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Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion Bündnis 90 die Grünen aus der Sitzung vom 04.05.2026 (AN/0751/2026) betreffend "Geschwindigkeitsanzeiger im Stadtraum“

Beantwortung einer Anfrage (BV) 1511/2026 vom 03.06.2026

Stand: Am 29.06.2026 in der Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Dezernat, Dienststelle III/64 Vorlagen-Nummer 1511/2026 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 29.06.2026 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion Bündnis 90 die Grünen aus der Sitzung vom 04.05.2026 (AN/0751/2026) betreffend "Geschwindigkeitsanzeiger im Stadtraum„ Die Fraktion Bündnis 90 die Grünen bittet um die Beantwortung folgenden Fragen: 1. Warum ist das Anbringen solcher Geräte in Köln inzwischen vergleichsweise streng reguliert? 2. Aus welchem Grund erfolgt die Beantragung bzw. Bereitstellung der aktuell verfügba- ren zehn Geräte ausschließlich über die Verkehrswacht? 3. Ist vorgesehen, die Anzahl der verfügbaren Geräte zu erhöhen und den Zugang zu diesen Maßnahmen zu flexibilisieren? 4. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit zusätzliche Geschwindigkeits- messtafeln installiert und angebunden werden können? Antwort der Verwaltung: 1. Die Regulierung wurde nicht verändert. Sie stellt das mindestens erforderliche Maß dar für verkehrstechnische Einrichtungen im öffentlichen Straßenraum mit Wirkung auf Verkehrsteilnehmende. 2. Die 10 Geschwindigkeitsanzeigetafeln wurden im Rahmen einer Kooperation der Stadt Köln und der Verkehrswacht durch die Stadt Köln beschafft und der Verkehrswacht zur Verfügung gestellt. Siehe Geschwindigkeitsanzeiger für mehr Sicherheit - Stadt Köln 3. Die Anzahl der Geräte orientiert sich an den Kapazitäten der Verkehrswacht und der Straßenverkehrsbehörde der Stadt Köln. Sie kann nicht erhöht werden. 4. Siehe Antwort 3 und 0603/2026

Beratungsverlauf

  1. 29.06.2026

    Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)

    TOP 7.1.3, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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