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BV10/150/2025

Installation von Türklingeln mit Videofunktion an Schultoren - Informationsvorlage zum Beschluss BV10/068/2025 vom 25.03.2025 -

Bezirksvertretung Informationsvorlage 07.08.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 10, Sitzung am 02.09.2025, TOP 8.6

Informationsvorlage BV

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Informationsvorlage BV

2504 Zeichen

BV10/150/2025 
 
 X  öffentlich      nicht öffentlich   
Informationsvorlage 
Betrifft: 
Installation von Türklingeln mit Videofunktion an Schultoren - Informationsvorlage 
zum Beschluss BV10/068/2025 vom 25.03.2025 - 
Amt / Institut: 
Bezirksverwaltungsstelle 10 
Beratungsfolge: 
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität 
Bezirksvertretung 10 02.09.2025 Kenntnisnahme 
 
Die Bezirksvertretung 10 fasste in ihrer Sitzung am 25.03.2025 folgenden 
Beschluss: 
Die Verwaltung wird gebeten, die Kosten für die Installation von Türklingeln 
einschließlich Videofunktion an jeweils einem Eingangstor der im Stadtbezirk 10 
vorhandenen Grundschulen einschließlich der Dependance in Hellerhof und der 
Alfred-Herrhausen-Schule zu ermitteln. Die Bezirksvertretung 10 stellt eine 
Finanzierung aus ihren Bauunterhaltungsmitteln in Aussicht. 
 
 
Hierzu teilt das Amt für Schule und Bildung Folgendes mit: 
Schulen sind, im Gegensatz zu Kindertagesstätten, gemäß Landesbauordnung 
Nordrheinwestfalen öffentlich zugängliche Gebäude, welche über verschiedene 
ortsspezifische Zuwegungen erschlossen werden. Daraus ergibt sich zwangsläufig ein 
Spannungsfeld aus der Zugänglichkeit und Erreichbarkeit von öffentlichen Gebäuden 
und dem Schutzbedürfnis der Nutzer*innen (Schüler*innen, Lehrpersonal). Eine 
flächendeckende Installation von Türklingeln mit Videofunktionen an Schultoren 
betrachtet die Verwaltung als nicht zielführend. Dies begründet sich aus der freien 
Zugänglichkeit im Zeitraum schulischer Nutzung. Eine Türklingel mit Videofunktion 
bedarf dazu einer ständig besetzten Stelle, um die Gegensprechanlage sinnvoll zu 
nutzen und die öffentliche Zugänglichkeit zu gewährleisten. Diese Anforderung lässt 
sich im schulischen Alltag nicht sicherstellen.  
 
Losgelöst von einer Ausstattung der Türklingeln mit Videofunktion ist der 
kontrollierbare sichere Zugang zu schulischen WC-Anlagen auch aus Sicht des Amtes 
für Schule und Bildung ein wichtiger Baustein der Sicherheit an Düsseldorfer 
Schulen, weshalb bereits vor Eingehen des Antrages der Bezirksvertretung 10 eine 
zentrale Abfrage zu Nachregelungsbedarfen an alle Düsseldorfer Schulen versendet 
wurde. In dieser Abfrage erhielten die Schulleitungen die Möglichkeit, bauliche 
Bedarfe zur Ergänzung, zum Um- oder Ausbau der vorhandenen WC-Schließanlagen 
zu melden. Die eingegangenen Bedarfsmeldungen wurden erfasst und werden aktuell 
bearbeitet. Erste Standorte werden bereits mit dem jeweils bestehenden 
Schließsystem erweitert.

Seite 2

Beratungsverlauf (1)

02.09.2025 Bezirksvertretung 10
TOP 8.6 Kenntnisnahme Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
BV10/150/2025
Typ
Bezirksvertretung Informationsvorlage
Datum
07.08.2025
Erstellt
07.08.2025 07:38