A-R/0033/2017
Moratorium zum Erhalt der Uppenbergschule
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a-r-0033-2017-Moratorium zum Erhalt der Uppenbergschule
6332 Zeichen
Antrag an den Rat Nr. A -R/0033/2017
AfD-Ratsgruppe im Rat der Stadt Münster Warendor fer Str. 157 48145 Münster
Antrag an den Rat der Stadt Münster zur sofortigen Beschlussfassung
Moratorium zum Erhalt der Uppenbergschule
Der Rat möge beschließen:
1 Der Rat beschließt ein Moratorium zum Erhalt der Uppenbergschule. Der in der
Sitzung des Rates am 22.03.2017 mit der Sitzungsvorlage V/0131/E1/2017 gefasste
Beschluss zur Auflösung der Uppenbergschule wird aufgehoben.
2 Der Rat spricht sich für den Erhalt der Teilstandorte in Roxel und Hiltrup der
Uppenbergschule aus. Der Beschluss zur auslaufenden Auflösung der beiden
vorgenannten Teilstandorte wird aufgehoben.
3 Der Rat bekräftigt seinen Willen zur Aufrechterhaltung eines Angebotes an
Förderschulen in Münster. Dies entspricht dem Willen der Eltern der betroffenen
Schüler und Schülerinnen.
4 Der Rat bekräftigt mit diesem Antrag, die Stärkung des Förderschulangebotes für
die Förderschwerpunkte ´Lernen´ und `emotionale und soziale Entwicklung´.
5 Die Verwaltung wird beauftragt bei der Bezirksregierung eine
Ausnahmegenehmigung zum Weiterbetrieb der Uppenbergschule zu beantragen.
Begründung:
Zu 1: Bereits in seinen Sitzungen am 29.06.2016 und am 22.03.2017 hat sich der
Rat mit dem Thema „Schließung der Uppenbergschule“ befasst. Im Jahr 2016
beschloss der Rat die auslaufende Auflösung der beiden Teilstandorte in Roxel und
Hiltrup. Am 22.03.2017 dann die endgültige Schließung der Förderschule.
Die Verwaltung hatte in ihrer Vorlage an den Rat der Stadt Münster ausgeführt, dass
sie auf Basis der gesetzlichen Bestimmungen zur Mindestgröße von Förderschulen
verpflichtet sei, die Auflösung der Uppenbergschule vorzuschlagen.
Sie hatte ferner ausgeführt, dass der Rat der Auflösung zustimmen müsse. Ein
gegenteiliger Beschluss verstieße ansonsten gegen geltende gesetzliche
Bestimmungen. Der Rat ist mit Mehrheit der Verwaltung in ihrer Argumentation
gefolgt.
Am 14.05.2017 haben die Bürger in Nordrhein-Westfalen einen neuen Landtag
gewählt. In der Folge dieser Wahl zeichnet sich ab, dass das Bundesland eine neue
Landesregierung bekommt. Der designierte Ministerpräsident Armin Laschet hat im
Wahlkampf wiederholt angekündigt, dass er im Falle seiner Wahl zum
Ministerpräsidenten von NRW ein Moratorium zum Erhalt der Förderschulen seine
erste Amtshandlung sein werde.
Er hat zudem in diesem Zusammenhang angekündigt, die Mindestgröße für
Förderschulen zu überprüfen und eine Absenkung der Mindestgröße zu beschließen.
Auf Basis der derzeit geltenden rechtlichen Bestimmungen war die Stadt Münster
gesetzlich verpflichtet die Schließung der Uppenbergschule zu beschließen.
Mit dem Wechsel der Landesregierung kündigt sich jedoch eine gänzlich neue
Ausrichtung auf dem Themenfeld Förderschulen und Inklusion im Bundesland NRW
an. Statt der Inklusion von behinderten Kindern in den Regelschulbetrieb wird der
Erhalt eines Förderschulsystems prägend für die Ausrichtung der neuen
Landesregierung sein. Gleichzeitig werden mit der in Aussicht gestellten Absenkung
für die Mindestgröße die Bedingungen für den Betrieb einer Förderschule signifikant
verbessert.
Setzt die Verwaltung den Beschluss des Rates zur Schließung der Uppenbergschule
um, dann geht ein wichtiger Baustein der Schullandschaft in der Stadt Münster
verloren. Denn in der Schulträgerschaft der Stadt Münster befinden sich insgesamt
nur noch zwei Förderschulen mit den Schwerpunkten „Lernen“ und „emotionale und
soziale Entwicklung“.
Mit einer endgültigen Schließung der Uppenbergschule geht ein entscheidender
Baustein in der Schullandschaft der Stadt Münster verloren. Dem Rat bietet sich
durch die Neuausrichtung der Landespolitik auf dem Sektor der Förderschulen die
Möglichkeit die Uppenbergschule zu erhalten. Der Rat bringt durch ein positives
Votum zum Ausdruck, dass er diese Möglichkeit ergreifen will.
Zu 2: Mit diesem Beschluss ist ein Moratorium für den Erhalt des Hauptstandortes
der Uppenbergschule in Kinderhaus verbunden. In der Folge ist daher auch die
auslaufende Auflösung der beiden Teilstandorte in Roxel und Kinderhaus zu
überprüfen und aufzuheben.
Zu 3+4: Der Rat hat in Vorlage V/0131/E1/2017 ausdrücklich seinen Willen zur
Aufrechterhaltung eines Förderschulangebotes in Münster bekundet. Diesen Willen
bringt er hiermit noch einmal zum Ausdruck. Dies gerade und vor allem vor dem
Hintergrund der veränderten politischen Ausrichtung auf der Ebene der
Landesregierung in der Frage der Beschulung behinderter Kinder. Er drückt mit
einem Votum pro Förderschule zudem aus, dass er alle ihm zur Verfügung
stehenden Möglichkeiten zur Aufrechterhaltung des heute noch in Münster
bestehenden Netzes an Förderschulen nutzen will.
Zu 5: Die Verwaltung ist auf Basis der Vorlage V/0131/E1/2017 Beschlusspunkt 7
verpflichtet bei der Aufsichtsbehörde die Genehmigung zur Auflösung der
Uppenbergschule einzuholen.
Da der Rat mit der Zustimmung ein Moratorium zum Erhalt der Uppenbergschule
beschließt ist die Verwaltung gehalten die eingeleiteten Maßnahmen zur Umsetzung
des Auflösungsbeschlusses einzustellen.
In der Sache ist ein Beschluss nach §3 Abs.1 der Geschäftsordnung für den Rat der
Stadt Münster erforderlich. Ein Zuwarten in der Sache und eine Beratung innerhalb
der normalen Beratungskette macht den Erfolg dieses Antrages unmöglich.
Denn ohne die Aufhebung der Ratsvorlage V/0131/E1/2017 ist die Verwaltung
verpflichtet bei der Bezirksregierung die Genehmigung zur Schließung der
Uppenbergschule zu beantragen.
Mit der Schließung dieser Schule verliert die Stadt Münster dann aber eine
Förderschule. Ein nennenswertes Angebot an Förderschulen im Bereich „Lernen“
und „emotionale und soziale Entwicklung“ wäre dann im Stadtgebiet nicht mehr
vorhanden.
Nur durch ein sofortiges Handeln in der Sache kann sichergestellt werden, dass es
nicht zur Schließung der Uppenbergschule kommt. Denn ist diese erst einmal
geschlossen, so stehen einer Wiedererrichtung hohe Hürden entgegen. Daher gilt
es, dass enge Zeitfenster zu nutzen, dass die veränderte Ausrichtung der Schulpolitik
im Bereich Förderschulen durch das Land NRW der Stadt Münster bietet.
Unterschrift
Martin Schiller
Richard Mol
Beratungsverlauf (1)
Orte (1)
- Kinderhaus
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Details
- Aktenzeichen
- A-R/0033/2017
- Typ
- Antrag an den Rat
- Datum
- 20.06.2017
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37