1103/2019
Busnetzerweiterung Interim
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Anlage 5 - Auszug BV Lindenthal 01.07.2019
5463 Zeichen
Anlage 5 Auszug aus dem Beschlussprotokoll über die Sitzung der BV Lindenthal am 01.07.2019 9.2.4 Busnetzerweiterung Interim 1103/2019 geänderter Beschluss: Der Rat spricht sich für die Einrichtung folgender Interims-Busangebote – wie in der Begründung beschrieben - zum kommenden Fahrplanwechsel im Dezember 2019 aus: - Linie 171 (neu) - Veränderung Linie 142 - Expressbuslinien 172 und 173 (neu) Bis zum Ablauf der Betrauungsregelung am 31.12.2019 beauftragt der Rat die Verwaltung mit der Aufnahme der sich aus dieser Ausweitung des Busverkehrs ergebenden wirtschaftlichen Konsequenzen in die Betrauungsregelung vom 15.12.2005 / 24.06.2008. Die Anpassung der Finanzierungsbausteine und der entsprechenden Parameter erfolgt mit dem Monat der Inbetriebnahme des neuen Angebots. Für die Zeit ab dem 01.01.2020 beauftragt der Rat die Verwaltung, die Erweiterung des Busnetzes nach Maßgabe der Regelungen des öffentlichen Dienstleistungsauftrags (insbesondere Ziff. 9.4) bei der KVB zu veranlassen. Die KVB finanziert das zusätzliche Angebot über den steuerlichen Querverbund. Die Verwaltung wird ermächtigt, später erforderliche Anpassungen des Angebots gegenüber der KVB zu veranlassen. Ergänzend bzw. geändert beschließt die Bezirksvertretung Lindenthal: 1.Umsetzung der bisher von der BV beantragten Maßnahmen a) Taktverdichtung der Linie1 zwischen Junkersdorf und Weiden-West. Die notwendigen Fahrzeuge werden gestellt durch eine Optimierung von Wartung und Pflege. b) Bus-Verbindung von Lövenich/Weiden-Süd/Junkersdorf-Süd über die Dürener Straße nach Hohenlind (zu Schulzeiten bis Karl-Schwering- Platz), Verlängerung der Linie 149, obwohl die Bus-Mischspur noch nicht erstellt wurde. 2. Eine Reduzierung der Busverbindung Köln-Widdersdorf nach Weiden- Zentrum wird nicht vorgenommen. 3. Für den Expressbus 172 von Widdersdorf nach Köln ist die direkte Führung über den Lise-Meitner-Ring und den Gregor-Mendelring auf den Militärring zur Aachener Straße von den Fahrzeiten sinnvoller und daher zu prüfen. 4. Für die Kreuzung Militärringstraße/Friedrich-Schmidt-Straße wird eine Lösung erarbeitet, die den Autoverkehr auf die Hauptstraßen leitet und nicht in die verkehrsberuhigte Friedrich-Schmidt-Straße. Die in der Vorlage benannte Lösung lehnt die BV Lindenthal ab. 5. Die Ampelanlage an der Kreuzung Aachener Straße/Maarweg/Kitschburger Straße wird in Fahrtrichtung Innenstadt ertüchtigt, indem der KFZ-Verkehr in Fahrtrichtung mehr Grünzeiten erhält. 7. Die Busse, die geplant an der Haltestelle Eupener Straße enden sollen, werden bis Müngersdorf geführt. 8. Eine Zuflussdrosselung in Weiden-West, am besten mit einer umweltsensitiven Ampel, wird frühestens erst dann errichtet, wenn es ausreichend Alternativen zum Umsteigen gibt. Dies ist erst nach dem Ausbau des P+R in Köln-Weiden und mit der Möglichkeit, auf den Expressbus 173 hier umzusteigen und/oder der Verlängerung des Expressbusses nach Frechen/Großkönigsdorf machbar. Der Expressbus 173 müsste eigentlich von Weiden-Süd über den Frechener Weg und die Bonnstraße zum P+R Weiden-West geführt werden. Dieser Bus fehlt aber in der Konzeption der BV Lindenthal. Abstimmungsergebnis: mehrheitlich zugestimmt mit 4 Nein Stimmen (SPD) mit einer Enthaltung (Linke) Ergänzungsantrag zu 9.2.4 Antrag der CDU-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Gerd Kaspar/FDP und Lothar Müller/Linke AN/0969/2019 Beschluss: 1.Umsetzung der bisher von der BV beantragten Maßnahmen a) Taktverdichtung der Linie1 zwischen Junkersdorf und Weiden-West. Die notwendigen Fahrzeuge werden gestellt durch eine Optimierung von Wartung und Pflege. b) Bus-Verbindung von Lövenich/Weiden-Süd/Junkersdorf-Süd über die Dürener Straße nach Hohenlind (zu Schulzeiten bis Karl-Schwering- Platz), Verlängerung der Linie 149, obwohl die Bus-Mischspur noch nicht erstellt wurde. 2. Eine Reduzierung der Busverbindung Köln-Widdersdorf nach Weiden- Zentrum wird nicht vorgenommen. 3. Für den Expressbus 172 von Widdersdorf nach Köln ist die direkte Führung über den Lise-Meitner-Ring und den Gregor-Mendelring auf den Militärring zur Aachener Straße von den Fahrzeiten sinnvoller und daher zu prüfen. 4. Für die Kreuzung Militärringstraße/Friedrich-Schmidt-Straße wird eine Lösung erarbeitet, die den Autoverkehr auf die Hauptstraßen leitet und nicht in die verkehrsberuhigte Friedrich-Schmidt-Straße. Die in der Vorlage benannte Lösung lehnt die BV Lindenthal ab. 5. Die Ampelanlage an der Kreuzung Aachener Straße/Maarweg/Kitschburger Straße wird in Fahrtrichtung Innenstadt ertüchtigt, indem der KFZ-Verkehr in Fahrtrichtung mehr Grünzeiten erhält. 7. Die Busse, die geplant an der Haltestelle Eupener Straße enden sollen, werden bis Müngersdorf geführt. 8. Eine Zuflussdrosselung in Weiden-West, am besten mit einer umweltsensitiven Ampel, wird frühestens erst dann errichtet, wenn es ausreichend Alternativen zum Umsteigen gibt. Dies ist erst nach dem Ausbau des P+R in Köln-Weiden und mit der Möglichkeit, auf den Expressbus 173 hier umzusteigen und/oder der Verlängerung des Expressbusses nach Frechen/Großkönigsdorf machbar. Der Expressbus 173 müsste eigentlich von Weiden-Süd über den Frechener Weg und die Bonnstraße zum P+R Weiden-West geführt werden. Dieser Bus fehlt aber in der Konzeption der BV Lindenthal. Abstimmungsergebnis: mehrheitlich zugestimmt mit 4 Nein Stimmen (SPD) mit einer Enthaltung (Linke)
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 11/2023
1717 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
III/68/681/1
Vorlagen-Nummer
1103/2019
Stand: 10.11.2023
Sachstandsbericht
Busnetzerweiterung Interim
Beschluss:
Der Rat spricht sich für die Einrichtung folgender Interims-Busangebote – wie in der Begründung
beschrieben - zum kommenden Fahrplanwechsel im Dezember 2019 aus:
- Linie 171 (neu)
- Veränderung Linie 142
- Expressbuslinien 172 und 173 (neu)
Bis zum Ablauf der Betrauungsregelung am 31.12.2019 beauftragt der Rat die Verwaltung mit
der Aufnahme der sich aus dieser Ausweitung des Busverkehrs ergebenden wirtschaftlichen Kon-
sequenzen in die Betrauungsregelung vom 15.12.2005 / 24.06.2008. Die Anpassung der Finanzie-
rungsbausteine und der entsprechenden Parameter erfolgt mit dem Monat der Inbetriebnahme des
neuen Angebots.
Für die Zeit ab dem 01.01.2020 beauftragt der Rat die Verwaltung, die Erweiterung des Busnetzes
nach Maßgabe der Regelungen des öffentlichen Dienstleistungsauftrags (insbesondere Ziff. 9.4)
bei der KVB zu veranlassen. Die KVB finanziert das zusätzliche Angebot über den steuerlichen
Querverbund. Die Verwaltung wird ermächtigt, später erforderliche Anpassungen des Angebots
gegenüber der KVB zu veranlassen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Betriebszeiten der Expressbuslinien 172 und 173 zu überprü-
fen und gegebenenfalls bedarfsgerecht zu verlängern.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Die aufgeführten Maßnahmen wurden zum Fahrplanwechsel im Dezember 2019 umgesetzt.
Bezüglich der Weiterentwicklung des Direktbusangebots wird auf die in der Verkehrsaus-
schusssitzung am 19.09.2023 vorgelegte Mitteilung mit der Vorlagennummer 2941/2023 ver-
wiesen.
Anlage 1 - Linienkonzept Expressbuslinien
537 Zeichen
Bedienung generell in beide Fahrtrichtungen Bedienung jeweils nur in Lastrichtung Morgens: Richtung stadteinwärts Nachmittags: Richtung stadtauswärts Bf West Dom/Hauptbahnhof Linienkonzept Expressbuslinien Anlage 1 Luftmessstelle (Rhein Center Weiden) Ausbau P+R-Platz Weiden West (in Betrieb ca. 2022) Zuflussdrosselung um bis zu 500 Kfz/Sph aus Richtung Frechen in Fahrtrichtung Weiden an bestehender LSA (Höhe des Kopfwenders) Expressbuslinie 172 Expressbuslinie 173 Verknüpfungspunkt mit SPNV Bestandshaltestelle Neue Haltestelle
Anlage 6 - Auszug BV Mülheim 08.07.2019
1569 Zeichen
Anlage 6 Geschäftsführung Bezirksvertretung 9 (Mülheim) Herr Schultheis Telefon: (0221) 99322 Fax : (0221) E-Mail: andre.schultheis@stadt-koeln.de Datum: 08.07.2019 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim vom 08.07.2019 öffentlich 9.2.1 Busnetzerweiterung Interim 1103/2019 Geänderter Beschluss: Die Bezirksvertretung Mülheim empfiehlt dem Rat der Stadt Köln wie folgt zu beschließen: Der Rat spricht sich für die Einrichtung folgender Interims-Busangebote – wie in der Begründung beschrieben - zum kommenden Fahrplanwechsel im Dezember 2019 aus: - Linie 171 (neu) - Veränderung Linie 142 - Expressbuslinien 172 und 173 (neu) - Linie 174 (neu) Bis zum Ablauf der Betrauungsregelung am 31.12.2019 beauftragt der Rat die Verwaltung mit der Aufnahme der sich aus dieser Ausweitung des Busverkehrs ergebenden wirtschaftlichen Konsequenzen in die Betrauungsregelung vom 15.12.2005 / 24.06.2008. Die Anpassung der Finanzierungsbausteine und der entsprechenden Parameter erfolgt mit dem Monat der Inbetriebnahme des neuen Angebots. Für die Zeit ab dem 01.01.2020 beauftragt der Rat die Verwaltung, die Erweiterung des Busnetzes nach Maßgabe der Regelungen des öffentlichen Dienstleistungsauftrags (insbesondere Ziff. 9.4) bei der KVB zu veranlassen. Die KVB finanziert das zusätzliche Angebot über den steuerlichen Querverbund. Die Verwaltung wird ermächtigt, später erforderliche Anpassungen des Angebots gegenüber der KVB zu veranlassen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen
Anlage 2 - Stellungnahme der Verwaltung zum Beschluss der BV 3 vom 06.05.2019
3244 Zeichen
Anlage 2 Seite 1 / 2 Anlage zur Beschlussvorlage 1103/2019 Stellungnahme der Verwaltung zum Beschluss der Bezirksvertretung Lindenthal vom 06.05.2019, AN/0646/2019 Der Beschluss lautet: „Die Verwaltung wird beauftragt, folgende von der BV Lindenthal bereits getroffenen Beschlüsse Prioritär zum Fahrplanwechsel 2019/2020 umzusetzen: 1) Verlängerung Linie 149 von Weiden Zentrum über Junkersdorf Süd – Dürener Straße nach Hohenlind – im Schülerverkehr ggf. bis Karl-Schwering-Platz zu verlängern. 2) Den 5-Minuten-Takt auf der Linie 1 von Köln-Junkersdorf nach Köln-Weiden-West 3) Nach der kurzfristigen Umsetzung untersucht die Verwaltung die Grundlagen anhand der realen und prognostizierten Kapazitäten, welche weiteren Maßnahmen notwendig sind und ob eine Bus-Express-Linie noch notwendig ist. In diese Überlegung wird die BV Lindenthal frühzeitig einbezogen. 4) Die BV Lindenthal verweist nochmals auf ihre Beschlüsse zur Förderung des Radverkehrs im Kölner Westen und die Beschlüsse zum Nahverkehrsplan aus dem Jahre 2015 hin und bittet um zügige Umsetzung.“ Stellungnahme der Verwaltung: 1) Die in der Sitzung der Bezirksvertretung am 26.06.2017 beschlossene Verlängerung der Linie 149 von Weiden Zentrum bis Hohenlind (AN/0860/2017) kann ebenso wenig wie die am 05.09.2016 beschlossene Verlängerung der Linie 136 über Junkersdorf- Süd nach Weiden zur Entlastung der Linie 143 (AN/1442/2016) zum Fahrplanwechsel im Dezember 2019 umgesetzt werden. Mit den Vorschlägen von Verwaltung und KVB zur Erweiterung des Busnetzes (dauerhaft und interim) ist die Wachstumsgrenze der KVB zum Fahrplanwechsel 2019/2020 erreicht. Für darüber hinausgehende Angebotsausweitungen sind weder Busse noch Personal vorhanden. Durch die Expressbuslinie 173, die zur Entlastung der Linie 1 zum kommenden Fahrplanwechsel zwischen Weiden und Innenstadt eingeführt wird, ist gleichzeitig mit einer Entlastung der Linie 143 in den Gebieten Weiden und Junkersdorf zu rechnen. Zudem sollte eine Busverbindung zwischen Hohenlind und Weiden über die Dürener Straße erst nach Realisierung der „unechten Zweispurigkeit“ auf der Dürener Straße im Laufe des Jahres 2020 umgesetzt werden. 2) Die in der Sitzung der Bezirksvertretung am 05.11.2018 beschlossene Taktverdichtung auf der Linie 1 in der Hauptverkehrszeit auf 5 Minuten zwischen Junkersdorf und Weiden West sowie an Wochenenden und Feiertagen kann aus den in der Vorlage 1418/2019 genannten Gründen nicht zum kommenden Fahrplanwechsel im Dezember 2019 umgesetzt werden (AN/1414/2018). 3) Die in der Ratssitzung am 18.12.2018 beschlossene Einrichtung einer Expressbuslinie auf der Ost-West-Achse zur schnellen Kapazitätserhöhung soll mit den in der Vorlage 1103/2018 beschriebenen Maßnahmen umgesetzt werden. Nach Inbetriebnahme der Expressbuslinien werden Erhebungen zur ÖPNV-Auslastung auf Anlage 2 Seite 2 / 2 der Ost-West-Achse durchgeführt und ggf. erforderliche Anpassungen in deren Betrieb vorgenommen. 4) Die Beschlüsse zur Förderung des Radverkehrs sollen im Rahmen des neuen Runden Tisches zum Thema Radverkehr priorisiert werden. Die Beschlüsse aus den Stadtbezirken zum Nahverkehrsplan werden sukzessive abgearbeitet.
Beschlussvorlage Rat
47718 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
VIII/66/661/1
Vorlagen-Nummer
1103/2019
Freigabedatum
05.06.2019
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung
Betreff
Busnetzerweiterung Interim
Beschlussorgan
Rat
Gremium Datum
Beschluss:
Der Rat spricht sich für die Einrichtung folgender Interims-Busangebote – wie in der Begründung be-
schrieben - zum kommenden Fahrplanwechsel im Dezember 2019 aus:
- Linie 171 (neu)
- Veränderung Linie 142
- Expressbuslinien 172 und 173 (neu)
Bis zum Ablauf der Betrauungsregelung am 31.12.2019 beauftragt der Rat die Verwaltung mit
der Aufnahme der sich aus dieser Ausweitung des Busverkehrs ergebenden wirtschaftlichen Konse-
quenzen in die Betrauungsregelung vom 15.12.2005 / 24.06.2008. Die Anpassung der Finanzie-
rungsbausteine und der entsprechenden Parameter erfolgt mit dem Monat der Inbetriebnahme des
neuen Angebots.
Für die Zeit ab dem 01.01.2020 beauftragt der Rat die Verwaltung, die Erweiterung des Busnetzes
nach Maßgabe der Regelungen des öffentlichen Dienstleistungsauftrags (insbesondere Ziff. 9.4) bei
der KVB zu veranlassen. Die KVB finanziert das zusätzliche Angebot über den steuerlichen Querver-
bund. Die Verwaltung wird ermächtigt, später erforderliche Anpassungen des Angebots gegenüber
Verkehrsausschuss 18.06.2019
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 27.06.2019
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 27.06.2019
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 01.07.2019
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 01.07.2019
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 08.07.2019
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 08.07.2019
Finanzausschuss 08.07.2019
Verkehrsausschuss
Rat 09.07.2019
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der KVB zu veranlassen.
3
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Nein
Ja, investiv Investitionsauszahlungen 210.000 €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja vrs. 210.000 €
%
Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 270.000 €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja vrs. 270.000 €
%
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
c) bilanzielle Abschreibungen €
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:
a) Erträge €
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten €
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
Beginn, Dauer
Begründung:
Bei den Maßnahmen der Beschlussvorlage handelt es sich um kurzfristig umsetzbare Angebotserwei-
terungen im Linienbusverkehr, mit denen das Ziel verfolgt wird, die Attraktivität des Öffentlichen Per-
sonennahverkehr (ÖPNV) zu steigern, um so Alternativen zur Nutzung des eigenen Kraftfahrzeuges
im Stadtverkehr anzubieten. Durch eine Änderung im Modal-Split und ggf. hierdurch motivierten Ver-
zicht auf den Besitz eines eigenen Kraftfahrzeuges werden übergeordnete Ziele der nachhaltigen
Stadt- und Verkehrsentwicklung entsprechend „Köln mobil 2025“ verfolgt. Diese Angebotsverände-
rungen sind auch von der Bezirksregierung in der Fortschreibung des Luftreinhalteplanes aufgegriffen
worden und stellen somit Maßnahmen dar, die dem Ziel dienen, schnellstmöglich die Grenzwerte zur
Luftqualität in Köln auch an neuralgischen Stellen einzuhalten. Der Verkehrsausschuss hat die Ver-
waltung mit der Umsetzung über den Beschluss zu Vorlage 2637/2018 (Green City Masterplan Maß-
nahme M2.2) beauftragt.
Auf Basis des Ratsbeschlusses vom 14.11.2017 zur Stärkung und Ausweitung des Busnetzes
(AN/1589/2017) haben Verwaltung und KVB ein Konzept erarbeitet, das in den Jahren 2018 und
2019 umgesetzt werden soll. Das Konzept beinhaltet neben strukturell bedingten Erweiterungen des
Busnetzes auch Interimslösungen. Zur besseren Übersicht hat die Verwaltung – wie bereits im Jahr
2018 – zwei Beschlussvorlagen (interim und dauerhaft) erarbeitet (s. Vorlagen-Nr.: 1037/2018 und
1075/2018). Die vorliegende Beschlussvorlage widmet sich den Angebotserweiterungen, die – ergän-
zend zu den 2018 bereits umgesetzten Maßnahmen (Linie 179, Verlängerung Linie 155) – jetzt in
2019 umgesetzt werden sollen. In einer gesonderten Vorlage (siehe Vorlagen-Nr.: 1215/2019) wer-
den die geplanten, dauerhaften Erweiterungen des Busnetzes vorgestellt.
Im Rahmen der Beschlussfassung zur Vorlage „Ost-West-Achse“ (Vorlagen-Nr.: 3211/2018) durch
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den Rat am 18.12.2018 wurde die Verwaltung darüber hinaus beauftragt, „zur schnellen Kapazitäts-
erhöhung auf der Ost-West-Achse … in einem ersten Schritt eine Express-Buslinie auf einer eigenen
ÖPNV-Spur von Weiden-West bis Höhe Eisenbahnring mit entsprechenden Umsteigemöglichkeiten
zu Schienenpersonennahverkehr (SPNV) und ÖPNV“ einzurichten. Dieser Beschluss wird mit der
vorliegenden Vorlage ebenfalls aufgegriffen. Zudem wurde in der 2. Fortschreibung 2019 des Luft-
reinhalteplans die Maßnahme „Expressbusspur Aachener Straße“ (Kapitel 5.2.4.1, Punkt 9) als Bei-
trag zur Verbesserung der Luftschadstoffsituation in der Aachener Straße als ein Baustein für das
Kölner Stadtgebiet aufgenommen. Durch die mit der Maßnahme erhofften Verlagerungen von Ver-
kehrsanteilen auf den ÖPNV und einer ergänzenden Zuflussdrosselung für den stadteinwärts fahren-
den motorisierten Individualverkehr (MIV) um ca. 500 Kfz in der Spitzenstunde durch Anpassung der
vorhandenen Lichtsignalanlage in Höhe des P+R-Parkplatzes Weiden-West (vgl. Anlage 1), die be-
schleunigte Realisierung der Erweiterung der P+R-Anlage Weiden-West sowie die Ertüchtigung der
Anschlussstelle Frechen-Nord an die A4 (durch den Landesbetrieb Straßenbau NRW) sind Minde-
rungen bei den Schadstoffemissionen im Zuge der Aachener Straße zu erwarten.
Die folgende Übersicht zeigt die interimistischen Angebotserweiterungen im Busverkehr, die neben
den dauerhaften Busnetzerweiterungen zur Bewältigung der stetig wachsenden ÖPNV-Nachfrage
zum kommenden Fahrplanwechsel vorgesehen sind. Details zu Linienführung, Betriebszeiten und
Takten finden sich in den folgenden Abschnitten.
Abbildung 1: Interimslösungen 2019
1. Einrichtung von Interims-Busangeboten (Ratsbeschluss vom 14.11.2017)
Neue Linie 171 (Verstärkerlinie für die Linie 159 bzw. die Linie 1):
Mülheim – Kalk – Severinsbrücke – Nord-Süd-Fahrt – Breslauer Platz /Hbf.
Zur Entlastung der Stadtbahnlinie 1 zwischen Kalk und der Innenstadt sowie der Buslinie 159
zwischen Mülheim und Kalk soll zum kommenden Fahrplanwechsel im Dezember 2019 eine
neue Buslinie 171 interimsweise montags bis freitags zwischen 06:30 Uhr und 09:30 Uhr so-
wie zwischen 15:00 und 19:00 Uhr in einem 10-Minuten-Takt eingerichtet werden.
Die Linie 171 verkehrt ab der Haltestelle Wiener Platz auf dem Weg der bestehenden Linie
159 durch Buchforst und Kalk bis zur Haltestelle Walter-Pauli-Ring. Im Folgenden befährt sie
den Deutzer Ring und unter Benutzung der heutigen Taxispur die Auffahrt zur Severinsbrücke.
Im Bereich der Haltestelle Severinstraße erhält die neue Buslinie mittelfristig eine Verknüp-
fungshaltestelle mit den Stadtbahnlinien 3, 4 und 17 sowie den Buslinien 106 und 132. Zum
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kommenden Fahrplanwechsel kann die Haltestelle Severinstraße aber nicht angefahren wer-
den, da hier zunächst umfangreiche Umbaumaßnahmen erforderlich sind, um eine verkehrs-
sichere Haltestelle im Trogbereich unterhalb der Severinstraße einrichten zu können.
Weitere Haltestellen sind entlang des anschließenden Linienweges über die Tel-Aviv-Straße
und Tunisstraße auf Höhe Blaubach (Motel One), Offenbachplatz (Oper) und Unter Sachsen-
hausen vorgesehen (siehe Abbildung 2).
Für die Einrichtung der Haltestelle in Höhe der Oper in Fahrtrichtung Breslauer Platz müssen
bewirtschaftete Stellplätze entfallen. Der Einnahmeverlust beträgt ca. 12.500 Euro pro Jahr
(Grundlage: Daten aus 2018).
Abbildung 2: Linienweg Buslinie 171 (Detail Innenstadt)
Die Linienführung bietet neue umsteigefreie Direktverbindungen zwischen dem rechts- und
linksrheinischen Köln. Die Haltestellen verbessern die Feinerschließung im Innenstadtbereich
und erhöhen somit den Nutzen der neuen Interimslinie gravierend. Eine deutliche Entlas-
tungswirkung ist voraussichtlich vor allem auf den Linien 1 und 9 zwischen Kalk und der In-
nenstadt zu erwarten. Die Linie 171 endet an der Haltestelle Breslauer Platz/ Hbf. und bietet
dort eine weitere attraktive Verknüpfung sowohl mit den Stadtbahnlinien 16 und 18 als auch
mit dem SPNV und Fernverkehr.
Veränderung Linie 142: Weißhausstraße – Zollstock, Bremsstraße
Ab Oktober 2019 werden über einen Zeitraum von ca. 10 Jahren Gebäude der Universität sa-
niert. Für den Zeitraum der Sanierung hat die Universität Gebäude in der Bernhard-
Feilchenfeld-Straße und der Sibille-Hartmann-Straße in Zollstock angemietet. Zusätzlich zu
den bereits von der Universität genutzten Gebäuden in der Pohligstraße mit ca. 200 Seminar-
plätzen werden in den neu angemieteten Räumen weitere 500-600 Mitarbeitende, Fachbiblio-
theken und weitere 10-12 Seminarräume untergebracht.
Zur Verbesserung der Erschließung des Ersatzstandortes sowie zur Stärkung der Relation
zwischen Zollstock und dem Universitätscampus sollen die derzeit an der Haltestelle Weiß-
hausstraße endenden Fahrten der Linie 142 bis zur Pohligstraße verlängert werden, so dass
zwischen Bf. Ehrenfeld und Pohligstraße Mo-Fr in der Zeit von ca. 7:00 bis ca. 19:00 Uhr ein
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10-Minuten-Takt angeboten wird. In den beiden Endästen der Linie 142 zwischen Merheimer
Platz und Bf. Ehrenfeld sowie zwischen Pohligstraße und Ubierring bleibt es bei der Bedie-
nung tagsüber im 20-Minuten-Takt. Die Wendefahrt erfolgt über Am Vorgebirgstor, Brems-
straße, Herthastraße und Vorgebirgstraße. Eine zusätzliche Haltestelle auf der Bremsstraße
bindet die Ersatzgebäude in der Sibille-Hartmann-Straße direkt an und ist zugleich die neue
Endhaltestelle der verlängerten Fahrten (siehe Abbildung 3).
Abbildung 3: Linienweg Buslinie 142 (Detail Zollstock)
2. Einrichtung von Interims-Expressbuslinien als Ergänzung zur Linie 1
(Ratsbeschluss vom 18.12.2018)
Die Verwaltung schlägt in Zusammenarbeit mit der KVB eine Expressbuslinienführung vor, die gemäß
der Intention des Beschlusses als Interimslösung bis zum Ausbau der Ost-West-Achse zu Kapazi-
tätserweiterungen führt (vgl. Abbildung 1 bzw. Anlage 1).
2.1. Prüfung zur Umsetzung des Ratsbeschlusses
2.1.1. Einrichtung eines Bussonderfahrstreifens auf der Aachener Straße
Die Aachener Straße weist, aufgrund von unterschiedlich zur Verfügung stehenden Fahrbahnbreiten
zwischen Weiden-West und dem Eisenbahnring, über den Streckenverlauf verschiedene Anzahlen
von Fahrstreifen auf. Die Richtungsfahrbahnen sind auf der gesamten Strecke durch die Stadt-
bahntrasse bzw. durch einen Grünstreifen (Bereich Stadion) getrennt.
Zwischen dem Frechener Weg und der Berliner Straße ist je Richtung auf der Aachener Straße nur
ein Fahrstreifen vorhanden. Die Teilabschnitte zwischen Weiden-West und Frechener Weg sowie
Berliner Straße und Militärringstraße sind zweistreifig. Im Bereich der Aachener Straße, zwischen
Militärringstraße und der Innenstadt sind, mit Ausnahme von kürzeren Abschnitten, dreistreifige Rich-
tungsfahrbahnen vorhanden. In den dreistreifigen Bereichen wird der rechte Fahrstreifen heute ab-
schnittsweise als Abbiegefahrstreifen, zum Laden/Liefern des entlang der Aachener Straße ansässi-
gen Einzelhandels und zum Parken/Halten in 2. Reihe genutzt.
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Die Aachener Straße, die westlich der Anschlussstelle Köln-Lövenich der A1 als Landesstraße L361
und östlich davon bis zur Moltkestraße als Bundesstraße B55 klassifiziert ist, stellt, mit einer hohen
Verkehrsbelastung von rd. 1200 Kfz/h je Fahrtrichtung in den Spitzenstunden (Sph), eine Verbindung
mit übergeordneter verkehrlicher Bedeutung als Einfallstraße von Westen in die Kölner Innenstadt
dar. Zwischen Weiden-West und der Anschlussstelle Köln-Lövenich (A1) liegt der DTV-Wert (tägliche
Kfz-Verkehrsmenge) unter 25.000 Kfz/24h, im Bereich der Anschlussstelle ist ein Anstieg auf rund
40.000 Kfz/24h zu verzeichnen. Im weiteren Verlauf der Aachener Straße bis zum Gürtel liegt der
DTV-Wert bei rund 30.000 Kfz/24h und mit über 40.000 Kfz/24h auf dem Abschnitt zwischen Gürtel
und Innerer Kanalstraße. Auch vor der Perspektive, dass durch eine zusätzliche Buslinie über die
Aachener Straße mögliche Kfz-Fahrten auf den ÖPNV verlagert werden können, ist eine durchge-
hende 2-Streifigkeit für den MIV auf weiten Teilen der Aachener Straße aus Sicht der Verwaltung auf
absehbare Zeit unabdingbar.
Selbst bei 2-Streifigkeit der Aachener Straße sind abschnittsweise Rückstauerscheinungen nicht aus-
zuschließen. Eine 1-streifige Verkehrsführung würde zu weitaus größeren Überstauungen führen und
damit durch mehr Wartezeiteingriffe gegebenenfalls einen negativen Einfluss auf die heute gut funkti-
onierende Bevorrechtigung der Stadtbahn nehmen. Gleichzeitig würden Ausweichverkehre auf be-
nachbarten Straßen und im untergeordneten Netz entstehen. Das Einrichten eines Bussonder-
fahrstreifens zu Lasten des MIV in den 1- bzw. 2-streifigen Abschnitten hält die Verwaltung aus den
genannten Gründen für nicht umsetzbar. Demnach wird nur im Bereich der 3-Streifigkeit zwischen
Militärringstraße und dem Eisenbahnring das Einrichten einer Busspur auf dem rechten Fahrstreifen
empfohlen.
Wie in Kapitel 2.1.2. beschrieben ist es sinnvoll, die Verstärkerbusse während der Hauptverkehrszei-
ten verkehren zu lassen. Deswegen ist die Einrichtung von Bussonderstreifen auch nur während die-
ser Zeitbereiche erforderlich. Zusätzlich ist zu beachten, dass zur Anordnung von Bussonderfahrstrei-
fen die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) die rechtliche
Grundlage darstellt. Die Verordnung schreibt vor, dass Sonderfahrstreifen ohne zeitliche Beschrän-
kung in Randlage nur dort angeordnet werden dürfen, wo kein Anliegerverkehr vorhanden ist und das
Be- und Entladen, z. B. in besonderen Ladestraßen oder Innenhöfen, erfolgen kann. Sind diese Vo-
raussetzungen nicht gegeben, sind für die Sonderfahrstreifen zeitliche Beschränkungen vorzusehen.
Da, wie oben beschrieben, auf der Aachener Straße der Bedarf von Be- und Entladen sowie Par-
ken/Halten besonders groß ist, kommt in diesem Fall nur die Einrichtung eines zeitlich begrenzten
Bussonderfahrstreifens in Frage. In den Zwischenzeiten muss die Anordnung des Bussonderfahrstrei-
fens aufgehoben und vor allem das Be- und Entladen von Fahrzeugen auf diesem Fahrstreifen er-
möglicht werden. Diese Regelung korrespondiert mit dem von Verwaltung und KVB für die Einführung
der Buslinien konzipierten Betriebsangebot (s. u.).
2.1.2. Auslastung der Stadtbahnlinie 1
Die Auswertung von Fahrgastzahlen der Stadtbahnlinie 1 aus Juni 2016 weist auf dem Abschnitt zwi-
schen Weiden-West und Eisenbahnring die höchste Auslastung im Zeitraum zwischen 7:00 und 8:00
Uhr auf. In dieser Zeit überlagern sich die Fahrten von Schüler/innen sowie Studierenden mit denen
der Berufstätigen. In den Nachmittagsstunden werden diese Verkehre durch unterschiedlich endende
Schul- und Arbeitszeiten zeitlich entzerrt.
Die größte Besetzung der stadteinwärts fahrenden Bahn in der morgendlichen Spitzenstunde auf dem
betrachteten Streckenast (Weiden-West – Eisenbahnring) liegt im Abschnitt zwischen den Haltestel-
len Bahnstraße und Universitätsstraße. Neben Umsteigemöglichkeiten in andere Stadtbahn- und Bus-
linien an den Haltestellen Aachener Str./Gürtel und Universitätsstraße, sind an den Haltestellen Mela-
ten und Universitätsstraße auch die von dort aus fußläufig erreichbaren Schulstandorte sowie die
Universität von Bedeutung. Die drei Schulen südlich der Haltestelle Melaten werden von rund 2.700
Schüler/innen, die zwei Schulen nördlich der Haltestelle Universitätsstraße von rund 4.200 Schü-
ler/innen besucht. Eine weiterhin erhöhte Auslastung der Stadtbahn östlich der Haltestelle Universi-
tätsstraße zeigt jedoch, dass ein Großteil der Ziele der stadteinwärts fahrenden Fahrgäste weiter in
Richtung Innenstadt liegt.
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Insgesamt kann gesagt werden, dass die morgendliche Auslastung der Stadtbahnlinie 1 zwischen
Weiden-West und dem Eisenbahnring eine deutliche Lastrichtung in Fahrtrichtung Innenstadt auf-
weist, welche – etwas entzerrt – über die Nachmittagsstunden in die Gegenrichtung stadtauswärts zu
beobachten ist.
Aus diesen Gründen empfiehlt die Verwaltung auf Basis des Ratsbeschlusses vom 18.12.2018 bis
zum Ausbau der Ost-West-Achse, eine zusätzliche, auf die Hauptverkehrszeiten (HVZ) zeitlich be-
grenzte Buslinie zur Kapazitätserhöhung, im Betrieb mit Lastrichtungsbezug.
2.1.3. Attraktivität einer Buslinie parallel zur Stadtbahnlinie
Die Einrichtung einer Buslinie, die von Weiden-West bis zum Eisenbahnring auf der Aachener Straße
komplett parallel zur Stadtbahnlinie geführt werden würde, wird aus Sicht von Verwaltung und KVB
gegenüber der Stadtbahnlinie von den Kundinnen und Kunden des ÖPNV als weniger attraktiv be-
wertet, da die Stadtbahn durch die eigene Trasse sowie die bevorrechtigte Schaltung an den Knoten-
punkten immer einen zeitlichen Vorteil gegenüber dem Bus haben wird. Eine Anpassung der Licht-
signalsteuerung an den Knotenpunkten zur zusätzlichen Bevorrechtigung der in beide Richtungen
verkehrenden Busse lässt sich im Hinblick auf den Verkehrsablauf, vor allem der Querverkehre, nicht
umsetzen. Diese Eingriffe könnten zudem zu Qualitätsverlusten im Stadtbahnbetrieb führen.
Ein Bus hat gegenüber einer Stadtbahn grundsätzlich Geschwindigkeitsnachteile. Eine Entlastung der
Stadtbahnlinie 1 durch eine Buslinie kann daher nur dann erreicht werden, wenn Fahrgäste bei der
Nutzung des Busses Komfort- oder Reisezeitvorteile sehen, welche durch eine vollständig parallele
Führung keinesfalls generierbar sind. Diese Vorteile können nur dadurch erreicht werden, dass neben
der Entlastungswirkung für die Stadtbahnlinie 1 zusätzliche Direktverbindungen entstehen und damit
nötige Umstiege entfallen und/oder durch den Bus kürzere Wege vom Quell-/Zielort zur Haltestelle
geschaffen werden. In Bezug auf die Anzahl der Haltestellen besteht der Zielkonflikt, dass der
Wunsch nach kurzen Wegen zu den Haltestellen das Anlegen vieler Haltestellen und der Wunsch
nach kurzer Fahrtzeit das Vorsehen möglichst weniger Haltestellen erfordert. Hierbei ist eine Abwä-
gung erforderlich.
Ziel muss es also sein, möglichst vielen Fahrgästen kurze Wege zu den Haltestellen und von dort aus
attraktive „Direktfahrten“ anzubieten. Dazu sollen in den westlichen, abseits der Stadtbahntrasse lie-
genden Bereichen der Stadtteile Lövenich, Widdersdorf, Weiden und Junkersdorf viele Haltestellen
vorgesehen werden, um dort Fahrgäste „einzusammeln“ und diese an „ausgewählte“ wichtige Zielhal-
testellen zu bringen. So könnten im westlichen Bereich der Aachener Straße Ein-/Umstiege in die
Stadtbahnlinie vermieden und diese somit entlastet werden. Daraus ergibt sich der in Abbildung 1
dargestellte Linienverlauf.
Dies bedeutet ebenso im Bereich östlich des Eisenbahnrings attraktive Ziele abseits der Stadt-
bahntrasse anzufahren und an einem zentralen Punkt die Endhaltestelle der Expressbuslinie vorzu-
sehen, um hier nochmals neue Direktverbindungen von der bzw. in die Aachener Straße zu schaffen.
2.2. Prüfung von Alternativen zur Umsetzung des Ratsbeschlusses
Da die Anordnung eines Bussonderfahrstreifens im Bereich der 1- und 2-Streifigkeit der Aachener
Straße aus Sicht der Verwaltung als nicht umsetzbar gesehen wird und eine 1:1-Umsetzung des Be-
schlusses damit nicht machbar erscheint, wurden folgende Alternativen zur Kapazitätserhöhung auf
der Ost-West-Achse geprüft.
2.2.1. Kapazitätserhöhung Linie 1 vor der beschlossenen Ertüchtigung der Haltestellen
Eine Taktverdichtung der Stadtbahnlinie 1 bzw. die Verlängerung der Verstärkerfahrten ab Junkers-
dorf bis Weiden-West ist aufgrund des begrenzten KVB-Fuhrparks derzeit nicht umsetzbar; die Takt-
verdichtung in der Innenstadt zudem nicht wegen fehlender Fahrplantrassen. Erst mit der Neube-
schaffung der Niederflurfahrzeuge, deren Auslieferung voraussichtlich Mitte der 2020er Jahre erfolgt,
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wird eine Angebotserweiterung westlich von Junkersdorf durch den Fahrzeugpark abgedeckt werden
können.
2.2.2. Ergänzende Buslinie auf bestehender Infrastruktur
Zur Führung des Busses in Mittellage auf der heutigen Stadtbahntrasse, müsste die komplette Stre-
cke, die überwiegend mit Schottergleisbett hergestellt ist, vollständig umgebaut werden. Zudem wäre
es vor bzw. hinter jeder Stadtbahnhaltestelle notwendig, einen eigenständigen Busbahnsteig anzule-
gen, da die Einstiegshöhen der Transportmittel (Stadtbahn/Bus) voneinander abweichen. Darüber
hinaus ist im Haltestellenbereich die aktuelle Breite der Trasse zwischen gegenüber liegenden Bahn-
steigen nicht breit genug, um Begegnungen von nicht spurgebundenen Bussen zu realisieren. Diese
Alternative würde demnach keine kurzfristige Lösung des Problems bieten und wird aus diesem
Grund ausgeschlossen.
2.3. Vorschlag der Verwaltung zur Umsetzung des Ratsbeschlusses
Zur Entlastung der Stadtbahnlinie 1 zwischen Weiden-West und Eisenbahnring schlagen Verwaltung
und KVB zum kommenden Fahrplanwechsel im Dezember 2019 die Einrichtung von zwei Buslinien
interimsweise montags bis freitags zwischen ca. 7:00 und 9:00 Uhr sowie zwischen ca. 15:00 und
19:00 Uhr jeweils in einem 10-Minuten-Takt vor. Der Betrieb westlich der Militärringstraße erfolgt mit
Lastrichtungsbezug (morgens nur stadteinwärts, nachmittags/abends nur stadtauswärts). Eine Über-
sicht der Bedienung (Lastrichtungsbezug/in beide Fahrtrichtungen) sowie die Linienwege der Ex-
pressbuslinien sind in Anlage 1 dargestellt.
2.3.1. Konzept
Die Erschließungswirkung einer Stadtbahnhaltestelle kann gemäß dem 3. Nahverkehrsplan der Stadt
Köln mit bis zu 600 m Entfernung angenommen werden. Viel weitere Entfernungen werden demnach
nicht zu Fuß zurückgelegt, um zu einer Stadtbahnhaltestelle zu gelangen. Aus diesem Grund werden
die Fahrgastpotenziale für den Bus besonders in den von der Stadtbahn „weiter entfernten“ Wohnge-
bieten, wie Widdersdorf und Lövenich sowie in den südlichen Gebieten von Weiden und Junkersdorf
gesehen.
Derzeit sind Fahrgäste aus diesen Bereichen mit dem Ziel Innenstadt auf den Bus mit Umstieg auf die
Stadtbahn in Weiden-Zentrum oder Junkersdorf angewiesen. Das Konzept sieht vor, diese Fahrgäste
künftig ohne Umstieg und gleichzeitig zur Entlastung der Stadtbahnlinie 1 mit der neuen Buslinie zu
befördern. Um in den genannten Stadtteilen möglichst viele Fahrgäste mit der Buslinie „einzusam-
meln“, ist dort, analog zu den bestehenden Buslinien, eine hohe Haltestellendichte (kurze Wege,
große Erschließungswirkung) vorgesehen.
Um auch für Fahrgäste mit Zielen in der Innenstadt eine attraktive Direktverbindung anzubieten, sol-
len die Buslinien über den Eisenbahnring hinaus bis zum Dom/Hauptbahnhof geführt werden. Mit
einem Halt am Bahnhof-West besteht die Umstiegsmöglichkeit vom/zum SPNV. Durch zusätzliche
Haltestellen im weiteren Linienverlauf bis zur Endhaltestelle am Bahnhofsvorplatz wird Pendlern aus
den westlichen Stadtteilen bzw. Anwohnern der Aachener Straße eine direkte Verbindung zu den
Bürogebäuden in der nördlichen Innenstadt sowie mit dem Hauptbahnhof eine Verknüpfung zu
SPNV- und ÖPNV-Linien in alle Fahrtrichtungen geboten.
2.3.2. Fahrgastnutzen
Vorstehend wurde ausführlich beschrieben, wie ein möglichst großer Kundennutzen erzielt werden
soll. Ein Hauptaspekt ist dabei, dass durch die Herstellung zusätzlicher Direktverbindungen Umstiege
entfallen, wodurch Komfort- und Reisezeitvorteile entstehen.
Nachfolgende Tabelle zeigt einige Beispielrelationen, an denen erkennbar ist, dass sich durch die
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Direktverbindungen auch entsprechende Reisezeitvorteile ergeben, sofern der Verkehrsfluss den
Erwartungen bei Umsetzung der beschriebenen Maßnahmen entspricht.
Strecke Heutige Fahrtzeit
(jew. 1 x Umsteigen)
Fahrtzeit Expressbus
(Direktverbindung)
Widdersdorf (Blaugasse) -> Universitätsstr. 30 Minuten 26 Minuten
Universitätsstr. -> Widdersdorf (Zur Abtei) 28 Minuten 24 Minuten
Wiener Weg -> Universitätsstr.
(Junkersdorf)
21 Minuten 17 Minuten
Universitätsstr. -> Wiener Weg
(Junkersdorf)
23 Minuten 15 Minuten
Universitätsstr. -> Dom/Hbf 18 Minuten 13 Minuten
Dom/Hbf -> Universitätsstr. 16 Minuten 13 Minuten
Tabelle 1: Fahrzeiten
Durch den höheren Komfort bzw. den Gewinn an Verlässlichkeit der Verbindung (es kann bei einer
Direktverbindung kein Anschluss verpasst werden) sowie dem Reisezeitgewinn ist zum einen mit Ver-
lagerungseffekten von bestehenden Buslinien und von der Stadtbahnlinie 1 auf diese Expressbusli-
nien zu rechnen. Damit ergeben sich zusätzliche freie Kapazitäten auf der Linie 1, die anderen Kun-
dinnen und Kunden bzw. potenziellen Neukundinnen und Neukunden zur Verfügung stehen. Zum
anderen können diese Vorteile zu einer Gewinnung von neuen Kundinnen und Kunden führen, zumal
in den durch die Expressbuslinien angebundenen Stadtteilen der ÖPNV-Anteil bei den durchgeführ-
ten Fahrten noch steigerungsfähig ist. Im Einzugsbereich der beiden Expressbuslinien-Haltestellen
westlich des Alten Militärrings wohnen derzeit rund 40.000 Menschen.
Auch wenn aktuell im westlichen Linienabschnitt der Linie 1 die Kapazitätsgrenze bislang nur bei ein-
zelnen Fahrten in der morgendlichen Spitzenstunde erreicht wird, sind Maßnahmen erforderlich, um
die zu erwartenden bzw. durch die Verschiebung beim Modal-Split gewünschten Nachfragesteigerun-
gen der nächsten Jahre im Netz aufnehmen zu können. Diese Steigerungen können zum einen direkt
von den Expressbuslinien generiert werden. Zum anderen können diese entstehen, indem durch die
beschriebenen Verlagerungseffekte auf die Expressbuslinien auch in den am höchsten belasteten
Zeiten auch in den nächsten Jahren freie Kapazitäten für neue Kundinnen und Kunden im Zuge der
Linie 1 verbleiben.
Darüber hinaus wird durch die Direktverbindung der Expressbuslinien zwischen Aachener Straße und
dem Hauptbahnhof nicht nur die Linie 1 entlastet, sondern auch die Linien 16 und 18 im Neumarkt-
tunnel. Heute laufen diese Verkehrsströme für diese Relation überwiegend über einen Umstieg am
Neumarkt. Dieser Umstieg entfällt und obige Tabelle zeigt, dass zwischen Universitätsstraße und
dem Hauptbahnhof durch die Direktverbindung durchaus kürzere Reisezeiten erreichbar sind. Dies
sollte auch hier zu den oben beschriebenen Effekten führen.
2.3.3. Betrieb
Auf Basis der durchgeführten Analysen schlägt die Verwaltung in Zusammenarbeit mit der KVB ein
Konzept aus zwei Buslinien vor, die zeitlich versetzt im 10-Minuten-Takt westlich der Militärringstraße
auf unterschiedlichen Strecken in den nördlichen und südlichen Gebieten die Fahrgäste einsammeln.
In diesen Abschnitten werden die Linien im Mischverkehr mit dem MIV geführt. Auf Höhe der Militär-
ringstraße treffen beide Linien auf die Aachener Straße, wo die 3-Streifigkeit beginnt, nutzen den
Bussonderfahrstreifen und ergänzen sich in Richtung Innenstadt durch dieselbe Linienführung zu
einem 5-Minuten-Takt.
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Die Linien befahren die Wege in Anlehnung an die im 3. Nahverkehrsplan der Stadt Köln definierten
HVZ, montags bis freitags zwischen ca. 7:00 - 9:00 Uhr sowie zwischen ca. 15:00 - 19:00 Uhr. West-
lich der Militärringstraße werden die beiden Linienwege, aufgrund des prognostizierten Bedarfs einer
möglichst wirtschaftlichen Ausgestaltung des Zusatzangebotes nur in Lastrichtung befahren (morgens
in Fahrtrichtung stadteinwärts, abends in Fahrtrichtung stadtauswärts).
2.3.4. Linienführung
Die Linienwege der zur Kapazitätserhöhung auf der Ost-West-Achse zusätzlich eingesetzten Ex-
pressbuslinien 172 und 173 werden im Folgenden näher erläutert und sind in Anlage 1 dargestellt.
Die Beschreibung der Linienwege wird in drei Teilabschnitte aufgeteilt. Der erste Abschnitt, westlich
der Militärringstraße, beschreibt die getrennten Linienwege der beiden Expressbuslinien, die dort im
Mischverkehr mit dem MIV geführt werden. Der zweite Abschnitt, Aachener Straße, beschreibt die
Führung beider Linien auf einem Bussonderfahrstreifen über die Aachener Straße. Der dritte Ab-
schnitt, Innere Kanalstraße und Magnusstraße, beschreibt die Führung beider Linien bis zum
Dom/Hauptbahnhof, wo diese größtenteils wieder im Mischverkehr mit dem MIV geführt werden.
Abschnitt 1: westlich Militärringstraße
Die Linienführung der nördlichen Expressbuslinie 172 beginnt an der Haltestelle „Zur Abtei“ in Wid-
dersdorf und führt über den heutigen Linienweg der Linie 149 und 145 bis zum Bahnhof Lövenich.
Hier ist ein Umstieg in die S-Bahnlinien S12 oder S19 möglich, die zusammen einen 10-Minuten-Takt
und damit eine attraktive ÖPNV-Anbindung an die Innenstadt bieten.
Ab dem Bahnhof Lövenich führt die Expressbuslinie 172 weiter über den Linienweg der Linie 141 bis
sie vom Brauweilerweg auf die Aachener Straße einbiegt, wo diese im Mischverkehr mit dem MIV bis
zum Alten Militärring geführt wird. In diesem Abschnitt sind Verzögerungen im Betriebsablauf des
Busses durch Stausituationen im Zuge der Aachener Straße nicht auszuschließen.
Da durch den 10-Minuten-Takt der Linie 172 größere Überschneidungen mit dem Angebot der Linie
149, die im 20-Minuten-Takt verkehrt, entstehen, wird deren Angebot zur teilweisen Kompensation
reduziert. So wird die Linie 149 zukünftig morgens vor 7:00 Uhr und nach 8:30 Uhr sowie nachmittags
nach 17:15 Uhr nicht mehr verkehren. Der Samstagsverkehr sowie der Nachtverkehr in den Wochen-
endnächten bleiben auf der Linie 149 unverändert bestehen.
Die Linienführung der südlichen Expressbuslinie 173 führt größtenteils entlang des Linienwegs der
Linie 143. Startpunkt bzw. Endpunkt der Linie ist jedoch an einer neuen provisorischen Haltestel-
le/Warteposition in der Potsdamer Straße. Weitere neue Haltestellen durch einen leicht zur Linie 143
veränderten Linienweg sind in der Lübecker Straße und Breslauer Straße vorgesehen. Von der vor-
handenen Haltestelle „Eichenstraße“ wird die neue Linie dann über die Junkersdorfer Straße und Mili-
tärringstraße bis zum Beginn des Bussonderfahrstreifens auf der Aachener Straße geführt.
Da es vor der Lichtsignalanlage am Knotenpunkt Junkersdorfer Straße/Militärringstraße in der Haupt-
verkehrszeit stadteinwärts heute zu Rückstauerscheinungen kommt, ist eine Anpassung des Knoten-
punktes zum Vorrang des Busses erforderlich. Die Verwaltung empfiehlt an dieser Stelle das Links-
einbiegen auf die Militärringstraße für den MIV künftig zu verbieten und stattdessen den vorhandenen
Linkseinbiegestreifen nur für den Bus freizugeben. Die voraussichtlichen verkehrlichen Auswirkungen
werden derzeit noch untersucht. Das Ergebnis wird nachgereicht.
Eine Bevorrechtigung des Busses durch Anforderung an den drei Lichtsignalanlagen auf der Militär-
ringstraße (Knotenpunkt Junkersdorfer Straße sowie Auf-/Abfahrt Aachener Straße) wird ebenfalls
geprüft und mit dem Landesbetrieb Straßen.NRW abgestimmt. Die Anpassung muss mit dem Stra-
ßenbaulastträger vereinbart werden, wobei auch die Kostentragung geklärt wird.
Abschnitt 2: Östliche Militärringstraße (Expressbuslinien 172 + 173)
12
In dem Abschnitt der Aachener Straße östlich der Militärringstraße wird die Anordnung eines, auf die
HVZ zeitlich begrenzten, Bussonderfahrstreifens in beide Fahrtrichtungen empfohlen. Der Bussonder-
fahrstreifen wird jeweils auf dem vorhandenen rechten Fahrstreifen vorgesehen.
Zur Stärkung der Akzeptanz einer eigenen Fahrspur für den Bus auf der Aachener Straße zu Lasten
den MIV wurden folgende Varianten geprüft:
- Bussonderfahrstreifen, Radverkehr frei:
Hierzu empfiehlt die VwV-StVO (ebenso die Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen) im
Hinblick auf die Gewährleistung der Sicherheit des Radverkehrs, die Zulassung des Radver-
kehrs auf dem Bussonderfahrstreifen nur, wenn dieser nicht auf einem gesonderten Radweg
oder Radfahrstreifen geführt werden kann. Da entlang der Aachener Straße gesonderte Rad-
verkehrsanlagen vorhanden sind, wird die Zulassung des Radverkehrs auf dem Bussonder-
fahrstreifen von der Verwaltung ausgeschlossen.
- Bussonderfahrstreifen, E-Fahrzeuge frei:
Gemäß der VwV-StVO dürfen elektrisch betriebene Fahrzeuge auf Bussonderfahrstreifen zu-
gelassen werden, wenn dadurch der Linienverkehr nicht wesentlich gestört wird. Zur Förde-
rung der Elektromobilität in Köln beabsichtigt die Verwaltung, die Öffnung des Bussonder-
fahrstreifens für E-Fahrzeuge zuzulassen.
- Bussonderfahrstreifen, Taxi frei:
Das Zulassen von Taxen auf dem Bussonderfahrstreifen wird von der VwV-StVO grundsätz-
lich empfohlen und wird auch von der Verwaltung zur Umsetzung in Betracht gezogen.
Im Bereich des Friedhofs Melaten, zwischen Oskar-Jäger-Straße und Piusstraße, sind in Fahrtrich-
tung stadtauswärts heute 2 Fahrstreifen vorhanden. Auf diesem Teilabschnitt wird der Bus im Misch-
verkehr mit dem MIV geführt. In Fahrtrichtung stadteinwärts zwischen Stadtwaldgürtel und Oskar-
Jäger-Straße ist ein Bussonderfahrstreifen und ein überbreiter Fahrstreifen für den MIV (Nebeneinan-
derfahren von Pkw möglich) vorgesehen.
Einzelne Abschnitte weisen im Bereich des rechten Fahrstreifens punktuell vorgezogene Gehwegkan-
ten (Hochborde, Entwässerungseinrichtungen) auf. An Knotenpunkten oder Überwegen befinden sich
teilweise Einbauten wie Lichtsignalanlagen, Lampenmaste und/oder Werbetafeln. Da ein kurzfristiger
Rückbau/Umbau dieser Fahrbahneinengungen zum Fahrplanwechsel 2019 seitens der Verwaltung
nicht realisiert werden kann, wird die Führung der neuen Buslinie im Zuge der Aachener Straße zum
kommenden Fahrplanwechsel zunächst durch markierungstechnische Maßnahmen und Beschilde-
rung realisiert. In den Bereichen, in denen die dritte Fahrspur nicht für eine durchgehende Busspur
zur Verfügung steht (z. B. aufgrund von Einbauten, einer zusätzlichen Linksabbiegespur etc.) wird der
MIV markierungstechnisch auf die Busspur verschwenkt, wobei der Bus gegenüber dem MIV vor-
fahrtsberechtigt ist und im Bereich des Mischfahrstreifen die Anordnung „Busspur“ aufgehoben wer-
den muss. Hinter der jeweiligen Engstelle soll der Bussonderfahrstreifen wieder nach rechts auf den
dritten Fahrstreifen geführt werden. Gleiches gilt für den längeren Teilabschnitt vor dem Friedhof Me-
laten.
Anhand von Fahrgastzahlen der Linie 1 wurde der Bedarf an Haltestellen für die Expressbuslinien auf
der Aachener Straße überprüft. Um eine Beschleunigung auf dem eigenen Fahrstreifen zu erreichen,
wird die Anzahl der Halte auf der Aachener Straße auf ein Minimum reduziert. Entgegen der Linie 1
halten die Expressbusse nicht im Bereich der Haltestellen „Alter Militärring“ und „Clarenbachstift“.
Aufgrund der Fahrgastzahlen (viele Ein-/Aussteiger) sowie der Verknüpfung zu anderen Bus-
/Stadtbahnlinien werden im Bereich der Stadtbahnhaltestellen, „Maarweg“, „Aachener Straße/Gürtel“,
„Melaten“ und „Universitätsstraße“ zunächst provisorische Haltestellen am Fahrbahnrand in beide
Fahrtrichtungen vorgesehen. Zusätzlich werden beidseitig Bushaltestellen auf Höhe der Stadtbahn-
haltestelle „Eupener Straße“ eingerichtet. Diese dient als Start- bzw. Endhaltestelle der jeweiligen
Linien im Lastrichtungsbetrieb.
Die Haltestellen werden in Bereichen heutiger befestigter Parkplätze eingerichtet, so dass diese künf-
tig entfallen. Da es sich bei den Haltestellen um Provisorien handelt, ist ein barrierefreier Ausbau vor-
erst nicht vorgesehen. Alle Busse verfügen über „Klapprampen“, von daher ist ein barrierefreier Ein-
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und Ausstieg gewährleistet.
Abschnitt 3: Innere Kanalstraße – Magnusstraße (Expressbuslinien 172 + 173)
Der Beschluss fordert eine Busspur bis zum Eisenbahnring (Höhe Moltkestr.) mit Umstiegsmöglich-
keiten zum SPNV. Den nächst gelegenen Verknüpfungspunkt – neben dem bereits erwähnten Bahn-
hof Lövenich - würde der Bahnhof Köln-West nördlich der Aachener Straße bieten.
Da aus Sicht der Verwaltung die Ziele der Fahrgäste, wie Arbeitsplätze und Einkaufsmöglichkeiten,
(vor allem auch derjenigen, die im Bereich der Aachener Straße in den Bus einsteigen), jedoch zent-
raler in der Innenstadt liegen und aus den o. g. Gründen mit dem Bus eine möglichst umstiegsfreie
Verbindung hergestellt werden sollte, wurden die Linienführung über den Eisenbahnring hinaus bis
zum Hauptbahnhof/Dom (Westseite) verlängert. Eine solche Direktverbindung existiert heute noch
nicht und stellt somit einen Mehrwert dar.
Da eine gerade Führung der Linien über den Neumarkt zum Hauptbahnhof aufgrund der bereits über-
lasteten ÖPNV-Trassen zwischen Rudolfplatz und Neumarkt auszuschließen ist, werden die Ex-
pressbuslinien über die Innere Kanalstraße und Magnusstraße zum Hauptbahnhof geführt. Mit dem
Bahnhof-West wird ein weiterer Verknüpfungspunkt zum SPNV und über die Venloer Straße und
Magnusstraße sowie die Endhaltestelle in der Komödienstraße werden weitere große Einkaufs- und
Arbeitsplatzziele angefahren. Um auf dieser attraktiven Verbindung zwischen Hauptbahnhof und
Aachener Straße einen 5-Minuten-Takt anbieten zu können, werden beide Expressbuslinien über
diese Strecke geführt. Durch die Nähe zur Hohe Straße stellt der Bahnhofsvorplatz auch für den
nachmittäglichen „Einkaufsverkehr“ ein attraktives Ziel dar.
Derzeit wird anhand des Verkehrsmodells geprüft, wie sich die Einrichtung eines Bussonderfahrstrei-
fens auf dem dritten Fahrstreifen der Inneren Kanalstraße zwischen der Vogelsanger und Aachener
Straße in Fahrtrichtung Süden auf den MIV auswirken würde. Nach Inbetriebnahme der Expressbus-
linien werden dann die Verlustzeiten bei Fahrt im Mischverkehr auf diesem Streckenabschnitt geprüft.
Je nach Ergebnis beider Untersuchungen wird dann über die Einrichtung einer Busspur in diesem
Bereich zu entscheiden sein.
Auf der Inneren Kanalstraße in Fahrtrichtung Norden verursacht der vorhandene Verkehrsfluss gerin-
gere Verlustzeiten, so dass die Buslinien gemischt im MIV geführt werden können. Der Bf. Köln-West
wird als Verknüpfung zum SPNV in beiden Richtungen von den Buslinien angefahren. In Fahrtrich-
tung stadteinwärts werden die Linien von der Inneren Kanalstraße über die Venloer Straße zum Bf.
West geführt. In die Gegenrichtung ist diese Linienführung nicht möglich, da ein Linksabbiegen aus
der Venloer Straße auf die Innere Kanalstraße untersagt ist. Aus diesem Grund werden die beiden
Linien in Fahrtrichtung stadtauswärts am Bahnhof links in die Ludolf-Camphausen-Straße, dann über
die Vogelsanger Straße auf die Innere Kanalstraße geführt.
Im Bereich der Magnusstraße gibt es eine fertige Planung zur Verbesserung des Radverkehrs (Um-
wandlung eines Fahrstreifens in einen Radfahrstreifen), die im Zuge der anstehenden Erneuerung der
Ampelanlagen umgesetzt werden soll. Diese Planung wird derzeit mit den Planungen zum Express-
bus, speziell in Bezug auf die Haltestellenstandorte, abgestimmt. Die Ergebnisse hierzu stehen noch
aus. Im Zuge der Erneuerung der Lichtsignalanlagen kann eine Busbevorrechtigung mit geprüft wer-
den.
Die Linien sollen zentral vor dem Hauptbahnhof/Dom enden. Um gleichzeitig die Nähe zur Fußgän-
gerzone (Hohe Straße), die ebenfalls ein attraktives Ziel für Fahrgäste darstellt, zu bieten, wird eine
End-/Startposition der Buslinien in der Komödienstraße empfohlen.
2.3.5. Parken, Laden/Liefern
Der rechte Fahrstreifen auf der Aachener Straße wird nur mit einer zeitlichen Begrenzung als Bus-
sonderfahrstreifen ausgewiesen, so dass der Fahrstreifen in den Zeiten tagsüber zwischen 9:00 und
15:00 Uhr sowie abends/nachts zwischen ca. 19:00 Uhr und 7:00 Uhr, wie bisher z. B. zum Be-
14
/Entladen von Fahrzeugen, genutzt werden kann.
Mit der zeitlichen Beschränkung des Bussonderfahrstreifens auf die HVZ wird den Bedürfnissen der
Gewerbetreibenden nach Lade- und Liefermöglichkeiten entsprochen. Eine Detailprüfung steht noch
aus, ggf. wird ein Konzept zum Be-/Entladen bis zum Fahrplanwechsel ausgearbeitet.
Mit Umsetzung der Maßnahme ist mit einem Wegfall von insgesamt 135 Stellplätzen zu rechnen.
Durch den Wegfall von 110 bewirtschafteten Stellplätzen entfallen Einnahmen in Höhe von ca.
65.500 Euro pro Jahr (Grundlage: Daten aus 2018).
2.3.6. Konfliktpunkte/Weiteres Vorgehen
Mögliche Verlagerungen des MIV aufgrund des Konzepts werden parallel zum Vorlagenlauf unter-
sucht und Ergebnisse nachgereicht.
Auch Optimierungen an LSA-Anlagen zur Busbeschleunigung sind in Prüfung und werden evtl. zum
Fahrplanwechsel oder im laufenden Betrieb umgesetzt.
Es stehen noch Abstimmungen mit der Polizei, Straßen NRW und der Unfallkommission aus. Ergeb-
nisse hieraus können entsprechende Modifikationen der Planung hervorrufen.
3. Zurückzustellende Änderungen im Busnetz
Linie 178: Hürth – Universität
Die bereits in der Beschlusslage im letzten Jahr angekündigte Buslinie 178 kann voraussicht-
lich auch zum kommenden Fahrplanwechsel im Dezember 2019 nicht eingerichtet werden.
Die erforderliche Zustimmung der Stadt Hürth liegt weiterhin nicht vor.
Linie 174 (Entlastungslinie für die Linie 4):
Aeltgen-Dünwald-Straße – Leuchterstraße – Mülheim Wiener Platz
Aufgrund der umfangreichen Planungsarbeiten und dem großen zusätzlichen betrieblichen
Aufwand vor allem im Zusammenhang mit der Einrichtung bzw. dem Betrieb der Expressbus-
linie auf der Aachener Straße, sowie den übrigen vorgestellten Maßnahmen zum kommenden
Fahrplanwechsel war es nötig, eine Priorisierung der einzelnen Maßnahmen vorzunehmen.
Die Einrichtung der Linie 174 musste in der Folge zunächst bis zum Fahrplanwechsel
2020/2021 zurückgestellt werden. Damit besteht auch die Möglichkeit, über einen längeren
Zeitraum die Wirkung der in diesem Bereich umgesetzten Angebotsmaßnahen im Zuge der
Linien 155 und 434 zu betrachten, um die Ergebnisse in die weiteren Angebotsplanungen ein-
zubeziehen.
Linie 136 (Entlastungslinie für die Linie 1):
Verlängerung der Linie 136 von Hohenlind über die Dürener Straße bis Weiden
Auch die zur Entlastung der Linie 1 geplante Verlängerung der Buslinie 136 von Hohenlind bis
zum Stadtwaldviertel wird zunächst bis zum Fahrplanwechsel 2020/2021 zurückgestellt. Zum
Umstand, dass vor allem aufgrund der geplanten Expressbuslinien nicht alle bisher vorgese-
henen Maßnahmen in diesem Jahr umgesetzt werden können, kommt hinzu, dass die „unech-
te Zweispurigkeit“ auf der Dürener Straße erst im Laufe des Jahres 2020 realisiert werden
kann.
Darüber hinaus wird durch die Einrichtung der Expressbuslinie eine Entlastung der Stadtbahn-
linie 1 erwartet, so dass das primäre Ziel dieser Linienwegverlängerung durch den Expressbus
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erreicht werden soll. Da das Stadtwaldviertel durch eine Haltestelle an den Expressbus ange-
bunden wird, profitiert dieses Viertel ab dem kommenden Fahrplanwechsel von den umge-
setzten Angebotsmaßnahmen.
4. Finanzierung der entstehenden Kosten
4.1. Betriebskosten
- Linie 171
Die geschätzten jährlichen Kosten für das Angebot der Linie 171 betragen rd. 1,03 Mio.
Euro pro Jahr.
- Linie 142
Die geschätzte Erhöhung der jährlichen Kosten für das Angebot der Linie 142 beträgt
rd. 230.000 Euro pro Jahr.
- Expressbuslinien 172 und 173
Die geschätzten jährlichen Kosten für das Angebot der beiden Expressbuslinien 172 und
173 betragen rd. 2,43 Mio. Euro pro Jahr. Die oben beschriebenen Kompensationen durch
Einsparungen auf der Linie 149 sind dabei bereits gegen gerechnet.
Im Ratsbeschluss vom 14.11.2017 („Stärkung und Ausweitung des KVB-Busnetzes“) war im Rahmen
des Planungsauftrages der Verwaltung die Maßgabe auferlegt worden, dass „zur Finanzierung der
dargestellten Ziele zur Stärkung und Ausweitung des KVB-Busnetzes […] Ergebnisverbesserungen
der KVB AG im Zeitraum 2018 bis 2022 genutzt werden, die die Verlustdeckelung von 90 Mio. Euro
gemäß Vorgabe für die Direktvergabe unterschreiten. Darüber hinaus sollen Mittel aus dem in Aus-
sicht gestellten „Mobilitätsfonds“ der Bundesregierung zur Verminderung der Luftschadstoffbelastung
in den Städten eingesetzt werden, die bereits beantragt wurden.“
Im Ratsbeschluss vom 04.04.2019 (Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags (ÖDLA) an
die KVB über die Erbringung öffentlicher Personenverkehrsdienste sowie Betrauung der KVB mit der
weiteren Sicherstellung des Systems "KVB Rad") wird zur Finanzierung des Ausgleich an die KVB
folgendes festgelegt:
„Damit die KVB auch in Zukunft auf Ausgleichsleistungen zurückgreifen kann, muss der ÖDLA die
beihilfenrechtlichen Anforderungen der VO 1370/2007 umsetzen. Hierzu muss der ÖDLA im Vor-
hinein festgelegte objektive und transparente Ausgleichsparameter enthalten. Die Ausgleichsleistun-
gen dürfen weder den Betrag überschreiten, der sich aus diesen Parametern ergibt, noch zu einer
sogenannten Überkompensation führen. Zudem muss die Ausgleichsberechnung einen Anreiz zur
Verbesserung der Wirtschaftlichkeit bei Aufrechterhaltung der vorgegebenen Qualität geben. Der
ÖDLA definiert hierzu den zulässigen Ausgleich, der zunächst für den Zeitraum 2020-2024 gilt. Die
Summe aller Ausgleichsleistungen an die KVB darf den zulässigen Ausgleich nicht überschreiten.
Grundlage für die Kalkulation des zulässigen Ausgleichs ist die aktuelle Mittelfristplanung der KVB,
die für die Jahre 2019-2023 jeweils einen Verlust von 94 Mio. € p. a. vorsieht. Die Plausibilität der
Planansätze wurde von einem von der Stadt Köln beauftragten Gutachter bestätigt. Bei Änderungen
der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen wird der zulässige Ausgleich angepasst.“
Durch den Verzicht auf Umsetzung der Interimsbuslinien 136 und 174 sowie eine Modifikation des
Konzeptes für die Linie 171 zum Fahrplanwechsel 2019 kann bei Beschluss der vorgeschlagenen
Maßnahmen die angepasste Vorgabe eingehalten werden, da die hierfür eingeplante Finanzierung im
Wirtschaftsplan der KVB zur Finanzierung der Linien 172 und 173 genutzt wird. Insofern müsste bei
einem eventuell später zu fassenden Beschluss für die Linien 174 und 136 der Wirtschaftsplan der
KVB entsprechend angepasst werden.
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4.2. Infrastrukturkosten
- Linie 171:
Die Kosten für die notwendigen Infrastrukturmaßnahmen zum endgültigen Ausbau der
Haltestellen belaufen sich auf ca. 180.000 Euro (ohne Haltestelle Severinstraße) und wer-
den voraussichtlich aus der ÖPNV-Pauschale gem. §11 ÖPNVG NRW refinanziert. Zum
Zeitpunkt der Inbetriebnahme werden die neuen Haltestellen zunächst provisorisch einge-
richtet.
Planung und Kosten für den Ausbau der Haltestelle Severinstraße werden dem Verkehrs-
ausschuss in einer gesonderten Vorlage zur Entscheidung vorgelegt.
- Linie 142:
Die Kosten für die notwendigen Infrastrukturmaßnahmen zum endgültigen Ausbau der
Haltestelle auf der Bremsstraße betragen ca. 30.000 Euro und werden voraussichtlich aus
der ÖPNV-Pauschale gem. §11 ÖPNVG NRW refinanziert. Zum Zeitpunkt der Inbetrieb-
nahme wird die neue Haltestelle zunächst provisorisch eingerichtet.
- Expressbuslinien 172 und 173:
Für die Stadt Köln entstehen zur Herstellung der Infrastruktur für die Expressbuslinien ge-
schätzte Kosten in Höhe von ca. 270.000 Euro. Diese setzen sich aus den Kosten für Mar-
kierung/Demarkierung (inkl. Verkehrssicherung), Beschilderung sowie Anpassung der
Steuerung von Lichtsignalanlagen zusammen und werden voraussichtlich aus der ÖPNV-
Pauschale gem. §11 ÖPNVG NRW refinanziert.
Anlage
Linienkonzept Expressbus-Linien
Anlage 3 - Auszug BV Kalk 27.06.2019 TOP 8.2.2
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 8 (Kalk) Herr Menne Telefon: (0221) 221-98313 Fax : (0221) 221-98347 E-Mail: dieter.menne@stadt-koeln.de Datum: 01.07.2019 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 37. Sitzung der Bezirksvertretung Kalk vom 27.06.2019 öffentlich 8.2.2 Busnetzerweiterung Interim 1103/2019 Bezirksbürgermeister Pagano lässt zunächst die durch Bezirksvertreter Fischer (Fraktion DIE LINKE.) mündlich vorgetragene Änderung der Linienführung der vor- gesehenen neuen Buslinie 171 abstimmen: Beschluss: Die Linienführung für die neue Buslinie 171 wird wie folgt geändert: Nach der Haltestelle Waldecker Straße verlässt der Bus den Linienweg der 159 und fährt durch die Kalk-Mülheimer Straße, Istanbulstraße, Marie-Curie-Straße, Wipper- fürther Straße, Vietorstraße bis auf die Kalker Hauptstraße, wo er ab Kalk-Post den bisher vorgeschlagenen Weg nimmt. In die andere Richtung fährt er statt Vietorstraße durch die Kalk-Mülheimer Straße bis zur Wipperfürther Straße. Abstimmungsergebnis: Einstimmig bei Enthaltung der CDU-Fraktion zugestimmt. Danach stellt er die durch Bezirksvertreter Fischer (Fraktion DIE LINKE.) weiteren mündlich vorgeschlagenen Änderungen zur Abstimmung: Beschluss: Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wird wie folgt ergänzt: Darüber hinaus sind die nachstehenden Beschlüsse der Bezirksvertretung Kalk zu berücksichtigen: 2 Beschluss der Bezirksvertretung Kalk vom 27.11.2014, TOP 7.9 (AN/1575/2014): B. Einführung einer Schnellbuslinie (Metroliner bzw . Expressbus) 5. Die Bezirksvertretung Kalk beauftragt die Verw altung, in Zusammenarbeit mit der Kölner Verkehrs-Betriebe AG die Einführung von Schnellbuslinien (Metr o- liner bzw . Expressbus) möglichst zum Fahrplanw echsel im Dezember 2016 zu prüfen. 6. Diese Schnellbuslinien sollen zw ischen dem Stadtbezirk Porz über die Stadt- bezirke Kalk und Mülheim bis hin zum Chemiepark Leverkusen auf der Stre- cke der bestehenden Buslinien 151 und 152 verkehren. 7. Dabei sind nur die w ichtigsten Querverbindungen (z.B. Stadtbahnlinien, Regi- onal- und Fernverkehr) anzusteuern. 8. Daneben ist kurzfristig zu prüfen, ob diese Expressbusse nicht bereits zum Fahrplanw echsel 2015 als Pilotversuch in rechtsrheinischen Köln w ährend des Morgens und am Nachmittag auf vorhandenen - bisw eilen überlasteten - Li- nien eingesetzt w erden können, um die vorhandenen Busse zu entlasten. Als Beispiel dient hier die Linie 159, w elche gerade in den Morgen- und Abend- stunden den Fahrplan nicht einhalten kann. 9. Der Bezirksvertretung Kalk ist hierzu im ersten Halbjahr 2015 Bericht zu er- statten und erste Vorschläge vorzustellen. C. Einführung eines Nachtbusses 10. Die Bezirksvertretung Kalk beauftragt die Verw altung, in Zusammenarbeit mit der Kölner Verkehrs-Betriebe AG die Einführung eines Nachtbusses möglichst zum Fahrplanw echsel im Dezember 2016 zu prüfen. 11. Dieser Nachtbus soll sinnvolle Haltestellen der vorhandenen rechtsrheinischen Buslinien auch in den Abend- und Nachtstunden abdecken und somit ein at- traktives und ergänzendes Angebot des ÖPNV bieten. 12. Der Bezirksvertretung Kalk ist hierzu im ersten Halbjahr 2015 Bericht zu er- statten und erste Vorschläge vorzustellen. Beschluss der Bezirksvertretung Kalk vom 03.03.2016, TOP 7.5 (AN/0314/2016): 3. Als Bestandteil der Prüfung w ird zumindest versuchsw eise bereits für die Linie 157 ein Nachtfahrplan eingeführt, um auch der erhöhten Bevölkerungszahl in Neubrück und Umgebung Rechnung zu tragen. Beschluss der Bezirksvertretung Kalk vom 16.06.2016, TOP 7.7 (AN/1017/2016): 1. Die Bezirksvertretung Kalk w iederholt Ihre Forderung nach Einführung einer Express-Buslinie aus der Sitzung der Bezirksvertretung Kalk vom 27.11.2014,TOP 7.9, durch den Stadtbezirk Kalk und fordert die Verw altung auf, diese im Rahmen der geplanten Einführung eines Express-Bus-Netzes in Köln prioritär umzusetzen. 2. Die Verw altung w ird beauftragt, der Bezirksvertretung Kalk in Abstimmung mit der KVB AG für die w eiteren offenen Beschlüsse aus der Sitzung der Bezirks- vertretung Kalk vom 27.11.2014, TOP 7.9, einen Planungs- und Umsetzungs- zeitplan bis zum 30.09.2016 vorzulegen. 3 Abstimmungsergebnis: Einstimmig bei Enthaltung der CDU-Fraktion und des Bezirksvertreters Boyens (AfD) zugestimmt. Abschließend stellt Bezirksbürgermeister Pagano den so geänderten Beschlussvor- schlag der Verwaltung zur Abstimmung: Beschluss: Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Rat, folgenden geänderten/ergänzten Be- schluss zu fassen: Der Rat spricht sich für die Einrichtung folgender Interims-Busangebote – wie in der Begründung beschrieben - zum kommenden Fahrplanwechsel im Dezember 2019 aus: - Linie 171 (neu) mit der Maßgabe, dass die Linienführung w ie folgt geändert w ird: Nach der Haltestelle Waldecker Straße verlässt der Bus den Linienw eg der 159 und fährt durch die Kalk-Mülheimer Straße, Istanbulstraße, Marie-Curie- Straße, Wipperfürther Straße, Vietorstraße bis auf die Kalker Hauptstraße, w o er ab Kalk-Post den bisher vorgeschlagenen Weg nimmt. In die andere Richtung fährt er statt Vietorstraße durch die Kalk-Mülheimer Straße bis zur Wipperfürther Straße. - Veränderung Linie 142 - Expressbuslinien 172 und 173 (neu) Bis zum Ablauf der Betrauungsregelung am 31.12.2019 beauftragt der Rat die Ver- waltung mit der Aufnahme der sich aus dieser Ausweitung des Busverkehrs erge- benden wirtschaftlichen Konsequenzen in die Betrauungsregelung vom 15.12.2005 / 24.06.2008. Die Anpassung der Finanzierungsbausteine und der entsprechenden Parameter erfolgt mit dem Monat der Inbetriebnahme des neuen Angebots. Für die Zeit ab dem 01.01.2020 beauftragt der Rat die Verwaltung, die Erweiterung des Busnetzes nach Maßgabe der Regelungen des öffentlichen Dienstleistungsauf- trags (insbesondere Ziff. 9.4) bei der KVB zu veranlassen. Die KVB finanziert das zusätzliche Angebot über den steuerlichen Querverbund. Die Verwaltung wird er- mächtigt, später erforderliche Anpassungen des Angebots gegenüber der KVB zu veranlassen. Darüber hinaus sind die nachstehenden Beschlüsse der Bezirksvertretung Kalk zu berücksichtigen: Beschluss der Bezirksvertretung Kalk vom 27.11.2014, TOP 7.9 (AN/1575/2014): B. Einführung einer Schnellbuslinie (Metroliner bzw . Expressbus) 5. Die Bezirksvertretung Kalk beauftragt die Verw altung, in Zusammenarbeit mit der Kölner Verkehrs-Betriebe AG die Einführung von Schnellbuslinien (Metr o- liner bzw . Expressbus) möglichst zum Fahrplanw echsel im Dezember 2016 zu prüfen. 6. Diese Schnellbuslinien sollen zw ischen dem Stadtbezirk Porz über die Stadt- bezirke Kalk und Mülheim bis hin zum Chemiepark Leverkusen auf der Stre- cke der bestehenden Buslinien 151 und 152 verkehren. 4 7. Dabei sind nur die w ichtigsten Querverbindungen (z.B. Stadtbahnlinien, Regi- onal- und Fernverkehr) anzusteuern. 8. Daneben ist kurzfristig zu prüfen, ob diese Expressbusse nicht bereits zum Fahrplanw echsel 2015 als Pilotversuch in rechtsrheinischen Köln w ährend des Morgens und am Nachmittag auf vorhandenen - bisw eilen überlasteten - Li- nien eingesetzt w erden können, um die vorhandenen Busse zu entlasten. Als Beispiel dient hier die Linie 159, w elche gerade in den Morgen- und Abend- stunden den Fahrplan nicht einhalten kann. 9. Der Bezirksvertretung Kalk ist hierzu im ersten Halbjahr 2015 Bericht zu er- statten und erste Vorschläge vorzustellen. C. Einführung eines Nachtbusses 10. Die Bezirksvertretung Kalk beauftragt die Verw altung, in Zusammenarbeit mit der Kölner Verkehrs-Betriebe AG die Einführung eines Nachtbusses möglichst zum Fahrplanw echsel im Dezember 2016 zu prüfen. 11. Dieser Nachtbus soll sinnvolle Haltestellen der vorhandenen rechtsrheinischen Buslinien auch in den Abend- und Nachtstunden abdecken und somit ein at- traktives und ergänzendes Angebot des ÖPNV bieten. 12. Der Bezirksvertretung Kalk ist hierzu im ersten Halbjahr 2015 Bericht zu er- statten und erste Vorschläge vorzustellen. Beschluss der Bezirksvertretung Kalk vom 03.03.2016, TOP 7.5 (AN/0314/2016): 3. Als Bestandteil der Prüfung w ird zumindest versuchsw eise bereits für die Linie 157 ein Nachtfahrplan eingeführt, um auch der erhöhten Bevölkerungszahl in Neubrück und Umgebung Rechnung zu tragen. Beschluss der Bezirksvertretung Kalk vom 16.06.2016, TOP 7.7 (AN/1017/2016): 1. Die Bezirksvertretung Kalk w iederholt Ihre Forderung nach Einführung einer Express-Buslinie aus der Sitzung der Bezirksvertretung Kalk vom 27.11.2014,TOP 7.9, durch den Stadtbezirk Kalk und fordert die Verw altung auf, diese im Rahmen der geplanten Einführung eines Express-Bus-Netzes in Köln prioritär umzusetzen. 2. Die Verw altung w ird beauftragt, der Bezirksvertretung Kalk in Abstimmung mit der KVB AG für die w eiteren offenen Beschlüsse aus der Sitzung der Bezirks- vertretung Kalk vom 27.11.2014, TOP 7.9, einen Planungs- und Umsetzungs- zeitplan bis zum 30.09.2016 vorzulegen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig bei Enthaltung der CDU-Fraktion zugestimmt.
Anlage 4 - Netzmodelluntersuchung
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Anlage 4 Seite 1 / 2 Anlage zur Beschlussvorlage 1103/2019 Ergebnisse der makroskopischen Netzmodelluntersuchung Hier: Expressbus Junkersdorfer Straße – Aachener Straße – Innere Kanalstr. Zur Einschätzung der verkehrlichen Auswirkungen bei Inbetriebnahme der Expressbuslinien (vgl. Vorlage-Nr. 1103/2019, Kapitel 2.3.6, Abs. 1) wurden mit dem städtischen VISUM-Netzmodell makroskopische Simulationen durchgeführt. Hierzu wurden die Planungen in Form neuer Widerstände in das Modell eingebracht (siehe unten). Das VISUM-Verkehrssimulationsmodell wird fortlaufend für den Kfz-Verkehr weiterentwickelt und kalibriert. Die Kalibrierung erfolgt auf Grundlage der hochgerechneten DTVw5-Werte (werktägliche durchschnittliche Verkehrsstärke). Die Priorität liegt bei der Kalibrierung der Hauptverkehrsstraßen im Stadtgebiet. Nachbarkommunen, Durchgangsverkehr der Bundesautobahnen und kleinere Sammelstraßen werden nur sekundär oder projektbezogen behandelt. Folgende Maßnahmen wurden für die Untersuchung der Wirkung der Expressbuslinien untersucht bzw. simuliert: 1) Fahrstreifenverflechtung auf der Aachener Straße In dem Abschnitt der Aachener Straße östlich der Militärringstraße wird die Anordnung eines, auf die Hauptverkehrszeit zeitlich begrenzten, Bussonderfahrstreifens in beide Fahrtrichtungen empfohlen. Der Bussonderfahrstreifen wird jeweils auf dem vorhandenen rechten Fahrstreifen vorgesehen. In den Bereichen, in denen der heute vorhandene, zum Parken, Laden und Liefern genutzte dritte Fahrstreifen nicht für eine durchgehende Busspur zur Verfügung steht (z. B. aufgrund von Einbauten oder dem Platzbedarf für einen Linksabbiegefahrstreifen in Knotenpunktbereichen, etc.) wird der MIV (mittlerer Fahrstreifen) markierungstechnisch auf den rechten Busfahrstreifen verschwenkt, wobei der Bus gegenüber dem MIV vorfahrtsberechtigt wird und im Bereich des anschließenden Mischfahrstreifen die Anordnung „Busspur“ aufgehoben werden muss. Hinter der jeweiligen zweistreifigen „Engstelle“ soll der Bussonderfahrstreifen wieder nach rechts auf den dritten Fahrstreifen geführt werden. Gleiches gilt für die längeren Teilabschnitte im Bereich Friedhof Melaten. Diese Verschwenkungen mit Verflechtung der MIV Ströme in den Busverkehr sind mit makroskopischer Netzbetrachtungen nicht abbildbar. Im betroffenen Bereich auf der Aachener Straße verkehren aktuell ca. 30.000 bis 42.000 Kfz/24h im Gesamtquerschnitt. Angesichts der bereits heute effektiven Verfügbarkeit von zwei durchgängig nutzbaren Fahrstreifen pro Richtung für die genannte Querschnittsbelastung kann davon ausgegangen werden, dass künftig nur mit temporär geringfügigen Einschränkungen in den Verflechtungsbereichen für den MIV zu rechnen ist, wenn im Durchschnitt nur ca. alle fünf Minuten ein Bus den jeweiligen Verflechtungsbereich befährt. 2) Unterbindung des Linksabbiegens für den Kfz-Verkehr von der Junkersdorfer Straße zur Militärringstraße. Heute biegen insgesamt rund 1.300 Kfz/24h am betreffenden Knotenpunkt von der Junkersdorfer Straße links ab. Es handelt sich um den Quellverkehr aus Junkersdorf und Marsdorf in Richtung Braunsfeld und Ehrenfeld. Bei der Unterbindung der Linksabbiegemöglichkeit muss sich dieser Verkehr Alternativrouten suchen. Anlage 4 Seite 2 / 2 3) Teileinziehung einer Kfz-Spur zugunsten einer Busspur auf der Inneren Kanalstraße im Abschnitt zwischen Vogelsanger Straße und Aachener Straße (nur in Richtung Süden). Heute liegt das Verkehrsaufkommen des südwärts gerichteten Kfz-Verkehrs auf der Inneren Kanalstraße im Abschnitt zwischen Vogelsanger Straße und Aachener Straße bei ca. 25.500 Kfz/24h. Es handelt sich überwiegend um linksrheinischen Quellverkehr, zum geringeren Teil Verkehr aus dem Rechtsrheinischen, über die Mülheimer und Zoobrücke kommend (ca. 15%). In Bezug auf den Zielverkehr handelt es sich primär um den stadtauswärts führenden Verkehr über Aachener Straße, Dürener Straße, Gleueler Straße, Berrenrather Straße und Luxemburger Straße. Bei der Einschränkung der Kapazität für den Kfz-Verkehr (Teileinziehung einer Kfz-Spur zur Busspur) wird sich ein Teil dieser südwärts gerichteten Fahrbeziehung Alternativrouten suchen. Zur Plausibilisierung der Umlegungsergebnisse wurden die Maßnahmen 2 und 3 einzeln betrachtet. Zu 2) Auswirkungen durch die Unterbindung des Linksabbiegens für den Kfz-Verkehr von der Junkersdorfer Straße zur Militärringstraße: - Knotenpunktbezogene Umverteilung der Verkehrsströme von der dann verbotenen Linkseinbiegebeziehung auf die Geradeaus-Fahrbeziehung (in Friedrich-Schmidt-Straße). - Kleinräumige Verkehrsverlagerung zur Dürener Straße mit der Erhöhung der Verkehrsbelastungen auf der Fahrbeziehung von der Dürener Straße links zur Militärringstraße und anschließend am Knotenpunkt Junkersdorfer Straße geradeaus auf Militärringstraße. Zu 3) Auswirkungen durch die Einrichtung einer Busspur auf der Inneren Kanalstraße in Richtung Süden, im Abschnitt zwischen Vogelsanger Straße und Aachener Straße, zu Lasten einer Kfz-Spur: - Für die Netzmodellierung wurde die Kapazität des betreffenden Abschnitts heruntergesetzt. Eine Betrachtung nur für die Betriebszeiten der Expressbuslinie kann makroskopisch nicht erfolgen. Die Umlegungsergebnisse können jedoch auf die Hauptverkehrszeiten übertragen werden, da zu Zeiten der höchsten Verkehrsbelastungen die Expressbuslinien betrieben werden sollen. - Die Einschränkung der Kapazität für den Kfz-Verkehr hätte eine Verdrängung des Verkehrs von der Inneren Kanalstraße zur Alternativrouten Gürtel, Rheinuferstraße und Nord-Süd-Fahrt zur Folge, zu einem geringen Teil auch auf die Bundesautobahn A 1. Während auf der Inneren Kanalstraße die Verkehrsbelastung um bis zu 5.300 Kfz/24h abnimmt (primär der Verkehr in Richtung Süden), führen die Verlagerungen auf den Alternativrouten zu Mehrbelastungen, die jedoch grundsätzlich unter 1.000 Kfz/24h liegen. Insgesamt sind aus makroskopischer Sicht grundsätzlich keine unverträglich hohen Mehrbelastungen der Alternativrouten festzustellen.
Beratungsverlauf (10)
Beschluss: im ersten Durchgang verwiesen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1103/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 12.06.2019
- Erstellt
- 21.03.2019 08:01