BV10/150/2025
Installation von Türklingeln mit Videofunktion an Schultoren - Informationsvorlage zum Beschluss BV10/068/2025 vom 25.03.2025 -
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Informationsvorlage BV
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BV10/150/2025 X öffentlich nicht öffentlich Informationsvorlage Betrifft: Installation von Türklingeln mit Videofunktion an Schultoren - Informationsvorlage zum Beschluss BV10/068/2025 vom 25.03.2025 - Amt / Institut: Bezirksverwaltungsstelle 10 Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 10 02.09.2025 Kenntnisnahme Die Bezirksvertretung 10 fasste in ihrer Sitzung am 25.03.2025 folgenden Beschluss: Die Verwaltung wird gebeten, die Kosten für die Installation von Türklingeln einschließlich Videofunktion an jeweils einem Eingangstor der im Stadtbezirk 10 vorhandenen Grundschulen einschließlich der Dependance in Hellerhof und der Alfred-Herrhausen-Schule zu ermitteln. Die Bezirksvertretung 10 stellt eine Finanzierung aus ihren Bauunterhaltungsmitteln in Aussicht. Hierzu teilt das Amt für Schule und Bildung Folgendes mit: Schulen sind, im Gegensatz zu Kindertagesstätten, gemäß Landesbauordnung Nordrheinwestfalen öffentlich zugängliche Gebäude, welche über verschiedene ortsspezifische Zuwegungen erschlossen werden. Daraus ergibt sich zwangsläufig ein Spannungsfeld aus der Zugänglichkeit und Erreichbarkeit von öffentlichen Gebäuden und dem Schutzbedürfnis der Nutzer*innen (Schüler*innen, Lehrpersonal). Eine flächendeckende Installation von Türklingeln mit Videofunktionen an Schultoren betrachtet die Verwaltung als nicht zielführend. Dies begründet sich aus der freien Zugänglichkeit im Zeitraum schulischer Nutzung. Eine Türklingel mit Videofunktion bedarf dazu einer ständig besetzten Stelle, um die Gegensprechanlage sinnvoll zu nutzen und die öffentliche Zugänglichkeit zu gewährleisten. Diese Anforderung lässt sich im schulischen Alltag nicht sicherstellen. Losgelöst von einer Ausstattung der Türklingeln mit Videofunktion ist der kontrollierbare sichere Zugang zu schulischen WC-Anlagen auch aus Sicht des Amtes für Schule und Bildung ein wichtiger Baustein der Sicherheit an Düsseldorfer Schulen, weshalb bereits vor Eingehen des Antrages der Bezirksvertretung 10 eine zentrale Abfrage zu Nachregelungsbedarfen an alle Düsseldorfer Schulen versendet wurde. In dieser Abfrage erhielten die Schulleitungen die Möglichkeit, bauliche Bedarfe zur Ergänzung, zum Um- oder Ausbau der vorhandenen WC-Schließanlagen zu melden. Die eingegangenen Bedarfsmeldungen wurden erfasst und werden aktuell bearbeitet. Erste Standorte werden bereits mit dem jeweils bestehenden Schließsystem erweitert. Seite 2
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- BV10/150/2025
- Typ
- Bezirksvertretung Informationsvorlage
- Datum
- 07.08.2025
- Erstellt
- 07.08.2025 07:38