Mandari Insight

0752/2022

Schülerfahrkostenverodnung NRW

Mitteilung Ausschuss 04.03.2022

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden, Sitzung am 14.03.2022, TOP 7.1.4

Bürgereingabe - Anlage

· application/pdf

Ansehen

Mitteilung Ausschuss

· application/pdf

Ansehen

Bürgereingabe - Anlage

2290 Zeichen

Folgende Information oder Nachricht wurde über das Online-Formular 'Kontakt 
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden' am 07.10.2021 
11:59:04 an Sie geschickt 
Anliegen:  
Sehr geehrte Damen und Herren, 
 
als Bürger dieser Stadt, der nun seit mehr als 20 Jahren hier lebt und Steuern bezahlt, bin 
ich über Ihre Politik hinsichtlich der Ausstellung eines Fahrausweises für Schüler*innen 
erbost. Es ist nicht nur so, dass die Beantragung eines Fahrausweises einen erheblichen 
bürokratischen Aufwande mit sich bringt, auch bin ich darüber erstaunt, dass ein solcher 
Fahrausweis überhaupt bezahlt werden muss. Schließlich hinken die Regularien zu einem 
günstigeren Fahrausweis (basierend auf einer Freifahrtsberechtigung nach Meldeadresse 
des/der Schüler*in) dem modernen Lebensprinzipien hinterher. Ich habe nun mehr als 7 
Tage damit aufgebracht dieses Schülerticket zu beziehen, musste mich dafür durch etwaige 
Formulare klicken, um überhaupt das Prinzip der Beantragung zu verstehen, habe 5 
Telefonate führen dürfen, um dann nach ewigem hin und her zu erfahren, dass eine 
Freifahrtsberechtigung vom Meldeort abhängt. Meine Tochter ist bei Ihrer Mutter gemeldet, 
lebt aber auch einen großen Teil Ihrer Schultage bei mir und muss von dort die öffentlichen 
Verkehrsmittel nutzen. Nun dürfen wir nicht wie im Rahmen einer Freifahrtsberechtigung 
lediglich 11 Euro für den Fahrausweis zahlen, sondern 30 Euro, da meine Tochter bei Ihrer 
Mutter gemeldet ist und damit unter der Distanz von 2km liegt, die es vom Wohnort zur 
Schulde braucht... bei mir sind es noch knapp 3km...das ist doch wirklich ein Witz. Wieso 
müssen Schüler überhaupt etwas für das Nutzen öffentlicher Verkehrsmittel zahlen. Die 
Kosten für den bürokratischen und personalen Mehraufwand zur Beantragung und Kontrolle 
dieser Dinge kostet sicherlich mehr als hier eine güte Lösung mit der KVB zu finden. Ich 
wünsche mir eine entsprechende Antwort, wo Sie mir darlegen, weshalb meine Tochter 
keinen vergünstigen Fahrausweis erhält, obwohl sie auch bei mir wohnt und damit die 
entsprechende Regulierung (Distanz Schule-Wonrt) greifen sollte.Schließlich kann meine 
Tochter nicht an zwei Hauptwohnsitzen gleichzeitig gemeldet sein! 
 
Mit freundlichen Grüßen, 
 
 
persönliche Daten gelöscht

Mitteilung Ausschuss

1755 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/400/2 
 
Vorlagen-Nummer  04.03.2022 
 0752/2022 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 14.03.2022 
 
Schülerfahrkostenverodnung NRW 
 
Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden dankt dem Petenten für seine Eingabe (Anlage). 
Eine Anpassung der Vorgaben der Schülerfahrkostenverordnung kann nicht erfolgen, da es sich um 
eine Landesverordnung handelt. 
 
 
Nach der Schülerfahrkostenverordnung NRW ist der Schulweg der kürzeste Weg zwischen der Woh-
nung des Schülers und der nächstgelegenen Schule.  
Die nächstgelegene Schule ist die Schule mit der gewählten Schulform , bei Grund- und Hauptschu-
len auch der gewählten Schulart (Gemeinschafts-oder Bekenntnisschule), die mit dem geringsten 
Aufwand an Kosten und einem zumutbaren Aufwand an Zeit erreicht werden kann. 
Schulweg im Sinne dieser Verordnung ist der kürzeste Weg (Fußweg) zwischen der Wohnung der 
Schülerin oder des Schülers und der nächstgelegenen Schule. 
Als Wohnung ist der nicht nur vorübergehende, gewöhnliche Aufenthalt der Schülerin oder des Schü-
lers an Unterrichtstagen anzusehen.  
 
Nach BGB teilt das minderjährige Kind grundsätzlich den Wohnsitz der Eltern, bei getrennt lebenden 
Eltern haben Kinder einen doppelten Wohnsitz. 
 
Ein Grundschüler kann aber nur eine Grundschule besuchen, also ist nur eine Grundschule zuständig 
im Sinne der Schülerfahrkostenverordnung. 
Es wird demnach geprüft, an welchem Wohnsitz sich der Schüler überwiegend an Unterrichtstagen 
aufhält. Falls die Zeiten gleich sein sollten ist dies die Hauptwohnung im melderechtlichen Sinn.  
 
Das Verfahren wurde durch die Rechtsprechung bestätigt.  
 
 
gez. Voigtsberger

Beratungsverlauf (1)

14.03.2022 Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden
TOP 7.1.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0752/2022
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
04.03.2022
Erstellt
02.03.2022 08:12