SV-2019/0019
Dringlichkeitsantrag der Fraktionen Bü 90/Grüne, CDU, SPD, UFFBASSE, Die Linke. und FDP vom 11. März 2019 betr. Einrichtung einer Schutzzone für Einrichtungen und Ärzte in Darmstadt, die eine Schwangerschaftskonfliktberatung durchführen
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SV-2019/0019
2773 Zeichen
Vorlage-Nr. SV-2019/0019
Dringlichkeitsantrag der Fraktionen Bü 90/Grüne, CDU, SPD, UFFBASSE, Die Linke.
und FDP vom 11. März 2019 betr. Einrichtung einer Schutzzone für Einrichtungen
und Ärzte in Darmstadt, die eine Schwangerschaftskonfliktberatung durchführen
Liebigstrasse 46
64293 Darmstadt
Tel. & Fax 06151/8606067 www.uffbasse-darmstadt.de
Darmstadt, den 11.03.2019
Dringlichkeitsantrag
die unterzeichnenden Fraktionen bitten darum, folgenden Dringlichkeits-Antrag auf die
Tagesordnung der Stadtverordnetensitzung am 12.03.2019 zu nehmen:
Einrichtung einer Schutzzone für Einrichtungen und Ärzte in Darmstadt, die eine
Schwangerschaftskonfliktberatung durchführen
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen,
der Magistrat wird gebeten, eine Art „Schutzzone“ vor Räumlichkeiten von Institutionen
einzurichten, die in Darmstadt eine Schwangerschaftskonfliktberatung durchführen. Anlass sind die
von Abtreibungsgegnern angekündigten Demonstrationen und Mahnwachen vor diesen
Einrichtungen. Die Schutzzone soll einen der jeweiligen Lokation angemessenen Abstand unter
Beachtung einer Richtgröße von 150 m festlegen.
Begründung
In der FR war am 6.3. die Ankündigung der Gruppe „40 Tage für das Leben“, einer Gruppe christlicher
Fundamentalisten abgedruckt, Mahnwachen in 5 hessischen Städten vor den Geschäftsstellen von
Pro Familia durchzuführen.
Frauen in einer Schwangerschaftskonfliktsituation brauchen Rat und Unterstützung statt
Diskriminierung. Auch beratende Institutionen dürfen nicht drangsaliert werden. Diesen gesetzlichen
Rahmen sichert das Gesetz zur Vermeidung und Bewältigung von Schwangerschaftskonflikten zu.
Entsprechend sind alle Möglichkeiten zu nutzen, um einen diskriminierungsfreien Zugang zu
gewährleisten. Diesen Schutz bietet die Einrichtung einer Demonstrationsfreien Zone im Umkreis von
150 Metern um die Beratungsstellen, von denen es in Darmstadt insgesamt 5 gibt.
Die Frauen sind durch diese Mahnwachen unmittelbar in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht
nach Art. 1 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 2 Abs.1 GG betroffen. Gleichzeitig stellt auch die
Demonstrationsfreiheit ein wichtiges Grundrecht unserer Verfassung dar. Die vergleichsweise gering
bemessene Schutzzone von 150 Metern würde einen gerechten Ausgleich zwischen den beiden
Grundrechten darstellen.
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Weitere Begründung erfolgt mündlich
Fraktion Uffbasse - Kerstin Lau, Marc Arnold, Georg Hang, Sebastian Schmitt
Fraktion B90/Grüne - Hildegard Förster-Heldmann, Yücel Akdeniz
Fraktion CDU - Alexander Schleith, Roland Desch
Fraktion SPD - Michael Siebel
Fraktion FDP - Sven Beißwenger
Fraktion DIE LINKE - Karl-Heinz Böck
Beratungsverlauf (1)
Orte (1)
- Liebigstraße 46
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Details
- Vorlagen-Nr.
- SV-2019/0019
- Typ
- Antrag
- Datum
- 12.03.2019
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00