0752/2022
Schülerfahrkostenverodnung NRW
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Bürgereingabe - Anlage
2290 Zeichen
Folgende Information oder Nachricht wurde über das Online-Formular 'Kontakt Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden' am 07.10.2021 11:59:04 an Sie geschickt Anliegen: Sehr geehrte Damen und Herren, als Bürger dieser Stadt, der nun seit mehr als 20 Jahren hier lebt und Steuern bezahlt, bin ich über Ihre Politik hinsichtlich der Ausstellung eines Fahrausweises für Schüler*innen erbost. Es ist nicht nur so, dass die Beantragung eines Fahrausweises einen erheblichen bürokratischen Aufwande mit sich bringt, auch bin ich darüber erstaunt, dass ein solcher Fahrausweis überhaupt bezahlt werden muss. Schließlich hinken die Regularien zu einem günstigeren Fahrausweis (basierend auf einer Freifahrtsberechtigung nach Meldeadresse des/der Schüler*in) dem modernen Lebensprinzipien hinterher. Ich habe nun mehr als 7 Tage damit aufgebracht dieses Schülerticket zu beziehen, musste mich dafür durch etwaige Formulare klicken, um überhaupt das Prinzip der Beantragung zu verstehen, habe 5 Telefonate führen dürfen, um dann nach ewigem hin und her zu erfahren, dass eine Freifahrtsberechtigung vom Meldeort abhängt. Meine Tochter ist bei Ihrer Mutter gemeldet, lebt aber auch einen großen Teil Ihrer Schultage bei mir und muss von dort die öffentlichen Verkehrsmittel nutzen. Nun dürfen wir nicht wie im Rahmen einer Freifahrtsberechtigung lediglich 11 Euro für den Fahrausweis zahlen, sondern 30 Euro, da meine Tochter bei Ihrer Mutter gemeldet ist und damit unter der Distanz von 2km liegt, die es vom Wohnort zur Schulde braucht... bei mir sind es noch knapp 3km...das ist doch wirklich ein Witz. Wieso müssen Schüler überhaupt etwas für das Nutzen öffentlicher Verkehrsmittel zahlen. Die Kosten für den bürokratischen und personalen Mehraufwand zur Beantragung und Kontrolle dieser Dinge kostet sicherlich mehr als hier eine güte Lösung mit der KVB zu finden. Ich wünsche mir eine entsprechende Antwort, wo Sie mir darlegen, weshalb meine Tochter keinen vergünstigen Fahrausweis erhält, obwohl sie auch bei mir wohnt und damit die entsprechende Regulierung (Distanz Schule-Wonrt) greifen sollte.Schließlich kann meine Tochter nicht an zwei Hauptwohnsitzen gleichzeitig gemeldet sein! Mit freundlichen Grüßen, persönliche Daten gelöscht
Mitteilung Ausschuss
1755 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/400/2 Vorlagen-Nummer 04.03.2022 0752/2022 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 14.03.2022 Schülerfahrkostenverodnung NRW Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden dankt dem Petenten für seine Eingabe (Anlage). Eine Anpassung der Vorgaben der Schülerfahrkostenverordnung kann nicht erfolgen, da es sich um eine Landesverordnung handelt. Nach der Schülerfahrkostenverordnung NRW ist der Schulweg der kürzeste Weg zwischen der Woh- nung des Schülers und der nächstgelegenen Schule. Die nächstgelegene Schule ist die Schule mit der gewählten Schulform , bei Grund- und Hauptschu- len auch der gewählten Schulart (Gemeinschafts-oder Bekenntnisschule), die mit dem geringsten Aufwand an Kosten und einem zumutbaren Aufwand an Zeit erreicht werden kann. Schulweg im Sinne dieser Verordnung ist der kürzeste Weg (Fußweg) zwischen der Wohnung der Schülerin oder des Schülers und der nächstgelegenen Schule. Als Wohnung ist der nicht nur vorübergehende, gewöhnliche Aufenthalt der Schülerin oder des Schü- lers an Unterrichtstagen anzusehen. Nach BGB teilt das minderjährige Kind grundsätzlich den Wohnsitz der Eltern, bei getrennt lebenden Eltern haben Kinder einen doppelten Wohnsitz. Ein Grundschüler kann aber nur eine Grundschule besuchen, also ist nur eine Grundschule zuständig im Sinne der Schülerfahrkostenverordnung. Es wird demnach geprüft, an welchem Wohnsitz sich der Schüler überwiegend an Unterrichtstagen aufhält. Falls die Zeiten gleich sein sollten ist dies die Hauptwohnung im melderechtlichen Sinn. Das Verfahren wurde durch die Rechtsprechung bestätigt. gez. Voigtsberger
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0752/2022
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 04.03.2022
- Erstellt
- 02.03.2022 08:12