Mandari Insight

1103/2019

Busnetzerweiterung Interim

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 12.06.2019

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 09.07.2019, TOP 10.8

Anlage 5 - Auszug BV Lindenthal 01.07.2019

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Ansehen

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 11/2023

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Ansehen

Anlage 1 - Linienkonzept Expressbuslinien

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Ansehen

Anlage 6 - Auszug BV Mülheim 08.07.2019

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Ansehen

Anlage 2 - Stellungnahme der Verwaltung zum Beschluss der BV 3 vom 06.05.2019

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Ansehen

Beschlussvorlage Rat

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Ansehen

Anlage 3 - Auszug BV Kalk 27.06.2019 TOP 8.2.2

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Ansehen

Anlage 4 - Netzmodelluntersuchung

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Ansehen

Anlage 5 - Auszug BV Lindenthal 01.07.2019

5463 Zeichen

Anlage 5 
 
Auszug aus dem Beschlussprotokoll über die Sitzung der BV Lindenthal am 
01.07.2019 
 
9.2.4 Busnetzerweiterung Interim 
1103/2019 
geänderter Beschluss: 
 
Der Rat spricht sich für die Einrichtung folgender Interims-Busangebote – wie in der 
Begründung beschrieben - zum kommenden Fahrplanwechsel im Dezember 2019 
aus: 
- Linie 171 (neu) 
- Veränderung Linie 142 
- Expressbuslinien 172 und 173 (neu) 
Bis zum Ablauf der Betrauungsregelung am 31.12.2019 beauftragt der Rat die 
Verwaltung mit der Aufnahme der sich aus dieser Ausweitung des Busverkehrs 
ergebenden wirtschaftlichen Konsequenzen in die Betrauungsregelung vom 
15.12.2005 / 24.06.2008. Die Anpassung der Finanzierungsbausteine und der 
entsprechenden Parameter erfolgt mit dem Monat der Inbetriebnahme des neuen 
Angebots. 
Für die Zeit ab dem 01.01.2020 beauftragt der Rat die Verwaltung, die Erweiterung 
des Busnetzes nach Maßgabe der Regelungen des öffentlichen 
Dienstleistungsauftrags (insbesondere Ziff. 9.4) bei der KVB zu veranlassen. Die 
KVB finanziert das zusätzliche Angebot über den steuerlichen Querverbund. Die 
Verwaltung wird ermächtigt, später erforderliche Anpassungen des Angebots 
gegenüber der KVB zu veranlassen.  
  
Ergänzend bzw. geändert beschließt die Bezirksvertretung Lindenthal: 
1.Umsetzung der bisher von der BV beantragten Maßnahmen 
a) Taktverdichtung der Linie1 zwischen Junkersdorf und Weiden-West. 
Die notwendigen Fahrzeuge werden gestellt durch eine Optimierung 
von Wartung und Pflege. 
b) Bus-Verbindung von Lövenich/Weiden-Süd/Junkersdorf-Süd über die 
Dürener Straße nach Hohenlind (zu Schulzeiten bis Karl-Schwering- 
Platz), Verlängerung der Linie 149, obwohl die Bus-Mischspur noch 
nicht erstellt wurde. 
2. Eine Reduzierung der Busverbindung Köln-Widdersdorf nach Weiden-
Zentrum wird nicht vorgenommen. 
3. Für den Expressbus 172 von Widdersdorf nach Köln ist die direkte Führung 
über den Lise-Meitner-Ring und den Gregor-Mendelring auf den Militärring zur

Aachener Straße von den Fahrzeiten sinnvoller und daher zu prüfen. 
4. Für die Kreuzung Militärringstraße/Friedrich-Schmidt-Straße wird eine 
Lösung erarbeitet, die den Autoverkehr auf die Hauptstraßen leitet und nicht in 
die verkehrsberuhigte Friedrich-Schmidt-Straße. Die in der Vorlage benannte 
Lösung lehnt die BV Lindenthal ab. 
5. Die Ampelanlage an der Kreuzung Aachener Straße/Maarweg/Kitschburger 
Straße wird in Fahrtrichtung Innenstadt ertüchtigt, indem der KFZ-Verkehr in 
Fahrtrichtung mehr Grünzeiten erhält. 
7. Die Busse, die geplant an der Haltestelle Eupener Straße enden sollen, 
werden bis Müngersdorf geführt. 
8. Eine Zuflussdrosselung in Weiden-West, am besten mit einer 
umweltsensitiven Ampel, wird frühestens erst dann errichtet, wenn es 
ausreichend Alternativen zum Umsteigen gibt. 
Dies ist erst nach dem Ausbau des P+R in Köln-Weiden und mit der 
Möglichkeit, auf den Expressbus 173 hier umzusteigen und/oder der 
Verlängerung des Expressbusses nach Frechen/Großkönigsdorf machbar. 
Der Expressbus 173 müsste eigentlich von Weiden-Süd über den Frechener 
Weg und die Bonnstraße zum P+R Weiden-West geführt werden. Dieser Bus 
fehlt aber in der Konzeption der BV Lindenthal. 
 
Abstimmungsergebnis: 
mehrheitlich zugestimmt 
mit 4 Nein Stimmen (SPD) 
mit einer Enthaltung (Linke) 
 Ergänzungsantrag zu 9.2.4  
Antrag der CDU-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Gerd 
Kaspar/FDP und Lothar Müller/Linke 
AN/0969/2019 
Beschluss: 
1.Umsetzung der bisher von der BV beantragten Maßnahmen 
a) Taktverdichtung der Linie1 zwischen Junkersdorf und Weiden-West. 
Die notwendigen Fahrzeuge werden gestellt durch eine Optimierung 
von Wartung und Pflege. 
b) Bus-Verbindung von Lövenich/Weiden-Süd/Junkersdorf-Süd über die 
Dürener Straße nach Hohenlind (zu Schulzeiten bis Karl-Schwering- 
Platz), Verlängerung der Linie 149, obwohl die Bus-Mischspur noch 
nicht erstellt wurde. 
2. Eine Reduzierung der Busverbindung Köln-Widdersdorf nach Weiden-
Zentrum wird nicht vorgenommen.

3. Für den Expressbus 172 von Widdersdorf nach Köln ist die direkte Führung 
über den Lise-Meitner-Ring und den Gregor-Mendelring auf den Militärring zur 
Aachener Straße von den Fahrzeiten sinnvoller und daher zu prüfen. 
4. Für die Kreuzung Militärringstraße/Friedrich-Schmidt-Straße wird eine 
Lösung erarbeitet, die den Autoverkehr auf die Hauptstraßen leitet und nicht in 
die verkehrsberuhigte Friedrich-Schmidt-Straße. Die in der Vorlage benannte 
Lösung lehnt die BV Lindenthal ab. 
5. Die Ampelanlage an der Kreuzung Aachener Straße/Maarweg/Kitschburger 
Straße wird in Fahrtrichtung Innenstadt ertüchtigt, indem der KFZ-Verkehr in 
Fahrtrichtung mehr Grünzeiten erhält. 
7. Die Busse, die geplant an der Haltestelle Eupener Straße enden sollen, 
werden bis Müngersdorf geführt. 
8. Eine Zuflussdrosselung in Weiden-West, am besten mit einer 
umweltsensitiven Ampel, wird frühestens erst dann errichtet, wenn es 
ausreichend Alternativen zum Umsteigen gibt. 
Dies ist erst nach dem Ausbau des P+R in Köln-Weiden und mit der 
Möglichkeit, auf den Expressbus 173 hier umzusteigen und/oder der 
Verlängerung des Expressbusses nach Frechen/Großkönigsdorf machbar. 
Der Expressbus 173 müsste eigentlich von Weiden-Süd über den Frechener 
Weg und die Bonnstraße zum P+R Weiden-West geführt werden. Dieser Bus 
fehlt aber in der Konzeption der BV Lindenthal. 
 
Abstimmungsergebnis: 
mehrheitlich zugestimmt 
mit 4 Nein Stimmen (SPD) 
mit einer Enthaltung (Linke)

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 11/2023

1717 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/68/681/1 
 
 
Vorlagen-Nummer 
1103/2019
Stand: 10.11.2023 
Sachstandsbericht  
Busnetzerweiterung Interim 
Beschluss: 
 
Der Rat spricht sich für die Einrichtung folgender Interims-Busangebote – wie in der Begründung 
beschrieben - zum kommenden Fahrplanwechsel im Dezember 2019 aus: 
-       Linie 171 (neu) 
-       Veränderung Linie 142 
-       Expressbuslinien 172 und 173 (neu)  
Bis zum Ablauf der Betrauungsregelung am 31.12.2019 beauftragt der Rat die Verwaltung mit 
der Aufnahme der sich aus dieser Ausweitung des Busverkehrs ergebenden wirtschaftlichen Kon-
sequenzen in die Betrauungsregelung vom 15.12.2005 / 24.06.2008. Die Anpassung der Finanzie-
rungsbausteine und der entsprechenden Parameter erfolgt mit dem Monat der Inbetriebnahme des 
neuen Angebots. 
Für die Zeit ab dem 01.01.2020 beauftragt der Rat die Verwaltung, die Erweiterung des Busnetzes 
nach Maßgabe der Regelungen des öffentlichen Dienstleistungsauftrags (insbesondere Ziff. 9.4) 
bei der KVB zu veranlassen. Die KVB finanziert das zusätzliche Angebot über den steuerlichen 
Querverbund. Die Verwaltung wird ermächtigt, später erforderliche Anpassungen des Angebots 
gegenüber der KVB zu veranlassen.  
Die Verwaltung wird beauftragt, die Betriebszeiten der Expressbuslinien 172 und 173 zu überprü-
fen und gegebenenfalls bedarfsgerecht zu verlängern.  
 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Die aufgeführten Maßnahmen wurden zum Fahrplanwechsel im Dezember 2019 umgesetzt.  
Bezüglich der Weiterentwicklung des Direktbusangebots wird auf die in der Verkehrsaus-
schusssitzung am 19.09.2023 vorgelegte Mitteilung mit der Vorlagennummer 2941/2023 ver-
wiesen.

Anlage 1 - Linienkonzept Expressbuslinien

537 Zeichen

Bedienung generell in beide Fahrtrichtungen
Bedienung jeweils nur in Lastrichtung
Morgens: Richtung stadteinwärts
Nachmittags: Richtung stadtauswärts
Bf West
Dom/Hauptbahnhof
Linienkonzept Expressbuslinien
Anlage 1
Luftmessstelle
(Rhein Center Weiden)
Ausbau P+R-Platz 
Weiden West
(in Betrieb ca. 2022)
Zuflussdrosselung um bis zu 500 Kfz/Sph 
aus Richtung Frechen in Fahrtrichtung 
Weiden an bestehender LSA (Höhe des 
Kopfwenders)
Expressbuslinie 172
Expressbuslinie 173
Verknüpfungspunkt mit SPNV
Bestandshaltestelle
Neue Haltestelle

Anlage 6 - Auszug BV Mülheim 08.07.2019

1569 Zeichen

Anlage 6 
 
 
 
Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 
Herr Schultheis 
Telefon:  (0221) 99322  
Fax       :  (0221)  
E-Mail:  andre.schultheis@stadt-koeln.de 
Datum: 08.07.2019 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung 
Mülheim vom 08.07.2019  
öffentlich 
9.2.1 Busnetzerweiterung Interim 
1103/2019 
Geänderter Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Mülheim empfiehlt dem Rat der Stadt Köln wie folgt zu 
beschließen: 
Der Rat spricht sich für die Einrichtung folgender Interims-Busangebote – wie in der 
Begründung beschrieben - zum kommenden Fahrplanwechsel im Dezember 2019 
aus: 
- Linie 171 (neu) 
- Veränderung Linie 142 
- Expressbuslinien 172 und 173 (neu) 
- Linie 174 (neu) 
Bis zum Ablauf der Betrauungsregelung am 31.12.2019 beauftragt der Rat die 
Verwaltung mit  
der Aufnahme der sich aus dieser Ausweitung des Busverkehrs ergebenden 
wirtschaftlichen Konsequenzen in die Betrauungsregelung vom 15.12.2005 / 
24.06.2008. Die Anpassung der Finanzierungsbausteine und der entsprechenden 
Parameter erfolgt mit dem Monat der Inbetriebnahme des neuen Angebots. 
Für die Zeit ab dem 01.01.2020 beauftragt der Rat die Verwaltung, die Erweiterung 
des Busnetzes nach Maßgabe der Regelungen des öffentlichen 
Dienstleistungsauftrags (insbesondere Ziff. 9.4) bei der KVB zu veranlassen. Die 
KVB finanziert das zusätzliche Angebot über den steuerlichen Querverbund. Die 
Verwaltung wird ermächtigt, später erforderliche Anpassungen des Angebots 
gegenüber der KVB zu veranlassen. 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig beschlossen

Anlage 2 - Stellungnahme der Verwaltung zum Beschluss der BV 3 vom 06.05.2019

3244 Zeichen

Anlage 2 
Seite 1 / 2 
 
Anlage zur Beschlussvorlage 1103/2019 
 
Stellungnahme der Verwaltung zum Beschluss der Bezirksvertretung Lindenthal vom 
06.05.2019, AN/0646/2019 
 
Der Beschluss lautet: 
 
„Die Verwaltung wird beauftragt, folgende von der BV Lindenthal bereits getroffenen 
Beschlüsse Prioritär zum Fahrplanwechsel 2019/2020 umzusetzen: 
 
1) Verlängerung Linie 149 von Weiden Zentrum über Junkersdorf Süd – Dürener Straße 
nach Hohenlind – im Schülerverkehr ggf. bis Karl-Schwering-Platz zu verlängern. 
 
2) Den 5-Minuten-Takt auf der Linie 1 von Köln-Junkersdorf nach Köln-Weiden-West 
 
3) Nach der kurzfristigen Umsetzung untersucht die Verwaltung die Grundlagen anhand 
der realen und prognostizierten Kapazitäten, welche weiteren Maßnahmen notwendig 
sind und ob eine Bus-Express-Linie noch notwendig ist. In diese Überlegung wird die 
BV Lindenthal frühzeitig einbezogen. 
 
4) Die BV Lindenthal verweist nochmals auf ihre Beschlüsse zur Förderung des 
Radverkehrs im Kölner Westen und die Beschlüsse zum Nahverkehrsplan aus dem 
Jahre 2015 hin und bittet um zügige Umsetzung.“ 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
1) Die in der Sitzung der Bezirksvertretung am 26.06.2017 beschlossene Verlängerung 
der Linie 149 von Weiden Zentrum bis Hohenlind (AN/0860/2017) kann ebenso wenig 
wie die am 05.09.2016 beschlossene Verlängerung der Linie 136 über Junkersdorf-
Süd nach Weiden zur Entlastung der Linie 143 (AN/1442/2016) zum 
Fahrplanwechsel im Dezember 2019 umgesetzt werden.  
 
Mit den Vorschlägen von Verwaltung und KVB zur Erweiterung des Busnetzes 
(dauerhaft und interim) ist die Wachstumsgrenze der KVB zum Fahrplanwechsel 
2019/2020 erreicht. Für darüber hinausgehende Angebotsausweitungen sind weder 
Busse noch Personal vorhanden. 
 
Durch die Expressbuslinie 173, die zur Entlastung der Linie 1 zum kommenden 
Fahrplanwechsel zwischen Weiden und Innenstadt eingeführt wird, ist gleichzeitig mit 
einer Entlastung der Linie 143 in den Gebieten Weiden und Junkersdorf zu rechnen. 
Zudem sollte eine Busverbindung zwischen Hohenlind und Weiden über die Dürener 
Straße erst nach Realisierung der „unechten Zweispurigkeit“ auf der Dürener Straße 
im Laufe des Jahres 2020 umgesetzt werden. 
 
2) Die in der Sitzung der Bezirksvertretung am 05.11.2018 beschlossene 
Taktverdichtung auf der Linie 1 in der Hauptverkehrszeit auf 5 Minuten zwischen 
Junkersdorf und Weiden West sowie an Wochenenden und Feiertagen kann aus den 
in der Vorlage 1418/2019 genannten Gründen nicht zum kommenden 
Fahrplanwechsel im Dezember 2019 umgesetzt werden (AN/1414/2018).  
 
3) Die in der Ratssitzung am 18.12.2018 beschlossene Einrichtung einer 
Expressbuslinie auf der Ost-West-Achse zur schnellen Kapazitätserhöhung soll mit 
den in der Vorlage 1103/2018 beschriebenen Maßnahmen umgesetzt werden. Nach 
Inbetriebnahme der Expressbuslinien werden Erhebungen zur ÖPNV-Auslastung auf

Anlage 2 
Seite 2 / 2 
 
der Ost-West-Achse durchgeführt und ggf. erforderliche Anpassungen in deren 
Betrieb vorgenommen.  
 
4) Die Beschlüsse zur Förderung des Radverkehrs sollen im Rahmen des neuen 
Runden Tisches zum Thema Radverkehr priorisiert werden. Die Beschlüsse aus den 
Stadtbezirken zum Nahverkehrsplan werden sukzessive abgearbeitet.

Beschlussvorlage Rat

47718 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/66/661/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 1103/2019 
Freigabedatum 
05.06.2019  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Busnetzerweiterung Interim 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat spricht sich für die Einrichtung folgender Interims-Busangebote – wie in der Begründung be-
schrieben - zum kommenden Fahrplanwechsel im Dezember 2019 aus: 
 
- Linie 171 (neu) 
- Veränderung Linie 142 
- Expressbuslinien 172 und 173 (neu) 
 
 
Bis zum Ablauf der Betrauungsregelung am 31.12.2019 beauftragt der Rat die Verwaltung mit  
der Aufnahme der sich aus dieser Ausweitung des Busverkehrs ergebenden wirtschaftlichen Konse-
quenzen in die Betrauungsregelung vom 15.12.2005 / 24.06.2008. Die Anpassung der Finanzie-
rungsbausteine und der entsprechenden Parameter erfolgt mit dem Monat der Inbetriebnahme des 
neuen Angebots. 
 
Für die Zeit ab dem 01.01.2020 beauftragt der Rat die Verwaltung, die Erweiterung des Busnetzes 
nach Maßgabe der Regelungen des öffentlichen Dienstleistungsauftrags (insbesondere Ziff. 9.4) bei 
der KVB zu veranlassen. Die KVB finanziert das zusätzliche Angebot über den steuerlichen Querver-
bund. Die Verwaltung wird ermächtigt, später erforderliche Anpassungen des Angebots gegenüber 
Verkehrsausschuss 18.06.2019 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 27.06.2019 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 27.06.2019 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 01.07.2019 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 01.07.2019 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 08.07.2019 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 08.07.2019 
Finanzausschuss 08.07.2019 
Verkehrsausschuss  
Rat 09.07.2019

2 
der KVB zu veranlassen.

3 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   210.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja vrs. 210.000 € 
    % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  270.000    € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja vrs. 270.000 € 
     % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung: 
 
Bei den Maßnahmen der Beschlussvorlage handelt es sich um kurzfristig umsetzbare Angebotserwei-
terungen im Linienbusverkehr, mit denen das Ziel verfolgt wird, die Attraktivität des Öffentlichen Per-
sonennahverkehr (ÖPNV) zu steigern, um so Alternativen zur Nutzung des eigenen Kraftfahrzeuges 
im Stadtverkehr anzubieten. Durch eine Änderung im Modal-Split und ggf. hierdurch motivierten Ver-
zicht auf den Besitz eines eigenen Kraftfahrzeuges werden übergeordnete Ziele der nachhaltigen 
Stadt- und Verkehrsentwicklung entsprechend „Köln mobil 2025“ verfolgt. Diese Angebotsverände-
rungen sind auch von der Bezirksregierung in der Fortschreibung des Luftreinhalteplanes aufgegriffen 
worden und stellen somit Maßnahmen dar, die dem Ziel dienen, schnellstmöglich die Grenzwerte zur 
Luftqualität in Köln auch an neuralgischen Stellen einzuhalten. Der Verkehrsausschuss hat die Ver-
waltung mit der Umsetzung über den Beschluss zu Vorlage 2637/2018 (Green City Masterplan Maß-
nahme M2.2) beauftragt. 
 
Auf Basis des Ratsbeschlusses vom 14.11.2017 zur Stärkung und Ausweitung des Busnetzes 
(AN/1589/2017) haben Verwaltung und KVB ein Konzept erarbeitet, das in den Jahren 2018 und 
2019 umgesetzt werden soll. Das Konzept beinhaltet neben strukturell bedingten Erweiterungen des 
Busnetzes auch Interimslösungen. Zur besseren Übersicht hat die Verwaltung – wie bereits im Jahr 
2018 – zwei Beschlussvorlagen (interim und dauerhaft) erarbeitet (s. Vorlagen-Nr.: 1037/2018 und 
1075/2018). Die vorliegende Beschlussvorlage widmet sich den Angebotserweiterungen, die – ergän-
zend zu den 2018 bereits umgesetzten Maßnahmen (Linie 179, Verlängerung Linie 155) – jetzt in 
2019 umgesetzt werden sollen. In einer gesonderten Vorlage (siehe Vorlagen-Nr.: 1215/2019) wer-
den die geplanten, dauerhaften Erweiterungen des Busnetzes vorgestellt.  
 
Im Rahmen der Beschlussfassung zur Vorlage „Ost-West-Achse“ (Vorlagen-Nr.: 3211/2018) durch

4 
den Rat am 18.12.2018 wurde die Verwaltung darüber hinaus beauftragt, „zur schnellen Kapazitäts-
erhöhung auf der Ost-West-Achse … in einem ersten Schritt eine Express-Buslinie auf einer eigenen 
ÖPNV-Spur von Weiden-West bis Höhe Eisenbahnring mit entsprechenden Umsteigemöglichkeiten 
zu Schienenpersonennahverkehr (SPNV) und ÖPNV“ einzurichten. Dieser Beschluss wird mit der 
vorliegenden Vorlage ebenfalls aufgegriffen. Zudem wurde in der 2. Fortschreibung 2019 des Luft-
reinhalteplans die Maßnahme „Expressbusspur Aachener Straße“ (Kapitel 5.2.4.1, Punkt 9) als Bei-
trag zur Verbesserung der Luftschadstoffsituation in der Aachener Straße als ein Baustein für das 
Kölner Stadtgebiet aufgenommen. Durch die mit der Maßnahme erhofften Verlagerungen von Ver-
kehrsanteilen auf den ÖPNV und einer ergänzenden Zuflussdrosselung für den stadteinwärts fahren-
den motorisierten Individualverkehr (MIV) um ca. 500 Kfz in der Spitzenstunde durch Anpassung der 
vorhandenen Lichtsignalanlage in Höhe des P+R-Parkplatzes Weiden-West (vgl. Anlage 1), die be-
schleunigte Realisierung der Erweiterung der P+R-Anlage Weiden-West sowie die Ertüchtigung der 
Anschlussstelle Frechen-Nord an die A4 (durch den Landesbetrieb Straßenbau NRW) sind Minde-
rungen bei den Schadstoffemissionen im Zuge der Aachener Straße zu erwarten. 
 
Die folgende Übersicht zeigt die interimistischen Angebotserweiterungen im Busverkehr, die neben 
den dauerhaften Busnetzerweiterungen zur Bewältigung der stetig wachsenden ÖPNV-Nachfrage 
zum kommenden Fahrplanwechsel vorgesehen sind. Details zu Linienführung, Betriebszeiten und 
Takten finden sich in den folgenden Abschnitten. 
 
 
 
Abbildung 1: Interimslösungen 2019 
 
 
1. Einrichtung von Interims-Busangeboten (Ratsbeschluss vom 14.11.2017) 
 
 Neue Linie 171 (Verstärkerlinie für die Linie 159 bzw. die Linie 1):  
Mülheim – Kalk – Severinsbrücke – Nord-Süd-Fahrt – Breslauer Platz /Hbf. 
Zur Entlastung der Stadtbahnlinie 1 zwischen Kalk und der Innenstadt sowie der Buslinie 159 
zwischen Mülheim und Kalk soll zum kommenden Fahrplanwechsel im Dezember 2019 eine 
neue Buslinie 171 interimsweise montags bis freitags zwischen 06:30 Uhr und 09:30 Uhr so-
wie zwischen 15:00 und 19:00 Uhr in einem 10-Minuten-Takt eingerichtet werden. 
 
Die Linie 171 verkehrt ab der Haltestelle Wiener Platz auf dem Weg der bestehenden Linie 
159 durch Buchforst und Kalk bis zur Haltestelle Walter-Pauli-Ring. Im Folgenden befährt sie 
den Deutzer Ring und unter Benutzung der heutigen Taxispur die Auffahrt zur Severinsbrücke. 
Im Bereich der Haltestelle Severinstraße erhält die neue Buslinie mittelfristig eine Verknüp-
fungshaltestelle mit den Stadtbahnlinien 3, 4 und 17 sowie den Buslinien 106 und 132. Zum

5 
kommenden Fahrplanwechsel kann die Haltestelle Severinstraße aber nicht angefahren wer-
den, da hier zunächst umfangreiche Umbaumaßnahmen erforderlich sind, um eine verkehrs-
sichere Haltestelle im Trogbereich unterhalb der Severinstraße einrichten zu können.  
 
Weitere Haltestellen sind entlang des anschließenden Linienweges über die Tel-Aviv-Straße 
und Tunisstraße auf Höhe Blaubach (Motel One), Offenbachplatz (Oper) und Unter Sachsen-
hausen vorgesehen (siehe Abbildung 2). 
 
Für die Einrichtung der Haltestelle in Höhe der Oper in Fahrtrichtung Breslauer Platz müssen 
bewirtschaftete Stellplätze entfallen. Der Einnahmeverlust beträgt ca. 12.500 Euro pro Jahr 
(Grundlage: Daten aus 2018). 
 
 
 
Abbildung 2: Linienweg Buslinie 171 (Detail Innenstadt) 
 
Die Linienführung bietet neue umsteigefreie Direktverbindungen zwischen dem rechts- und 
linksrheinischen Köln. Die Haltestellen verbessern die Feinerschließung im Innenstadtbereich 
und erhöhen somit den Nutzen der neuen Interimslinie gravierend. Eine deutliche Entlas-
tungswirkung ist voraussichtlich vor allem auf den Linien 1 und 9 zwischen Kalk und der In-
nenstadt zu erwarten. Die Linie 171 endet an der Haltestelle Breslauer Platz/ Hbf. und bietet 
dort eine weitere attraktive Verknüpfung sowohl mit den Stadtbahnlinien 16 und 18 als auch 
mit dem SPNV und Fernverkehr. 
 
 
 Veränderung Linie 142: Weißhausstraße – Zollstock, Bremsstraße 
 
Ab Oktober 2019 werden über einen Zeitraum von ca. 10 Jahren Gebäude der Universität sa-
niert. Für den Zeitraum der Sanierung hat die Universität Gebäude in der Bernhard-
Feilchenfeld-Straße und der Sibille-Hartmann-Straße in Zollstock angemietet. Zusätzlich zu 
den bereits von der Universität genutzten Gebäuden in der Pohligstraße mit ca. 200 Seminar-
plätzen werden in den neu angemieteten Räumen weitere 500-600 Mitarbeitende, Fachbiblio-
theken und weitere 10-12 Seminarräume untergebracht.  
 
Zur Verbesserung der Erschließung des Ersatzstandortes sowie zur Stärkung der Relation 
zwischen Zollstock und dem Universitätscampus sollen die derzeit an der Haltestelle Weiß-
hausstraße endenden Fahrten der Linie 142 bis zur Pohligstraße verlängert werden, so dass 
zwischen Bf. Ehrenfeld und Pohligstraße Mo-Fr in der Zeit von ca. 7:00 bis ca. 19:00 Uhr ein

6 
10-Minuten-Takt angeboten wird. In den beiden Endästen der Linie 142 zwischen Merheimer 
Platz und Bf. Ehrenfeld sowie zwischen Pohligstraße und Ubierring bleibt es bei der Bedie-
nung tagsüber im 20-Minuten-Takt. Die Wendefahrt erfolgt über Am Vorgebirgstor, Brems-
straße, Herthastraße und Vorgebirgstraße. Eine zusätzliche Haltestelle auf der Bremsstraße 
bindet die Ersatzgebäude in der Sibille-Hartmann-Straße direkt an und ist zugleich die neue 
Endhaltestelle der verlängerten Fahrten (siehe Abbildung 3).  
 
 
Abbildung 3: Linienweg Buslinie 142 (Detail Zollstock) 
 
 
 
2. Einrichtung von Interims-Expressbuslinien als Ergänzung zur Linie 1  
(Ratsbeschluss vom 18.12.2018) 
 
Die Verwaltung schlägt in Zusammenarbeit mit der KVB eine Expressbuslinienführung vor, die gemäß 
der Intention des Beschlusses als Interimslösung bis zum Ausbau der Ost-West-Achse zu Kapazi-
tätserweiterungen führt (vgl. Abbildung 1 bzw. Anlage 1). 
 
2.1. Prüfung zur Umsetzung des Ratsbeschlusses 
 
2.1.1. Einrichtung eines Bussonderfahrstreifens auf der Aachener Straße 
 
Die Aachener Straße weist, aufgrund von unterschiedlich zur Verfügung stehenden Fahrbahnbreiten 
zwischen Weiden-West und dem Eisenbahnring, über den Streckenverlauf verschiedene Anzahlen 
von Fahrstreifen auf. Die Richtungsfahrbahnen sind auf der gesamten Strecke durch die Stadt-
bahntrasse bzw. durch einen Grünstreifen (Bereich Stadion) getrennt.  
 
Zwischen dem Frechener Weg und der Berliner Straße ist je Richtung auf der Aachener Straße nur 
ein Fahrstreifen vorhanden. Die Teilabschnitte zwischen Weiden-West und Frechener Weg sowie 
Berliner Straße und Militärringstraße sind zweistreifig. Im Bereich der Aachener Straße, zwischen 
Militärringstraße und der Innenstadt sind, mit Ausnahme von kürzeren Abschnitten, dreistreifige Rich-
tungsfahrbahnen vorhanden. In den dreistreifigen Bereichen wird der rechte Fahrstreifen heute ab-
schnittsweise als Abbiegefahrstreifen, zum Laden/Liefern des entlang der Aachener Straße ansässi-
gen Einzelhandels und zum Parken/Halten in 2. Reihe genutzt.

7 
Die Aachener Straße, die westlich der Anschlussstelle Köln-Lövenich der A1 als Landesstraße L361 
und östlich davon bis zur Moltkestraße als Bundesstraße B55 klassifiziert ist, stellt, mit einer hohen 
Verkehrsbelastung von rd. 1200 Kfz/h je Fahrtrichtung in den Spitzenstunden (Sph), eine Verbindung 
mit übergeordneter verkehrlicher Bedeutung als Einfallstraße von Westen in die Kölner Innenstadt 
dar. Zwischen Weiden-West und der Anschlussstelle Köln-Lövenich (A1) liegt der DTV-Wert (tägliche 
Kfz-Verkehrsmenge) unter 25.000 Kfz/24h, im Bereich der Anschlussstelle ist ein Anstieg auf rund 
40.000 Kfz/24h zu verzeichnen. Im weiteren Verlauf der Aachener Straße bis zum Gürtel liegt der 
DTV-Wert bei rund 30.000 Kfz/24h und mit über 40.000 Kfz/24h auf dem Abschnitt zwischen Gürtel 
und Innerer Kanalstraße. Auch vor der Perspektive, dass durch eine zusätzliche Buslinie über die 
Aachener Straße mögliche Kfz-Fahrten auf den ÖPNV verlagert werden können, ist eine durchge-
hende 2-Streifigkeit für den MIV auf weiten Teilen der Aachener Straße aus Sicht der Verwaltung auf 
absehbare Zeit unabdingbar.  
 
Selbst bei 2-Streifigkeit der Aachener Straße sind abschnittsweise Rückstauerscheinungen nicht aus-
zuschließen. Eine 1-streifige Verkehrsführung würde zu weitaus größeren Überstauungen führen und 
damit durch mehr Wartezeiteingriffe gegebenenfalls einen negativen Einfluss auf die heute gut funkti-
onierende Bevorrechtigung der Stadtbahn nehmen. Gleichzeitig würden Ausweichverkehre auf be-
nachbarten Straßen und im untergeordneten Netz entstehen. Das Einrichten eines Bussonder-
fahrstreifens zu Lasten des MIV in den 1- bzw. 2-streifigen Abschnitten hält die Verwaltung aus den 
genannten Gründen für nicht umsetzbar. Demnach wird nur im Bereich der 3-Streifigkeit zwischen 
Militärringstraße und dem Eisenbahnring das Einrichten einer Busspur auf dem rechten Fahrstreifen 
empfohlen.  
 
Wie in Kapitel 2.1.2. beschrieben ist es sinnvoll, die Verstärkerbusse während der Hauptverkehrszei-
ten verkehren zu lassen. Deswegen ist die Einrichtung von Bussonderstreifen auch nur während die-
ser Zeitbereiche erforderlich. Zusätzlich ist zu beachten, dass zur Anordnung von Bussonderfahrstrei-
fen die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) die rechtliche 
Grundlage darstellt. Die Verordnung schreibt vor, dass Sonderfahrstreifen ohne zeitliche Beschrän-
kung in Randlage nur dort angeordnet werden dürfen, wo kein Anliegerverkehr vorhanden ist und das 
Be- und Entladen, z. B. in besonderen Ladestraßen oder Innenhöfen, erfolgen kann. Sind diese Vo-
raussetzungen nicht gegeben, sind für die Sonderfahrstreifen zeitliche Beschränkungen vorzusehen. 
Da, wie oben beschrieben, auf der Aachener Straße der Bedarf von Be- und Entladen sowie Par-
ken/Halten besonders groß ist, kommt in diesem Fall nur die Einrichtung eines zeitlich begrenzten 
Bussonderfahrstreifens in Frage. In den Zwischenzeiten muss die Anordnung des Bussonderfahrstrei-
fens aufgehoben und vor allem das Be- und Entladen von Fahrzeugen auf diesem Fahrstreifen er-
möglicht werden. Diese Regelung korrespondiert mit dem von Verwaltung und KVB für die Einführung 
der Buslinien konzipierten Betriebsangebot (s. u.). 
 
 
2.1.2. Auslastung der Stadtbahnlinie 1 
 
Die Auswertung von Fahrgastzahlen der Stadtbahnlinie 1 aus Juni 2016 weist auf dem Abschnitt zwi-
schen Weiden-West und Eisenbahnring die höchste Auslastung im Zeitraum zwischen 7:00 und 8:00 
Uhr auf. In dieser Zeit überlagern sich die Fahrten von Schüler/innen sowie Studierenden mit denen 
der Berufstätigen. In den Nachmittagsstunden werden diese Verkehre durch unterschiedlich endende 
Schul- und Arbeitszeiten zeitlich entzerrt. 
 
Die größte Besetzung der stadteinwärts fahrenden Bahn in der morgendlichen Spitzenstunde auf dem 
betrachteten Streckenast (Weiden-West – Eisenbahnring) liegt im Abschnitt zwischen den Haltestel-
len Bahnstraße und Universitätsstraße. Neben Umsteigemöglichkeiten in andere Stadtbahn- und Bus-
linien an den Haltestellen Aachener Str./Gürtel und Universitätsstraße, sind an den Haltestellen Mela-
ten und Universitätsstraße auch die von dort aus fußläufig erreichbaren Schulstandorte sowie die 
Universität von Bedeutung. Die drei Schulen südlich der Haltestelle Melaten werden von rund 2.700 
Schüler/innen, die zwei Schulen nördlich der Haltestelle Universitätsstraße von rund 4.200 Schü-
ler/innen besucht. Eine weiterhin erhöhte Auslastung der Stadtbahn östlich der Haltestelle Universi-
tätsstraße zeigt jedoch, dass ein Großteil der Ziele der stadteinwärts fahrenden Fahrgäste weiter in 
Richtung Innenstadt liegt.

8 
Insgesamt kann gesagt werden, dass die morgendliche Auslastung der Stadtbahnlinie 1 zwischen 
Weiden-West und dem Eisenbahnring eine deutliche Lastrichtung in Fahrtrichtung Innenstadt auf-
weist, welche – etwas entzerrt – über die Nachmittagsstunden in die Gegenrichtung stadtauswärts zu 
beobachten ist. 
 
Aus diesen Gründen empfiehlt die Verwaltung auf Basis des Ratsbeschlusses vom 18.12.2018 bis 
zum Ausbau der Ost-West-Achse, eine zusätzliche, auf die Hauptverkehrszeiten (HVZ) zeitlich be-
grenzte Buslinie zur Kapazitätserhöhung, im Betrieb mit Lastrichtungsbezug. 
 
 
2.1.3. Attraktivität einer Buslinie parallel zur Stadtbahnlinie 
 
Die Einrichtung einer Buslinie, die von Weiden-West bis zum Eisenbahnring auf der Aachener Straße 
komplett parallel zur Stadtbahnlinie geführt werden würde, wird aus Sicht von Verwaltung und KVB 
gegenüber der Stadtbahnlinie von den Kundinnen und Kunden des ÖPNV als weniger attraktiv be-
wertet, da die Stadtbahn durch die eigene Trasse sowie die bevorrechtigte Schaltung an den Knoten-
punkten immer einen zeitlichen Vorteil gegenüber dem Bus haben wird. Eine Anpassung der Licht-
signalsteuerung an den Knotenpunkten zur zusätzlichen Bevorrechtigung der in beide Richtungen 
verkehrenden Busse lässt sich im Hinblick auf den Verkehrsablauf, vor allem der Querverkehre, nicht 
umsetzen. Diese Eingriffe könnten zudem zu Qualitätsverlusten im Stadtbahnbetrieb führen. 
 
Ein Bus hat gegenüber einer Stadtbahn grundsätzlich Geschwindigkeitsnachteile. Eine Entlastung der 
Stadtbahnlinie 1 durch eine Buslinie kann daher nur dann erreicht werden, wenn Fahrgäste bei der 
Nutzung des Busses Komfort- oder Reisezeitvorteile sehen, welche durch eine vollständig parallele 
Führung keinesfalls generierbar sind. Diese Vorteile können nur dadurch erreicht werden, dass neben 
der Entlastungswirkung für die Stadtbahnlinie 1 zusätzliche Direktverbindungen entstehen und damit 
nötige Umstiege entfallen und/oder durch den Bus kürzere Wege vom Quell-/Zielort zur Haltestelle 
geschaffen werden. In Bezug auf die Anzahl der Haltestellen besteht der Zielkonflikt, dass der 
Wunsch nach kurzen Wegen zu den Haltestellen das Anlegen vieler Haltestellen und der Wunsch 
nach kurzer Fahrtzeit das Vorsehen möglichst weniger Haltestellen erfordert. Hierbei ist eine Abwä-
gung erforderlich. 
 
Ziel muss es also sein, möglichst vielen Fahrgästen kurze Wege zu den Haltestellen und von dort aus 
attraktive „Direktfahrten“ anzubieten. Dazu sollen in den westlichen, abseits der Stadtbahntrasse lie-
genden Bereichen der Stadtteile Lövenich, Widdersdorf, Weiden und Junkersdorf viele Haltestellen 
vorgesehen werden, um dort Fahrgäste „einzusammeln“ und diese an „ausgewählte“ wichtige Zielhal-
testellen zu bringen. So könnten im westlichen Bereich der Aachener Straße Ein-/Umstiege in die 
Stadtbahnlinie vermieden und diese somit entlastet werden. Daraus ergibt sich der in Abbildung 1 
dargestellte Linienverlauf. 
 
Dies bedeutet ebenso im Bereich östlich des Eisenbahnrings attraktive Ziele abseits der Stadt-
bahntrasse anzufahren und an einem zentralen Punkt die Endhaltestelle der Expressbuslinie vorzu-
sehen, um hier nochmals neue Direktverbindungen von der bzw. in die Aachener Straße zu schaffen.  
 
 
2.2. Prüfung von Alternativen zur Umsetzung des Ratsbeschlusses 
 
Da die Anordnung eines Bussonderfahrstreifens im Bereich der 1- und 2-Streifigkeit der Aachener 
Straße aus Sicht der Verwaltung als nicht umsetzbar gesehen wird und eine 1:1-Umsetzung des Be-
schlusses damit nicht machbar erscheint, wurden folgende Alternativen zur Kapazitätserhöhung auf 
der Ost-West-Achse geprüft.  
 
2.2.1. Kapazitätserhöhung Linie 1 vor der beschlossenen Ertüchtigung der Haltestellen 
 
Eine Taktverdichtung der Stadtbahnlinie 1 bzw. die Verlängerung der Verstärkerfahrten ab Junkers-
dorf bis Weiden-West ist aufgrund des begrenzten KVB-Fuhrparks derzeit nicht umsetzbar; die Takt-
verdichtung in der Innenstadt zudem nicht wegen fehlender Fahrplantrassen. Erst mit der Neube-
schaffung der Niederflurfahrzeuge, deren Auslieferung voraussichtlich Mitte der 2020er Jahre erfolgt,

9 
wird eine Angebotserweiterung westlich von Junkersdorf durch den Fahrzeugpark abgedeckt werden 
können. 
 
2.2.2. Ergänzende Buslinie auf bestehender Infrastruktur 
 
Zur Führung des Busses in Mittellage auf der heutigen Stadtbahntrasse, müsste die komplette Stre-
cke, die überwiegend mit Schottergleisbett hergestellt ist, vollständig umgebaut werden. Zudem wäre 
es vor bzw. hinter jeder Stadtbahnhaltestelle notwendig, einen eigenständigen Busbahnsteig anzule-
gen, da die Einstiegshöhen der Transportmittel (Stadtbahn/Bus) voneinander abweichen. Darüber 
hinaus ist im Haltestellenbereich die aktuelle Breite der Trasse zwischen gegenüber liegenden Bahn-
steigen nicht breit genug, um Begegnungen von nicht spurgebundenen Bussen zu realisieren. Diese 
Alternative würde demnach keine kurzfristige Lösung des Problems bieten und wird aus diesem 
Grund ausgeschlossen. 
 
 
 
2.3. Vorschlag der Verwaltung zur Umsetzung des Ratsbeschlusses 
 
Zur Entlastung der Stadtbahnlinie 1 zwischen Weiden-West und Eisenbahnring schlagen Verwaltung 
und KVB zum kommenden Fahrplanwechsel im Dezember 2019 die Einrichtung von zwei Buslinien 
interimsweise montags bis freitags zwischen ca. 7:00 und 9:00 Uhr sowie zwischen ca. 15:00 und 
19:00 Uhr jeweils in einem 10-Minuten-Takt vor. Der Betrieb westlich der Militärringstraße erfolgt mit 
Lastrichtungsbezug (morgens nur stadteinwärts, nachmittags/abends nur stadtauswärts). Eine Über-
sicht der Bedienung (Lastrichtungsbezug/in beide Fahrtrichtungen) sowie die Linienwege der Ex-
pressbuslinien sind in Anlage 1 dargestellt. 
 
2.3.1. Konzept 
 
Die Erschließungswirkung einer Stadtbahnhaltestelle kann gemäß dem 3. Nahverkehrsplan der Stadt 
Köln mit bis zu 600 m Entfernung angenommen werden. Viel weitere Entfernungen werden demnach 
nicht zu Fuß zurückgelegt, um zu einer Stadtbahnhaltestelle zu gelangen. Aus diesem Grund werden 
die Fahrgastpotenziale für den Bus besonders in den von der Stadtbahn „weiter entfernten“ Wohnge-
bieten, wie Widdersdorf und Lövenich sowie in den südlichen Gebieten von Weiden und Junkersdorf 
gesehen.  
 
Derzeit sind Fahrgäste aus diesen Bereichen mit dem Ziel Innenstadt auf den Bus mit Umstieg auf die 
Stadtbahn in Weiden-Zentrum oder Junkersdorf angewiesen. Das Konzept sieht vor, diese Fahrgäste 
künftig ohne Umstieg und gleichzeitig zur Entlastung der Stadtbahnlinie 1 mit der neuen Buslinie zu 
befördern. Um in den genannten Stadtteilen möglichst viele Fahrgäste mit der Buslinie „einzusam-
meln“,  ist dort, analog zu den bestehenden Buslinien, eine hohe Haltestellendichte (kurze Wege, 
große Erschließungswirkung) vorgesehen.  
 
Um auch für Fahrgäste mit Zielen in der Innenstadt eine attraktive Direktverbindung anzubieten, sol-
len die Buslinien über den Eisenbahnring hinaus bis zum Dom/Hauptbahnhof geführt werden. Mit 
einem Halt am Bahnhof-West besteht die Umstiegsmöglichkeit vom/zum SPNV. Durch zusätzliche 
Haltestellen im weiteren Linienverlauf bis zur Endhaltestelle am Bahnhofsvorplatz wird Pendlern aus 
den westlichen Stadtteilen bzw. Anwohnern der Aachener Straße eine direkte Verbindung zu den 
Bürogebäuden in der nördlichen Innenstadt sowie mit dem Hauptbahnhof eine Verknüpfung zu 
SPNV- und ÖPNV-Linien in alle Fahrtrichtungen geboten. 
 
 
2.3.2. Fahrgastnutzen 
 
Vorstehend wurde ausführlich beschrieben, wie ein möglichst großer Kundennutzen erzielt werden 
soll. Ein Hauptaspekt ist dabei, dass durch die Herstellung zusätzlicher Direktverbindungen Umstiege 
entfallen, wodurch Komfort- und Reisezeitvorteile entstehen. 
 
Nachfolgende Tabelle zeigt einige Beispielrelationen, an denen erkennbar ist, dass sich durch die

10 
Direktverbindungen auch entsprechende Reisezeitvorteile ergeben, sofern der Verkehrsfluss den 
Erwartungen bei Umsetzung der beschriebenen Maßnahmen entspricht. 
 
Strecke Heutige Fahrtzeit 
(jew. 1 x Umsteigen) 
Fahrtzeit Expressbus 
(Direktverbindung) 
Widdersdorf (Blaugasse) -> Universitätsstr. 30 Minuten 26 Minuten 
Universitätsstr. -> Widdersdorf (Zur Abtei) 28 Minuten 24 Minuten 
Wiener Weg -> Universitätsstr. 
(Junkersdorf) 
21 Minuten 17 Minuten 
Universitätsstr. -> Wiener Weg 
                             (Junkersdorf) 
23 Minuten 15 Minuten 
Universitätsstr. -> Dom/Hbf 18 Minuten 13 Minuten 
Dom/Hbf -> Universitätsstr. 16 Minuten 13 Minuten 
Tabelle 1: Fahrzeiten 
 
Durch den höheren Komfort bzw. den Gewinn an Verlässlichkeit der Verbindung (es kann bei einer 
Direktverbindung kein Anschluss verpasst werden) sowie dem Reisezeitgewinn ist zum einen mit Ver-
lagerungseffekten von bestehenden Buslinien und von der Stadtbahnlinie 1 auf diese Expressbusli-
nien zu rechnen. Damit ergeben sich zusätzliche freie Kapazitäten auf der Linie 1, die anderen Kun-
dinnen und Kunden bzw. potenziellen Neukundinnen und Neukunden zur Verfügung stehen. Zum 
anderen können diese Vorteile zu einer Gewinnung von neuen Kundinnen und Kunden führen, zumal 
in den durch die Expressbuslinien angebundenen Stadtteilen der ÖPNV-Anteil bei den durchgeführ-
ten Fahrten noch steigerungsfähig ist. Im Einzugsbereich der beiden Expressbuslinien-Haltestellen 
westlich des Alten Militärrings wohnen derzeit rund 40.000 Menschen. 
 
Auch wenn aktuell im westlichen Linienabschnitt der Linie 1 die Kapazitätsgrenze bislang nur bei ein-
zelnen Fahrten in der morgendlichen Spitzenstunde erreicht wird, sind Maßnahmen erforderlich, um 
die zu erwartenden bzw. durch die Verschiebung beim Modal-Split gewünschten Nachfragesteigerun-
gen der nächsten Jahre im Netz aufnehmen zu können. Diese Steigerungen können zum einen direkt 
von den Expressbuslinien generiert werden. Zum anderen können diese entstehen, indem durch die 
beschriebenen Verlagerungseffekte auf die Expressbuslinien auch in den am höchsten belasteten 
Zeiten auch in den nächsten Jahren freie Kapazitäten für neue Kundinnen und Kunden im Zuge der 
Linie 1 verbleiben. 
 
Darüber hinaus wird durch die Direktverbindung der Expressbuslinien zwischen Aachener Straße und 
dem Hauptbahnhof nicht nur die Linie 1 entlastet, sondern auch die Linien 16 und 18 im Neumarkt-
tunnel. Heute laufen diese Verkehrsströme für diese Relation überwiegend über einen Umstieg am 
Neumarkt. Dieser Umstieg entfällt und obige Tabelle zeigt, dass zwischen Universitätsstraße und 
dem Hauptbahnhof durch die Direktverbindung durchaus kürzere Reisezeiten erreichbar sind. Dies 
sollte auch hier zu den oben beschriebenen Effekten führen. 
 
 
2.3.3. Betrieb 
 
Auf Basis der durchgeführten Analysen schlägt die Verwaltung in Zusammenarbeit mit der KVB ein 
Konzept aus zwei Buslinien vor, die zeitlich versetzt im 10-Minuten-Takt westlich der Militärringstraße 
auf unterschiedlichen Strecken in den nördlichen und südlichen Gebieten die Fahrgäste einsammeln. 
In diesen Abschnitten werden die Linien im Mischverkehr mit dem MIV geführt. Auf Höhe der Militär-
ringstraße treffen beide Linien auf die Aachener Straße, wo die 3-Streifigkeit beginnt, nutzen den 
Bussonderfahrstreifen und ergänzen sich in Richtung Innenstadt durch dieselbe Linienführung zu 
einem 5-Minuten-Takt.

11 
 
Die Linien befahren die Wege in Anlehnung an die im 3. Nahverkehrsplan der Stadt Köln definierten 
HVZ, montags bis freitags zwischen ca. 7:00 - 9:00 Uhr sowie zwischen ca. 15:00 - 19:00 Uhr. West-
lich der Militärringstraße werden die beiden Linienwege, aufgrund des prognostizierten Bedarfs einer 
möglichst wirtschaftlichen Ausgestaltung des Zusatzangebotes nur in Lastrichtung befahren (morgens 
in Fahrtrichtung stadteinwärts, abends in Fahrtrichtung stadtauswärts).  
 
 
2.3.4. Linienführung 
 
Die Linienwege der zur Kapazitätserhöhung auf der Ost-West-Achse zusätzlich eingesetzten Ex-
pressbuslinien 172 und 173 werden im Folgenden näher erläutert und sind in Anlage 1 dargestellt.  
 
Die Beschreibung der Linienwege wird in drei Teilabschnitte aufgeteilt. Der erste Abschnitt, westlich 
der Militärringstraße, beschreibt die getrennten Linienwege der beiden Expressbuslinien, die dort im 
Mischverkehr mit dem MIV geführt werden. Der zweite Abschnitt, Aachener Straße, beschreibt die 
Führung beider Linien auf einem Bussonderfahrstreifen über die Aachener Straße. Der dritte Ab-
schnitt, Innere Kanalstraße und Magnusstraße, beschreibt die Führung beider Linien bis zum 
Dom/Hauptbahnhof, wo diese größtenteils wieder im Mischverkehr mit dem MIV geführt werden.  
 
Abschnitt 1: westlich Militärringstraße  
 
Die Linienführung der nördlichen Expressbuslinie 172 beginnt an der Haltestelle „Zur Abtei“ in Wid-
dersdorf und führt über den heutigen Linienweg der Linie 149 und 145 bis zum Bahnhof Lövenich. 
Hier ist ein Umstieg in die S-Bahnlinien S12 oder S19 möglich, die zusammen einen 10-Minuten-Takt 
und damit eine attraktive ÖPNV-Anbindung an die Innenstadt bieten. 
 
Ab dem Bahnhof Lövenich führt die Expressbuslinie 172 weiter über den Linienweg der Linie 141 bis 
sie vom Brauweilerweg auf die Aachener Straße einbiegt, wo diese im Mischverkehr mit dem MIV bis 
zum Alten Militärring geführt wird. In diesem Abschnitt sind Verzögerungen im Betriebsablauf des 
Busses durch Stausituationen im Zuge der Aachener Straße nicht auszuschließen. 
 
Da durch den 10-Minuten-Takt der Linie 172 größere Überschneidungen mit dem Angebot der Linie 
149, die im 20-Minuten-Takt verkehrt, entstehen, wird deren Angebot zur teilweisen Kompensation 
reduziert. So wird die Linie 149 zukünftig morgens vor 7:00 Uhr und nach 8:30 Uhr sowie nachmittags 
nach 17:15 Uhr nicht mehr verkehren. Der Samstagsverkehr sowie der Nachtverkehr in den Wochen-
endnächten bleiben auf der Linie 149 unverändert bestehen. 
 
Die Linienführung der südlichen Expressbuslinie 173 führt größtenteils entlang des Linienwegs der 
Linie 143. Startpunkt bzw. Endpunkt der Linie ist jedoch an einer neuen provisorischen Haltestel-
le/Warteposition in der Potsdamer Straße. Weitere neue Haltestellen durch einen leicht zur Linie 143 
veränderten Linienweg sind in der Lübecker Straße und Breslauer Straße vorgesehen. Von der vor-
handenen Haltestelle „Eichenstraße“ wird die neue Linie dann über die Junkersdorfer Straße und Mili-
tärringstraße bis zum Beginn des Bussonderfahrstreifens auf der Aachener Straße geführt.  
 
Da es vor der Lichtsignalanlage am Knotenpunkt Junkersdorfer Straße/Militärringstraße in der Haupt-
verkehrszeit stadteinwärts heute zu Rückstauerscheinungen kommt, ist eine Anpassung des Knoten-
punktes zum Vorrang des Busses erforderlich. Die Verwaltung empfiehlt an dieser Stelle das Links-
einbiegen auf die Militärringstraße für den MIV künftig zu verbieten und stattdessen den vorhandenen 
Linkseinbiegestreifen nur für den Bus freizugeben. Die voraussichtlichen verkehrlichen Auswirkungen 
werden derzeit noch untersucht. Das Ergebnis wird nachgereicht. 
 
Eine Bevorrechtigung des Busses durch Anforderung an den drei Lichtsignalanlagen auf der Militär-
ringstraße (Knotenpunkt Junkersdorfer Straße sowie Auf-/Abfahrt Aachener Straße) wird ebenfalls 
geprüft und mit dem Landesbetrieb Straßen.NRW abgestimmt. Die Anpassung muss mit dem Stra-
ßenbaulastträger vereinbart werden, wobei auch die Kostentragung geklärt wird. 
 
Abschnitt 2: Östliche Militärringstraße (Expressbuslinien 172 + 173)

12 
 
In dem Abschnitt der Aachener Straße östlich der Militärringstraße wird die Anordnung eines, auf die 
HVZ zeitlich begrenzten, Bussonderfahrstreifens in beide Fahrtrichtungen empfohlen. Der Bussonder-
fahrstreifen wird jeweils auf dem vorhandenen rechten Fahrstreifen vorgesehen. 
 
Zur Stärkung der Akzeptanz einer eigenen Fahrspur für den Bus auf der Aachener Straße zu Lasten 
den MIV wurden folgende Varianten geprüft: 
 
- Bussonderfahrstreifen, Radverkehr frei:  
Hierzu empfiehlt die VwV-StVO (ebenso die Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen) im 
Hinblick auf die Gewährleistung der Sicherheit des Radverkehrs, die Zulassung des Radver-
kehrs auf dem Bussonderfahrstreifen nur, wenn dieser nicht auf einem gesonderten Radweg 
oder Radfahrstreifen geführt werden kann. Da entlang der Aachener Straße gesonderte Rad-
verkehrsanlagen vorhanden sind, wird die Zulassung des Radverkehrs auf dem Bussonder-
fahrstreifen von der Verwaltung ausgeschlossen. 
- Bussonderfahrstreifen, E-Fahrzeuge frei: 
Gemäß der VwV-StVO dürfen elektrisch betriebene Fahrzeuge auf Bussonderfahrstreifen zu-
gelassen werden, wenn dadurch der Linienverkehr nicht wesentlich gestört wird. Zur Förde-
rung der Elektromobilität in Köln beabsichtigt die Verwaltung, die Öffnung des Bussonder-
fahrstreifens für E-Fahrzeuge zuzulassen. 
- Bussonderfahrstreifen, Taxi frei: 
Das Zulassen von Taxen auf dem Bussonderfahrstreifen wird von der VwV-StVO grundsätz-
lich empfohlen und wird auch von der Verwaltung zur Umsetzung in Betracht gezogen. 
 
Im Bereich des Friedhofs Melaten, zwischen Oskar-Jäger-Straße und Piusstraße, sind in Fahrtrich-
tung stadtauswärts heute 2 Fahrstreifen vorhanden. Auf diesem Teilabschnitt wird der Bus im Misch-
verkehr mit dem MIV geführt. In Fahrtrichtung stadteinwärts zwischen Stadtwaldgürtel und Oskar-
Jäger-Straße ist ein Bussonderfahrstreifen und ein überbreiter Fahrstreifen für den MIV (Nebeneinan-
derfahren von Pkw möglich) vorgesehen. 
 
Einzelne Abschnitte weisen im Bereich des rechten Fahrstreifens punktuell vorgezogene Gehwegkan-
ten (Hochborde, Entwässerungseinrichtungen) auf. An Knotenpunkten oder Überwegen befinden sich 
teilweise Einbauten wie Lichtsignalanlagen, Lampenmaste und/oder Werbetafeln. Da ein kurzfristiger 
Rückbau/Umbau dieser Fahrbahneinengungen zum Fahrplanwechsel 2019 seitens der Verwaltung 
nicht realisiert werden kann, wird die Führung der neuen Buslinie im Zuge der Aachener Straße zum 
kommenden Fahrplanwechsel zunächst durch markierungstechnische Maßnahmen und Beschilde-
rung realisiert. In den Bereichen, in denen die dritte Fahrspur nicht für eine durchgehende Busspur 
zur Verfügung steht (z. B. aufgrund von Einbauten, einer zusätzlichen Linksabbiegespur etc.) wird der 
MIV markierungstechnisch auf die Busspur verschwenkt, wobei der Bus gegenüber dem MIV vor-
fahrtsberechtigt ist und im Bereich des Mischfahrstreifen die Anordnung „Busspur“ aufgehoben wer-
den muss. Hinter der jeweiligen Engstelle soll der Bussonderfahrstreifen wieder nach rechts auf den 
dritten Fahrstreifen geführt werden. Gleiches gilt für den längeren Teilabschnitt vor dem Friedhof Me-
laten. 
 
Anhand von Fahrgastzahlen der Linie 1 wurde der Bedarf an Haltestellen für die Expressbuslinien auf 
der Aachener Straße überprüft. Um eine Beschleunigung auf dem eigenen Fahrstreifen zu erreichen, 
wird die Anzahl der Halte auf der Aachener Straße auf ein Minimum reduziert. Entgegen der Linie 1 
halten die Expressbusse nicht im Bereich der Haltestellen „Alter Militärring“ und „Clarenbachstift“. 
Aufgrund der Fahrgastzahlen (viele Ein-/Aussteiger) sowie der Verknüpfung zu anderen Bus-
/Stadtbahnlinien werden im Bereich der Stadtbahnhaltestellen, „Maarweg“, „Aachener Straße/Gürtel“, 
„Melaten“ und „Universitätsstraße“ zunächst provisorische Haltestellen am Fahrbahnrand in beide 
Fahrtrichtungen vorgesehen. Zusätzlich werden beidseitig Bushaltestellen auf Höhe der Stadtbahn-
haltestelle  „Eupener Straße“ eingerichtet. Diese dient als Start- bzw. Endhaltestelle der jeweiligen 
Linien im Lastrichtungsbetrieb. 
 
Die Haltestellen werden in Bereichen heutiger befestigter Parkplätze eingerichtet, so dass diese künf-
tig entfallen. Da es sich bei den Haltestellen um Provisorien handelt, ist ein barrierefreier Ausbau vor-
erst nicht vorgesehen. Alle Busse verfügen über „Klapprampen“, von daher ist ein barrierefreier Ein-

13 
und Ausstieg gewährleistet. 
 
Abschnitt 3: Innere Kanalstraße – Magnusstraße (Expressbuslinien 172 + 173) 
 
Der Beschluss fordert eine Busspur bis zum Eisenbahnring (Höhe Moltkestr.) mit Umstiegsmöglich-
keiten zum SPNV. Den nächst gelegenen Verknüpfungspunkt – neben dem bereits erwähnten Bahn-
hof Lövenich - würde der Bahnhof Köln-West nördlich der Aachener Straße bieten.  
 
Da aus Sicht der Verwaltung die Ziele der Fahrgäste, wie Arbeitsplätze und Einkaufsmöglichkeiten, 
(vor allem auch derjenigen, die im Bereich der Aachener Straße in den Bus einsteigen), jedoch zent-
raler in der Innenstadt liegen und aus den o. g. Gründen mit dem Bus eine möglichst umstiegsfreie 
Verbindung hergestellt werden sollte, wurden die Linienführung über den Eisenbahnring hinaus bis 
zum Hauptbahnhof/Dom (Westseite) verlängert. Eine solche Direktverbindung existiert heute noch 
nicht und stellt somit einen Mehrwert dar. 
 
Da eine gerade Führung der Linien über den Neumarkt zum Hauptbahnhof aufgrund der bereits über-
lasteten ÖPNV-Trassen zwischen Rudolfplatz und Neumarkt auszuschließen ist, werden die Ex-
pressbuslinien über die Innere Kanalstraße und Magnusstraße zum Hauptbahnhof geführt. Mit dem 
Bahnhof-West wird ein weiterer Verknüpfungspunkt zum SPNV und über die Venloer Straße und 
Magnusstraße sowie die Endhaltestelle in der Komödienstraße werden weitere große Einkaufs- und 
Arbeitsplatzziele angefahren. Um auf dieser attraktiven Verbindung zwischen Hauptbahnhof und 
Aachener Straße einen 5-Minuten-Takt anbieten zu können, werden beide Expressbuslinien über 
diese Strecke geführt. Durch die Nähe zur Hohe Straße stellt der Bahnhofsvorplatz auch für den 
nachmittäglichen „Einkaufsverkehr“ ein attraktives Ziel dar.  
 
Derzeit wird anhand des Verkehrsmodells geprüft, wie sich die Einrichtung eines Bussonderfahrstrei-
fens auf dem dritten Fahrstreifen der Inneren Kanalstraße zwischen der Vogelsanger und Aachener 
Straße in Fahrtrichtung Süden auf den MIV auswirken würde. Nach Inbetriebnahme der Expressbus-
linien werden dann die Verlustzeiten bei Fahrt im Mischverkehr auf diesem Streckenabschnitt geprüft. 
Je nach Ergebnis beider Untersuchungen wird dann über die Einrichtung einer Busspur in diesem 
Bereich zu entscheiden sein. 
 
Auf der Inneren Kanalstraße in Fahrtrichtung Norden verursacht der vorhandene Verkehrsfluss gerin-
gere Verlustzeiten, so dass die Buslinien gemischt im MIV geführt werden können. Der Bf. Köln-West 
wird als Verknüpfung zum SPNV in beiden Richtungen von den Buslinien angefahren. In Fahrtrich-
tung stadteinwärts werden die Linien von der Inneren Kanalstraße über die Venloer Straße zum Bf. 
West geführt. In die Gegenrichtung ist diese Linienführung nicht möglich, da ein Linksabbiegen aus 
der Venloer Straße auf die Innere Kanalstraße untersagt ist. Aus diesem Grund werden die beiden 
Linien in Fahrtrichtung stadtauswärts am Bahnhof links in die Ludolf-Camphausen-Straße, dann über 
die Vogelsanger Straße auf die Innere Kanalstraße geführt.  
 
Im Bereich der Magnusstraße gibt es eine fertige Planung zur Verbesserung des Radverkehrs (Um-
wandlung eines Fahrstreifens in einen Radfahrstreifen), die im Zuge der anstehenden Erneuerung der 
Ampelanlagen umgesetzt werden soll. Diese Planung wird derzeit mit den Planungen zum Express-
bus, speziell in Bezug auf die Haltestellenstandorte, abgestimmt. Die Ergebnisse hierzu stehen noch 
aus. Im Zuge der Erneuerung der Lichtsignalanlagen kann eine Busbevorrechtigung mit geprüft wer-
den. 
 
Die Linien sollen zentral vor dem Hauptbahnhof/Dom enden. Um gleichzeitig die Nähe zur Fußgän-
gerzone (Hohe Straße), die ebenfalls ein attraktives Ziel für Fahrgäste darstellt, zu bieten, wird eine 
End-/Startposition der Buslinien in der Komödienstraße empfohlen.  
 
 
2.3.5. Parken, Laden/Liefern 
 
Der rechte Fahrstreifen auf der Aachener Straße wird nur mit einer zeitlichen Begrenzung als Bus-
sonderfahrstreifen ausgewiesen, so dass der Fahrstreifen in den Zeiten tagsüber zwischen 9:00 und 
15:00 Uhr sowie abends/nachts zwischen ca. 19:00 Uhr und 7:00 Uhr, wie bisher z. B. zum Be-

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/Entladen von Fahrzeugen, genutzt werden kann.  
 
Mit der zeitlichen Beschränkung des Bussonderfahrstreifens auf die HVZ wird den Bedürfnissen der 
Gewerbetreibenden nach Lade- und Liefermöglichkeiten entsprochen. Eine Detailprüfung steht noch 
aus, ggf. wird ein Konzept zum Be-/Entladen bis zum Fahrplanwechsel ausgearbeitet. 
 
Mit Umsetzung der Maßnahme ist mit einem Wegfall von insgesamt 135 Stellplätzen zu rechnen. 
Durch den Wegfall von 110 bewirtschafteten Stellplätzen entfallen Einnahmen in Höhe von ca. 
65.500 Euro pro Jahr (Grundlage: Daten aus 2018). 
 
2.3.6. Konfliktpunkte/Weiteres Vorgehen 
 
Mögliche Verlagerungen des MIV aufgrund des Konzepts werden parallel zum Vorlagenlauf unter-
sucht und Ergebnisse nachgereicht. 
 
Auch Optimierungen an LSA-Anlagen zur Busbeschleunigung sind in Prüfung und werden evtl. zum 
Fahrplanwechsel oder im laufenden Betrieb umgesetzt. 
 
Es stehen noch Abstimmungen mit der Polizei, Straßen NRW und der Unfallkommission aus. Ergeb-
nisse hieraus können entsprechende Modifikationen der Planung hervorrufen. 
 
 
 
3. Zurückzustellende Änderungen im Busnetz 
 
 Linie 178: Hürth – Universität 
 
Die bereits in der Beschlusslage im letzten Jahr angekündigte Buslinie 178 kann voraussicht-
lich auch zum kommenden Fahrplanwechsel im Dezember 2019 nicht eingerichtet werden. 
Die erforderliche Zustimmung der Stadt Hürth liegt weiterhin nicht vor.  
 
 
 Linie 174 (Entlastungslinie für die Linie 4):  
Aeltgen-Dünwald-Straße – Leuchterstraße – Mülheim Wiener Platz 
 
Aufgrund der umfangreichen Planungsarbeiten und dem großen zusätzlichen betrieblichen 
Aufwand vor allem im Zusammenhang mit der Einrichtung bzw. dem Betrieb der Expressbus-
linie auf der Aachener Straße, sowie den übrigen vorgestellten Maßnahmen zum kommenden 
Fahrplanwechsel war es nötig, eine Priorisierung der einzelnen Maßnahmen vorzunehmen. 
Die Einrichtung der Linie 174 musste in der Folge zunächst bis zum Fahrplanwechsel 
2020/2021 zurückgestellt werden. Damit besteht auch die Möglichkeit, über einen längeren 
Zeitraum die Wirkung der in diesem Bereich umgesetzten Angebotsmaßnahen im Zuge der 
Linien 155 und 434 zu betrachten, um die Ergebnisse in die weiteren Angebotsplanungen ein-
zubeziehen.  
 
 
 Linie 136 (Entlastungslinie für die Linie 1):  
Verlängerung der Linie 136 von Hohenlind über die Dürener Straße bis Weiden 
 
Auch die zur Entlastung der Linie 1 geplante Verlängerung der Buslinie 136 von Hohenlind bis 
zum Stadtwaldviertel wird zunächst bis zum Fahrplanwechsel 2020/2021 zurückgestellt. Zum 
Umstand, dass vor allem aufgrund der geplanten Expressbuslinien nicht alle bisher vorgese-
henen Maßnahmen in diesem Jahr umgesetzt werden können, kommt hinzu, dass die „unech-
te Zweispurigkeit“ auf der Dürener Straße erst im Laufe des Jahres 2020 realisiert werden 
kann.  
 
Darüber hinaus wird durch die Einrichtung der Expressbuslinie eine Entlastung der Stadtbahn-
linie 1 erwartet, so dass das primäre Ziel dieser Linienwegverlängerung durch den Expressbus

15 
erreicht werden soll. Da das Stadtwaldviertel durch eine Haltestelle an den Expressbus ange-
bunden wird, profitiert dieses Viertel ab dem kommenden Fahrplanwechsel von den umge-
setzten Angebotsmaßnahmen.  
 
 
 
4. Finanzierung der entstehenden Kosten  
 
4.1. Betriebskosten 
 
- Linie 171 
Die geschätzten jährlichen Kosten für das Angebot der Linie 171 betragen rd. 1,03 Mio. 
Euro pro Jahr. 
 
- Linie 142 
Die geschätzte Erhöhung der jährlichen Kosten für das Angebot der Linie 142 beträgt 
rd. 230.000 Euro pro Jahr. 
 
- Expressbuslinien 172 und 173  
Die geschätzten jährlichen Kosten für das Angebot der beiden Expressbuslinien 172 und 
173 betragen rd. 2,43 Mio. Euro pro Jahr. Die oben beschriebenen Kompensationen durch 
Einsparungen auf der Linie 149 sind dabei bereits gegen gerechnet. 
 
Im Ratsbeschluss vom 14.11.2017 („Stärkung und Ausweitung des KVB-Busnetzes“) war im Rahmen 
des Planungsauftrages der Verwaltung die Maßgabe auferlegt worden, dass „zur Finanzierung der 
dargestellten Ziele zur Stärkung und Ausweitung des KVB-Busnetzes […] Ergebnisverbesserungen 
der KVB AG im Zeitraum 2018 bis 2022 genutzt werden, die die Verlustdeckelung von 90 Mio. Euro 
gemäß Vorgabe für die Direktvergabe unterschreiten. Darüber hinaus sollen Mittel aus dem in Aus-
sicht gestellten „Mobilitätsfonds“ der Bundesregierung zur Verminderung der Luftschadstoffbelastung 
in den Städten eingesetzt werden, die bereits beantragt wurden.“  
 
Im Ratsbeschluss vom 04.04.2019 (Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags (ÖDLA) an 
die KVB über die Erbringung öffentlicher Personenverkehrsdienste sowie Betrauung der KVB mit der 
weiteren Sicherstellung des Systems "KVB Rad") wird zur Finanzierung des Ausgleich an die KVB 
folgendes festgelegt: 
 
„Damit die KVB auch in Zukunft auf Ausgleichsleistungen zurückgreifen kann, muss der ÖDLA die 
beihilfenrechtlichen Anforderungen der VO 1370/2007 umsetzen. Hierzu muss der ÖDLA im Vor-
hinein festgelegte objektive und transparente Ausgleichsparameter enthalten. Die Ausgleichsleistun-
gen dürfen weder den Betrag überschreiten, der sich aus diesen Parametern ergibt, noch zu einer 
sogenannten Überkompensation führen. Zudem muss die Ausgleichsberechnung einen Anreiz zur 
Verbesserung der Wirtschaftlichkeit bei Aufrechterhaltung der vorgegebenen Qualität geben. Der 
ÖDLA definiert hierzu den zulässigen Ausgleich, der zunächst für den Zeitraum 2020-2024 gilt. Die 
Summe aller Ausgleichsleistungen an die KVB darf den zulässigen Ausgleich nicht überschreiten. 
Grundlage für die Kalkulation des zulässigen Ausgleichs ist die aktuelle Mittelfristplanung der KVB, 
die für die Jahre 2019-2023 jeweils einen Verlust von 94 Mio. € p. a. vorsieht. Die Plausibilität der 
Planansätze wurde von einem von der Stadt Köln beauftragten Gutachter bestätigt. Bei Änderungen 
der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen wird der zulässige Ausgleich angepasst.“ 
 
Durch den Verzicht auf Umsetzung der Interimsbuslinien 136 und 174 sowie eine Modifikation des 
Konzeptes für die Linie 171 zum Fahrplanwechsel 2019 kann bei Beschluss der vorgeschlagenen 
Maßnahmen die angepasste Vorgabe eingehalten werden, da die hierfür eingeplante Finanzierung im 
Wirtschaftsplan der KVB zur Finanzierung der Linien 172 und 173 genutzt wird. Insofern müsste bei 
einem eventuell später zu fassenden Beschluss für die Linien 174 und 136 der Wirtschaftsplan der 
KVB entsprechend angepasst werden.

16 
4.2. Infrastrukturkosten 
 
- Linie 171: 
Die Kosten für die notwendigen Infrastrukturmaßnahmen zum endgültigen Ausbau der 
Haltestellen belaufen sich auf ca. 180.000 Euro (ohne Haltestelle Severinstraße) und wer-
den voraussichtlich aus der ÖPNV-Pauschale gem. §11 ÖPNVG NRW refinanziert. Zum 
Zeitpunkt der Inbetriebnahme werden die neuen Haltestellen zunächst provisorisch einge-
richtet. 
Planung und Kosten für den Ausbau der Haltestelle Severinstraße werden dem Verkehrs-
ausschuss in einer gesonderten Vorlage zur Entscheidung vorgelegt. 
 
- Linie 142: 
Die Kosten für die notwendigen Infrastrukturmaßnahmen zum endgültigen Ausbau der 
Haltestelle auf der Bremsstraße betragen ca. 30.000 Euro und werden voraussichtlich aus 
der ÖPNV-Pauschale gem. §11 ÖPNVG NRW refinanziert. Zum Zeitpunkt der Inbetrieb-
nahme wird die neue Haltestelle zunächst provisorisch eingerichtet. 
 
- Expressbuslinien 172 und 173: 
Für die Stadt Köln entstehen zur Herstellung der Infrastruktur für die Expressbuslinien ge-
schätzte Kosten in Höhe von ca. 270.000 Euro. Diese setzen sich aus den Kosten für Mar-
kierung/Demarkierung (inkl. Verkehrssicherung), Beschilderung sowie Anpassung der 
Steuerung von Lichtsignalanlagen zusammen und werden voraussichtlich aus der ÖPNV-
Pauschale gem. §11 ÖPNVG NRW refinanziert.  
 
 
 
Anlage 
Linienkonzept Expressbus-Linien

Anlage 3 - Auszug BV Kalk 27.06.2019 TOP 8.2.2

9060 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 
Herr Menne 
Telefon:  (0221) 221-98313  
Fax       :  (0221) 221-98347 
E-Mail:  dieter.menne@stadt-koeln.de 
Datum: 01.07.2019 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 37. Sitzung der Bezirksvertretung 
Kalk vom 27.06.2019  
öffentlich 
8.2.2 Busnetzerweiterung Interim 
1103/2019 
Bezirksbürgermeister Pagano lässt zunächst die durch Bezirksvertreter Fischer 
(Fraktion DIE LINKE.) mündlich vorgetragene Änderung der Linienführung der vor-
gesehenen neuen Buslinie 171 abstimmen: 
Beschluss: 
Die Linienführung für die neue Buslinie 171 wird wie folgt geändert: 
Nach der Haltestelle Waldecker Straße verlässt der Bus den Linienweg der 159 und 
fährt durch die Kalk-Mülheimer Straße, Istanbulstraße, Marie-Curie-Straße, Wipper-
fürther Straße, Vietorstraße bis auf die Kalker Hauptstraße, wo er ab Kalk-Post den 
bisher vorgeschlagenen Weg nimmt. 
In die andere Richtung fährt er statt Vietorstraße durch die Kalk-Mülheimer Straße 
bis zur Wipperfürther Straße. 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig bei Enthaltung der CDU-Fraktion zugestimmt.  
Danach stellt er die durch Bezirksvertreter Fischer (Fraktion DIE LINKE.) weiteren 
mündlich vorgeschlagenen Änderungen zur Abstimmung: 
Beschluss: 
Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wird wie folgt ergänzt: 
Darüber hinaus sind die nachstehenden Beschlüsse der Bezirksvertretung Kalk zu 
berücksichtigen:

2 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Kalk vom 27.11.2014, TOP 7.9 (AN/1575/2014): 
B. Einführung einer Schnellbuslinie (Metroliner bzw . Expressbus) 
5. Die Bezirksvertretung Kalk beauftragt die Verw altung, in Zusammenarbeit mit 
der Kölner Verkehrs-Betriebe AG die Einführung von Schnellbuslinien (Metr o-
liner bzw . Expressbus) möglichst zum Fahrplanw echsel im Dezember 2016 zu 
prüfen. 
6. Diese Schnellbuslinien sollen zw ischen dem Stadtbezirk Porz über die Stadt-
bezirke Kalk und Mülheim bis hin zum Chemiepark Leverkusen auf der Stre-
cke der bestehenden Buslinien 151 und 152 verkehren. 
7. Dabei sind nur die w ichtigsten Querverbindungen (z.B. Stadtbahnlinien, Regi-
onal- und Fernverkehr) anzusteuern. 
8. Daneben ist kurzfristig zu prüfen, ob diese Expressbusse nicht bereits zum 
Fahrplanw echsel 2015 als Pilotversuch in rechtsrheinischen Köln w ährend des 
Morgens und am Nachmittag auf vorhandenen - bisw eilen überlasteten - Li-
nien eingesetzt w erden können, um die vorhandenen Busse zu entlasten. Als 
Beispiel dient hier die Linie 159, w elche gerade in den Morgen- und Abend-
stunden den Fahrplan nicht einhalten kann.  
9. Der Bezirksvertretung Kalk ist hierzu im ersten Halbjahr 2015 Bericht zu er-
statten und erste Vorschläge vorzustellen.  
C. Einführung eines Nachtbusses 
10. Die Bezirksvertretung Kalk beauftragt die Verw altung, in Zusammenarbeit mit 
der Kölner Verkehrs-Betriebe AG die Einführung eines Nachtbusses möglichst 
zum Fahrplanw echsel im Dezember 2016 zu prüfen. 
11. Dieser Nachtbus soll sinnvolle Haltestellen der vorhandenen rechtsrheinischen 
Buslinien auch in den Abend- und Nachtstunden abdecken und somit ein at-
traktives und ergänzendes Angebot des ÖPNV bieten. 
12. Der Bezirksvertretung Kalk ist hierzu im ersten Halbjahr 2015 Bericht zu er-
statten und erste Vorschläge vorzustellen. 
Beschluss der Bezirksvertretung Kalk vom 03.03.2016, TOP 7.5 (AN/0314/2016): 
3. Als Bestandteil der Prüfung w ird zumindest versuchsw eise bereits für die Linie 
157 ein Nachtfahrplan eingeführt, um auch der erhöhten Bevölkerungszahl in 
Neubrück und Umgebung Rechnung zu tragen. 
Beschluss der Bezirksvertretung Kalk vom 16.06.2016, TOP 7.7 (AN/1017/2016): 
1. Die Bezirksvertretung Kalk w iederholt Ihre Forderung nach Einführung einer 
Express-Buslinie aus der Sitzung der Bezirksvertretung Kalk vom 
27.11.2014,TOP 7.9, durch den Stadtbezirk Kalk und fordert die Verw altung 
auf, diese im Rahmen der geplanten Einführung eines Express-Bus-Netzes in 
Köln prioritär umzusetzen. 
2. Die Verw altung w ird beauftragt, der Bezirksvertretung Kalk in Abstimmung mit 
der KVB AG für die w eiteren offenen Beschlüsse aus der Sitzung der Bezirks-
vertretung Kalk vom 27.11.2014, TOP 7.9, einen Planungs- und Umsetzungs-
zeitplan bis zum 30.09.2016 vorzulegen.

3 
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig bei Enthaltung der CDU-Fraktion und des Bezirksvertreters Boyens (AfD) 
zugestimmt. 
 
Abschließend stellt Bezirksbürgermeister Pagano den so geänderten Beschlussvor-
schlag der Verwaltung zur Abstimmung: 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Rat, folgenden geänderten/ergänzten Be-
schluss zu fassen:  
Der Rat spricht sich für die Einrichtung folgender Interims-Busangebote – wie in der 
Begründung beschrieben - zum kommenden Fahrplanwechsel im Dezember 2019 
aus: 
- Linie 171 (neu) mit der Maßgabe, dass die Linienführung w ie folgt geändert 
w ird: 
Nach der Haltestelle Waldecker Straße verlässt der Bus den Linienw eg der 
159 und fährt durch die Kalk-Mülheimer Straße, Istanbulstraße, Marie-Curie-
Straße, Wipperfürther Straße, Vietorstraße bis auf die Kalker Hauptstraße, w o 
er ab Kalk-Post den bisher vorgeschlagenen Weg nimmt. 
In die andere Richtung fährt er statt Vietorstraße durch die Kalk-Mülheimer 
Straße bis zur Wipperfürther Straße. 
- Veränderung Linie 142 
- Expressbuslinien 172 und 173 (neu) 
Bis zum Ablauf der Betrauungsregelung am 31.12.2019 beauftragt der Rat die Ver-
waltung mit der Aufnahme der sich aus dieser Ausweitung des Busverkehrs erge-
benden wirtschaftlichen Konsequenzen in die Betrauungsregelung vom 15.12.2005 / 
24.06.2008. Die Anpassung der Finanzierungsbausteine und der entsprechenden 
Parameter erfolgt mit dem Monat der Inbetriebnahme des neuen Angebots. 
Für die Zeit ab dem 01.01.2020 beauftragt der Rat die Verwaltung, die Erweiterung 
des Busnetzes nach Maßgabe der Regelungen des öffentlichen Dienstleistungsauf-
trags (insbesondere Ziff. 9.4) bei der KVB zu veranlassen. Die KVB finanziert das 
zusätzliche Angebot über den steuerlichen Querverbund. Die Verwaltung wird er-
mächtigt, später erforderliche Anpassungen des Angebots gegenüber der KVB zu 
veranlassen. 
Darüber hinaus sind die nachstehenden Beschlüsse der Bezirksvertretung Kalk zu 
berücksichtigen: 
Beschluss der Bezirksvertretung Kalk vom 27.11.2014, TOP 7.9 (AN/1575/2014): 
B. Einführung einer Schnellbuslinie (Metroliner bzw . Expressbus) 
5. Die Bezirksvertretung Kalk beauftragt die Verw altung, in Zusammenarbeit mit 
der Kölner Verkehrs-Betriebe AG die Einführung von Schnellbuslinien (Metr o-
liner bzw . Expressbus) möglichst zum Fahrplanw echsel im Dezember 2016 zu 
prüfen. 
6. Diese Schnellbuslinien sollen zw ischen dem Stadtbezirk Porz über die Stadt-
bezirke Kalk und Mülheim bis hin zum Chemiepark Leverkusen auf der Stre-
cke der bestehenden Buslinien 151 und 152 verkehren.

4 
 
7. Dabei sind nur die w ichtigsten Querverbindungen (z.B. Stadtbahnlinien, Regi-
onal- und Fernverkehr) anzusteuern. 
8. Daneben ist kurzfristig zu prüfen, ob diese Expressbusse nicht bereits zum 
Fahrplanw echsel 2015 als Pilotversuch in rechtsrheinischen Köln w ährend des 
Morgens und am Nachmittag auf vorhandenen - bisw eilen überlasteten - Li-
nien eingesetzt w erden können, um die vorhandenen Busse zu entlasten. Als 
Beispiel dient hier die Linie 159, w elche gerade in den Morgen- und Abend-
stunden den Fahrplan nicht einhalten kann.  
9. Der Bezirksvertretung Kalk ist hierzu im ersten Halbjahr 2015 Bericht zu er-
statten und erste Vorschläge vorzustellen.  
C. Einführung eines Nachtbusses 
10. Die Bezirksvertretung Kalk beauftragt die Verw altung, in Zusammenarbeit mit 
der Kölner Verkehrs-Betriebe AG die Einführung eines Nachtbusses möglichst 
zum Fahrplanw echsel im Dezember 2016 zu prüfen. 
11. Dieser Nachtbus soll sinnvolle Haltestellen der vorhandenen rechtsrheinischen 
Buslinien auch in den Abend- und Nachtstunden abdecken und somit ein at-
traktives und ergänzendes Angebot des ÖPNV bieten. 
12. Der Bezirksvertretung Kalk ist hierzu im ersten Halbjahr 2015 Bericht zu er-
statten und erste Vorschläge vorzustellen. 
Beschluss der Bezirksvertretung Kalk vom 03.03.2016, TOP 7.5 (AN/0314/2016): 
3. Als Bestandteil der Prüfung w ird zumindest versuchsw eise bereits für die Linie 
157 ein Nachtfahrplan eingeführt, um auch der erhöhten Bevölkerungszahl in 
Neubrück und Umgebung Rechnung zu tragen. 
Beschluss der Bezirksvertretung Kalk vom 16.06.2016, TOP 7.7 (AN/1017/2016): 
1. Die Bezirksvertretung Kalk w iederholt Ihre Forderung nach Einführung einer 
Express-Buslinie aus der Sitzung der Bezirksvertretung Kalk vom 
27.11.2014,TOP 7.9, durch den Stadtbezirk Kalk und fordert die Verw altung 
auf, diese im Rahmen der geplanten Einführung eines Express-Bus-Netzes in 
Köln prioritär umzusetzen. 
2. Die Verw altung w ird beauftragt, der Bezirksvertretung Kalk in Abstimmung mit 
der KVB AG für die w eiteren offenen Beschlüsse aus der Sitzung der Bezirks-
vertretung Kalk vom 27.11.2014, TOP 7.9, einen Planungs- und Umsetzungs-
zeitplan bis zum 30.09.2016 vorzulegen. 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig bei Enthaltung der CDU-Fraktion zugestimmt.

Anlage 4 - Netzmodelluntersuchung

6113 Zeichen

Anlage 4 
Seite 1 / 2 
 
Anlage zur Beschlussvorlage 1103/2019 
 
Ergebnisse der makroskopischen Netzmodelluntersuchung 
Hier: Expressbus Junkersdorfer Straße – Aachener Straße – Innere Kanalstr. 
 
Zur Einschätzung der verkehrlichen Auswirkungen bei Inbetriebnahme der Expressbuslinien 
(vgl. Vorlage-Nr. 1103/2019, Kapitel 2.3.6, Abs. 1) wurden mit dem städtischen 
VISUM-Netzmodell makroskopische Simulationen durchgeführt. Hierzu wurden die 
Planungen in Form neuer Widerstände in das Modell eingebracht (siehe unten). 
 
Das VISUM-Verkehrssimulationsmodell wird fortlaufend für den Kfz-Verkehr weiterentwickelt 
und kalibriert. Die Kalibrierung erfolgt auf Grundlage der hochgerechneten DTVw5-Werte 
(werktägliche durchschnittliche Verkehrsstärke). Die Priorität liegt bei der Kalibrierung der 
Hauptverkehrsstraßen im Stadtgebiet. Nachbarkommunen, Durchgangsverkehr der 
Bundesautobahnen und kleinere Sammelstraßen werden nur sekundär oder projektbezogen 
behandelt. 
 
 
Folgende Maßnahmen wurden für die Untersuchung der Wirkung der Expressbuslinien 
untersucht bzw. simuliert: 
 
1) Fahrstreifenverflechtung auf der Aachener Straße 
 
In dem Abschnitt der Aachener Straße östlich der Militärringstraße wird die Anordnung 
eines, auf die Hauptverkehrszeit zeitlich begrenzten, Bussonderfahrstreifens in beide 
Fahrtrichtungen empfohlen. Der Bussonderfahrstreifen wird jeweils auf dem 
vorhandenen rechten Fahrstreifen vorgesehen. 
In den Bereichen, in denen der heute vorhandene, zum Parken, Laden und Liefern 
genutzte dritte Fahrstreifen nicht für eine durchgehende Busspur zur Verfügung steht 
(z. B. aufgrund von Einbauten oder dem Platzbedarf für einen Linksabbiegefahrstreifen 
in Knotenpunktbereichen, etc.) wird der MIV (mittlerer Fahrstreifen) 
markierungstechnisch auf den rechten Busfahrstreifen verschwenkt, wobei der Bus 
gegenüber dem MIV vorfahrtsberechtigt wird und im Bereich des anschließenden 
Mischfahrstreifen die Anordnung „Busspur“ aufgehoben werden muss. Hinter der 
jeweiligen zweistreifigen „Engstelle“ soll der Bussonderfahrstreifen wieder nach rechts 
auf den dritten Fahrstreifen geführt werden. Gleiches gilt für die längeren Teilabschnitte 
im Bereich Friedhof Melaten. 
Diese Verschwenkungen mit Verflechtung der MIV Ströme in den Busverkehr sind mit 
makroskopischer Netzbetrachtungen nicht abbildbar. Im betroffenen Bereich auf der 
Aachener Straße verkehren aktuell ca. 30.000 bis 42.000 Kfz/24h im Gesamtquerschnitt. 
Angesichts der bereits heute effektiven Verfügbarkeit von zwei durchgängig nutzbaren 
Fahrstreifen pro Richtung für die genannte Querschnittsbelastung kann davon 
ausgegangen werden, dass künftig nur mit temporär geringfügigen Einschränkungen in 
den Verflechtungsbereichen für den MIV zu rechnen ist, wenn im Durchschnitt nur ca. 
alle fünf Minuten ein Bus den jeweiligen Verflechtungsbereich befährt. 
 
 
2) Unterbindung des Linksabbiegens für den Kfz-Verkehr von der Junkersdorfer Straße zur 
Militärringstraße.  
 
Heute biegen insgesamt rund 1.300 Kfz/24h am betreffenden Knotenpunkt von der 
Junkersdorfer Straße links ab. Es handelt sich um den Quellverkehr aus Junkersdorf und 
Marsdorf in Richtung Braunsfeld und Ehrenfeld. Bei der Unterbindung der 
Linksabbiegemöglichkeit muss sich dieser Verkehr Alternativrouten suchen.

Anlage 4 
Seite 2 / 2 
 
3) Teileinziehung einer Kfz-Spur zugunsten einer Busspur auf der Inneren Kanalstraße im 
Abschnitt zwischen Vogelsanger Straße und Aachener Straße (nur in Richtung Süden). 
 
Heute liegt das Verkehrsaufkommen des südwärts gerichteten Kfz-Verkehrs auf der 
Inneren Kanalstraße im Abschnitt zwischen Vogelsanger Straße und Aachener Straße 
bei ca. 25.500 Kfz/24h. Es handelt sich überwiegend um linksrheinischen Quellverkehr, 
zum geringeren Teil Verkehr aus dem Rechtsrheinischen, über die Mülheimer und 
Zoobrücke kommend (ca. 15%). In Bezug auf den Zielverkehr handelt es sich primär um 
den stadtauswärts führenden Verkehr über Aachener Straße, Dürener Straße, Gleueler 
Straße, Berrenrather Straße und Luxemburger Straße. Bei der Einschränkung der 
Kapazität für den Kfz-Verkehr (Teileinziehung einer Kfz-Spur zur Busspur) wird sich ein 
Teil dieser südwärts gerichteten Fahrbeziehung Alternativrouten suchen. 
 
Zur Plausibilisierung der Umlegungsergebnisse wurden die Maßnahmen 2 und 3 einzeln 
betrachtet. 
 
Zu 2)  Auswirkungen durch die Unterbindung des Linksabbiegens für den Kfz-Verkehr von 
 der Junkersdorfer Straße zur Militärringstraße: 
- Knotenpunktbezogene Umverteilung der Verkehrsströme von der dann 
verbotenen Linkseinbiegebeziehung auf die Geradeaus-Fahrbeziehung (in 
Friedrich-Schmidt-Straße). 
- Kleinräumige Verkehrsverlagerung zur Dürener Straße mit der Erhöhung der 
Verkehrsbelastungen auf der Fahrbeziehung von der Dürener Straße links zur 
Militärringstraße und anschließend am Knotenpunkt Junkersdorfer Straße 
geradeaus auf Militärringstraße. 
 
Zu 3) Auswirkungen durch die Einrichtung einer Busspur auf der Inneren Kanalstraße in 
 Richtung Süden, im Abschnitt zwischen Vogelsanger Straße und Aachener Straße, 
 zu Lasten einer Kfz-Spur: 
- Für die Netzmodellierung wurde die Kapazität des betreffenden Abschnitts 
heruntergesetzt. Eine Betrachtung nur für die Betriebszeiten der Expressbuslinie 
kann makroskopisch nicht erfolgen. Die Umlegungsergebnisse können jedoch auf 
die Hauptverkehrszeiten übertragen werden, da zu Zeiten der höchsten 
Verkehrsbelastungen die Expressbuslinien betrieben werden sollen. 
- Die Einschränkung der Kapazität für den Kfz-Verkehr hätte eine Verdrängung des 
Verkehrs von der Inneren Kanalstraße zur Alternativrouten Gürtel, 
Rheinuferstraße und Nord-Süd-Fahrt zur Folge, zu einem geringen Teil auch auf 
die Bundesautobahn A 1. Während auf der Inneren Kanalstraße die 
Verkehrsbelastung um bis zu 5.300 Kfz/24h abnimmt (primär der Verkehr in 
Richtung Süden), führen die Verlagerungen auf den Alternativrouten zu 
Mehrbelastungen, die jedoch grundsätzlich unter 1.000 Kfz/24h liegen. 
 
Insgesamt sind aus makroskopischer Sicht grundsätzlich keine unverträglich hohen 
Mehrbelastungen der Alternativrouten festzustellen.

Beratungsverlauf (10)

18.06.2019 Verkehrsausschuss
TOP 4.10 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: im ersten Durchgang verwiesen

Zur Sitzung
27.06.2019 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.11 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
27.06.2019 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 8.2.2 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
01.07.2019 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 9.2.4 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
01.07.2019 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 9.2.4 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
08.07.2019 Finanzausschuss
TOP 10.5 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
08.07.2019 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 9.2.1 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
08.07.2019 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 10.6 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
09.07.2019 Verkehrsausschuss
TOP 2.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
09.07.2019 Rat
TOP 10.8 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1103/2019
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
12.06.2019
Erstellt
21.03.2019 08:01