmen: UWIGA Stimmenthaltung: FDP
anlage 3
296 Zeichen
Punkt 15: Sonderinvestitionsprogramm Radmobilität 4x4 Radverkehrsführung Teichhausstraße zwischen Soderstraße und Roßdörfer Platz (V-Nr. 2019/0170) Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Stimmenthaltungen: Fraktionen Die Linke, FDP und UWIGA
Beratungsverlauf (3)
Orte (4)
- Soderstraße
- Teichhausstraße 3
- Nieder-Ramstädter Straße
- Roßdörfer Straße
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2019/0170
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 21.05.2019
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00