3523/2021
Neubau Historische Mitte
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Anlage 1 - Begründungen und Erläuterungen
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Begründungen / Erläuterungen Inhaltsverzeichnis 1 Erläuterungen zu den Beschlussvorschlägen 2 1.1 GbR Historische Mitte als Bauherrengemeinschaft der Stadt Köln und der Hohen Domkirche 2 1.2 Projektsteuerungsansatz / Risikomanagement der GbR Historische Mitte 3 2 Begründungen 5 2.1 Entwicklung der Bruttogesamtbaukosten 5 2.1.1 Zur allgemeinen Baumarktentwicklung: 6 2.1.2 Zur Anpassung des Risikomanagementsystems 7 2.1.3 Zu den zusätzlichen Aufwänden 7 2.1.4 Zur Vertieften Kostenschätzung insgesamt 8 2.2 Chronologie Kostenentwicklung: 9 2.3 Übersicht Kostentreiber zwischen Kostenrahmen 2018 und dem Ergebnis der Vertieften Kostenplanung 10 2.4 Erweiterung Planungsbudget 11 2.4.1 Neubewertung der Leistungsphasen 11 2.4.2 Anpassung/Optimierung der Zeit-Maßnahmenplanung 12 2.5 Baufeldfreimachung und Nachhaltigkeit 15 2.5.1 Baufeldfreimachung / Umgang mit dem Baumbestand / Fällung einer Platane 15 2.5.2 Nachhaltigkeit 16 2.6 Kosten und Finanzierung 3 Weitere Anlagen 18 - Geschäftsbericht 2020 18 - Visualisierungen Historische Mitte Köln (Quelle: Staab Architekten) 18 - Platane „Kurt-Hackenberg-Platz / Am Hof“ - Zustandsbericht Enea GmbH, Stand 10.09.2021 18 1. Erläuterungen zu den Beschlussvorschlägen 1.1 GbR Historische Mitte als Bauherrengemeinschaft der Stadt Köln und der Hohen Domkirche Die GbR Historische Mitte wurde auf Basis des Ratsbeschlusses Nummer 2292/2019 vom 26.09.2019 per Gesellschaftsvertrag am 06.04.2020 als Gemeinschaftsunternehmen der Stadt Köln und der Hohen Domkirche gegründet. Sie fungiert als Bauherrengesellschaft, deren Ziel in der Errichtung eines Neubaukomplexes an der Südseite des Roncalliplatzes in Köln, auf Grundstücken, die sich im Eigentum der Stadt bzw. der Hohen Domkirche befinden, besteht. Gegenstand des Projektes ist die Erstellung eines Gebäudeensembles, das den Neubau des Kölnischen Stadtmuseums und die Errichtung eines Verwaltungsgebäudes für das Kurienhaus der Hohen Domkirche sowie für die Verwaltung des Römisch-Germanischen Museums und des Kölnischen Stadtmuseums beinhaltet. Es wird das strategische Ziel verfolgt, die Errichtung des Gebäudeensembles hinsichtlich der Qualität und Funktionalität an den Bedürfnissen der Nutzer auszurichten. Das Ensemble fügt sich mit seiner Architektur gestalterisch harmonisch in das kulturhistorische Umfeld ein. Vor diesem Hintergrund wurde in der Vergangenheit auch eine Analyse der Bestandsimmobilien vorgenommen. Hierzu wurde der Neubau einer Sanierung gegenübergestellt. Im Ergebnis stellte sich die Neubauvariante als insgesamt vorzugswürdiger heraus. Mit dieser Entscheidung folgte man auch der Tatsache, dass bauliche Sanierungsprojekte in der Regel ein deutlich höheres Risikopotential hinsichtlich nachfolgender Termin- und Kostenrisiken darstellen. Insofern handelt es sich hierbei auch um eine strategische Festlegung. Städtebaulich und funktional bietet ein Neubau darüber hinaus Potentiale, die sich im Rahmen von Bestandssanierungen nicht heben lassen. Die Kontrolle der GbR Historische Mitte liegt paritätisch in den Händen der beiden Gesellschafterinnen. Diese halten das Eigentum an den entstehenden Neubauten und tragen gemäß Gesellschaftervertrag die anfallenden Kosten, deren Verteilungsschlüssel sich nach dem Nutzungsverhältnis der Gebäude richtet. Die GbR Historische Mitte hat mit Einstellung des Geschäftsführers zum 01.07.2020 die Leitung und Steuerung des gemeinschaftlichen Neubauprojektes „Historische Mitte Köln“ von Stadt Köln und Hoher Domkirche übernommen – von der detaillierten Entwurfsplanung über die Vorbereitung des finalen Baubeschlusses bis hin zur schlüsselfertigen Errichtung der Gebäude. Sie selbst erwirbt kein Eigentum an den entstehenden Immobilien und verfolgt kein erwerbswirtschaftliches Gewinnstreben. Auf den beigefügten Geschäftsbericht der GbR Historische Mitte wird an dieser Stelle verwiesen (siehe Anlage 4.1 Geschäftsbericht 2020). Die Aufsichtsführenden Gremien der GbR Historische Mitte sind die Gesellschafterversammlung und der gemeinsame Lenkungskreis, der regelmäßig tagt und eng in die Entscheidungsprozesse eingebunden ist. Zur Darstellung der Entwicklung des Projekts wird der Beschlussvorlage die nachfolgende Darstellung beigefügt: Abb. Projekthistorie, eigene Darstellung 1.2 Projektsteuerungsansatz / Risikomanagement der GbR Historische Mitte Ein wichtiges Ziel der GbR Historische Mitte ist es, frühzeitig - also bereits vor dem eigentlichen Baubeschluss – transparent und vollumfänglich sämtliche Kosten zu identifizieren und darzustellen, um das spätere Kostenrisiko auf Seiten der beiden Gesellschafterinnen Stadt Köln und Hohe Domkirche minimieren zu können. Die GbR Historische Mitte hat nach Gründung in Verbindung mit dem beauftragten Projektsteuerer – in Abstimmung mit Lenkungskreis und Gesellschafterversammlung – sowohl den Projektsteuerungsansatz festgelegt als auch den Aufbau eines entsprechenden Risikomanagements vorgenommen. Die GbR Historische Mitte verfolgt dabei die Strategie, die Auseinandersetzung mit Projektkostenentwicklungen im Rahmen einer „Vertieften Kostenschätzung“ deren Inhalt zwischen der Leistungsphase 2 (Vorentwurf) und Leistungsphase 3 (Entwurf) Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) einzuordnen ist, bereits zum Ende der Leistungsphase 2 der HOAI zu führen. Die detaillierte Kostenplanung und Auseinandersetzung mit den Ergebnissen erfolgen damit zu einem vorgezogenen Zeitpunkt. Exkurs: Ein Bauprojekt ist von der Planung bis zur Baufertigstellung in verschiedene Leistungsphasen 1-9 (LPH 1-9) aufgeteilt. Diesen Phasen sind Leistungsbilder und -ziele zugeordnet, die in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), einer Rechtsverordnung der deutschen Bundesregierung zur Regelung der Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen in Deutschland, festgelegt sind. Bei einem traditionellen, eher reaktiven Projektsteuerungsansatz wird das Ergebnis von Leistungsphase 3 HOAI zum Anlass genommen, Gegensteuerungsmaßnahmen -falls erforderlich- zu initiieren. Bei einer Überschreitung der Projektziele kann dann erst zu einem späteren Zeitpunkt seitens der Bauherrenschaft reagiert werden. Notwendige Korrekturen werden zu diesem Zeitpunkt oftmals umfangreicher und ziehen zusätzlich eine Wiederholung der Leistungsphasen 2 und 3 nach sich, was wiederum Kostenerhöhungen und zeitliche Verzögerungen bedeutet. Durch die jetzige Wahl des Steuerungsansatzes kann bereits im Vorfeld des eigentlichen Baubeschlusses und im Sinne der Gesellschafterinnen eine deutlich präzisere Kostenprognose als sonst zum vergleichbaren Zeitpunkt erstellt werden. Mit diesem Vorgehen bewegt sich die GbR Historische Mitte auch im Gleichklang mit den Umsetzungsvorschlägen der Reformkommission Großprojekte, indem sie eine frühzeitige, kontinuierliche und integrative Auseinandersetzung mit dem Projekt ermöglicht. Abb. Alternative Projektsteuerungsansätze, eigene Darstellung Ebenso verfolgt die GbR Historische Mitte die Philosophie eines konsequenten Abschlusses jeweiliger Leistungsphasen, um nicht „Problemlagen“ in nachgeordnete Leistungsphasen zu verlagern. Eine nicht leistungsphasengerechte Klärung substanzieller Themen wie bspw. Grundriss- und strukturrelevanter Anforderungen (Raum für notwendige Technik etc.) führt andernfalls dazu, dass die Behebung derselben nicht oder nur mit erhöhtem Aufwand bewerkstelligt werden kann. Kosten- und Terminprobleme wären die Folge. Eine parallele Planungsverfolgung wäre nur außerhalb substanzieller Fragestellungen opportun. 2 Begründungen 2.1 Entwicklung der Bruttogesamtbaukosten Der Kostenrahmen (ohne Bauzeitzinsen) zum Zeitpunkt des Planungsbeschlusses belief sich auf rund 135,26 Mio. Euro. Im Vergleich zum Kostenrahmen aus dem 1. Quartal 2018 ergibt sich auf Basis der „Vertieften Kostenschätzung“ (183,06 Mio. Euro) nunmehr für das Gesamtprojekt eine Differenz von rund 47,8 Mio. Euro, die sowohl den Teil der Hohen Domkirche als auch den Teil der Stadt Köln am Gebäudeensemble betrifft. Hierfür sind folgende wesentliche Kostentreiber verantwortlich: allgemeine Baumarktentwicklung seit 2018 ff. Anpassung des Risikomanagementsystems vom Monitoring des „Klumpenrisikos“ hin zum Monitoring identifizierter Einzelrisiken (im Kostenrahmen wurde das Projektrisiko pauschal angesetzt) zusätzliche Aufwände, die im Kostenrahmen in 2018 nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt wurden wie bspw. die schwierige Gründungssituation, komplexe Baugrube, Archäologie, Verlegung von Versorgungstrassen, anspruchsvolle Szenographie des Museums, Sicherstellung des barrierefreien Zugangs der Roncalliplatz-Ebene durch einen Außenaufzug Vertiefte Kostenschätzung. Diese ermöglicht eine vorgezogene Auseinandersetzung mit dem Investitionsvorhaben Baunebenkosten Eine Fortschreibung der Kostenkalkulation erfolgt mit der Kostenberechnung zum Ende der Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) und wird den Gremien zur Beschlussfassung im Rahmen des Baubeschlusses vorgelegt. 2.1.1 Zur allgemeinen Baumarktentwicklung: Eine der grundlegenden Ursachen der Anpassung der Kostenschätzung liegt in der allgemeinen Marktentwicklung seit 2018, welche im Folgenden genauer geschildert wird. Zur deutschlandweiten Baukostensteigerung haben folgende Faktoren geführt: Seit der Kostenaufstellung zum Planungsbeschluss (0353/2018) aus dem Jahr 2018 gab es eine Baukostensteigerung 1/2018-2/2021 von 17%. (Quelle: Baukostenindex - BKI 2021) Es sind immens anziehende Preise für Rohstoffe und Materialien auf dem Markt zu beobachten, nicht zuletzt hat die aktuell noch andauernde Corona- Pandemie einen großen Beitrag dazu geleistet (Vgl. 1/2020-2/2021 Steigerung um 8% laut BKI). (Quelle: Bauindustrieverbandes Nordrhein- Westfalen) Zu Beginn der Corona-Pandemie wurden, aufgrund geringerer Nachfrage, die Produktionskapazitäten heruntergefahren. Als ab dem dritten Quartal letzten Jahres (2020) in China die Konjunktur wieder deutlich anzog, konnte die plötzlich aufkommende Nachfrage nicht bedient werden. Die daraus resultierende Konsequenz war eine Rohstoffknappheit und entsprechende Preiserhöhungen. (Quelle: AKNW) Zusätzlich sind die Lohnkosten im Bausektor seit 2018 deutlich gestiegen. Dementsprechend wirkt sich eine derartige Tarifentwicklung auch auf die Baupreise aus. (Quelle: Statistisches Bundesamt: https://www.destatis.de/DE/Themen/Arbeit/Verdienste/Tarifverdienste- Tarifbindung/Publikationen/Downloads-Tarifverdienste- Tarifbindung/tarifinformationen-baugewerbe-pdf- 0160006.pdf?__blob=publicationFile) Die in den letzten Jahren deutlich gestiegene Baunachfrage führt zu einer hohen Auslastung, sowohl der Planer und Fachingenieure als auch der ausführenden Firmen, dementsprechend bestimmt die Nachfrage auch zu einem gewissen Anteil den Preis. (Quelle: Das deutsche Baugewerbe: https://www.zdb.de/meldungen/baugewerbe-auswirkungen-der-corona- pandemie-in-2021-spuerbar) 2.1.2 Zur Anpassung des Risikomanagementsystems Im Rahmen des Risikomanagements der GbR Historische Mitte wird die Philosophie verfolgt, das Projektrisiko nicht als „Klumpenrisiko“ (pauschaler Prozentsatz der Bausumme) zu steuern. Die Methoden und Mechanismen zur Erfassung und Quantifizierung von Gefahrenpotentialen sind unter Einbeziehung der Projektpartner festgelegt worden, so dass unter Beteiligung aller am Projekt Mitwirkenden, Risiken einzelfallbezogen erfasst und hinsichtlich ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet werden. Diese Vorgehensweise hat insofern Einfluss auf die Kostenentwicklung zum Zeitpunkt der vorliegenden Leistungsphase und führt zu einer Neubewertung des Risikobudgets sowie einer vorgezogenen vertieften Risikobetrachtung. Aus Gründen der kaufmännischen Vorsicht wurde ebenso das Kostenrisiko für Baupreissteigerungen in der Zukunft neu bewertet. Die Bauherrenschaft geht davon aus, dass die allgemeine Marktsituation im Baugewerbe - wie zuvor beschrieben - perspektivisch zu höheren Baupreissteigerungen (Baupreissteigerungen von 4 % p.a.), als in der Vorkalkulation (Baupreissteigerungen von 2 % p.a.) angenommen, führt. Im Rahmen des Monitorings von Einzelrisiken wurden aus heutiger Sicht 55 Einzelrisiken identifiziert. 2.1.3 Zu den zusätzlichen Aufwänden Zu den Baukosten gehören insbesondere Kosten des Hochbaus und der Gebäudetechnik. Ein großer Kostentreiber sind die steigenden Anforderungen an Neu- und Altbauten, allen voran die Ansprüche an ein energetisches Bauen. Gebäude sollen immer weniger Energie verbrauchen. Das erfordert höhere Investitionen in den Bereichen Gebäudehülle (Mauerwerk, Fenster, Dach) sowie in der Heizungs- und Lüftungstechnik. Zudem sind die Qualitätsansprüche hinsichtlich der Ausstattung bspw. durch die Flexibilisierung von Raumtypen gestiegen. Auch die Anforderungen an das barrierefreie Bauen sind in den letzten Jahren gestiegen. Bauen wird aufgrund der technischen Anforderungen und den damit verbundenen Auflagen somit immer komplexer und gleichzeitig aufwändiger. Im Rahmen der Kostenkalkulation wurde der v. g. Aspekt berücksichtigt und aus Gründen der kaufmännischen Vorsicht höher als im Kostenrahmen veranschlagt ermittelt. Zusätzliche Aufwände, die im Kostenrahmen in 2018 nicht oder nicht ausreichend bzw. pauschal berücksichtigt wurden, betreffen im Wesentlichen die Gründungssituation und die Gestaltung der Baugrube. Im Rahmen des Planungsfortschrittes wird erkennbar, dass im Baufeld abfallende Tragschichten vorzufinden sind und somit in der baulichen Ausführung der Gründung bspw. aufwendigere Pfahlgründungen nunmehr notwendig werden. Aufgrund der anspruchsvollen Lage im innerstädtischen Umfeld kann die Baugrube und hier der Verbau nicht in gewohnter Variante ausgeführt werden. Statische Rückverankerungen in den öffentlichen Raum müssen hier aufgrund der Lage des Mischwasserkanals und des damit verbundenen Beschädigungsrisikos unterbleiben. Stattdessen muss der Verbau in Teilen nach innen rückverankert, Zug um Zug mit dem Abbruch und der Realisierung der Rohbausubstanz erfolgen. Dies macht den Verbau insgesamt komplexer und verteuert somit die Realisierung des Verbaus. Der Realisierung einer anspruchsvollen Bausubstanz an einem städtebaulich und historisch prominenten Ort folgend, soll auch die konzeptionelle Qualität des Museums modernen, innovativen und zugleich zukunftsweisenden Ansprüchen in Hinblick auf die szenographische Darstellung der Exponate genügen. Zu diesem Zweck wurde eigens ein Planungsunternehmen verpflichtet, das die Darstellungsmöglichkeiten in Bezug auf den Nutzerbedarf, die Qualität der Räume und deren Ausgestaltung verbunden mit der dazu notwendigen Technik plant. Die im Vergleich zum ursprünglichen Kostenrahmen gestiegenen Kosten werden des Weiteren durch einen Außenaufzug, der der Herstellung eines barrierefreien Übergangs zwischen den Ebenen Kurt-Hackenberg-Platz und Roncalliplatz dienen soll, verursacht. Originär war der barrierefreie Zugang der Roncalliplatz-Ebene von der Politik zurecht gewünscht und als Teilprojekt im Rahmen der Gestaltung des öffentlichen Raums angesiedelt. Aufgrund der erwarteten Verknüpfung an den Baubeschluss der Gesamtmaßnahme wurde die Aufgabe ins Projekt der Historischen Mitte übernommen, um hier eine Lösung zu bieten. 2.1.4 Zur Vertieften Kostenschätzung insgesamt Wie zuvor beschrieben, verfolgt die GbR Historische Mitte die Strategie, die Auseinandersetzung mit Projektkostenentwicklungen im Rahmen einer „Vertieften Kostenschätzung“, deren Tiefgang zwischen der Leistungsphase 2 und Leistungsphase 3 HOAI (Vorplanung und Entwurfsplanung) einzuordnen ist, vorgezogen zum Ende der Leistungsphase 2 HOAI zu führen. Die Kalkulation von Projektkosten inkl. entsprechender Zuschläge obliegt vertragsgemäß der beauftragten Projektsteuerung (BMP Baumanagement GmbH). Insbesondere Kostenansätze für die Kostengruppen 200 – 600 der DIN 276 werden durch das Planungsteam geliefert und durch die Projektsteuerung geprüft und in Zusammenarbeit mit den Teilprojektleitern des Bauherrn plausibilisiert. Das Ergebnis der „Vertieften Kostenschätzung“ wurde insgesamt mit dem Planungsteam gemeinsam mit dem Ziel bewertet, die Tragfähigkeit der vorliegenden Kostenplanung sicherzustellen. Durch die höhere, der Leistungsphase entsprechenden Planungstiefe, ergibt sich nunmehr durch die „Vertiefte Kostenschätzung“ ein fortgeführtes Gesamtprojektzielbudget inklusive etwaiger Risikozuschläge von ca. 183,06 Mio. Euro, was dem ursprünglichen Projektbudget von ca. 135,26 Mio. Euro, das durch die damalige Bauherrenvertretung zum Zeitpunkt des Planungsbeschlusses als Kostenrahmen prognostiziert wurde, gegenübersteht. Der durch das Bauherrenteam validierten Gesamtkostenschätzung von 183,06 Mio. Euro ging zuvor eine Kostenschätzung des Planungsteams vom 17.05.2021 voraus, deren Ergebnis sich noch auf 191,82 Mio. Euro belief. In mehreren Sitzungen hat sich der gemeinsame Lenkungskreis von Stadt Köln und Hoher Domkirche intensiv mit Möglichkeiten zur Kostenreduzierung auseinandergesetzt. Dabei galt in Absprache mit den Gesellschafterinnen die Prämisse, dass Einsparungen nicht wesentlich in die Qualität oder die Funktionalität des stadtbildprägenden Gebäudeensembles eingreifen dürfen. Im Ergebnis konnten Einsparmöglichkeiten identifiziert werden, woraus sich letztlich die heute und unter Berücksichtigung der notwendigen Risikozuschläge prognostizierte Gesamtkosten von 183,06 Mio. Euro ergeben. Weitere nennenswerte Einsparungen wären nunmehr nur noch möglich, wenn die Fläche und / oder die Qualität des Gebäudes erheblich reduziert würden. 2.2 Chronologie Kostenentwicklung: Als Bewertungsgrundlage gilt der Kostenrahmen aus dem Planungsbeschluss (0353/2018), der von der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln in Zusammenarbeit mit dem Büro emproc und insbesondere dem Architekturbüro STAAB ermittelt bzw. festgelegt worden ist. Budget, Quartal Q1/2018 = 135,26 Mio. Euro (brutto) In das „bereinigte“ Budget (hier: Strukturbereinigung) aus dem ersten Quartal 2021 wurden die realisierten Baupreissteigerungen von Quartal Q1/2018 bis Q1/2021 eingearbeitet. „bereinigte“ Budget, Quartal Q1/2021 = 135,26 Mio. Euro (brutto) Die erste Kostenschätzung (KS) vom Planungsteam enthält keine Prüfung und keine Optimierungsvorschläge seitens der GbR Historische Mitte oder der Projektsteuerung BMP. Kostenschätzung, 17.05.2021 = 191,82 Mio. Euro (brutto) Anschließend wurde die Kostenschätzung mit Optimierungsvorschlägen seitens der GbR Historische Mitte und der Projektsteuerung BMP überarbeitet. Kostenschätzung geprüft und optimiert = 186,60 Mio. Euro (brutto) Wie bereits geschildert, sind in einem frühen Stadium weitere Kostentreiber durch die GbR Historische Mitte identifiziert und Einsparansätze verifiziert worden, die eine Teilwiederholung der Planung des Vorentwurfes nach sich ziehen. Kostenschätzung mit Einsparung, 03.08.2021 = 183,06 Mio. Euro (brutto) als neues Projektkostenziel mit einem voraussichtlichen Anteil der Stadt Köln an den Projektkosten in Höhe von 151,53 Mio. Euro. Eine abschließende Ermittlung des Gesellschafteranteils erfolgt in Abhängigkeit der Ergebnisse der Leistungsphase 3 zum Zeitpunkt des Baubeschlusses. Insofern hat die Darstellung des v.g. Gesellschafteranteils der Stadt Köln hier nur indikativen Charakter. Kostenschätzung 03.08.2021, gesamt (mit Einsparansatz, gerundet) Abb. Kostenschätzung 03.08.2021 gesamt (mit Einsparansatz), BMP 2.3 Übersicht Kostentreiber zwischen Kostenrahmen 2018 und dem Ergebnis der Vertieften Kostenplanung Abb. Überblick über die w esentlichen Kostentreiber HMK, eigene Darstellung Baukosten i.w.S. 13,93 Baunebenkosten 8,64GU-Zuschlag 3,51 Baupreissteigerung 8,73 Risikobudget 12,35 Außenaufzug 0,64 2.4 Erweiterung Planungsbudget Die Planungskosten aus dem Planungsbeschluss (0353/2018) bis zur Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) betrugen 5,4 Mio. Euro auf der Grundlage des Kostenrahmens, welcher auf einer pauschalen Ermittlung des Baunebenkostenansatzes basierte. Die Zusammensetzung der Gesamtbudgeterhöhung von 2,6 Mio. Euro auf insgesamt 8,0 Mio. Euro kann der nachfolgenden Abbildung entnommen werden: Abb. Erw eiterung Planungsbudget, Erw eiterter Planungsumfang, BMP 2.4.1 Neubewertung der Leistungsphasen Nach der aktuellen Kostenschätzung, gemäß Stand der Leistungsphase 2, betragen die Planungskosten ca. 6,6 Mio. Euro. Die Differenz von 1,2 Mio. Euro lässt sich wie folgt herleiten: Die Neubewertung der Leistungsphasen 1-3 (Vorplanung, Vorentwurf, Entwurfsplanung) insbesondere in der Kostengruppe 700 wurde in Folge der Pauschalierung von Planerhonoraren zum Zwecke des Projektrisikomanagements erforderlich. Additiv kamen noch weitere notwendige Planungsleistungen hinzu, wie bspw. für die Szenographie, Sicherheitsberatung etc., die durch die GbR Historische Mitte dem Projekt zur Verfügung gestellt wurden. In Folge der aktualisierten Kosten muss eine Anpassung der Honorare auch für die weiteren Leistungsphasen erfolgen. 2.4.2 Anpassung/Optimierung der Zeit-Maßnahmenplanung Durch den verspäteten Planungsbeginn und der genaueren Planung der Baugrube ergäbe sich ohne Gegenmaßnahmen eine Verzögerung des Projektes von 27 Monaten. Die GbR Historische Mitte will mit den nachfolgend genannten Maßnahmen, Vorziehen der Genehmigungsplanung des Neubaus und Planung für Teile der Baugrube bis zur Leistungsverzeichnis-Erstellung (Leistungsphase 6) gegensteuern und den Zeitverlust auf 7 Monate vermindern. Der den Planerverträgen zugrunde gelegte Terminplan von April 2019 sah eine Planungszeit (Leistungsphase 1 -3) von Mitte 2019 bis Mitte 2021 zur Erreichung des Baubeschlusses vor. Die Erstellung der Baugrube sollte innerhalb von 12 Monaten erfolgen. Das komplette Planungsteam konnte jedoch erst im 3.Quartal 2020 und damit unmittelbar nach dem operativen Start der GbR Historische Mitte vollständig beauftragt werden, so dass die koordinierte Entwurfsplanung nach heutigem Stand erst im 3.Quartal 2022 fertiggestellt werden kann. Eine weitere Verzögerung des Projektes um ein Jahr ergibt sich aus der detaillierteren Planung der Baugrube. Der Verbau der Baugrube wird aufwendiger, da er bedingt durch vorhandene Leitungen nicht rückverankert werden kann. Darüber hinaus muss die vorhandene Tiefgarage aufwändig unterfangen werden und in Teilen ist eine Bohrpfahlgründung für den Neubau notwendig. Für die zu erwartenden archäologische Funde wurde ebenfalls ein Zeitfenster eingestellt. Die Ausführungszeit der Baugrube verdoppelt sich damit von 12 Monaten auf 24 Monate. Berücksichtigt man die 15 Monate Verzögerung der Leistungsphasen 1-3, ergibt sich somit eine Gesamtverzögerung von 27 Monaten. Neben der späteren Nutzungsmöglichkeit der Gebäude, käme es auch zu Mehrkosten von ca. 7 Mio. Euro aufgrund des derzeitigen Baupreisindex von 4% pro Jahr. Durch das Erstellen der Genehmigungsplanung für den Neubau und der Leistungsphasen 4–6 für den Abbruch/Baugrube vor dem eigentlichen Baubeschluss beträgt die Verzögerung gegenüber dem ursprünglichen Zeitplan nur noch 7 Monate. Somit ist das Gebäude 20 Monate früher nutzbar und man würde 5,2 Mio. Euro durch die verminderte Indexsteigerung einsparen. Einzelheiten des Vorhabens sind nachfolgend im Terminplan dargestellt: Zwei Maßnahmen, die zu zeitlicher Verkürzung/Aufholung der Terminverzüge führen, sind somit identifiziert: 1. Vorziehen Genehmigungsplanung 2. Vorziehen Planung Abbruch und Teile der Baugrube Der Lenkungskreis hat in zwei Sitzungen das Vorgehen besprochen und wird dieses Vorgehen den Gesellschafterinnen zur weiteren Verwendung vorschlagen. Im Baufeld der Historischen Mitte befindet sich eine Platane, die im Rahmen der Bautätigkeit weichen muss. Als vorbereitende Maßnahme für die Verlegung der Fernwärmeleitung und den Neubau der Historischen Mitte soll nunmehr die Fällung einer Platane an der Straßenecke „Am Hof / Kurt-Hackenberg-Platz“ unter Berücksichtigung angemessener Ersatzpflanzungen erfolgen (siehe Punkt 3.5.1) Der Rahmenterminplan für die Gesamtmaßnahme wird nachfolgend dargestellt: Abb. Aktuelle Terminplanung (mit vorgezogenen Maßnahmen), BMP Die Terminplanung der Historischen Mitte (HMK) sieht aktuell den folgenden Ablauf vor: Verlegung der Fernwärme in 2022 Erteilung Baubeschluss HMK im 1. Quartal 2023 Finaler Umschluss Fernwärme im Sommer 2023 (nur in den Sommermonaten möglich) Auszug Studiengebäude Römisch-Germanisches Museum (RGM) und Kuriengebäude der Hohen Domkirche (HDK) Mitte 2023 Abbruchmaßnahmen Studiengebäude RGM und Kuriengebäude HDK in 2024 Erstellung Baugrube HMK von 2024 bis Anfang 2026 Erstellung Neubau HMK von Anfang 2026 bis Mitte 2028 (Baufertigstellung in 07/2028) Einregulierung, Möblierung, Um- und Einzug von Mitte 2028 bis Mitte 2029 (Eröffnung in 07/2029) 2.4.2.1 Vorgezogene Mittelbereitstellung für die Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) für das Gesamtprojekt Die GbR Historische Mitte und die Projektsteuerung empfehlen als Teilkompensation des um ca. 15 Monate verspäteten Planungsstarts (gem. Rahmenterminplan vom 17.04.2019, Planungsstart im 2. Quartal 2019) und zur Erreichung einer Verkürzung der Gesamtverzögerung auf ca. 7 Monate u.a. den Abruf der Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) inklusive Abbruchantrag im Rahmen der Planungsaufgabe vor Baubeschluss. Dies ermöglicht auch ein frühzeitiges informelles Abstimmen mit der Bauaufsicht und ein sofortiges Einreichen des Bauantrages, sobald der Baubeschluss vorliegt. Durch die frühen und engen Abstimmungen mit den genehmigenden Stellen ist auch von verkürzten Genehmigungszeiträumen auszugehen. Somit kann der zeitlichen Optimierung im Rahmenterminplan entsprochen werden. Zusätzlich zu den bereits bewilligten Honorarkosten aus dem Planungsbeschluss (0353/2018) werden für diese Maßnahme gemäß der „Vertieften Kostenschätzung“ Honorarkosten von ca. 0,80 Mio. Euro benötigt. 2.4.2.2 Vorgezogene Mittelbereitstellung für die Leistungsphasen 5 und 6 (Ausführungsplanung und Ausschreibung) für die Abbrucharbeiten und Teile der Baugrube Als weitere Beschleunigungsmaßnahme beabsichtigen die GbR Historische Mitte und die Projektsteuerung die Erreichung einer weiteren Planungstiefe durch die Vorverlegung der Leistungsphasen 5-6 (Ausführungsplanung und Ausschreibung) für die Planung des Abbruches sowie Teile der Baugrube. Auch hier kann eine höhere Planungstiefe in Folge der schwierigen und komplexen Verbau- bzw. Gründungssituation zur zeitlichen Kompensation des Rahmentermins beitragen, wenn bereits unmittelbar nach Vorlage des Baubeschlusses die Ausschreibung der Abbruchleistungen und Teile der Baugrube erfolgen kann. Zusätzlich zu den bereits bewilligten Honorarkosten aus dem Planungsbeschluss (0353/2018) werden für diese Maßnahme gemäß der „Vertieften Kostenschätzung“ Honorarkosten von ca. 0,60 Mio. Euro benötigt. 2.5 Baufeldfreimachung und Nachhaltigkeit 2.5.1 Baufeldfreimachung / Umgang mit dem Baumbestand / Fällung einer Platane Die Themen „Nachhaltigkeit“ und „Klimaschutz“ sind für die GbR Historische Mitte von besonderer Bedeutung. Aus diesem Grund wurde für diese Themen eine Arbeitsgruppe innerhalb der Bauherrengesellschaft gegründet, die bereits in 2021 ihre Arbeit aufgenommen hat. Eine der ersten Aufgaben war die intensive Auseinandersetzung mit dem Baumbestand auf dem zukünftigen Baugrundstück. Eine weitere Aufgabe besteht darin, den Themen Nachhaltigkeit und Ökologie im Rahmen des gesamten Bauprojektes entsprechende Aufmerksamkeit zu widmen und das bestmögliche Ergebnis hinsichtlich des Klimaschutzes zu erzielen. Auf dem städtischen Baufeld steht im Bereich „Kurt-Hackenberg-Platz/Am Hof“ eine Platane. Es wurde zunächst geprüft, ob es Möglichkeiten gibt, den Bestand vor Ort zu erhalten. Aufgrund der erforderlichen Verlegung der Fernwärmeleitung und der zukünftigen Gebäudeaußengrenzen, auch im Untergeschoss, lässt sich leider kein Szenario ableiten, bei dem die Platane am jetzigen Standort erhalten werden kann. In einem weiteren Schritt wurde unter Einbindung eines Gutachters und in Abstimmung mit dem Grünflächenamt der Stadt Köln untersucht, ob eine Verpflanzung des Baumes Aussicht auf Erfolg haben könnte, unabhängig von den dadurch entstehenden Kosten. Wurzelsondierungen und Bestandspläne zu den dichten Installationen im Bodenbereich ergaben, dass eine Verpflanzung des Baumes zwar grundsätzlich möglich wäre. Dies wäre allerdings mit einem hohen Risiko hinsichtlich eines erfolgversprechenden Anwachsens sowie zur Erzielung der späteren Standsicherheit mit kaum zu realisierenden Abspannungen in dem urbanen Raum verbunden. Vor diesem Hintergrund werden im Schulterschluss mit der Bezirksvertretung Innenstadt und der Verwaltung nunmehr adäquate Ersatzpflanzungen im Bereich des Quartiers „Innenstadt“ (z.B. auch im Umfeld des „Kurt-Hackenberg-Platzes“) durch die GbR Historische Mitte inhaltlich und wirtschaftlich weiterverfolgt. Hierzu sollen zum Ausgleich mindestens zwei Bäume in dem genannten Bereich gepflanzt werden. Bei diesen Bäumen handelt es sich nicht um „Setzlinge“ sondern um bereits ca. 15 Meter hohe Bäume, damit von Anfang an ein positiver Beitrag zum Stadtklima gewährleistet ist. Die Auswahl der Bäume und der Standorte erfolgt in enger Abstimmung mit dem Grünflächenamt der Stadt Köln und der Bezirksvertretung Innenstadt. Da die Genehmigung zur Fällung üblicherweise erst im Rahmen des laufenden Geschäfts im Baugenehmigungsverfahren erteilt wird, also frühestens nach Baubeschluss im 4. Quartal 2022 oder im 1. Quartal 2023, die notwendige Verlegung der Fernwärmeleitung jedoch bereits in 2022 erfolgen muss, ist es leider erforderlich, dass die Platane bereits in den kommenden Wintermonaten gefällt wird. Aus diesem Grund wird hinsichtlich der Fällung zur Baufeldfreimachung ein Ratsbeschluss benötigt. Eine Beschlussvorlage zur Ersatzpflanzung wird den zuständigen Gremien in Abstimmung mit dem Grünflächenamt und Bezirksvertretung Innenstadt schnellstmöglich vorgelegt. 2.5.2 Nachhaltigkeit Die Gesellschafterinnen der GbR Historische Mitte fühlen sich in besonderem Maße gesellschaftspolitisch ausgleichenden, sozialen und ökologischen Zielen verpflichtet. Bei dem Thema „Nachhaltigkeit“ handelt es sich daher um ein zentrales, leitendes Prinzip der Bauherrengesellschaft. Das Thema berührt dabei nicht nur die Frage der Begrünung, sondern auch das Gebäude an sich sowie eine ganze Reihe technischer Aspekte. Nachhaltiges Bauen ist eine prinzipielle wie praktische Herausforderung. Im Kern geht es aus Sicht der GbR Historische Mitte dabei um die möglichst effiziente und schonende Nutzung von Ressourcen. Diese Aufgabe stellt sich nicht nur für die Baumaßnahme selbst, sondern mit Blick auf den gesamten Lebenszyklus der entstehenden Immobilien. Im Einklang mit den sozial- und umweltpolitischen Interessen, Zielen und Überzeugungen der beiden Gesellschafterinnen orientiert sich die GbR Historische Mitte an folgender Leitlinie: Wir wollen Gebäude errichten und Immobilien entstehen lassen, die nicht nur architektonisch anspruchsvoll sind und den funktionellen Anforderungen künftiger Nutzer*innen entsprechen, sondern darüber hinaus auch klima- und umweltschonend sind und einen sozialen Mehrwert schaffen. Aufgabe der bereits gegründeten Arbeitsgruppe innerhalb des Planerteams ist es, im Rahmen vorgegebener Zeit- und Kostenbudgets zu prüfen, welche Maßnahmen der baulichen Umsetzung von Nachhaltigkeitszielen sinnvoll und machbar sind – und gegebenenfalls: welche Alternativen oder Varianten in Frage kommen. Denn für den Erfolg von Maßnahmen ist relevant, dass sie bereits in einer frühen Planungsphase konzipiert und ausgearbeitet werden. Schwerpunkte werden dabei beispielhaft die folgenden Themen bilden: Möglichkeiten des Einsatzes ökologischer, regenerativer, schadstofffreier Baustoffe Möglichkeiten der Flexibilisierung innerer Gebäudestrukturen zur Maximierung von Nutzungsmöglichkeiten und Steigerung der Lebensdauer der Gebäude Nutzbarkeit von regenerativen Energien im Gebäudebetrieb (etwa: Photovoltaik) Nachhaltige Konzepte der Wärmeversorgung Soziale Faktoren als bauliche Herausforderungen – Beispiel: Barrierefreiheit Nachhaltigkeit wird für die kommenden Aufgaben und Arbeiten der GbR Historische Mitte von zentraler Bedeutung sein. Im Rahmen des Baubeschlusses wird zur Abbildung der Umsetzung dem Thema Nachhaltigkeit ein separates Kapitel gewidmet. 2.6 Kosten und Finanzierung Die Erweiterung der Planungsmittel für die die Stadt Köln betreffenden Gebäudeteile um 1,2 Mio. Euro von 5,4 Mio. Euro auf 6.6 Mio. Euro (siehe Vorlagen-Nummer 0353/2018 - „Neubau des Kölnischen Stadtmuseums und des Studiengebäudes für das Römisch-Germanische Museum im Rahmen des Neubaus Historische Mitte“) mit gleichzeitiger Freigabe dieser investiven Auszahlungsermächtigung erfolgt im Teilfinanzplan 0408 – Kölnisches Stadtmuseum in der Teilplanzeile 08 - Auszahlungen für Baumaßnahmen auf der Finanzstelle 4518-0408-0-1002 - Historische Mitte im Haushaltsjahr 2022 vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2022. Die vorgezogene anteilige städtische Mittelbereitstellung für die Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) in Höhe von 800.000 Euro mit gleichzeitiger Freigabe dieser investiven Auszahlungsermächtigung erfolgt im Teilfinanzplan 0408 – Kölnisches Stadtmuseum in der Teilplanzeile 08 - Auszahlungen für Baumaßnahmen auf der Finanzstelle 4518-0408-0-1002 - Historische Mitte im Haushaltsjahr 2022 vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2022. Die vorgezogene anteilige Mittelbereitstellung für die Leistungsphasen 5 und 6 (Ausführungsplanung und Ausschreibung) für die Abbrucharbeiten und Teile der Baugrube in Höhe von 600.000 Euro und die Freigabe dieser investiven Auszahlungsermächtigung erfolgt im Teilfinanzplan 0408 – Kölnisches Stadtmuseum in der Teilplanzeile 08 - Auszahlungen für Baumaßnahmen auf der Finanzstelle 4518-0408-0-1002 - Historische Mitte im Haushaltsjahr 2022 vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2022. Die Mittel für die Freigabe von 80.000 Euro unter Berücksichtigung angemessener Ersatzpflanzungen als vorbereitende Maßnahme für die Verlegung der Fernwärmeleitung und den Neubau der Historischen Mitte, stehen im Teilfinanzplan 0408 – Kölnisches Stadtmuseum in der Teilplanzeile 08 - Auszahlungen für Baumaßnahmen auf der Finanzstelle 4518-0408-0-1002 - Historische Mitte im Haushaltsjahr 2022 vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2022 zur Verfügung. 3 Weitere Anlagen Geschäftsbericht 2020 Visualisierungen Historische Mitte Köln (Quelle: Staab Architekten) Platane „Kurt-Hackenberg-Platz / Am Hof“ - Zustandsbericht Enea GmbH, Stand 10.09.2021
Anlage 4 - Platane_Zustandsbericht_Enea_10.9 2021
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Zustandsbericht Projekt: Historische Mitte Köln (HMK) Begutachtung am: 31. August 2021 Betreff: Platanus × acerifolia, Platane, Ecke Kurt-Hackenberg- Platz Am Hof Erstellt durch: Gian-Andri Luisoni, Baumpflegespezialist mit eidg. FA Ausgangslage / Anfrage Die ortsbildgeprägte Platane in der Stad tmitte v on Köln befindet sich im Baufeld des Projektes HMK und muss vor Verlegung der F ernwärmetrasse von diesem Standort entfernt werden sollte in die nähere Umgebung verpflanzt werden. Wegen d er ökologischen Funktion und Bedeutung für das S tadtklima dieses Baumes sollen alle Va rianten untersucht werden, um die Klimabilanz für diesen innenstädtischen Bereich mindestens zu erhalten, idealer Weise zu verbessern. Zurzeit sind noch folgende Punkte ungewiss: • definitiver Verlauf der Werkleitungen • Holzfäule im Wurzelbereich - möglicherweise ausgelöst durch den erfolgten Werkleitungsbau sowie durch die Erstellung der L-Steine • flächige Ausdehnung des Wurzelsystems • neuer Standort des Baumes Die Begehung hat am 31. August 2021 mit folgenden Personen stattgefunden: - Herr Andreas Hupke, Bezirksbürgermeister Innenstadt - Herr Roland Pilot, Garten- und Landschaftsbau Pilot - Herr Bernd Portz, Geschäftsführer der GBR Historische Mitte Köln - Herr Holger Schmieschek, GBR Historische Mitte Köln - Herr Gian-Andri Luisoni, Enea GmbH Rapperswil-Jona Baumumfeld Die Platane in der Innenstadt von Köln ist ortsbildprägend. Der Baum steht auf einer durch L-Steine erhöhten Rabatte von ca. 16 m2, die Bauscheibe ist offen und es besteht zurzeit keine Unterbepflanzung. Im erweiterten Baumumfeld befinden sich zwei Stadtstrassen, ein Gehweg so wie ein Gebäude. Die Strassen und der Gehweg sind mässig frequentiert. Im Untergrund befinden sich gemäss Werkleitungsplänen diverse Leitungsbauten. Sondierungen ohne Wurzelvorkommen Zustand Die Platane ist v ital und weist zurzeit keine holzzerstörenden Pilze auf. Der B aum wurde längere Zeit nicht mehr gepflegt. Einzelne Kronenteile sind schwer und teilwe ise ausbruchgefährdet und müssten beim Erhalt zwingend en tlastet werden. Eine visuelle Prüfung auf die Standsicherheit zeigt keine Risiken. Sollte der Baum wider Erwarten länger als 0,5 Jahre vor Ort erhalten bleiben, muss der Baum ein gehend auf die Standsi cherheit untersucht werden. Dies vor allem, weil bei der Wurz elsondierung für die Prüfung der Verpflanzung, im 2,5 m vom Stamm entfernten Sondierungsschlitz, keine Wurzeln gefunden wurden. Der Sondierungsschlitz an sich beeinflusst die Standfestigkeit nicht. Verpflanzung der Platane Bei einer Verpflanzung eines Baumes dieser Grösse sind immer zwei Fragen zu prüfen. Ist eine der beiden Fragen mit „nein‘ zu beantworten, wird vom Vorhaben abgeraten. Eine Verpflanzung bedeutet immer einen Verl ust von W urzelmasse. Grossbäume reagieren darauf grundsätzlich sehr empfindlich, Platanen haben zwar eine höhere Überlebenschance, aber die zu erwarte nden Wurzelka ppungen, insbe sondere im Baumscheibenbereich senkrecht gegen unt en, lassen sich trotz Sondierung nicht im Voraus erkennen. Die erste Sondierung, welche kaum ein Wurzelvorkommen in der Fl ächenausdehnung aufweisen, stimmen uns für eine Verpflanzung positiv. Es ist aber trotzdem davon auszugehen, dass grössere Wurzelkappungen vorgenommen w erden müssen , um die Platane anheben und transportieren zu können. Frage 1 / Technik: Ist die Verpflanzung technisch möglich ? Kann der Baum angehoben und weg transportiert werden? Ist der für die Technik notwendige Zugang an diesem Standort möglich? Für die Verpflanzung, bzw. für eine Verschiebung braucht es einen grossen Korridor, welcher ausgehoben werden muss. Ist dafür genügend Platz vorhanden? Die folgenden Gründe können zu Schwierigkeiten führen: Die Verpflanzung ist technisch ausführbar. Es müssen jedoch noch weiter e Abklärungen im Werkleitungsbau getroffen werden. Sollte es unter der Platane Werkleitungen oder andere Bauteile haben, die nicht bes chädigt werden dürfen , ist eine Verpflanzung nicht möglich. Ausserdem muss auf einen vorgesehen Ballendurchmesser inkl. Tiefe ebenfalls eine Grube gegraben werden, a nsonsten ist der Arbeitsraum für eine Verpflanzung nicht gegeben. In diesem Bereich dürfen ebenfalls weder Werkleitungen noch Bauteile vorhanden sein. Die Idee wäre, die Platane in einen der umliegenden Strassenzüge zu verpflanzen und an einer Baumreihe anzuschliessen. Diese kurze Abklärung vor Ort hat ergeben, dass die Baumgrube für d ie Grösse des Wurzel ballens vermutlich möglich wäre. D ie Schwi erigkeit stellt die Ve rankerung des Baumes nach der Verpflanzung dar. Die Verankerung würde rundherum den Betrieb aller Gehwege und Strassen über einen Zeitraum von 5 - 10 Jahren massiv beeinträchtigen. Eine Verpflanzung in einen anderen Stadtteil von Köln ist technisch und baumbiologisch nicht möglich. Frage 2 / Vitalität: Hat der Baum die Möglichkeit wieder anzuwachsen? Kann er so die Verpflanzung schadlos überstehen und sich in den nächsten 10 Jahren positiv entwickeln? Dies ist aus den folgenden Gründen schwierig: • Nach den ersten Sondierungsarbeiten konnte festgestellt werden, dass das Wurzelsystem sicherlich deutlich kleiner ist als angenommen. Das ist für eine Verpflanzung wünschenswert. Die Vermutung liegt aber nahe, dass bei vergangenen Leitungsbauten Wurzeln abgerissen oder im besten Fall abg eschnitten wurden. Wenn bei Wur zeln über 5 cm Kernholz freigelegt wurde, kann sich kein richtiger Wundverschluss bilden und holzzerstörende Pilze haben freien Eintritt. Solche Pilze können den verpflanzten Baum über mehrere Jahre h inweg zum Absterben bringen oder zur erheblichen Beeinträchtigung der Standsicherheit führen. • Es besteht aber auch die Möglichkeit , dass durch die regelmässigen Bauarbeiten die Kappungen der Wurzeln immer sehr klein blieben und der Baum j eweils ei nen Wurzelschnitt erhalten hat. In diesem Falle wäre das für eine Verpflanzung eine gute Voraussetzung. Wenn der Ballen tatsächlich auf einer kleinen Fläche viele Feinwurzeln zeigt, könnte die Platane mit Nährstoffen und Wasser adäquat versorgt werden. Feinwurzeln sind für die Aufnahme von Wasser und Nährstoffen zuständig. • Neben Feinwurzel besitzt der Baum auch Starkwurzeln, welche für die Standfestigkeit und den Transport von Wasser und Nährstoffen verantwortlic h sind. Werden solche Wurzeln mit einem Durchmesser von mehr als 5 cm durchtrennt, wird Kernholz freigelegt. Das Kernholz besteht aus inaktiv en Zellen und kann keinen Wundver- schluss bilden. Somit bleiben die verletzten Zellen offen und holzzerstörende Pilze haben freien Eintritt. Solche Pilze können den verpflanzten Baum über mehrere Jahre hinweg zum Absterben bringen oder zur erheblichen Beeinträchtigung der Standsicherheit führen. Fazit Die Beteiligten dieses Termins sind übereingekommen, primär die Variante einer Fällung der Platane mit Pflanzung von zwei neuen Bäumen in angemessener Größe weiter zu verfolgen. Das wäre an dem vorgesehen Standort, unter Berücksichtigung einiger fachlichen Punkte, gut umsetzbar. Damit könnten alle ökologische n und auch ökonomischen Belange erfüllt und das Anwachsrisiko einer Verpflanzung ausgeschlossen werden. Gleichwohl soll die Möglichkeit einer Verpflanzung der Platane weiter untersucht werden. Insbesondere soll der Wurzelraum so weit wie möglich sondiert werden, um Erkenntnisse zum Zustand und zu Verpflanzmöglichkeiten zu sammeln. Weiteres Vorgehen: Die G BR prüft den Werkleitungsbau an den Standorten der beid en Platanen . Ebenfalls werden sie einen finalen Termin im Oktober 2021 mit Vertretern der Fa chämter und Politik zur Entscheidungsfindung anstreben. Herr Pi lot prüft die Verfügbarkeit von Platanen in angemessener Grösse, die geschätzten Grobkosten belaufen sich auf ca. 80`000 Euro. Er wird ebenfalls die Sondierungsgräben vor dem nächsten Treffen erstellen und dokumentieren. Bei dem angestrebten Termin soll final geklärt werden, welche Variante aus ökologischen, wirtschaftlichen und politischen Gründen vertretbar ist. Gerne steht die Firma Enea GmbH für die fachliche Begleitung der Pflanzungen und für die Baumauswahl zur Verfügung.
Anlage 2 - Geschäftsbericht 2020
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GESCHÄFTSBERICHT 2020 GbR Historische Mitte GESCHÄFTSBERICHT 2020 GbR Historische Mitte GESCHÄFTSBERICHT 2020 Die Historische Mitte auf den Weg bringen. Klare Strukturen, klare Prozesse, ein überzeugendes Ergebnis. 5 GESCHÄFTSBERICHT 2020 INHAL TSVERZEICHNIS 06 BRIEF DER GESCHÄFTSFÜHRUNG 07 BERICHT DES LENKUNGSKREISES 08 LAGEBERICHT 09 Grundlagen der Gesellschaft Geschäftsmodell, Ziele und Strategien Steuerungssystem Zweigniederlassungsbericht Forschung und Entwicklung 10 Wirtschaftsbericht Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Geschäftsverlauf Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Nicht finanzielle Leistungsindikatoren 16 Prognosebericht 17 Chancen- und Risikobericht 20 JAHRESABSCHLUSS ZUM 31.12.2020 21 Bilanz 23 Gewinn- und Verlustrechnung 24 Anhang 28 ORGANE 29 ERGEBNISVERWENDUNGSVORSCHLAG 30 BESTÄTIGUNGSVERMERK DES ABSCHLUSSPRÜFERS 35 KONTAKT / IMPRESSUM 6 GESCHÄFTSBERICHT 2020 BRIEF DER GESCHÄFTSFÜHRUNG Liebe Leserinnen und Leser, mitten in Köln soll etwas Neues entstehen. Und wenn man so will: um Altes zu bewahren, um es erlebnisreicher und attraktiver zu machen. Es geht um das, was Köln zu etwas ganz Besonderem ge- macht hat. Und macht. Es geht um das kulturelle Selbstverständnis, um die Geschichte und die Tra- ditionen unserer Stadt. Geplant ist ein Stadtentwicklungsprojekt unmit- telbar zu Füßen des Doms. Hier, im Herzen der Stadt, soll ein völlig neuer Gebäudekomplex ent- stehen. Er umfasst den Neubau des Kölnischen Stadtmuseums, eines Studiengebäudes für das Römisch-Germanische Museum und eines kirch- lichen Kurienhauses (samt Archiv) – auf insgesamt 16.000 Quadratmetern Grundfläche. Die ganze Einzigartigkeit des historischen Kölns wird hier im Verbund für die Bürger und Bürgerinnen zugäng- lich sein. Auch baulich wird diese „Neue Historische Mit- te“ über hohe Erlebnisqualitäten verfügen. Sie wird dem Roncalliplatz ein neues, attraktives Ge- sicht verleihen, das zum Verweilen geradezu ein- lädt. Sie wird die römische Hafenstraße aus ihrem Schattendasein befreien und einen Weg zur Via Culturalis aufstoßen, der zentralen „Kulturachse“ in Köln, die auf einer Strecke von 800 Metern den Dom mit St. Maria im Kapitol verbindet und zur Besichtigung zahlreicher Bauwerke aus 2.000 Jahren Stadtgeschichte reizt. Hier entsteht ein Kulturmagnet, der das Stadtzentrum insgesamt für Besucher und Besucherinnen aufwerten wird. Projekte von dieser Größenordnung wollen gut ge- plant sein. Schon 2014 ist daher im Rahmen einer städtebaulichen Planungswerkstatt zur Entwick - lung der südlichen Domumgebung ein erstes Kon- zept entstanden. Substanzmängel, Sanierungs - bedarfe, räumliche Einschränkungen und massive Attraktivitätsdefizite haben schließlich dazu ge- führt, den umfassenden Neubau ganzer Gebäu- dekomplexe rund ums Römisch-Germanische Museum ins Auge zu fassen und im Rahmen eines Planungswett bewerbs auszuschreiben, den 2016 das Büro Staab Architekten für sich entscheiden konnte. Die Stadt Köln steht dabei nicht allein. Eine um- fassende Neugestaltung ist auch aus Sicht der Hohen Domkirche angezeigt gewesen, zumal ers- te Nutzwertanalysen ergeben haben, dass sie im Vergleich zur Sanierung und Modernisierung ein- zelner Gebäude günstiger ausfallen würde. Zudem ist der Neubau deutlich schneller zu leisten, er löst Flächenprobleme, führt in Sachen Gebäudequa- litäten zu modernen technischen Standards und erhöht sichtbar die Attraktivität insgesamt. Beide Seiten haben deshalb eine bisher einmalige Pro- jektpartnerschaft vereinbart. Und ziehen seither an einem Strang. Der finale Baubeschluss steht zwar noch aus. Stadt und Kirche haben aber mit der Gründung einer GbR „Historische Mitte“ im April 2020 be- reits die Grundlagen für eine Konkretisierung des Bauprojekts gelegt. Dies war eine logische Folge der Projektpartnerschaft, denn für eine geregelte Leitung des Projekts bedarf es funktionierender Strukturen und Prozesse. Im Juli 2020 hat die Gesellschaft GbR „Histori- sche Mitte“ ihre Arbeit aufgenommen. Der hier vorliegende Geschäftsbericht legt Rechenschaft über die Arbeit und die Herausforderungen des Unternehmens in seinen ersten Monaten ab. Und: er erlaubt einen Blick in die nahe Zukunft. Ihr Bernd Portz Geschäftsführer 7 GESCHÄFTSBERICHT 2020 BERICHT DES LENKUNGSKREISES Das zurückliegende Geschäftsjahr 2020 war ein Jahr des kontinuierlichen, gezielten Aufbaus. Zu- nächst musste die Bauherrenaufgabe auch formal auf die neu gegründete GbR Historische Mitte überführt werden. In der Folge ging es sodann da- rum, den Fortgang eines koordinierten Planungs - prozesses sicherzustellen. Parallel dazu bestand naturgemäß die Notwen- digkeit, geeignetes Personal für die Gesellschaft zu gewinnen, um die Bauherrentätigkeit adäquat übernehmen zu können. Ein Unterfangen, das sich in Zeiten hoher Beschäftigungsquoten im bau- wirtschaftlichen Umfeld schwierig darstellte - und nach wie vor schwierig ist. Der Lenkungskreis hat die Geschäftsführung der GbR im Geschäftsjahr 2020 (Rumpfgeschäfts - jahr vom 01.07. bis 31.12.2020) regelmäßig über- wacht und beratend begleitet. Grundlage hierfür waren die ausführlichen Berichte des Geschäfts - führers, welche regelmäßig, sowohl in schriftlicher als auch mündlicher Form, erstattet wurden. So war der Lenkungskreis stets über die Maßnahmen und Ziele der Geschäftspolitik, die Planungen des Unternehmens, seine Lage und den Gang der Ge- schäfte informiert. Speziell der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende des Lenkungs - kreises standen darüber hinaus in einem kontinu- ierlichen Austausch mit der Geschäftsführung der GbR. Die in den Berichten des Geschäftsführers ge- schilderte wirtschaftliche Lage der Gesellschaft und ihre Perspektiven waren Gegenstand aus - gesprochen sorgfältiger Erörterungen. Wenn für Entscheidungen oder Maßnahmen der Ge- schäftsführung auf- grund gesetzlicher Bestimmungen oder auf Basis des Gesell- schaftsvertrags eine Zustimmung erforder - lich war, haben die Mitglieder des Lenkungskreises die Beschlussvorlagen aufgrund von schriftlichen Informationen gründlich geprüft und verabschie- det – dies entweder im Rahmen ihrer Sitzungen oder im Rahmen von Umlaufbeschlüssen. Der Jahresabschluss und der Lagebericht sind von der Müller, Cremer und Partner mbB geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsver - merk versehen worden. Jahresabschluss und La- gebericht haben dem Lenkungskreis vorgelegen. Einwände bestehen nicht. Dies gilt auch für den Prüfungsbericht. Eine intensive Beratung im Lenkungskreis über die Ergebnisverwendung ist entbehrlich, da die Ge- sellschaft keine Gewinnerzielungsabsicht verfolgt. Der Lenkungskreis bedankt sich bei der Ge- schäftsführung und bei sämtlichen Mitarbeiterin- nen und Mitarbeitern für die sehr guten Leistun- gen und ihren besonderen persönlichen Einsatz im abgelaufenen Geschäftsjahr. Köln, 29. Juni 2021 Der Lenkungskreis Markus Greitemann Vorsitzender LAGEBERICHT Das übergeordnete Ziel von Anfang an: Konzentration auf Schwerpunktaufgaben der Projektplanung und -steuerung. 9 GESCHÄFTSBERICHT 2020 LAGEBERICHT Grundlagen der Gesellschaft Geschäftsmodell, Ziele und Strategien Die GbR Historische Mitte, Sitz Köln, wurde per Gesellschaftsvertrag am 06.04.2020 als Ge- meinschaftsunternehmen der Stadt Köln und der Hohen Domkirche gegründet. Die Kontrolle des Unternehmens liegt paritätisch in den Händen der beiden Gesellschafter. Sie halten das Eigentum an den entstehenden Neubauten und tragen die an- fallenden Kosten, deren Verteilungsschlüssel sich nach dem Nutzungsverhältnis der Gebäude rich- tet. Die GbR fungiert als Bauherrengesellschaft, de- ren Ziel in der Errichtung eines Neubaukomplexes an der Südseite des Roncalliplatzes in Köln, auf Grundstücken, die sich im Eigentum der Stadt bzw. der Hohen Domkirche befinden, besteht. Die GbR übernimmt demnach die Leitung und Steuerung des Neubauprojekts „Historische Mit- te“ – von der detaillierten Entwurfsplanung zur Vorbereitung des finalen Baubeschlusses bis hin zur späteren schlüsselfertigen Errichtung der Ge- bäude. Sie selbst erwirbt kein Eigentum an den entstehenden Immobilien und verfolgt kein er - werbswirtschaftliches Gewinnstreben. Als strategische Zielgröße des Unternehmens de- finieren wir die Errichtung von Gebäuden, die in Qualität und Funktionalität den Bedürfnissen der zukünftigen Nutzer möglichst optimal entspre- chen, die sich von ihrer Architektur harmonisch in das kulturhistorische Umfeld einfügen und die den Interessen der Gesellschafter, der Nutzer und der Kölner Bürgerschaft, in sozialer, ökologischer und ökonomischer Hinsicht bestmöglich entsprechen. Steuerungssystem Als finanzieller Indikator dient der GbR die Jah- resgesamtleistung. Diese wird im Rahmen einer kurz- und mittelfristigen Wirtschaftsplanung, die von der Gesellschafterversammlung verabschie- det wird, ex ante prognostiziert. Die Plandaten werden unterjährig in regelmäßigen Abständen kontrolliert. Potenzielle Abweichungen werden auf ihre Ursache hin analysiert und wenn notwendig an die Aufsichtsorgane der Gesellschaft berichtet (vgl. hierzu auch entsprechende Darstellungen im Abschnitt Ertragslage). Die verschiedenen Elemente des internen Kon- trollsystems der GbR umfassen das operative Steuerungs- und Kontrollsystem, das Risikoma- nagementsystem, das rechnungslegungsbezo- gene interne Kontrollsystem im engeren Sinne, das Compliance-Managementsystem sowie die externe Revisionskontrolle durch die aufsichts - führenden Gremien (Lenkungskreis, Gesellschaf- terversammlung) und die Externalisierung des Rechnungswesens. Um die Qualität der internen Prozessabläufe zu gewährleisten, sind diese Abläufe in einem Or - ganisationshandbuch detailliert niedergelegt und Handlungs- und Entscheidungsspielräume für die Mitarbeitenden geregelt worden. Damit unternehmens- und geschäftsmodellbe- zogene Risiken frühzeitig erkannt und gesteuert werden können, hat die GbR Historische Mitte in Zusammenarbeit mit dem beauftragten Projekt- steuerer ein Risikomanagementsystem entwickelt, das als Teil des Controllings fest verankert worden ist. Weiterführende Informationen finden sich in- nerhalb des Risikoberichts. Die Korruptionsbekämpfung ist bereits in den Ar- beitsverträgen sämtlicher Mitarbeitenden veran- kert. Die Einhaltung sämtlicher vorbeschriebener Regelungen wird durch ein (erweitertes) Vier-Au- gen-Prinzip überwacht. Zweigniederlassungsbericht Die GbR unterhält keine Zweigniederlassungen. Forschung und Entwicklung Auf der Basis des Geschäftszwecks entfaltet die Gesellschaft keine forschungs- und/oder entwick- lungsbezogenen Aktivitäten. 10 GESCHÄFTSBERICHT 2020 LAGEBERICHT Wirtschaftsbericht Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Im Rückblick hat die konjunkturelle Erholung im zweiten Halbjahr 2020 deutlich an Schwung ver - loren. Ursachen waren die zweite Welle der Coro- na-Pandemie sowie die daraufhin erfolgten Maß- nahmen zu ihrer Eindämmung. Das statistische Bundesamt weist für das vierte Quartal 2020 ein Wirtschaftswachstum von etwa 0,3 Prozent aus. Damit ist es höher ausgefallen, als vielerorts erwartet wurde. Gleichwohl ist der dämpfende Effekt der politischen Schließungs - maßnahmen erkennbar, denn noch im dritten Quartal 2020 hatte das Wachstum 8,5 Prozent betragen. Vom konjunkturellen Abschwung betroffen war erwartungsgemäß vor allem der private Konsum, welcher besonders stark auf soziale Interaktion angewiesen ist. Gerade im Dienstleistungsbereich gibt es auch weiterhin Einschränkungen. Dies prägt somit auch die wirtschaftliche Entwicklung im ersten Quartal 2021. Im Gegensatz dazu zeigt sich der deutsche Au- ßenhandel und die mit diesem eng verbundene Industriekonjunktur weitgehend robust. Trotz der vielen Belastungen im Dienstleistungsbereich prä- sentiert sich der Arbeitsmarkt daher stabil: Die Erwerbstätigkeit nahm zuletzt wieder leicht zu, während die Kurzarbeit nahezu unverändert blieb. Im Gesamtjahr 2020 ist die Wirtschaftsleistung pandemiebedingt um 5,0 Prozent zurückgegan- gen. Die Industrieproduktion konnte im Dezember trotz der verschärften Lockdown-Maßnahmen weiter gesteigert werden. Lediglich im Baugewer - be kam es zu einem Rückgang. Und dennoch: die deutsche Baubranche hat im Corona-Jahr 2020 einen Umsatzrekord erzielt. Die Erlöse wuchsen um 6,6 Prozent auf den neuen Höchststand von 98,3 Milliarden Euro, wie das Statistische Bundes- amt mitteilte. Die Daten basieren auf einer Um- frage von 9.100 Betrieben im Bauhauptgewerbe mit jeweils mindestens 20 Beschäftigten. Werden auch kleinere Unternehmen hinzugerechnet, dann legte der Umsatz um 5,9 Prozent auf 143 Milliar - den Euro zu. Zum Rekordjahr beigetragen hat auch die im Kampf gegen die Corona-Krise befristet erlassene Mehr- wertsteuersenkung im zweiten Halbjahr. Ihr Aus - laufen führte zu Mitnahmeeffekten im Dezember- monat und einem ordentlichen Umsatzsprung. Für 2021 ist eher mit Stagnation zu rechnen. Die GbR war von den gesellschaftlichen und ge- samtwirtschaftlichen Geschehnissen des Jahres 2020 nur bedingt betroffen. Allerdings hat die der Pandemie zum Trotz hohe Auslastung der Baubranche am Arbeitsmarkt zu einem Nach- frageüberhang nach qualifiziertem baufachlichem Personal geführt. Darüber hinaus hat die hohe Nachfrage nach bauspezifischen Dienstleistun- gen dazu geführt, dass eine Leistung im Bereich der vorbereitenden Maßnahmen zur Erschließung des Baufeldes (Probebohrungen) zunächst nicht beauftragt werden konnte, da entsprechende An- gebote ausblieben. Die genannten Umstände haben im abgelaufenen Geschäftsjahr insgesamt jedoch nicht zu nachhal- tig negativen Implikationen geführt. *Die Beschreibung der wirtschaftlichen und bran- chenbezogenen Rahmenbedingungen basiert auf Angaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi: Wirtschaftliche Lage in Deutschland im Januar 2021, Pressemitteilung vom 14.01.2021, https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/ Pressemitteilungen/Wirtschaftliche-Lage/2021/ 20210114-die-wirtschaftliche-lage-in- deutschland-im-januar-2021.html). 11 GESCHÄFTSBERICHT 2020 LAGEBERICHT Wirtschaftsbericht Geschäftsverlauf Startschuss für die Aufnahme des Betriebs der neuen GbR Historischen Mitte war de facto die Einstellung des Geschäftsführers, Bernd Portz. Dieser hat seine Arbeit am 01.07.2020 aufge- nommen. Ein Zeitpunkt, der gleichzeitig den Be- ginn des Rumpfgeschäftsjahrs 2020 kennzeich- net. Dieses war naturgemäß geprägt von Maßnahmen zur Aufnahme und Gewährleistung eines struktu- rierten Geschäftsbetriebs – vor allem in personel- ler, betriebswirtschaftlicher und organisatorischer Hinsicht. Das übergeordnete und maßgebliche Ziel lautete dabei von Anfang an: Konzentration auf die Schwerpunktaufgaben der Projektplanung und -steuerung. Strukturen, die dafür erforderlich waren, konnten in Zusammenarbeit mit dem er - fahrenen Projektsteuerer BMP Baumanagement GmbH aufgebaut werden. Dieser war dazu von beiden Gesellschafterinnen bereits vorab beauf- tragt worden. Daneben war die dringlichste Aufgabe der Auf- bau von relevanten Personalkapazitäten in der GbR selbst – insbesondere in den Bereichen Wirtschaft, Finanzen, Einkauf und Projektleitung. Aufgrund der angespannten Arbeitsmarktlage in- nerhalb der Baubranche, die ein Engagement von hinreichend qualifizierten Architekten und Inge- nieuren nicht zuließ, konnte für die Aufgaben der Bauherrenvertretung nicht sofort die erforderli- che Anzahl eigener Mitarbeiter und Mitarbeiterin- nen gewonnen werden. Die GbR hat deshalb stattdessen in Teilen externe Dienstleistungen eingekauft – insbesondere für die Bereiche Bauwerk und Baukonstruktion sowie Bauwerk und technische Anlagen. Auf diese Wei- se konnte eine Fortführung der Planungsaufgaben sichergestellt und Zeitverluste weitgehend ver - mieden werden. Während die Gesellschaft inzwischen auf einem soliden organisatorischen Fundament steht und mit der Bewältigung ihrer diesbezüglichen Aufga- ben im Plan liegt, stellt sich der mit Start der GbR und der Übernahme des Projekts bereits beste- hende Rahmenterminplan mit Blick auf den fakti- schen Planungsstand als ambitioniert heraus – mit der Folge absehbarer Terminrisiken. Auch wenn diese in Teilbereichen durch die paral- lele Bearbeitung der Bauleistungsphasen eins und zwei, der Grundlagenermittlung und Vorplanung (gem. Honorarordnung für Architekten- und In- genieurleistungen) aufgefangen werden konnten, ist die Einhaltung des ursprünglich fixierten Ter - minplans aufgrund von existierenden planerischen Risikopositionen gefährdet. 12 GESCHÄFTSBERICHT 2020 LAGEBERICHT Wirtschaftsbericht Vermögens,- Finanz- und Ertragslage Ertragslage Die GbR Historische Mitte fungiert als Bauherrin der im Domumfeld entstehenden Gebäude und schließt im eigenem Namen Verträge mit exter - nen Dritten, unter anderem den am Bau bzw. an der Bauplanung beteiligten Unternehmen ab. Da- mit ist die GbR handelsrechtlich und zivilrechtlich als Außengesellschaft einzustufen, die unterneh- merisch tätig wird. Gleichwohl verfolgt die GbR entsprechend den Bestimmungen des Gesell- schaftsvertrags keine Gewinnerzielungsabsicht. Sie unterhält demnach keinen Gewerbebetrieb. Zur Finanzierung der GbR leisten die Gesell- schafter nach Rechnungsstellung Finanzierungs - beiträge an die Gesellschaft, die den jeweiligen Kapitalbedarf decken. Dieser wurde im Rahmen einer mittelfristigen Wirtschaftsplanung im Voraus ermittelt, wird kontinuierlich überprüft und sofern notwendig angepasst. Erhaltene Beiträge werden als Anzahlung verbucht und vom Rechnungsbe- trag, der für sämtliche Leistungen, die in Verbin- dung mit der Errichtung der entstehenden Ge- bäude anfallen, in der Schlussrechnung abgesetzt. Aufgrund dieser Tatsache weist die Gesellschaft innerhalb der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV), bis zur endgültigen Abrechnung der über die gesamte Bauzeit hinweg insgesamt entstande- nen Kosten, keine Umsatzerlöse aus. Stattdessen werden die erhaltenen Zahlungen der Bauherren als Passivposten unter der Position „erhaltene Anzahlungen“ erfasst und ausgewiesen. Die er - brachten Leistungen werden innerhalb der Bilanz als „unfertige Leistungen“ unter den Vorräten ver- bucht und in der GuV die Jahresleistung als „Er - höhung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen“ ausgewiesen. Als wesentliche Auf- wandspositionen lassen sich die „Aufwendungen für bezogene Leistungen“ sowie die Position „ver- schiedene betriebliche Kosten“ identifizieren. Unter den Aufwendungen für bezogene Leistun- gen subsumieren sich hauptsächlich bauherren- äquivalente Dienstleistungen, die innerhalb des Rumpfgeschäftsjahres extern eingekauft werden mussten, um den zunächst fehlenden Personal- stamm auszugleichen und um den Planungsfort- schritt zu gewährleisten. Die GuV Position „verschiedene betriebliche Kos- ten“ umfasst insbesondere Rechts- und Bera- tungskosten. Diese Beratungskosten entstanden im Rahmen des Aufbaus der betriebswirtschaft- lichen und juristischen Infrastruktur der Gesell- schaft sowie in Zusammenhang mit der Durchfüh- rung von Ausschreibungsverfahren, zu denen die GbR in ihrer Rolle als öffentlicher Auftraggeber verpflichtet ist. Ein Gewinn oder Verlust entsteht den vorange- gangenen Ausführungen folgend nicht. Die GbR weist ein neutrales Jahresergebnis aus. 13 GESCHÄFTSBERICHT 2020 LAGEBERICHT Wirtschaftsbericht Vermögens,- Finanz- und Ertragslage Finanzlage Die Finanzlage des Unternehmens ist ausgegli- chen und als adäquat zu bezeichnen. Aufgrund der Organisationsstruktur der GbR, der kapital- bedarfsdeckenden Finanzierungsbeiträge der Ge- sellschafter, ist das Unternehmen dazu in der Lage, seinen finanziellen Verpflichtungen stets fristge- recht nachzukommen. Um auch unvorhergesehe- ne kurzfristige Zahlungsverpflichtungen bedienen zu können, haben die Gesellschafter die GbR mit einer initialen Gesellschaftereinlage in Höhe von insgesamt 500.000 Euro ausgestattet. Diese Einlage besteht in gleicher Höhe fort. Vermögenslage Da die GbR entsprechend der Bestimmungen des Gesellschaftervertrags kein Eigentum an den ent- stehenden Gebäuden erwirbt und da diese bei den Gesellschaftern selbst bilanziert werden, setzt sich das Anlagevermögen im Berichtsjahr lediglich aus der initial erworbenen Betriebs- und Geschäfts - ausstattung sowie aus den immateriellen Vermö- gensgegenständen wie z.B. Unternehmenslogo und -webseite zusammen. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der dem Anlagevermögen zugehörigen Vermögens - werte werden im Anhang erläutert. Das Eigenkapital beläuft sich aufgrund der getä- tigten Gesellschaftereinlage auf 500.000 Euro. Darlehensverbindlichkeiten gegenüber Kreditins - tituten existieren nicht. Insgesamt verfügt die GbR Historische Mitte über eine solide Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. 14 GESCHÄFTSBERICHT 2020 LAGEBERICHT Wirtschaftsbericht Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren Nachhaltigkeit Die Gesellschafterfunktion der Stadt Köln und der Hohen Domkirche hat für die konkrete Arbeit der GbR Historische Mitte eine grundsätzliche und richtungsweisende Bedeutung. Sie fühlt sich in besonderem Maße gesellschaftspolitisch ausglei- chenden, sozialen und ökologischen Zielen ver - pflichtet. Rund um das Neubauvorhaben ist damit vor allem das Thema „Nachhaltigkeit“ berührt – auch und gerade in technischer Hinsicht. Es handelt sich um ein zentrales, leitendes Prinzip unserer Verantwor- tung als Bauherr. Nachhaltiges Bauen ist eine so prinzipielle wie praktische Herausforderung. Im Kern geht es aus Sicht der GbR Historische Mitte dabei um die möglichst effiziente und schonende Nutzung von Ressourcen. Diese Aufgabe stellt sich nicht nur für die Baumaßnahme selbst, sondern mit Blick auf den gesamten Lebenszyklus der entstehenden Immobilien. Im Einklang mit den sozial- und umweltpolitischen Interessen, Zielen und Überzeugungen der beiden Gesellschafterinnen orientiert sich die GbR an folgender Leitlinie: Wir wollen Gebäude errichten und Immobilien entstehen lassen, die nicht nur architektonisch anspruchsvoll sind und den funk - tionellen Anforderungen künftiger Nutzer ent- sprechen, sondern darüber hinaus auch klima- und umweltschonend sind und einen sozialen Mehr - wert schaffen. Um dieses Ziel zu erreichen, ist für das Geschäfts- jahr 2021 eine Arbeitsgruppe eingerichtet worden. Ihre Aufgabe ist es, im Rahmen vorgegebener Zeit- und Kostenbudgets zu prüfen, welche Maß- nahmen der baulichen Umsetzung von Nachhal- tigkeitszielen sinnvoll und machbar sind – und ge- gebenenfalls: welche Alternativen oder Varianten in Frage kommen. Denn für den Erfolg von Maß- nahmen ist relevant, dass sie bereits in einer frü- hen Planungsphase konzipiert und ausgearbeitet werden. Schwerpunkte werden dabei beispielhaft die fol- genden Themen bilden: • Möglichkeiten des Einsatzes ökologischer, rege- nerativer, schadstofffreier Baustoffe, • Möglichkeiten der Flexibilisierung innerer Ge- bäudestrukturen zur Maximierung von Nut- zungsmöglichkeiten und Steigerung der Lebens- dauer der Gebäude, • Nutzbarkeit von regenerativen Energien im Ge- bäudebetrieb (etwa: Photovoltaik), • Nachhaltige Konzepte der Wärmeversorgung, • Soziale Faktoren als bauliche Herausforderungen – Beispiel: Barrierefreiheit. Nachhaltigkeit wird für die kommenden Aufgaben und Arbeiten der GbR Historische Mitte von zen- traler Bedeutung sein. 15 GESCHÄFTSBERICHT 2020 LAGEBERICHT Wirtschaftsbericht Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren Kommunikation Die Historische Mitte Köln ist ein städtebauliches Projekt von enormer Bedeutung. Dies gilt schon für das Projekt selbst; zugleich handelt es sich in- des nur um den einen Baustein einer umfassenden Neugestaltung des Kölner Zentrums entlang der Via Culturalis. Die öffentliche Aufmerksamkeit für Projekte die- ser Größenordnung ist naturgemäß beachtlich und sie nimmt mit dem allgemeinen Planungs - fortschritt sowie dem Beginn der Bautätigkeit zu. Die GbR geht deshalb davon aus, dass die Art und Weise der öffentlichen Wahrnehmung einen er - heblichen Einfluss auf die planmäßige Umsetzung des Projektes nehmen wird. Nicht selten werden öffentliche Bauvorhaben von der Bürgerschaft aus Konfliktperspektiven wahrgenommen. Die Ursachen hierfür können vielfältig sein. Bau- projekte, die in der jüngeren Vergangenheit bun- desweit Aufmerksamkeit erregt haben – wie etwa die Hamburger Elbphilharmonie oder der Berliner Flughafen – zeigen allerdings, dass es dabei vor al- lem um die entstehenden Baukosten geht. Die durch die Corona-Pandemie entstandenen Belastungen der öffentlichen Haushalte werten die Kostendiskussion zusätzlich auf. Mit der Initia- tive „Bürgerbegehren Domklotzstopp“, die sich im Jahr 2018 formiert hat, kann bereits eine Gruppe identifiziert werden, die sich insbesondere diese Argumentation zu eigen macht und deren erklär - tes Ziel in der Verhinderung des Neubaus besteht. Aber auch die geplante Architektur, ästhetische Argumente oder Befürchtungen rund um Beein- trächtigungen durch den Bau selbst können eine grundsätzliche Skepsis begründen. Im schlimms - ten Fall mündet sie in einen aktiven Protest. Repräsentative Studien belegen, dass ein solcher Protest als ein zentrales Projektrisiko eingestuft und ernstgenommen werden muss. Paradoxerwei- se produziert er meistens genau das, was ihn nicht selten antreibt: stark steigende Kosten. Das zentrale Ziel unserer Kommunikationspolitik und Öffentlichkeitsarbeit besteht daher in der Er- zeugung einer positiven Grundstimmung zu dem Projekt. Durch die Schaffung einer breiten Ak - zeptanz sollen Konfliktpotenziale gezielt reduziert und darin begründete Projektrisiken minimiert werden. Diese Kommunikationspolitik beruht auf drei Säulen: einer kontinuierlichen Information der Presse und Öffentlichkeit nach Maßgabe von klaren Transparenzprinzipien, der Konsultation von Experten und Meinungsführern sowie der aktiven Kooperation mit unmittelbar betroffenen Gruppen – etwa mit Anwohnern und vor Ort ansässigen Geschäftsleuten. Im Jahr 2021 wird die GbR dazu eine Marketing- und PR-Konzeption ausarbeiten und die strate- gischen Grundsätze der Kommunikationspolitik festlegen. Die Instrumente der Kommunikations - politik, ihre Aufgaben und Maßnahmen werden sich daran orientieren. 16 GESCHÄFTSBERICHT 2020 LAGEBERICHT Prognosebericht Im abgelaufenen Rumpfgeschäftsjahr ist die GbR auf ein solides Fundament gestellt worden, das es ihr ermöglicht hat, der ihr übertragenen Bauher - renfunktion gerecht zu werden. Im Jahr 2021 soll die Planung so weit vorangetrieben werden, dass im darauffolgenden Jahr der Baubeschluss herbei- geführt werden kann. Hierzu gehört der Abschluss der Leistungsphasen zwei und drei der HOAI, Vorplanung mit vertiefter Kostenschätzung sowie Entwurfsplanung und Kos- tenberechnung. Im Rahmen der Konkretisierung der Planung soll dem Nachhaltigkeitsgedanken und der möglichen Integration entsprechender Konzepte in den weiteren Prozess ein besonderes Augenmerk gelten. Die erweiterte Planungstiefe soll auch dazu führen, die genannten Risikopositionen besser einschätzen zu können und beherrschbar zu machen. In Ver - bindung mit einer erhöhten Kostensicherheit soll damit eine valide Grundlage geschaffen werden, die eine abschließende politische Entscheidung über den weiteren Projektfortgang möglich macht. Auf der Ebene der Gesellschaft selbst ist per - spektivisch die Komplettierung des Planungs - teams durch die Einstellung weiterer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen für die Kostengruppen 200 und 300 (gem. DIN 276) vorgesehen. Dadurch können bislang ausgegliederte Arbeitsleistungen internalisiert werden. Der Aufbau einer leistungsstarken Öffentlich- keitsarbeit, mit dem Ziel die öffentliche Akzep- tanz des Bauvorhabens zu steigern, bildet einen Schwerpunkt innerhalb der Aktivitäten des kom- menden Geschäftsjahres. Die erwartete Geschäftsentwicklung basiert auf einer fortgeführten Wirtschaftsplanung, welche für das Jahr 2021 eine Gesamtleistung in Höhe von rund 7,6 Mio. Euro prognostiziert. Dem gegen- über stehen Aufwendungen in gleicher Höhe. Mit über 80 Prozent werden die wesentlichen Erlös- und Aufwandspositionen aus Planungsleistungen resultieren. Die verbleibenden ca. 20 Prozent der erwarteten Aufwendungen dienen dem originären Betrieb der Gesellschaft. Die antizipierte Aufwandserhöhung ist vor allem dem Planungsfortschritt zuzuschreiben. Die im Vergleich zum Vorjahr für den Betrieb der Gesellschaft prognostizierten Mehraufwendungen resultieren nahezu ausschließlich aus zunehmen- den Personalkosten, die den geplanten Neuein- stellungen zugeschrieben werden können. Den Bestimmungen des Gesellschaftervertrags entsprechend wird die GbR ein ausgeglichenes Unternehmensergebnis ausweisen. 17 GESCHÄFTSBERICHT 2020 LAGEBERICHT Chancen- und Risikobericht Organisation zur Nutzung der Chancen und Begrenzung der Risiken Im Rumpfgeschäftsjahr hat die GbR ein umfas - sendes Planungs- und Kontrollsystem installiert, das es ihr möglich macht, ihre Bauherrenaufga- be bestmöglich auszuüben und Risiken, die ihrem Geschäftszweck inhärent sind, angemessen zu managen. Dabei orientiert sich die Gesellschaft grundsätzlich an den Handlungsempfehlungen der 2013 vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung gegründeten Reformkom- mission Bau von Großprojekten. Den Empfehlungen der Kommission folgend hat die GbR eine Projektorganisation etabliert, auf deren Basis Kosten-, Qualitäts- und Terminzie- le effizient gesteuert werden können. Sie spie- gelt sich unternehmensintern in einer geeigneten Aufbau- und Ablauforganisation wider und bindet nicht nur sorgfältig ausgesuchte Projektpartner in den Planungsprozess mit ein, sondern auch die zu- künftigen Nutzer und Nutzerinnen der entstehen- den Gebäude. Die Gesamtheit der Projektplanungs- und Steue- rungsaufgaben wurde entsprechend der DIN 276 (Kosten im Bauwesen) systematisiert und gemäß vorhandener Fachkompetenz dem Verantwor - tungsbereich von Mitarbeitenden der GbR über - tragen. Diese sind aufgrund ihrer Ausbildung und auf der Basis ihres beruflichen Werdegangs mit der Planung und Steuerung vergleichbarer Großbau- projekte vertraut. Sie werden zudem von einem erfahrenen Projektsteuerer, der BMP Bauma- nagement GmbH, unterstützt. Zur reibungslosen Projektabwicklung wurden Ab- läufe, Entscheidungswege und -kompetenzen, Verantwortlichkeiten und Informationspflichten der einzelnen Projektbeteiligten festgelegt und in Form eines Projekthandbuchs dokumentiert. Um Risiken adäquat begegnen zu können, hat die GbR ein Risikomanagementsystem eingeführt. Es ist im Controlling fest verankert. Die Methoden und Mechanismen zur Erfassung und Quantifizierung von Gefahrenpotenzialen sind unter Einbeziehung der Projektpartner festgelegt worden. Risiken werden unter Mitwirkung des Projektsteuerers, der verantwortlichen Fachplaner und der prozessverantwortlichen Mitarbeitenden einzelfallbezogen erfasst und mit ihrer Eintritts - wahrscheinlichkeit sowie mit der bei ihrem Eintritt zu erwartenden Schadenshöhe bewertet. Betrachtet wird dabei nicht nur die unmittelbare Wirkung, wie sie von einem Risiko ausgeht, son- dern auch mittelbare Wirkungen für das Gesamt- projekt, die durch Rückkopplungseffekte entste- hen können. Einmal identifizierte Risikopositionen werden für die Dauer ihrer Existenz kontinuierlich beobachtet und regelmäßig neu bewertet. Vorsorglich entwickelt die GbR im Falle hoher Eintrittswahrscheinlichkeiten zudem Handlungs - konzepte, um Risiken zu reduzieren und mögliche Risikofolgen zu minimieren. 18 GESCHÄFTSBERICHT 2020 LAGEBERICHT Chancen- und Risikobericht Angaben zu einzelnen Chancen und Risiken Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sieht sich die GbR insbesondere mit Risiken konfrontiert, die im Zu- sammenhang mit der räumlichen Lage des Bau- projekts stehen – im Herzen der Stadt und an kul- turhistorisch bedeutender Stelle. Ein Risiko sind mögliche archäologische Funde im Rahmen der Baufeldfreimachung – etwa Mauern des erzbischöflichen Palastes. Diese müssen dem Fachamt für Archäologische Bodendenkmalpfle- ge gemeldet werden. Etwaige Rettungsgrabungen würden in Abhängigkeit von Art und Umfang zu Verzögerungen der weiteren Bauarbeiten führen. Sicher ist, dass darüber hinaus eine durch das Baufeld verlaufende Fernwärmeleitung umgelegt werden muss. Dasselbe gilt für einen im Baufeld befindlichen Mischwasserkanal. Hier ist mit Maß- nahmen zur Kompensation zu rechnen. Ein weiteres Termin- und Kostenrisiko besteht im Zusammenhang mit der anspruchsvollen Lage in Verbindung mit der Baustellenlogistik, die durch Maßnahmen im unmittelbaren Umfeld (Fertig- stellung des Domhotels, Bau des Laurenz Carré) noch zusätzlich an Komplexität gewinnt. Als allge- meines Kostenrisiko muss schließlich die weitere Entwicklung der Baupreise gelten. Diese Preise scheinen aufgrund des aktuellen Nachfrageüber - hangs nach Baudienstleistern zu steigen. Ein eigentlich „baufremdes“ Risiko findet sich in möglichen Widerständen gegen die Umsetzung des geplanten Neubauvorhabens – von einer brei- ten Öffentlichkeit bis hin zu eher spezifischen In- teressengruppen. Die Risiken reichen hier von nichtmonetären Imageschäden für die GbR und deren Gesell- schafter über Bauzeitverzögerungen und dadurch induzierte zusätzliche Kosten bis hin zu einer voll- ständigen Verwerfung des Bauvorhabens. Diese Widerstände gilt es deshalb frühzeitig zu identifi- zieren und mit geeigneten kommunikativen Maß- nahmen aufzulösen. Allgemeine Sicherheit Diverse Vorkehrungen, insbesondere organisier - te Zugangskontrollen, bieten einen umfassenden Schutz. Dies gilt auch mit Blick auf die Verwahrung von Daten, auf das Unternehmensnetzwerk sowie den laufenden Betrieb. Backups werden zusätzlich extern archiviert. Mit größter Sorgfalt halten wir Regelungen zur Sicherung der Unabhängigkeit, Unparteilichkeit und Unbefangenheit der Mitar - beiter und Mitarbeiterinnen ein, die an der Durch- führung von Aufträgen teilnehmen. Datenschutz Anforderungen des Bundesdatenschutzgesetzes begegnet die GbR mit einem eigenen Konzept. Es ist individuell zugeschnitten und wird periodisch aktuellen Bestimmungen angepasst. Köln, 23. Juni 2021 Bernd Portz Geschäftsführer 19 GESCHÄFTSBERICHT 2020 JAHRESABSCHLUSS zum 31. Dezember 2020 21 GESCHÄFTSBERICHT 2020 JAHRESABSCHLUSS ZUM 31.12.2020 Bilanz Aktiva EUR A. Anlagevermögen I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 9.087,00 II. Sachanlagen 1. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 24.423,00 B. Umlaufvermögen I. Vorräte 1. unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen 526.500,85 II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1. sonstige Vermögensgegenstände 35.991,48 III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 297.524,96 893.527,29 22 GESCHÄFTSBERICHT 2020 JAHRESABSCHLUSS ZUM 31.12.2020 Bilanz Passiva EUR EUR A. Eigenkapital I. Gesellschafterkapital 1. Festkapital 500.000,00 II. Jahresüberschuss 0,00 B. Rückstellungen 1. sonstige Rückstellungen 36.100,50 C. Verbindlichkeiten 1. erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR 172.413,79 172.413,79 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR 185.013,00 185.013,00 357.426,79 893.527,29 23 GESCHÄFTSBERICHT 2020 JAHRESABSCHLUSS ZUM 31.12.2020 Gewinn- und Verlustrechnung vom 01.07. - 31.12.2020 EUR EUR 1. Erhöhung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen 526.500,85 2. Gesamtleistung 526.500,85 3. Materialaufwand a) Aufwendungen für bezogene Leistungen 190.058,83 4. Personalaufwand a) Löhne und Gehälter 110.549,99 b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung / davon für Altersversorgung EUR 690,00 13.198,52 123.748,51 5. Abschreibungen a) auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 8.894,96 6. sonstige betriebliche Aufwendungen a) Raumkosten 35.434,02 b) Versicherungen, Beiträge und Abgaben 144,26 c) Reparaturen und Instandhaltungen 298,88 d) Fahrzeugkosten 8.236,21 e) Werbe- und Reisekosten 14.155,29 f) verschiedene betriebliche Kosten 145.529,29 203.798,55 7. Ergebnis nach Steuern 0,00 8. Jahresüberschuss 0,00 24 GESCHÄFTSBERICHT 2020 JAHRESABSCHLUSS ZUM 31.12.2020 Anhang A. Allgemeine Angaben Der Sitz der GbR Historische Mitte ist Köln. Die Gesellschaft wurde mit Gesellschaftervertrag am 6. April 2020 als BGB Gesellschaft gegründet. Da keine gewerbliche Tätigkeit ausgeübt wird, er - folgt keine Eintragung ins Handelsregister. Die GbR Historische Mitte ist eine Beteiligung der Stadt Köln und der Hohen Domkirche Köln zur Durchführung eines gemeinsamen Bauprojekts. Die Stadt Köln hat eine Beteiligungsquote von 80 Prozent und die Hohe Domkirche von 20 Prozent. Der Jahresabschluss und Lagebericht sind nach den Vorschriften des HGB und gemäß der Rege- lung unter Tz. 15.1 des Gesellschaftervertrags nach den für die Rechnungslegung für große Kapital- gesellschaften geltenden Vorschriften aufgestellt worden und bestehen aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang sowie Lagebericht. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Das Anlagevermögen wird zu Anschaffungskosten einschließlich Nebenkosten oder Herstellungs - kosten (gemäß §255 Abs. 2 bis 3 HGB) bilanziert. Die immateriellen Vermögensgegenstände wer - den zu Anschaffungskosten vermindert um lineare Abschreibungen (bei einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von bis zu fünf Jahren), bewertet. Selbst erstellte immaterielle Vermögensgegen- stände des Anlagevermögens werden nicht akti- viert. Die Bewertung der Gegenstände des Sachanla- gevermögens erfolgt nach den Vorschriften der §§ 252 ff. HGB zu Anschaffungskosten, vermin- dert um planmäßige Abschreibungen (Nutzungs - dauer von drei bis zu zehn Jahren). Steuerlich sogenannte Geringwertige Wirt- schaftsgüter mit Anschaffungskosten von 250,00 bis zu 800,00 Euro netto werden im Zugangsjahr in voller Höhe abgeschrieben. Für die planmäßigen Abschreibungen des Anlage- vermögens werden die jeweiligen Nutzungsdauern der steuerlichen AfA-Tabellen zugrunde gelegt. Die unfertigen Erzeugnisse werden zu Herstel- lungskosten bewertet. Dies sind im vorliegenden Fall die Gesamtkosten der Gesellschaft, da alle Kosten ohne Gewinnaufschlag an die Gesellschaf- ter weiterberechnet werden. Fremdkapitalzinsen fallen nicht an. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstän- den werden mit dem Nominalwert angesetzt und erkennbare Einzelrisiken werden durch Wertbe- richtigungen berücksichtigt. Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstitu- ten sind zum Nennwert angesetzt. Eigenkapital Die Gesellschaftereinlagen sind mit dem Nenn- wert angesetzt und berücksichtigen die im Ge- sellschaftsvertrag vereinbarten Liquiditätseinlagen der Gesellschafter. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkenn- baren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und werden in Höhe des Erfüllungsbetrags ange- setzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Be- urteilung erforderlich ist, um zukünftige Zahlungs- verpflichtungen abzudecken. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden künftige Preis- und Kostensteigerungen in Höhe der allgemeinen In- flationsrate berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Als Ab- zinsungssätze werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden Marktzinssätze der vergangenen sieben Geschäftsjahre verwen- det, wie sie von der Deutschen Bundesbank ge- mäß Rückstellungsabzinsungsverordnung monat- lich ermittelt und bekannt gegeben werden. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungs - betrag passiviert. 25 GESCHÄFTSBERICHT 2020 JAHRESABSCHLUSS ZUM 31.12.2020 Anhang B. Weitere Angaben zur Bilanz Entwicklung des Anlagevermögens des Rumpfgeschäftsjahres 2020: Anschaffungs-, Herstellungs- kosten Zugänge Abgänge Umbuchungen kumulierte Ab- schreibungen Zuschreibungen Geschäftsjahr Buchwert 01.01.2020 31.12.2020 31.12.2020 EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR A. Anlagevermögen I. Immaterielle Ver- mögensgegenstände 1. entgeltlich erwor- bene Konzessionen, gewerbliche Schutz- rechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten Gew. Schutzrechte, entgeltl. erworben 0,00 4.750,00 0,00 0,00 475,00 0,00 4.275,00 EDV-Software, entgelt. erworben 0,00 5.250,00 0,00 0,00 438,00 0,00 4.812,00 Summe immaterielle Vermögensgegen- stände 0,00 10.000,00 0,00 0,00 913,00 0,00 9.087,00 II. Sachanlagen 1. andere Anlagen, Betriebs- und Ge- schäftsausstattung Büroeinrichtung 0,00 15.466,50 0,00 0,00 536,50 0,00 14.930,00 Geringwertige Wirtschaftsgüter 0,00 6.482,24 0,00 0,00 6.482,24 0,00 0,00 Sonstige Betriebs-u. Geschäftsausstattung 0,00 10.456,22 0,00 0,00 963,22 0,00 9.493,00 0,00 32.404,96 0,00 0,00 7.981,96 0,00 24.423,00 Summe Sachanlagen 0,00 32.404,96 0,00 0,00 7.981,96 0,00 24.423,00 Summe Anlagevermögen 0,00 42.404,96 0,00 0,00 8.894,96 0,00 33.510,00 26 GESCHÄFTSBERICHT 2020 JAHRESABSCHLUSS ZUM 31.12.2020 Anhang B. Weitere Angaben zur Bilanz Die Vorräte umfassen den Stand der unferti- gen Leistungen zum 31.12.2020 in Höhe von 526.500,85 Euro. Gemäß Gesellschaftsvertrag werden alle entstehenden Aufwendungen, da sie mit dem gemeinschaftlichen Bau zu tun haben, an die Gesellschafter in voller Höhe weiterberechnet. Forderungen aus Lieferung und Leistung entste- hen erst mit der Schlussrechnung an die Gesell- schafter. Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten ausschließlich Posten, die innerhalb eines Jahres fällig sind. Diese beinhalten ausschließlich Um- satzsteuerforderungen in Höhe von 35.991,48 Euro aus dem Einkauf und Bezug von Gegenstän- den und Leistungen für das Bauprojekt. Eigenkapital Die Gesellschafter haben im Gesellschaftsvertrag festgelegt, der Gesellschaft eine allgemeine Liqui- ditätseinlage von 500.000,00 Euro zur Verfü- gung zu stellen. Die Kapitalkonten der Gesellschafter betragen dementsprechend: Einlage Hohe Domkirche EUR 100.000,00 Einlage Stadt Köln EUR 400.000,00 Gesamt EUR 500.000,00 Ein Jahresergebnis kann nicht anfallen, da alle Kosten an die Gesellschafter weiterbelastet wer- den und kein Gewinn oder Verlust entsteht. Rückstellungen Die Rückstellungen in Höhe von 36.100,50 Euro bestehen aus Rückstellungen für Abschluss und Prüfungskosten in Höhe von 19.250,00 Euro, Personalkostenrückstellungen (Urlaubsrückstel- lungen, Rückstellungen für variable Gehaltsbe- standteile) in Höhe von 12.950,00 Euro und üb- rige Rückstellungen in Höhe von 3.900,50 Euro für die Kosten der Erstellung der Finanz- und Lohnbuchführung und Kosten der Berufsgenos - senschaft. Sämtliche Verbindlichkeiten belaufen sich auf 357.426,79 Euro und haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Hierin enthalten sind Verbindlichkeiten aus erhal- tenen Anzahlungen auf Bauleistungen in Höhe von 172.413,79 Euro und Verbindlichkeiten aus Liefe- rungen und Leistungen in Höhe von 185.013,00 Euro. Der unter dem Posten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesene Betrag ist teilweise durch übliche Eigentumsvorbehalte von Lieferanten besichert. C. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Umsatzerlöse fielen im Berichtszeitraum nicht an. Eine Aufgliederung nach Tätigkeitsbereichen und geographischen Märkten kam deshalb nicht in Frage. Sonstige betriebliche Erträge fielen im Berichts - zeitraum nicht an. Da nach dem Gesellschaftsvertrag als Gesamt- bauleistung alle Kosten der GbR an die Gesell- schafter weiterberechnet werden, werden wäh- rend der Bauzeit die Gesamtkosten der Periode als Erhöhung des Bestands an unfertigen Leistungen ausgewiesen. Die Gesamtleistung beträgt für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Juli bis zum 31. De- zember 2020 526.500,85 Euro. Außerplanmäßige Abschreibungen oder Wertbe- richtigungen fielen 2020 nicht an. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen um- fassen im Wesentlichen Mietaufwendungen, Rechts- und Beratungskosten sowie Buchfüh- rungskosten und Kosten für Kommunikation. 27 GESCHÄFTSBERICHT 2020 JAHRESABSCHLUSS ZUM 31.12.2020 Anhang Sonstige finanzielle Verpflichtungen Es bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus einem Mietvertrag mit einer festen Laufzeit bis zum 31.12.2023 in Höhe von monatlich 7.010,81 Euro (84.129,72 Euro p.a. und bis zum Ende der festen Laufzeit 252.389,16 Euro). Sonstige Angaben Anzahl Mitarbeiter Im Rumpfgeschäftsjahr war ohne den Geschäfts - führer ein Mitarbeiter beschäftigt. Angaben zur Geschäftsführung und einem Aufsichtsrat ähnlichen Einrichtungen Geschäftsführer der Gesellschaft war im Berichts- jahr: Herr Dipl.-Betriebswirt Bernd Portz, Erkelenz Das Aufsichtsgremium der Gesellschaft ist der Lenkungskreis. Dessen Mitglieder im Rumpfge- schäftsjahr können dem Punkt Organe (auf der folgenden Seite) entnommen werden. Gesamtbezüge der Organe Die Gesamtbezüge der Geschäftsführung betru- gen im Jahr 2020 84.147,50 Euro einschließlich der Kosten für nicht genommenen Urlaub und Tantieme. Die variable Tantieme für das Rumpfge- schäftsjahr 2020 beträgt 5.000,00 Euro. Eine Vergütung oder Aufwandsentschädigung er- hielten die Mitglieder des Lenkungskreises nicht. Abschlussprüferhonorar Für das Geschäftsjahr 2020 wurde vom Ab- schlussprüfer ein Gesamthonorar in Höhe von 14.000,00 Euro berechnet. Weitere Vergütun- gen sind für den Abschlussprüfer nicht angefallen. Ereignisse nach dem Abschlussstichtag Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten und weder in der Gewinn- und Verlustrechnung noch in der Bilanz berücksichtigt sind, haben sich nicht ergeben. Die Corona Pandemie hat bisher die Ar- beiten der Gesellschaft nicht eingeschränkt. Köln, 23. Juni 2021 Bernd Portz Geschäftsführer 28 GESCHÄFTSBERICHT 2020 ORGANE Lenkungskreis Vorsitzender Markus Greitemann Beigeordneter Stadtentwicklung, Planen, Bauen und Wirtschaft Dezernat VI der Stadt Köln Stellv. Vorsitzender Peter Füssenich Dombaumeister Hohe Domkirche zu Köln Susanne Laugwitz-Aulbach Beigeordnete Kunst und Kultur Dezernat VII der Stadt Köln Dr. Isabell Nehmeyer-Srocke Leiterin der Kämmerei Dezernat II der Stadt Köln Stefan Grewing Jurist Finanzen Dezernat II der Stadt Köln Klaus Bispinck Domrendant Hohe Domkirche zu Köln Dr. Albert Distelrath Stellv. Dombaumeister Hohe Domkirche zu Köln Carsten Laschet Domsyndikus Hohe Domkirche zu Köln Geschäftsführung Bernd Portz Sitz der Gesellschaft Konrad-Adenauer-Ufer 23, 50668 Köln 29 GESCHÄFTSBERICHT 2020 ERGEBNISVERWENDUNGSVORSCHLAG Aufgrund der Tatsache, dass die Gesellschaft keine Gewinnerzielungsabsicht verfolgt, entfällt somit ein Ergebnisausweis. Köln, 23. Juni 2021 Bernd Portz Geschäftsführer BESTÄTIGUNGSVERMERK DES ABSCHLUSSPRÜFERS 31 GESCHÄFTSBERICHT 2020 BESTÄTIGUNGSVERMERK des Abschlussprüfers Wiedergabe des Bestätigungsvermerks „Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers An die GbR Historische Mitte, Köln: Prüfungsurteile Wir haben den Abschluss der GbR Historische Mitte, Köln – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020 und der Gewinn und Verlust- rechnung für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hi- naus haben wir den Lagebericht der GbR Histori- sche Mitte für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2020 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Abschluss in allen we- sentlichen Belangen den deutschen, für Kapi- talgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buch- führung ein den tatsächlichen Verhältnissen ent- sprechendes Bild der Vermögens- und Finanz - lage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2020 sowie ihrer Ertragslage für das Rumpfgeschäfts - jahr vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2020 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesell- schaft. In allen wesentlichen Belangen steht die- ser Lagebericht in Einklang mit dem Abschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vor - schriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 III 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ord- nungsmäßigkeit des Abschlusses und des Lagebe- richts geführt hat. 32 GESCHÄFTSBERICHT 2020 BESTÄTIGUNGSVERMERK des Abschlussprüfers Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Abschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirt- schaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prü- fung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend be- schrieben. Wir sind von dem Unternehmen un- abhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vor - schriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundla- ge für unsere Prüfungsurteile zum Abschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesent- lichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens , Finanz und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetz - lichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buch- führung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermögli- chen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weite- ren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unter - nehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsat- zes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verant- wortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zu- künftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verant- wortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Über - einstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussa- gen im Lagebericht erbringen zu können. 33 GESCHÄFTSBERICHT 2020 BESTÄTIGUNGSVERMERK des Abschlussprüfers Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutref- fendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermit- telt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Ent- wicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestä- tigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungs - urteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Be- achtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ord- nungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführ - te Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünf- tigerweise erwartet werden könnte, dass sie ein- zeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grund- haltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken we- sentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtig- ter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prü- fungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlange Prüfungsnachweise, die aus- reichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risi- ko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können; • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten in- ternen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu pla- nen, die unter den gegebenen Umständen an- gemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben; • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rech- nungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestell- ten geschätzten Werte und damit zusammen- hängenden Angaben; • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten in- ternen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu pla- nen, die unter den gegebenen Umständen an- gemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben; • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten in- ternen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu pla- nen, die unter den gegebenen Umständen an- gemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben; 34 GESCHÄFTSBERICHT 2020 BESTÄTIGUNGSVERMERK des Abschlussprüfers • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rech- nungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestell- ten geschätzten Werte und damit zusammen- hängenden Angaben; • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Ange- messenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnach- weise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zu- sammenhang mit Ereignissen oder Gegeben- heiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesent- liche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungs - urteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schluss- folgerungen auf der Grundlage der bis zum Da- tum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann; • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Auf- bau und den Inhalt des Jahresabschlusses ein- schließlich der Angaben sowie ob der Jahresab- schluss die zugrundeliegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresab- schluss unter Beachtung der deutschen Grund- sätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- , Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt; • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentspre- chung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft; • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunfts - orientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnach- weise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzli- chen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungs- urteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrundeliegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeid- bares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abwei- chen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Ver - antwortlichen unter anderem den geplanten Um- fang und die Zeitplanung der Prüfung sowie be- deutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.“ Köln, den 25. Juni 2021 gez. Lothar Müller Wirtschaftsprüfer 35 GESCHÄFTSBERICHT 2020 KONTAKT / IMPRESSUM GbR Historische Mitte Konrad-Adenauer-Ufer 23 50668 Köln Telefon: +49 221 888859 00 Fax: +49 221 888859 10 info@historische-mitte.koeln www.historische-mitte.koeln Herausgeber GbR Historische Mitte Bernd Portz (verantwortlich) Bildnachweis Bild Bernd Portz: GbR Historische Mitte, Karin Maigut Bild Markus Greitemann: Stadt Köln, Andreas Dobslaff Weitere Bilder: GbR Historische Mitte, Silke Mauritius
Anlage 3 - Visualisierungen _HMK
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Ansicht vom Roncalliplatz Ansicht vom Am Hof Ansicht vom Kurt-Hackenberg-Platz Ansicht Treppenaufgang Museumsvorplatz Ansicht vom Unter Goldschmied Innenansicht Foyer Innenansicht Themenraum Innenansicht Hafenstraße 1 Innenansicht Hafenstraße 2
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VII/4518 Vorlagen-Nummer 3523/2021 Freigabedatum 08.11.2021 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Neubau Historische Mitte Hier: Erhöhung des Planungsbudgets aufgrund der Neubewertung der Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung), Vorgezogene Mittelbereitstellung für die Leistungsphase 4 (Genehmgungsplanung) für das Gesamtprojekt Vorgezogene Mittelbereitstellung für die Leistungsphasen 5 und 6 (Ausführungsplanung und Ausschreibung) für die Abbrucharbeiten und Teile der Baugrube und Genehmigung zur Fällung einer Platane unter Berücksichtigung von Ersatzpflanzungen. Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: 1. Der Rat nimmt die durch die GbR Historische Mitte weiterentwickelte und vertiefte Kos- tenplanung mit Bruttogesamtbaukosten in Höhe von 183,06 Mio. Euro für das gesamte Gebäudeensemble (Neubau Kölnisches Stadtmuseum, Neubau Studienhaus des Rö- misch-Germanischen Museums und Kurienhaus der Hohen Domkirche) zur Kenntnis. 2. Der Rat bewilligt die Erweiterung der Planungsmittel für die die Stadt Köln betreffenden Gebäudeteile um 1,2 Mio. Euro von 5,4 Mio. Euro auf 6.6 Mio. Euro (siehe Vorlagen- Nummer 0353/2018 - „Neubau des Kölnischen Stadtmuseums und des Studiengebäudes für das Römisch-Germanische Museum im Rahmen des Neubaus Historische Mi tte“) und beschließt gleichzeitig die Freigabe dieser investiven Auszahlungsermächtigung im Teilfi- nanzplan 0408 – Kölnisches Stadtmuseum in der Teilplanzeile 08 - Auszahlungen für Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 25.11.2021 Bauausschuss 29.11.2021 Ausschuss Kunst und Kultur 30.11.2021 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 02.12.2021 Finanzausschuss 06.12.2021 Rat 14.12.2021 2 Baumaßnahmen auf der Finanzstelle 4518-0408-0-1002 - Historische Mitte im Haushalts- jahr 2022 vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2022. 3. Der Rat nimmt die durch die GbR Historische Mitte vorgelegte Zeit-Maßnahmen-Planung inklusive Projektbeschleunigungsmaßnahmen zustimmend zur Kenntnis. 4. Der Rat beschließt in diesem Zusammenhang die vorgezogene anteilige städtische Mittel- bereitstellung für die Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) in Höhe von 800.000 Eu- ro und gleichzeitig die Freigabe dieser investiven Auszahlungsermächtigung im Teilfinanz- plan 0408 – Kölnisches Stadtmuseum in der Teilplanzeile 08 - Auszahlungen für Baumaß- nahmen auf der Finanzstelle 4518-0408-0-1002 - Historische Mitte im Haushaltsjahr 2022 vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2022. 5. Der Rat beschließt in diesem Zusammenhang die vorgezogene anteilige Mittelbereitstel- lung für die Leistungsphasen 5 und 6 (Ausführungsplanung und Ausschreibung) für die Abbrucharbeiten und Teile der Baugrube in Höhe von 600.000 Euro und gleichzeitig die Freigabe dieser investiven Auszahlungsermächtigung im Teilfinanzplan 0408 – Kölnisches Stadtmuseum in der Teilplanzeile 08 - Auszahlungen für Baumaßnahmen auf der Finanz- stelle 4518-0408-0-1002 - Historische Mitte im Haushaltsjahr 2022 vorbehaltlich des In- krafttretens der Haushaltssatzung 2022. 6. Der Rat genehmigt die Fällung der Platane an der Straßenecke „Am Hof / Kurt- Hackenberg-Platz“ und beschließt die Freigabe von 80.000 Euro unter Berücksichtigung angemessener Ersatzpflanzungen als vorbereitende Maßnahme für die Verlegung der Fernwärmeleitung und den Neubau der Historischen Mitte. Die Mittel stehen im Teilfinanz- plan 0408 – Kölnisches Stadtmuseum in der Teilplanzeile 08 - Auszahlungen für Baumaß- nahmen auf der Finanzstelle 4518-0408-0-1002 - Historische Mitte im Haushaltsjahr 2022 vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2022 zur Verfügung. Alternative: Der Rat nimmt die durch die GbR Historische Mitte weiterentwickelte und überarbeitete Kos- tenschätzung zur Kenntnis und beschließt die Erhöhung der anteiligen Planungsmittel gemäß Beschlusspunkt 2. Der Rat der Stadt Köln lehnt die Mittelbereitstellung für die vorgezogenen Leistungsphasen 4 bis 6 und deren vorgezogene Beauftragung gemäß Beschlusspunkte 4 und 5 ab und beauf- tragt die GbR Historische Mitte, eine aktualisierte Projektplanung spätestens mit der Be- schlussvorlage zum Baubeschluss vorzulegen. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Beauftragung der Leistungsphasen 4 bis 6 erst nach dem Baubeschluss erfolgen kann und die damit einhergehende zeitliche Verzögerung von bis zu 20 Monaten zu entsprechenden Mehrkosten von ca. 5,2 Mio. Euro führt. Aufgrund der gemeinsamen Projektverantwortung finden anteilige parallele Beschlussfas- sungen auch in den Gremien der Hohen Domkirche statt. 3 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 2.680.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründungen/Erläuterungen zu den Beschlussvorschlägen Die GbR Historische Mitte als Bauherrengemeinschaft der Hohen Domkirche und der Stadt Köln zur Errichtung des Gebäudeensembles aus dem Neubau des Kölnischen Stadtmuse- ums, eines Verwaltungsgebäudes für das Kurienhaus der Hohen Domkirche sowie für die Verwaltung des Römisch-Germanischen Museums und des Kölnischen Stadtmuseums, hat zum Ende der Leistungsphase 2 eine vertiefte Kostenschätzung inklusive einzeln bewerteter Risikozuschläge erarbeitet. Ziel ist, bereits vor dem eigentlichen Baubeschluss, transparent und vollumfänglich sämtliche Kosten zu identifizieren und darzustellen, um das spätere Kos- tenrisiko auf Seiten der beiden Gesellschafterinnen Stadt Köln und Hohe Domkirche minimie- ren zu können. Die vertiefte Kostenschätzung ergibt ein fortgeschriebenes Gesamtprojektvolumen in Höhe von 183,06 Mio. Euro. Daraus resultiert eine notwendige Anpassung der Planungsmittel um 1,2 Mio. Euro. Gleichzeitig hat die GbR Historische Mitte Maßnahmen entwickelt, um die Projektzeit bzw. die Bauzeit erheblich zu verkürzen und damit das Kostenrisiko, zum Beispiel durch nicht be- einflussbare Baupreissteigerungen, weiter zu begrenzen. Für die vorgezogene Bearbeitung 4 der betroffenen Leistungsphasen (Genehmigungsplanung/ Abbruchplanung/Planung Bau- grube) ist die Bereitstellung von Finanzmitteln in Höhe von 1,4 Mio. Euro in 2022 erforderlich. Eine zeitkritische Maßnahme für die Realisierung des Projektes im geplanten zeitlichen Ab- lauf ist die Verlegung einer Fernwärmeleitung der RheinEnergie. Da im kommenden Jahr mit dieser vorbereitenden Maßnahme begonnen werden muss, ist die Fällung einer Platane er- forderlich. Da über Baumfällungen üblicherweise erst im Rahmen des Baugenehmigungsver- fahrens entschieden wird, ist die Fällung der Platane inklusive entsprechender Ersatzpflan- zungen ebenfalls Bestandteil der Beschlussvorlage. Damit die GbR Historische Mitte ihre Arbeit in 2022 wie geplant fortsetzen kann, wird der Rat der Stadt Köln mit dieser Vorlage um die entsprechenden Beschlüsse gebeten. Ausführliche Erläuterungen und Begründungen sind in der Anlage 1 aufgeführt.
Anlage 5 Vorabasuszug Bezirksvertretung Innenstadt vom 02.12.2021
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Anlage 5 Geschäftsführung Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) Frau Brohl Telefon: (0221) 221-91709 E-Mail: Andrea.brohl@stadt-koeln.de Datum: 03.12.2021 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 9. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt vom 02.12.2021 öffentlich 3.3 Neubau Historische Mitte Hier: Erhöhung des Planungsbudgets aufgrund der Neubewertung der Leistungs- phase 3 (Entwurfsplanung), Vorgezogene Mittelbereitstellung für die Leistungsphase 4 (Genehmgungs- planung) für das Gesamtprojekt Vorgezogene Mittelbereitstellung für die Leistungsphasen 5 und 6 (Ausfüh- rungsplanung und Ausschreibung) für die Abbrucharbeiten und Teile der Baugrube und Genehmigung zur Fällung einer Platane unter Berücksichtigung von Ersatz- pflanzungen. 3523/2021 Herr Uerlich, CDU, beantragt die Vertagung der Beschlussvorlage wegen Beratungsbedarfs und schließt sich der Kritik der Ausschusses Kunst und Kultur und StEA an, die die Be- schlussvorlage ebenfalls vertagt haben. Es soll eine Maßnahme begleitet werden, bei der Beteiligte und Raumbedarfe nicht fest stünden, dies müsse zuerst erläutert werden. Herr Hupke, Bezirksbürgermeister, weist darauf hin, dass der Geschäftsführer der GbR His- torische Mitte, Herr Portz, anwesend sei und Fragen beantworten könne. Nach seiner Kenntnis sei die Beschlussvorlage von einigen Gremien in die Ratssitzung vertagt worden, also nicht generell vertagt. Herr Uerlich, CDU, erläutert, dass nach einer grundsätzlichen Klärung eine Beschlussvorlage nochmals in die Bezirksvertretung kommen werde. Herr Fischer, Grüne, bittet die Verwaltung die Folgen einer Vertagung darzustellen. Herr Portz, GbR Historische Mitte, erläutert, dass er das Projekt im letzten Jahr übernommen habe, auch mit den Aufträgen eine Kostenperspektive zu erhalten und das Projekt voranzu- treiben. Die vorherige Bauherrenvertretung sei von der Gebäudewirtschaft wahrgenommen worden. Gegenstand der Beschlussvorlage sei zum einen mehr Geld für die Planung bereit- zustellen u.a. weil die eingestellten Baunebenkosten nicht auskömmlich waren und zum an- deren für eine Beschleunigung zu werben, um eine Kostensteigerung zu verhindern. Herr Dr. Höver, Bürgeramt Innenstadt, weist auf die Möglichkeit der Beantragung der Ver- längerung der 6-Wochen-Frist hin, sofern die Beschlussvorlage vertagt würde. Dies sei aber keine Garantie einer nochmaligen Beratungsmöglichkeit in der Bezirksvertretung Innenstadt, da sich der Rat auch darüber hinwegsetzen könne. Herr Hammer, Ratsmitglied Grüne, geht von einer Beschussfassung in der Ratssitzung am 14.12.2021 aus. In allen Fraktionen fänden derzeit noch Beratungen statt. Herr Hupke, Bezirksbürgermeister, betont, dass es nicht gut sei durch eine Vertagung die Verantwortung abzugeben. Herr Uerlich, CDU, weist darauf hin, dass unklar sei, was in welchem Gebäudekomplex ent- stehen soll. Er fragt, ob mit der heutigen Beschlussvorlage darauf Einfluss genommen werde oder mit einer Folgeentscheidung. Herr Portz, GBR Historische Mitte, führt aus, dass deutlicher dargestellt werden müsse, was der strategische Mehrwert des Projektes sei. Das Projekt sollte die städtbauliche Situation in dem Bereich verbessern und das Kulturangebot, was sich in der Via Culturalis aufreihe, stär- ken. Herr Hupke, Bezirksbürgermeister, ist über die Berichterstattung zu den Kosten der Kultur- bauten betroffen. Die Instandhaltung der Kulturbauten sei über Jahrzehnte nicht erfolgt. Heu- te könne er sich eine Innenstadt ohne das Domprojekt und die Kulturbauten nicht mehr vor- stellen. Man müsse für die nächsten Generationen und die Stadt bauen. Die Historische Mit- te solle mit den Museen die kulturelle Perle Europas werden. Herr Fischer betont, dass es bei diesem Beschluss nicht um die konkrete Ausgestaltung des Hauses gehe. Diese müsse nicht bei dem Weiterplanungsbeschluss besprochen werden. Herr Leitner betont, dass es heute ganz andere Kooperationsmöglichkeiten gebe und Dom- kapitel, Dommuseum und Via Culturalis mit in die Idee von Herrn Roters einer Historischen Mitte mit Römisch Germanischem Museum und Stadtmuseum integriert werden könnten. Der Neubau des Kölnischen Stadtmuseums und Römisch Germanisches Museum sei frag- würdig, weil sich das Ziel geändert habe, auch wenn die Hülle des Gebäudes bestehen blei- be. Es gebe im Kölner Stadtmuseum keine Sammlung die beispielsweise mit dem Museum Ludwig vergleichbar sei. Daher sei es sinnvoll die Raumbedarfe bereits jetzt anzulegen, also bei den Planungen ein Dommuseum oder die Via Culturalis zu berücksichtigen, die sich mit den verschiedenen Projekten von Maria im Kapitol, Rathaus, jüdisches Museum wie in ei- nem zusammenfassenden Punkt befinden. Daher lege man Wert darauf die Raumbedarfe zu erhalten. Er bittet die Beschlussvorlage zu vertagen. Herr Bezirksbürgermeister Hupke lässt zunächst über den Vertagungsantrag abstimmen: Abstimmungsergebnis: Mit Stimmenmehrheit von fünf Stimmen der Grünen, SPD (2), FDP (1) und Klimafreunde (1) gegen die Stimmen der CDU bei Enthaltung Die Linke (1) und drei Stimmen der Grünen (Frau Utku, Herr Dr. Herrndorff, Herr Arabaci) abgelehnt. Beschluss: 1. Der Rat nimmt die durch die GbR Historische Mitte weiterentwickelte und vertiefte Kos- tenplanung mit Bruttogesamtbaukosten in Höhe von 183,06 Mio. Euro für das gesamte Gebäudeensemble (Neubau Kölnisches Stadtmuseum, Neubau Studienhaus des Rö- misch-Germanischen Museums und Kurienhaus der Hohen Domkirche) zur Kenntnis. 2. Der Rat bewilligt die Erweiterung der Planungsmittel für die die Stadt Köln betreffenden Gebäudeteile um 1,2 Mio. Euro von 5,4 Mio. Euro auf 6.6 Mio. Euro (siehe Vorlagen- Nummer 0353/2018 - „Neubau des Kölnischen Stadtmuseums und des Studiengebäudes für das Römisch-Germanische Museum im Rahmen des Neubaus Historische Mitte“) und beschließt gleichzeitig die Freigabe dieser investiven Auszahlungsermächtigung im Teil- finanzplan 0408 – Kölnisches Stadtmuseum in der Teilplanzeile 08 - Auszahlungen für Baumaßnahmen auf der Finanzstelle 4518-0408-0-1002 - Historische Mitte im Haushalts- jahr 2022 vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2022. 3. Der Rat nimmt die durch die GbR Historische Mitte vorgelegte Zeit-Maßnahmen-Planung inklusive Projektbeschleunigungsmaßnahmen zustimmend zur Kenntnis. 4. Der Rat beschließt in diesem Zusammenhang die vorgezogene anteilige städtische Mit- telbereitstellung für die Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) in Höhe von 800.000 Euro und gleichzeitig die Freigabe dieser investiven Auszahlungsermächtigung im Teilfi- nanzplan 0408 – Kölnisches Stadtmuseum in der Teilplanzeile 08 - Auszahlungen für Baumaßnahmen auf der Finanzstelle 4518-0408-0-1002 - Historische Mitte im Haushalts- jahr 2022 vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2022. 5. Der Rat beschließt in diesem Zusammenhang die vorgezogene anteilige Mittelbereitstel- lung für die Leistungsphasen 5 und 6 (Ausführungsplanung und Ausschreibung) für die Abbrucharbeiten und Teile der Baugrube in Höhe von 600.000 Euro und gleichzeitig die Freigabe dieser investiven Auszahlungsermächtigung im Teilfinanzplan 0408 – Kölni- sches Stadtmuseum in der Teilplanzeile 08 - Auszahlungen für Baumaßnahmen auf der Finanzstelle 4518-0408-0-1002 - Historische Mitte im Haushaltsjahr 2022 vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2022. 6. Der Rat genehmigt die Fällung der Platane an der Straßenecke „Am Hof / Kurt- Hackenberg-Platz“ und beschließt die Freigabe von 80.000 Euro unter Berücksichtigung angemessener Ersatzpflanzungen als vorbereitende Maßnahme für die Verlegung der Fernwärmeleitung und den Neubau der Historischen Mitte. Die Mittel stehen im Teilfi- nanzplan 0408 – Kölnisches Stadtmuseum in der Teilplanzeile 08 - Auszahlungen für Baumaßnahmen auf der Finanzstelle 4518-0408-0-1002 - Historische Mitte im Haushalts- jahr 2022 vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2022 zur Verfügung. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich mit den Stimmen von Grüne, SPD und Klimafreunde gegen die Stimmen von CDU und Die Linke bei Enthaltung FDP zugestimmt.
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3523/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 08.11.2021
- Erstellt
- 06.10.2021 10:29