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A-R/0033/2017

Moratorium zum Erhalt der Uppenbergschule

Antrag an den Rat 20.06.2017

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a-r-0033-2017-Moratorium zum Erhalt der Uppenbergschule

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a-r-0033-2017-Moratorium zum Erhalt der Uppenbergschule

6332 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. A -R/0033/2017  
 
 
 
                                                           
AfD-Ratsgruppe im Rat der Stadt Münster    Warendor fer Str. 157    48145 Münster  
 
Antrag an den Rat der Stadt Münster zur sofortigen Beschlussfassung 
 
Moratorium zum Erhalt der Uppenbergschule 
 
Der Rat möge beschließen: 
1 Der Rat beschließt ein Moratorium zum Erhalt der Uppenbergschule. Der in der 
Sitzung des Rates am 22.03.2017 mit der Sitzungsvorlage V/0131/E1/2017 gefasste 
Beschluss zur Auflösung der Uppenbergschule wird aufgehoben. 
2 Der Rat spricht sich für den Erhalt der Teilstandorte in Roxel und Hiltrup der 
Uppenbergschule aus. Der Beschluss zur auslaufenden Auflösung der beiden 
vorgenannten Teilstandorte wird aufgehoben. 
3 Der Rat bekräftigt seinen Willen zur Aufrechterhaltung eines Angebotes an 
Förderschulen in Münster. Dies entspricht dem Willen der Eltern der betroffenen 
Schüler und Schülerinnen. 
4 Der Rat bekräftigt mit diesem Antrag, die Stärkung des Förderschulangebotes für 
die Förderschwerpunkte ´Lernen´ und `emotionale und soziale Entwicklung´.  
5 Die Verwaltung wird beauftragt bei der Bezirksregierung eine 
Ausnahmegenehmigung zum Weiterbetrieb der Uppenbergschule zu beantragen.  
 
Begründung: 
 
Zu 1: Bereits in seinen Sitzungen am 29.06.2016 und am 22.03.2017 hat sich der 
Rat mit dem Thema „Schließung der Uppenbergschule“ befasst. Im Jahr 2016 
beschloss der Rat die auslaufende Auflösung der beiden Teilstandorte in Roxel und 
Hiltrup. Am 22.03.2017 dann die endgültige Schließung der Förderschule. 
Die Verwaltung hatte in ihrer Vorlage an den Rat der Stadt Münster ausgeführt, dass 
sie auf Basis der gesetzlichen Bestimmungen zur Mindestgröße von Förderschulen 
verpflichtet sei, die Auflösung der Uppenbergschule vorzuschlagen.

Sie hatte ferner ausgeführt, dass der Rat der Auflösung zustimmen müsse. Ein 
gegenteiliger Beschluss verstieße ansonsten gegen geltende gesetzliche 
Bestimmungen. Der Rat ist mit Mehrheit der Verwaltung in ihrer Argumentation 
gefolgt. 
Am 14.05.2017 haben die Bürger in Nordrhein-Westfalen einen neuen Landtag 
gewählt. In der Folge dieser Wahl zeichnet sich ab, dass das Bundesland eine neue 
Landesregierung bekommt. Der designierte Ministerpräsident Armin Laschet hat im 
Wahlkampf wiederholt angekündigt, dass er im Falle seiner Wahl zum 
Ministerpräsidenten von NRW ein Moratorium zum Erhalt der Förderschulen seine 
erste Amtshandlung sein werde.  
Er hat zudem in diesem Zusammenhang angekündigt, die Mindestgröße für 
Förderschulen zu überprüfen und eine Absenkung der Mindestgröße zu beschließen. 
Auf Basis der derzeit geltenden rechtlichen Bestimmungen war die Stadt Münster 
gesetzlich verpflichtet die Schließung der Uppenbergschule zu beschließen. 
 
Mit dem Wechsel der Landesregierung kündigt sich jedoch eine gänzlich neue 
Ausrichtung auf dem Themenfeld Förderschulen und Inklusion im Bundesland NRW 
an. Statt der Inklusion von behinderten Kindern in den Regelschulbetrieb wird der 
Erhalt eines Förderschulsystems prägend für die Ausrichtung der neuen 
Landesregierung sein. Gleichzeitig werden mit der in Aussicht gestellten Absenkung 
für die Mindestgröße die Bedingungen für den Betrieb einer Förderschule signifikant 
verbessert. 
Setzt die Verwaltung den Beschluss des Rates zur Schließung der Uppenbergschule 
um, dann geht ein wichtiger Baustein der Schullandschaft in der Stadt Münster 
verloren. Denn in der Schulträgerschaft der Stadt Münster befinden sich insgesamt 
nur noch zwei Förderschulen mit den Schwerpunkten „Lernen“ und „emotionale und 
soziale Entwicklung“. 
Mit einer endgültigen Schließung der Uppenbergschule geht ein entscheidender 
Baustein in der Schullandschaft der Stadt Münster verloren. Dem Rat bietet sich 
durch die Neuausrichtung der Landespolitik auf dem Sektor der Förderschulen die 
Möglichkeit die Uppenbergschule zu erhalten. Der Rat bringt durch ein positives 
Votum zum Ausdruck, dass er diese Möglichkeit ergreifen will. 
 
Zu 2: Mit diesem Beschluss ist ein Moratorium für den Erhalt des Hauptstandortes 
der Uppenbergschule in Kinderhaus verbunden. In der Folge ist daher auch die 
auslaufende Auflösung der beiden Teilstandorte in Roxel und Kinderhaus zu 
überprüfen und aufzuheben.

Zu 3+4: Der Rat hat in Vorlage V/0131/E1/2017 ausdrücklich seinen Willen zur 
Aufrechterhaltung eines Förderschulangebotes in Münster bekundet. Diesen Willen 
bringt er hiermit noch einmal zum Ausdruck. Dies gerade und vor allem vor dem 
Hintergrund der veränderten politischen Ausrichtung auf der Ebene der 
Landesregierung in der Frage der Beschulung behinderter Kinder. Er drückt mit 
einem Votum pro Förderschule zudem aus, dass er alle ihm zur Verfügung 
stehenden Möglichkeiten zur Aufrechterhaltung des heute noch in Münster 
bestehenden Netzes an Förderschulen nutzen will. 
Zu 5: Die Verwaltung ist auf Basis der Vorlage V/0131/E1/2017 Beschlusspunkt 7 
verpflichtet bei der Aufsichtsbehörde die Genehmigung zur Auflösung der 
Uppenbergschule einzuholen. 
Da der Rat mit der Zustimmung ein Moratorium zum Erhalt der Uppenbergschule 
beschließt ist die Verwaltung gehalten die eingeleiteten Maßnahmen zur Umsetzung 
des Auflösungsbeschlusses einzustellen.  
 
In der Sache ist ein Beschluss nach §3 Abs.1 der Geschäftsordnung für den Rat der 
Stadt Münster erforderlich. Ein Zuwarten in der Sache und eine Beratung innerhalb 
der normalen Beratungskette macht den Erfolg dieses Antrages unmöglich. 
Denn ohne die Aufhebung der Ratsvorlage V/0131/E1/2017 ist die Verwaltung 
verpflichtet bei der Bezirksregierung die Genehmigung zur Schließung der 
Uppenbergschule zu beantragen. 
Mit der Schließung dieser Schule verliert die Stadt Münster dann aber eine 
Förderschule. Ein nennenswertes Angebot an Förderschulen im Bereich „Lernen“ 
und „emotionale und soziale Entwicklung“ wäre dann im Stadtgebiet nicht mehr 
vorhanden. 
 
Nur durch ein sofortiges Handeln in der Sache kann sichergestellt werden, dass es 
nicht zur Schließung der Uppenbergschule kommt. Denn ist diese erst einmal 
geschlossen, so stehen einer Wiedererrichtung hohe Hürden entgegen. Daher gilt 
es, dass enge Zeitfenster zu nutzen, dass die veränderte Ausrichtung der Schulpolitik 
im Bereich Förderschulen durch das Land NRW der Stadt Münster bietet. 
 
 
Unterschrift 
 
Martin Schiller 
Richard Mol

Beratungsverlauf (1)

12.07.2017 Rat
TOP 44.1 Antrag Entscheidung

Beschluss: zurückgezogen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Kinderhaus

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Details

Aktenzeichen
A-R/0033/2017
Typ
Antrag an den Rat
Datum
20.06.2017
Erstellt
06.10.2020 14:37