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2020/0250

Überplanmäßige Mittel gem. § 100 HGO für die Zuweisung an den Zweckverband 'Verwaltungsverband für das Gesundheitsamt der Stadt Darmstadt und des Landkreises Darmstadt-Dieburg'

Magistratsvorlage 26.08.2020

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2020/0250

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- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
03.09.2020 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss- 
       fassung Fachausschuss 
Dezernat IV 
 
Amt: Dezernat II 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
II 
IV 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2020/0250 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
257 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 414010 
Kostenstelle: 721-010-1000 Investitionsnummer:       
Kostenträger: 4140-11 Sachkonto: 7123000 
 
Betreff: Überplanmäßige Mittel gem. § 100 HGO für die Zuweisung an den Zweckverband 
"Verwaltungsverband für das Gesundheitsamt der Stadt Darmstadt und des 
Landkreises Darmstadt-Dieburg" 
 
Vorlage vom: 26.08.2020 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Zur Deckung der Umlage an den Zweckverband „Verwaltungsverband für das Gesundheitsamt der 
Stadt Darmstadt und des Landkreises Darmstadt -Dieburg“ für das Haushaltsjahr 2020  werden 
überplanmäßige Mittel nach § 100 HGO in Höhe von 185.488,00 Euro benötigt.  
 
 
Anlagen:

- 3 - 
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom 16.09.2020 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

Begründung zur Magistratsvorlage vom 26.8.2020  
 
 
Mit Datum vom 29.5.2020 hat die Verbandsversammlung des Verwaltungsverbandes für das 
Gesundheitsamt der Stadt Darmstadt und des Landkreises Darmstadt -Dieburg die Haushalts-
satzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 beschlossen.  
 
Aus der Haushaltssatzung ergibt sich eine Umlage für die Stadt Darmstadt in Höhe von 
1.656.088,00 Euro. Im städtischen Haus halt sind bisher 1.470.600,00 Euro eingeplant.  
 
Die Aufplanung dieser Umlage ist auch zur Bewältigung der Corona -Pandemie erforderlich 
geworden. 
 
Aufwendungen und Auszahlungen, die zur Bewältigung der Corona -Pandemie erforderlich 
werden und die in der Haushaltssatzung nicht abgebildet sind, sind dementsprechend unvor -
hergesehene und unabweisbare Aufwendungen und Auszahlungen nach § 100 HGO. Es ist zu -
lässig, wenn die Deckung nicht im laufenden Haushaltsjahr, sondern im folgenden Haushalts -
jahr dargestellt wird. 
 
Darmstadt, 26.8.2020 
 
 
Dezernat II    Dezernat IV 
 
 
 
 
Rafael Reißer    André Schellenberg 
Bürgermeister    Stadtkämmerer

2020/0250

2448 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
03.09.2020 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat IV 
 
Amt: Dezernat II 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2020/0250 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 414010 
Kostenstelle:  721-010-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  4140-11 Sachkonto: 7123000 
 
Betreff: Überplanmäßige Mittel gem. § 100 HGO für die Zuweisung an den Zweckverband 
"Verwaltungsverband für das Gesundheitsamt der Stadt Darmstadt und des 
Landkreises Darmstadt -Dieburg" 
 
Vorlage vom: 26.08.2020  
 
Beschlussvorschlag : 
 
Zur Deckung der Umlage an den Zweckverband „Verwaltungsverband für das Gesundheitsamt der 
Stadt Darmstadt und des Landkreises Darmstadt -Dieburg“ für das Haushaltsjahr 2020 werden 
überplanmäßige Mittel nach § 100 HGO in Höhe von 185.488,00 Euro benötigt.  
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 2 - 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 26.8.2020 
 
 
Mit Datum vom 29.5.2020 hat die Verbandsversammlung des Verwaltungsverbandes für das 
Gesundheitsamt der Stadt Darmstadt und des Landkreises Darmstadt -Dieburg die Haushalts -
satzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 beschlossen.  
 
Aus der Haushaltssatzung e rgibt sich eine Umlage für die Stadt Darmstadt in Höhe von 
1.656.088,00 Euro. Im städtischen Haushalt sind bisher 1.470.600,00 Euro eingeplant.  
 
Die Aufplanung dieser Umlage ist auch zur Bewältigung der Corona -Pandemie erforderlich 
geworden. 
 
Aufwendungen und Auszahlungen, die zur Bewältigung der Corona -Pandemie erforderlich 
werden und die in der Haushaltssatzung nicht abgebildet sind, sind dementsprechend unvor -
hergesehene und unabweisbare Aufwendungen und Auszahlungen nach § 100 HGO. Es ist zu -
lässig, wenn die Deckung nicht im laufenden Haushaltsjahr, sondern im folgenden Haushalts -
jahr dargestellt wird.  
 
Darmstadt, 26.8.2020  
 
 
Dezernat II    Dezernat IV 
 
 
 
 
Rafael Reißer    André Schellenberg  
Bürgermeister     Stadtkämmerer

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Details

Vorlagen-Nr.
2020/0250
Typ
Magistratsvorlage
Datum
26.08.2020
Erstellt
29.09.2026 00:00