V/0057/2009
Neutor - Bau einer direkten Fuß- und Radwegequerung am Knoten Neutor / Promenade
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Beschlussvorlage
4525 Zeichen
V/0057/2009
DER OBERBÜRGERMEISTER
Tiefbauamt
Betrifft
Neutor - Bau einer direkten Fuß- und Radwegequerung am Knoten Neutor / Promenade
- Baubeschluss Straßenbau -
Beratungsfolge
10.02.2009 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung
03.03.2009 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
Die Änderung der Fuß- und Radfahrerführung innerhalb der Promenade am Knoten Neutor/
Münzstr. wird auf der Grundlage der vom Tiefbauamt der Stadt Münster aufgestellten Ausfüh-
rungsplanung (Lageplan Nr. 9904 Blatt 1(1) vom 03.02.2009) ausgebaut.
II. Kosten/Folgekosten
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Baukosten in Höhe von ca. 250.000 €
entstehen.
III. Finanzierung/Mittelbereitstellung
Die erforderlichen Mittel sind im Entwurf des Teilfinanz- und Teilergebnisplans nachstehender Pro-
duktgruppe wie folgt veranschlagt:
Auszahlungen
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 1201 Verkehrsflächen in Anlagen
Teilfinanzplan (Zeile) 8 Auszahlungen für Baumaß-
nahmen
Investitionsmaßnahme 4152 Neutor
2009 250.000
Insgesamt: 250.000
Vorlagen-Nr.:
V/0057/2009
Auskunft erteilt:
Herr Grimm
Ruf:
492 66 00
E-Mail:
Grimm@stadt-muenster.de
Datum:
20.01.2009
Öffentliche Beschlussvorlage
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V/0057/2009
Einzahlungen
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe
Teilfinanzplan (Zeile) 01 Einzahlung aus Zuwendungen
für Investionsmaßnahmen
Investitionsmaßnahme
2009 175.000 GVFG
Insgesamt: 175.000
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Maßnahmen unter dem Vorbehalt der Mittelbereitstel-
lung durch den Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2009 bzw. der mittelfristigen Ergebnis- und
Finanzplanung 2008 – 2012 stehen.
Begründung:
1. Voraussetzungen
Die zu beschließende Maßnahme wurde bereits am 25.11.2008 der Bezirksvertretung Mitte
vorgestellt und am 03.12.2008 vom Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und
Wirtschaft mit der Vorlage V/0795/2008 beschlossen.
2. Beschreibung der Baumaßnahme:
Die Fuß- und Radwegeverbindung der Promenade innerhalb des Knotens Neutor/ Münzstr. soll
künftig dem Verlauf der vorh. bzw. gepflanzten Baumreihe angepasst werden. Damit kann die
Straße Neutor künftig genau an der Stelle gequert werden, wo sie für den allgemeinen Be-
trachter seit jeher vermutet wird. Aber nicht nur aus stadtplanerischen Gründen soll die Que-
rung verlegt werden, sondern auch als Ergebnis des GdV-Gutachten über Unfallschwerpunkte
in Münster, in dem der Knotenpunkt als Unfallhäufungsstelle ausgewiesen worden ist.
Die Hauptwegeführung der Promenade soll entsprechend dem Gestaltungskatalog der Ge-
samtpromenade angepasst werden, d. h. der 4,75 m breite Hauptweg erhält eine Asphaltde-
cke. Neben der 2,50 m breiten Baumreihe schließt sich der 1,50 m breite Gehbereich an. Die
bisherige Wegeführung wird wie ein „Nebenweg“ umgebaut. Dies bedeutet, dass er in einer
3,00 m Breite gepflastert wird.
Um die Kosten des Umbaus gering zu halten, wurde darauf geachtet, dass die Bordsteine in ih-
rer Lage bestehen bleiben. Durch die Reduzierung der Fahrspurbreiten auf ein Mindestmaß, ist
der Einbau einer 2,50 m breiten Mittelinsel möglich. Diese Breite ermöglicht auch ein sicheres
Warten mit dem Fahrrad auf der Mittelinsel.
Für die neue Querungssituation ist das Versetzen und Aufstellen von Lichtsignalanlagen nötig.
Die alte Querung wird entsprechend zurückgebaut. Ebenfalls müssen die vorh. Markierungen
entfernt und neu aufgebracht werden.
3. Ausschreibung und Bau:
Die Ausschreibung und der Bau der Maßnahme sollen zeitnah erfolgen. Die neue Signalisie-
rung wird im Rahmen der Überarbeitung der Signalplanung im Straßenzug Weseler Str. –
Stadtgraben – Hindenburgplatz – Steinfurter Str. erfolgen.
4. Beiträge Dritter/Zuschüsse:
Die Maßnahme wird nach dem Gemeindeverkehrsf inanzierungsgesetz in diesem Jahr geför-
dert. Eine Bewilligung liegt bereits vor. Beiträge Dritter fallen für diese Maßnahme nicht an.
5. Genehmigungen/Vereinbarungen:
Es sind keine Genehmigungen bzw. Vereinbarungen mit Dritten erforderlich.
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V/0057/2009
6. liegenschaftliche Regelungen :
Es sind keine liegenschaftlichen Regelungen erforderlich.
Die Anwohner und Eigentümer werden entsprechend dem Serviceversprechen des Tiefbauamtes
frühzeitig über die Maßnahme informiert.
i. V.
gez.
Schultheiß
Stadtdirektor
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (5)
- Münzstraße
- Steinfurter Straße
- Weseler Straße
- Promenade
- Neutor 2009
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0057/2009
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 20.01.2009
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37