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3523/2021

Neubau Historische Mitte

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 08.11.2021

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Anlage 1 - Begründungen und Erläuterungen

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Anlage 4 - Platane_Zustandsbericht_Enea_10.9 2021

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Anlage 2 - Geschäftsbericht 2020

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Anlage 3 - Visualisierungen _HMK

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 5 Vorabasuszug Bezirksvertretung Innenstadt vom 02.12.2021

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Anlage 1 - Begründungen und Erläuterungen

35236 Zeichen

Begründungen / Erläuterungen 
 
 
Inhaltsverzeichnis 
 
1 Erläuterungen  zu den Beschlussvorschlägen 2 
1.1 GbR Historische Mitte als Bauherrengemeinschaft der Stadt Köln und der 
Hohen Domkirche 2 
1.2 Projektsteuerungsansatz / Risikomanagement der GbR Historische Mitte 3 
2 Begründungen 5 
2.1 Entwicklung der Bruttogesamtbaukosten 5 
2.1.1 Zur allgemeinen Baumarktentwicklung: 6 
2.1.2 Zur Anpassung des Risikomanagementsystems 7 
2.1.3 Zu den zusätzlichen Aufwänden 7 
2.1.4 Zur Vertieften Kostenschätzung insgesamt 8 
2.2 Chronologie Kostenentwicklung: 9 
2.3 Übersicht Kostentreiber zwischen Kostenrahmen 2018 und dem Ergebnis der 
Vertieften Kostenplanung 10 
2.4 Erweiterung Planungsbudget 11 
2.4.1 Neubewertung der Leistungsphasen 11 
2.4.2 Anpassung/Optimierung der Zeit-Maßnahmenplanung 12 
2.5 Baufeldfreimachung und Nachhaltigkeit 15 
2.5.1 Baufeldfreimachung / Umgang mit dem Baumbestand / Fällung einer Platane 15 
2.5.2 Nachhaltigkeit 16 
2.6 Kosten und Finanzierung 
 
 
 
3 Weitere Anlagen 18 
- Geschäftsbericht 2020 18 
- Visualisierungen Historische Mitte Köln (Quelle: Staab Architekten) 18 
- Platane „Kurt-Hackenberg-Platz / Am Hof“ - Zustandsbericht Enea GmbH, Stand 
10.09.2021 18

1. Erläuterungen  zu den Beschlussvorschlägen  
 
1.1 GbR Historische Mitte als Bauherrengemeinschaft der Stadt Köln und der 
Hohen Domkirche  
 
Die GbR Historische Mitte wurde auf Basis des Ratsbeschlusses Nummer 
2292/2019 vom 26.09.2019 per Gesellschaftsvertrag am 06.04.2020 als 
Gemeinschaftsunternehmen der Stadt Köln und der Hohen Domkirche gegründet. 
Sie fungiert als Bauherrengesellschaft, deren Ziel in der Errichtung eines 
Neubaukomplexes an der Südseite des Roncalliplatzes in Köln, auf Grundstücken, 
die sich im Eigentum der Stadt bzw. der Hohen Domkirche befinden, besteht.  
 
Gegenstand des Projektes ist die Erstellung eines Gebäudeensembles, das den 
Neubau des Kölnischen Stadtmuseums und die Errichtung eines 
Verwaltungsgebäudes für das Kurienhaus der Hohen Domkirche sowie für die 
Verwaltung des Römisch-Germanischen Museums und des Kölnischen 
Stadtmuseums beinhaltet. Es wird das strategische Ziel verfolgt, die Errichtung des 
Gebäudeensembles hinsichtlich der Qualität und Funktionalität an den 
Bedürfnissen der Nutzer auszurichten. Das Ensemble fügt sich mit seiner 
Architektur gestalterisch harmonisch in das kulturhistorische Umfeld ein.  
 
Vor diesem Hintergrund wurde in der Vergangenheit auch eine Analyse der 
Bestandsimmobilien vorgenommen. Hierzu wurde der Neubau einer Sanierung 
gegenübergestellt. Im Ergebnis stellte sich die Neubauvariante als insgesamt 
vorzugswürdiger heraus. Mit dieser Entscheidung folgte man auch der Tatsache, 
dass bauliche Sanierungsprojekte in der Regel ein deutlich höheres Risikopotential 
hinsichtlich nachfolgender Termin- und Kostenrisiken darstellen. Insofern handelt 
es sich hierbei auch um eine strategische Festlegung. Städtebaulich und funktional 
bietet ein Neubau darüber hinaus Potentiale, die sich im Rahmen von 
Bestandssanierungen nicht heben lassen.  
 
Die Kontrolle der GbR Historische Mitte liegt paritätisch in den Händen der beiden 
Gesellschafterinnen. Diese halten das Eigentum an den entstehenden Neubauten 
und tragen gemäß Gesellschaftervertrag die anfallenden Kosten, deren 
Verteilungsschlüssel sich nach dem Nutzungsverhältnis der Gebäude richtet.  
 
Die GbR Historische Mitte hat mit Einstellung des Geschäftsführers zum 
01.07.2020 die Leitung und Steuerung des gemeinschaftlichen Neubauprojektes 
„Historische Mitte Köln“ von Stadt Köln und Hoher Domkirche übernommen – von 
der detaillierten Entwurfsplanung über die Vorbereitung des finalen 
Baubeschlusses bis hin zur schlüsselfertigen Errichtung der Gebäude. Sie selbst 
erwirbt kein Eigentum an den entstehenden Immobilien und verfolgt kein 
erwerbswirtschaftliches Gewinnstreben. Auf den beigefügten Geschäftsbericht der 
GbR Historische Mitte wird an dieser Stelle verwiesen (siehe Anlage 4.1 
Geschäftsbericht 2020).

Die Aufsichtsführenden Gremien der GbR Historische Mitte sind die 
Gesellschafterversammlung und der gemeinsame Lenkungskreis, der regelmäßig 
tagt und eng in die Entscheidungsprozesse eingebunden ist.  
 
Zur Darstellung der Entwicklung des Projekts wird der Beschlussvorlage die 
nachfolgende Darstellung beigefügt:  
 
 
Abb. Projekthistorie, eigene Darstellung 
 
1.2 Projektsteuerungsansatz / Risikomanagement der GbR Historische Mitte 
 
Ein wichtiges Ziel der GbR Historische Mitte ist es, frühzeitig - also bereits vor dem 
eigentlichen Baubeschluss – transparent und vollumfänglich sämtliche Kosten zu 
identifizieren und darzustellen, um das spätere Kostenrisiko auf Seiten der beiden 
Gesellschafterinnen Stadt Köln und Hohe Domkirche minimieren zu können. 
Die GbR Historische Mitte hat nach Gründung in Verbindung mit dem beauftragten 
Projektsteuerer – in Abstimmung mit Lenkungskreis und 
Gesellschafterversammlung – sowohl den Projektsteuerungsansatz festgelegt als 
auch den Aufbau eines entsprechenden Risikomanagements vorgenommen. 
Die GbR Historische Mitte verfolgt dabei die Strategie, die Auseinandersetzung mit 
Projektkostenentwicklungen im Rahmen einer „Vertieften Kostenschätzung“ deren 
Inhalt zwischen der Leistungsphase 2 (Vorentwurf) und Leistungsphase 3 
(Entwurf) Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) einzuordnen ist, 
bereits zum Ende der Leistungsphase 2 der HOAI zu führen. Die detaillierte 
Kostenplanung und Auseinandersetzung mit den Ergebnissen erfolgen damit zu 
einem vorgezogenen Zeitpunkt.

Exkurs:  
Ein Bauprojekt ist von der Planung bis zur Baufertigstellung in verschiedene 
Leistungsphasen 1-9 (LPH 1-9) aufgeteilt.  
Diesen Phasen sind Leistungsbilder und -ziele zugeordnet, die in der 
Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), einer Rechtsverordnung 
der deutschen Bundesregierung zur Regelung der Honorare für Architekten- und 
Ingenieurleistungen in Deutschland, festgelegt sind.  
 
Bei einem traditionellen, eher reaktiven Projektsteuerungsansatz wird das Ergebnis 
von Leistungsphase 3 HOAI zum Anlass genommen, 
Gegensteuerungsmaßnahmen -falls erforderlich- zu initiieren. Bei einer 
Überschreitung der Projektziele kann dann erst zu einem späteren Zeitpunkt 
seitens der Bauherrenschaft reagiert werden. Notwendige Korrekturen werden zu 
diesem Zeitpunkt oftmals umfangreicher und ziehen zusätzlich eine Wiederholung 
der Leistungsphasen 2 und 3 nach sich, was wiederum Kostenerhöhungen und 
zeitliche Verzögerungen bedeutet. 
Durch die jetzige Wahl des Steuerungsansatzes kann bereits im Vorfeld des 
eigentlichen Baubeschlusses und im Sinne der Gesellschafterinnen eine deutlich 
präzisere Kostenprognose als sonst zum vergleichbaren Zeitpunkt erstellt werden. 
Mit diesem Vorgehen bewegt sich die GbR Historische Mitte auch im Gleichklang 
mit den Umsetzungsvorschlägen der Reformkommission Großprojekte, indem sie 
eine frühzeitige, kontinuierliche und integrative Auseinandersetzung mit dem 
Projekt ermöglicht. 
 
 Abb. Alternative Projektsteuerungsansätze, eigene Darstellung

Ebenso verfolgt die GbR Historische Mitte die Philosophie eines konsequenten 
Abschlusses jeweiliger Leistungsphasen, um nicht „Problemlagen“ in 
nachgeordnete Leistungsphasen zu verlagern. Eine nicht leistungsphasengerechte 
Klärung substanzieller Themen wie bspw. Grundriss- und strukturrelevanter 
Anforderungen (Raum für notwendige Technik etc.) führt andernfalls dazu, dass 
die Behebung derselben nicht oder nur mit erhöhtem Aufwand bewerkstelligt 
werden kann. Kosten- und Terminprobleme wären die Folge. Eine parallele 
Planungsverfolgung wäre nur außerhalb substanzieller Fragestellungen opportun.  
2 Begründungen 
 
2.1 Entwicklung der Bruttogesamtbaukosten 
Der Kostenrahmen (ohne Bauzeitzinsen) zum Zeitpunkt des Planungsbeschlusses 
belief sich auf rund 135,26 Mio. Euro. Im Vergleich zum Kostenrahmen aus dem 1. 
Quartal 2018 ergibt sich auf Basis der „Vertieften Kostenschätzung“ (183,06 Mio. 
Euro) nunmehr für das Gesamtprojekt eine Differenz von rund 47,8 Mio. Euro, die 
sowohl den Teil der Hohen Domkirche als auch den Teil der Stadt Köln am 
Gebäudeensemble betrifft.  
Hierfür sind folgende wesentliche Kostentreiber verantwortlich:  
 allgemeine Baumarktentwicklung seit 2018 ff.  
 Anpassung des Risikomanagementsystems vom Monitoring des 
„Klumpenrisikos“ hin zum Monitoring identifizierter Einzelrisiken (im 
Kostenrahmen wurde das Projektrisiko pauschal angesetzt)  
 zusätzliche Aufwände, die im Kostenrahmen in 2018 nicht oder nicht 
ausreichend berücksichtigt wurden wie bspw. die schwierige 
Gründungssituation, komplexe Baugrube, Archäologie, Verlegung von 
Versorgungstrassen, anspruchsvolle Szenographie des Museums, 
Sicherstellung des barrierefreien Zugangs der Roncalliplatz-Ebene durch einen 
Außenaufzug 
 Vertiefte Kostenschätzung. Diese ermöglicht eine vorgezogene 
Auseinandersetzung mit dem Investitionsvorhaben  
 Baunebenkosten 
Eine Fortschreibung der Kostenkalkulation erfolgt mit der Kostenberechnung zum 
Ende der Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) und wird den Gremien zur 
Beschlussfassung im Rahmen des Baubeschlusses vorgelegt.

2.1.1 Zur allgemeinen Baumarktentwicklung: 
Eine der grundlegenden Ursachen der Anpassung der Kostenschätzung liegt in der 
allgemeinen Marktentwicklung seit 2018, welche im Folgenden genauer geschildert 
wird. 
 
Zur deutschlandweiten Baukostensteigerung haben folgende Faktoren geführt: 
 
 Seit der Kostenaufstellung zum Planungsbeschluss (0353/2018) aus dem 
Jahr 2018 gab es eine Baukostensteigerung 1/2018-2/2021 von 17%. 
(Quelle: Baukostenindex - BKI 2021) 
 Es sind immens anziehende Preise für Rohstoffe und Materialien auf dem 
Markt zu beobachten, nicht zuletzt hat die aktuell noch andauernde Corona-
Pandemie einen großen Beitrag dazu geleistet (Vgl. 1/2020-2/2021 
Steigerung um 8% laut BKI). (Quelle: Bauindustrieverbandes Nordrhein-
Westfalen) 
 Zu Beginn der Corona-Pandemie wurden, aufgrund geringerer Nachfrage, 
die Produktionskapazitäten heruntergefahren. Als ab dem dritten Quartal 
letzten Jahres (2020) in China die Konjunktur wieder deutlich anzog, konnte 
die plötzlich aufkommende Nachfrage nicht bedient werden. Die daraus 
resultierende Konsequenz war eine Rohstoffknappheit und entsprechende 
Preiserhöhungen. (Quelle: AKNW) 
 Zusätzlich sind die Lohnkosten im Bausektor seit 2018 deutlich gestiegen. 
Dementsprechend wirkt sich eine derartige Tarifentwicklung auch auf die 
Baupreise aus. (Quelle: Statistisches Bundesamt: 
https://www.destatis.de/DE/Themen/Arbeit/Verdienste/Tarifverdienste-
Tarifbindung/Publikationen/Downloads-Tarifverdienste-
Tarifbindung/tarifinformationen-baugewerbe-pdf-
0160006.pdf?__blob=publicationFile) 
 Die in den letzten Jahren deutlich gestiegene Baunachfrage führt zu einer 
hohen Auslastung, sowohl der Planer und Fachingenieure als auch der 
ausführenden Firmen, dementsprechend bestimmt die Nachfrage auch zu 
einem gewissen Anteil den Preis. (Quelle: Das deutsche Baugewerbe: 
https://www.zdb.de/meldungen/baugewerbe-auswirkungen-der-corona-
pandemie-in-2021-spuerbar)

2.1.2 Zur Anpassung des Risikomanagementsystems  
Im Rahmen des Risikomanagements der GbR Historische Mitte wird die 
Philosophie verfolgt, das Projektrisiko nicht als „Klumpenrisiko“ (pauschaler 
Prozentsatz der Bausumme) zu steuern. Die Methoden und Mechanismen zur 
Erfassung und Quantifizierung von Gefahrenpotentialen sind unter Einbeziehung 
der Projektpartner festgelegt worden, so dass unter Beteiligung aller am Projekt 
Mitwirkenden, Risiken einzelfallbezogen erfasst und hinsichtlich ihrer 
Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet werden. Diese Vorgehensweise hat insofern 
Einfluss auf die Kostenentwicklung zum Zeitpunkt der vorliegenden 
Leistungsphase und führt zu einer Neubewertung des Risikobudgets sowie einer 
vorgezogenen vertieften Risikobetrachtung. 
Aus Gründen der kaufmännischen Vorsicht wurde ebenso das Kostenrisiko für 
Baupreissteigerungen in der Zukunft neu bewertet. Die Bauherrenschaft geht 
davon aus, dass die allgemeine Marktsituation im Baugewerbe - wie zuvor 
beschrieben - perspektivisch zu höheren Baupreissteigerungen 
(Baupreissteigerungen von 4 % p.a.), als in der Vorkalkulation 
(Baupreissteigerungen von 2 % p.a.) angenommen, führt.  
Im Rahmen des Monitorings von Einzelrisiken wurden aus heutiger Sicht 55 
Einzelrisiken identifiziert.  
 
2.1.3 Zu den zusätzlichen Aufwänden 
Zu den Baukosten gehören insbesondere Kosten des Hochbaus und der 
Gebäudetechnik. Ein großer Kostentreiber sind die steigenden Anforderungen an 
Neu- und Altbauten, allen voran die Ansprüche an ein energetisches Bauen. 
Gebäude sollen immer weniger Energie verbrauchen. Das erfordert höhere 
Investitionen in den Bereichen Gebäudehülle (Mauerwerk, Fenster, Dach) sowie in 
der Heizungs- und Lüftungstechnik. Zudem sind die Qualitätsansprüche 
hinsichtlich der Ausstattung bspw. durch die Flexibilisierung von Raumtypen 
gestiegen. Auch die Anforderungen an das barrierefreie Bauen sind in den letzten 
Jahren gestiegen. Bauen wird aufgrund der technischen Anforderungen und den 
damit verbundenen Auflagen somit immer komplexer und gleichzeitig aufwändiger. 
Im Rahmen der Kostenkalkulation wurde der v. g. Aspekt berücksichtigt und aus 
Gründen der kaufmännischen Vorsicht höher als im Kostenrahmen veranschlagt 
ermittelt.  
Zusätzliche Aufwände, die im Kostenrahmen in 2018 nicht oder nicht ausreichend 
bzw. pauschal berücksichtigt wurden, betreffen im Wesentlichen die 
Gründungssituation und die Gestaltung der Baugrube. Im Rahmen des 
Planungsfortschrittes wird erkennbar, dass im Baufeld abfallende Tragschichten 
vorzufinden sind und somit in der baulichen Ausführung der Gründung bspw. 
aufwendigere Pfahlgründungen nunmehr notwendig werden.  
Aufgrund der anspruchsvollen Lage im innerstädtischen Umfeld kann die Baugrube 
und hier der Verbau nicht in gewohnter Variante ausgeführt werden. Statische 
Rückverankerungen in den öffentlichen Raum müssen hier aufgrund der Lage des

Mischwasserkanals und des damit verbundenen Beschädigungsrisikos 
unterbleiben. Stattdessen muss der Verbau in Teilen nach innen rückverankert, 
Zug um Zug mit dem Abbruch und der Realisierung der Rohbausubstanz erfolgen. 
Dies macht den Verbau insgesamt komplexer und verteuert somit die Realisierung 
des Verbaus. 
Der Realisierung einer anspruchsvollen Bausubstanz an einem städtebaulich und 
historisch prominenten Ort folgend, soll auch die konzeptionelle Qualität des 
Museums modernen, innovativen und zugleich zukunftsweisenden Ansprüchen in 
Hinblick auf die szenographische Darstellung der Exponate genügen. Zu diesem 
Zweck wurde eigens ein Planungsunternehmen verpflichtet, das die 
Darstellungsmöglichkeiten in Bezug auf den Nutzerbedarf, die Qualität der Räume 
und deren Ausgestaltung verbunden mit der dazu notwendigen Technik plant. 
Die im Vergleich zum ursprünglichen Kostenrahmen gestiegenen Kosten werden 
des Weiteren durch einen Außenaufzug, der der Herstellung eines barrierefreien 
Übergangs zwischen den Ebenen Kurt-Hackenberg-Platz und Roncalliplatz dienen 
soll, verursacht. Originär war der barrierefreie Zugang der Roncalliplatz-Ebene von 
der Politik zurecht gewünscht und als Teilprojekt im Rahmen der Gestaltung des 
öffentlichen Raums angesiedelt. Aufgrund der erwarteten Verknüpfung an den 
Baubeschluss der Gesamtmaßnahme wurde die Aufgabe ins Projekt der 
Historischen Mitte übernommen, um hier eine Lösung zu bieten. 
2.1.4 Zur Vertieften Kostenschätzung insgesamt 
 
Wie zuvor beschrieben, verfolgt die GbR Historische Mitte die Strategie, die 
Auseinandersetzung mit Projektkostenentwicklungen im Rahmen einer „Vertieften 
Kostenschätzung“, deren Tiefgang zwischen der Leistungsphase 2 und 
Leistungsphase 3 HOAI (Vorplanung und Entwurfsplanung) einzuordnen ist, 
vorgezogen zum Ende der Leistungsphase 2 HOAI zu führen. 
Die Kalkulation von Projektkosten inkl. entsprechender Zuschläge obliegt 
vertragsgemäß der beauftragten Projektsteuerung (BMP Baumanagement GmbH). 
Insbesondere Kostenansätze für die Kostengruppen 200 – 600 der DIN 276 
werden durch das Planungsteam geliefert und durch die Projektsteuerung geprüft 
und in Zusammenarbeit mit den Teilprojektleitern des Bauherrn plausibilisiert.  
Das Ergebnis der „Vertieften Kostenschätzung“ wurde insgesamt mit dem 
Planungsteam gemeinsam mit dem Ziel bewertet, die Tragfähigkeit der 
vorliegenden Kostenplanung sicherzustellen. Durch die höhere, der 
Leistungsphase entsprechenden Planungstiefe, ergibt sich nunmehr durch die 
„Vertiefte Kostenschätzung“ ein fortgeführtes Gesamtprojektzielbudget inklusive 
etwaiger Risikozuschläge von ca. 183,06 Mio. Euro, was dem ursprünglichen 
Projektbudget von ca. 135,26 Mio. Euro, das durch die damalige 
Bauherrenvertretung zum Zeitpunkt des Planungsbeschlusses als Kostenrahmen 
prognostiziert wurde, gegenübersteht.  
Der durch das Bauherrenteam validierten Gesamtkostenschätzung von 183,06 
Mio. Euro ging zuvor eine Kostenschätzung des Planungsteams vom 17.05.2021

voraus, deren Ergebnis sich noch auf 191,82 Mio. Euro belief. 
In mehreren Sitzungen hat sich der gemeinsame Lenkungskreis von Stadt Köln 
und Hoher Domkirche intensiv mit Möglichkeiten zur Kostenreduzierung 
auseinandergesetzt. Dabei galt in Absprache mit den Gesellschafterinnen die 
Prämisse, dass Einsparungen nicht wesentlich in die Qualität oder die 
Funktionalität des stadtbildprägenden Gebäudeensembles eingreifen dürfen. 
Im Ergebnis konnten Einsparmöglichkeiten identifiziert werden, woraus sich 
letztlich die heute und unter Berücksichtigung der notwendigen Risikozuschläge 
prognostizierte Gesamtkosten von 183,06 Mio. Euro ergeben. 
Weitere nennenswerte Einsparungen wären nunmehr nur noch möglich, wenn die 
Fläche und / oder die Qualität des Gebäudes erheblich reduziert würden.  
 
 
2.2 Chronologie Kostenentwicklung:  
 
Als Bewertungsgrundlage gilt der Kostenrahmen aus dem Planungsbeschluss 
(0353/2018), der von der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln in Zusammenarbeit mit 
dem Büro emproc und insbesondere dem Architekturbüro STAAB ermittelt bzw. 
festgelegt worden ist.  
Budget, Quartal Q1/2018 = 135,26 Mio. Euro (brutto) 
In das „bereinigte“ Budget (hier: Strukturbereinigung) aus dem ersten Quartal 2021 
wurden die realisierten Baupreissteigerungen von Quartal Q1/2018 bis Q1/2021 
eingearbeitet. 
„bereinigte“ Budget, Quartal Q1/2021 = 135,26 Mio. Euro (brutto) 
Die erste Kostenschätzung (KS) vom Planungsteam enthält keine Prüfung und 
keine Optimierungsvorschläge seitens der GbR Historische Mitte oder der 
Projektsteuerung BMP. 
Kostenschätzung, 17.05.2021 = 191,82 Mio. Euro (brutto) 
Anschließend wurde die Kostenschätzung mit Optimierungsvorschlägen seitens 
der GbR Historische Mitte und der Projektsteuerung BMP überarbeitet. 
Kostenschätzung geprüft und optimiert = 186,60 Mio. Euro (brutto) 
Wie bereits geschildert, sind in einem frühen Stadium weitere Kostentreiber durch 
die GbR Historische Mitte identifiziert und Einsparansätze verifiziert worden, die 
eine Teilwiederholung der Planung des Vorentwurfes nach sich ziehen.  
Kostenschätzung mit Einsparung, 03.08.2021 = 183,06 Mio. Euro (brutto) als 
neues Projektkostenziel mit einem voraussichtlichen Anteil der Stadt Köln an den 
Projektkosten in Höhe von 151,53 Mio. Euro. Eine abschließende Ermittlung des 
Gesellschafteranteils erfolgt in Abhängigkeit der Ergebnisse der Leistungsphase 3 
zum Zeitpunkt des Baubeschlusses. Insofern hat die Darstellung des v.g.

Gesellschafteranteils der Stadt Köln hier nur indikativen Charakter.  
 
Kostenschätzung 03.08.2021, gesamt (mit Einsparansatz, gerundet) 
 
Abb. Kostenschätzung 03.08.2021 gesamt (mit Einsparansatz), BMP 
 
 
2.3 Übersicht Kostentreiber zwischen Kostenrahmen 2018 und dem Ergebnis der 
Vertieften Kostenplanung 
 
 
Abb. Überblick über die w esentlichen Kostentreiber HMK, eigene Darstellung 
  
Baukosten i.w.S.   
13,93
Baunebenkosten 
8,64GU-Zuschlag
3,51
Baupreissteigerung 
8,73
Risikobudget 
12,35
Außenaufzug 
0,64

2.4 Erweiterung Planungsbudget 
 
Die Planungskosten aus dem Planungsbeschluss (0353/2018) bis zur 
Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) betrugen 5,4 Mio. Euro auf der Grundlage 
des Kostenrahmens, welcher auf einer pauschalen Ermittlung des 
Baunebenkostenansatzes basierte.  
 
Die Zusammensetzung der Gesamtbudgeterhöhung von 2,6 Mio. Euro auf 
insgesamt 8,0 Mio. Euro kann der nachfolgenden Abbildung entnommen werden:  
 
 
Abb. Erw eiterung Planungsbudget, Erw eiterter Planungsumfang, BMP 
 
 
2.4.1 Neubewertung der Leistungsphasen 
Nach der aktuellen Kostenschätzung, gemäß Stand der Leistungsphase 2, 
betragen die Planungskosten ca. 6,6 Mio. Euro. Die Differenz von 1,2 Mio. Euro 
lässt sich wie folgt herleiten: Die Neubewertung der Leistungsphasen 1-3 
(Vorplanung, Vorentwurf, Entwurfsplanung) insbesondere in der Kostengruppe 700 
wurde in Folge der Pauschalierung von Planerhonoraren zum Zwecke des 
Projektrisikomanagements erforderlich. Additiv kamen noch weitere notwendige 
Planungsleistungen hinzu, wie bspw. für die Szenographie, Sicherheitsberatung 
etc., die durch die GbR Historische Mitte dem Projekt zur Verfügung gestellt 
wurden. In Folge der aktualisierten Kosten muss eine Anpassung der Honorare 
auch für die weiteren Leistungsphasen erfolgen.

2.4.2 Anpassung/Optimierung der Zeit-Maßnahmenplanung 
 
Durch den verspäteten Planungsbeginn und der genaueren Planung der Baugrube 
ergäbe sich ohne Gegenmaßnahmen eine Verzögerung des Projektes von 27 
Monaten. Die GbR Historische Mitte will mit den nachfolgend genannten 
Maßnahmen, Vorziehen der Genehmigungsplanung des Neubaus und Planung für 
Teile der Baugrube bis zur Leistungsverzeichnis-Erstellung (Leistungsphase 6) 
gegensteuern und den Zeitverlust auf 7 Monate vermindern. 
 
Der den Planerverträgen zugrunde gelegte Terminplan von April 2019 sah eine 
Planungszeit (Leistungsphase 1 -3) von Mitte 2019 bis Mitte 2021 zur Erreichung 
des Baubeschlusses vor. Die Erstellung der Baugrube sollte innerhalb von 12 
Monaten erfolgen. 
 
Das komplette Planungsteam konnte jedoch erst im 3.Quartal 2020 und damit 
unmittelbar nach dem operativen Start der GbR Historische Mitte vollständig 
beauftragt werden, so dass die koordinierte Entwurfsplanung nach heutigem Stand 
erst im 3.Quartal 2022 fertiggestellt werden kann.  
 
Eine weitere Verzögerung des Projektes um ein Jahr ergibt sich aus der 
detaillierteren Planung der Baugrube. Der Verbau der Baugrube wird aufwendiger, 
da er bedingt durch vorhandene Leitungen nicht rückverankert werden kann. 
Darüber hinaus muss die vorhandene Tiefgarage aufwändig unterfangen werden 
und in Teilen ist eine Bohrpfahlgründung für den Neubau notwendig. Für die zu 
erwartenden archäologische Funde wurde ebenfalls ein Zeitfenster eingestellt. 
 
Die Ausführungszeit der Baugrube verdoppelt sich damit von 12 Monaten auf 24 
Monate. Berücksichtigt man die 15 Monate Verzögerung der Leistungsphasen 1-3, 
ergibt sich somit eine Gesamtverzögerung von 27 Monaten. Neben der späteren 
Nutzungsmöglichkeit der Gebäude, käme es auch zu Mehrkosten von ca. 7 Mio. 
Euro aufgrund des derzeitigen Baupreisindex von 4% pro Jahr. 
 
Durch das Erstellen der Genehmigungsplanung für den Neubau und der 
Leistungsphasen 4–6 für den Abbruch/Baugrube vor dem eigentlichen 
Baubeschluss beträgt die Verzögerung gegenüber dem ursprünglichen Zeitplan 
nur noch 7 Monate. Somit ist das Gebäude 20 Monate früher nutzbar und man 
würde 5,2 Mio. Euro durch die verminderte Indexsteigerung einsparen. 
 
 Einzelheiten des Vorhabens sind nachfolgend im Terminplan dargestellt:

Zwei Maßnahmen, die zu zeitlicher Verkürzung/Aufholung der Terminverzüge 
führen, sind somit identifiziert:  
 
1. Vorziehen Genehmigungsplanung 
2. Vorziehen Planung Abbruch und Teile der Baugrube 
 
Der Lenkungskreis hat in zwei Sitzungen das Vorgehen besprochen und wird 
dieses Vorgehen den Gesellschafterinnen zur weiteren Verwendung vorschlagen. 
 
Im Baufeld der Historischen Mitte befindet sich eine Platane, die im Rahmen der 
Bautätigkeit weichen muss. Als vorbereitende Maßnahme für die Verlegung der 
Fernwärmeleitung und den Neubau der Historischen Mitte soll nunmehr die Fällung 
einer Platane an der Straßenecke „Am Hof / Kurt-Hackenberg-Platz“ unter 
Berücksichtigung angemessener Ersatzpflanzungen erfolgen (siehe Punkt 3.5.1) 
 
 Der Rahmenterminplan für die Gesamtmaßnahme wird nachfolgend dargestellt: 
 
 Abb. Aktuelle Terminplanung (mit vorgezogenen Maßnahmen), BMP 
 
Die Terminplanung der Historischen Mitte (HMK) sieht aktuell den folgenden 
Ablauf vor: 
 Verlegung der Fernwärme in 2022 
 Erteilung Baubeschluss HMK im 1. Quartal 2023 
 Finaler Umschluss Fernwärme im Sommer 2023 (nur in den Sommermonaten 
möglich)

 Auszug Studiengebäude Römisch-Germanisches Museum (RGM) und 
Kuriengebäude der Hohen Domkirche (HDK) Mitte 2023 
 Abbruchmaßnahmen Studiengebäude RGM und Kuriengebäude HDK in 2024 
 Erstellung Baugrube HMK von 2024 bis Anfang 2026 
 Erstellung Neubau HMK von Anfang 2026 bis Mitte 2028 (Baufertigstellung in 
07/2028) 
 Einregulierung, Möblierung, Um- und Einzug von Mitte 2028 bis Mitte 2029 
(Eröffnung in 07/2029) 
 
2.4.2.1 Vorgezogene Mittelbereitstellung für die Leistungsphase 4 
(Genehmigungsplanung) für das Gesamtprojekt 
 
Die GbR Historische Mitte und die Projektsteuerung empfehlen als 
Teilkompensation des um ca. 15 Monate verspäteten Planungsstarts (gem. 
Rahmenterminplan vom 17.04.2019, Planungsstart im  2. Quartal 2019) und zur 
Erreichung einer Verkürzung der Gesamtverzögerung auf ca. 7 Monate u.a. den 
Abruf der Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) inklusive Abbruchantrag im 
Rahmen der Planungsaufgabe vor Baubeschluss. Dies ermöglicht auch ein 
frühzeitiges informelles Abstimmen mit der Bauaufsicht und ein sofortiges 
Einreichen des Bauantrages, sobald der Baubeschluss vorliegt. Durch die frühen 
und engen Abstimmungen mit den genehmigenden Stellen ist auch von verkürzten 
Genehmigungszeiträumen auszugehen. 
Somit kann der zeitlichen Optimierung im Rahmenterminplan entsprochen werden.  
Zusätzlich zu den bereits bewilligten Honorarkosten aus dem Planungsbeschluss 
(0353/2018) werden für diese Maßnahme gemäß der „Vertieften Kostenschätzung“ 
Honorarkosten von ca. 0,80 Mio. Euro benötigt. 
 
 
2.4.2.2 Vorgezogene Mittelbereitstellung für die Leistungsphasen 5 und 6 
(Ausführungsplanung und Ausschreibung) für die Abbrucharbeiten und Teile 
der Baugrube 
 
Als weitere Beschleunigungsmaßnahme beabsichtigen die GbR Historische Mitte 
und die Projektsteuerung die Erreichung einer weiteren Planungstiefe durch die 
Vorverlegung der Leistungsphasen 5-6 (Ausführungsplanung und Ausschreibung) 
für die Planung des Abbruches sowie Teile der Baugrube. Auch hier kann eine 
höhere Planungstiefe in Folge der schwierigen und komplexen Verbau- bzw. 
Gründungssituation zur zeitlichen Kompensation des Rahmentermins beitragen, 
wenn bereits unmittelbar nach Vorlage des Baubeschlusses die Ausschreibung der 
Abbruchleistungen und Teile der Baugrube erfolgen kann. 
Zusätzlich zu den bereits bewilligten Honorarkosten aus dem Planungsbeschluss 
(0353/2018) werden für diese Maßnahme gemäß der „Vertieften Kostenschätzung“ 
Honorarkosten von ca. 0,60 Mio. Euro benötigt.

2.5 Baufeldfreimachung und Nachhaltigkeit 
 
2.5.1 Baufeldfreimachung / Umgang mit dem Baumbestand / Fällung einer Platane  
 
Die Themen „Nachhaltigkeit“ und „Klimaschutz“ sind für die GbR Historische Mitte 
von besonderer Bedeutung. Aus diesem Grund wurde für diese Themen eine 
Arbeitsgruppe innerhalb der Bauherrengesellschaft gegründet, die bereits in 2021 
ihre Arbeit aufgenommen hat.  
Eine der ersten Aufgaben war die intensive Auseinandersetzung mit dem 
Baumbestand auf dem zukünftigen Baugrundstück. Eine weitere Aufgabe besteht 
darin, den Themen Nachhaltigkeit und Ökologie im Rahmen des gesamten 
Bauprojektes entsprechende Aufmerksamkeit zu widmen und das bestmögliche 
Ergebnis hinsichtlich des Klimaschutzes zu erzielen. 
 
Auf dem städtischen Baufeld steht im Bereich „Kurt-Hackenberg-Platz/Am Hof“ 
eine Platane. Es wurde zunächst geprüft, ob es Möglichkeiten gibt, den Bestand 
vor Ort zu erhalten. Aufgrund der erforderlichen Verlegung der Fernwärmeleitung 
und der zukünftigen Gebäudeaußengrenzen, auch im Untergeschoss, lässt sich 
leider kein Szenario ableiten, bei dem die Platane am jetzigen Standort erhalten 
werden kann. 
 
In einem weiteren Schritt wurde unter Einbindung eines Gutachters und in 
Abstimmung mit dem Grünflächenamt der Stadt Köln untersucht, ob eine 
Verpflanzung des Baumes Aussicht auf Erfolg haben könnte, unabhängig von den 
dadurch entstehenden Kosten. 
Wurzelsondierungen und Bestandspläne zu den dichten Installationen im 
Bodenbereich ergaben, dass eine Verpflanzung des Baumes zwar grundsätzlich 
möglich wäre. Dies wäre allerdings mit einem hohen Risiko hinsichtlich eines 
erfolgversprechenden Anwachsens sowie zur Erzielung der späteren 
Standsicherheit mit kaum zu realisierenden Abspannungen in dem urbanen Raum 
verbunden.  
Vor diesem Hintergrund werden im Schulterschluss mit der Bezirksvertretung 
Innenstadt und der Verwaltung nunmehr adäquate Ersatzpflanzungen im Bereich 
des Quartiers „Innenstadt“ (z.B. auch im Umfeld des „Kurt-Hackenberg-Platzes“) 
durch die GbR Historische Mitte inhaltlich und wirtschaftlich weiterverfolgt. 
Hierzu sollen zum Ausgleich mindestens zwei Bäume in dem genannten Bereich 
gepflanzt werden. Bei diesen Bäumen handelt es sich nicht um „Setzlinge“ sondern 
um bereits ca. 15 Meter hohe Bäume, damit von Anfang an ein positiver Beitrag 
zum Stadtklima gewährleistet ist. Die Auswahl der Bäume und der Standorte 
erfolgt in enger Abstimmung mit dem Grünflächenamt der Stadt Köln und der 
Bezirksvertretung Innenstadt.

Da die Genehmigung zur Fällung üblicherweise erst im Rahmen des laufenden 
Geschäfts im Baugenehmigungsverfahren erteilt wird, also frühestens nach 
Baubeschluss im 4. Quartal 2022 oder im 1. Quartal 2023, die notwendige 
Verlegung der Fernwärmeleitung jedoch bereits in 2022 erfolgen muss, ist es leider 
erforderlich, dass die Platane bereits in den kommenden Wintermonaten gefällt 
wird.  
Aus diesem Grund wird hinsichtlich der Fällung zur Baufeldfreimachung ein 
Ratsbeschluss benötigt. Eine Beschlussvorlage zur Ersatzpflanzung wird den 
zuständigen Gremien in Abstimmung mit dem Grünflächenamt und 
Bezirksvertretung Innenstadt schnellstmöglich vorgelegt. 
 
2.5.2 Nachhaltigkeit  
 
Die Gesellschafterinnen der GbR Historische Mitte fühlen sich in besonderem 
Maße gesellschaftspolitisch ausgleichenden, sozialen und ökologischen Zielen 
verpflichtet.  
Bei dem Thema „Nachhaltigkeit“ handelt es sich daher um ein zentrales, leitendes 
Prinzip der Bauherrengesellschaft. Das Thema berührt dabei nicht nur die Frage 
der Begrünung, sondern auch das Gebäude an sich sowie eine ganze Reihe 
technischer Aspekte.  
 
Nachhaltiges Bauen ist eine prinzipielle wie praktische Herausforderung. Im Kern 
geht es aus Sicht der GbR Historische Mitte dabei um die möglichst effiziente und 
schonende Nutzung von Ressourcen. Diese Aufgabe stellt sich nicht nur für die 
Baumaßnahme selbst, sondern mit Blick auf den gesamten Lebenszyklus der 
entstehenden Immobilien.  
 
Im Einklang mit den sozial- und umweltpolitischen Interessen, Zielen und 
Überzeugungen der beiden Gesellschafterinnen orientiert sich die GbR Historische 
Mitte an folgender Leitlinie: Wir wollen Gebäude errichten und Immobilien 
entstehen lassen, die nicht nur architektonisch anspruchsvoll sind und den 
funktionellen Anforderungen künftiger Nutzer*innen entsprechen, sondern darüber 
hinaus auch klima- und umweltschonend sind und einen sozialen Mehrwert 
schaffen.  
Aufgabe der bereits gegründeten Arbeitsgruppe innerhalb des Planerteams ist es, 
im Rahmen vorgegebener Zeit- und Kostenbudgets zu prüfen, welche Maßnahmen 
der baulichen Umsetzung von Nachhaltigkeitszielen sinnvoll und machbar sind – 
und gegebenenfalls: welche Alternativen oder Varianten in Frage kommen. Denn 
für den Erfolg von Maßnahmen ist relevant, dass sie bereits in einer frühen 
Planungsphase konzipiert und ausgearbeitet werden.

Schwerpunkte werden dabei beispielhaft die folgenden Themen bilden: 
 
 Möglichkeiten des Einsatzes ökologischer, regenerativer, schadstofffreier 
Baustoffe 
 Möglichkeiten der Flexibilisierung innerer Gebäudestrukturen zur Maximierung 
von Nutzungsmöglichkeiten und Steigerung der Lebensdauer der Gebäude 
 Nutzbarkeit von regenerativen Energien im Gebäudebetrieb (etwa: Photovoltaik) 
 Nachhaltige Konzepte der Wärmeversorgung 
 Soziale Faktoren als bauliche Herausforderungen – Beispiel: Barrierefreiheit 
 
Nachhaltigkeit wird für die kommenden Aufgaben und Arbeiten der GbR 
Historische Mitte von zentraler Bedeutung sein. 
Im Rahmen des Baubeschlusses wird zur Abbildung der Umsetzung dem Thema 
Nachhaltigkeit ein separates Kapitel gewidmet. 
 
 
 
2.6 Kosten und Finanzierung 
 
 
Die Erweiterung der Planungsmittel für die die Stadt Köln betreffenden 
Gebäudeteile um 1,2 Mio. Euro von 5,4 Mio. Euro auf 6.6 Mio. Euro (siehe 
Vorlagen-Nummer 0353/2018 - „Neubau des Kölnischen Stadtmuseums und des 
Studiengebäudes für das Römisch-Germanische Museum im Rahmen des 
Neubaus Historische Mitte“) mit gleichzeitiger Freigabe dieser investiven 
Auszahlungsermächtigung erfolgt im Teilfinanzplan 0408 – Kölnisches 
Stadtmuseum in der Teilplanzeile 08 - Auszahlungen für Baumaßnahmen auf der 
Finanzstelle 4518-0408-0-1002 - Historische Mitte im Haushaltsjahr 2022 
vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2022. 
 
Die vorgezogene anteilige städtische Mittelbereitstellung für die Leistungsphase 4 
(Genehmigungsplanung) in Höhe von 800.000 Euro mit gleichzeitiger Freigabe 
dieser investiven Auszahlungsermächtigung erfolgt im Teilfinanzplan 0408 – 
Kölnisches Stadtmuseum in der Teilplanzeile 08 - Auszahlungen für 
Baumaßnahmen auf der Finanzstelle 4518-0408-0-1002 - Historische Mitte im 
Haushaltsjahr 2022 vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2022.  
 
Die vorgezogene anteilige Mittelbereitstellung für die Leistungsphasen 5 und 6 
(Ausführungsplanung und Ausschreibung) für die Abbrucharbeiten und Teile der 
Baugrube in Höhe von 600.000 Euro und die Freigabe dieser investiven 
Auszahlungsermächtigung erfolgt im Teilfinanzplan 0408 – Kölnisches 
Stadtmuseum in der Teilplanzeile 08 - Auszahlungen für Baumaßnahmen auf der 
Finanzstelle 4518-0408-0-1002 - Historische Mitte im Haushaltsjahr 2022 
vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2022.

Die Mittel für die Freigabe von 80.000 Euro unter Berücksichtigung angemessener 
Ersatzpflanzungen als vorbereitende Maßnahme für die Verlegung der 
Fernwärmeleitung und den Neubau der Historischen Mitte, stehen im 
Teilfinanzplan 0408 – Kölnisches Stadtmuseum in der Teilplanzeile 08 - 
Auszahlungen für Baumaßnahmen auf der Finanzstelle 4518-0408-0-1002 - 
Historische Mitte im Haushaltsjahr 2022 vorbehaltlich des Inkrafttretens der 
Haushaltssatzung 2022 zur Verfügung. 
 
 
 
 
3 Weitere Anlagen 
 
 
 Geschäftsbericht 2020 
 Visualisierungen Historische Mitte Köln (Quelle: Staab Architekten) 
 Platane „Kurt-Hackenberg-Platz / Am Hof“ - Zustandsbericht Enea GmbH, 
Stand 10.09.2021

Anlage 4 - Platane_Zustandsbericht_Enea_10.9 2021

8356 Zeichen

Zustandsbericht  
 
 
Projekt:    Historische Mitte Köln (HMK) 
 
Begutachtung am:  31. August 2021 
 
Betreff:   Platanus × acerifolia, Platane, Ecke Kurt-Hackenberg-                 
Platz Am Hof   
 
Erstellt durch:   Gian-Andri Luisoni, Baumpflegespezialist mit eidg. FA 
 
 
Ausgangslage / Anfrage  
 
Die ortsbildgeprägte Platane in der Stad tmitte v on Köln  befindet sich  im Baufeld des 
Projektes HMK und muss vor Verlegung der F ernwärmetrasse von diesem Standort entfernt 
werden sollte in die nähere Umgebung verpflanzt werden.  Wegen d er ökologischen 
Funktion und Bedeutung für das S tadtklima dieses Baumes sollen alle Va rianten untersucht 
werden, um  die Klimabilanz für diesen innenstädtischen Bereich mindestens zu erhalten, 
idealer Weise zu verbessern.  
 
 
Zurzeit sind noch folgende Punkte ungewiss: 
 
• definitiver Verlauf der Werkleitungen 
 
• Holzfäule im Wurzelbereich - möglicherweise ausgelöst durch den erfolgten 
Werkleitungsbau sowie durch die Erstellung der L-Steine 
 
• flächige Ausdehnung des Wurzelsystems   
 
• neuer Standort des Baumes 
 
 
Die Begehung hat am 31. August 2021 mit folgenden Personen stattgefunden: 
 
- Herr Andreas Hupke, Bezirksbürgermeister Innenstadt 
- Herr Roland Pilot, Garten- und Landschaftsbau Pilot 
- Herr Bernd Portz, Geschäftsführer der GBR Historische Mitte Köln 
- Herr Holger Schmieschek, GBR Historische Mitte Köln 
- Herr Gian-Andri Luisoni, Enea GmbH Rapperswil-Jona

Baumumfeld 
 
Die Platane in der Innenstadt von Köln ist ortsbildprägend. Der Baum steht auf einer durch  
L-Steine erhöhten Rabatte von ca. 16 m2, die Bauscheibe ist offen und es besteht zurzeit 
keine Unterbepflanzung. Im erweiterten Baumumfeld befinden sich zwei Stadtstrassen, ein 
Gehweg so wie ein Gebäude. Die Strassen und der Gehweg sind mässig frequentiert. Im 
Untergrund befinden sich gemäss Werkleitungsplänen diverse Leitungsbauten.  
 
 
 
 
Sondierungen ohne Wurzelvorkommen

Zustand 
 
Die Platane ist v ital und weist zurzeit keine holzzerstörenden Pilze auf. Der B aum wurde 
längere Zeit nicht  mehr gepflegt. Einzelne Kronenteile sind schwer und teilwe ise 
ausbruchgefährdet und müssten  beim Erhalt  zwingend en tlastet werden. Eine visuelle 
Prüfung auf die Standsicherheit zeigt keine Risiken. Sollte der Baum wider Erwarten länger 
als 0,5 Jahre vor Ort erhalten bleiben, muss der Baum ein gehend auf die Standsi cherheit 
untersucht werden. Dies vor allem, weil bei der Wurz elsondierung für die Prüfung der 
Verpflanzung, im 2,5 m vom Stamm entfernten Sondierungsschlitz, keine Wurzeln gefunden 
wurden. Der Sondierungsschlitz an sich beeinflusst die Standfestigkeit nicht. 
 
Verpflanzung der Platane  
 
Bei einer Verpflanzung eines Baumes dieser Grösse sind immer zwei Fragen zu prüfen. Ist 
eine der beiden Fragen mit „nein‘ zu beantworten, wird vom Vorhaben abgeraten. Eine 
Verpflanzung bedeutet immer einen Verl ust von W urzelmasse. Grossbäume reagieren 
darauf grundsätzlich sehr empfindlich, Platanen haben zwar eine höhere Überlebenschance, 
aber die zu erwarte nden Wurzelka ppungen, insbe sondere im Baumscheibenbereich 
senkrecht gegen unt en, lassen sich trotz Sondierung nicht im Voraus erkennen. Die erste 
Sondierung, welche kaum ein Wurzelvorkommen in der Fl ächenausdehnung aufweisen, 
stimmen uns für eine Verpflanzung positiv. Es ist aber trotzdem davon auszugehen, dass 
grössere Wurzelkappungen vorgenommen w erden müssen , um die Platane anheben und 
transportieren zu können. 
 
 
Frage 1 / Technik: 
 
Ist die Verpflanzung technisch möglich ? Kann der Baum angehoben und weg transportiert 
werden? Ist der für die Technik notwendige Zugang an diesem Standort möglich? Für die 
Verpflanzung, bzw. für eine Verschiebung  braucht es einen grossen Korridor, welcher  
ausgehoben werden muss. Ist dafür genügend Platz vorhanden? 
 
Die folgenden Gründe können zu Schwierigkeiten führen: 
 
Die Verpflanzung ist technisch ausführbar. Es müssen jedoch noch weiter e Abklärungen im 
Werkleitungsbau getroffen werden. Sollte es  unter der Platane Werkleitungen oder andere 
Bauteile haben,  die nicht bes chädigt werden dürfen , ist eine Verpflanzung nicht möglich.  
Ausserdem muss auf einen vorgesehen Ballendurchmesser inkl. Tiefe ebenfalls eine Grube 
gegraben werden, a nsonsten ist der Arbeitsraum für eine Verpflanzung nicht gegeben. In 
diesem Bereich dürfen ebenfalls weder Werkleitungen noch Bauteile vorhanden sein.  
 
Die Idee wäre, die Platane in einen der umliegenden Strassenzüge zu verpflanzen und an 
einer Baumreihe anzuschliessen. Diese kurze Abklärung vor Ort hat ergeben, dass die 
Baumgrube für d ie Grösse des Wurzel ballens vermutlich möglich wäre. D ie Schwi erigkeit 
stellt die Ve rankerung des Baumes nach der Verpflanzung dar. Die Verankerung würde 
rundherum den Betrieb aller Gehwege und Strassen über einen Zeitraum von 5  - 10 Jahren 
massiv beeinträchtigen. Eine Verpflanzung in einen anderen Stadtteil von Köln ist technisch 
und baumbiologisch nicht möglich.

Frage 2 / Vitalität: 
 
Hat der Baum die Möglichkeit wieder anzuwachsen? Kann er so die Verpflanzung schadlos 
überstehen und sich in den nächsten 10 Jahren positiv entwickeln? 
 
 
Dies ist aus den folgenden Gründen schwierig: 
 
• Nach den ersten Sondierungsarbeiten konnte festgestellt werden, dass das 
Wurzelsystem sicherlich deutlich kleiner ist als angenommen.  Das ist für eine 
Verpflanzung wünschenswert. Die Vermutung liegt aber nahe, dass bei vergangenen 
Leitungsbauten Wurzeln abgerissen oder im besten Fall abg eschnitten wurden. 
Wenn bei Wur zeln über 5 cm Kernholz freigelegt  wurde, kann sich kein richtiger 
Wundverschluss bilden und holzzerstörende Pilze haben freien Eintritt.  Solche Pilze 
können den verpflanzten Baum über mehrere Jahre h inweg zum Absterben bringen 
oder zur erheblichen Beeinträchtigung der Standsicherheit führen.  
 
• Es besteht aber auch die Möglichkeit , dass durch die regelmässigen Bauarbeiten die 
Kappungen der Wurzeln immer sehr klein  blieben und der Baum j eweils ei nen 
Wurzelschnitt erhalten hat. In diesem Falle wäre das für eine Verpflanzung eine gute 
Voraussetzung. Wenn der Ballen tatsächlich auf einer kleinen Fläche  viele 
Feinwurzeln zeigt, könnte die Platane mit Nährstoffen und Wasser adäquat versorgt 
werden. Feinwurzeln sind für die Aufnahme von Wasser und Nährstoffen zuständig. 
 
• Neben Feinwurzel besitzt der Baum auch Starkwurzeln, welche für die Standfestigkeit 
und den Transport von Wasser und Nährstoffen verantwortlic h sind. Werden solche 
Wurzeln mit einem Durchmesser von mehr als 5  cm durchtrennt, wird Kernholz 
freigelegt. Das Kernholz besteht aus inaktiv en Zellen und kann keinen Wundver-
schluss bilden. Somit bleiben die verletzten Zellen  offen und holzzerstörende Pilze 
haben freien Eintritt. Solche Pilze können den verpflanzten Baum über mehrere Jahre 
hinweg zum Absterben bringen oder zur erheblichen Beeinträchtigung der 
Standsicherheit führen. 
 
Fazit 
 
Die Beteiligten dieses Termins sind übereingekommen, primär die Variante einer Fällung 
der Platane mit  Pflanzung 
von zwei  neuen Bäumen in angemessener Größe weiter zu verfolgen. Das wäre an dem 
vorgesehen Standort, unter 
Berücksichtigung einiger fachlichen Punkte, gut umsetzbar. Damit könnten alle ökologische
n und auch ökonomischen Belange erfüllt und das Anwachsrisiko einer Verpflanzung 
ausgeschlossen werden.  
Gleichwohl soll die Möglichkeit einer Verpflanzung der Platane weiter untersucht werden. 
Insbesondere soll der Wurzelraum so weit wie möglich sondiert werden, um Erkenntnisse 
zum Zustand und zu Verpflanzmöglichkeiten zu sammeln.

Weiteres Vorgehen: 
 
Die G BR prüft den Werkleitungsbau an den Standorten der beid en Platanen . Ebenfalls 
werden sie einen finalen Termin im Oktober 2021 mit Vertretern der Fa chämter und Politik 
zur Entscheidungsfindung anstreben.  
 
Herr Pi lot prüft die  Verfügbarkeit von Platanen in angemessener Grösse, die geschätzten 
Grobkosten belaufen sich auf ca. 80`000 Euro. Er wird ebenfalls die Sondierungsgräben vor 
dem nächsten Treffen erstellen und dokumentieren.  
 
 
 
Bei dem angestrebten Termin soll final geklärt werden, welche Variante  aus ökologischen, 
wirtschaftlichen und politischen Gründen vertretbar ist.  
Gerne steht die Firma Enea GmbH für die fachliche Begleitung der Pflanzungen und für die 
Baumauswahl zur Verfügung.

Anlage 2 - Geschäftsbericht 2020

59427 Zeichen

GESCHÄFTSBERICHT 2020
GbR Historische Mitte

GESCHÄFTSBERICHT 2020
GbR Historische Mitte

GESCHÄFTSBERICHT 2020
Die Historische Mitte auf den Weg bringen.
Klare Strukturen, klare Prozesse,
ein überzeugendes Ergebnis.

5
GESCHÄFTSBERICHT 2020
INHAL TSVERZEICHNIS
06 BRIEF DER GESCHÄFTSFÜHRUNG
07  BERICHT DES LENKUNGSKREISES 
08 LAGEBERICHT
09 Grundlagen der Gesellschaft
  Geschäftsmodell, Ziele und Strategien
  Steuerungssystem
  Zweigniederlassungsbericht
  Forschung und Entwicklung
10 Wirtschaftsbericht
  Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen
  Geschäftsverlauf 
  Vermögens-, Finanz- und Ertragslage 
  Nicht finanzielle Leistungsindikatoren 
16 Prognosebericht 
17 Chancen- und Risikobericht
20 JAHRESABSCHLUSS ZUM 31.12.2020
21 Bilanz
23 Gewinn- und Verlustrechnung
24 Anhang
28 ORGANE
29 ERGEBNISVERWENDUNGSVORSCHLAG
30 BESTÄTIGUNGSVERMERK DES ABSCHLUSSPRÜFERS
35 KONTAKT / IMPRESSUM

6
GESCHÄFTSBERICHT 2020
BRIEF DER GESCHÄFTSFÜHRUNG
Liebe Leserinnen und Leser,
mitten in Köln soll etwas Neues entstehen. Und 
wenn man so will: um Altes zu bewahren, um es 
erlebnisreicher und attraktiver zu machen. Es geht 
um das, was Köln zu etwas ganz Besonderem ge-
macht hat. Und macht. Es geht um das kulturelle 
Selbstverständnis, um die Geschichte und die Tra-
ditionen unserer Stadt.
Geplant ist ein Stadtentwicklungsprojekt unmit-
telbar zu Füßen des Doms. Hier, im Herzen der 
Stadt, soll ein völlig neuer Gebäudekomplex ent-
stehen. Er umfasst den Neubau des Kölnischen 
Stadtmuseums, eines Studiengebäudes für das 
Römisch-Germanische Museum und eines kirch-
lichen Kurienhauses (samt Archiv) – auf insgesamt 
16.000 Quadratmetern Grundfläche. Die ganze 
Einzigartigkeit des historischen Kölns wird hier im 
Verbund für die Bürger und Bürgerinnen zugäng-
lich sein.
Auch baulich wird diese „Neue Historische Mit-
te“ über hohe Erlebnisqualitäten verfügen. Sie 
wird dem Roncalliplatz ein neues, attraktives Ge-
sicht verleihen, das zum Verweilen geradezu ein-
lädt. Sie wird die römische Hafenstraße aus ihrem 
Schattendasein befreien und einen Weg zur Via 
Culturalis aufstoßen, der zentralen „Kulturachse“ 
in Köln, die auf einer Strecke von 800 Metern 
den Dom mit St. Maria im Kapitol verbindet und 
zur Besichtigung zahlreicher Bauwerke aus 2.000 
Jahren Stadtgeschichte reizt. Hier entsteht ein 
Kulturmagnet, der das Stadtzentrum insgesamt 
für Besucher und Besucherinnen aufwerten wird.
Projekte von dieser Größenordnung wollen gut ge-
plant sein. Schon 2014 ist daher im Rahmen einer 
städtebaulichen Planungswerkstatt zur Entwick -
lung der südlichen Domumgebung ein erstes Kon-
zept entstanden. Substanzmängel, Sanierungs -
bedarfe, räumliche Einschränkungen und massive 
Attraktivitätsdefizite haben schließlich dazu ge-
führt, den umfassenden Neubau ganzer Gebäu-
dekomplexe rund ums Römisch-Germanische 
Museum ins Auge zu fassen und im Rahmen eines 
Planungswett  bewerbs 
auszuschreiben, den 
2016 das Büro Staab 
Architekten für sich 
entscheiden konnte.
Die Stadt Köln steht dabei nicht allein. Eine um-
fassende Neugestaltung ist auch aus Sicht der 
Hohen Domkirche angezeigt gewesen, zumal ers-
te Nutzwertanalysen ergeben haben, dass sie im 
Vergleich zur Sanierung und Modernisierung ein-
zelner Gebäude günstiger ausfallen würde. Zudem 
ist der Neubau deutlich schneller zu leisten, er löst 
Flächenprobleme, führt in Sachen Gebäudequa-
litäten zu modernen technischen Standards und 
erhöht sichtbar die Attraktivität insgesamt. Beide 
Seiten haben deshalb eine bisher einmalige Pro-
jektpartnerschaft vereinbart. Und ziehen seither 
an einem Strang. 
Der finale Baubeschluss steht zwar noch aus. 
Stadt und Kirche haben aber mit der Gründung 
einer GbR „Historische Mitte“ im April 2020 be-
reits die Grundlagen für eine Konkretisierung des 
Bauprojekts gelegt. Dies war eine logische Folge 
der Projektpartnerschaft, denn für eine geregelte 
Leitung des Projekts bedarf es funktionierender 
Strukturen und Prozesse.
Im Juli 2020 hat die Gesellschaft GbR „Histori-
sche Mitte“ ihre Arbeit aufgenommen. Der hier 
vorliegende Geschäftsbericht legt Rechenschaft 
über die Arbeit und die Herausforderungen des 
Unternehmens in seinen ersten Monaten ab. Und: 
er erlaubt einen Blick in die nahe Zukunft. 
Ihr
 
Bernd Portz
Geschäftsführer

7
GESCHÄFTSBERICHT 2020
BERICHT DES LENKUNGSKREISES
Das zurückliegende Geschäftsjahr 2020 war ein 
Jahr des kontinuierlichen, gezielten Aufbaus. Zu-
nächst musste die Bauherrenaufgabe auch formal 
auf die neu gegründete GbR Historische Mitte 
überführt werden. In der Folge ging es sodann da-
rum, den Fortgang eines koordinierten Planungs -
prozesses sicherzustellen. 
Parallel dazu bestand naturgemäß die Notwen-
digkeit, geeignetes Personal für die Gesellschaft 
zu gewinnen, um die Bauherrentätigkeit adäquat 
übernehmen zu können. Ein Unterfangen, das sich 
in Zeiten hoher Beschäftigungsquoten im bau-
wirtschaftlichen Umfeld schwierig darstellte - und 
nach wie vor schwierig ist.
Der Lenkungskreis hat die Geschäftsführung der 
GbR im Geschäftsjahr 2020 (Rumpfgeschäfts -
jahr vom 01.07. bis 31.12.2020) regelmäßig über-
wacht und beratend begleitet. Grundlage hierfür 
waren die ausführlichen Berichte des Geschäfts -
führers, welche regelmäßig, sowohl in schriftlicher 
als auch mündlicher Form, erstattet wurden. So 
war der Lenkungskreis stets über die Maßnahmen 
und Ziele der Geschäftspolitik, die Planungen des 
Unternehmens, seine Lage und den Gang der Ge-
schäfte informiert. Speziell der Vorsitzende und 
der stellvertretende Vorsitzende des Lenkungs -
kreises standen darüber hinaus in einem kontinu-
ierlichen Austausch mit der Geschäftsführung der 
GbR.
Die in den Berichten des Geschäftsführers ge-
schilderte wirtschaftliche Lage der Gesellschaft 
und ihre Perspektiven waren Gegenstand aus -
gesprochen sorgfältiger Erörterungen. Wenn 
für Entscheidungen oder Maßnahmen der Ge-
schäftsführung auf-
grund gesetzlicher 
Bestimmungen oder 
auf Basis des Gesell-
schaftsvertrags eine 
Zustimmung erforder -
lich war, haben die Mitglieder des Lenkungskreises 
die Beschlussvorlagen aufgrund von schriftlichen 
Informationen gründlich geprüft und verabschie-
det – dies entweder im Rahmen ihrer Sitzungen 
oder im Rahmen von Umlaufbeschlüssen.
Der Jahresabschluss und der Lagebericht sind von 
der Müller, Cremer und Partner mbB geprüft und 
mit dem uneingeschränkten Bestätigungsver -
merk versehen worden. Jahresabschluss und La-
gebericht haben dem Lenkungskreis vorgelegen. 
Einwände bestehen nicht. Dies gilt auch für den 
Prüfungsbericht.
Eine intensive Beratung im Lenkungskreis über die 
Ergebnisverwendung ist entbehrlich, da die Ge-
sellschaft keine Gewinnerzielungsabsicht verfolgt. 
Der Lenkungskreis bedankt sich bei der Ge-
schäftsführung und bei sämtlichen Mitarbeiterin-
nen und Mitarbeitern für die sehr guten Leistun-
gen und ihren besonderen persönlichen Einsatz im 
abgelaufenen Geschäftsjahr.
Köln, 29. Juni 2021
Der Lenkungskreis
 
Markus Greitemann
Vorsitzender

LAGEBERICHT
Das übergeordnete Ziel von Anfang an: 
Konzentration auf Schwerpunktaufgaben der 
Projektplanung und -steuerung.

9
GESCHÄFTSBERICHT 2020
LAGEBERICHT
Grundlagen der Gesellschaft
Geschäftsmodell, Ziele und Strategien
Die GbR Historische Mitte, Sitz Köln, wurde per 
Gesellschaftsvertrag am 06.04.2020 als Ge-
meinschaftsunternehmen der Stadt Köln und der 
Hohen Domkirche gegründet. Die Kontrolle des 
Unternehmens liegt paritätisch in den Händen der 
beiden Gesellschafter. Sie halten das Eigentum an 
den entstehenden Neubauten und tragen die an-
fallenden Kosten, deren Verteilungsschlüssel sich 
nach dem Nutzungsverhältnis der Gebäude rich-
tet. 
Die GbR fungiert als Bauherrengesellschaft, de-
ren Ziel in der Errichtung eines Neubaukomplexes 
an der Südseite des Roncalliplatzes in Köln, auf 
Grundstücken, die sich im Eigentum der Stadt 
bzw. der Hohen Domkirche befinden, besteht. 
Die GbR übernimmt demnach die Leitung und 
Steuerung des Neubauprojekts „Historische Mit-
te“ – von der detaillierten Entwurfsplanung zur 
Vorbereitung des finalen Baubeschlusses bis hin 
zur späteren schlüsselfertigen Errichtung der Ge-
bäude. Sie selbst erwirbt kein Eigentum an den 
entstehenden Immobilien und verfolgt kein er -
werbswirtschaftliches Gewinnstreben.
Als strategische Zielgröße des Unternehmens de-
finieren wir die Errichtung von Gebäuden, die in 
Qualität und Funktionalität den Bedürfnissen der 
zukünftigen Nutzer möglichst optimal entspre-
chen, die sich von ihrer Architektur harmonisch in 
das kulturhistorische Umfeld einfügen und die den 
Interessen der Gesellschafter, der Nutzer und der 
Kölner Bürgerschaft, in sozialer, ökologischer und 
ökonomischer Hinsicht bestmöglich entsprechen.
Steuerungssystem
Als finanzieller Indikator dient der GbR die Jah-
resgesamtleistung. Diese wird im Rahmen einer 
kurz- und mittelfristigen Wirtschaftsplanung, die 
von der Gesellschafterversammlung verabschie-
det wird, ex ante prognostiziert. Die Plandaten 
werden unterjährig in regelmäßigen Abständen 
kontrolliert. Potenzielle Abweichungen werden auf 
ihre Ursache hin analysiert und wenn notwendig 
an die Aufsichtsorgane der Gesellschaft berichtet 
(vgl. hierzu auch entsprechende Darstellungen im 
Abschnitt Ertragslage). 
Die verschiedenen Elemente des internen Kon-
trollsystems der GbR umfassen das operative 
Steuerungs- und Kontrollsystem, das Risikoma-
nagementsystem, das rechnungslegungsbezo-
gene interne Kontrollsystem im engeren Sinne, 
das Compliance-Managementsystem sowie die 
externe Revisionskontrolle durch die aufsichts -
führenden Gremien (Lenkungskreis, Gesellschaf-
terversammlung) und die Externalisierung des 
Rechnungswesens.
Um die Qualität der internen Prozessabläufe zu 
gewährleisten, sind diese Abläufe in einem Or -
ganisationshandbuch detailliert niedergelegt und 
Handlungs- und Entscheidungsspielräume für die 
Mitarbeitenden geregelt worden.
Damit unternehmens- und geschäftsmodellbe-
zogene Risiken frühzeitig erkannt und gesteuert 
werden können, hat die GbR Historische Mitte in 
Zusammenarbeit mit dem beauftragten Projekt-
steuerer ein Risikomanagementsystem entwickelt, 
das als Teil des Controllings fest verankert worden 
ist. Weiterführende Informationen finden sich in-
nerhalb des Risikoberichts. 
Die Korruptionsbekämpfung ist bereits in den Ar-
beitsverträgen sämtlicher Mitarbeitenden veran-
kert. Die Einhaltung sämtlicher vorbeschriebener 
Regelungen wird durch ein (erweitertes) Vier-Au-
gen-Prinzip überwacht. 
Zweigniederlassungsbericht
Die GbR unterhält keine Zweigniederlassungen.
Forschung und Entwicklung 
Auf der Basis des Geschäftszwecks entfaltet die 
Gesellschaft keine forschungs- und/oder entwick-
lungsbezogenen Aktivitäten.

10
GESCHÄFTSBERICHT 2020
LAGEBERICHT
Wirtschaftsbericht
Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene 
Rahmenbedingungen
Im Rückblick hat die konjunkturelle Erholung im 
zweiten Halbjahr 2020 deutlich an Schwung ver -
loren. Ursachen waren die zweite Welle der Coro-
na-Pandemie sowie die daraufhin erfolgten Maß-
nahmen zu ihrer Eindämmung.
Das statistische Bundesamt weist für das vierte 
Quartal 2020 ein Wirtschaftswachstum von etwa 
0,3 Prozent aus. Damit ist es höher ausgefallen, 
als vielerorts erwartet wurde. Gleichwohl ist der 
dämpfende Effekt der politischen Schließungs -
maßnahmen erkennbar, denn noch im dritten 
Quartal 2020 hatte das Wachstum 8,5 Prozent 
betragen.
Vom konjunkturellen Abschwung betroffen war 
erwartungsgemäß vor allem der private Konsum, 
welcher besonders stark auf soziale Interaktion 
angewiesen ist. Gerade im Dienstleistungsbereich 
gibt es auch weiterhin Einschränkungen. Dies 
prägt somit auch die wirtschaftliche Entwicklung 
im ersten Quartal 2021.
Im Gegensatz dazu zeigt sich der deutsche Au-
ßenhandel und die mit diesem eng verbundene 
Industriekonjunktur weitgehend robust. Trotz der 
vielen Belastungen im Dienstleistungsbereich prä-
sentiert sich der Arbeitsmarkt daher stabil: Die 
Erwerbstätigkeit nahm zuletzt wieder leicht zu, 
während die Kurzarbeit nahezu unverändert blieb.
Im Gesamtjahr 2020 ist die Wirtschaftsleistung 
pandemiebedingt um 5,0 Prozent zurückgegan-
gen. Die Industrieproduktion konnte im Dezember 
trotz der verschärften Lockdown-Maßnahmen 
weiter gesteigert werden. Lediglich im Baugewer -
be kam es zu einem Rückgang. Und dennoch: die 
deutsche Baubranche hat im Corona-Jahr 2020 
einen Umsatzrekord erzielt. Die Erlöse wuchsen 
um 6,6 Prozent auf den neuen Höchststand von 
98,3 Milliarden Euro, wie das Statistische Bundes-
amt mitteilte. Die Daten basieren auf einer Um-
frage von 9.100 Betrieben im Bauhauptgewerbe 
mit jeweils mindestens 20 Beschäftigten. Werden 
auch kleinere Unternehmen hinzugerechnet, dann 
legte der Umsatz um 5,9 Prozent auf 143 Milliar -
den Euro zu.
Zum Rekordjahr beigetragen hat auch die im Kampf 
gegen die Corona-Krise befristet erlassene Mehr-
wertsteuersenkung im zweiten Halbjahr. Ihr Aus -
laufen führte zu Mitnahmeeffekten im Dezember-
monat und einem ordentlichen Umsatzsprung. Für 
2021 ist eher mit Stagnation zu rechnen.
Die GbR war von den gesellschaftlichen und ge-
samtwirtschaftlichen Geschehnissen des Jahres 
2020 nur bedingt betroffen. Allerdings hat die 
der Pandemie zum Trotz hohe Auslastung der 
Baubranche am Arbeitsmarkt zu einem Nach-
frageüberhang nach qualifiziertem baufachlichem 
Personal geführt. Darüber hinaus hat die hohe 
Nachfrage nach bauspezifischen Dienstleistun-
gen dazu geführt, dass eine Leistung im Bereich 
der vorbereitenden Maßnahmen zur Erschließung 
des Baufeldes (Probebohrungen) zunächst nicht 
beauftragt werden konnte, da entsprechende An-
gebote ausblieben.
Die genannten Umstände haben im abgelaufenen 
Geschäftsjahr insgesamt jedoch nicht zu nachhal-
tig negativen Implikationen geführt.
*Die Beschreibung der wirtschaftlichen und bran-
chenbezogenen Rahmenbedingungen basiert auf 
Angaben des Bundesministeriums für Wirtschaft 
und Energie
(BMWi: Wirtschaftliche Lage in Deutschland im 
Januar 2021, Pressemitteilung vom 14.01.2021,  
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/ 
Pressemitteilungen/Wirtschaftliche-Lage/2021/ 
20210114-die-wirtschaftliche-lage-in- 
deutschland-im-januar-2021.html).

11
GESCHÄFTSBERICHT 2020
LAGEBERICHT
Wirtschaftsbericht 
Geschäftsverlauf
Startschuss für die Aufnahme des Betriebs der 
neuen GbR Historischen Mitte war de facto die 
Einstellung des Geschäftsführers, Bernd Portz. 
Dieser hat seine Arbeit am 01.07.2020 aufge-
nommen. Ein Zeitpunkt, der gleichzeitig den Be-
ginn des Rumpfgeschäftsjahrs 2020 kennzeich-
net.
Dieses war naturgemäß geprägt von Maßnahmen 
zur Aufnahme und Gewährleistung eines struktu-
rierten Geschäftsbetriebs – vor allem in personel-
ler, betriebswirtschaftlicher und organisatorischer 
Hinsicht. Das übergeordnete und maßgebliche 
Ziel lautete dabei von Anfang an: Konzentration 
auf die Schwerpunktaufgaben der Projektplanung 
und -steuerung. Strukturen, die dafür erforderlich 
waren, konnten in Zusammenarbeit mit dem er -
fahrenen Projektsteuerer BMP Baumanagement 
GmbH aufgebaut werden. Dieser war dazu von 
beiden Gesellschafterinnen bereits vorab beauf-
tragt worden. 
Daneben war die dringlichste Aufgabe der Auf-
bau von relevanten Personalkapazitäten in der 
GbR selbst – insbesondere in den Bereichen 
Wirtschaft, Finanzen, Einkauf und Projektleitung. 
Aufgrund der angespannten Arbeitsmarktlage in-
nerhalb der Baubranche, die ein Engagement von 
hinreichend qualifizierten Architekten und Inge-
nieuren nicht zuließ, konnte für die Aufgaben der 
Bauherrenvertretung nicht sofort die erforderli-
che Anzahl eigener Mitarbeiter und Mitarbeiterin-
nen gewonnen werden.
Die GbR hat deshalb stattdessen in Teilen externe 
Dienstleistungen eingekauft – insbesondere für 
die Bereiche Bauwerk und Baukonstruktion sowie 
Bauwerk und technische Anlagen. Auf diese Wei-
se konnte eine Fortführung der Planungsaufgaben 
sichergestellt und Zeitverluste weitgehend ver -
mieden werden. 
Während die Gesellschaft inzwischen auf einem 
soliden organisatorischen Fundament steht und 
mit der Bewältigung ihrer diesbezüglichen Aufga-
ben im Plan liegt, stellt sich der mit Start der GbR 
und der Übernahme des Projekts bereits beste-
hende Rahmenterminplan mit Blick auf den fakti-
schen Planungsstand als ambitioniert heraus – mit 
der Folge absehbarer Terminrisiken.
  
Auch wenn diese in Teilbereichen durch die paral-
lele Bearbeitung der Bauleistungsphasen eins und 
zwei, der Grundlagenermittlung und Vorplanung 
(gem. Honorarordnung für Architekten- und In-
genieurleistungen) aufgefangen werden konnten, 
ist die Einhaltung des ursprünglich fixierten Ter -
minplans aufgrund von existierenden planerischen 
Risikopositionen gefährdet.

12
GESCHÄFTSBERICHT 2020
LAGEBERICHT
Wirtschaftsbericht 
Vermögens,- Finanz- und Ertragslage
Ertragslage
Die GbR Historische Mitte fungiert als Bauherrin 
der im Domumfeld entstehenden Gebäude und 
schließt im eigenem Namen Verträge mit exter -
nen Dritten, unter anderem den am Bau bzw. an 
der Bauplanung beteiligten Unternehmen ab. Da-
mit ist die GbR handelsrechtlich und zivilrechtlich 
als Außengesellschaft einzustufen, die unterneh-
merisch tätig wird. Gleichwohl verfolgt die GbR 
entsprechend den Bestimmungen des Gesell-
schaftsvertrags keine Gewinnerzielungsabsicht. 
Sie unterhält demnach keinen Gewerbebetrieb.
Zur Finanzierung der GbR leisten die Gesell-
schafter nach Rechnungsstellung Finanzierungs -
beiträge an die Gesellschaft, die den jeweiligen 
Kapitalbedarf decken. Dieser wurde im Rahmen 
einer mittelfristigen Wirtschaftsplanung im Voraus 
ermittelt, wird kontinuierlich überprüft und sofern 
notwendig angepasst. Erhaltene Beiträge werden 
als Anzahlung verbucht und vom Rechnungsbe-
trag, der für sämtliche Leistungen, die in Verbin-
dung mit der Errichtung der entstehenden Ge-
bäude anfallen, in der Schlussrechnung abgesetzt.
Aufgrund dieser Tatsache weist die Gesellschaft 
innerhalb der Gewinn- und Verlustrechnung 
(GuV), bis zur endgültigen Abrechnung der über 
die gesamte Bauzeit hinweg insgesamt entstande-
nen Kosten, keine Umsatzerlöse aus. Stattdessen 
werden die erhaltenen Zahlungen der Bauherren 
als Passivposten unter der Position „erhaltene 
Anzahlungen“ erfasst und ausgewiesen. Die er -
brachten Leistungen werden innerhalb der Bilanz 
als „unfertige Leistungen“ unter den Vorräten ver-
bucht und in der GuV die Jahresleistung als „Er -
höhung des Bestands an fertigen und unfertigen 
Erzeugnissen“ ausgewiesen. Als wesentliche Auf-
wandspositionen lassen sich die „Aufwendungen 
für bezogene Leistungen“ sowie die Position „ver-
schiedene betriebliche Kosten“ identifizieren.
Unter den Aufwendungen für bezogene Leistun-
gen subsumieren sich hauptsächlich bauherren-
äquivalente Dienstleistungen, die innerhalb des 
Rumpfgeschäftsjahres extern eingekauft werden 
mussten, um den zunächst fehlenden Personal-
stamm auszugleichen und um den Planungsfort-
schritt zu gewährleisten. 
Die GuV Position „verschiedene betriebliche Kos-
ten“ umfasst insbesondere Rechts- und Bera-
tungskosten. Diese Beratungskosten entstanden 
im Rahmen des Aufbaus der betriebswirtschaft-
lichen und juristischen Infrastruktur der Gesell-
schaft sowie in Zusammenhang mit der Durchfüh-
rung von Ausschreibungsverfahren, zu denen die 
GbR in ihrer Rolle als öffentlicher Auftraggeber 
verpflichtet ist.
 
Ein Gewinn oder Verlust entsteht den vorange-
gangenen Ausführungen folgend nicht. Die GbR 
weist ein neutrales Jahresergebnis aus.

13
GESCHÄFTSBERICHT 2020
LAGEBERICHT
Wirtschaftsbericht 
Vermögens,- Finanz- und Ertragslage
Finanzlage
Die Finanzlage des Unternehmens ist ausgegli-
chen und als adäquat zu bezeichnen. Aufgrund 
der Organisationsstruktur der GbR, der kapital-
bedarfsdeckenden Finanzierungsbeiträge der Ge-
sellschafter, ist das Unternehmen dazu in der Lage, 
seinen finanziellen Verpflichtungen stets fristge-
recht nachzukommen. Um auch unvorhergesehe-
ne kurzfristige Zahlungsverpflichtungen bedienen 
zu können, haben die Gesellschafter die GbR mit 
einer initialen Gesellschaftereinlage in Höhe von 
insgesamt 500.000 Euro ausgestattet. Diese 
Einlage besteht in gleicher Höhe fort.
Vermögenslage
Da die GbR entsprechend der Bestimmungen des 
Gesellschaftervertrags kein Eigentum an den ent-
stehenden Gebäuden erwirbt und da diese bei den 
Gesellschaftern selbst bilanziert werden, setzt sich 
das Anlagevermögen im Berichtsjahr lediglich aus 
der initial erworbenen Betriebs- und Geschäfts -
ausstattung sowie aus den immateriellen Vermö-
gensgegenständen wie z.B. Unternehmenslogo 
und -webseite zusammen. 
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der 
dem Anlagevermögen zugehörigen Vermögens -
werte werden im Anhang erläutert. 
Das Eigenkapital beläuft sich aufgrund der getä-
tigten Gesellschaftereinlage auf 500.000 Euro. 
Darlehensverbindlichkeiten gegenüber Kreditins -
tituten existieren nicht. 
Insgesamt verfügt die GbR Historische Mitte über 
eine solide Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

14
GESCHÄFTSBERICHT 2020
LAGEBERICHT
Wirtschaftsbericht
Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren
 
Nachhaltigkeit 
Die Gesellschafterfunktion der Stadt Köln und der 
Hohen Domkirche hat für die konkrete Arbeit der 
GbR Historische Mitte eine grundsätzliche und 
richtungsweisende Bedeutung. Sie fühlt sich in 
besonderem Maße gesellschaftspolitisch ausglei-
chenden, sozialen und ökologischen Zielen ver -
pflichtet.
Rund um das Neubauvorhaben ist damit vor allem 
das Thema „Nachhaltigkeit“ berührt – auch und 
gerade in technischer Hinsicht. Es handelt sich um 
ein zentrales, leitendes Prinzip unserer Verantwor-
tung als Bauherr. 
Nachhaltiges Bauen ist eine so prinzipielle wie 
praktische Herausforderung. Im Kern geht es aus 
Sicht der GbR Historische Mitte dabei um die 
möglichst effiziente und schonende Nutzung von 
Ressourcen. Diese Aufgabe stellt sich nicht nur 
für die Baumaßnahme selbst, sondern mit Blick 
auf den gesamten Lebenszyklus der entstehenden 
Immobilien. 
Im Einklang mit den sozial- und umweltpolitischen 
Interessen, Zielen und Überzeugungen der beiden 
Gesellschafterinnen orientiert sich die GbR an 
folgender Leitlinie: Wir wollen Gebäude errichten 
und Immobilien entstehen lassen, die nicht nur 
architektonisch anspruchsvoll sind und den funk -
tionellen Anforderungen künftiger Nutzer ent-
sprechen, sondern darüber hinaus auch klima- und 
umweltschonend sind und einen sozialen Mehr -
wert schaffen. 
Um dieses Ziel zu erreichen, ist für das Geschäfts-
jahr 2021 eine Arbeitsgruppe eingerichtet worden. 
Ihre Aufgabe ist es, im Rahmen vorgegebener 
Zeit- und Kostenbudgets zu prüfen, welche Maß-
nahmen der baulichen Umsetzung von Nachhal-
tigkeitszielen sinnvoll und machbar sind – und ge-
gebenenfalls: welche Alternativen oder Varianten 
in Frage kommen. Denn für den Erfolg von Maß-
nahmen ist relevant, dass sie bereits in einer frü-
hen Planungsphase konzipiert und ausgearbeitet 
werden.
Schwerpunkte werden dabei beispielhaft die fol-
genden Themen bilden:
• Möglichkeiten des Einsatzes ökologischer, rege-
nerativer, schadstofffreier Baustoffe,
• Möglichkeiten der Flexibilisierung innerer Ge-
bäudestrukturen zur Maximierung von Nut-
zungsmöglichkeiten und Steigerung der Lebens-
dauer der Gebäude,
• Nutzbarkeit von regenerativen Energien im Ge-
bäudebetrieb (etwa: Photovoltaik),
• Nachhaltige Konzepte der Wärmeversorgung,
• Soziale Faktoren als bauliche Herausforderungen 
– Beispiel: Barrierefreiheit.
Nachhaltigkeit wird für die kommenden Aufgaben 
und Arbeiten der GbR Historische Mitte von zen-
traler Bedeutung sein.

15
GESCHÄFTSBERICHT 2020
LAGEBERICHT
Wirtschaftsbericht
Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren
 
Kommunikation
Die Historische Mitte Köln ist ein städtebauliches 
Projekt von enormer Bedeutung. Dies gilt schon 
für das Projekt selbst; zugleich handelt es sich in-
des nur um den einen Baustein einer umfassenden 
Neugestaltung des Kölner Zentrums entlang der 
Via Culturalis. 
Die öffentliche Aufmerksamkeit für Projekte die-
ser Größenordnung ist naturgemäß beachtlich 
und sie nimmt mit dem allgemeinen Planungs -
fortschritt sowie dem Beginn der Bautätigkeit zu. 
Die GbR geht deshalb davon aus, dass die Art und 
Weise der öffentlichen Wahrnehmung einen er -
heblichen Einfluss auf die planmäßige Umsetzung 
des Projektes nehmen wird. Nicht selten werden 
öffentliche Bauvorhaben von der Bürgerschaft aus 
Konfliktperspektiven wahrgenommen. 
Die Ursachen hierfür können vielfältig sein. Bau-
projekte, die in der jüngeren Vergangenheit bun-
desweit Aufmerksamkeit erregt haben – wie etwa 
die Hamburger Elbphilharmonie oder der Berliner 
Flughafen – zeigen allerdings, dass es dabei vor al-
lem um die entstehenden Baukosten geht. 
Die durch die Corona-Pandemie entstandenen 
Belastungen der öffentlichen Haushalte werten 
die Kostendiskussion zusätzlich auf. Mit der Initia-
tive „Bürgerbegehren Domklotzstopp“, die sich im 
Jahr 2018 formiert hat, kann bereits eine Gruppe 
identifiziert werden, die sich insbesondere diese 
Argumentation zu eigen macht und deren erklär -
tes Ziel in der Verhinderung des Neubaus besteht. 
Aber auch die geplante Architektur, ästhetische 
Argumente oder Befürchtungen rund um Beein-
trächtigungen durch den Bau selbst können eine 
grundsätzliche Skepsis begründen. Im schlimms -
ten Fall mündet sie in einen aktiven Protest. 
Repräsentative Studien belegen, dass ein solcher 
Protest als ein zentrales Projektrisiko eingestuft 
und ernstgenommen werden muss. Paradoxerwei-
se produziert er meistens genau das, was ihn nicht 
selten antreibt: stark steigende Kosten.
Das zentrale Ziel unserer Kommunikationspolitik 
und Öffentlichkeitsarbeit besteht daher in der Er-
zeugung einer positiven Grundstimmung zu dem 
Projekt. Durch die Schaffung einer breiten Ak -
zeptanz sollen Konfliktpotenziale gezielt reduziert 
und darin begründete Projektrisiken minimiert 
werden. Diese Kommunikationspolitik beruht auf 
drei Säulen: einer kontinuierlichen Information 
der Presse und Öffentlichkeit nach Maßgabe von 
klaren Transparenzprinzipien, der Konsultation von 
Experten und Meinungsführern sowie der aktiven 
Kooperation mit unmittelbar betroffenen Gruppen 
– etwa mit Anwohnern und vor Ort ansässigen 
Geschäftsleuten. 
Im Jahr 2021 wird die GbR dazu eine Marketing- 
und PR-Konzeption ausarbeiten und die strate-
gischen Grundsätze der Kommunikationspolitik 
festlegen. Die Instrumente der Kommunikations -
politik, ihre Aufgaben und Maßnahmen werden 
sich daran orientieren.

16
GESCHÄFTSBERICHT 2020
LAGEBERICHT
Prognosebericht
Im abgelaufenen Rumpfgeschäftsjahr ist die GbR 
auf ein solides Fundament gestellt worden, das es 
ihr ermöglicht hat, der ihr übertragenen Bauher -
renfunktion gerecht zu werden. Im Jahr 2021 soll 
die Planung so weit vorangetrieben werden, dass 
im darauffolgenden Jahr der Baubeschluss herbei-
geführt werden kann.
Hierzu gehört der Abschluss der Leistungsphasen 
zwei und drei der HOAI, Vorplanung mit vertiefter 
Kostenschätzung sowie Entwurfsplanung und Kos-
tenberechnung. Im Rahmen der Konkretisierung 
der Planung soll dem Nachhaltigkeitsgedanken 
und der möglichen Integration entsprechender 
Konzepte in den weiteren Prozess ein besonderes 
Augenmerk gelten.
Die erweiterte Planungstiefe soll auch dazu führen, 
die genannten Risikopositionen besser einschätzen 
zu können und beherrschbar zu machen. In Ver -
bindung mit einer erhöhten Kostensicherheit soll 
damit eine valide Grundlage geschaffen werden, 
die eine abschließende politische Entscheidung 
über den weiteren Projektfortgang möglich macht. 
Auf der Ebene der Gesellschaft selbst ist per -
spektivisch die Komplettierung des Planungs -
teams durch die Einstellung weiterer Mitarbeiter 
und Mitarbeiterinnen für die Kostengruppen 200 
und 300 (gem. DIN 276) vorgesehen. Dadurch 
können bislang ausgegliederte Arbeitsleistungen 
internalisiert werden. 
Der Aufbau einer leistungsstarken Öffentlich-
keitsarbeit, mit dem Ziel die öffentliche Akzep-
tanz des Bauvorhabens zu steigern, bildet einen 
Schwerpunkt innerhalb der Aktivitäten des kom-
menden Geschäftsjahres.
Die erwartete Geschäftsentwicklung basiert auf 
einer fortgeführten Wirtschaftsplanung, welche 
für das Jahr 2021 eine Gesamtleistung in Höhe von 
rund 7,6 Mio. Euro prognostiziert. Dem gegen-
über stehen Aufwendungen in gleicher Höhe. Mit 
über 80 Prozent werden die wesentlichen Erlös- 
und Aufwandspositionen aus Planungsleistungen 
resultieren. Die verbleibenden ca. 20 Prozent der 
erwarteten Aufwendungen dienen dem originären 
Betrieb der Gesellschaft. 
Die antizipierte Aufwandserhöhung ist vor allem 
dem Planungsfortschritt zuzuschreiben.
Die im Vergleich zum Vorjahr für den Betrieb der 
Gesellschaft prognostizierten Mehraufwendungen 
resultieren nahezu ausschließlich aus zunehmen-
den Personalkosten, die den geplanten Neuein-
stellungen zugeschrieben werden können.
 
Den Bestimmungen des Gesellschaftervertrags 
entsprechend wird die GbR ein ausgeglichenes 
Unternehmensergebnis ausweisen.

17
GESCHÄFTSBERICHT 2020
LAGEBERICHT
Chancen- und Risikobericht
Organisation zur Nutzung der Chancen 
und Begrenzung der Risiken
Im Rumpfgeschäftsjahr hat die GbR ein umfas -
sendes Planungs- und Kontrollsystem installiert, 
das es ihr möglich macht, ihre Bauherrenaufga-
be bestmöglich auszuüben und Risiken, die ihrem 
Geschäftszweck inhärent sind, angemessen zu 
managen. Dabei orientiert sich die Gesellschaft 
grundsätzlich an den Handlungsempfehlungen der 
2013 vom Bundesministerium für Verkehr, Bau 
und Stadtentwicklung gegründeten Reformkom-
mission Bau von Großprojekten.
Den Empfehlungen der Kommission folgend hat 
die GbR eine Projektorganisation etabliert, auf 
deren Basis Kosten-, Qualitäts- und Terminzie-
le effizient gesteuert werden können. Sie spie-
gelt sich unternehmensintern in einer geeigneten 
Aufbau- und Ablauforganisation wider und bindet 
nicht nur sorgfältig ausgesuchte Projektpartner in 
den Planungsprozess mit ein, sondern auch die zu-
künftigen Nutzer und Nutzerinnen der entstehen-
den Gebäude. 
Die Gesamtheit der Projektplanungs- und Steue-
rungsaufgaben wurde entsprechend der DIN 276 
(Kosten im Bauwesen) systematisiert und gemäß 
vorhandener Fachkompetenz dem Verantwor -
tungsbereich von Mitarbeitenden der GbR über -
tragen. Diese sind aufgrund ihrer Ausbildung und 
auf der Basis ihres beruflichen Werdegangs mit der 
Planung und Steuerung vergleichbarer Großbau-
projekte vertraut. Sie werden zudem von einem 
erfahrenen Projektsteuerer, der BMP Bauma-
nagement GmbH, unterstützt. 
Zur reibungslosen Projektabwicklung wurden Ab-
läufe, Entscheidungswege und -kompetenzen, 
Verantwortlichkeiten und Informationspflichten 
der einzelnen Projektbeteiligten festgelegt und in 
Form eines Projekthandbuchs dokumentiert. Um 
Risiken adäquat begegnen zu können, hat die GbR 
ein Risikomanagementsystem eingeführt. Es ist im 
Controlling fest verankert.
Die Methoden und Mechanismen zur Erfassung 
und Quantifizierung von Gefahrenpotenzialen sind 
unter Einbeziehung der Projektpartner festgelegt 
worden. Risiken werden unter Mitwirkung des 
Projektsteuerers, der verantwortlichen Fachplaner 
und der prozessverantwortlichen Mitarbeitenden 
einzelfallbezogen erfasst und mit ihrer Eintritts -
wahrscheinlichkeit sowie mit der bei ihrem Eintritt 
zu erwartenden Schadenshöhe bewertet.
Betrachtet wird dabei nicht nur die unmittelbare 
Wirkung, wie sie von einem Risiko ausgeht, son-
dern auch mittelbare Wirkungen für das Gesamt-
projekt, die durch Rückkopplungseffekte entste-
hen können. Einmal identifizierte Risikopositionen 
werden für die Dauer ihrer Existenz kontinuierlich 
beobachtet und regelmäßig neu bewertet.
Vorsorglich entwickelt die GbR im Falle hoher 
Eintrittswahrscheinlichkeiten zudem Handlungs -
konzepte, um Risiken zu reduzieren und mögliche 
Risikofolgen zu minimieren.

18
GESCHÄFTSBERICHT 2020
LAGEBERICHT
Chancen- und Risikobericht
Angaben zu einzelnen Chancen und Risiken 
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sieht sich die GbR 
insbesondere mit Risiken konfrontiert, die im Zu-
sammenhang mit der räumlichen Lage des Bau-
projekts stehen – im Herzen der Stadt und an kul-
turhistorisch bedeutender Stelle.
Ein Risiko sind mögliche archäologische Funde im 
Rahmen der Baufeldfreimachung – etwa Mauern 
des erzbischöflichen Palastes. Diese müssen dem 
Fachamt für Archäologische Bodendenkmalpfle-
ge gemeldet werden. Etwaige Rettungsgrabungen 
würden in Abhängigkeit von Art und Umfang zu 
Verzögerungen der weiteren Bauarbeiten führen. 
Sicher ist, dass darüber hinaus eine durch das 
Baufeld verlaufende Fernwärmeleitung umgelegt 
werden muss. Dasselbe gilt für einen im Baufeld 
befindlichen Mischwasserkanal. Hier ist mit Maß-
nahmen zur Kompensation zu rechnen. 
Ein weiteres Termin- und Kostenrisiko besteht im 
Zusammenhang mit der anspruchsvollen Lage in 
Verbindung mit der Baustellenlogistik, die durch 
Maßnahmen im unmittelbaren Umfeld (Fertig-
stellung des Domhotels, Bau des Laurenz Carré) 
noch zusätzlich an Komplexität gewinnt. Als allge-
meines Kostenrisiko muss schließlich die weitere 
Entwicklung der Baupreise gelten. Diese Preise 
scheinen aufgrund des aktuellen Nachfrageüber -
hangs nach Baudienstleistern zu steigen.
Ein eigentlich „baufremdes“ Risiko findet sich in 
möglichen Widerständen gegen die Umsetzung 
des geplanten Neubauvorhabens – von einer brei-
ten Öffentlichkeit bis hin zu eher spezifischen In-
teressengruppen. 
Die Risiken reichen hier von nichtmonetären 
Imageschäden für die GbR und deren Gesell-
schafter über Bauzeitverzögerungen und dadurch 
induzierte zusätzliche Kosten bis hin zu einer voll-
ständigen Verwerfung des Bauvorhabens. Diese 
Widerstände gilt es deshalb frühzeitig zu identifi-
zieren und mit geeigneten kommunikativen Maß-
nahmen aufzulösen.
Allgemeine Sicherheit
Diverse Vorkehrungen, insbesondere organisier -
te Zugangskontrollen, bieten einen umfassenden 
Schutz. Dies gilt auch mit Blick auf die Verwahrung 
von Daten, auf das Unternehmensnetzwerk sowie 
den laufenden Betrieb. Backups werden zusätzlich 
extern archiviert. Mit größter Sorgfalt halten wir 
Regelungen zur Sicherung der Unabhängigkeit, 
Unparteilichkeit und Unbefangenheit der Mitar -
beiter und Mitarbeiterinnen ein, die an der Durch-
führung von Aufträgen teilnehmen.
Datenschutz
Anforderungen des Bundesdatenschutzgesetzes 
begegnet die GbR mit einem eigenen Konzept. Es 
ist individuell zugeschnitten und wird periodisch 
aktuellen Bestimmungen angepasst.
Köln, 23. Juni 2021
Bernd Portz 
Geschäftsführer

19
GESCHÄFTSBERICHT 2020

JAHRESABSCHLUSS
zum 31. Dezember 2020

21
GESCHÄFTSBERICHT 2020
JAHRESABSCHLUSS ZUM 31.12.2020
Bilanz
Aktiva
EUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1.  entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche 
Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 9.087,00
 II. Sachanlagen
1. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 24.423,00
B. Umlaufvermögen
 I. Vorräte
1. unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen 526.500,85
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. sonstige Vermögensgegenstände 35.991,48
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 297.524,96
 
893.527,29

22
GESCHÄFTSBERICHT 2020
JAHRESABSCHLUSS ZUM 31.12.2020
Bilanz
Passiva
EUR EUR
A. Eigenkapital
I. Gesellschafterkapital
1. Festkapital 500.000,00
II. Jahresüberschuss 0,00
B. Rückstellungen
1. sonstige Rückstellungen 36.100,50
C. Verbindlichkeiten
1.  erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen davon mit einer 
Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR 172.413,79 172.413,79
2.  Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen davon mit einer 
Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR 185.013,00 185.013,00 357.426,79
893.527,29

23
GESCHÄFTSBERICHT 2020
JAHRESABSCHLUSS ZUM 31.12.2020
Gewinn- und Verlustrechnung vom 01.07. - 31.12.2020
EUR EUR
1. Erhöhung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen 526.500,85
2. Gesamtleistung 526.500,85
3. Materialaufwand
a) Aufwendungen für bezogene Leistungen 190.058,83
4. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 110.549,99
b)  soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für 
Unterstützung / davon für Altersversorgung EUR 690,00
13.198,52 123.748,51
5. Abschreibungen
a)  auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens 
und Sachanlagen
8.894,96
6. sonstige betriebliche Aufwendungen
a) Raumkosten 35.434,02
b) Versicherungen, Beiträge und Abgaben 144,26
c) Reparaturen und Instandhaltungen 298,88
d) Fahrzeugkosten 8.236,21
e) Werbe- und Reisekosten 14.155,29
f) verschiedene betriebliche Kosten 145.529,29 203.798,55
7. Ergebnis nach Steuern 0,00
 
8. Jahresüberschuss 0,00

24
GESCHÄFTSBERICHT 2020
JAHRESABSCHLUSS ZUM 31.12.2020
Anhang
A. Allgemeine Angaben
Der Sitz der GbR Historische Mitte ist Köln. Die 
Gesellschaft wurde mit Gesellschaftervertrag am 
6. April 2020 als BGB Gesellschaft gegründet. 
Da keine gewerbliche Tätigkeit ausgeübt wird, er -
folgt keine Eintragung ins Handelsregister. 
Die GbR Historische Mitte ist eine Beteiligung der 
Stadt Köln und der Hohen Domkirche Köln zur 
Durchführung eines gemeinsamen Bauprojekts. 
Die Stadt Köln hat eine Beteiligungsquote von 80 
Prozent und die Hohe Domkirche von 20 Prozent. 
Der Jahresabschluss und Lagebericht sind nach 
den Vorschriften des HGB und gemäß der Rege-
lung unter Tz. 15.1 des Gesellschaftervertrags nach 
den für die Rechnungslegung für große Kapital-
gesellschaften geltenden Vorschriften aufgestellt 
worden und bestehen aus Bilanz, Gewinn- und 
Verlustrechnung, Anhang sowie Lagebericht.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach 
dem Gesamtkostenverfahren gegliedert.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 
Das Anlagevermögen wird zu Anschaffungskosten 
einschließlich Nebenkosten oder Herstellungs -
kosten (gemäß §255 Abs. 2 bis 3 HGB) bilanziert.
Die immateriellen Vermögensgegenstände wer -
den zu Anschaffungskosten vermindert um lineare 
Abschreibungen (bei einer betriebsgewöhnlichen 
Nutzungsdauer von bis zu fünf Jahren), bewertet. 
Selbst erstellte immaterielle Vermögensgegen-
stände des Anlagevermögens werden nicht akti-
viert.
Die Bewertung der Gegenstände des Sachanla-
gevermögens erfolgt nach den Vorschriften der 
§§ 252 ff. HGB zu Anschaffungskosten, vermin-
dert um planmäßige Abschreibungen (Nutzungs -
dauer von drei bis zu zehn Jahren).
Steuerlich sogenannte Geringwertige Wirt-
schaftsgüter mit Anschaffungskosten von 250,00 
bis zu 800,00 Euro netto werden im Zugangsjahr 
in voller Höhe abgeschrieben. 
Für die planmäßigen Abschreibungen des Anlage-
vermögens werden die jeweiligen Nutzungsdauern 
der steuerlichen AfA-Tabellen zugrunde gelegt.
Die unfertigen Erzeugnisse werden zu Herstel-
lungskosten bewertet. Dies sind im vorliegenden 
Fall die Gesamtkosten der Gesellschaft, da alle 
Kosten ohne Gewinnaufschlag an die Gesellschaf-
ter weiterberechnet werden. Fremdkapitalzinsen 
fallen nicht an.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstän-
den werden mit dem Nominalwert angesetzt und 
erkennbare Einzelrisiken werden durch Wertbe-
richtigungen berücksichtigt.
Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstitu-
ten sind zum Nennwert angesetzt.
Eigenkapital
Die Gesellschaftereinlagen sind mit dem Nenn-
wert angesetzt und berücksichtigen die im Ge-
sellschaftsvertrag vereinbarten Liquiditätseinlagen 
der Gesellschafter. 
Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkenn-
baren Risiken und ungewissen Verpflichtungen 
und werden in Höhe des Erfüllungsbetrags ange-
setzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Be-
urteilung erforderlich ist, um zukünftige Zahlungs-
verpflichtungen abzudecken. 
Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von 
mehr als einem Jahr werden künftige Preis- und 
Kostensteigerungen in Höhe der allgemeinen In-
flationsrate berücksichtigt und eine Abzinsung 
auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Als Ab-
zinsungssätze werden die den Restlaufzeiten der 
Rückstellungen entsprechenden Marktzinssätze 
der vergangenen sieben Geschäftsjahre verwen-
det, wie sie von der Deutschen Bundesbank ge-
mäß Rückstellungsabzinsungsverordnung monat-
lich ermittelt und bekannt gegeben werden. 
Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungs -
betrag passiviert.

25
GESCHÄFTSBERICHT 2020
JAHRESABSCHLUSS ZUM 31.12.2020
Anhang
B. Weitere Angaben zur Bilanz
Entwicklung des Anlagevermögens des Rumpfgeschäftsjahres 2020: 
Anschaffungs-,  
Herstellungs-
kosten
Zugänge
Abgänge
Umbuchungen
kumulierte Ab-
schreibungen 
Zuschreibungen 
Geschäftsjahr
Buchwert
  01.01.2020       31.12.2020   31.12.2020
EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR
A. Anlagevermögen
I.  Immaterielle Ver-
mögensgegenstände
1.  entgeltlich erwor-
bene Konzessionen, 
gewerbliche Schutz-
rechte und ähnliche 
Rechte und Werte 
sowie Lizenzen an 
solchen Rechten und 
Werten
Gew. Schutzrechte, 
entgeltl. erworben 0,00 4.750,00 0,00 0,00 475,00 0,00 4.275,00
EDV-Software,  
entgelt. erworben 0,00 5.250,00 0,00 0,00 438,00 0,00 4.812,00
Summe immaterielle 
Vermögensgegen-
stände 0,00 10.000,00 0,00 0,00 913,00 0,00 9.087,00
II. Sachanlagen
1.  andere Anlagen, 
Betriebs- und Ge-
schäftsausstattung
Büroeinrichtung 0,00 15.466,50 0,00 0,00 536,50 0,00 14.930,00
Geringwertige  
Wirtschaftsgüter 0,00 6.482,24 0,00 0,00 6.482,24 0,00 0,00
Sonstige Betriebs-u. 
Geschäftsausstattung 0,00 10.456,22 0,00 0,00 963,22 0,00 9.493,00
0,00 32.404,96 0,00 0,00 7.981,96 0,00 24.423,00
Summe Sachanlagen 0,00 32.404,96 0,00 0,00 7.981,96 0,00 24.423,00
Summe  
Anlagevermögen 0,00 42.404,96 0,00 0,00 8.894,96 0,00 33.510,00

26
GESCHÄFTSBERICHT 2020
JAHRESABSCHLUSS ZUM 31.12.2020
Anhang
B. Weitere Angaben zur Bilanz
Die Vorräte umfassen den Stand der unferti-
gen Leistungen zum 31.12.2020 in Höhe von 
526.500,85 Euro. Gemäß Gesellschaftsvertrag 
werden alle entstehenden Aufwendungen, da sie 
mit dem gemeinschaftlichen Bau zu tun haben, an 
die Gesellschafter in voller Höhe weiterberechnet.
Forderungen aus Lieferung und Leistung entste-
hen erst mit der Schlussrechnung an die Gesell-
schafter.
Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten 
ausschließlich Posten, die innerhalb eines Jahres 
fällig sind. Diese beinhalten ausschließlich Um-
satzsteuerforderungen in Höhe von 35.991,48 
Euro aus dem Einkauf und Bezug von Gegenstän-
den und Leistungen für das Bauprojekt.
Eigenkapital
Die Gesellschafter haben im Gesellschaftsvertrag 
festgelegt, der Gesellschaft eine allgemeine Liqui-
ditätseinlage von 500.000,00 Euro zur Verfü-
gung zu stellen. 
Die Kapitalkonten der Gesellschafter betragen 
dementsprechend:
Einlage Hohe Domkirche EUR 100.000,00
Einlage Stadt Köln EUR 400.000,00
Gesamt EUR 500.000,00
Ein Jahresergebnis kann nicht anfallen, da alle 
Kosten an die Gesellschafter weiterbelastet wer-
den und kein Gewinn oder Verlust entsteht.
Rückstellungen
Die Rückstellungen in Höhe von 36.100,50 Euro 
bestehen aus Rückstellungen für Abschluss und 
Prüfungskosten in Höhe von 19.250,00 Euro, 
Personalkostenrückstellungen (Urlaubsrückstel-
lungen, Rückstellungen für variable Gehaltsbe-
standteile) in Höhe von 12.950,00 Euro und üb-
rige Rückstellungen in Höhe von 3.900,50 Euro 
für die Kosten der Erstellung der Finanz- und 
Lohnbuchführung und Kosten der Berufsgenos -
senschaft. 
Sämtliche Verbindlichkeiten belaufen sich auf 
357.426,79 Euro und haben eine Restlaufzeit von 
bis zu einem Jahr. 
Hierin enthalten sind Verbindlichkeiten aus erhal-
tenen Anzahlungen auf Bauleistungen in Höhe von 
172.413,79 Euro und Verbindlichkeiten aus Liefe-
rungen und Leistungen in Höhe von 185.013,00 
Euro. Der unter dem Posten Verbindlichkeiten aus 
Lieferungen und Leistungen ausgewiesene Betrag 
ist teilweise durch übliche Eigentumsvorbehalte 
von Lieferanten besichert. 
C. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Umsatzerlöse fielen im Berichtszeitraum nicht an. 
Eine Aufgliederung nach Tätigkeitsbereichen und 
geographischen Märkten kam deshalb nicht in 
Frage.
Sonstige betriebliche Erträge fielen im Berichts -
zeitraum nicht an.
Da nach dem Gesellschaftsvertrag als Gesamt-
bauleistung alle Kosten der GbR an die Gesell-
schafter weiterberechnet werden, werden wäh-
rend der Bauzeit die Gesamtkosten der Periode als 
Erhöhung des Bestands an unfertigen Leistungen 
ausgewiesen. Die Gesamtleistung beträgt für das 
Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Juli bis zum 31. De-
zember 2020 526.500,85 Euro.
Außerplanmäßige Abschreibungen oder Wertbe-
richtigungen fielen 2020 nicht an.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen um-
fassen im Wesentlichen Mietaufwendungen, 
Rechts- und Beratungskosten sowie Buchfüh-
rungskosten und Kosten für Kommunikation.

27
GESCHÄFTSBERICHT 2020
JAHRESABSCHLUSS ZUM 31.12.2020
Anhang
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Es bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen 
aus einem Mietvertrag mit einer festen Laufzeit bis 
zum 31.12.2023 in Höhe von monatlich 7.010,81 
Euro (84.129,72 Euro p.a. und bis zum Ende der 
festen Laufzeit 252.389,16 Euro).
Sonstige Angaben
Anzahl Mitarbeiter
Im Rumpfgeschäftsjahr war ohne den Geschäfts -
führer ein Mitarbeiter beschäftigt.
Angaben zur Geschäftsführung und einem 
 Aufsichtsrat ähnlichen Einrichtungen 
Geschäftsführer der Gesellschaft war im Berichts-
jahr: Herr Dipl.-Betriebswirt Bernd Portz, Erkelenz 
Das Aufsichtsgremium der Gesellschaft ist der 
Lenkungskreis. Dessen Mitglieder im Rumpfge-
schäftsjahr können dem Punkt Organe (auf der 
folgenden Seite) entnommen werden.
Gesamtbezüge der Organe
Die Gesamtbezüge der Geschäftsführung betru-
gen im Jahr 2020 84.147,50 Euro einschließlich 
der Kosten für nicht genommenen Urlaub und 
Tantieme. Die variable Tantieme für das Rumpfge-
schäftsjahr 2020 beträgt 5.000,00 Euro.
Eine Vergütung oder Aufwandsentschädigung er-
hielten die Mitglieder des Lenkungskreises nicht.
Abschlussprüferhonorar
Für das Geschäftsjahr 2020 wurde vom Ab-
schlussprüfer ein Gesamthonorar in Höhe von 
14.000,00 Euro berechnet. Weitere Vergütun-
gen sind für den Abschlussprüfer nicht angefallen.
Ereignisse nach dem Abschlussstichtag
Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach 
dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten und 
weder in der Gewinn- und Verlustrechnung noch 
in der Bilanz berücksichtigt sind, haben sich nicht 
ergeben. Die Corona Pandemie hat bisher die Ar-
beiten der Gesellschaft nicht eingeschränkt.
Köln, 23. Juni 2021
Bernd Portz 
Geschäftsführer

28
GESCHÄFTSBERICHT 2020
ORGANE
Lenkungskreis
Vorsitzender
Markus Greitemann 
Beigeordneter Stadtentwicklung, Planen, Bauen  
und Wirtschaft
Dezernat VI der Stadt Köln
Stellv. Vorsitzender 
Peter Füssenich 
Dombaumeister
Hohe Domkirche zu Köln
Susanne Laugwitz-Aulbach
Beigeordnete Kunst und Kultur
Dezernat VII der Stadt Köln
Dr. Isabell Nehmeyer-Srocke
Leiterin der Kämmerei 
Dezernat II der Stadt Köln
Stefan Grewing
Jurist Finanzen
Dezernat II der Stadt Köln
Klaus Bispinck
Domrendant
Hohe Domkirche zu Köln
Dr. Albert Distelrath
Stellv. Dombaumeister 
Hohe Domkirche zu Köln 
Carsten Laschet
Domsyndikus 
Hohe Domkirche zu Köln
Geschäftsführung 
Bernd Portz
Sitz der Gesellschaft
Konrad-Adenauer-Ufer 23, 50668 Köln

29
GESCHÄFTSBERICHT 2020
ERGEBNISVERWENDUNGSVORSCHLAG
Aufgrund der Tatsache, dass die Gesellschaft keine 
Gewinnerzielungsabsicht verfolgt, entfällt somit 
ein Ergebnisausweis. 
Köln, 23. Juni 2021
Bernd Portz 
Geschäftsführer

BESTÄTIGUNGSVERMERK 
DES ABSCHLUSSPRÜFERS

31
GESCHÄFTSBERICHT 2020
BESTÄTIGUNGSVERMERK
des Abschlussprüfers
Wiedergabe des Bestätigungsvermerks
„Bestätigungsvermerk des unabhängigen 
 Abschlussprüfers
An die GbR Historische Mitte, Köln:
Prüfungsurteile
Wir haben den Abschluss der GbR Historische 
Mitte, Köln – bestehend aus der Bilanz zum 31. 
Dezember 2020 und der Gewinn und Verlust-
rechnung für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Juli 
bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang, 
einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs 
und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hi-
naus haben wir den Lagebericht der GbR Histori-
sche Mitte für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Juli 
bis zum 31. Dezember 2020 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der 
Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
• entspricht der beigefügte Abschluss in allen we-
sentlichen Belangen den deutschen, für Kapi-
talgesellschaften geltenden handelsrechtlichen 
Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der 
deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buch-
führung ein den tatsächlichen Verhältnissen ent-
sprechendes Bild der Vermögens- und Finanz -
lage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2020 
sowie ihrer Ertragslage für das Rumpfgeschäfts -
jahr vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2020 und
• vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt 
ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesell-
schaft. In allen wesentlichen Belangen steht die-
ser Lagebericht in Einklang mit dem Abschluss, 
entspricht den deutschen gesetzlichen Vor -
schriften und stellt die Chancen und Risiken der 
zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. 
Gemäß § 322 III 1 HGB erklären wir, dass unsere 
Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ord-
nungsmäßigkeit des Abschlusses und des Lagebe-
richts geführt hat.

32
GESCHÄFTSBERICHT 2020
BESTÄTIGUNGSVERMERK
des Abschlussprüfers
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Abschlusses und 
des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 
HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirt-
schaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen 
Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung 
durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen 
Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt 
„Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prü-
fung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ 
unseres Bestätigungsvermerks weitergehend be-
schrieben. Wir sind von dem Unternehmen un-
abhängig in Übereinstimmung mit den deutschen 
handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vor -
schriften und haben unsere sonstigen deutschen 
Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen 
Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, 
dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise 
ausreichend und geeignet sind, um als Grundla-
ge für unsere Prüfungsurteile zum Abschluss und 
zum Lagebericht zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den 
Jahresabschluss und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für 
die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den 
deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden 
handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesent-
lichen Belangen entspricht, und dafür, dass der 
Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen 
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein 
den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes 
Bild der Vermögens , Finanz und Ertragslage der 
Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetz -
lichen Vertreter verantwortlich für die internen 
Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den 
deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buch-
führung als notwendig bestimmt haben, um die 
Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermögli-
chen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten 
oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen 
ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind 
die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, 
die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der 
Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weite-
ren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in 
Zusammenhang mit der Fortführung der Unter -
nehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. 
Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf 
der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsat-
zes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit 
zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder 
rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. 
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verant-
wortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der 
insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der 
Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen 
Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang 
steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften 
entspricht und die Chancen und Risiken der zu-
künftigen Entwicklung zutreffend darstellt. 
Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verant-
wortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen 
(Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, 
um die Aufstellung eines Lageberichts in Über -
einstimmung mit den anzuwendenden deutschen 
gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um 
ausreichende geeignete Nachweise für die Aussa-
gen im Lagebericht erbringen zu können.

33
GESCHÄFTSBERICHT 2020
BESTÄTIGUNGSVERMERK
des Abschlussprüfers
Verantwortung des Abschlussprüfers für 
die Prüfung des Jahresabschlusses und des 
Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit 
darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als 
Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten 
oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen 
ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutref-
fendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermit-
telt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem 
Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung 
gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den 
deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht 
und die Chancen und Risiken der zukünftigen Ent-
wicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestä-
tigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungs -
urteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht 
beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an 
Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine 
in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Be-
achtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer 
(IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ord-
nungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführ -
te Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung 
stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus 
Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und 
werden als wesentlich angesehen, wenn vernünf-
tigerweise erwartet werden könnte, dass sie ein-
zeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses 
Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen 
wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten 
beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes 
Ermessen aus und bewahren eine kritische Grund-
haltung. Darüber hinaus
• identifizieren und beurteilen wir die Risiken we-
sentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtig-
ter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss 
und im Lagebericht, planen und führen Prü-
fungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken 
durch sowie erlange Prüfungsnachweise, die aus-
reichend und geeignet sind, um als Grundlage 
für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risi-
ko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht 
aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als 
bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches 
Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte 
Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen 
bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen 
beinhalten können;
• gewinnen wir ein Verständnis von dem für die 
Prüfung des Jahresabschlusses relevanten in-
ternen Kontrollsystem und den für die Prüfung 
des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und 
Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu pla-
nen, die unter den gegebenen Umständen an-
gemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein 
Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme 
der Gesellschaft abzugeben;
• beurteilen wir die Angemessenheit der von den 
gesetzlichen Vertretern angewandten Rech-
nungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit 
der von den gesetzlichen Vertretern dargestell-
ten geschätzten Werte und damit zusammen-
hängenden Angaben;
• gewinnen wir ein Verständnis von dem für die 
Prüfung des Jahresabschlusses relevanten in-
ternen Kontrollsystem und den für die Prüfung 
des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und 
Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu pla-
nen, die unter den gegebenen Umständen an-
gemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein 
Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme 
der Gesellschaft abzugeben;
 
• gewinnen wir ein Verständnis von dem für die 
Prüfung des Jahresabschlusses relevanten in-
ternen Kontrollsystem und den für die Prüfung 
des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und 
Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu pla-
nen, die unter den gegebenen Umständen an-
gemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein 
Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme 
der Gesellschaft abzugeben;

34
GESCHÄFTSBERICHT 2020
BESTÄTIGUNGSVERMERK
des Abschlussprüfers
• beurteilen wir die Angemessenheit der von den 
gesetzlichen Vertretern angewandten Rech-
nungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit 
der von den gesetzlichen Vertretern dargestell-
ten geschätzten Werte und damit zusammen-
hängenden Angaben;
• ziehen wir Schlussfolgerungen über die Ange-
messenheit des von den gesetzlichen Vertretern 
angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der 
Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, 
auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnach-
weise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zu-
sammenhang mit Ereignissen oder Gegeben-
heiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der 
Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der 
Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls 
wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesent-
liche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, 
im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen 
Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht 
aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben 
unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungs -
urteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schluss-
folgerungen auf der Grundlage der bis zum Da-
tum unseres Bestätigungsvermerks erlangten 
Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder 
Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass 
die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit 
nicht mehr fortführen kann;
• beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Auf-
bau und den Inhalt des Jahresabschlusses ein-
schließlich der Angaben sowie ob der Jahresab-
schluss die zugrundeliegenden Geschäftsvorfälle 
und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresab-
schluss unter Beachtung der deutschen Grund-
sätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den 
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild 
der Vermögens- , Finanz- und Ertragslage der 
Gesellschaft vermittelt; 
• beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit 
dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentspre-
chung und das von ihm vermittelte Bild von der 
Lage der Gesellschaft; 
• führen wir Prüfungshandlungen zu den von den 
gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunfts -
orientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf 
Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnach-
weise vollziehen wir dabei insbesondere die den 
zukunftsorientierten Angaben von den gesetzli-
chen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen 
Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte 
Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus 
diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungs-
urteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie 
zu den zugrundeliegenden Annahmen geben wir 
nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeid-
bares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich 
von den zukunftsorientierten Angaben abwei-
chen.
Wir erörtern mit den für die Überwachung Ver -
antwortlichen unter anderem den geplanten Um-
fang und die Zeitplanung der Prüfung sowie be-
deutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich 
etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die 
wir während unserer Prüfung feststellen.“
Köln, den 25. Juni 2021
gez. Lothar Müller
Wirtschaftsprüfer

35
GESCHÄFTSBERICHT 2020
KONTAKT / IMPRESSUM
GbR Historische Mitte
Konrad-Adenauer-Ufer 23
50668 Köln 
Telefon: +49 221 888859 00
Fax: +49 221 888859 10
info@historische-mitte.koeln
www.historische-mitte.koeln
Herausgeber
GbR Historische Mitte 
Bernd Portz (verantwortlich)
Bildnachweis 
Bild Bernd Portz: GbR Historische Mitte, Karin Maigut 
Bild Markus Greitemann: Stadt Köln, Andreas Dobslaff 
Weitere Bilder: GbR Historische Mitte, Silke Mauritius

Anlage 3 - Visualisierungen _HMK

260 Zeichen

Ansicht vom Roncalliplatz

Ansicht vom Am Hof

Ansicht vom Kurt-Hackenberg-Platz

Ansicht Treppenaufgang Museumsvorplatz

Ansicht vom Unter Goldschmied

Innenansicht Foyer   
 
Innenansicht Themenraum

Innenansicht Hafenstraße  1 
 
Innenansicht Hafenstraße  2

Beschlussvorlage Rat

7714 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VII/4518 
 
Vorlagen-Nummer 
 3523/2021 
Freigabedatum 
08.11.2021  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Neubau Historische Mitte 
 
Hier:  
Erhöhung des Planungsbudgets aufgrund der Neubewertung der Leistungsphase 3 
(Entwurfsplanung),  
 
Vorgezogene Mittelbereitstellung für die Leistungsphase 4 (Genehmgungsplanung) für das 
Gesamtprojekt 
 
Vorgezogene Mittelbereitstellung für die Leistungsphasen 5 und 6 (Ausführungsplanung und 
Ausschreibung) für die Abbrucharbeiten und Teile der Baugrube und 
 
Genehmigung zur Fällung einer Platane unter Berücksichtigung von Ersatzpflanzungen. 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
 
1. Der Rat nimmt die durch die GbR Historische Mitte weiterentwickelte und vertiefte Kos-
tenplanung mit Bruttogesamtbaukosten in Höhe von 183,06 Mio. Euro für das gesamte 
Gebäudeensemble (Neubau Kölnisches Stadtmuseum, Neubau Studienhaus des Rö-
misch-Germanischen Museums und Kurienhaus der Hohen Domkirche) zur Kenntnis.  
 
2. Der Rat bewilligt die Erweiterung der Planungsmittel für die die Stadt Köln betreffenden 
Gebäudeteile um 1,2 Mio. Euro von 5,4 Mio. Euro auf 6.6 Mio. Euro (siehe Vorlagen-
Nummer 0353/2018 - „Neubau des Kölnischen Stadtmuseums und des Studiengebäudes 
für das Römisch-Germanische Museum im Rahmen des Neubaus Historische Mi tte“) und 
beschließt gleichzeitig die Freigabe dieser investiven Auszahlungsermächtigung im  Teilfi-
nanzplan 0408 – Kölnisches Stadtmuseum in der Teilplanzeile 08 - Auszahlungen für 
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 25.11.2021 
Bauausschuss 29.11.2021 
Ausschuss Kunst und Kultur 30.11.2021 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 02.12.2021 
Finanzausschuss 06.12.2021 
Rat 14.12.2021

2 
Baumaßnahmen auf der Finanzstelle 4518-0408-0-1002 - Historische Mitte im Haushalts-
jahr 2022 vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2022.  
 
3. Der Rat nimmt die durch die GbR Historische Mitte vorgelegte Zeit-Maßnahmen-Planung 
inklusive Projektbeschleunigungsmaßnahmen zustimmend zur Kenntnis. 
 
4. Der Rat beschließt in diesem Zusammenhang die vorgezogene anteilige städtische Mittel-
bereitstellung für die Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) in Höhe von 800.000 Eu-
ro und gleichzeitig die Freigabe dieser investiven Auszahlungsermächtigung im Teilfinanz-
plan 0408 – Kölnisches Stadtmuseum in der Teilplanzeile 08 - Auszahlungen für Baumaß-
nahmen auf der Finanzstelle 4518-0408-0-1002 - Historische Mitte im Haushaltsjahr 2022 
vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2022.  
 
5. Der Rat beschließt in diesem Zusammenhang die vorgezogene anteilige Mittelbereitstel-
lung für die Leistungsphasen 5 und 6 (Ausführungsplanung und Ausschreibung) für die 
Abbrucharbeiten und Teile der Baugrube in Höhe von 600.000 Euro und gleichzeitig die 
Freigabe dieser investiven Auszahlungsermächtigung im Teilfinanzplan 0408 – Kölnisches 
Stadtmuseum in der Teilplanzeile 08 - Auszahlungen für Baumaßnahmen auf der Finanz-
stelle 4518-0408-0-1002 - Historische Mitte im Haushaltsjahr 2022 vorbehaltlich des In-
krafttretens der Haushaltssatzung 2022. 
 
6. Der Rat genehmigt die Fällung der Platane an der Straßenecke „Am Hof / Kurt-
Hackenberg-Platz“ und beschließt die Freigabe von 80.000 Euro unter Berücksichtigung 
angemessener Ersatzpflanzungen als vorbereitende Maßnahme für die Verlegung der 
Fernwärmeleitung und den Neubau der Historischen Mitte. Die Mittel stehen im Teilfinanz-
plan 0408 – Kölnisches Stadtmuseum in der Teilplanzeile 08 - Auszahlungen für Baumaß-
nahmen auf der Finanzstelle 4518-0408-0-1002 - Historische Mitte im Haushaltsjahr 2022 
vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2022 zur Verfügung. 
 
Alternative: 
 
Der Rat nimmt die durch die GbR Historische Mitte weiterentwickelte und überarbeitete Kos-
tenschätzung zur Kenntnis und beschließt die Erhöhung der anteiligen Planungsmittel gemäß 
Beschlusspunkt 2. 
 
Der Rat der Stadt Köln lehnt die Mittelbereitstellung für die vorgezogenen Leistungsphasen 4 
bis 6 und deren vorgezogene Beauftragung gemäß Beschlusspunkte 4 und 5 ab und beauf-
tragt die GbR Historische Mitte, eine aktualisierte Projektplanung spätestens mit der Be-
schlussvorlage zum Baubeschluss vorzulegen.  
 
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Beauftragung der Leistungsphasen 4 bis 6 erst nach 
dem Baubeschluss erfolgen kann und die damit einhergehende zeitliche Verzögerung von 
bis zu 20 Monaten zu entsprechenden Mehrkosten von ca. 5,2 Mio. Euro führt. 
 
Aufgrund der gemeinsamen Projektverantwortung finden anteilige parallele Beschlussfas-
sungen auch in den Gremien der Hohen Domkirche statt.

3 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   2.680.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründungen/Erläuterungen  zu den Beschlussvorschlägen 
 
Die GbR Historische Mitte als Bauherrengemeinschaft der Hohen Domkirche und der Stadt 
Köln zur Errichtung des Gebäudeensembles aus dem Neubau des Kölnischen Stadtmuse-
ums, eines Verwaltungsgebäudes für das Kurienhaus der Hohen Domkirche sowie für die 
Verwaltung des Römisch-Germanischen Museums und des Kölnischen Stadtmuseums, hat 
zum Ende der Leistungsphase 2 eine vertiefte Kostenschätzung inklusive einzeln bewerteter 
Risikozuschläge erarbeitet. Ziel ist, bereits vor dem eigentlichen Baubeschluss, transparent 
und vollumfänglich sämtliche Kosten zu identifizieren und darzustellen, um das spätere Kos-
tenrisiko auf Seiten der beiden Gesellschafterinnen Stadt Köln und Hohe Domkirche minimie-
ren zu können. 
 
Die vertiefte Kostenschätzung ergibt ein fortgeschriebenes Gesamtprojektvolumen in Höhe 
von 183,06 Mio. Euro. Daraus resultiert eine notwendige Anpassung der Planungsmittel um 
1,2 Mio. Euro. 
 
Gleichzeitig hat die GbR Historische Mitte Maßnahmen entwickelt, um die Projektzeit bzw. 
die Bauzeit erheblich zu verkürzen und damit das Kostenrisiko, zum Beispiel durch nicht be-
einflussbare Baupreissteigerungen, weiter zu begrenzen. Für die vorgezogene Bearbeitung

4 
der betroffenen Leistungsphasen (Genehmigungsplanung/ Abbruchplanung/Planung Bau-
grube) ist die Bereitstellung von Finanzmitteln in Höhe von 1,4 Mio. Euro in 2022 erforderlich. 
 
Eine zeitkritische Maßnahme für die Realisierung des Projektes im geplanten zeitlichen Ab-
lauf ist die Verlegung einer Fernwärmeleitung der RheinEnergie. Da im kommenden Jahr mit 
dieser vorbereitenden Maßnahme begonnen werden muss, ist die Fällung einer Platane er-
forderlich. Da über Baumfällungen üblicherweise erst im Rahmen des Baugenehmigungsver-
fahrens entschieden wird, ist die Fällung der Platane inklusive entsprechender Ersatzpflan-
zungen ebenfalls Bestandteil der Beschlussvorlage. 
 
Damit die GbR Historische Mitte ihre Arbeit in 2022 wie geplant fortsetzen kann, wird der Rat 
der Stadt Köln mit dieser Vorlage um die entsprechenden Beschlüsse gebeten. 
 
Ausführliche Erläuterungen und Begründungen sind in der Anlage 1 aufgeführt.

Anlage 5 Vorabasuszug Bezirksvertretung Innenstadt vom 02.12.2021

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Anlage 5 
 
 
Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 
Frau Brohl 
Telefon:  (0221) 221-91709  
E-Mail:  Andrea.brohl@stadt-koeln.de 
Datum: 03.12.2021 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 9. Sitzung der 
Bezirksvertretung Innenstadt  vom 02.12.2021  
öffentlich 
3.3 Neubau Historische Mitte  
  
Hier:  
Erhöhung des Planungsbudgets aufgrund der Neubewertung der Leistungs-
phase 3 (Entwurfsplanung),  
  
Vorgezogene Mittelbereitstellung für die Leistungsphase 4 (Genehmgungs-
planung) für das Gesamtprojekt  
  
Vorgezogene Mittelbereitstellung für die Leistungsphasen 5 und 6 (Ausfüh-
rungsplanung und Ausschreibung) für die Abbrucharbeiten und Teile der 
Baugrube und  
  
Genehmigung zur Fällung einer Platane unter Berücksichtigung von Ersatz-
pflanzungen. 
3523/2021 
Herr Uerlich, CDU, beantragt die Vertagung der Beschlussvorlage wegen Beratungsbedarfs 
und schließt sich der Kritik der Ausschusses Kunst und Kultur und StEA an, die die Be-
schlussvorlage ebenfalls vertagt haben. Es soll eine Maßnahme begleitet werden, bei der 
Beteiligte und Raumbedarfe nicht fest stünden, dies müsse zuerst erläutert werden. 
 
Herr Hupke, Bezirksbürgermeister, weist darauf hin, dass der Geschäftsführer der GbR His-
torische Mitte, Herr Portz, anwesend sei und Fragen beantworten könne. Nach seiner 
Kenntnis sei die Beschlussvorlage von einigen Gremien in die Ratssitzung vertagt worden, 
also nicht generell vertagt. 
 
Herr Uerlich, CDU, erläutert, dass nach einer grundsätzlichen Klärung eine Beschlussvorlage 
nochmals in die Bezirksvertretung kommen werde. 
 
Herr Fischer, Grüne, bittet die Verwaltung die Folgen einer Vertagung darzustellen. 
 
Herr Portz, GbR Historische Mitte, erläutert, dass er das Projekt im letzten Jahr übernommen 
habe, auch mit den Aufträgen eine Kostenperspektive zu erhalten und das Projekt voranzu-
treiben. Die vorherige Bauherrenvertretung sei von der Gebäudewirtschaft wahrgenommen 
worden. Gegenstand der Beschlussvorlage sei zum einen mehr Geld für die Planung bereit-

zustellen u.a. weil die eingestellten Baunebenkosten nicht auskömmlich waren und zum an-
deren für eine Beschleunigung zu werben, um eine Kostensteigerung zu verhindern. 
 
Herr Dr. Höver, Bürgeramt Innenstadt, weist auf die Möglichkeit der Beantragung der Ver-
längerung der 6-Wochen-Frist hin, sofern die Beschlussvorlage vertagt würde. Dies sei aber 
keine Garantie einer nochmaligen Beratungsmöglichkeit in der Bezirksvertretung Innenstadt, 
da sich der Rat auch darüber hinwegsetzen könne. 
 
Herr Hammer, Ratsmitglied Grüne, geht von einer Beschussfassung in der Ratssitzung am 
14.12.2021 aus. In allen Fraktionen fänden derzeit noch Beratungen statt.  
 
Herr Hupke, Bezirksbürgermeister, betont, dass es nicht gut sei durch eine Vertagung die 
Verantwortung abzugeben.  
 
Herr Uerlich, CDU, weist darauf hin, dass unklar sei, was in welchem Gebäudekomplex ent-
stehen soll. Er fragt, ob mit der heutigen Beschlussvorlage darauf Einfluss genommen werde 
oder mit einer Folgeentscheidung. 
 
Herr Portz, GBR Historische Mitte, führt aus, dass deutlicher dargestellt werden müsse, was 
der strategische Mehrwert des Projektes sei. Das Projekt sollte die städtbauliche Situation in 
dem Bereich verbessern und das Kulturangebot, was sich in der Via Culturalis aufreihe, stär-
ken.  
 
Herr Hupke, Bezirksbürgermeister, ist über die Berichterstattung zu den Kosten der Kultur-
bauten betroffen. Die Instandhaltung der Kulturbauten sei über Jahrzehnte nicht erfolgt. Heu-
te könne er sich eine Innenstadt ohne das Domprojekt und die Kulturbauten nicht mehr vor-
stellen. Man müsse für die nächsten Generationen und die Stadt bauen. Die Historische Mit-
te solle mit den Museen die kulturelle Perle Europas werden.  
 
Herr Fischer betont, dass es bei diesem Beschluss nicht um die konkrete Ausgestaltung des 
Hauses gehe. Diese müsse nicht bei dem Weiterplanungsbeschluss besprochen werden.  
 
Herr Leitner betont, dass es heute ganz andere Kooperationsmöglichkeiten gebe und Dom-
kapitel, Dommuseum und Via Culturalis mit in die Idee von Herrn Roters einer Historischen 
Mitte mit Römisch Germanischem Museum und Stadtmuseum integriert werden könnten. 
Der Neubau des Kölnischen Stadtmuseums und Römisch Germanisches Museum sei frag-
würdig, weil sich das Ziel geändert habe, auch wenn die Hülle des Gebäudes bestehen blei-
be. Es gebe im Kölner Stadtmuseum keine Sammlung die beispielsweise mit dem Museum 
Ludwig vergleichbar sei. Daher sei es sinnvoll die Raumbedarfe bereits jetzt anzulegen, also 
bei den Planungen ein Dommuseum oder die Via Culturalis zu berücksichtigen, die sich mit 
den verschiedenen Projekten von Maria im Kapitol, Rathaus, jüdisches Museum wie in ei-
nem zusammenfassenden Punkt befinden. Daher lege man Wert darauf die Raumbedarfe zu 
erhalten. Er bittet die Beschlussvorlage zu vertagen.  
 
 
Herr Bezirksbürgermeister Hupke lässt zunächst über den Vertagungsantrag abstimmen: 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Mit Stimmenmehrheit von fünf Stimmen der Grünen, SPD (2), FDP (1) und Klimafreunde 
(1) gegen die Stimmen der CDU bei Enthaltung Die Linke (1) und drei Stimmen der Grünen 
(Frau Utku, Herr Dr. Herrndorff, Herr Arabaci) abgelehnt.  
 
Beschluss:

1. Der Rat nimmt die durch die GbR Historische Mitte weiterentwickelte und vertiefte Kos-
tenplanung mit Bruttogesamtbaukosten in Höhe von 183,06 Mio. Euro für das gesamte 
Gebäudeensemble (Neubau Kölnisches Stadtmuseum, Neubau Studienhaus des Rö-
misch-Germanischen Museums und Kurienhaus der Hohen Domkirche) zur Kenntnis.  
 
2. Der Rat bewilligt die Erweiterung der Planungsmittel für die die Stadt Köln betreffenden 
Gebäudeteile um 1,2 Mio. Euro von 5,4 Mio. Euro auf 6.6 Mio. Euro (siehe Vorlagen-
Nummer 0353/2018 - „Neubau des Kölnischen Stadtmuseums und des Studiengebäudes 
für das Römisch-Germanische Museum im Rahmen des Neubaus Historische Mitte“) und 
beschließt gleichzeitig die Freigabe dieser investiven Auszahlungsermächtigung im  Teil-
finanzplan 0408 – Kölnisches Stadtmuseum in der Teilplanzeile 08 - Auszahlungen für 
Baumaßnahmen auf der Finanzstelle 4518-0408-0-1002 - Historische Mitte im Haushalts-
jahr 2022 vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2022.  
 
3. Der Rat nimmt die durch die GbR Historische Mitte vorgelegte Zeit-Maßnahmen-Planung 
inklusive Projektbeschleunigungsmaßnahmen zustimmend zur Kenntnis.  
 
4. Der Rat beschließt in diesem Zusammenhang die vorgezogene anteilige städtische Mit-
telbereitstellung für die Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) in Höhe von 800.000 
Euro und gleichzeitig die Freigabe dieser investiven Auszahlungsermächtigung im Teilfi-
nanzplan 0408 – Kölnisches Stadtmuseum in der Teilplanzeile 08 - Auszahlungen für 
Baumaßnahmen auf der Finanzstelle 4518-0408-0-1002 - Historische Mitte im Haushalts-
jahr 2022 vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2022.  
 
5. Der Rat beschließt in diesem Zusammenhang die vorgezogene anteilige Mittelbereitstel-
lung für die Leistungsphasen 5 und 6 (Ausführungsplanung und Ausschreibung) für die 
Abbrucharbeiten und Teile der Baugrube in Höhe von 600.000 Euro und gleichzeitig die 
Freigabe dieser investiven Auszahlungsermächtigung im Teilfinanzplan 0408 – Kölni-
sches Stadtmuseum in der Teilplanzeile 08 - Auszahlungen für Baumaßnahmen auf der 
Finanzstelle 4518-0408-0-1002 - Historische Mitte im Haushaltsjahr 2022 vorbehaltlich 
des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2022.  
 
6. Der Rat genehmigt die Fällung der Platane an der Straßenecke „Am Hof / Kurt-
Hackenberg-Platz“ und beschließt die Freigabe von 80.000 Euro unter Berücksichtigung 
angemessener Ersatzpflanzungen als vorbereitende Maßnahme für die Verlegung der 
Fernwärmeleitung und den Neubau der Historischen Mitte. Die Mittel stehen im Teilfi-
nanzplan 0408 – Kölnisches Stadtmuseum in der Teilplanzeile 08 - Auszahlungen für 
Baumaßnahmen auf der Finanzstelle 4518-0408-0-1002 - Historische Mitte im Haushalts-
jahr 2022 vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2022 zur Verfügung. 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Mehrheitlich mit den Stimmen von Grüne, SPD und Klimafreunde gegen die Stimmen von 
CDU und Die Linke bei Enthaltung FDP zugestimmt.

Beratungsverlauf (6)

25.11.2021 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 4.1.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
29.11.2021 Bauausschuss
TOP 5.2 Vorberatung (Fachausschuss)
Zur Sitzung
30.11.2021 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 4.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
02.12.2021 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.3 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
06.12.2021 Finanzausschuss
TOP 10.16 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
14.12.2021 Rat
TOP 10.28 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3523/2021
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
08.11.2021
Erstellt
06.10.2021 10:29