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SV-2019/0019

Dringlichkeitsantrag der Fraktionen Bü 90/Grüne, CDU, SPD, UFFBASSE, Die Linke. und FDP vom 11. März 2019 betr. Einrichtung einer Schutzzone für Einrichtungen und Ärzte in Darmstadt, die eine Schwangerschaftskonfliktberatung durchführen

Antrag 12.03.2019

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SV-2019/0019

2773 Zeichen

Vorlage-Nr. SV-2019/0019 
 
 
Dringlichkeitsantrag der Fraktionen Bü 90/Grüne, CDU, SPD, UFFBASSE, Die Linke. 
und FDP vom 11. März 2019 betr. Einrichtung einer Schutzzone für Einrichtungen 
und Ärzte in Darmstadt, die eine Schwangerschaftskonfliktberatung durchführen 
 
 
 
 
                           Liebigstrasse 46 
                    64293 Darmstadt 
                    Tel. & Fax 06151/8606067               www.uffbasse-darmstadt.de 
 
Darmstadt, den 11.03.2019 
 
Dringlichkeitsantrag 
die unterzeichnenden Fraktionen bitten darum, folgenden Dringlichkeits-Antrag auf die 
Tagesordnung der Stadtverordnetensitzung am 12.03.2019 zu nehmen: 
Einrichtung einer Schutzzone für Einrichtungen und Ärzte in Darmstadt, die eine 
Schwangerschaftskonfliktberatung durchführen 
 
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen,  
der Magistrat wird gebeten, eine Art „Schutzzone“ vor Räumlichkeiten  von Institutionen 
einzurichten, die in Darmstadt eine Schwangerschaftskonfliktberatung durchführen. Anlass sind die 
von Abtreibungsgegnern angekündigten Demonstrationen und Mahnwachen vor diesen 
Einrichtungen. Die Schutzzone soll einen der jeweiligen Lokation angemessenen Abstand unter 
Beachtung einer Richtgröße von 150 m festlegen. 
 
Begründung  
In der FR war am 6.3. die Ankündigung der Gruppe „40 Tage für das Leben“, einer Gruppe christlicher 
Fundamentalisten abgedruckt, Mahnwachen in 5 hessischen Städten vor den Geschäftsstellen von 
Pro Familia durchzuführen.  
Frauen in einer Schwangerschaftskonfliktsituation brauchen Rat und Unterstützung statt 
Diskriminierung. Auch beratende Institutionen dürfen nicht drangsaliert werden. Diesen gesetzlichen 
Rahmen sichert das Gesetz zur Vermeidung und Bewältigung von Schwangerschaftskonflikten zu. 
Entsprechend sind alle Möglichkeiten zu nutzen, um einen diskriminierungsfreien Zugang zu 
gewährleisten. Diesen Schutz bietet die Einrichtung einer Demonstrationsfreien Zone im Umkreis von 
150 Metern um die Beratungsstellen, von denen es in Darmstadt insgesamt 5 gibt. 
Die Frauen sind durch diese Mahnwachen unmittelbar in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht 
nach Art. 1 Abs. 1 GG  i.V.m. Art. 2 Abs.1 GG betroffen. Gleichzeitig stellt auch die 
Demonstrationsfreiheit ein wichtiges Grundrecht unserer Verfassung dar. Die vergleichsweise gering 
bemessene Schutzzone von 150 Metern würde einen gerechten Ausgleich zwischen den beiden 
Grundrechten darstellen.

2 
Weitere Begründung erfolgt mündlich 
 
 
Fraktion Uffbasse -  Kerstin Lau, Marc Arnold, Georg Hang, Sebastian Schmitt 
Fraktion B90/Grüne - Hildegard Förster-Heldmann, Yücel Akdeniz 
Fraktion CDU -   Alexander Schleith, Roland Desch 
Fraktion SPD -   Michael Siebel 
Fraktion FDP -   Sven Beißwenger 
Fraktion DIE LINKE - Karl-Heinz Böck

Beratungsverlauf (1)

TOP 27.12

Orte (1)

  • Liebigstraße 46

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Details

Vorlagen-Nr.
SV-2019/0019
Typ
Antrag
Datum
12.03.2019
Erstellt
29.09.2026 00:00