2020/0250
Überplanmäßige Mittel gem. § 100 HGO für die Zuweisung an den Zweckverband 'Verwaltungsverband für das Gesundheitsamt der Stadt Darmstadt und des Landkreises Darmstadt-Dieburg'
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anlage 1
2482 Zeichen
- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
03.09.2020
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
Dezernat IV
Amt: Dezernat II
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
II
IV
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2020/0250
Magistratsbeschluss-Nr.
257
Internetfähig
Produkt-Nr.: 414010
Kostenstelle: 721-010-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 4140-11 Sachkonto: 7123000
Betreff: Überplanmäßige Mittel gem. § 100 HGO für die Zuweisung an den Zweckverband
"Verwaltungsverband für das Gesundheitsamt der Stadt Darmstadt und des
Landkreises Darmstadt-Dieburg"
Vorlage vom: 26.08.2020
Beschlussvorschlag:
Zur Deckung der Umlage an den Zweckverband „Verwaltungsverband für das Gesundheitsamt der
Stadt Darmstadt und des Landkreises Darmstadt -Dieburg“ für das Haushaltsjahr 2020 werden
überplanmäßige Mittel nach § 100 HGO in Höhe von 185.488,00 Euro benötigt.
Anlagen:
- 3 -
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom 16.09.2020
Der Vorlage wird zugestimmt.
Begründung zur Magistratsvorlage vom 26.8.2020
Mit Datum vom 29.5.2020 hat die Verbandsversammlung des Verwaltungsverbandes für das
Gesundheitsamt der Stadt Darmstadt und des Landkreises Darmstadt -Dieburg die Haushalts-
satzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 beschlossen.
Aus der Haushaltssatzung ergibt sich eine Umlage für die Stadt Darmstadt in Höhe von
1.656.088,00 Euro. Im städtischen Haus halt sind bisher 1.470.600,00 Euro eingeplant.
Die Aufplanung dieser Umlage ist auch zur Bewältigung der Corona -Pandemie erforderlich
geworden.
Aufwendungen und Auszahlungen, die zur Bewältigung der Corona -Pandemie erforderlich
werden und die in der Haushaltssatzung nicht abgebildet sind, sind dementsprechend unvor -
hergesehene und unabweisbare Aufwendungen und Auszahlungen nach § 100 HGO. Es ist zu -
lässig, wenn die Deckung nicht im laufenden Haushaltsjahr, sondern im folgenden Haushalts -
jahr dargestellt wird.
Darmstadt, 26.8.2020
Dezernat II Dezernat IV
Rafael Reißer André Schellenberg
Bürgermeister Stadtkämmerer
2020/0250
2448 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
03.09.2020
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat IV
Amt: Dezernat II
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2020/0250
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 414010
Kostenstelle: 721-010-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 4140-11 Sachkonto: 7123000
Betreff: Überplanmäßige Mittel gem. § 100 HGO für die Zuweisung an den Zweckverband
"Verwaltungsverband für das Gesundheitsamt der Stadt Darmstadt und des
Landkreises Darmstadt -Dieburg"
Vorlage vom: 26.08.2020
Beschlussvorschlag :
Zur Deckung der Umlage an den Zweckverband „Verwaltungsverband für das Gesundheitsamt der
Stadt Darmstadt und des Landkreises Darmstadt -Dieburg“ für das Haushaltsjahr 2020 werden
überplanmäßige Mittel nach § 100 HGO in Höhe von 185.488,00 Euro benötigt.
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
- 2 -
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 26.8.2020
Mit Datum vom 29.5.2020 hat die Verbandsversammlung des Verwaltungsverbandes für das
Gesundheitsamt der Stadt Darmstadt und des Landkreises Darmstadt -Dieburg die Haushalts -
satzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 beschlossen.
Aus der Haushaltssatzung e rgibt sich eine Umlage für die Stadt Darmstadt in Höhe von
1.656.088,00 Euro. Im städtischen Haushalt sind bisher 1.470.600,00 Euro eingeplant.
Die Aufplanung dieser Umlage ist auch zur Bewältigung der Corona -Pandemie erforderlich
geworden.
Aufwendungen und Auszahlungen, die zur Bewältigung der Corona -Pandemie erforderlich
werden und die in der Haushaltssatzung nicht abgebildet sind, sind dementsprechend unvor -
hergesehene und unabweisbare Aufwendungen und Auszahlungen nach § 100 HGO. Es ist zu -
lässig, wenn die Deckung nicht im laufenden Haushaltsjahr, sondern im folgenden Haushalts -
jahr dargestellt wird.
Darmstadt, 26.8.2020
Dezernat II Dezernat IV
Rafael Reißer André Schellenberg
Bürgermeister Stadtkämmerer
Beratungsverlauf (1)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2020/0250
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 26.08.2020
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00