Mandari Insight

2014/0269

1. Änderung des Flächennutzungsplans für den Teilbereich 1.4 (Feststellungsbeschluss)

Magistratsvorlage 14.07.2014

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2014/0269

6386 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
31.07.2014 
an den Magistrat 
 
  zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor  
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III Grünflächenamt an die Stadtverordnetenversammlung 
 
  OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss- 
       fassung Fachausschuss 
 
Amt: Stadtplanungsamt 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2014/0269 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
Produkt-Nr.:  511020 
Kostenstelle:  061-010-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  5110-21 Sachkonto:        
 
Betreff: 1. Änderung des Flächennutzungsplans für den Teilbereich 1.4 
(Feststellungsbeschluss) 
 
Vorlage vom: 14.07.2014 
 
Beschlussvorschlag : 
1.  Zum erneut offengelegten Entwurf zur 1. Änderung des Flächennutzungsplans Teilbereich 1.4 
(Domäne Oberfeld, Hofmeierei) gingen im Rahmen der Beteiligung der Behörden und 
sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a (3) BauGB die in Anlage 1 
zusammengefassten Stellungnahmen ein.  
 
Über die eingegangenen Stellungnahmen wird im Sinne der jeweiligen Prüfung (Anlage 1) 
entschieden. 
2.  Die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a (3) BauGB zum erneut 
offengelegten Entwurf zur 1. Änderung des Flächennutzungsplans Teilbereich 1.4 
eingegangenen Stellungnahmen wurden zusammengefasst und geprüft.  
 
Über die eingegangenen Stellungnahmen wird im Sinne der jeweiligen Prüfung (Anlage 2) 
entschieden. 
3.  Die vorliegende 1. Änderung des Flächennutzungsplans für den Teilbereich 1.4 mit

- 2 - 
Begründung und Umweltbericht (Anlage 3) wird beschlossen (Feststellungsbeschluss). 
 
 
Anlagen:  Anlage 1: Prüfung der Stellungnahmen der TÖB zur FNP-Änderung 1.4 
Anlage 2: Prüfung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit zur FNP-Änderung 1.4 
Anlage 3: Begründung zur FNP-Änderung Teilbereich 1.4 
Übersichtsplan und FNP-Änderung Teilbereich 1.4 (wird zu den Sitzungen 
aufgehängt bzw. ausgelegt) 
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage 2014/0269 vom 14.07.2014:
 
 
Im Dezember 2006 hat die Stadtverordnetenversammlung den Aufstellungsbeschluss zur 
1. Änderung des Flächennutzungsplanes für vier Teilbereiche gefasst. Diese Änderungen sind 
notwendig, um die ordnungsgemäße Abwicklung von verschiedenen Bauleitplanverfahren zu 
gewährleisten. 
 
Mit dieser Vorlage wird das Verfahren zur Änderung des FNP, Teilbereich 1.4 (Domäne 
Oberfeld, Hofmeierei) südlich der Erbacher Straße 125 zum Abschluss gebracht. Die anderen 
Änderungsbereiche sind schon rechtswirksam, das Verfahren Änderung 1.3 
(Pallaswiesenstraße) wird nicht weiter verfolgt. 
 
Die Änderung des Teilbereiches 1.4 Domäne Oberfeld umfasst die Fläche der ehemaligen 
Hofmeierei südlich der Erbacher Straße 125 mit den vorhandenen Wirtschaftsgebäuden. 
 
Im Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt (rechtswirksam seit 01.04.2006) 
sind die Flächen Domäne Oberfeld, Hofmeierei südlich der Erbacher Straße 125 als 
landwirtschaftliche Fläche mit Aussiedlerhof dargestellt. 
 
Die Änderung ist erforderlich, da die Planungsinhalte des im Verfahren befindlichen 
Bebauungsplans O 25 – Hofgut Oberfeld – im Widerspruch zum wirksamen 
Flächennutzungsplan stehen. 
 
Im Teilbereich 1.4 soll die Fläche als Mischbaufläche/Dorfgebiet genutzt werden. Dies 
entspricht nicht den Inhalten des wirksamen Flächennutzungsplanes, so dass dieser im 
Teilbereich der Domäne Oberfeld eine Änderung in eine Mischbaufläche (MD) erfahren soll. 
Die Flächengröße beträgt ca. 1,6 ha. 
 
Am 07.12.2006 hat die Stadtverordnetenversammlung dem Aufstellungsbeschluss  und der 
Darlegung der Ziele und Zwecke der 1. Änderung zum Flächennutzungsplan zugestimmt. Die 
frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung fand nach Bekanntmachung im „Darmstädter Echo“ am 
27.11.2006 in der Zeit vom 27.11.2006 bis einschließlich 27.12.2006 statt. Die Träger 
öffentlicher Belange wurden am 24.11.2006 über die Darlegung benachrichtigt und gemäß 
§ 4 (1) BauGB beteiligt. 
 
Am 03.02.2009 hat die Stadtverordnetenversammlung den Offenlagebeschluss  gefasst. Die 
Beteiligung der Öffentlichkeit fand nach Bekanntmachung im „Darmstädter Echo“ am 
06.02.2009 in der Zeit vom 16.02.2009 bis einschließlich 16.03.2009 statt. Die Träger 
öffentlicher Belange wurden am 17.02.2009 benachrichtigt und gemäß § 4 (2) BauGB 
beteiligt. 
 
Die 1. Änderung des Flächennutzungsplans, Teilbereich 1.4 musste aufgrund der geänderten 
Rechtssituation erneut öffentlich ausgelegt werden. Hierzu hat die 
Stadtverordnetenversammlung am 06.02.2014 den Beschluss zur erneuten Offenlage  
gefasst. Die Beteiligung der Öffentlichkeit fand nach Bekanntmachung im „Darmstädter 
Echo“ am 15.02.2014 in der Zeit vom 24.02.2014 bis einschließlich 24.03.2014 statt. Die 
Träger öffentlicher Belange wurden am 13.02.2014 benachrichtigt und gemäß 
§ 4a (3) BauGB beteiligt.

- 4 - 
 
Zu 1: 
 
In Anlage 1  wurden die im Rahmen der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen 
Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a (3) BauGB eingegangenen Stellungnahmen zur 1. 
Änderung des Flächennutzungsplanes Teilbereich 1.4  zusammengefasst und entsprechend 
geprüft. 
 
Zu 2: 
 
Im Rahmen der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a (3) BauGB gingen die in 
Anlage 2  zusammengefassten und geprüften Stellungnahmen ein.  
 
Die Prüfung der vorgebrachten Stellungnahmen machte keine weitere Planänderung 
erforderlich. Der offengelegte Entwurf zur Änderung 1.4 und seine Begründung, redaktionell 
überarbeitet zum 14.07.2014, bleiben daher unverändert bestehen. 
 
Nach dem Verfahren gemäß BauGB erfolgt nun der Beschluss der Änderung 1.4 des 
Flächennutzungsplanes ( Feststellungsbeschluss ). Die Änderung wird abschließend der 
Aufsichtsbehörde (RP Darmstadt) zur Genehmigung vorgelegt. Abschließend wird die 
Genehmigung der Änderung 1.4 des Flächennutzungsplanes im „Darmstädter Echo“ bekannt 
gemacht. Mit der Bekanntmachung wird die Änderung rechtswirksam. 
 
Die Dezernentin III: 
 
 
 
 
Cornelia Zuschke 
Stadträtin 
 
 
 
 
 
 
Vorab werden übersandt: 
 
- Akten (z. Hd. des Berichterstatters) 
 
 
 
 
Darmstadt, den 14.07.2014 
III/61.1.1 il Nst. 2607 
III/61.2 ha Nst. 2112

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5779 Zeichen

Abgrenzung der Änderung 1.4 mit Darstellung der neuen Mischbauflächen
Rechtsgrundlagen:
Baugesetzbuch (BauGB) i.d.F . vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch 
Art. 1 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548)
Baunutzungsverordnung (BauNVO) i.d.F . vom 23.01.1990 (BGBl. I S.132), zuletzt 
geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548)
Planzeichenverordnung (PlanzV) vom 18.12.1990 (BGBl. 1991 I S. 58), zuletzt 
geändert durch Art. 2 des Gesetzes  vom 22.07.2011 (BGBl. I S.1509)
                                                                                                                                                      
Hess. Bauordnung (HBO) i.d.F . vom 15.01.2011 (GVBl. I S. 46, 180), geändert 
durch Art. 40 des Gesetzes vom 13.12.2012 (GVBl. I S. 622)
Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches i.d.F . vom 17.04.2007 (GVBl. 
I S. 259), zuletzt geändert durch Verordnung vom 19.08.2013 (GVBI. I S. 532) 
Hess. Gemeindeordnung (HGO) i.d.F . vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt ge-
ändert durch Art. 18 des Gesetzes vom 27.05.2013 (GVBl. I S. 218, 367)
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i.d.F . vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542) , 
zuletzt geändert durch Art. 2 (124) und Art. 3 (100) des Gesetzes vom 07.08.2013 
(BGBl. I S. 3154, 3185, 3207)
Hess. Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (HAGBNatSchG) i.d.F . vom 
20.12.2010 (GVBl. I S. 629), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 27.06.2013 
(GVBI. I S. 458) 
Hess. Wassergesetz (HWG) i.d.F . vom 14.12.2010 (GVBl. I S. 548), zuletzt ge-
ändert durch Art. 62 des Gesetzes vom 13.12.2012 (GVBI. I S. 622) 
Hess. Denkmalschutzgesetz (DSchG) i.d.F . vom 05.09.1986 (GVBl. I S. 262, 270), 
zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 21.11.2012  (GVBl. I S. 444)
Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) i.d.F . vom 17.05.2013 (BGBI. I 
S. 1274), geändert durch Gesetz vom 02.07.2013 (BGBI. I S. 1943)
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i.d.F . vom 24.02.2010
(BGBI. I S. 94), zuletzt geändert durch Art. 10 des Gesetzes vom 25.07.2013 (BGBI. I S. 
2749, 2756)
1. Änderung des Flächennutzungsplans für einen Teilbereich (Änderung 1.4) Aufstellungsbeschluss
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 07.12.2006.
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 (1) BauGB im „Darmstädter Echo“ 
am 14.12.2006.
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Beschluss des Magistrats vom 08.11.2006.
Bekanntmachung der öffentlichen Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der 
Planung und über die Gelegenheit zur Anhörung im „Darmstädter Echo“ am 27.11.2006.
Öffentliche Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und Anhörung gem. 
§ 3 (1) BauGB im Technischen Stadthaus, Block D, in der Zeit vom 27.11.2006 bis einschließlich 
27.12.2006.
Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung mit Aufforderung zur Äußerung 
bezüglich Umfang und Detaillierungsgrad des Umweltberichts gem. § 4 (1) BauGB mit Schreiben 
vom 24.11.2006 und Abstimmung mit den Nachbargemeinden gem. § 2 (2) BauGB mit Schreiben 
vom 24.11.2006.
Öffentliche Auslegung:
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 03.02.2009.
Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung im „Darmstädter Echo“ am 06.02.2009.
Öffentliche Auslegung des Entwurfs dieser Änderung des Flächennutzungsplans mit Begründung
gem. § 3 (2) BauGB im Technischen Stadthaus, Block D, in der Zeit vom 16.02.2009 bis ein-
schließlich 16.03.2009.
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
gem. § 4 (2) BauGB und Abstimmung mit den Nachbargemeinden gem. § 2 (2) BauGB mit Schrei-
ben vom 17.02.2009.
Erneute öffentliche Auslegung:
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 06.02.2014
Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung im „Darmstädter Echo“ am 15.02.2014
Öffentliche Auslegung des Entwurfs dieser Änderung des Flächennutzungsplans mit Erläuterungs-
bericht gem. § 3 (2) BauGB im Technischen Stadthaus, Block D, in der Zeit vom 24.02.2014 bis 
einschließlich 24.03.2014
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
gem. § 4 (2) BauGB und Abstimmung mit den Nachbargemeinden gem. § 2 (2) BauGB mit
Schreiben vom 13.02.2014
Feststellungsbeschluss
Feststellungsbeschluss der 1. Änderung des Flächennutzungsplans für einen Teilbereich (Änderung 
1.4) mit dem zeichnerischen Teil und der Begründung gem. § 10 (1) BauGB vom ________________
Diese Ausfertigung stimmt mit dem zur Feststellung beschlossenen Plan überein
Ausgefertigt: Darmstadt, den ________________
Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt
_
__________________
Die Dezernentin
Genehmigungsvermerk
In-Kraft-Treten
Bekanntmachung der Genehmigung der 1. Änderung des Flächennutzungsplans für einen Teilbe-
reich (Änderung 1.4) durch die Aufsichtsbehörde und der öffentlichen Auslegung im „Darmstädter 
Echo“ am __________
Öffentliche Auslegung dieser Änderung des Flächennutzungsplans mit Begründung und zusammen-
fassender Erklärung gem. § 7 Hess. Gemeindeordnung (HGO) i.V . mit § 7 (3) der Hauptsatzung der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt im Technischen Stadthaus, Block D, in der Zeit vom_________  
bis einschließlich __________
In-Kraft-Treten der 1. Änderung des Flächennutzungsplans (Änderung 1.4) am                    
Darmstadt, den ___________
Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt
_____________________
Die Dezernentin Wissenschaftsstadt
Darmstadt
Stadtplanungsamt
Legende zur Darstellung siehe Gesamtplan
Änderung 1.4
Y 3476204.821
X 5527400.844
Y 3478637.521
X 5527400.844
Y 3478637.521
X 5525511.586
23-17523-175
23-17623-176
23-17723-177
23-17823-178
23-17923-179
23-35323-353
23-1
23-17423-174
Lage im Stadtgebiet
Stand: 14.07.2014

anlage 1

13929 Zeichen

Erste Änderung des Flächennutzungsplans, Teilbereich 1.4 (Domäne Oberfeld, Hofmeierei) 
14.07.2014 Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur 2. Offenlage Seite 1 
 
 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme:  Prüfung der Stellungnahme: 
1.1 hessenARCHÄOLOGIE, Ida-Rhodes-Str. 1, 64295 Darmstadt (Schreiben 
vom 27.02.2014) 
  
  
Zur Sicherung von Bodendenkmälern ist ein Hinweis auf § 20 HDSchG 
wie folgt aufzunehmen:  
„Wenn bei Erdarbeiten Bodendenkmäler bekannt werden, so ist dies der 
hessenArchäologie oder der Unteren Denkmalschutzbehörde unverzü g-
lich anzuzeigen.“ 
 
  
Die Hinweise zur Sicherung von Bodendenkmälern werden zur 
Kenntnis genommen. Die Formulierung ist im Bebauungsplanve r-
fahren O 25 – Hofgut Oberfeld – bereits enthalten. Der Hinweis auf 
§ 20 HDSchG kann nur in der verbindlichen Bauleitplanung (B e-
bauungsplanebene) Wirkung entfalten. 
1.2 Regierungspräsidium Darmstadt,  Wilhelminenstraße 1 -3, 64283 Dar m-
stadt (Schreiben vom 11.03.2014): 
  
  
Hinsichtlich naturschutzfachlicher Belange wird mitgeteilt, dass der Ä n-
derungsbereich kein Natur - oder Landschaftsschutzgebiet überlagert 
und bezüglich der zu vertretenen naturschutzfachlichen B elange auf die 
Stellungnahme der zuständigen unteren Naturschutzbehörde verwiesen. 
 
Aus der Sicht der Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Darmstadt wird 
wie folgt Stellung genommen: 
 
Bodenschutz 
 
Aus Sicht des Bodenschutzes ist folgendes zu beachten: 
 
1. Nachsorgender Bodenschutz 
Gemäß § 1 (6) Satz 2 N r. 1 und Nr. 7 BauGB (Baugesetzbuch) sind bei 
der Aufstellung von Bauleitplänen insbesondere die allgemeinen Anfo r-
derungen an gesunde Wohn - und Arbeitsverhältnisse und die S icherheit 
der Wohn - und Arbeitsbevölkerung sowie die Belange des Bodens zu 
berücksichtigen. Bei der Aufstellung darf das Problem Bodenbelastu n-
gen nicht ausgeklammert werden. Es gilt bei der Beurteilung von Bela s-
tungen das bauleitplan erische Vorsorgeprinzip und nicht die Schwelle 
der Gefahrenabwehr. Der Träger der Bauleitplanung erzeugt e in Vertrau-
en, dass die ausgewiesene Nutzung ohne Gefahr realisierbar ist. Geht die 
  
Eine Stellungnahme der unteren N aturschutzbehörde liegt nicht 
vor. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Die Hinweise zum Nachsorgenden Bodenschutz  werden zur Kenn t-
nis genommen.  
 
 
 
 
 
 
 
Anlage 1

Erste Änderung des Flächennutzungsplans, Teilbereich 1.4 (Domäne Oberfeld, Hofmeierei) 
14.07.2014 Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur 2. Offenlage Seite 2 
 
 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme:  Prüfung der Stellungnahme: 
Gemeinde Anhaltspunkten für Bodenbelastungen nicht nach, haben E i-
gentümer, Bauwillige und andere Betroffene ggf. Anspruch auf Sch a-
densersatz. 
 
In der vom Hessischen Minister ium für Umwelt, Energie, Lan dwirtschaft 
und Verbraucherschutz h erausgegebenen Arbeitshilfe „Bodenschutz in 
der Bauleitplanung“ (Februar 2011) ist als D atenquelle für Recherchen 
zum Thema Bodenschutz die Altflächendatei ALTIS des Hess. Lande s-
amtes für Umwelt und Geologie (HLUG) angegeben. 
 
Aus der Altflächendatei ALTIS des Hessischen Landesamtes für Umwelt 
und Geologie erg eben sich für den Plangeltungsbereich keine Hinweise 
auf das Vorhandensein von Altflächen (Altstandorte, Altabl agerungen), 
schädliche Bode nveränderungen und/oder Grundwasserschäden. Es 
bestehen somit nach derzeitigem Kenntnisstand keine B edenken gegen 
das o.a. Vorhaben. 
 
Es wird gebeten, folgenden Hinweis in die textlichen Festsetzungen zum 
Flächennutzungsplan aufzunehmen: 
 
„Bei allen Baumaßnahmen, die einen Eingriff in den Boden erfo rdern, ist 
auf organoleptische Auffälligkeiten zu achten. Ergeben sich bei den Er d-
arbeiten Kenntnisse, die den Verdacht einer schädlichen Bodenveränd e-
rung begründen, sind diese umgehend der zuständigen Behörde, d em 
Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Arbeit sschutz und Umwelt 
Darmstadt, Dezernat IV/Da 41.5, Bodenschutz, mitzuteilen. Darüber 
hinaus ist ein Fachgutachter in Altlastenfragen hinzuzuziehen. 
 
Schädliche Bodenveränderungen im Sinne des § 2 Abs.  3 Bun des-
Bodenschutzgesetz sind Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen, die 
geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Beläst i-
gungen für den einzelnen oder die Allgemeinheit herbeizuführen.“ 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Der Hinweis kann nur in der verbindlichen Bauleitplanung (Beba u-
ungsplanebene) Wirkung entfalten und wird im Bebauungsplanve r-
fahren O 25 aufgenommen

Erste Änderung des Flächennutzungsplans, Teilbereich 1.4 (Domäne Oberfeld, Hofmeierei) 
14.07.2014 Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur 2. Offenlage Seite 3 
 
 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme:  Prüfung der Stellungnahme: 
 
2. Vorsorgender Bodenschutz 
Mit Grund und Boden soll sparsam und schonend umgegangen werden 
(§ 1a Abs. 2 Baugesetzbuch). Bei Einwirkungen auf den Boden sollen 
Beeinträchtigungen seiner natürlichen Funktionen sowie seiner Funktion 
als Archiv der Natur - und Kulturgeschichte so weit wie möglich vermi e-
den werden (§ 1 Satz 3 Bundes-Bodenschutzgesetz). 
Im Entwurf des Flächennutzungsplans finden diese Grundsätze ansat z-
weise Berücksichtigung. In Bezug auf die Gesamtfläche des FNP müssen 
die Auswirkungen auf das Schutzgut Boden als gering angesehen we r-
den.  
In de m noch zu erarbeitenden B -Plan O  25 „Hofgut Oberfeld“ ist das 
Schutzgut Boden im Rahmen des Umweltberichtes zu betrachten. In s-
besondere die Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und Au s-
gleich der nachteiligen Wirkungen sind darzustellen. 
Details zur Durch führung der Umweltprüfung aus Sicht des Schutzguts 
Boden finden sich in der im Au ftrag des Hessischen Ministeriums für 
Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz erstellten „A r-
beitshilfe zur Berücksichtigung von Bodenschutzbelangen in der Abw ä-
gung und der Umweltprüfung nach BauGB in Hessen“. Diese Arbeitshilfe 
ist nebst kommentierten Prüfkatalogen und Auswe rtungskarten auf der 
Internetseite des Hessischen Landesamtes für Umwelt und Geologie 
einsehbar: http://www.hlug.de/start/boden/planung.html 
 
Abwasser, anlagenbezogener Gewässerschutz  
 
Im parallel laufenden Bebauungsplanverfahren O 25 ist die gesicherte 
Abwasserbeseitigung nachzuweisen.  
 
Bergaufsicht 
 
Von der Bergaufsicht wird mitgeteil t, dass von dem Vorhaben keine Ro h-
stoffsicherungsflächen betroffen sind. Nach den dort vorliegenden Unte r-
lagen ist im Plangebiet b isher kein Bergbau umgegangen. Aktuelle Be-
 
 
Die Hinweise zum Vorsorgenden Bodenschutz werden zur Kenntnis 
genommen. Das Schutzgut Boden wird im Rahmen des Umweltb e-
richtes im Bebauungsplanverfahren O  25 – Hofgut Oberfeld –
betrachtet. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Die Hinweise zur gesicherten Abwasserbeseitigung werden berück-
sichtigt und im Bebauungsplanverfahren O 25 aufgenommen. 
 
 
 
Die Hinweise der Bergaufsicht werden zur Kenntnis genommen.

Erste Änderung des Flächennutzungsplans, Teilbereich 1.4 (Domäne Oberfeld, Hofmeierei) 
14.07.2014 Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur 2. Offenlage Seite 4 
 
 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme:  Prüfung der Stellungnahme: 
triebe, die unter Bergaufsicht stehen, befinden sich nicht in unmittelb a-
rer Umgebung  zum Änderungsbereich. Derzeit wird das Plangebiet von 
einer bestehenden Erlaubnis zur Aufsuchung von Kohlenwassersto ffen 
und einer Erlaubnis zur Aufsuchung von Erdwärme und Sole übe rdeckt. 
Der Bergaufsicht sind dort aktuelle jedoch keine Aufsuchungsvo rhaben 
bekannt.  
Dem Vorhaben der Stadt Darmstadt stehen daher aus der Sicht der 
Bergbehörde keine Sachverhalte mit rechtlicher Verbindlichkeit und a b-
wägungsfähige Sachverhalte entgegen. 
   
Kampfmittelräumdienst 
 
Von Seiten des Kampfmittelräumdienstes wird aus geführt, dass über die 
Auswertung der beim Kampfmittelräumdienst vorliegenden Kriegsluftbi l-
der ergeben hat, dass sich das im Lageplan näher bezeichnete Gelände 
in einem Bombenabwurfgebiet und im Bereich von ehemaligen Flakste l-
lungen befindet. 
Vom Vorhandensein von Kampfmitteln auf solchen Flächen muss grun d-
sätzlich ausgegangen werden. 
Eine systematische Überprüfung (Sondieren auf Kampfmitt el) ist daher 
vor Beginn der geplanten Bauarbeiten und Baugrundunte rsuchungen auf 
den Grundstücksflächen erforderlich, a uf denen bodeneingreifende Ma ß-
nahmen stattfinden. Hierbei soll grundsätzlich eine EDV -gestützte D a-
tenaufnahme erfolgen.  
Teilbereiche wurden bereits überprüft. Die untersuchten Flächen (Ti e-
fenangaben in Meter) sind im Lageplan grün dargestellt. Auf den Flä chen 
mit einer Freigabetiefe von 5,0 m sind keine Kampfmittelräummaßna h-
men erforderlich.  
Mit einer Luftbilddetailauswertung wurde ein Verdachtspunkt e rmittelt, 
der auf einen mögli cherweise noch vorhandenen Bo mbenblindgänger 
hinweist. Der Punkt wurde koordinatenmäßig erfasst und ist im Lageplan 
rot gekennzeichnet.  
Eine Überprüfung des Verdachtspunktes ist vor bodeneingreifenden 
Bauarbeiten erforderlich. Sofern das Gelände nicht sondie rfähig sein 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Die Hinweise zum Kampfmittelräumdienst werden berücksichtigt 
und im Bebauungsplanverfahren O 25 aufgenommen.

Erste Änderung des Flächennutzungsplans, Teilbereich 1.4 (Domäne Oberfeld, Hofmeierei) 
14.07.2014 Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur 2. Offenlage Seite 5 
 
 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme:  Prüfung der Stellungnahme: 
sollte (wegen oberflächennaher magnetischer Störungen wie z.B . Auffül-
lung, Versiegelung, Versorgungsleitungen) ist eine Überprüfung mittels 
Sondierungsbohrungen erforderlich.  
Eine Überprüfung des Verdachtspunktes ist auch dann erforderlich, 
wenn sich dieser außerhalb des Baufeldes bzw. Grundst ückes befindet 
und vor bodeneingreifenden Bauarbeiten ein Sicherheitsabstand im R a-
dius von 15 Metern um den eingemessenen Verdachtspunkt nicht eing e-
halten werden kann.  
Zur eigenen Sicherheit sollte bescheinigt werden, dass die Kampfmitte l-
räumarbeiten nach dem neuesten Stand de r Technik durchgeführt wu r-
den. Der Bescheinigung ist ein Lageplan beizufügen, auf dem die unte r-
suchten Flächen dokumentiert sind. Weiterhin ist das verwendete Dete k-
tionsverfahren anzugeben.  
Für die Dokumentation der Räumdaten beim Kampfmittelräu mdienst 
des Landes Hessen wurde das Datenmodul KMIS -R entwickelt. Bei der 
Beauftragung des Dienstleisters wird darum gebeten, auf die Verwe n-
dung des Datenmoduls KMIS-R hinzuweisen.  
Hierfür ist es erforderlich, dass die überprüften und geräumten Flächen 
örtlich mit den Gauß/Krüger-Koordinaten eingemessen werden. 
Nach Abschluss der Arbeiten wird um Überse ndung des Lageplans und 
der KMIS-R-Datei gebeten.  
Das Datenmodul KMIS -R kann kostenlos von der nachstehenden Inte r-
netseite des Kampfmittelräumdienstes heruntergeladen werden: 
http://www.rp-darmstadt.hessen.de (Sicherheit und Ordnung, Gefahre n-
abwehr, Kampfmittelräumdienst) 
Die Kosten für die Kampfmittelräumung (Aufsuchen, Bergen, Zwische n-
lagern) sind vom Antragsteller/ Antragstellerin, In teressenten/ Interes-
sentin oder sonstigen Berechtigten (z.B. Eigentümer/Eigentüme rin, I n-
vestor/Investorin) zu tragen. Die genannten Arbeiten sind daher von di e-
sen selbst bei einer Fachfirma in Auftrag zu geben und zu bezahlen.  
Für die Dokumentation der durchgeführten Kampfmittelräumung werden 
die örtlichen Gauß/Krüger-Koordinaten benötigt.

Erste Änderung des Flächennutzungsplans, Teilbereich 1.4 (Domäne Oberfeld, Hofmeierei) 
14.07.2014 Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur 2. Offenlage Seite 6 
 
 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme:  Prüfung der Stellungnahme: 
Lageplan (verkleinert):

Erste Änderung des Flächennutzungsplans, Teilbereich 1.4 (Domäne Oberfeld, Hofmeierei) 
14.07.2014 Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur 2. Offenlage Seite 7 
 
 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme:  Prüfung der Stellungnahme: 
Bei der Angebotseinholung oder der Beauftragung einer Fachfirma ist 
immer das Aktenzeichen I 18 KMRD - 6b 06/05-Da 1177-2014 anzuge-
ben und eine Kopie dieser Stellungnahme beizufügen.   
Es wird gebeten, eine Kopie des Auftrages dem Kampfmittelräumdienst 
zur Kenntnisnahme zuzusenden.  
Da Kampfmittelräumarbeiten im Voraus schwer zu berec hnen sind, ist  
die Abrechnung der Leistungen nach tatsächlichem Aufwand  unumgäng-
lich. Dies ist in jedem Falle Voraussetzung für eine positive Rechnung s-
prüfung zum Zwecke der  Koste nerstattung durch den Bund gem. Nr. 3. 
der Allgemeinen Bestimmungen für die Kampfmittelräumung. 
Den Abtransport – ggfs. auch die Entschärfung  – und die Vernichtung 
der gefundenen Kampfmittel wird das Land Hessen – Kampfmittelräum-
dienst – weiterhin auf eigene Kosten übernehmen. 
 
1.3 Hessen Mobil Straßen - und Verkehrmanagement, Groß-Gerauer Weg 4, 
64295 Darmstadt (Schreiben vom 21.02.2014) 
  
  
Folgender fachlicher Hinweis wird vorgebracht: 
Gegen den Straßenba ulastträger von klassifizierten Straßen bestehen 
keine Ansprüche auf Durchführung von Schutzmaßnahmen aufgrund des 
BlmSchG.  
 
  
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. 
1.4 Deutsche Bahn AG, DB Immobilien, Region Mitte,  Camberger Straße 
10, 60327 Frankfurt am Main (Schreiben vom 10.03.2014): 
  
  
Es wird auf die durch den Eisen bahnbetrieb auf den benachbarten 
Bahngleisen und durch die Arbeiten zur Erhaltung der dortigen Bahna n-
lagen entstehenden Immissionen (insbesondere Luft - und Körpe rschall, 
Erschütterungen usw.) hingewiesen. 
 
  
Die Hinweise auf die von der Eisenbahnstrecke Da rmstadt Hbf – 
Wiebelsbach-Heubach ausgehenden Immissionen werden zur 
Kenntnis genommen. In der Begründung zum Bebauungsplan O 25 
sind diese Hinweise zum Betrieb der Eisenbahn bereits berücksic h-
tigt.

anlage 3

19453 Zeichen

Begründung und Umweltbericht zur Änderung 1.4 des Flächennutzungsplanes  
(Domäne Oberfeld, Hofmeierei) 14.07.2014 
 
 
Inhalt 
 
1. Begründung 
 
1.1 Rechtsgrundlagen 
1.2 Geltungsbereich 
1.3 Ziele und Zwecke der Planung 
 
2. Umweltbericht 
 
2.1 Anlass und Aufgabe  
2.2 Ziele und Inhalte des Bauleitplanes  
2.3 Gesetzliche und planerische Vorgaben  
2.4 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen, Maßnahmen  
2.4.1 Verwendete Verfahren und Schwierigkeiten bei der Aufstellung des Umweltberichtes  
2.4.2 Schutzbezogene B eschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen 
einschließlich der Prognose bei Durchführung der Planung  
2.4.3 Entwicklung bei Nichtdurchführung der Planung  
2.4.4 Planungsalternativen  
2.5 Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und Ausgleich  
2.6 Maßnahmen zur Überwachung  
2.7 Zusammenfassung  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Anlage 3

1 
 
1. Begründung 
 
 
1.1 Rechtsgrundlagen  
 
Das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes richtet sich nach den Vorschriften 
des Baugesetzbuches in der Fassung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), z uletzt geändert 
durch Art. 1 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBI. I S. 1548).  
 
 
1.2 Geltungsbereich  
 
Das Änderungsverfahren umfasst den Bereich der Domäne Oberfeld, Hofmeierei , südlich der 
Erbacher Straße 125.  
 
 
1.3 Ziele und Zwecke der Planung  
 
Im Geltungsbe reich 1.4 soll die Fläche der Domäne Oberfeld, die ehemalige Hofmeierei für 
eine Einrichtung zur Betreuung von behinderten Menschen im Zusammenhang mit der 
bestehenden und zukünftigen Landwirtschaft genutzt werden. Zu den Wohn - und 
Therapieeinrichtungen so llen Gebäude auch für kulturelle Veranstaltungen genutzt werden. 
Darüber hinaus sollen die Verarbeitung der landwirtschaftlichen Produkte sowie deren 
Verkauf auf dem Gelände angesiedelt werden. Für diese Nutzungen soll auf der Fläche der 
ehemaligen Hofmeie rei ein Dorfgebiet (MD) ausgewiesen werden. Dies entspricht nicht den 
Inhalten des wirksamen Flächennutzungsplanes. Die Fläche, die als landwirtschaftliche 
Fläche mit Aussiedlerhof dargestellt ist, soll in eine Mischbaufläche umgewandelt werden. 
Die Flächengröße beträgt ca. 1,6 ha.  
 
Im Flächennutzungsplan ist der Hinweis auf die Denkmaltopographie enthalten, die das 
gesamte Areal als Ensemble beinhaltet, sowie einzelne Gebäude als Kulturdenkmale 
festgelegt hat. Diese Darstellungen bleiben erhalten.  
 
Die Zusammenarbeit von landwirtschaftlichem Betrieb mit einer sozialtherapeutischen 
Nutzung ist in dieser Form auf der Domäne Oberfeld gut angesiedelt. Die Darstellung als 
gemischte Baufläche für das Areal des Aussiedlerhofes dient auch der Sicherung des 
landwirtschaftlichen Betriebes, um die eigenen Produkte auch an dieser Stelle verarbeiten 
und vermarkten zu können. Eine Umwandlung von landwirtschaftlich genutzter Ackerfläche 
wird nicht vorgenommen.

2 
Der Erläuterungsbericht (Begründung) zum rechtswirksamen Fläche nnutzungsplan wird in 
der Flächenbilanz im Teil D aufgrund der Flächenumwandlungen geändert. Die Flächenbilanz 
weist folgende Werte auf (geänderte Werte sind in kursiv gedruckt):  
 
 
 
 
Nutzungsart 
   derzeitige Realnutzung  geplante Nutzung 2015 
 
   ha %    ha % 
Wohnbaufläche 1.520 12 1.593  13 
Gemischte Baufläche    115 1    170  
(168 vorher) 
1,5 
Gewerbliche Baufläche    558 5   536 4 
Sonderbaufläche    204 2    230 2 
Gemeinbedarfsfläche    123 1    117 1 
Bahn, S-Bahn, Depot    199 2    199 2 
Hauptverkehrsstraßen    287 2    274 2 
Ver- und Entsorgungsfläche      44       47  
künstl. 
Grundwasseranreicherung 
 
     10 
 
 
 
     10 
 
 
Grünfläche    850 7    927  8 
 besiedelte Fläche         3.910     32,0           4.103 
(4.101 vorher) 
33,5 
Wasserfläche      38       38  
Landwirtschaft 1.592 13 1.305  
(1.307 vorher) 
11 
Ökologisch wertvolles Grünland  
   595 
 
5 
 
   713 
 
6 
Streuobstwiese    125 1    165 1 
Waldfläche 5.668 47 5.640 46 
Aufforstungsfläche        29  
waldartige Brache      35       44  
Dünen, Trockenrasen    158 1    187 2 
Brache mit Gehölzgruppe    103 1   
 unbesiedelte Fläche         8.314     68,0           8.121 
(8.123 vorher) 
66,5 
Gesamtfläche 12.224 100 12.224 100

3 
2. Umweltbericht  
 
 
2.1 Anlass und Aufgabe  
 
Das Hofgut Oberfeld  auf dem Gelände der ehemaligen Großherzoglichen Meierei wurde bis 
2004 als Staatsdomäne landwirtschaftlich genutzt. 2006 wurde es von der „Stiftung Hofgut 
Oberfeld“ erworben, die ein landwirtschaftliches und sozialtherapeutisches Modellprojekt 
entwickeln will. Mit der Änderung des Flächennutzungsplanes soll die planungsrechtliche 
Basis für die Realisierung dieses Bauvorh abens geschaffen werden.  
Parallel zur Flächennutzungsplanänderung soll ein neuer Bebauungsplan (O 25 – Hofgut 
Oberfeld –) erstellt werden.  
 
Größe und Lage  
Die Hofanlage liegt im Naturraum Messeler Hügelland am östlichen Siedlungsrand von 
Darmstadt-Mitte. Im Norden und Nordosten wird sie durch die Erbacher Straße  mit 
angrenzenden Ackerflächen, im Südosten durch Weideflächen und im Westen dur ch das neue 
Wohngebiet O 17 – Erbacher Straße/Judenteich – begrenzt. Das Änderungsgebiet hat eine 
Gesamtgröße von ca. 1 ,6 ha. Das Baugrundstück  (Änderungsgebiet abzüglich der 
nichtüberbaubaren mittigen Grünfläche)  ist ca. 1,36 ha groß.  
 
 
2.2 Ziele und Inhalte des Bauleitplanes  
 
Mit der Realisierung des Model lprojektes soll in Darmstadt ein neuer „kultureller Ort“ 
geschaffen werden. Dabei werden folgende Ziele verfolgt:  
 
- Umstellung der Landwirtschaft auf ökologische Wirtschaftsweise  
- Schaffung von Arbeitsm öglichkeiten für Erwachsene mit Behinderungen  
- Neuschaffung von Wohnungen für Behinderte, Betreuer sowie Landwirte und deren 
Mitarbeiter 
- Herstellung und Vermarktung der landwirtschaftlichen Produkte vor Ort  
 
Auf dem Gelände des Hofgutes sind zur Realisierun g des Bauvorhabens umfangreiche Um - 
und Ausbaumaßnamen erforderlich. Das Nutzungskonzept sieht vor, die vorhandenen 
Gebäude umzubauen, zu ergänzen und einige Gebäude neu zu errichten. Neben einem Cafe, 
einem Hofladen und Werkstätten sind Wohnungen geplant.  Die Rasenfläche innerhalb der 
Hofanlage soll als Teil des Freiflächenkonzeptes erhalten und die Gesamtanlage an den 
Außenseiten durch Grü nflächen in den angrenzenden Landschaftsraum eingebunden werden.  
Die landwirtschaftlichen Flächen des Oberfeldes (ca.  134 ha) werden vom Hofgut 
bewirtschaftet.  
 
 
2.3 Gesetzliche und planerische Vorgaben   
 
Im Regionalplan Südhessen (2010) ist für das Plangebiet Siedlungsfläche -Bestand 
dargestellt. 
Laut Landschaftsrahmenplan Südhessen (2000) soll der Durchgrünungsgrad erh öht und das 
angrenzende Oberfeld als „Beliebter Erholungsbereich“ und „Siedlungstrennende Freifläche“ 
erhalten werden. Die Waldränder sind lineare Vernetzungselemente.

4 
Der Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt (2006) enthält die Darstellung  
Aussiedlerhof und Fläche für die landwirtschaftliche Nutzung. Im Süden grenzt ökologisch 
wertvolles Grünland an und das Oberfeld ist Bereich für die Anpflanzung von Gehölzen.  
Der Landschaftsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt (2004) stellt für die angre nzenden 
Freiflächen fo lgende Ziele dar: 
 
Zwischen Hofgut und Baugebiet O 17 ist eine Grünverbindung bzw. ein Grünzug g eplant. 
Die südlich angrenzenden Grünlandflächen und Streuobstwiesen sind geplante Biotop -
Entwicklungsflächen.  
Das nördlich angrenzende Oberfe ld ist Landschaftsschutzgebiet und als wertvoller 
Naherholungsraum und Klim aschutzfläche von Bebauung freizuhalten. Bäume und 
Feldgehölze sind in der offenen Feldflur neu anzulegen.  
 
 
2.4 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen, Maßnahmen    
 
2.4.1 Verwendete Verfahren und Schwierigkeiten bei der Aufstellung des 
Umweltberichtes  
 
Im Anschluss wird das Plangebiet in Bezug auf die Landschaftspotenziale verbal -
argumentativ bewertet. Die Umweltprüfung erfolgt durch den Vergleich der Darstellungen im 
rechtskräftigen Flächennutzungsplan mit der geplanten Darstellung als Baufläche bzw. 
Dorfgebiet.  
Die Bewertung stützt sich u. a. auf die im Landschaftsplan der Wissenschaftss tadt 
Darmstadt erarbeiteten Ergebnisse  („Abschichtung“). Parallel zur Flächennutzun gsplan-
änderung wird ein Umweltb ericht für den Bebauungsplan O 25 erstellt, der angepasst an den 
Maßstab des Flächennu tzungsplanes für die Umweltprüfung verwendet wurde.  
 
2.4.2 Schutzgutbezogene Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen 
einschließlich der Prognose bei Durchführung der Planung  
 
Flächennutzung  
 
Das Änderungsgebiet ist bereits bebaut. Die fünfeckige Hofanlage besteht aus mehreren 
Solitärgebäuden. Die Rasenfläche im Innenhof grenzt an teilversiegelte Schotter - und 
Kiesflächen. Nur we nige Flächen bestehen aus Kopfsteinpflaster oder sind vollständig 
versiegelt (z.B. im Ei ngangsbereich). Im Südosten liegen ein Reitplatz, ein Holzlager und 
Weiden- bzw. Extensivwiesen. An den A ußenseiten liegen Rasen - und Weideflächen.  
 
Schutzgut Boden  
 
Das Plangebiet liegt im Bereich tonreicher Rotliegender Sedimente und Melaphyr (Messeler 
Hügelland). Die wasserdurchlässigen lehmig -sandigen zum Teil steinigen Braunerden sind 
durch Schwermetall - und Nitrateintrag gefährdet. Das Baugrundstück ist ca. 1,36 ha groß. 
Davon sind ca. 4.134 m² überbaut (GRZ 0,3).  
Altlasten und Altlastverdachtsflächen sind nicht vorhanden.  
 
Auswirkungen der Flächennutzungsplan -Änderung: 
Im Flächennutzungsplan soll die Fläche als gemischte Baufläche dargestellt werden. Dies 
lässt nach den Inhalten der BauNVO eine größere Ausnutzung als die derzeitig vorhandenen

5 
Gebäude zu. Trotz der moderaten Zunahme an überbaubaren Flächen ist die 
Beeinträchtigung der Bodenfunktionen nur gering.  
 
Schutzgut Klima/Luft  
 
Das Plangebiet liegt in eine r Übergangszone zwischen klimaaktiven Ackerflächen (Oberfeld) 
und lockerer Siedlungsrandbebauung. Lokale ost - west gerichtete Flurwinde sind 
nachgewiesen. Trotz leichter Hanglage werden lokale Windströmungen wegen der niedrigen 
und lockeren Bebauung nur we nig beeinträchtigt. Örtliche Kaltluftbahn (Mulden und Rinnen) 
sind nicht betroffen.  
 
Auswirkungen der Flächennutzungsplan -Änderung: 
Geplante Neubaumaßnahmen können nur geringe Auswirkung auf den lokalen Luftau stausch 
haben. Kleinklimatisch ausgleichende G rünflächen und der Baumbestand sollen weitgehend 
erhalten bleiben.  
 
Schutzgut Wasser  
 
Oberflächengewässer kommen im Plangebiet nicht vor. Der südlich angrenzende Auenbereich 
mit dem renaturierten Meiereibach bleibt erhalten.  
Das Grundwasser liegt tiefer  als 2 m unter Flur. Wasserschutzgebiete und ergiebige 
Grundwasservorkommen sind nicht vorhanden. Die Grundwasserneubildung aus Versickerung 
ist durch die vorhandene Bebauung und Versiegelung bzw. Teilversieglung bereits stark 
eingeschränkt.  
 
Auswirkungen der Flächennutzungsplan -Änderung: 
Der Anteil an versiegelten Flächen kann durch Planungen nur geringfügig zunehmen. Vo n 
durch die Änderung mögliche n Neubaumaßnahmen sind vor allem versiegelte und 
teilversiegelte Flächen betroffen, so dass die Auswirkunge n auf den Wasserhaushalt bzw. die 
Grundwasserneubildung gering ist.  
 
Schutzgut Pflanze und Tier  
 
Die Hofflächen werden intensiv genutzt. Der ökologische Wert der wenigen Grünflächen ist 
gering. Es dominieren Rasenflächen (Biotop -Nr. 11.225, 11.224). Klei nere Bereiche werden 
als Extensivwiesen (Biotop -Nr. 06.310), Weide (Biotop -Nr. 06.200) und Garten (Biotop -Nr. 
11.212) genutzt. Innerhalb des Plangebietes liegen nur wenige zum Teil standortfremde 
Gehölze. Schützenswert sind laut Landschaftsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt die 
Alleebäume an der Erbacher Straße sowie die Biotop -Entwicklungsfläche südlich des 
Baugrundstückes (Grünland, Streuobstwiesen, kleines Fließgewässer).  
Die alte Gebäudesubstanz und das naturnahe Umfeld lassen vermuten, das s besonders 
geschützte Fledermäuse und Vogelarten ( Mauersegler, Rauchschwalbe, Eule) vo rkommen. 
 
Schutzgebiete nach Naturschutzrecht  
 
Innerhalb des Plangebietes liegen keine Schutzgebi ete und Schutzobjekte gemäß § § 23 bis 
30 Bundesnaturschutzgesetz. Au ch Schutzgebiete nach europäischem Recht (Nat ura 2000) 
sind nicht betroffen.

6 
Die nördlich der Erbacher Straße liegenden Ackerflächen (Oberfeld) sind mit Ausnahme 
kleinerer Siedlungssplitter Bestandteil des Landschaftsschutzgebietes der 
Wissenschaftss tadt Darmstadt.  
 
Auswirkungen der Flächennutzungsplan -Änderung: 
Von der Planung sind nur B iotope mit geringem ökologische n Wert betroffen. Die 
schutzwürdigen Wiesen und Weidenbereiche im Süden einschließlich zwei alter Weiden sowie 
die Baumallee an der Erbache r Straße bleiben erhalten.  
Durch ein faunistisches Gutachten ist im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens O 25 zu 
klären, ob die geplanten Baumaßnahmen sich negativ auf besonders geschützte Tierarten 
auswirken. 
 
Schutzgut Erholung/Landschaftsbild  
 
Das Hofgut ist Teil des seit Jahrhunderten landwirt schaftlich genutzten Oberfeldes. Das 
Oberfeld mit dem Park Rosenhöhe und dem angrenzenden Erholungswald ist 
Naherholungsschwe rpunkt und das wichtigste Naherholungsgebiet in Innenstadtnähe. Die 
historische Hofanlage mit angrenzenden Pferdeweiden, Streuobstw iesen sowie alten 
Arbeiterhäuschen und einer lan dschaftsprägende n Baumallee an der Erbacher Straße ist gut 
in die Landschaft integriert.  
 
Auswirkungen der Flächennutzungsplan -Änderung: 
Die landschaftsästhetischen Folgen der Ausweisung als Baugebiet bzw. Dor fgebiet hängen 
stark von der Art und Dimensionierung der geplanten Bebauung ab. Bei dem geplanten 
behutsamen Aus- und Umbau ist eine landschaftsverträgliche Umsetzung der Planung 
durchaus vorstellbar. B esonders das historische Erscheinungsbild der Hofanlag e ist zu 
berücksichtigen.  
Durch Pflanzmaßnahmen kann der ästhetische Wert des Oberfeldes verbessert we rden.  
 
Schutzgut Mensch  
 
Bis 2006 wurde das verpachtete Hofgut mit Saatgutlagerung, Maschinenunterständen und 
Wohnhaus als Staatsdomäne ausschließlich konventionell -landwirtschaftlich genutzt und war 
öffentlich nur eing eschränkt zugänglich.  
 
Lärm  
Das Plangebiet wird durch den Straßenverkehrslärm von der Erbacher Straße und der 
Hanauer Straße (B 26) im Süden belastet. In ca. 200 m Entfernung läuft die O denwaldbahn 
am Hofgut vorbei.  
 
Auswirkungen der Flächennutzungsplan -Änderung: 
Durch den geplanten Verkauf ökologisch erzeugter Produkte (Hofladen) sowie 
Veranstaltungen wird ein attraktives Erholungsziel und kultureller Treffpunkt geschaffen.  
Auf dem Hofgut entstehen neue Wohn - und Arbeitsplätze, sodass mit einem erhöhten PKW - 
Verkehr zu rechnen  ist. Maßnahmen zur Parkraumbewirtschaftung werden notwendig. Der 
Lärmschutz ist insbesondere bei geplanten Wohngebäuden zu berücksicht igen. Im Rahmen 
des Bebauungsplanverfahrens wird daher der Verkehrslärm von der Erbacher Straße, der 
Hanauer Straße sowie der Odenwaldbahn auf der Grundlage des Lärmkatasters der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt sowie durch qualifizierte Einzelnachweise des maßgeb lichen 
Außenlärmpegels u ntersucht. Als Ergebnis der Untersuchung w erden Lärmpegelbereiche

7 
ermittelt (Erbacher Straße IV, restliches Plangebiet III) und im Bebauungsplan hieraus 
resultierende erfor derliche Schalldämm -Maße der Außenbauteile festgesetzt. Da rüber hinaus 
werden für die Errichtung von Wohn - und Schlafräumen an der Erbacher Straße 
schalldämmende Lüftungseinrichtungen fes tgesetzt. 
 
Kultur- und Sachgüter  
 
Die Gesamtanlage steht als „Ehemalige großherzogliche Meierei“ unter Denkmalschutz 
(gemäß § 2 Absatz 2 Hessisches Denkmal schutzgesetz). Geschützte Kulturdenkmale sind 2 
Fachwerkhäuser, das ehemalige Gutshaus und der alte Kuhstall.  
 
Auswirkungen der Flächennutzungsplan -Änderung: 
Bei den geplanten Aus - und Umbaumaßnahmen ist der Denkmalschutz besonders zu 
berücksichtigen. Ein zelne Bauabschnitte sind mit dem Denkmalschutz abzustimmen.  
 
2.4.3 Entwicklung bei Nicht -Durchführung der Planung  
 
Bei Nicht-Durchführung der Planung ist davon auszugehen, dass das Hofgut Oberfeld verfällt 
und der kulturhistorische Wert der denkmalgeschü tzten Hofanlage verloren geht.  
 
2.4.4 Planungsalternativen  
 
Die vorhandene Bebauung, die Lage am Stadtrand und die unmittelbare Zuordnung zum 
Oberfeld sind wesentliche Voraussetzungen, um das geplante Modellprojekt umzusetzen. 
Alternative Standorte wurde n deshalb nicht geprüft.  
 
 
2.5 Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und Ausgleich  
 
Um die negativen Auswirkungen der Planung zu reduzieren, sind folgende Maßnahmen bei 
der Aufstellung des Bebauungsplanes zu berücksichtigen.  
 
- Verwendung wasserdurchläss iger Materialien bei Flächenbefestigungen 
(Grundwasserneubi ldung) und Reduzierung des hohen Versiegelungsgrades  
- Verbesserung des Kleinklimas durch Fassadenbegrünung, Erhalt und Neupflanzung 
von Bäumen 
- Verbesserung der landschaftlichen Einbindung durch Erha lt der Grünflächen 
innerhalb und außerhalb der Hofanlage  
- Erhalt des angrenzenden Auenbereiches (Süden) sowie der Baumallee  
- Erstellung eines Gutachtens für geschützte Tierarten (Fledermäuse, Rauchschwalben, 
Mauersegler) 
- Erhalt der denkmalgeschützten histori schen Anlage und behutsamer Aus - und Umbau 
der vorhandenen Gebäude  
 
Das Kompensationsdefizit beträgt nach hessischer Kompensationsverordnung ca. 7.228 
Wertpunkte. Der naturschutzrechtliche Ausgleich soll durch ökologische 
Aufwertungsmaßnahmen auf dem Ober feld erfolgen.

8 
 
2.6 Maßnahmen zur Überwachung  
 
Maßnahmen zur Überwachung können auf der Ebene des Flächennutzungsplanes nicht 
festgelegt werden, da wegen dessen Rechtswirkung keine Ableitung unmittelbarer 
Umweltauswirku ngen erfolgen kann.  
 
 
2.7 Zusammenfassung  
 
Auf dem Gelände der ehemaligen Staat sdomäne Oberfeld soll ein ökologisch -
landwirtschaftliches und soz ialtherapeutisches Modellprojekt realisiert werden.  
Für das Plangebiet ist im aktuellen Flächennutzungsplan ein Aussiedlerhof und 
landwirtschaf tliche Fläche dargestellt. Die geplante Ausweisung als Baufläche/Dorfgebiet 
macht eine Änd erung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Parallel dazu wird ein neuer 
Bebauungsplan erstellt.  
Aufgabe war es , die Darstellungen im rechtkräftigen Flächennutzungsp lan mit den 
planerischen Auswirkungen der geplanten Änderung zu vergleichen.  
 
Zusammenfassend wird die Eingriffserheblichkeit in folgender Tabelle dargestellt.  
 
Schutzgut Erheblichkeit 
Boden gering 
Klima/Luft gering 
Wasser gering 
Pflanzen/Tiere  gering bis mittel 
Erholung/Landschaftsbild  gering bis mittel  
Mensch gering bis mittel  
Kultur- und Sachgüter mittel 
 
Die Umweltprüfung ergab, dass mit der geplanten Nutzungsänderung nur geringe bis 
mittlere Beeinträchtigungen der Landschaftspotenziale verbun den sind. Standortalternativen 
sind nicht vorha nden. 
Die Umbau- und Ausbaumaßnahmen müssen behutsam unter besonderer Berücksichtigung 
des Denkmalschutzes erfolgen. Die Lärmbelastung durch den Verkehr ist zu berücksicht igen. 
Durch ein faunistisches Gutachte n, welches zum parallelen Bebauungsplanverfahren erstellt 
wurde, konnten geschützte Fledermaus- und Vogelarten  gefunden werden, die es durch 
artenschutzrechtliche Maßnahmen zu schützen gilt. 
Der naturschutzrechtliche Ausgleich soll durch ökologische Aufwer tungsmaßnahmen auf dem 
Oberfeld erreicht we rden. 
 
 
Die Dezernentin III: 
 
 
 
 
Cornelia Zuschke 
Stadträtin

Beratungsverlauf (5)

TOP 18
TOP 6
TOP 4
TOP 10
TOP 335

Orte (6)

  • Ida-Rhodes-Straße 1
  • Wilhelminenstraße 1
  • Erbacher Straße 125
  • Pallaswiesenstraße
  • Hanauer Straße
  • Groß-Gerauer Weg 4

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
2014/0269
Typ
Magistratsvorlage
Datum
14.07.2014
Erstellt
29.09.2026 00:00