2020/0241
220. Vergleichende Prüfung 'Kultur' - Schlussbericht für die Wissenschaftsstadt Darmstadt
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2020/0241
7716 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
16.09.2020
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Revisionsamt
Amt: Kulturamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2020/0241
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: Produktbereich 4
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: 220. Vergleichende Prüfung "Kultur" - Schlussbericht für die Wissenschaftsstadt
Darmstadt
Vorlage vom: 04.09.2020
Beschlussvorschlag :
1. Der Schlussbericht der 220. Vergleichenden Prüfung „Kultur“ vom 24.Februar 2020 nach
dem Gesetz zur Regelung der überörtlichen Prüfung kommunaler Körperschaften in Hessen
(UPKKG) im Auftrag des Präsidenten des Hessischen Rechnungshofs wird zur Kenntnis
genommen.
2. Der Schlussbericht ist der Betriebskommission des Eigenbetriebs Kulturinstitute zur
Kenntnis zu geben.
Anlagen: Schlussbericht der 220. Vergleichenden Prüfung Kultur
Anschreiben Hess. Rechnungshof vom 08.April 2020
- 2 -
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 04.09.2020:
Die Prüfungsbeauftragte des Präsidenten des Hessischen Rechnungshofs, die
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Kienbaum Consultants International GmbH, Düsseldorf, hat in
der Zeit vom 11. Januar 2019 bis 24. Februar 2020 die kommunale Kulturförderung in den
Bereichen Theater, Nichtwissenschaftliche Museen, Sammlungen und Ausstellungen,
Musikpflege sowie Förderung des kulturellen Lebens der Wissenschaftsstadt Darmstadt geprüft
und mit anderen Hessischen Kommunen verglichen.
Die Prüfung der Aufgabenwahrnehmung erfolgte nach den Maßstäben Rechtmäßigkeit,
Sachgerechtheit und Wirtschaftlichkeit.
In den Vergleich waren 14 Kommunen einbezogen: Bad Hersfeld, Bad Homburg v.d.H., Bad
Vilbel, Darmstadt, Dreieich, Eschborn, Hanau, Hofheim am Taunus, Kassel, Marburg, Neu-
Isenburg, Rödermark, Rüsselsheim und Wiesbaden.
Um die Vergleichbarkeit herzustellen, wurde der Untersuchungsbereich festgelegt auf die
Bereiche Theater und Musikpflege, Museen, Sammlungen und Ausstellungen sowie Förderung
des Kulturellen Lebens. Berücksichtigt wurden neben der Kernverwaltung die Eigenbetriebe
und städtischen Tochtergesellschaften in der Detailbetrachtung in den drei Kate gorien
Kulturelle Veranstaltungsorte
Museen und Ausstellungshäuser
kulturelle Förderung
Nicht untersucht wurden die Aufgabenbereiche Stadtarchive/historische Archive, Musik - und
Volkshochschulen sowie Bibliotheken und Initiative zum Hessentag.
Internationales Musikinstitut, Jazzinstitut, Akademie für Tonkunst und Bewerbung Welterbe
sowie die Investitionen in die kulturelle Infrastruktur (Bau- und Sanierungsvorhaben) wurden in
Darmstadt entsprechend der Methodik ebenfalls nicht in die Prüfung einbezogen.
Diese Bereiche, die für das kulturelle Profil der Stadt Darmstadt dauerhaft oder im
Untersuchungszeitraum von besonderer Bedeutung waren, sind daher im Rahmen der
Vergleichenden Prüfung nicht abgebildet.
Aufgrund der Größe der Kommunen wurden für den Vergleich drei Cluster definiert:
Cluster 1 Kreisangehörige Städte bis 50.000 Einwohner: Bad Hersfeld, Bad Vilbel,
Dreieich, Eschborn, Hofheim am Taunus, Neu-Isenburg, Rödermark
Cluster 2 Sonderstatusstädte bis 100.000 Einwohner: Bad Homburg, Hanau, Marburg,
Rüsselsheim
Cluster 3 Kreisfreie Städte bis 300.000 Einwohner: Darmstadt, Kassel, Wiesbaden
Das Prüfungsvolumen betrug für die Wissenschaftsstadt Darmstadt 28,68 Mio. Euro im Jahr
2018.
Der Prüfungszeitraum bezog sich auf die Jahre 2014 bis 2018.
Feststellungen
Der Hessische Rechnungshof bemängelte für die Wissenschaftsstadt Darmstadt in der
Betrachtung der öffentlichen und privaten Zuwendungen (Ziffer 1.4.4.) bei der Prüfung von
Verwendungsnachweisen die fehlende inhaltliche Auseinandersetzung mit Geschäfts-
- 4 -
/Sachberichten (Staatstheater), das Fehlen einer Auswertung im Zeitreihenvergleich sowie die
nicht zeitnahe Vorlage und Prüfung der Verwendungsnachweise.
Ferner wird bemängelt, dass beim Einsatz von Honorarkräften (Ziffer 1.4.7.) in zwei Fällen
keine Statusabfrage erfolgte. Dies wurde zwischenzeitlich von der Kulturverwaltung nachgeholt.
Für den Bereich der Vergaben (Ziff. 1.4.8.) über 7.500 EUR wurde die fehlende Einholung von
Vergleichsangeboten und die fehlende Dokumentation der Vergaben beanstandet.
Anregungen/Empfehlungen
Für den Bereich der Zuwendungen wird empfohlen, mit den großen Zuwendungsempfangenden
(ab 150.000 EUR) eine Zielvereinbarung bezüglich der Schwerpunktsetzungen und
Erwartungen der Kommune zu schließen mit den Prüfungsparametern
Eigenfinanzierungsquote
Veranstaltungstätigkeit und Besucherfrequenz
Verwendungsnachweis und Informationspflicht zu wesentlichen Veränderungen über
das Angebot
Evaluationsgespräch über das Angebot
Die Berichterstattung der kulturellen Organisationseinheiten an die städtischen Gremien erfolgt
separat und ist jeweils sachgerecht. Zur Transparenz über die Aufwendungen für kulturelle
Angebote wird eine gesamthafte Berichterstattung als notwendig erachtet. Der
Prüfungsbeauftragte empfiehlt daher eine gesamthafte Bestandsaufnahme zu erstellen sowie
eine Berichterstattung für alle Bereiche auf der Basis folgender Kennzahlen aufzubauen
Grundmittel Kultur je Einw.
Gesamtaufwendungen Kultur je Einw.
Förderquote – Verhältnis der Förderungen zum Gesamtaufwand
Eigenfinanzierungsquote – Verhältnis Erträge zum Gesamtaufwand
Regionalquote – Verhältnis von städtischen zu auswärtigen Besuchern
Anzahl Kooperationen
Die Empfehlungen des Prüfungsbeauftragten sollen nunmehr seitens der Verwaltung geprüft
und ein Konzept zur Umsetzung zu gegebener Zeit vorgelegt werden. Die
Steuerungsinstrumente Kennzahlen, kontinuierliches Berichtswesen als Grundlage für
Zielvereinbarungen und Zielerreichungen sollten dabei in einer ganzheitlichen Betrachtung
evaluiert werden. Dieser Prozess erfordert ausreichend personelle und fachliche Ressourcen.
Insbesondere vor dem Hintergrund der Bewerbung Weltkulturerbe und weiterer laufender,
größerer Projekte bestehen allerdings dafür derzeit noch keine Spielräume.
Übersendung des Schlussberichts
Nach § 6 Absatz 1 des Gesetzes zur Regelung der Überörtlichen Prüfung kommunaler
Körperschaften in Hessen (ÜPKKG) vom 22.12.1993 wird das Ergebnis der Prüfung in einem
Schlussbericht zusammengefasst. Der Bericht ist der geprüften Körperschaft zu übersenden
und der Stadtverordnetenversammlung bekannt zu geben. Mindestens eine Ausfertigung ist
jeder Fraktion auszuhändigen. Wegen des Umfangs des Schlussberichts ist die vom
Präsidenten des Hessischen Rechnungshofs zur Verfügung gestellte pdf-Datei dieser
Magistratsvorlage im Parlamentsinformationssystem angehängt. Eine Ausfertigung des
Prüfberichts geht an die Frau Stadtverordnetenvorsteherin, eine Ausfertigung liegt im Büro der
Stadtverordnetenversammlung und Gremiendienste zur Einsichtnahme aus.
- 5 -
Das Anschreiben des Präsidenten des Hessischen Rechnungshofs vom 08. April.2020 mit dem
der Abschlussbericht der Wissenschaftsstadt Darmstadt zugestellt wurde, liegt der
Magistratsvorlage als Anlage bei.
Darmstadt, den 04. September 2020
Dezernat I
Jochen Partsch
Oberbürgermeister
anlage 4
7779 Zeichen
- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
16.09.2020
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
Revisionsamt
Amt: Kulturamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
I 41 14
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2020/0241
Magistratsbeschluss-Nr.
265
Internetfähig
Produkt-Nr.: Produktbereich 4
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: 220. Vergleichende Prüfung "Kultur" - Schlussbericht für die Wissenschaftsstadt
Darmstadt
Vorlage vom: 04.09.2020
Beschlussvorschlag:
1. Der Schlussbericht der 220. Vergleichenden Prüfung „Kultur“ vom 24.Februar 2020 nach
dem Gesetz zur Regelung der überörtlichen Prüfung kommunaler Körperschaften in Hessen
(UPKKG) im Auftrag des Präsidenten des Hessischen Rechnungshofs wird zur Kenntnis
genommen.
2. Der Schlussbericht ist der Betriebskommission des Eigenbetriebs Kulturinstitute zur
Kenntnis zu geben.
- 3 -
Anlagen: Schlussbericht der 220. Vergleichenden Prüfung Kultur
Anschreiben Hess. Rechnungshof vom 08.April 2020
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom 23.09.2020
Der Magistrat nimmt die Vorlage zur Kenntnis.
- 4 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 04.09.2020:
Die Prüfungsbeauftragte des Präsidenten des Hessischen Rechnungshofs, die
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Kienbaum Consultants International GmbH, Düsseldorf, hat in
der Zeit vom 11. Januar 2019 bis 24. Februar 2020 die kommunale Kulturförderung in den
Bereichen Theater, Nichtwissenschaftliche Museen, Sammlungen und Ausstellungen,
Musikpflege sowie Förderung des kulturellen Lebens der Wissenschaftsstadt Darmstadt geprüft
und mit anderen Hessischen Kommunen verglichen.
Die Prüfung der Aufgabenwahrnehmung erfolgte nach den Maßstäben Rechtmäßigkeit,
Sachgerechtheit und Wirtschaftlichkeit.
In den Vergleich waren 14 Kommunen einbezogen: Bad Hersfeld, Bad Homburg v.d.H., Bad
Vilbel, Darmstadt, Dreieich, Eschborn, Hanau, Hofheim am Taunus, Kassel, Marburg, Neu-
Isenburg, Rödermark, Rüsselsheim und Wiesbaden.
Um die Vergleichbarkeit herzustellen, wurde der Untersuchungsbereich festgelegt auf die
Bereiche Theater und Musikpflege, Museen, Sammlungen und Ausstellungen sowie Förderung
des Kulturellen Lebens. Berücksichtigt wurden neben der Kernverwaltung die Eigenbetriebe
und städtischen Tochtergesellschaften in der Detailbetrachtung in den drei Kategorien
Kulturelle Veranstaltungsorte
Museen und Ausstellungshäuser
kulturelle Förderung
Nicht untersucht wurden die Aufgabenbereiche Stadtarchive/historische Archive, Musik- und
Volkshochschulen sowie Bibliotheken und Initiative zum Hessentag.
Internationales Musikinstitut, Jazzinstitut, Akademie für Tonkunst und Bewerbung Welterbe
sowie die Investitionen in die kulturelle Infrastruktur (Bau- und Sanierungsvorhaben) wurden in
Darmstadt entsprechend der Methodik ebenfalls nicht in die Prüfung einbezogen.
Diese Bereiche, die für das kulturelle Profil der Stadt Darmstadt dauerhaft oder im
Untersuchungszeitraum von besonderer Bedeutung waren, sind daher im Rahmen der
Vergleichenden Prüfung nicht abgebildet.
Aufgrund der Größe der Kommunen wurden für den Vergleich drei Cluster definiert:
Cluster 1 Kreisangehörige Städte bis 50.000 Einwohner: Bad Hersfeld, Bad Vilbel,
Dreieich, Eschborn, Hofheim am Taunus, Neu-Isenburg, Rödermark
Cluster 2 Sonderstatusstädte bis 100.000 Einwohner: Bad Homburg, Hanau, Marburg,
Rüsselsheim
Cluster 3 Kreisfreie Städte bis 300.000 Einwohner: Darmstadt, Kassel, Wiesbaden
Das Prüfungsvolumen betrug für die Wissenschaftsstadt Darmstadt 28,68 Mio. Euro im Jahr
2018.
Der Prüfungszeitraum bezog sich auf die Jahre 2014 bis 2018.
Feststellungen
Der Hessische Rechnungshof bemängelte für die Wissenschaftsstadt Darmstadt in der
Betrachtung der öffentlichen und privaten Zuwendungen (Ziffer 1.4.4.) bei der Prüfung von
Verwendungsnachweisen die fehlende inhaltliche Auseinandersetzung mit Geschäfts-
- 5 -
/Sachberichten (Staatstheater), das Fehlen einer Auswertung im Zeitreihenvergleich sowie die
nicht zeitnahe Vorlage und Prüfung der Verwendungsnachweise.
Ferner wird bemängelt, dass beim Einsatz von Honorarkräften (Ziffer 1.4.7.) in zwei Fällen
keine Statusabfrage erfolgte. Dies wurde zwischenzeitlich von der Kulturverwaltung nachgeholt.
Für den Bereich der Vergaben (Ziff. 1.4.8.) über 7.500 EUR wurde die fehlende Einholung von
Vergleichsangeboten und die fehlende Dokumentation der Vergaben beanstandet.
Anregungen/Empfehlungen
Für den Bereich der Zuwendungen wird empfohlen, mit den großen Zuwendungsempfangenden
(ab 150.000 EUR) eine Zielvereinbarung bezüglich der Schwerpunktsetzungen und
Erwartungen der Kommune zu schließen mit den Prüfungsparametern
Eigenfinanzierungsquote
Veranstaltungstätigkeit und Besucherfrequenz
Verwendungsnachweis und Informationspflicht zu wesentlichen Veränderungen über
das Angebot
Evaluationsgespräch über das Angebot
Die Berichterstattung der kulturellen Organisationseinheiten an die städtischen Gremien erfolgt
separat und ist jeweils sachgerecht. Zur Transparenz über die Aufwendungen für kulturelle
Angebote wird eine gesamthafte Berichterstattung als notwendig erachtet. Der
Prüfungsbeauftragte empfiehlt daher eine gesamthafte Bestandsaufnahme zu erstellen sowie
eine Berichterstattung für alle Bereiche auf der Basis folgender Kennzahlen aufzubauen
Grundmittel Kultur je Einw.
Gesamtaufwendungen Kultur je Einw.
Förderquote – Verhältnis der Förderungen zum Gesamtaufwand
Eigenfinanzierungsquote – Verhältnis Erträge zum Gesamtaufwand
Regionalquote – Verhältnis von städtischen zu auswärtigen Besuchern
Anzahl Kooperationen
Die Empfehlungen des Prüfungsbeauftragten sollen nunmehr seitens der Verwaltung geprüft
und ein Konzept zur Umsetzung zu gegebener Zeit vorgelegt werden. Die
Steuerungsinstrumente Kennzahlen, kontinuierliches Berichtswesen als Grundlage für
Zielvereinbarungen und Zielerreichungen sollten dabei in einer ganzheitlichen Betrachtung
evaluiert werden. Dieser Prozess erfordert ausreichend personelle und fachliche Ressourcen.
Insbesondere vor dem Hintergrund der Bewerbung Weltkulturerbe und weiterer laufender,
größerer Projekte bestehen allerdings dafür derzeit noch keine Spielräume.
Übersendung des Schlussberichts
Nach § 6 Absatz 1 des Gesetzes zur Regelung der Überörtlichen Prüfung kommunaler
Körperschaften in Hessen (ÜPKKG) vom 22.12.1993 wird das Ergebnis der Prüfung in einem
Schlussbericht zusammengefasst. Der Bericht ist der geprüften Körperschaft zu übersenden
und der Stadtverordnetenversammlung bekannt zu geben. Mindestens eine Ausfertigung ist
jeder Fraktion auszuhändigen. Wegen des Umfangs des Schlussberichts ist die vom
Präsidenten des Hessischen Rechnungshofs zur Verfügung gestellte pdf-Datei dieser
Magistratsvorlage im Parlamentsinformationssystem angehängt. Eine Ausfertigung des
Prüfberichts geht an die Frau Stadtverordnetenvorsteherin, eine Ausfertigung liegt im Büro der
Stadtverordnetenversammlung und Gremiendienste zur Einsichtnahme aus.
Das Anschreiben des Präsidenten des Hessischen Rechnungshofs vom 08. April.2020 mit dem
der Abschlussbericht der Wissenschaftsstadt Darmstadt zugestellt wurde, liegt der
Magistratsvorlage als Anlage bei.
Darmstadt, den 04. September 2020
Dezernat I
Jochen Partsch
Oberbürgermeister
anlage 3
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DER PRÄSIDENT ÜBERÖRTLICHE PRÜFUNG DES HESSISCHEN KOMMUNALER RECHNUNGSHOFS KÖRPERSCHAFTEN Der Präsident des Hessischen Rechnungshofs « Überörtliche Prüfung « Postfach 10 11 08 « 64211 Darmstadt Mit Empfangsbekenntnis Magistrat Der Magistrat Aktenzeichen: K.80.18.05 der Stadt Darmstadt (Bit bat Antwort angeben) der Wissenschaftsstadt Darmaıt 14 April 2020 Bearbeiter: _ROR’in Weyell Luisenplatz 5a Durchwahl: (0 61 51) 381 260 64283 Darmstadt Dezernat IV Al ( E-Mail: poststelle@uepkk.hessen.de >. Datum: 8. April 2020 Al- — Kultiraut yo 9 Bul-dt 220. Vergleichende Prüfung "Kultur" A Vertreter Sehr geehrte Damen und Herren, |_ Hausverwaltung Haushalt Kal _— wie mit Schreiben vom 25. März 2020 mitgeteilt, erhalten Sie nunmehr in der Anlage den Schluss- bericht über die 220. Vergleichende Prüfung "Kultur" ($ 6 Abs. 1 ÜPKKG) als pdf-Datei auf CD-R. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Lac (Dr. Keilmann) Anlage Eschollbrücker Straße 27 Telefon: (0 61 51) 381 251 sistell rh-hessen.de-mail.de 64295 Darmstadt Telefax: (0 61 51) 381 255 hitps://rechnungshof.h: n.de
anlage 2
185212 Zeichen
Eschollbrücker Str. 27
6429 5 Darmstadt
Telefon: (0 61 51) 381 251
Telefax: (0 61 51) 381 255
poststelle@hrh -hessen.de -mail.de
https://rechnungshof.hessen.de
Der Präsident des Hessischen Rechnungshofs
- Überörtliche Prüfung kommunaler Körperschaften -
K.80.18.05
220. Vergleichende Prüfung "Kultur"
nach dem Gesetz zur Regelung der überörtlichen Prüfung kommunaler
Körperschaften in Hessen (ÜPKKG)
Schlussbericht
für die
Wissenschaftsstadt Darmstadt
24. Februar 2020
220. Vergleichende Prüfung „Kultur“
im Auftrag des Präsidenten des Hessischen Rechnungshofs
Schlussbericht für die Stadt Darmstadt
- Inhaltsverzeichnis
2
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis ....................................................................................................................... 2
Ansichtenverzeichnis ................................................................................................................. 4
Abkürzungsverzeichnis .............................................................................................................. 6
1. Zusammengefasste Prüfungsergebnisse ......................................................................... 8 5
Ziel der Prüfung und Prüfungsgegenstand ................................................................. 8
Prüfungsvolumen....................................................................................................... 10
Rückstände ................................................................................................................ 10
Zusammengefasste Prüfungsfeststellungen ............................................................. 11
Feststellungen zur Haushaltslage ................................................................ 11 10
Umfang und Infrastruktur des kulturellen Angebots ..................................... 11
Grundmittelbedarf und Wirtschaftlichkeit ...................................................... 12
Detailbetrachtung öffentliche und private Zuwendungen ............................. 13
Controlling und Steuerung ............................................................................ 14
Sachspenden ................................................................................................ 15 15
Einsatz von Honorarkräften .......................................................................... 15
Vergaben ...................................................................................................... 15
Kulturelle Zusammenarbeit ........................................................................... 16
Nachschau .................................................................................................... 16
2. Auftrag und Prüfungsverlauf ............................................................................................ 17 20
3. Zusammenfassender Bericht ........................................................................................... 18
4. Feststellungen zur Haushaltslage - Mehrkomponentenmodell .................................... 19
5. Kommunales Kulturangebot ............................................................................................ 26
Prüfungsumfang und Infrastruktur des kulturellen Angebots .................................... 26
Grundmittelbedarf ...................................................................................................... 30 25
Analyse Erträge ............................................................................................ 33
Analyse Aufwendungen ................................................................................ 35
Gesamtbeurteilung Grundmittelbedarf ......................................................... 38
Detailbetrachtung kulturelle Veranstaltungsorte ....................................................... 39
Detailbetrachtung Museen und Ausstellungshäuser ................................................. 48 30
Detailbetrachtung öffentliche und private Zuwendungen .......................................... 55
Controlling und Steuerung ......................................................................................... 63
Prozessablauf Sachspenden ..................................................................................... 67
Einsatz von Honorarkräften ....................................................................................... 69
Vergaben ................................................................................................................... 71 35
Kulturelle Zusammenarbeit ....................................................................................... 73
6. Online-Befragung zum Besucherverhalten..................................................................... 76
7. Nachschau .......................................................................................................................... 82
220. Vergleichende Prüfung „Kultur“
im Auftrag des Präsidenten des Hessischen Rechnungshofs
Schlussbericht für die Stadt Darmstadt
- Inhaltsverzeichnis
3
8. Schlussbemerkung ............................................................................................................ 84
220. Vergleichende Prüfung „Kultur“
im Auftrag des Präsidenten des Hessischen Rechnungshofs
Schlussbericht für die Stadt Darmstadt
- Ansichtenverzeichnis
4
Ansichtenverzeichnis
Ansicht 1: Prüfkörperschaften der 220. Vergleichenden Prüfung ................................................. 9
Ansicht 2: Prüfungsvolumen in Tausend Euro im Jahr 2018 ...................................................... 10
Ansicht 3: Verhältnis laufende Grundmittel zu verfügbaren Allgemeinen Deckungsmitteln
im Jahr 2018, Darmstadt ............................................................................................................. 11 5
Ansicht 4: Höhe der Aufwendungen für Kultur in Euro im Jahr 2018, Darmstadt ....................... 12
Ansicht 5: Veränderung der Zuschüsse je Einwohner von 2014 bis 2018 ................................. 13
Ansicht 6: Kenngrößen zur Bewertung der Haushaltslage für ein Jahr ...................................... 20
Ansicht 7: Zusammenfassende Bewertung der Haushaltslage .................................................. 21
Ansicht 8: Beurteilung der Haushaltslage ................................................................................... 22 10
Ansicht 9: Bewertungen der Haushaltslage ................................................................................ 23
Ansicht 10: Selbstfinanzierungsquote im Jahr 2018 ................................................................... 23
Ansicht 11: Entwicklung der verfügbaren Allgemeinen Deckungsmittel, Darmstadt .................. 24
Ansicht 12: Verfügbare Allgemeine Deckungsmittel je Einwohner in Euro im Jahr 2018 ........... 24
Ansicht 13: Anteil der Grundmittel je Einwohner an den verfügbaren Allgemeinen 15
Deckungsmitteln im Jahr 2018 .................................................................................................... 25
Ansicht 14: Pro-Kopf-Belastung Grundmittel .............................................................................. 26
Ansicht 15: Geprüfte kulturelle Infrastruktur ................................................................................ 27
Ansicht 16: Allokation der Aufgaben für kulturelle Infrastruktur .................................................. 29
Ansicht 17: Finanzielle Rahmendaten: Gesamtuntersuchungsbereich ...................................... 30 20
Ansicht 18: Entwicklung der Grundmittel je Einwohner in Euro, Darmstadt ............................... 31
Ansicht 19: Prozentuale Veränderung der Grundmittel je Einwohner von 2014 bis 2018 .......... 31
Ansicht 20: Grundmittelbedarf je Einwohner in Euro im Jahr 2018 ............................................ 32
Ansicht 21: Erträge des Gesamtuntersuchungsbereichs in Tsd. Euro im Jahr 2018 ................. 33
Ansicht 22: Erträge des Gesamtuntersuchungsbereichs je Einwohner in Euro im Jahr 25
2018 ........................................................................................................................... 34
Ansicht 23: Eigenfinanzierungsquote im Jahr 2018 .................................................................... 34
Ansicht 24: Aufwendungen des Gesamtuntersuchungsbereichs in Tsd. Euro im Jahr 2018 ..... 35
Ansicht 25: Aufwendungen des Gesamtuntersuchungsbereichs je Einwohner in Euro im
Jahr 2018 ........................................................................................................................... 36 30
Ansicht 26: Anteil Aufwendungen für Kultur im Jahr 2018 .......................................................... 37
Ansicht 27: Besucher der kulturellen Veranstaltungsorte im Jahr 2018 ..................................... 39
Ansicht 28: Foto Literaturhaus, Quelle: Ludger Breil .................................................................. 40
Ansicht 29: Literaturhaus ............................................................................................................. 41
Ansicht 30: Foto darmstadtium, Quelle: Wissenschafts- und Kongresszentrum Darmstadt 35
GmbH & Co. KG .......................................................................................................................... 42
Ansicht 30: Kongresszentrum darmstadtium .............................................................................. 43
Ansicht 30: Foto Centralstation Darmstadt, Quelle: Quelle: Wissenschafts - und
Kongresszentrum Darmstadt GmbH & Co. KG & Centralstation Veranstaltungs -GmbH ........... 44
Ansicht 31: Centralstation ........................................................................................................... 45 40
220. Vergleichende Prüfung „Kultur“
im Auftrag des Präsidenten des Hessischen Rechnungshofs
Schlussbericht für die Stadt Darmstadt
- Ansichtenverzeichnis
5
Ansicht 32: Anteil der Aufwendungen für die kulturellen Veranstaltungsorte am
Gesamtaufwand in Prozent im Jahr 2018 ................................................................................... 46
Ansicht 33: Erträge, Anzahl Besucher und Aufwand je Besucher er kulturellen
Veranstaltungsorte aus Cluster 3 im Jahr 2018 .......................................................................... 47
Ansicht 34: Institut Mathildenhöhe .............................................................................................. 49 5
Ansicht 35: Institut Mathildenhöhe – Museum Künstlerkolonie ................................................... 50
Ansicht 36: Anteil der Aufwendungen für die kommunalen Museen am Ges amtaufwand in
Prozent im Jahr 2018 .................................................................................................................. 51
Ansicht 37: Kategorisierung der Museen in städtischer Trägerschaft nach
durchschnittlichen Besucherzahlen in den Jahren 2014 bis 2018 .............................................. 52 10
Ansicht 38: Jahresöffnungsstunden, Anzahl Besucher und Aufwand je Besucher der
Museen aus Cluster 3 im Jahr 2018 ........................................................................................... 53
Ansicht 39: Ticketerlöse der Museen absolut und relativ in Euro im Jahr 2018 ......................... 54
Ansicht 40: Förderung des kulturellen Lebens ............................................................................ 56
Ansicht 41: Anteil der kulturellen Förderung am Gesamtaufwand in Prozent im Jahr 2018 ....... 57 15
Ansicht 42: Kulturelle Förderung je Einwohner in Euro im Jahr 2018 ......................................... 58
Ansicht 43: Prüfungsergebnis der größten Zuwendungen für kulturelle Projekte ....................... 58
Ansicht 44: Allokation der beantragten öffentlichen Zuwendungen ............................................ 60
Ansicht 45: Erhaltene Zuwendungen .......................................................................................... 61
Ansicht 46: Anteil erhaltene Zuwendungen am Gesamtaufwand in Prozent im Jahr 2018 ........ 62 20
Ansicht 47: Steuerungselemente für die kulturelle Aufgabenwahrnehmung .............................. 66
Ansicht 48: Prozess Sachspenden.............................................................................................. 68
Ansicht 49: Einsatz von nicht fest-angestelltem Personal .......................................................... 70
Ansicht 50: Prüfungsergebnis der Vergaben bis 7.500 Euro ...................................................... 72
Ansicht 51: Prüfungsergebnis der Vergaben von 7.500 bis 10.000 Euro ................................... 72 25
Ansicht 52: Prüfungsergebnis der Vergaben über 10.000 Euro ................................................. 72
Ansicht 53: Kulturelle Zusammenarbeit ...................................................................................... 75
Ansicht 54: Geografische Zuordnung der Befragten zu Regierungsbezirken und Städten ........ 76
Ansicht 55: Häufigkeit der Besuche kultureller Veranstaltungen im Jahr 2018 .......................... 77
Ansicht 56: Zahl der Besuche nach Art der Veranstaltung ......................................................... 78 30
Ansicht 57: Besuche kultureller Veranstaltungen nach Entfernung (Wohnort, Städ te und
Umkreis) ........................................................................................................................... 79
Ansicht 58: Besuche kultureller Veranstaltungen nach Entfernung (Wohnort, Städte und
Umkreis) ........................................................................................................................... 80
Ansicht 59: Durchschnittliche kulturelle Besuche aus den Regierungsbezirken in die 35
Städte Frankfurt, Kassel und Wiesbaden .................................................................................... 80
Ansicht 60: Nachschauergebnisse für die 196. Vergleichende Prüfung "Kommunaler
Wohnungsbau" ........................................................................................................................... 83
220. Vergleichende Prüfung „Kultur“
im Auftrag des Präsidenten des Hessischen Rechnungshofs
Schlussbericht für die Stadt Darmstadt
- Abkürzungsverzeichnis
6
Abkürzungsverzeichnis
Abs. Absatz
AO Abgabenordnung
BGBI Bundesgesetzblatt
e.V. Eingetragener Verein 5
EVVC Europäischer Verband der Veranstaltungszentren
GemHVO Gemeindehaushaltsverordnung
GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung
GVBl. Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen
GWB Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen 10
HGO Hessische Gemeindeordnung
HGrG Haushaltsgrundsätzegesetz
HMWK Ministerium für Wissenschaft und Kunst
IKZ Interkommunale Zusammenarbeit
inkl. Inklusive 15
i. V. m. in Verbindung mit
KFA Kommunaler Finanzausgleich
kash Kommunales Auswertungssystem Hessen
km Kilometer
LHO Hessische Landeshaushaltsordnung 20
Mio. Millionen
Nr. Nummer
Pkt. Punkte
PLZ Postleitzahl
rd. Rund 25
SchuSG Schutzschirmgesetz
SchuSV Verordnung zur Durchführung des Schutzschirmgesetzes
sog. sogenannte
StAnz Staatsanzeiger
ÜPKKG Gesetz zur Regelung der überörtlichen Prüfung kommunaler Körper-30
schaften in Hessen
u.a. Unter anderem
Vgl. Vergleiche
z.B. Zum Beispiel
35
220. Vergleichende Prüfung „Kultur“
im Auftrag des Präsidenten des Hessischen Rechnungshofs
Schlussbericht für die Stadt Darmstadt
- Abkürzungsverzeichnis
7
Sollte zur besseren Lesbarkeit darauf verzichtet werden, jeweils die weibliche und die
männliche Bezeichnung zu verwenden, ist mit dem männlichen Begriff die weibliche und
die männliche Person gemeint.
Im Allgemeinen ist ohne Rücksicht auf die Endsummen gerundet worden. Das Ergebnis
der Summen einzelner Zahlen kann deshalb geringfügig von der Endsumme abweichen. 5
10
220. Vergleichende Prüfung „Kultur“
im Auftrag des Präsidenten des Hessischen Rechnungshofs
Schlussbericht für die Stadt Darmstadt
- Zusammengefasste Prüfungsergebnisse
8
1. Zusammengefasste Prüfungsergebnisse
Ziel der Prüfung und Prüfungsgegenstand
Öffentliche Kulturförderung wird als gemeinsame Aufgabe von Bund, Ländern und Ge-
meinden verstanden. Nach dem Kulturfinanzbericht 2018 trugen die Städte und Gemein-
den mit knapp 45 Prozent den größten Anteil an den Kulturausgaben. Dieser hohe Fi-5
nanzierungsanteil zeigt den Stellenwert der Kultur in der kommunalen Landschaft. Er
war Anlass, mit der 220. Vergleichenden Prüfung „Kultur“ bei 14 Kommunen die Aufga-
benwahrnehmung in diesem Bereich nach den Maßstäben Rechtmäßigkeit, Sachge-
rechtheit und Wirtschaftlichkeit vergleichend zu prüfen.
Die Herausforderung bestand darin, unabhängig von der vor Ort gewählten Organisati-10
onsform und des kulturellen Angebots, die Vergleichbarkeit herzustellen. Dafür wurde
zunächst der Kulturbegriff für die 220. Vergleichende Prüfung wie folgt definiert: Erfasst
wurden die Bereiche Theater und Musikpflege, Museen, Sammlungen und Ausstellun-
gen sowie Förderung des kulturellen Lebens. Berücksichtigt wurden neben der Kernver-
waltung, die Eigenbetriebe und städtischen Tochtergesellschaften. Nicht erfasst wurden 15
die Aufgabenbereiche Stadtarchive/historischen Archive, Musik- und Volkshochschulen
sowie Bibliotheken und Initiativen zum Hessentag. Danach wurde für die Detailbetrach-
tung die kulturelle Vielfalt in die drei folgenden Kategorien eingeordnet: Kulturelle Ver-
anstaltungsorte, Museen und Ausstellungshäuser sowie kulturelle Förderung.
Für die Analyse der erhobenen Daten wurde das sogenannte Grundmittelkonzept her-20
angezogen. Dieses zeigt die aus allgemeinen Haushaltsmittel n zu finanzierenden Las-
ten, indem es alle Aufwendungen abzüglich aller zurechenbarer Erträge aus einem Auf-
gabenbereich abbildet. Vergleicht man Kommunen mit unterschiedlicher Einwohnerzahl
ist es zielführend, die laufenden Grundmittel, d.h. ohne Investitionen, darzustellen. Die
220. Vergleichende Prüfung „Kultur“ greift deshalb bei ihren Analysen und Bewertungen 25
auf das Konzept der laufenden Grundmittel zurück.1
In der 220. Vergleichenden Prüfung waren folgende Städte als zu prüfende Körperschaf-
ten einbezogen: Bad Hersfeld, Bad Homburg v. d. Höhe, Bad Vilbel, Darmstadt, Dreieich,
Eschborn, Hanau, Hofheim am Taunus, Kassel, Marburg, Neu-Isenburg, Rödermark,
Rüsselsheim am Main und Wiesbaden. 2 30
Aufgrund der Größe wurden für den Vergleich drei Cluster definiert, die bei den Auswer-
tungen kenntlich gemacht werden.
• Cluster 1: Kreisangehörige Städte bis 50.000 Einwohner: Bad Hersfeld, Bad Vil-
bel, Dreieich, Eschborn, Hofheim am Taunus, Neu-Isenburg, Rödermark.
• Cluster 2: Sonderstatusstädte bis 100.000 Einwohner: Bad Homburg v. d. Höhe, 35
Hanau, Marburg, Rüsselsheim am Main.
• Cluster 3: Kreisfreie Städte bis 300.000 Einwohner: Darmstadt, Kassel, Wiesba-
den.
Die nachfolgende Ansicht zeigt die Lage der Städte.
1 Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Kulturfinanzbericht 2018, S. 72 f.
2 Staats- und Landestheater: Darmstadt, Kassel, Marburg und Wiesbaden,
Festspielorte: Bad Hersfeld, Bad Vilbel, Dreieich und Hanau.
220. Vergleichende Prüfung „Kultur“
im Auftrag des Präsidenten des Hessischen Rechnungshofs
Schlussbericht für die Stadt Darmstadt
- Zusammengefasste Prüfungsergebnisse
9
Ansicht 1: Prüfkörperschaften der 220. Vergleichenden Prüfung
220. Vergleichende Prüfung „Kultur“
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Schlussbericht für die Stadt Darmstadt
- Zusammengefasste Prüfungsergebnisse
10
Prüfungsvolumen
Das Prüfungsvolumen umfasste die Summe der Gesamtaufwendungen ( Personalauf-
wendungen, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen sowie Zuschüsse an Dritte)
für den Untersuchungsbereich. Im Jahr 2018 betrug das Prüfungsvolumen für die Stadt
Darmstadt 28,68 Mio. Euro. 5
Das Prüfungsvolumen im Vergleich ist nachfolgend dargestellt.
Ansicht 2: Prüfungsvolumen in Tausend Euro im Jahr 2018
Für die Städte Darmstadt, Kassel, Marburg und Wiesbaden wurde beim Prüfungsvolu-
men der jeweilige Zuschuss für die Staatstheater bzw. das Landestheater separat aus-10
gewiesen.
Rückstände
Rückstände sind finanzielle Mittel, die nötig sind, um überfällige Handlungen nachzuho-
len oder bestimmte Standards zu erreichen. Die Prüfung hat keine Hinweise auf Rück-
stände ergeben. 15
14.055
13.710
10.628
4.519
4.601
8.105
3.239
966
3.096
1.456
1.818
1.878
6.411
9.455
19.375
16.681
18.049
2.107
0 5.000 10.000 15.000 20.000 25.000 30.000 35.000
Wiesbaden
Kassel
Darmstadt
Rüsselsheim
Marburg
Hanau
Bad Homburg
Rödermark
Neu-Isenburg
Hofheim
Eschborn
Dreieich
Bad Vilbel
Bad Hersfeld
Prüfungsvolumen in Tausend Euro im Jahr 2018
Prüfungsvolumen 2018 ohne Zuschüsse an Staatstheater oder Landestheater
Zuschüsse an Staatstheater oder Landestheater
Quelle: Eigene Erhebungen;
Stand: Dezember 2019
220. Vergleichende Prüfung „Kultur“
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Schlussbericht für die Stadt Darmstadt
- Zusammengefasste Prüfungsergebnisse
11
Zusammengefasste Prüfungsfeststellungen
Feststellungen zur Haushaltslage
Die Haushaltslage der Stadt Darmstadt war in der Gesamtbetrachtung als konsolidie-
rungsbedürftig zu beurteilen.
Die Warnlinie für die Selbstfinanzierungsquote lag bei acht Prozent. In Darmstadt lag die 5
Selbstfinanzierungsquote in 2018 bei 1,2 Prozent und damit unterhalb der Warnlinie. Der
Prüfungsbeauftragte empfiehlt der Stadt Darmstadt, eine Selbstfinanzierungsquote von
acht Prozent anzustreben.
Bezogen auf die v erfügbaren Allgemeinen Deckungsmittel je Einwohner lag die Stadt
Darmstadt mit 2.311 Euro oberhalb des Median (1.817 Euro). Als Gradmesser für die 10
Ertragskraft wies der Wert der Stadt Darmstadt auf einen überdurchschnittlichen Hand-
lungsspielraum für das Jahr 2018 hin.
Inwieweit der Handlungsspielraum für die freiwillige Aufgabe der Kulturförderung genutzt
wurde, verdeutlicht das Verhältnis der laufenden Belastung des Haushalts für kulturelle
Aufgaben zu den verfügbaren Allgemeinen Deckungsmitteln. Die nachstehende Ansicht 15
zeigt den Anteil der laufenden Belastung des Haushalts (laufender Grundmittelbedarf)
für die kulturelle Aufgabenwahrnehmung an den verfügbaren Allgemeinen Deckungsmit-
teln im Jahr 2018 (vgl. Abschnitt 4).
Ansicht 3: Verh ältnis laufende Grundmittel zu v erfügbaren Allgemeinen Deckungsmitteln im Jahr 2018, 20
Darmstadt
5,9 Prozent der verfügbaren Allgemeinen Deckungsmittel sind für die Aufwendungen für
die Kulturförderung gebunden (vgl. Abschnitt 4). Dies ist im Vergleich ein hoher Anteil.
Umfang und Infrastruktur des kulturellen Angebots
Die geprüfte kulturelle Infrastruktur in der Stadt Darmstadt bezog die Kernverwaltung, 25
den Eigenbetrieb Kulturinstitute sowie zwei städtische Tochtergesellschaften ein. Der
Vergleich zeigte, dass bis zu vier verschiedene Organisationseinheiten für einzelne Be-
standteile des kommunalen Kulturangebots tätig waren. Unabhängig von der Organisa-
tionsform bzw. der Anzahl der einb ezogenen Organisationseinheiten gilt es, Transpa-
renz über Art und Umfang des kulturellen Angebotes an einer Stelle vorzuhalten. Daraus 30
94,1%
5,9%
Verhältnis laufende Grundmittel zu verfügbaren
Allgemeinen Deckungsmitteln im Jahr 2018, Darmstadt
Verfügbare Allgemeine Deckungsmittel in Prozent
Grundmittel in Prozent
Quelle: Eigene Erhebungen;
Stand: Juli 2019
220. Vergleichende Prüfung „Kultur“
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Schlussbericht für die Stadt Darmstadt
- Zusammengefasste Prüfungsergebnisse
12
ergeben sich Herausforderungen für eine gesamtstädtische Budgetsteuerung (vgl. Ab-
schnitt 5.6).
Die Schwerpunktsetzung der kulturellen Aufgabenwahrnehmung in der Stadt Darmstadt
gestaltete sich wie folgt.
5
Ansicht 4: Höhe der Aufwendungen für Kultur in Euro im Jahr 2018, Darmstadt
Mit rund 18 Mio. Euro prägte das Staatstheater maßgeblich den Gesamtaufwand in der
Stadt Darmstadt. Darüber hinaus entfielen auf die Muse en rund 1,5 Mio. Euro und auf
kulturelle Veranstaltungsorte rund 3,8 Mio. Euro. Für die übergreifenden Aufgaben der
Kulturförderung3 wurden rund 3,4 Mio. Euro aufgewendet. 10
Grundmittelbedarf und Wirtschaftlichkeit
Um die Frage zu beantworten „Was kostet die Kultur in Darmstadt?“ wurde der laufende
Grundmittelbedarf dargestellt. Unabhä ngig von der Organisationsform der kulturellen
Einrichtung wird damit die tatsächliche Belastung für den städtischen Haushalt ausge-
wiesen. 15
Der Grundmittelbedarf betrug in 2018 in der Stadt Darmstadt rund 21,9 Mio. Euro. Dabei
hat der Grundmittelbedarf je Einwohner im Prüfungszeitraum mit rund vier Prozent leicht
zugenommen und lag im Durchschnitt bei 135,5 Euro je Einwohner. Im Jahr 2018 wies
die Stadt Darmstadt mit 135,7 Euro je Einwohner den höchsten Wert im Vergleich der
geprüften Kommunen auf. Mit 135,7 Euro lag Darmstadt auch deutlich oberhalb des 20
Bundesdurchschnitts. Dabei ist zu berücksichtigen, dass rund 80 Prozent des Grundmit-
telbedarfs auf das Staatstheater entfallen. Auch international bekannte kulturelle Institu-
tionen wie die Mathildenhöhe prägten zudem die Aufwandsseite (vgl. Abschnitt 5.4).
3 Zu den übergreifenden Aufgaben zählen z.B. Förderung von kulturellen Projekten, Feste, Stadtteilkulturarbeit, Preis-
verleihungen, Beantragung von Fördermitteln.
3.424.021 3.799.223
1.546.111
1.858.583
18.048.506
Höhe der Aufwendungen für Kultur in Euro im Jahr 2018,
Darmstadt
Übergreifende Aufgaben Kulturförderung
Kulturelle Veranstaltungsorte
Museen
Zuschüsse ohne Staats- oder Landestheater
Zuschüsse Staats- oder Landestheater
Quelle: Eigene Erhebungen;
Stand: Juli 2019
19.907.090
(Zuwendungen
insgesamt)
220. Vergleichende Prüfung „Kultur“
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Schlussbericht für die Stadt Darmstadt
- Zusammengefasste Prüfungsergebnisse
13
Insgesamt zeigte sich, dass die höchsten Pro-Kopf-Belastungen in den kreisfreien Städ-
ten zu verzeichnen waren. Dies war auf die Zuschüsse für die Staatstheater zurückzu-
führen. Unter Berücksichtigung der konsolidierungsbedürftigen Gesamtbeurteilung der
Haushaltslage sollte die Stadt Darmstadt dies bei den jährlichen Budgetverhandlungen
mit dem Staatstheater thematisieren. Die Stadt Darmstadt sollte zudem die enge Steu-5
erung des Aufwands für Personal und Sach- und Dienstleistungen sowie der Zuschüsse
vornehmen, um die Belastungen des konsolidierungsbedürftigen Haushalts zu reduzie-
ren.
Die Eigenfinanzierungsquote, als Kennzahl für die Wirtschaftlichkeit der kulturellen Auf-
gabenwahrnehmung, lag in 2018 in der Stadt Darmstadt bei 23,7 Prozent und war damit 10
leicht oberhalb des Median von 23 Prozent (vgl. Abschnitt 5.2). Positiv ist anzumerken,
dass es der Stadt gelungen ist, die Erträge im Prüfungszeitraum zu steigern.
Detailbetrachtung öffentliche und private Zuwendungen
Die Stadt Darmstadt hat te im Prüfungszeitraum Zuwendungen im Umfang von insge-
samt rund 91 Mio. Euro gewährt. Davon entfielen 15,7 Mio. Euro auf KFA-Zuweisungen 15
an das Hessische Staatstheater Darmstadt, die als durchlaufender Posten zu bewerten
sind. Bezogen auf die Zuschüsse je Einwohner ergibt sich folgendes Bild.
Ansicht 5: Veränderung der Zuschüsse je Einwohner von 2014 bis 2018
Die einwohnerbezogene Darstellung zeigt eine Zunahme der Zuwendungen in der Stadt 20
Darmstadt in Höhe von rund 10 Prozent. Dies ist im Vergleich mit den kreisfreien Städten
Kassel und Wiesbaden ein geringer Anstieg je Einwohner.
Die Zuwendungen wurden auch formal geprüft. Bei fünf geprüften Zuwendungen lag in
drei Fällen kein oder nur ein unvollständiger Verwendungsnachweis vor. Bei einer Zu-
wendung (Staatstheater) erfolgte keine inhaltliche Auseinandersetzung mit den vorge-25
legten Geschäftsberichten. Dies ist nicht sachgerecht. Die Stadt Darmstadt sollte künftig
24,0%
27,1%
10,1%
3,3%
22,5%
23,3%
-7,7%
18,5%
-25,5%
57,1%
-38,0%
11,8%
60,5%
-34,8%
-50,0% -30,0% -10,0% 10,0% 30,0% 50,0% 70,0%
Wiesbaden
Kassel
Darmstadt
Rüsselsheim
Marburg
Hanau
Bad Homburg
Rödermark
Neu-Isenburg
Hofheim
Eschborn
Dreieich
Bad Vilbel
Bad Hersfeld
Veränderung der Zuschüsse je Einwohner
von 2014 bis 2018
Quelle: Eigene Erhebungen; Stand: Juli 2019
220. Vergleichende Prüfung „Kultur“
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Schlussbericht für die Stadt Darmstadt
- Zusammengefasste Prüfungsergebnisse
14
auf die zeitnahe Prüfung der Verwendungsnachweise achten. Unabhängig von individu-
ellen Regelungen wird empfohlen, immer einen inhaltlichen Verwendungsnachweis, der
in angemessener Relation zur Fördersumme steht, einzufordern.
Bei einer institutionellen Förderung, die eine jährliche Zuwendung von mehr als 150.000
Euro von Seiten der Kommune erhalten, wird empfohlen eine Zielvereinbarung bezüglich 5
der Schwerpunktsetzungen und der Erwartungen des Geldgebers zu schließen. Fol-
gende Parameter empfiehlt der Prüfungsbeauftragte für die Zielvereinbarung:
• Eigenfinanzierungsquote
• Veranstaltungstätigkeit und Besucherfrequenz
• Verwendungsnachweis und Informationspflicht zu wesentlichen Veränderungen 10
des Betriebsablaufs
• Evaluationsgespräch über das Angebot
Die Stadt Darmstadt hatte im Prüfungszeitraum jährlich Landesförderungen sowie För-
derungen bei der Hessischen Kulturstiftung und beim gemeinnützigen Kulturfonds
Frankfurt RheinMain GmbH beantragt und Fördersummen erhalten. Im Jahr 2017 erhielt 15
die Stadt Darmstadt zudem eine Zuwendung in Höhe von 12.000 Euro von der Kultur-
stiftung des Bundes. Darüber hinaus erhielt die Stadt Darmstadt für das Staatstheater
Darmstadt Zuwendungen aus d em KFA. Im Jahr 2018 betrugen diese 3,98 Mio. Euro
und stellten damit einen Anteil von rund 92 Prozent an den gesamten Zuwendungen des
Kulturamts und des Eigenbetriebs Kulturinstitute in Höhe von 4,35 Mio. Euro dar. 20
Insgesamt wurden zwischen 2014 und 2018 rund 857.000 Euro durch Sponsoring ein-
genommen werden. Im Vergleich zeigt sich, dass in keiner Kommune das Sponsoring
mehr als 3,6 Prozent des Gesamtaufwands abdeckte (vgl. Abschnitt 5.5).
Controlling und Steuerung
In der Stadt Darmstadt fand eine dezentrale Berichterstattung und Steuerung durch die 25
einzelnen kulturellen Einrichtungen separat statt. Der Prüfungsbeauftragte empfiehlt der
Stadt Darmstadt, eine gesamthafte Bestandsaufnahme für das kulturelle Angebot zu er-
stellen, um die politischen Zielvorgaben aus den Koalitionsverträgen auch für die städti-
schen Beteiligungsgesellschaften anzuwenden. Neben dieser gesamthaften Bestands-
aufnahme wäre eine gesamthafte Berichterstattung kennzahlenbasiert anzustreben, die 30
die Budgetentwicklung und eine inhaltliche Berichterstattung aus allen vier Organisati-
onseinheiten (Kulturamt, Eigenbetrieb Kulturinstitute, Centralstation, Kongresszentrum)
vereinigt und damit eine Transparenz über die Kulturausgaben ermöglicht, die zur Steu-
erung des konsolidierungsbedürftigen Haushalts notwendig ist . Zudem sollte die ge-
samthafte Berichterstattung auf der Basis von Kennzahlen erfolgen. Es werden folgende 35
Kennzahlen vorgeschlagen:
• Grundmittel Kultur je Einwohner
• Gesamtaufwendungen Kultur je Einwohner
• Förderquote – Verhältnis der Förderungen zum Gesamtaufwand
• Eigenfinanzierungsquote – Verhältnis Erträge zum Gesamtaufwand 40
• Regionalquote – Verhältnis von städtischen zu auswärtigen Besuchern
• Anzahl Kooperationen
Die Zuschüsse an das Staatstheater erfolgten auf Basis eines Vertrages. Über den Wirt-
schaftsplan wurde formal die Zuschusshöhe der Stadt dokumentiert. Dieses Budget war
nicht als ein Festbetrag vorgesehen, sondern musste im Fall von Tarifsteigerungen oder 45
Budgetüberschreitungen mit dem vertraglich festgelegten Anteil ausgeglichen werden.
220. Vergleichende Prüfung „Kultur“
im Auftrag des Präsidenten des Hessischen Rechnungshofs
Schlussbericht für die Stadt Darmstadt
- Zusammengefasste Prüfungsergebnisse
15
Unterjährig fand eine direkte Berichterstattung von Seiten des Staatstheaters an den
Oberbürgermeister bei Planabweichungen statt. Für das Staatstheater wurden der Stadt
Darmstadt vom HMWK Quartalsberichte zur Verfügung gestellt, die eine Gegenüberstel-
lung von Plan- und Ist-Werten enthielt. Dies ist sachgerecht. Eine formalisierte Bericht-
erstattung und Steuerung durch die Stadt existierte hingegen nicht. Der Prüfungsbeauf-5
tragte empfiehlt der Stadt Darmstadt, in Zukunft über ein Planungs- und Controllingsys-
tem die Einflussnahme auf die Budgethöhe und –einhaltung geltend zu machen und zu
dokumentieren.
Für große Zuschussempfänger (ab 150.000 Euro) sollten zudem jährliche Evalua tions-
gespräche zum kulturellen Veranstaltungsangebot als operative qualitative Steuerungs-10
einheit durchgeführt werden. Inhalt dieser Gespräche ist das kulturelle Angebot, die Re-
sonanz der Besucher sowie der Medien und die erzielten Besucherzahlen (vgl. Abschnitt
5.6).
Sachspenden
Die Stadt Darmstadt hatte Sachspenden entgegengenommen und Zuwendungsbeschei-15
nigungen (Spendenquittungen) für die Förderung von Kunst und Kultur gemäß § 52 Abs.
2 Nr. 5 AO erstellt. Die Wertermittlung von Sachspenden des Instituts Mathildenhöhe
erfolgte intern durch das Institut Mathildenhöhe. Spendenquittungen stellte die Finanz-
verwaltung aus. Die organisatorische Trennung von Annahme der Spende n und Aus-
stellen der Spendenquittungen ist sachgerecht (vgl. Abschnitt 5.7). 20
Einsatz von Honorarkräften
Die Centralstation Veranstaltungs GmbH und die Wissenschafts- und Kongresszentrum
Darmstadt GmbH & Co. KG (WKD) setzten Honorarkräfte ein. Diese mussten vor Tätig-
keitsbeginn eine freiwillige Statusabfrage in Bezug auf Scheinselbständigkeit abgeben.
Nur damit waren die Einstellungsvoraussetzungen erfüll t. Damit bestand nicht das Ri-25
siko, dass eine Scheinselbständigkeit vorliegen könnte und Sozialversicherungsbeiträge
durch die Kommune rückwirkend gezahlt werden müssen. Dieses Verfahren ist sachge-
recht.
Darüber hinaus wurden im Literaturhaus Honorarkräfte eingesetzt. Die Prüfung hat er-
geben, dass b ei zwei geprüften Fällen eine freie Mitarbeit im unterstützenden Bereich 30
(Öffentlichkeitsarbeit) vorlag. Eine Statusabfrage wurde nicht durchgeführt. Bei Verträ-
gen im unterstützenden Bereich mit natürlichen Einzelpersonen kann eine Scheinselbst-
ständigkeit vorliegen. Hieraus ergeben sich Risiken für die Kommune. Der Prüfungsbe-
auftragte empfiehlt der Stadt Darmstadt, das Verfahren der Centralstation Veranstal-
tungs GmbH auch für die Honorarkräfte in den weiteren kulturellen Veranstaltungsorten 35
(Eigenbetrieb und Kulturamt) anzuwenden (vgl. Abschnitt 5.8).
Vergaben
Es erfolgte eine Prüfung von neun Vergaben im Bereich Liefer - und Dienstleistung in-
nerhalb unterschiedlicher Wertgrenzen. In der Stadt Darmstadt lag bei allen geprüften
Vergaben über 7.500 Euro keine ausreichende Zahl an vergleichenden Angeboten vor. 40
Es war auch nicht dokumentiert, welche Unternehmen zur Abgabe eines Angebotes auf-
gefordert wurden. Die fehlende Einholung und Dokumentation bei den Vergaben ist zu
beanstanden. Der Prüfungsbeauftragte empfiehlt, zukünftig vergleichbare Angebote ein-
zuholen und zu dokumentieren, um dadurch sowohl die vergaberechtlichen Regelungen
220. Vergleichende Prüfung „Kultur“
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Schlussbericht für die Stadt Darmstadt
- Zusammengefasste Prüfungsergebnisse
16
einzuhalten und den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit gerecht zu
werden (vgl. Abschnitt 5.9).
Kulturelle Zusammenarbeit
Mit der Kultur Region Frankfurt RheinMain gGmbH sowie dem gemeinnützigen Kul-
turfonds Frankfurt RheinMain GmbH best anden Zusammenschlüsse für eine kommu-5
nale Zusammenarbeit, die von der Stadt Darmstadt in Bezug auf das überregionale Mar-
keting, die Informationsverfügbarkeit sowie konkrete Projekte positiv bewertet wurden.
Auf diese Weise bestand die Möglichkeit, niedrigschwellig eine kulturelle Zusammenar-
beit umzusetzen. Hierdurch wurden Verbundeffekte im Bereich des Marketing und der
Bereitstellung von Informationen realisiert. Dies wird vom Prüfungsbeauftragten positiv 10
gesehen (vgl. Abschnitt 5.10).
Nachschau
Die Stadt Darmstadt hatte zum Zeitpunkt der örtlichen Erhebungen nicht alle Empfeh-
lungen aus der 196. Vergleichenden Prüfung "Kommunaler Wohnungsbau“ umgesetzt,
konnte jedoch ihre Entscheidungen für eine Abweichung begründen (vgl. Abschnitt 7). 15
220. Vergleichende Prüfung „Kultur“
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Schlussbericht für die Stadt Darmstadt
- Auftrag und Prüfungsverlauf
17
2. Auftrag und Prüfungsverlauf
Der Präsident des Hessischen Rechnungshofs – Überörtliche Prüfung kommunaler Kör-
perschaften – hat uns beauft ragt, gemäß dem Gesetz zur Regelung der überörtlichen
Prüfung kommunaler Körperschaften in Hessen (ÜPKKG) vom 22. Dezember 1993
(GVBl. I, Seite 708) die 220. Vergleichende Prüfung „ Kultur“ bei den 14 Städten Bad 5
Hersfeld, Bad Homburg v. d. Höhe, Bad Vilbel, Darmstadt, Dreieich, Eschborn, Hanau,
Hofheim am Taunus, Kassel, Marburg, Neu -Isenburg, Rödermark, Rüsselsheim am
Main und Wiesbaden durchzuführen.
Der Stadt Darmstadt wurde die Prüfungsanmeldung unter dem 15. November 2018 zu-
geleitet. Die Eingangsbesprechung, in der die Stadt über Prüfungsinhalte und Prüfungs-10
verfahren informiert wurde, fand am 11. Januar 2019 statt. Wir prüften vor Ort die Stadt
Darmstadt in der Zeit vom 25. Juni 2019 bis zum 28. Juni 2019. Nacherhebungen fanden
zwischen dem 6. August 2019 und dem 9. August 2019 statt.
Inhalt der Prüfung waren die kommunale Kulturförderung in den Bereichen Theater, Mu-
seen, Sammlungen und Ausstellungen, Musikpflege sowie Förderung des kulturellen Le-15
bens im Zeitraum vom 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2018.
Als Prüfungsunterlagen standen uns die Bücher, Belege, Akten und Schriftstücke der
Stadt geordnet und prüffähig zur Verfügung. Die erbetenen Auskünfte und Nachweise
erhielten wir vollständig und fristgerecht.
Ferner berücksichtigten wir nach § 5 Absatz 5 ÜPKKG die Berichte über die Prüfung der 20
Jahresabschlüsse.
Bei der Wahrnehmung unserer Aufgaben wurden wir von den für die Zusammenarbeit
benannten Personen bereitwillig unterstützt. Gesteuert wurde die prak tische Arbeit der
Prüfung von den Projektleitern
• der Überörtlichen Prüfung Frau Regierungsoberrätin
Weyell
• der Stadt Darmstadt Frau Oberamtsrätin Artinger
• des Prüfungsbeauftragten
Kienbaum Consultants International Frau Oguz-Burchart
Mit der Prüfungsanmeldung wurde die Stadt Darmstadt aufgefordert, die Tatsachen zu 25
benennen, von denen sie glaubte, dass sie sich als spezifisches Unterscheidungsmerk-
mal von den übrigen in die Prüfung einbezogenen Körperschaften eignen. Die Stadt
Darmstadt nahm davon Abstand, von dem Hinweis Gebrauch zu machen. Die Vergleich-
barkeit der Stadt Darmstadt war gegeben.
Die Stadt Darmstadt bestätigte uns schriftlich die Vollständigkeit und Richtigkeit der Aus-30
künfte und Nachweise.
Den Umfang unserer form ellen und materiellen Prüfungshandlungen haben wir in Ar-
beitspapieren festgehalten.
Die Erörterungsbesprechung fand am 10. Juli 2019 statt. Die Vorläufigen Prüfungsfest-
stellungen erhielt die Stadt Darmstadt mit Schreiben vom 6. November 2019. Die Inte-35
rimsbesprechung fand am 6. Dezember 2019 statt. Die Prüfungsfeststellungen wurden
unter dem 16. Januar 2020 mit Frist zur Stellungnahme bis 18. Februar 2020 zugeleitet.
Die Stadt Darmstadt verzichtete auf eine Schlussbesprechung.
220. Vergleichende Prüfung „Kultur“
im Auftrag des Präsidenten des Hessischen Rechnungshofs
Schlussbericht für die Stadt Darmstadt
- Zusammenfassender Bericht
18
3. Zusammenfassender Bericht
Die Ergebnisse der 220. Vergleichenden Prüfung „Kultur" werden voraussichtlich in den
34. zusammenfassenden Bericht an den Hessischen Landtag im Jahr 2020 aufgenom-
men werden (§ 6 Absatz 3 Satz 1 ÜPKKG). Der Bericht soll im Herbst 2020 erscheinen.
Er wird im Internet unter rechnungshof.hessen.de veröffentlicht. 5
10
220. Vergleichende Prüfung „Kultur“
im Auftrag des Präsidenten des Hessischen Rechnungshofs
Schlussbericht für die Stadt Darmstadt
- Feststellungen zur Haushaltslage - Mehrkomponentenmodell
19
4. Feststellungen zur Haushaltslage - Mehrkomponentenmodell
Kommunen sind verpflichtet, ihr Vermögen und ihre Einkünfte so zu verwalten, dass die
Kommunalfinanzen gesund bleiben.4 Ihnen obliegt ferner die Verpflichtung, ihre Aufga-
ben stetig zu erfüllen. 5 Beiden gesetzlichen Verpflichtungen werden Kommunen nur
dann gerecht, wenn sie dauerhaft über die Einzahlu ngen und Erträge verfügen, die sie 5
zur Deckung ihrer für die stetige Aufgabenerfüllung notwendigen Auszahlungen und Auf-
wendungen leisten müssen. Die Beurteilung der Haushaltsstabilität diente als Ausgangs-
punkt für die Bewertung der Aufwendungen für die Kulturförderung.
Für jedes Jahr des Prüfungszeitraums (insgesamt fünf Jahre) wird zusammenfassend
die Haushaltslage beurteilt. Dazu werden zehn Kenngrößen betrachtet (davon haben 10
zwei lediglich nachrichtlichen Charakter). Die Kennzahlausprägungen werden bewertet.
Das Bewertungsergebnis liegt zwischen 0 und 100 Punkten. Die Haushaltslage ist für
das jeweilige Haushaltsjahr als stabil zu werten, wenn mindestens 70 Punkte erreicht
werden. Für diese Beurteilung ist nach dem folgenden Mehrkomponentenmodell6 mit
drei Beurteilungsebenen vorzugehen: 15
• 1. Beurteilungsebene: Kapitalerhaltung
Bei der Kapitalerhaltung betrachten wir, ob das ordentliche Ergebnis unter Berück-
sichtigung von Fehlbeträgen aus Vorjahren positiv war (45 Punkte).
Ist dies nicht der Fall, erheben wir, ob das ordentliche Ergebnis unter Auflösung der
Rücklagen aus Vorjahren positiv war (35 Punkte). 20
Des Weiteren untersuchen wir, ob das Jahresergebnis und das Eigenkapital positive
Werte hatten (jeweils 5 Punkte).
Maximal werden in der 1. Beurteilungsebene 55 Punkte vergeben.
• 2. Beurteilungsebene: Substanzerhaltung
Bei der Substanzerhaltung berechnen wir die Selbstfinanzierungsquote aus dem 25
Verhältnis der „Doppischen freien Spitze“ 7 zu den verfügbaren allgemeinen De-
ckungsmitteln. Der Wert soll ≥ acht Prozent liegen (40 Punkte).
Wird der Zielwert nicht erreicht, betrachten wir, ob die „Doppische freie Spitze“ einen
positiven Wert ausweist (30 Punkte).
Kann auch dieser Wert nicht erreicht werden, untersuchen wir, ob der Zahlungsmit-30
telfluss aus laufender Verwaltungstätigkeit positiv war (10 Punkte).
Weiterhin betrachten wir, ob der Stand der liquiden Mittel abzüglich der Kassenkre-
dite zum Ende des jeweiligen Haushaltsjahres positiv war (5 Punkte).
4 § 10 HGO - Vermögen und Einkünfte
Die Gemeinde hat ihr Vermögen und ihre Einkünfte so zu verwalten, dass die Gemeindefinanzen gesund bleiben. Auf
die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Abgabepflichtigen ist Rücksicht zu nehmen.
5 § 92 HGO - Allgemeine Haushaltsgrundsätze
Die Gemeinde hat ihre Haushaltswirtschaft so zu planen und zu führen, dass die stetige Erfüllung ihrer Aufgaben
gesichert ist.
6 Das Mehrkomponentenmodell ähnelt dem Kommunalen Auswertungssystem Hessen (kash). Letzteres ist ein Kenn-
zahlsystem zur Bestimmung der finanziellen Leistungsfähigkeit im Rahmen des Haushaltsgenehmigungsverfahrens
(Bewertung der Gegenwart). Im Unterschied zum Genehmigungsverfahren sollen mit dem Mehrkomponentenmodell
primär vergangene Haushaltsjahre bewertbar gemacht werden.
7 Zahlungsmittelfluss aus laufender Verwaltungstätigkeit abzüglich der Auszahlungen für Tilgungen von
Investitionskrediten.
220. Vergleichende Prüfung „Kultur“
im Auftrag des Präsidenten des Hessischen Rechnungshofs
Schlussbericht für die Stadt Darmstadt
- Feststellungen zur Haushaltslage - Mehrkomponentenmodell
20
Maximal werden in der 2. Beurteilungsebene 45 Punkte vergeben.
• 3. Beurteilungsebene: Geordnete Haushaltsführung
Nachrichtlich erheben wir, inwiefern die Jahresabschlüsse im Prüfungszeitraum
fristgerecht aufgestellt und beschlossen wurden.
Zudem ermitteln wir, ob gemäß der mittelfristigen Ergebnisplanung im fünfjährigen 5
Planungszeitraum kumuliert ein Fehlbedarf oder ein Überschuss erwartet wurde.
Die Zusammensetzung der einzelnen Kennzahlgrößen und Kennzahlausprägungen wird
in Ansicht 6 abgebildet.
Kenngrößen zur Bewertung der Haushaltslage für ein Jahr
Beurteilungsebenen und Kenngrößen Punktzahl Haushaltslage
1. Beurteilungsebene: Kapitalerhaltung
Stabile
Haushaltslage, wenn
Summe der
vergebenen Punkte
≥ 70 Punkte
- - - - - - - - - - - - - - - -
Instabile
Haushaltslage, wenn
Summe der
vergebenen Punkte
< 70 Punkte
Ordentliches Ergebnis unter Berücksichtigung von
Fehlbeträgen aus Vorjahren8 ≥ 0 45
Oder: Ordentliches Ergebnis nur unter Auflösung der
Rücklage aus Vorjahren ≥ 0 35
Jahresergebnis ≥ 0 5
Eigenkapital am Ende des betrachteten Jahres ≥ 0 5
2. Beurteilungsebene: Substanzerhaltung
„Doppische freie Spitze“ im Verhältnis zu den verfügbaren
allgemeinen Deckungsmitteln ≥ acht Prozent
(Selbstfinanzierungsquote)
40
Oder: Zahlungsmittelfluss aus laufender
Verwaltungstätigkeit abzüglich der
Auszahlungen für Tilgungen von
Investitionskrediten ≥ 0 (sog. „Doppische freie
Spitze“)9
30
Oder: Zahlungsmittelfluss aus laufender
Verwaltungstätigkeit ≥ 0 10
Stand der liquiden Mittel abzüglich der Kassenkredite ≥ 010 5
3. Beurteilungsebene: Geordnete Haushaltsführung
Es wird erhoben, ob für die einzelnen Jahre Jahresabschlüsse
aufgestellt wurden und die Aufstellung sowie
Beschlussfassung im Prüfungszeitraum fristgerecht
vorgenommen wurde. nachrichtliche
Darstellung
Es ist zu ermitteln, ob gemäß der mittelfristigen
Ergebnisplanung im fünfjährigen Planungszeitraum kumuliert
ein Fehlbedarf oder ein Überschuss zu erwarten ist.
Quelle: Eigene Darstellung
Ansicht 6: Kenngrößen zur Bewertung der Haushaltslage für ein Jahr 10
8 Abgeleitet aus § 92 Absatz 4 HGO: Der Haushalt soll in jedem Haushaltsjahr unter Berücksichtigung von Fehlbeträgen aus Vorjah ren
ausgeglichen sein.
9 Abgeleitet aus § 3 Abs. 3 GemHVO: Die Summe des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit soll mindestens so
hoch sein, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten geleistet werden können.
10 Die Kennzahl soll für die Prüfungsjahre bis einschließlich 2018 verwendet werden. Für die Jahre 2019 ff. ist die Kennzahl aufgrun d
des HessenkasseG durch folgende Kennzahl zu ersetzen: Bestand an flüssigen Mitteln ohne Liquiditätskreditmittel ≥ zwei Prozent der
Summe der Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit nach dem Durchschnitt der drei dem Haushaltsjahr vorangehenden Jahre (§
106 Abs. 1 HGO).
220. Vergleichende Prüfung „Kultur“
im Auftrag des Präsidenten des Hessischen Rechnungshofs
Schlussbericht für die Stadt Darmstadt
- Feststellungen zur Haushaltslage - Mehrkomponentenmodell
21
Ansicht 7 zeigt die Beurteilung der Haushaltslage der Körperschaften über den gesam-
ten Prüfungszeitraum. Eine konsolidierungsbedürftige Haushaltslage liegt demnach vor,
wenn der Haushalt in mindestens drei Jahren als instabil zu bezeichnen ist.
Zusammenfassende Bewertung der Haushaltslage
stabil mindestens vier der fünf Jahre stabil1
(dabei darf das instabile Jahr nicht das letzte Jahr sein, sonst ist die
Haushaltslage als fragil einzustufen)
fragil drei der fünf Jahre stabil
konsolidierungsbedürftig mindestens drei der fünf Jahre instabil
(sofern die beiden letzten Jahre als stabil zu bewerten sind, ist die Haus-
haltslage abweichend als fragil zu bezeichnen)
Quelle: Eigene Darstellung
1) stabil = wenn Summe der vergebenen Punkte ≥ 70 Punkte
Ansicht 7: Zusammenfassende Bewertung der Haushaltslage
Ansicht 8 zeigt die allgemeinen Informationen zur Beurteilung der Haushaltslage der 5
Stadt Darmstadt.
220. Vergleichende Prüfung „Kultur“
im Auftrag des Präsidenten des Hessischen Rechnungshofs
Schlussbericht für die Stadt Darmstadt
- Feststellungen zur Haushaltslage - Mehrkomponentenmodell
22
Beurteilung der Haushaltslage
Pkt. 2014 2015 2016 2017 2018
1. Beurteilungsebene: Kapitalerhaltung
Ordentliches Ergebnis unter Be-
rücksichtigung von Fehlbeträ-
gen aus Vorjahren ≥ 0
45 -147.795 T€ -147.362 T€ -149.654 T€ -153.317 T€ -56.443 T€
Oder:
Ordentliches Ergebnis nur un-
ter Auflösung der Rücklage aus
Vorjahren ≥ 0
35 -5.368 T€ 250 T€ 2.215 T€ 688 T€ 2.292 T€
Jahresergebnis ≥ 0 5 -14.653 T€ -4.258 T€ -2.135 T€ 9.095 T€ 7.608 T€
Eigenkapital zum 31.12. ≥ 0 5 166.492 T€ 183.420 T€ 191.917 T€ 201.019 T€ 301.483 T€
Zwischensumme 1 (maximal 55
Punkte) 5 Punkte 40 Punkte 40 Punkte 45 Punkte 45 Punkte
2. Beurteilungsebene: Substanzerhaltung
„Doppische freie Spitze“ im Ver-
hältnis zu den verfügbaren allge-
meinen Deckungsmitteln
≥ acht Prozent (Selbstfinanzie-
rungsquote)
40 2% -7% 4% -3% 1%
Oder:
Zahlungsmittelfluss aus lfd.
Verwaltungstätigkeit abzgl. der
Auszahlungen für Tilgungen
von Investitionskrediten ≥ 0
(„Doppische freie Spitze“)
30 4.996 T€ -23.317 T€ 15.059 T€ -9.695 T€ 4.467 T€
Oder:
Zahlungsmittelfluss aus lfd.
Verwaltungstätigkeit ≥ 0
10 17.860 T€ -10.489 T€ 27.671 TE 2.791 T€ 18.531 T€
Stand der liquiden Mittel abzüg-
lich der Kassenkredite ≥ 0 5 -246.135 T€ -280.508 T€ -245.351 T€ -251.641 T€ -20.274 T€
Zwischensumme 2 (maximal 45
Punkte) 30 Punkte 0 Punkte 30 Punkte 10 Punkte 30 Punkte
3. Beurteilungsebene: Geordnete Haushaltsführung (nachrichtlich)
fristgerechte Aufstellung der Jah-
resabschlüsse nein nein nein nein nein
fristgerechte Beschlussfassung
der Jahresabschlüsse nein ja ja ja -
positives kumuliertes Ergebnis
der mittelfristigen Ergebnispla-
nung
nein nein ja ja ja
Gesamtsumme aus 1 und 2 (ma-
ximal 100 Punkte) 35 Punkte 40 Punkte 70 Punkte 55 Punkte 75 Punkte
Haushaltsausprägung
(Gesamtsumme ≥ 70 Punkte →
stabil,
Gesamtsumme < 70 Punkte →
instabil)
instabil instabil stabil instabil stabil
Gesamtbeurteilung konsolidierungsbedürftig
Quelle: Jahresabschlüsse 2014-2017, vorläufiger Jahresabschluss 2018, Stand: Juni 2019
Ansicht 8: Beurteilung der Haushaltslage
Nach dem Mehrkomponentenmodell aus Ansicht 8 waren anhand der drei Beurteilungs-
ebenen die Jahre 2016 und 2018 als stabil zu bewerten. Die Haushaltsdaten des Jahres
2018 waren zum Zeitpunkt der örtlichen Erhebungen noch vorläufig. Selbst bei Bestäti-
gung der stabilen Haushaltslage für das Jahr 2018 durch den endgültigen Jahresab-5
schluss ist die Haushaltlage in der Gesamtbetrachtung als konsolidierungsbedürftig zu
beurteilen.
220. Vergleichende Prüfung „Kultur“
im Auftrag des Präsidenten des Hessischen Rechnungshofs
Schlussbericht für die Stadt Darmstadt
- Feststellungen zur Haushaltslage - Mehrkomponentenmodell
23
Die Bewertungen der Haushaltslagen im Quervergleich der geprüften Körperschaften
sind in Ansicht 9 dargestellt.
Bewertungen der Haushaltslage
stabil Bad Homburg, Eschborn, Kassel, Neu-Isenburg, Wiesbaden
fragil Bad Vilbel, Dreieich, Hanau, Hofheim, Rödermark
konsolidierungsbedürftig Bad Hersfeld, Darmstadt, Marburg, Rüsselsheim
Quelle: Eigene Erhebungen; Stand: Juni 2019
Ansicht 9: Bewertungen der Haushaltslage
Die Bewertung der Haushaltslagen der geprüften Körperschaften zeigt, dass in vier Kom-
munen die Haushaltslage als konsolidierungsbedürftig einzustufen war. 5
Selbstfinanzierungsquote
Die nachfolgende Betrachtung der Selbstfinanzierungsquote der geprüften Körperschaf-
ten im Vergleich verdeutlicht die große Bandbreite der Haushaltslage.
Ansicht 10: Selbstfinanzierungsquote im Jahr 2018 10
Ansicht 10 zeigt, dass im Jahr 2018 neun Kommunen eine Selbstfinanzierungsquote
aufwiesen, die unterhalb der Warnlinie von acht Prozent lag. In der Stadt Darmstadt lag
die Selbstfinanzierungsquote mit 1,2 Prozent unterhalb der Warnlinie. Dies ist nicht sach-
gerecht. Der Prüfungsbeauftragte empfiehlt der Stadt Darmstadt , eine Selbstfinanzie-
rungsquote von acht Prozent anzustreben. 15
5,2%
13,0%
1,2%
-2,5%
6,4%
20,5%
-0,4%
6,1%
20,6%
6,5%
12,1%
-46,7%
15,1%
-6,5%
-60,0% -40,0% -20,0% 0,0% 20,0% 40,0%
Wiesbaden
Kassel
Darmstadt
Rüsselsheim
Marburg
Hanau
Bad Homburg
Rödermark
Neu-Isenburg
Hofheim
Eschborn
Dreieich
Bad Vilbel
Bad Hersfeld
Selbstfinanzierungsquote im Jahr 2018
Quelle: Eigene Erhebungen; Stand: Juli 2019 Warnlinie Selbstfinanzierungsquote = 8,0%
220. Vergleichende Prüfung „Kultur“
im Auftrag des Präsidenten des Hessischen Rechnungshofs
Schlussbericht für die Stadt Darmstadt
- Feststellungen zur Haushaltslage - Mehrkomponentenmodell
24
Verfügbare Allgemeine Deckungsmittel
Die verfügbaren Allgemeinen Deckungsmittel ergeben sich aus den Allgemeinen De-
ckungsmitteln abzüglich der Kreis- und Schulumlage. Die Entwicklung der verfügbaren
Allgemeinen Deckungsmittel sowie der Kreis- und Schulumlage in der Stadt Darmstadt
ist in der folgenden Ansicht dargestellt. 5
Ansicht 11: Entwicklung der verfügbaren Allgemeinen Deckungsmittel, Darmstadt
Die verfügbaren Allgemeinen Deckungsmittel haben sich im Prüfungszeitraum in der
Stadt Darmstadt um ca. 16 Prozent erhöht. Im Vergleich ergibt sich einwohnerbezogen
folgendes Bild. 10
Ansicht 12: Verfügbare Allgemeine Deckungsmittel je Einwohner in Euro im Jahr 2018
322,0 Mio. 323,0 Mio.
377,8 Mio. 383,0 Mio.
372,5 Mio.
290 Mio. €
300 Mio. €
310 Mio. €
320 Mio. €
330 Mio. €
340 Mio. €
350 Mio. €
360 Mio. €
370 Mio. €
380 Mio. €
390 Mio. €
2014 2015 2016 2017 2018
Entwicklung der verfügbaren Allgemeinen Deckungsmittel,
Darmstadt
Quelle: Eigene Erhebungen; Stand: Juli 2019
Verfügbare Allgemeine Deckungsmittel
Verfüg. Allg. Deckungsmittel im Durchschnitt der
Jahre 2014 bis 2018 (355,7 Mio. €)
2.708
2.243
2.311
1.577
2.298
1.902
1.978
904
1.732
1.017
4.188
878
1.139
1.052
0 € 500 € 1.000 € 1.500 € 2.000 € 2.500 € 3.000 € 3.500 € 4.000 €
Wiesbaden
Kassel
Darmstadt
Rüsselsheim
Marburg
Hanau
Bad Homburg
Rödermark
Neu-Isenburg
Hofheim
Eschborn
Dreieich
Bad Vilbel
Bad Hersfeld
Verfügbare Allgemeine Deckungsmittel je Einwohner in Euro im Jahr 2018
Verf. Allg. Deckungsmittel je Einwohner im Jahr 2018 Median = 1.817 €Quelle: Eigene Erhebungen; Stand: Juli 2019
220. Vergleichende Prüfung „Kultur“
im Auftrag des Präsidenten des Hessischen Rechnungshofs
Schlussbericht für die Stadt Darmstadt
- Feststellungen zur Haushaltslage - Mehrkomponentenmodell
25
Die Ansicht macht deutlich, dass der Median der verfügbaren Allgemeinen Deckungs-
mittel je Einwohner 1.817 Euro betrug. Mit 2.311 Euro je Einwohner lag die Stadt Darm-
stadt damit oberhalb des Median. Als Gradmesser für die Ertragskraft wies der Wert der
Stadt Darmstadt auf einen überdurchschnittlichen Ha ndlungsspielraum für das Jahr
2018 hin. 5
Inwieweit dieser Handlungsspielraum für kulturelle Aufgaben genutzt wurde, verdeutlicht
die Höhe der Belastung des Haushalts, die sich in den laufenden Grundmitteln abbilden.
Dies zeigt die nachfolgende Ansicht.
Ansicht 13: Anteil der Grundmittel je Einwohner an den verfügbaren Allgemeinen Deckungsmitteln im Jahr 10
2018
Die Ansicht verdeutlicht, dass zwischen 2,0 und 5,9 Prozent der verfügbaren Allgemei-
nen Deckungsmittel auf die Kulturförderung entfallen. In Darmstadt wurde der Maximal-
wert erreicht.
15
3,5%
5,3%
5,9%
3,5%
3,2%
2,9%
2,3%
2,8%
4,1%
2,8%
2,0%
2,4%
4,9%
5,6%
0% 1% 2% 3% 4% 5% 6% 7%
Wiesbaden
Kassel
Darmstadt
Rüsselsheim
Marburg
Hanau
Bad Homburg
Rödermark
Neu-Isenburg
Hofheim
Eschborn
Dreieich
Bad Vilbel
Bad Hersfeld
Anteil der Grundmittel je Einwohner an den verfügbaren Allgemeinen
Deckungsmitteln je Einwohner im Jahr 2018
Quelle: Eigene Erhebungen; Stand: Dezember 2019 Anteil der Grundmittel je Einwohner an den verfügbaren
Allgemeinen Deckungsmittel je Einwohner
220. Vergleichende Prüfung „Kultur“
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Schlussbericht für die Stadt Darmstadt
- Kommunales Kulturangebot
26
5. Kommunales Kulturangebot
Prüfungsumfang und Infrastruktur des kulturellen Angebots
In der Kultur zeigt sich der politische Gestaltungswille der Kommunen, die ein bedeuten-
der Akteur in der Kulturpolitik sind11. Das kulturelle kommunale Angebot ist nicht an Bun-
des- oder Landesvorgaben gebunden. Kulturelle öffentliche Einrichtungen für die Ein-5
wohner sollte die Kommune nach § 19 Abs. 1 HGO 12 gemäß ihrer Leistungsfähigkeit
bereitstellen. Die inhaltliche Ausgestaltung und die bereitgestellte Infrastruktur waren in
den geprüften Kommunen unterschiedlich. Dies wirkt sich auf den einwohnerbezogenen
Grundmittelbedarf und die damit verbundenen Belastunge n des städtischen Haushalts
aus. Für einen ersten Einstieg wurden vier Belastungsintensitäten bei den Kulturausga-10
ben 2018 vergleichend gegenübergestellt.
Ansicht 14: Pro-Kopf-Belastung Grundmittel
Die Karte zeigt, dass die Kommunen einwohnerbezogen unterschiedlich hohe Kultur-
ausgaben hatten. Die kreisfreien Städte stellten pro Kopf die meisten Mittel für Kultur 15
bereit, was auf die Zuschüsse für die Staatstheater zurückzuführen war. Die niedrigsten
11 Vgl. Gnädinger, Marc „Steuerungsdefizite bei der kommunalen Kulturförderung“.
12 Hessische Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005, GVBl. S 142, zuletzt geändert
durch Artikel 6 vom 21. Juni 2018, GVBl. S. 291.
220. Vergleichende Prüfung „Kultur“
im Auftrag des Präsidenten des Hessischen Rechnungshofs
Schlussbericht für die Stadt Darmstadt
- Kommunales Kulturangebot
27
Pro-Kopf-Belastungen ergaben sich in den Städten Dreieich, Rödermark und Hofheim
am Taunus. Aus dem ersten Vergleich wird deutlich, dass es –abgesehen von den kreis-
freien Städten– keinen unmittelbaren Zusammenhang zwischen Größe der Kommune
und der Pro-Kopf-Belastung an Grundmitteln gab. In größeren Kommunen (Cluster 2) ,
wie z.B. Rüsselsheim am Main oder Bad Homburg v. d. Höhe , lagen die Pro-Kopf-Be-5
lastung der Grundmittel in den niedrigeren Stufen der Belastungsintensität.
Bei der Analyse zeigt sich, dass Ko mmunen in räumlicher Nähe zu Großstädten nicht
automatisch geringere Kulturausgaben pro-Kopf haben. Dies wird an den Belastungsin-
tensitäten von Neu-Isenburg und Eschborn deutlich.
Als kreisfreie Stadt und Oberzentrum zählte Darmstadt zu der Gruppe mit der höchsten 10
Belastungsintensität. Dies korrespondiert auch mit dem hohen Anteil an den verfügbaren
Allgemeinen Deckungsmitteln, den die Stadt für die Kultur bereitstellte. Dabei ist zu be-
rücksichtigen, dass Darmstadt mit dem Zuschuss an das Staatstheater ein e manifes-
tierte Größe im städtischen Haushalt hatte.
Um die Belastungsintensität näher zu analysieren, wurde die kulturelle Infrastruktur in 15
der Stadt Darmstadt untersucht.
Ansicht 15: Geprüfte kulturelle Infrastruktur
In der Stadt Darmstadt wurde das kommunale kulturelle Angebot von verschiedenen
Organisationseinheiten realisiert. Hierzu zählte das Kulturamt 041 im Dezernat I sowie 20
der Eigenbetrieb Kulturinstitute 042, der organisatorisch ebenfalls dem Dezernat I zuge-
ordnet war. Der Kulturreferent war zugleich der 1. Betriebsleiter des Eigenbetriebs Kul-
turinstitute.
Neben dem Kulturamt und dem Eigenbetrieb Kulturinstitute wurde das städtische kultu-
relle Angebot durch die Wissenschafts- und Kongresszentrum Darmstadt GmbH & Co. 25
KG (WKD) mit dem Kongresszentrum darmstadtium sowie durch die Centralstation Ver-
anstaltungs GmbH (Centralstation) ergänzt. Die WKD ist eine 100 prozentige Tochter-
Geprüfte kulturelle Infrastruktur
Eigene Darstellung
Stadt Darmstadt
Kernverwaltung Eigenbetrieb Städtische
Tochtergesellschaften
Kulturamt: Wissenschafts- und
Kongresszentrum Darmstadt
GmbH & Co. KG:
Eigenbetrieb Kulturinstitute:
• Kulturförderung • Kongresszentrum darmstadtium• Zentrale Angelegenheiten
• Literaturhaus
• Institut Mathildenhöhe
• Museum Künstlerkolonie
• Centralstation
Centralstation Veranstaltungs
GmbH:
220. Vergleichende Prüfung „Kultur“
im Auftrag des Präsidenten des Hessischen Rechnungshofs
Schlussbericht für die Stadt Darmstadt
- Kommunales Kulturangebot
28
gesellschaft der Stadt Darmstadt, bei der die Stadt Darmstadt zu 100 Prozent als Kom-
manditist fungierte. Die Centralstation Veranstaltungs GmbH war wiederum eine 100
prozentige Tochter der WKD.
Die Aufgaben des Kulturamts umfassten die Gewährung von Zuschüssen an Dritte (inkl.
Staatstheater), die Organisation der Kunst - und Kulturpreise (wie z.B. Georg Büchner -5
Preis, Ricarda-Huch-Preis sowie Georg-Moller Preis), die Erinnerungsarbeit, Stipendien
und die Unterhaltung von Denkmälern. Zudem waren dem Kulturamt das Stadtarchiv,
das Internationale Musikinstitut sowie das Jazzinstitut Darmstadt zugeordnet, die nicht
Prüfungsumfang waren. Vielmehr wurden in dieser Prüfung die drei im Haushalt abge-
bildeten Produkte „Förderung von Wissenschaft und Forschung“, „Förderung von bilden-10
der Kunst, Ausstellungen, Sammlungen“, „Literatur-, Heimat- und sonstige Kulturpflege“
sowie „Förderung von Konzerten, Chören und Musikgruppen“ betrachtet. Die Aufgaben
des Kulturamts umfassten weiterhin die Organisation eigener kultureller Veranstaltungen
wie bspw. der Promenaden-Konzertreihe.
Der Eigenbetrieb Kulturinstitute untergliederte sich neben dem Bereich Zentrale Angele-15
genheiten sowie dem Institut Mathildenhöhe und dem Museum Künstlerkolonie noch in
die Akademie für Tonkunst, die Volkshochschule und die Stadtbibliothek. Die drei letzt-
genannten Institutionen waren nicht Bestandteil der Prüfung. Die Aufgaben des Bereichs
Zentrale Angelegenheiten umfassten Zuschüsse an freie Kulturträger, die Koordinierung
der Gebäudebewirtschaftung aller dem Eigenbetrieb Kultur zugeordneten Immobilien so-20
wie die Bewirtschaftung bzw. Betrieb der Kulturhäuser. Zuschüsse wurden auch in Form
von Betriebs- oder Mietkostenzuschüsse für städtische Liegenschaften gewährt, die von
den Kulturhäusern genutzt wurden. Entsprechende Regelungen waren in den Miet-, Nut-
zungs- oder Betreiberverträgen geregelt. Die vom Eigenbetrieb gewährten Zuschüsse
wurden vor dem Verlustausgleich der Stadt durch die Zuweisungen an den Eigenbetrieb 25
aus dem städtischen Haushalt erstattet.
Die Zuschussförderung der Kulturbeteiligten durch das Kulturamt sowie den Eigenbe-
trieb Kulturinstitute wurde mit einer sehr breiten Streuung gewährt. So wurden zum Bei-
spiel Zuschüsse für das Staatstheater Darmstadt als größter Zuschussempfänger ge-
währt. Zudem erhielten z.B. das Schlossmuseum e.V., der Kunstverein Darmstadt e.V. 30
sowie das Kulturzentrum Bessunger Knabenschule e.V. oder die Freie Szene Darmstadt
e.V. Zuwendungen.
Die organisatorische Anbindung für die kulturelle Aufgabenwahrnehmung durch städti-
sche Dienststellen, Eigenbetriebe oder städtische Tochtergesellschaften wurde im Ver-
gleich gegenübergestellt. 35
220. Vergleichende Prüfung „Kultur“
im Auftrag des Präsidenten des Hessischen Rechnungshofs
Schlussbericht für die Stadt Darmstadt
- Kommunales Kulturangebot
29
Allokation der Aufgaben für kulturelle Infrastruktur
Anzahl Organisati-
onseinheit in der
Kernverwaltung
Anzahl Eigenbetriebe Anzahl städtischer
Gesellschaften
Summe
Bad Hersfeld 2 - 1 3
Bad Homburg 1 - 1 2
Bad Vilbel 1 - - 1
Darmstadt 1 1 2 4
Dreieich 1 1 - 2
Eschborn 1 - - 1
Hanau 2 - 1 3
Hofheim 2 - 1 3
Kassel 1 - 3 4
Marburg 2 - - 2
Neu-Isenburg 1 - - 1
Rödermark 1 - - 1
Rüsselsheim 2 1 - 3
Wiesbaden 1 - 1 2
Quelle: Eigene Erhebungen; Stand: Juli 2019
Ansicht 16: Allokation der Aufgaben für kulturelle Infrastruktur
Der Vergleich zeigt, dass bis zu vier verschiedene Organisationseinheiten für einzelne
Bestandteile des kommunalen Kulturangebots tätig waren. Kulturelle Aufgaben wurden
nur in fünf Kommunen ausschließlich über die Kernverwaltung erbracht. In den übrigen
neun Kommunen waren zudem Eigenbetriebe und städtische Tochtergesellschaften für 5
das kulturelle kommunale Angebot mit verantwortlich. In der Stadt Darmstadt prägten
vier Organisationseinheiten das kulturelle Angebot. Daraus ergeben sich Herausforde-
rungen für eine gesamtstädtische Budgetsteuerung, da der Eigenbetrieb und die städti-
schen Tochtergesellschaften jeweils eigene Berichterstattung und Jahresabschlüsse er-
stellten. Der städtische Haushalt bildete nur die Zuschüsse für diese ab, so dass eine 10
Transparenz zu den kulturellen Aufwendungen und Erträgen insgesamt über den Haus-
halt nicht gegeben war. Der Prüfungsbeauftragte empfiehlt, dies bei der Berichterstat-
tung zu berücksichtigen (vgl. Abschnitt 5.6).
15
20
220. Vergleichende Prüfung „Kultur“
im Auftrag des Präsidenten des Hessischen Rechnungshofs
Schlussbericht für die Stadt Darmstadt
- Kommunales Kulturangebot
30
Grundmittelbedarf
Zunächst werden die finanziellen Rahmendaten für diese Prüfung dargestellt. Daran
schließt sich eine Detailbetrachtung der einzelnen Veranstaltungsorte, Museen und Zu-
schüsse an.
Für den gesamten Untersuchungsbereich werden nachfolgend die Erträge und Aufwen-5
dungen im Prüfungszeitraum dargestellt.
Finanzielle Rahmendaten: Gesamtuntersuchungsbereich
2014 2015 2016 2017 20181)
Prozentu-
ale Verän-
derung
2014-2018
Erträge 5.065.756 4.862.000 5.764.964 6.344.243 6.800.238 34,2
Personalaufwand 2.357.233 2.556.940 2.663.121 3.454.100 2.921.274 23,9
Aufwendungen für Sach-
und Dienstleistungen 5.510.295 6.626.157 6.030.084 6.257.508 5.848.081 6,1
Zuschüsse an Dritte 17.036.054 17.251.484 17.964.363 18.701.660 19.907.090 16,9
Grundmittel (Aufwand-Er-
träge) 19.837.826 21.572.581 20.892.603 22.069.024 21.876.206 10,3
Grundmittelbedarf je Ein-
wohner 130,6 138,9 132,7 139,5 135,7 3,9
Eigenfinanzierungsquote
(Erträge zu Gesamtaufwand) 20,3% 18,4% 21,6% 22,3% 23,7% 16,6
Einwohner 151.879 155.353 157.437 158.254 161.177 6,1
1) Angaben lt. vorläufigem Rechnungsergebnis
Quelle: Eigene Erhebungen; Stand: Juni 2019
Einwohnerzahlen: Statistisches Hessisches Landesamt, Hessische Gemeindestatistiken 2014-2018
Ansicht 17: Finanzielle Rahmendaten: Gesamtuntersuchungsbereich
Ansicht 17 zeigt, dass der Grundmittelbedarf in der Stadt Darmstadt im Prüfungszeit-
raum um 10,3 Prozent gestiegen ist und im Jahr 2018 bei 21,9 Mio. Euro lag. Der Anstieg
ist insbesondere auf die gestiegenen Zuschüsse an Dritte sowie den Personalaufwand 10
zurückzuführen.13 Zudem konnten die Erträge im Prüfungszeitraum um rund 34 Prozent
gesteigert werden, sodass sich die gestiegenen Aufwendungen nicht in vollem Umfang
auf die Belastung für den städtischen Haushalt ausgewirkt haben. Die Eigenfinanzie-
rungsquote ist um rund 17 Prozent gestiegen.
Die Entwicklung des Grundmittelbedarfs je Einwohner in der Stadt Darmstadt im Prü-15
fungszeitraum zeigt die nachfolgende Ansicht.
13 Im Rahmen der Interimbesprechung gab die Stadt Darmstadt an, dass d ie hohen Personalaufwendungen im Jahr
2017 durch einmalige Beihilfe- und Pensionsrückstellungen begründet waren.
220. Vergleichende Prüfung „Kultur“
im Auftrag des Präsidenten des Hessischen Rechnungshofs
Schlussbericht für die Stadt Darmstadt
- Kommunales Kulturangebot
31
Ansicht 18: Entwicklung der Grundmittel je Einwohner in Euro, Darmstadt
Analog zur dargestellten Entwicklung der Rahmendaten stieg auch der Grundmittelbe-
darf je Einwohner im Prüfungszeitraum um rund vier Prozent. Bei der einwohnerbezoge-
nen Kennzahl macht sich bemerkbar, dass im Prüfungszeitraum die Einwohnerzahl um 5
6,1 Prozent gestiegen ist.
Ob und wie die öffentlichen Kulturausgaben auch bei den anderen Kommunen gestiegen
sind, zeigt die nächste Ansicht am Beispiel der prozentualen Veränderung der Grund-
mittel je Einwohner.
10
Ansicht 19: Prozentuale Veränderung der Grundmittel je Einwohner von 2014 bis 2018
130,6
138,9
132,7
139,5
135,7
126,0
128,0
130,0
132,0
134,0
136,0
138,0
140,0
142,0
2014 2015 2016 2017 2018
Entwicklung der Grundmittel je Einwohner in Euro, Darmstadt
Quelle: Eigene Erhebungen; Stand: August 2019
Grundmittel je Einwohner
Grundmittel je Einwohner im Durchschnitt
der Jahre 2014 bis 2018 (135,5 €)
12,5%
29,4%
3,9%
9,4%
35,4%
-15,3%
-7,8%
-59,7%
-3,5%
0,5%
-14,9%
-0,7%
69,3%
15,3%
-75,0% -55,0% -35,0% -15,0% 5,0% 25,0% 45,0% 65,0%
Wiesbaden
Kassel
Darmstadt
Rüsselsheim
Marburg
Hanau
Bad Homburg
Rödermark
Neu-Isenburg
Hofheim
Eschborn
Dreieich
Bad Vilbel
Bad Hersfeld
Prozentuale Veränderung der Grundmittel je Einwohner
von 2014 bis 2018*
Quelle: Eigene Erhebungen; Stand: Dezember 2019
Prozentuale Veränderung der Grundmittel je
Einwohner von 2014 - 2018.
*In Bad Hersfeld ist die prozentuale Veränderung
von 2015 - 2018 dargestellt.
220. Vergleichende Prüfung „Kultur“
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Schlussbericht für die Stadt Darmstadt
- Kommunales Kulturangebot
32
Die Entwicklung der öffentlichen Kulturausgaben verlief uneinheitlich. Die Ansicht ver-
deutlicht, dass die Haushaltslage (vgl. Ansicht 9) nicht zwangsläufig zu Reduzierungen
der Kulturausgaben führte. In den vier konsolidierungsbedürftigen Städten Bad Hersfeld,
Darmstadt, Marburg und Rüsselsheim am Main stieg der Grundmittelbedarf je Einwoh-
ner im Prüfungszeitraum. 5
Ergänzend zu den Entwicklungen der Grundmittel im Prüfungszeitraum wurde der Zu-
sammenhang zwischen Grundmittelbedarf und Einwohnerzahl geprüft. In der verglei-
chenden Betrachtung werden die Grundmittel für Kultur insgesamt für 2018 gegenüber
gestellt, um di e These zu prüfen, ob mit steigender Einwohnerzahl auch ein höherer
Grundmittelbedarf bestand. 10
Ansicht 20: Grundmittelbedarf je Einwohner in Euro im Jahr 2018
Insgesamt zeigt sich, dass die höchsten Pro-Kopf-Belastungen in den kreisfreien Städ-
ten zu verzeichnen sind. Dies ist auf die Zuschüsse für die Staatstheater zurückzuführen.
Eine Korrelation zwischen Einwohnerzahl und Grundmittelbedarf besteht nicht. Die Stadt 15
Darmstadt hat mit 135,7 Euro die höchsten Belastungen für den städtischen Haushalt
und gab einwohnerbezogen am meisten für die Kultur aus. Dabei ist zu berücksichtigen,
dass rund 80 Prozent des Grundmittelbedarfs je Einwohner a uf das Staatstheater ent-
fielen. Unter Berücksichtigung der konsolidierungsbedürftigen Gesamtbeurteilung der
Haushaltslage sowie der verfügbaren Allgemeinen Deckungsmittel empfiehlt der Prü-20
fungsbeauftragte der Stadt Darmstadt, dies bei den jährlichen Budgetverhandlungen mit
dem Staatstheater zu thematisieren.
24,8
38,6
23,7
55,2
44,8
55,0
46,4
25,2
71,6
28,5
81,8
21,2
55,9
58,5
69,6
81,4
112,0
27,7
0,0 € 20,0 € 40,0 € 60,0 € 80,0 € 100,0 € 120,0 € 140,0 € 160,0 €
Wiesbaden
Kassel
Darmstadt
Rüsselsheim
Marburg
Hanau
Bad Homburg
Rödermark
Neu-Isenburg
Hofheim
Eschborn
Dreieich
Bad Vilbel
Bad Hersfeld
Grundmittelbedarf je Einwohner in Euro im Jahr 2018
Grundmittel je Einwohner ohne Zuschüsse an Staatstheater o. Landestheater
Zuschuss an Staatstheater o. Landestheater je Einwohner
Quelle: Eigene Erhebungen;
Stand: Dezember 2019 Median = 57,2
bundesweite Kennzahl aus dem
Kulturfinanzbericht
für Cluster 1 und 2: 33,76 Euro
für Cluster 3: 100,90 Euro
220. Vergleichende Prüfung „Kultur“
im Auftrag des Präsidenten des Hessischen Rechnungshofs
Schlussbericht für die Stadt Darmstadt
- Kommunales Kulturangebot
33
Analyse Erträge
Ein Einflussfaktor für den Grundmittelbedarf stellen die Erträge dar. Hierzu zählen die
Erträge aus Ticketverkäufen und Vermietungen sowie Zuwendungen au s öffentlichen
Förderungen und privaten Zuwendungen wie Sponsoring und Spenden.
Die Erträge im Gesamtuntersuchungsbereich untergliedert in Eigenerträge sowie öffent-5
liche und private Förderungen sind nachfolgend dargestellt.
Ansicht 21: Erträge des Gesamtuntersuchungsbereichs in Tsd. Euro im Jahr 2018
Die höchsten Eigenerträge wurden in Bad Hersfeld, Bad Vilbel und Wiesbaden erwirt-
schaftet. In Bad Hersfeld und Bad Vilbel trugen dazu die besucherstarken Festspiele bei. 10
In der Stadt Darmstadt wurden insgesamt rund 2,4 Mio. Euro an Eigenerträgen erwirt-
schaftet. Rund 4,4 Mio. Euro wurden durch öffentliche und private Zuwendungen verein-
nahmt. Innerhalb des Cluster 3 gelang es der Stadt Darmstadt die zweithöchsten Erträge
zu erwirtschaften. Unter Berücksichtigung der höchsten Grundmittelbelastung je Ein-
wohner empfiehlt der Prüfungsbeauftragte , weitere Maßnahmen zur Ertragssteigerung 15
zu ergreifen.
Neben der Gesamtdarstellung der Erträge zeigt die einwohnerbezogene Auswertung fol-
gendes Bild.
0 1.000 2.000 3.000 4.000 5.000 6.000 7.000 8.000
Wiesbaden
Kassel
Darmstadt
Rüsselsheim
Marburg
Hanau
Bad Homburg
Rödermark
Neu-Isenburg
Hofheim
Eschborn
Dreieich
Bad Vilbel
Bad Hersfeld
Erträge des Gesamtuntersuchungsbereichs in Tsd. Euro im Jahr 2018
Eigene Erträge (Ticketverkauf/Vermietung) in Tsd. Euro
Öffentliche und private Zuwendungen in Tsd. EuroQuelle: Eigene Erhebungen; Stand: Dezember 2019
(6.084 / 1.628)
(4.241 / 278)
(921 / 68)
(63 / 1.6)
(232 / 92)
(387 / 22)
(622 / 110)
(253 / 8)
(2.218 / 590)
(714 / 486)
(785 / 143)
(2.455 / 4.345)
(1.796 / 4.009)
(2.680 / 4.472)
220. Vergleichende Prüfung „Kultur“
im Auftrag des Präsidenten des Hessischen Rechnungshofs
Schlussbericht für die Stadt Darmstadt
- Kommunales Kulturangebot
34
Ansicht 22: Erträge des Gesamtuntersuchungsbereichs je Einwohner in Euro im Jahr 2018
Die Ansicht zeigt eine sehr große Spreizung in Bezug auf die einwohnerbezogenen Er-
träge. Die Tendenzen der absoluten Werte aus Ansicht 21 zeigen sich auch bei dieser
Auswertung. Somit ergibt sic h kein eindeutiger Zusammenhang zwischen Größe der 5
Kommunen und der Ertragskraft der kulturellen Veranstaltungen.
Ergänzend zu der reinen Betrachtung der Erträge im Gesamtuntersuchungsbereich
kann mit der Eigenfinanzierungsquote als Wirtschaftlichkeitskenn zahl gezeigt werden,
wie hoch der Anteil der Erträge am Aufwand ist. Die Eigenfinanzierungsquoten gestalten
sich im Vergleich wie folgt. 10
Ansicht 23: Eigenfinanzierungsquote im Jahr 2018
25,7
28,3
42,2
14,3
15,8
29,1
13,5
9,3
10,9
8,2
3,0
23,6
133,6
259,2
0 € 50 € 100 € 150 € 200 € 250 € 300 €
Wiesbaden
Kassel
Darmstadt
Rüsselsheim
Marburg
Hanau
Bad Homburg
Rödermark
Neu-Isenburg
Hofheim
Eschborn
Dreieich
Bad Vilbel
Bad Hersfeld
Erträge des Gesamtuntersuchungsbereichs je Einwohner in Euro im Jahr 2018
Quelle: Eigene Erhebungen; Stand: Juli 2019 Erträge Gesamtuntersuchungsbereich je Einwohner
21,4%
19,1%
23,7%
20,6%
17,9%
34,7%
22,6%
27,0%
13,2%
22,2%
3,5%
52,6%
70,5%
81,6%
0,0% 10,0% 20,0% 30,0% 40,0% 50,0% 60,0% 70,0% 80,0% 90,0% 100,0%
Wiesbaden
Kassel
Darmstadt
Rüsselsheim
Marburg
Hanau
Bad Homburg
Rödermark
Neu-Isenburg
Hofheim
Eschborn
Dreieich
Bad Vilbel
Bad Hersfeld
Eigenfinanzierungsquote im Jahr 2018
Eigenfinanzierungsquote Median = 22,4 %
Quelle: Eigene Erhebungen; Stand: Dezember 2019
220. Vergleichende Prüfung „Kultur“
im Auftrag des Präsidenten des Hessischen Rechnungshofs
Schlussbericht für die Stadt Darmstadt
- Kommunales Kulturangebot
35
Alle Festspielorte (Bad Hersfeld, Bad Vi lbel, Dreieich und Hanau) wiesen die höchsten
Eigenfinanzierungsquoten auf. Mit rund 23,7 Prozent lag die Stadt Darmstadt leicht ober-
halb des Median.
Analyse Aufwendungen
Ein weiterer Einflussfaktor für den Grundmittelbedarf stellt der Aufwand dar. Die Auswer-5
tung des Gesamtaufwands des Untersuchungsbereichs einschließlich der gewährten
Zuschüsse der Kommune an Dritte setzten sich wie folgt zusammen.
Ansicht 24: Aufwendungen des Gesamtuntersuchungsbereichs in Tsd. Euro im Jahr 2018
Die Ansicht verdeutlicht, dass es große Schwankungen beim Gesamtaufwand gab. Auf-10
grund der Bedeutung der Städte des Cluster 3 für das Umland waren die Aufwendungen
insgesamt deutlich höher als die Aufwendungen in Cluster 1 und 2. Dies resultierte ins-
besondere aus den Zuschüssen für die Staatstheater. Ohne Berücksichtigung der Zu-
schüsse an Dritte waren die Aufwendungen in Bad Hersfeld, Darmstadt und Wiesbaden
am höchsten. Zudem bestanden Unterschiede bezüglich des Verhältnisses zwischen 15
Personal- und Sachaufwand. Temporäre Ensembles mit befristet Beschäftigten prägten
bspw. in Bad Hersfeld die Personalaufwendungen, während in Neu -Isenburg kulturelle
Veranstaltungen eingekauft wu rden und d amit den Sachaufwand beeinfluss ten. In
Darmstadt waren die Personalaufwendungen im Vergleich der drei kreisfreien Städte am
höchsten. 20
Auch die Aufwendungen wurden in einen einwohnerbezogenen Vergleich überführt.
0 5.000 10.000 15.000 20.000 25.000 30.000 35.000
Wiesbaden
Kassel
Darmstadt
Rüsselsheim
Marburg
Hanau
Bad Homburg
Rödermark
Neu-Isenburg
Hofheim
Eschborn
Dreieich
Bad Vilbel
Bad Hersfeld
Aufwendungen des Gesamtuntersuchungsbereichs in Tsd. Euro im Jahr 2018
Personalaufwendungen Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Zuschüsse an Dritte
Quelle: Eigene Erhebungen; Stand: Dezember 2019
(5.948 / 3.394 / 113)
(2.598 / 3.790 / 23)
(595 / 1.250 / 34)
(233 / 1.300 / 285)
(460 / 988 / 9)
(1.153 / 1.904 / 39)
(1.031 / 1.886 / 322)
(134 / 816 / 16)
(3.012 / 4.159 / 933)
(957 / 1.756 / 3.995)
(2.238 / 1.835 / 446)
(2.921 / 5.848 / 19.907)
(2.678 / 4.334 / 23.379)
(2.275 / 7.728 / 23.428)
Median = 5.465 Tsd. Euro
220. Vergleichende Prüfung „Kultur“
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Schlussbericht für die Stadt Darmstadt
- Kommunales Kulturangebot
36
Ansicht 25: Aufwendungen des Gesamtuntersuchungsbereichs je Einwohner in Euro im Jahr 2018
Die drei höchsten einwohnerbezogenen Aufwendung en verzeichneten die Städte Bad
Hersfeld, Bad Vilbel und Darmstadt. Die hohen Aufwendungen je Einw ohner spiegeln
sich auch in den hohen Belastungen des Haushalts durch die Grundmittel je Einwohner 5
wider (vgl. Ansicht 20). Eine konkrete Abhängigkeit vom Größencluster war bei dieser
Betrachtung nicht gegeben.
Die Auswertungen haben gezeigt, dass der einwohnerbezogene Grundmittelbedarf so-
wie einzelne Einflussfaktoren (Aufwendungen und Erträge) nicht allein durch die Größe
der Kommune determiniert waren. Die politischen Entscheidungen für einzelne kulturelle 10
Formate (z.B. Festspiele, Staatstheater) prägten den Aufwand für die Kultur. Insgesamt
ergibt sich damit für die Stadt Darmstadt die Herausforderung, beide Einflussfaktoren
auf den Grundmittelbedarf zu analysieren und geeignete Maßnahmen für eine Wirt-
schaftlichkeitsoptimierung zu ergreifen.
Nachfolgend wurde untersucht, welche Schwerpunkte die Kommunen im kulturellen Be-15
reich setzten. Dazu wurde erhoben, wie sich der Aufwand auf die kulturellen Veranstal-
tungsorte, Museen, Zuwendungen sowie übergreifende Aufgaben der Kulturförderung14
verteilt. Dies zeigt Ansicht 26.
14 Zu den übergreifenden Aufgaben zählen z.B. kulturelle Projekte, Feste, Stadtteilkulturarbeit, Preisverleihungen, Be-
antragung von Fördermitteln.
8
13
18
34
13
31
19
5
31
12
11
14
77
200
28
21
36
28
23
43
35
29
51
25
61
30
112
114
69
96
99
7
47
10
6
1
1
0
13
1
1
4
0 € 50 € 100 € 150 € 200 € 250 € 300 €
Wiesbaden
Kassel
Darmstadt
Rüsselsheim
Marburg
Hanau
Bad Homburg
Rödermark
Neu-Isenburg
Hofheim
Eschborn
Dreieich
Bad Vilbel
Bad Hersfeld
Aufwendungen des Gesamtuntersuchungsbereichs je Einwohner in Euro im Jahr 2018
Personalaufwendungen in €
Aufwendungen für Sach- u. Dienstleistungen in €
Zuschüsse an Dritte in € ohne Zuweisungen (Grundförderung und Sonderzuweisung) aus dem KFA
Quelle: Eigene Erhebungen;
Stand: Dezember 2019
220. Vergleichende Prüfung „Kultur“
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Schlussbericht für die Stadt Darmstadt
- Kommunales Kulturangebot
37
Ansicht 26: Anteil Aufwendungen für Kultur im Jahr 2018
Die Ansicht verdeutlicht die unterschiedlichen Schwerpunktsetzungen des kulturellen
Angebots. Die Kommunen in Cluster 3 weisen eine ähnliche Verteilung des Aufwands
für die Aufgaben der Kulturförderung auf. In Darmstadt mach ten die kulturellen Veran-5
staltungsorte und Museen etwa 18 Proze nt des Gesamtaufwands aus. Demgegenüber
entfielen mehr als zwei Drittel au f die Zuwendungsseite (vgl. Abschnitt 5.2.3 und Ab-
schnitt 5.4.).
10
7,9
4,1
13,2
38,8
29,7
40,1
52,1
83,6
68,7
50,5
35,2
85,8
58,2
85,0
1,7
12,6
5,4
19,3
32,3
25,2
1,6
7,6
40,6
13,1
1,2
6,4
12,1
22,0
6,5
9,9
28,2
11,5
9,9
1,7
1,3
0,6
15,7
1,8
0,4
1,2
58,0
54,9
62,9
31,4
20,3
6,4
11,9
32,0
10,7
16,1
12,8
13,1
22,4
8,3
36,1
12,4
40,2
7,3
0% 20% 40% 60% 80% 100%
Wiesbaden
Kassel
Darmstadt
Rüsselsheim
Marburg
Hanau
Bad Homburg
Rödermark
Neu-Isenburg
Hofheim
Eschborn
Dreieich
Bad Vilbel
Bad Hersfeld
Anteil Aufwendungen für Kultur im Jahr 2018
Kulturelle Veranstaltungsorte Museen
Zuwendungen ohne Staats- oder Landestheater Zuwendungen Staats- oder Landestheater
Übergreifende Aufgaben Kulturförderung
Quelle: Eigene Erhebungen;
Stand: Dezember 2019
220. Vergleichende Prüfung „Kultur“
im Auftrag des Präsidenten des Hessischen Rechnungshofs
Schlussbericht für die Stadt Darmstadt
- Kommunales Kulturangebot
38
Gesamtbeurteilung Grundmittelbedarf
Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Stadt Darmstadt rund 136 Euro je Einwoh-
ner pro Jahr für die kulturelle Aufgabenwahrnehmung in die Hand nahm. Im Vergleich
waren dies die höchsten Pro-Kopf-Belastungen, die im Prüfungszeitraum um rund 4 Pro-
zent gestiegen waren. Die Aufwandsseite wird maßgeblich durch international bekannte 5
kulturelle Institutionen wie die Mathildenhöhe oder das Staatstheater geprägt. Die Stadt
Darmstadt sollte insbesondere die enge Steuerung des Aufwands für Personal und
Sach- und Dienstleistungen sowie der Zuschüsse vornehmen, um die Belastungen des
konsolidierungsbedürftigen Haushalts zu reduzieren. Positiv ist anzumerken, dass es
der Stadt gelungen ist, die Erträge im Prüfungszeitraum zu steigern, so dass die Eigen-10
finanzierungsquote im Jahr 2018 oberhalb des Median lag.
Die besondere Bedeutung des kulturellen Angebots in Darmstadt und des damit verbun-
denen Grundmittelbedarfs je Einwohner wird ebenfalls in einer bundesweiten Betrach-
tung über alle kreisangehörigen Städte und Gemeinden deutlich. Die Kennzahl des
Grundmittelbedarfs je Einwohner zeigt der Kulturfinanzbericht15, um den Stellenwert der 15
Kultur in der kommunalen Landschaft zu belegen. Im bundesweiten Vergleich veraus-
gabten Kommunen in einer Größenordnung von 20.000 bis 100.000 Einwohner 33,76
Euro pro Kopf für die Kultur. In kreisfreien Städten lag der Wert bei 100,90 Euro pro Kopf.
Es zeigt sich, dass Darmstadt mit 135,7 Euro deutlich oberhalb des Bundesdurchschnitts
lag. 20
Insgesamt lagen acht16 der elf geprüften Städte über dem bundesweiten Vergleich. Le-
diglich die drei kreisangehörigen Kommunen Dreieich, Hofheim am Taunus und Röder-
mark verausgabten im Bundesvergleich unterdurchschnittliche Grundmittel je Einwoh-
ner.
Bei dem bundesweiten Vergleich mit den kreisfreien Städten zeigte sich, dass Darmstadt 25
und Kassel überdurchschnittlich hohe Grundmittel je Einwohner verausgabten. Wiesba-
den hingegen hatte im Bundesvergleich eine unterdurchschnittliche Pro-Kopf-Belastung.
Der Prüfungsbeauftragte empfiehlt, die Grundmittel je Einwohner zu ermitteln und in ei-
ner Kulturentwicklungsplanung sowie bei Investitionsentscheidungen als Spitzenkenn-
zahl zu berücksichtigen. Dabei kann es nicht um ein Benchmarking gehen, bei dem die 30
Erreichung eines Durchschnittswerts angestrebt wird. Der Vergleich von Kennzahlen wie
dem Grundmittelbedarf je Einwohner sollte vielmehr dazu dienen, Priorisierungen und
politische Entscheidungen zu vertreten.
15 Vgl. Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Kulturfinanzbericht 2018, S. 88 f, (ohne Bibliotheken).
16 Bad Hersfeld, Bad Homburg v. d. Höhe, Bad Vilbel, Darmstadt, Eschborn, Hanau, Kassel, Marburg, Neu -Isenburg,
Rüsselsheim am Main und Wiesbaden
220. Vergleichende Prüfung „Kultur“
im Auftrag des Präsidenten des Hessischen Rechnungshofs
Schlussbericht für die Stadt Darmstadt
- Kommunales Kulturangebot
39
Detailbetrachtung kulturelle Veranstaltungsorte
Neben der finanziellen Analyse über das Konzept des Grundmittelbedarfs wurden ein-
zelne kulturelle V eranstaltungsorte detailliert betrachtet. Diese variierten zwischen Art
und Anzahl in kommunaler Trägerschaft. Sie reichten von Mehrzweckhallen, z.B. in Drei-
eich, Neu-Isenburg, Rödermark, bis hin zu rein für kulturelle Zwecke genutzten Hallen, 5
wie z.B. das Theater Rüsselsheim, die Villa Clementine in Wiesbaden oder das Dock 4
in Kassel. Darüber hinaus gab es Veranstaltungsorte, bei denen kulturelle Veranstaltun-
gen nicht den Schwerpunkt der Nutzung darstellten. Hierzu zählten bspw. das darmstad-
tium, das Kurhaus Wiesbaden, das Kongresspalais in Kassel sowie der Congress Park
in Hanau. 10
Für einen ersten Überblick zu den kommunalen Veranstaltungsorten wurden die erho-
benen Besucherzahlen aus kulturellen Veranstaltungen vergleichend gegenübergestellt.
Für das Jahr 2018 ergibt sich folgendes Bild.
Ansicht 27: Besucher der kulturellen Veranstaltungsorte im Jahr 2018 15
Die Ansicht verdeutlicht, dass die geprüften Städte unterschiedlich viele Besucher bei
kulturellen Veranstaltungen erreich ten. Gleichzeitig besteht kein direkter Zusammen-
220. Vergleichende Prüfung „Kultur“
im Auftrag des Präsidenten des Hessischen Rechnungshofs
Schlussbericht für die Stadt Darmstadt
- Kommunales Kulturangebot
40
hang zwischen Größe einer Kommune und der Besucherattraktivität von kulturellen Ver-
anstaltungen. Dies wird deutlich bei den hohen Besucherzahlen in kleineren Städten wie
Bad Hersfeld, Bad Vilbel oder Bad Homburg v. d. Höhe.
In der Stadt Darmstadt wurden die Veranstaltungsorte Literaturhaus, das Kongresszent-
rum darmstadtium sowie die centralstation in die Prüfung einbezogen. 5
Die Stadt Darmstadt betrieb seit 1995 das Literaturhaus. Hier fanden städtische kultu-
relle Veranstaltungen wie bspw. klassische Lesungen, Veranstaltungen der Lesebühne
sowie die Schreibwerkstätten für Nachwuchsliteraten statt. Die 24 literarischen und kul-
turellen Vereine und Institutionen, die
im Literaturhaus Büros angemietet hat-10
ten, ergänz ten das literarische, kultu-
relle und sonstige Angebot mit Vorträ-
gen, Ausstellungen und Konzerten im
Literaturhaus. Organisatorisch war das
Literaturhaus dem Eigenbetrieb Kultur-15
institute angegliedert. Der Eigenbe-
trieb war für die verwaltungsseitige Be-
treuung sowie die Koordination der
Gebäudebewirtschaftung zuständig.
Durch einen freien Mitarbeiter wurde 20
das städtische Veranstaltungspro-
gramm im Literaturhaus erarbeitet.
Ansicht 28: Foto Literaturhaus, Quelle: Ludger Breil
Die nachfolgende Ansicht zeigt zunächst die Ausgangsdaten für das Literaturhaus.
25
220. Vergleichende Prüfung „Kultur“
im Auftrag des Präsidenten des Hessischen Rechnungshofs
Schlussbericht für die Stadt Darmstadt
- Kommunales Kulturangebot
41
Literaturhaus
2014 2015 2016 2017 2018
Prozentuale
Veränderung
2014-2018
Personalaufwand direkt kul-
turellen Veranstaltungen zu-
rechenbar
Euro 4.315 25.430 27.095 26.724 26.424 >100
Aufwendungen für Sach -
und Dienstleistungen direkt
kulturellen Veranstaltungen
zurechenbar
Euro 168.203 182.168 292.276 286.289 208.620 24
Erträge aus Ticketver-
kauf/Vermietung aus kultu-
rellen Veranstaltungen
Euro 48.127 44.315 45.428 46.048 45.474 -5,5
Erträge aus Ticketver-
kauf/Vermietung aus sonsti-
gen Veranstaltungen
Euro 0 0 0 0 0 -
Besucher aus kulturellen
Veranstaltungen Anzahl 575 521 922 864 1.185 > 100
Besucher aus sonstigen Ver-
anstaltungen Anzahl 0 0 0 0 0 -
Anzahl kultureller Veranstal-
tungen Anzahl 35 33 33 30 33 -5,7
Anzahl sonstige Veranstal-
tungen Anzahl 0 0 0 0 0 -
Erträge aus Ticketver-
kauf/Vermietung je Besucher
kulturelle Veranstaltungen
Euro 11,5 10,6 7,3 7,9 5,5 -52,5
Erträge aus Ticketver-
kauf/Vermietung je Besucher
sonstige Veranstaltungen
Euro - - - - - -
Aufwand kulturelle Veran-
staltung je Besucher Euro 300,0 398,5 346,4 362,3 198,4 -33,9
Quelle: Eigene Erhebungen; Stand: Juni 2019
Ansicht 29: Literaturhaus
Die dargestellten Zahlen zu kulturellen Veranstaltungen und Besucherzahlen beziehen
sich ausschließlich auf die Veranstaltungen, die durch den Eigenbetrieb im Literaturhaus
organisiert wurden. Für das städtische Leseprogramm im Literaturhaus wurden Ticket-
erträge erzielt, andere Veranstaltungen waren für die Besucher kostenfrei. Zahlen zu 5
Veranstaltungen und Besuchern der literarischen und kulturellen Vereine und Institutio-
nen lagen für den Prüfungszeitraum nicht vor, da für diese Veranstaltungen keine Daten
erfasst wurden. Für die Analyse ist zu beachten, dass die Besucherzahlen demnach
unvollständig sind. Die inhaltliche Ausrichtung des Literaturhauses führt dazu, dass im
Gegensatz zu anderen Veranstaltungsformaten deutlich weniger Besucher erreicht wer-10
den. Der Prüfungsbeauftragte empfiehlt, alle Veranstaltungen zu dokumentieren, um
den Nutzungsgrad des Literaturhauses künftig darstellen zu können.
Als weiterer kultureller Veranstaltungsort wurde das Kongresszentrum darmstadtium der
WKD einbezogen. Neben Kulturveranstaltungen gehörten Veranstaltungen aller Art zum
Portfolio der 100 -prozentigen Tochtergesellschaft der Stadt : internationale Kongresse, 15
Tagungen, Produktpräsentationen, Hauptversamml ungen oder Messen . Aussagege-
mäß konzentrierten sich die Kulturveranstaltungen auf Zeiträume, in denen die Vermark-
tung für Kongresse schwierig ist, wie zum Beispiel die Weihnachts- oder Osterzeit.
220. Vergleichende Prüfung „Kultur“
im Auftrag des Präsidenten des Hessischen Rechnungshofs
Schlussbericht für die Stadt Darmstadt
- Kommunales Kulturangebot
42
Ansicht 30: Foto darmstadtium, Quelle: Wissenschafts- und Kongresszentrum Darmstadt GmbH & Co. KG
& Centralstation Veranstaltungs-GmbH
Die Ausgangsdaten für das Kongresszentrum darmstadtium in Darmstadt zeigt die nach-
folgende Ansicht. 5
220. Vergleichende Prüfung „Kultur“
im Auftrag des Präsidenten des Hessischen Rechnungshofs
Schlussbericht für die Stadt Darmstadt
- Kommunales Kulturangebot
43
Kongresszentrum darmstadtium
2014 2015 2016 2017 2018
Prozentuale
Verände-
rung 2014-
2018
Personalaufwand direkt kul-
turellen Veranstaltungen zu-
rechenbar
Euro 96.218 81.022 114.453 70.438 62.033 -35,5
Aufwendungen für Sach -
und Dienstleistungen direkt
kulturellen Veranstaltungen
zurechenbar
Euro 349.505 307.396 419.279 249.722 176.499 -49,5
Erträge aus Ticketver-
kauf/Vermietung aus kultu-
rellen Veranstaltungen
Euro 206.057 186.092 283.234 179.942 158.277 -23,2
Erträge aus Ticketver-
kauf/Vermietung aus sonsti-
gen Veranstaltungen
Euro 3.954.266 4.279.436 4.799.125 5.311.212 5.631.516 42,4
Besucher aus kulturellen
Veranstaltungen Anzahl 29.036 24.046 27.037 21.304 14.242 -51
Besucher aus sonstigen Ver-
anstaltungen Anzahl 131.849 111.502 119.412 128.467 136.579 3,6
Anzahl kultureller Veranstal-
tungen Anzahl 22 24 28 25 17 -22,7
Anzahl sonstige Veranstal-
tungen Anzahl 309 332 355 335 274 -11,3
Erträge aus Ticketver-
kauf/Vermietung je Besucher
kulturelle Veranstaltungen
Euro 7,1 7,7 10,5 8,5 11,1 56,6
Erträge aus Ticketver-
kauf/Vermietung je Besucher
sonstige Veranstaltungen
Euro 30,0 38,4 40,2 41,3 41,2 37,5
Aufwand kulturelle Veran-
staltungen je Besucher Euro 15,4 16,2 19,7 15,0 16,8 9,1
Quelle: Eigene Erhebungen; Stand: Juni 2019
Ansicht 31: Kongresszentrum darmstadtium
Die Ansicht verdeutlicht, dass das Kongresszentrum nur nachrangig für kulturelle Ver-
anstaltungen genutzt wurde, die Anzahl der kulturellen Veranstaltungen sank im Prü-
fungszeitraum von 22 auf 17, die Zahl der Besucher sank sogar um 51 Prozent. Aller-
dings konnten die Erträge je Besucher um rund 57 Prozent gesteigert werden. Demge-5
genüber stand ein Anstieg der Aufwendungen je Besucher von 9 Prozent.
Ein weiterer Veranstaltungsort war die Centralstation. Mit Beschlüssen vom 27. Januar
2014 und 6. Februar 2014 hatten die städtischen Gremien der Gründung der Centralsta-
tion Veranstaltungs GmbH als 100 prozentiger Tochter der WKD zugestimmt. Gemäß
Gesellschaftsvertrag vom 28. März 2014 war die Förderung von Kultur und Kunst Ge-10
genstand und Zweck der Gesellschaft. Hie rzu zählten die Durchführung von Konzert -
und Theaterveranstaltungen und sonstigen Darbietungen im Bereich Musik, Literatur
und darstellender Kunst. Mit den Veranstaltungen sollte ein Kulturmittelpunkt von über-
regionaler Bedeutung weiterentwickelt werden. Es war zu berücksichtigen, dass nach
dem Übergang im Jahr 2014 die Buchungssystematik der Centralstation an die WKD 15
angepasst wurde und Unschärfen bei der Kostenzuordnung und Daten existierten. Aus-
sagegemäß war eine ordnungsgemäße und korrekte Buchungssystematik ab dem Jahr
2016 zu verzeichnen.
220. Vergleichende Prüfung „Kultur“
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Schlussbericht für die Stadt Darmstadt
- Kommunales Kulturangebot
44
Ansicht 32: Foto Centralstation Darmstadt, Quelle: Quelle: Wissenschafts- und Kongresszentrum Darm-
stadt GmbH & Co. KG & Centralstation Veranstaltungs-GmbH
Die Centralstation trat als Veranstalter von kulturellen und sonstigen Veranstaltungen
auf. Die Mitarbeitenden der Centralstation w urden für die Organisation und Begleitung 5
der kulturellen Veranstaltungen eingesetzt. Dies umfasste die Entwicklung des kulturel-
len Programms, den Vertragsabschluss mit den Künstlern bzw. Agenturen bis hin zur
operativen Begleitung der Veranstaltungen. Ein eigenes Ensemble existierte nicht.
Die Ausgangsdaten für die Centralstation zeigt die nachfolgende Ansicht.
10
220. Vergleichende Prüfung „Kultur“
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Schlussbericht für die Stadt Darmstadt
- Kommunales Kulturangebot
45
Centralstation
2014 2015 2016 2017 2018
Prozentuale
Verände-
rung 2014-
2018
Personalaufwand direkt kul-
turellen Veranstaltungen zu-
rechenbar
Euro 631.304 726.958 778.462 822.196 844.325 33,7
Aufwendungen für Sach -
und Dienstleistungen direkt
kulturellen Veranstaltungen
zurechenbar
Euro 1.861.358 3.034.591 2.800.402 2.622.828 2.481.322 33,3
Erträge aus Ticketver-
kauf/Vermietung aus kultu-
rellen Veranstaltungen
Euro 869.707 1.333.802 1.832.353 1.669.065 1.757.567 > 100
Erträge aus Ticketver-
kauf/Vermietung aus sonsti-
gen Veranstaltungen
Euro 358.793 467.009 465.982 464.121 662.646 84,7
Besucher aus kulturellen
Veranstaltungen Anzahl 69.182 75.318 117.549 96.067 103.552 49,7
Besucher aus sonstigen Ver-
anstaltungen Anzahl 81.928 57.265 68.243 53.680 63.682 -22,3
Anzahl kultureller Veranstal-
tungen Anzahl 212 261 308 237 257 21,2
Anzahl sonstige Veranstal-
tungen Anzahl 188 105 97 143 141 -25,0
Erträge aus Ticketver-
kauf/Vermietung je Besucher
kulturelle Veranstaltungen
Euro 12,6 17,7 15,6 17,4 17,0 35,0
Erträge aus Ticketver-
kauf/Vermietung je Besucher
sonstige Veranstaltungen
Euro 4,4 8,2 6,8 8,7 10,4 137,6
Aufwand kulturelle Veran-
staltungen je Besucher Euro 36,0 49,9 30,5 35,9 32,1 -10,9
Quelle: Eigene Erhebungen; Stand: Juni 2019
Ansicht 33: Centralstation
Bei dem Jahr 2014 handelte es sich um ein Rumpfgeschäftsjahr. Die Ansicht verdeut-
licht, dass die Personal- und Sachaufwendungen im Prüfungszeitraum gestiegen sind.
Demgegenüber konnten die Besucherzahlen und Erträge aus kulturellen Veranstaltun-
gen im Prüfungszeitraum deutlich gesteigert werden. Die kulturellen Veranstaltungen der 5
Centralstation sind attraktive Veranstaltungsformate. Dies spiegelt sich auch in den Er-
trägen je Besucher wieder, die um 35 Prozent zunahmen. Gleichzeitig sank der Grund-
mittelbedarf je Einwohner.
Die nachfolgende Ansicht zeigt den Anteil des Aufwands für kulturelle Veranstaltungs-
orte am Gesamtaufwand aller kommunalen kulturellen Angebote im Vergleich. 10
220. Vergleichende Prüfung „Kultur“
im Auftrag des Präsidenten des Hessischen Rechnungshofs
Schlussbericht für die Stadt Darmstadt
- Kommunales Kulturangebot
46
Ansicht 34: Anteil der Aufwendungen für die kulturellen Veranstaltungsorte am Gesamtaufwand in Prozent
im Jahr 2018
Die Ansicht verdeutlicht, dass der Anteil der Aufwendungen für kulturelle Veranstaltungs-
orte zwischen den drei Clustern schwankt. Der Anteil der Aufwendungen der kulturellen 5
Veranstaltungsorte am Gesamtaufwand betrug in Darmstadt 13,3 Prozent und lag damit
unterhalb des Median von 42,4 Prozent. In kleinen Kommunen (Cluster 1) sind die kul-
turellen Veranstaltungsorte bedeutsamer als in den größeren Kommunen. Dabei ist zu
berücksichtigen, dass die drei kreisfreien Städte Darmstadt, Kassel und Wiesbaden stark
über die Staatstheater geprägt waren. Dies bedingt, dass der Anteil weiterer kommuna-10
ler Veranstaltungsorte am Gesamtaufwand geringer ist als bei den Kommunen der Clus-
ter 1 und 2.
Neben den Aufwendungen und den Erträgen als Einflussgrößen für den Grundmittelbe-
darf wurden die Besucher als weitere Größe für einen Vergleich der kulturellen Veran-
staltungsorte innerhalb eines Clusters ausgewertet. 15
7,9
4,1
13,3
38,8
29,7
40,1
52,1
83,6
68,7
50,5
35,2
85,8
58,2
85,0
0,0% 10,0% 20,0% 30,0% 40,0% 50,0% 60,0% 70,0% 80,0% 90,0% 100,0%
Wiesbaden
Kassel
Darmstadt
Rüsselsheim
Marburg
Hanau
Bad Homburg
Rödermark
Neu-Isenburg
Hofheim
Eschborn
Dreieich
Bad Vilbel
Bad Hersfeld
Anteil der Aufwendungen für die kulturellen Veranstaltungsorte am Gesamtaufwand in
Prozent im Jahr 2018
Anteil der Aufwendungen der kulturellen Veranstaltungsorte
am Gesamtaufwand Median = 45,3 %Quelle: Eigene Erhebungen;
Stand: Dezember 2019
220. Vergleichende Prüfung „Kultur“
im Auftrag des Präsidenten des Hessischen Rechnungshofs
Schlussbericht für die Stadt Darmstadt
- Kommunales Kulturangebot
47
Ansicht 35: Erträge, Anzahl Besucher und Aufwand je Besucher er kulturellen Veranstaltungsorte aus Clus-
ter 3 im Jahr 2018
Die Ansicht zeigt, dass verschiedene inhaltliche Ausrichtungen oder Schwerpunktset-
zungen der kulturellen Veranstaltungsorte mit unterschiedliche r Resonanz der Besu-5
cherzahlen einhergingen. Kulturelle Veranstaltungsorte wie die Centralstation, das Kur-
haus und die Caligari Filmbühne sowie der Kongresspalais boten Veranstaltungen mit
insgesamt mehr als 65.000 Besuchern an. Demzufolge sank der besucher bezogene
Aufwand gegenüber Veranstaltungsorten mit geringeren Besucherzahlen. Das Literatur-
haus und die Villa Clementine erreichten von ihrer inhaltlichen Ausrichtung die wenigsten 10
Besucher und hatten für diese im Vergleich den höchsten Aufwand.
Anzahl Besucher
Quelle: Eigene Erhebungen; Stand: Juli 2019
Erträge, Anzahl Besucher und Aufwand je Besucher* kulturelle
Veranstaltungsorte aus Cluster 3 im Jahr 2018
niedrig
1.000
hoch
110.000
Erträge kulturelle Veranstaltungsorte
niedrig
40.000 Euro
hoch
1.800.000 Euro
9,6
32,1
Kassel
Darmstadt
Wiesbaden
*Die Kreisfläche richtet sich nach dem
Aufwand je Besucher kultureller
Veranstaltungen in Euro
13,3
12,3
198,4
Centralstation
Kurhaus
Caligari
Kongresspalais
Kulturhaus Dock 4
Kongresshalle
Villa Clementine
Literaturhaus
110,7
12,3
16,8
220. Vergleichende Prüfung „Kultur“
im Auftrag des Präsidenten des Hessischen Rechnungshofs
Schlussbericht für die Stadt Darmstadt
- Kommunales Kulturangebot
48
Detailbetrachtung Museen und Ausstellungshäuser
Im Rahmen der Detailanalysen wurden die Museen und Ausstellungshäuser in kommu-
naler Trägerschaft einbezogen. Zur besseren Lesbarkeit wurde für den Vergleich ein-
heitlich der Begriff Museum verwendet, auch wenn es sich um alternative Präsentations-
formate handelt. Die Museen haben die Möglichkeit, über Sonderausstellungen sowie 5
die Öffnungszeiten und Preisgestaltung ihre Attraktivität und Wirtschaftlichkeit zu beein-
flussen.
In Darmstadt wurden das Institut Mathildenhöhe sowie das Museum Künstlerkolonie in
die Prüfung einbezogen. M it dem Institut Mathildenhöhe verfügte die Stadt Darmstadt
über ein international ausgerichtetes Mehrspartenhaus der bildenden und angewandten 10
Kunst. Mit seinem Ausstellungsgebäude, dem Museum Künstlerkolonie sowie der Städ-
tischen Kunstsammlung Darmstadt war das Institut ein Ort der Erforschung, Präsenta-
tion und Vermittlung von Kunst und Kultur. Am 12. Juni 2014 ha tte die Kultusminister-
konferenz beschlossen, die Mathildenhöhe Darmstadt au f die offizielle Vorschlagsliste
Deutschlands für künftige UNESCO-Welterbestätten zu setzen. Der Antrag wurde 2019 15
eingereicht, eine Entscheidung wird 2020 erwartet. Die Ausstellungshallen des Instituts
Mathildenhöhe waren seit dem Jahr 2012 wegen grundhafter Sanierungsarbeiten ge-
schlossen. Damit fand im Untersuchungszeitraum kein musealer Betrieb statt. Gleich-
wohl fielen Betriebskosten an, da bspw. die Werkstatt auch während der Sanierungsar-
beiten betrieben wurde und Forschungstätigkeiten des Instituts Mathildenhöhe wahrge-20
nommen wurden. Neben den Ausstellungshallen wurde durch das Institut Mathildenhöhe
auch die städtische Kunstsammlung Darmstadt betreut, die nicht für die Öffentlichkeit
zugänglich war.
Die Ausgangsdaten für das Institut Mathildenhöhe mit den Ausstellungshallen sowie der
Betreuung der städtischen Kunstsammlung zeigt die nachfolgende Ansicht. 25
220. Vergleichende Prüfung „Kultur“
im Auftrag des Präsidenten des Hessischen Rechnungshofs
Schlussbericht für die Stadt Darmstadt
- Kommunales Kulturangebot
49
Institut Mathildenhöhe
2014 2015 2016 2017 2018
Prozentuale
Veränderung
2014-2018
Personalaufwand Euro 558.248 573.562 593.763 666.929 659.523 18,1
Aufwendungen für Sach-
und Dienstleistungen Euro 785.257 295.742 220.058 187.660 202.090 -74,3
Erträge aus Ticketverkauf Euro 113.399 0 0 0 0 -100
Besucher Anzahl 0 0 0 0 0 -
Ausstellungsfläche qm 0 0 0 0 0 -
Jahresöffnungsstunden Stunden 0 0 0 0 0 -
Ticketerlöse je Besucher Euro k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A.
Gesamtaufwand je
Besucher Euro k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A.
Personalaufwand je
Öffnungsstunde Euro k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A.
Quelle: Eigene Erhebungen; Stand: Juni 2019
Ansicht 36: Institut Mathildenhöhe
Die Ansicht verdeutlicht, dass aufgrund der Sanierungsarbeiten kein musealer Betrieb
im Prüfungszeitraum stattfand und daher keine Erträge oder Angaben zu Besucherzah-
len vorlagen.
Als weiteres kommunales Museum wurde das Museum Künstlerkolonie einbezogen, das 5
sich im historischen von Joseph Maria Olbrich vollendeten Ernst Ludwig -Haus befand.
Das im Mai 1990 eröffnete Museum Künstlerkolonie dokumentiert e die Geschichte der
Darmstädter Künstlergemeinschaft von 1899 bis 1914 und gab einen Überblick über die
Werke ihrer 23 Mitglieder.
Die Ausgangsdaten für das Museum Künstlerkolonie zeigt die nachfolgende Ansicht: 10
220. Vergleichende Prüfung „Kultur“
im Auftrag des Präsidenten des Hessischen Rechnungshofs
Schlussbericht für die Stadt Darmstadt
- Kommunales Kulturangebot
50
Institut Mathildenhöhe - Museum Künstlerkolonie
2014 2015 2016 2017 2018
Prozentuale
Veränderung
2014-2018
Personalaufwand Euro 474.095 481.966 543.685 635.816 612.775 29,3
Aufwendungen für Sach-
und Dienstleistungen Euro 69.119 122.704 110.716 83.124 71.723 3,8
Erträge aus Ticketverkauf Euro 117.387 81.341 63.818 78.548 53.026 -54,8
Besucher Anzahl 29.005 22.542 17.621 21.236 14.494 -50,0
Ausstellungsfläche qm 581 581 581 581 581 0
Jahresöffnungsstunden Stunden 2.184 2.184 2.184 2.184 2.184 0
Ticketerlöse je Besucher Euro 4,1 3,6 3,6 3,7 3,7 -9,6
Gesamtaufwand je
Besucher Euro 18,7 26,8 37,1 33,9 47,2 >100
Personalaufwand je
Öffnungsstunde Euro 217,1 220,7 248,9 291,1 280,6 29,3
Quelle: Eigene Erhebungen; Stand: Juni 2019
Ansicht 37: Institut Mathildenhöhe – Museum Künstlerkolonie
Das Ausstellungsgebäude des Instituts Mathildenhöhe war im Prüfungszeitraum ge-
schlossen, dies wirkte sich auch auf das Museum Künstlerkolonie aus. So sanken die
Besucherzahlen und Erträge aus Tic ketverkauf um rund die Hälfte. Zudem ist im Prü-
fungszeitraum der Personalaufwand mit 29,3 Prozent erheblich gestiegen. Das Museum 5
Künstlerkolonie sollte diese Entwicklung zum Anlass nehmen, um Ertragssteigerungen
über Sonderausstellungen zu realisieren.
Die unterschiedliche Museumslandschaft und die inhaltliche Schwerpunktsetzung in den
Kommunen haben auch Auswirkungen auf den Anteil des Aufwands für Museen am Ge-
samtaufwand aller kommunalen kulturellen Angebote. Dies zeigt die nachfolgende An-10
sicht.
220. Vergleichende Prüfung „Kultur“
im Auftrag des Präsidenten des Hessischen Rechnungshofs
Schlussbericht für die Stadt Darmstadt
- Kommunales Kulturangebot
51
Ansicht 38: Anteil der Aufwendungen für die kommunalen Museen am Gesamtaufwand in Prozent im Jahr
2018
Der Anteil der Aufwendungen schwankte zwischen den Kommunen um bis zu rund 41
Prozent. In den Städten Dreieich und Marburg existierte kein Museum in städtischer Trä-5
gerschaft. In der Stadt Darmstadt betrug der Anteil de r Aufwendungen für die kommu-
nalen Museen am Gesamtaufwand rund 5,4 Prozent und lag damit unterhalb des Me-
dian. Dies ist darauf zurückzuführen, dass das kulturelle Angebot in der Stadt Darmstadt
durch das Staatstheater geprägt ist und damit der Anteil der Aufwendungen für die kom-
munalen Museen in Darmstadt relativ niedrig ist. 10
Neben den Aufwendungen wurden die Besucherzahl als Gradmesser für die Attraktivität
der kommunalen Museumslandschaft erhoben und analysiert sowie die Anzahl der Mu-
seen im Vergleich gegenübergestellt. Dies zeigt die nachfolgende Ansicht.
1,7
12,6
5,4
19,3
0,0
32,3
25,2
1,6
7,6
40,6
13,1
0,0
1,2
6,4
0,0% 5,0% 10,0% 15,0% 20,0% 25,0% 30,0% 35,0% 40,0% 45,0% 50,0%
Wiesbaden
Kassel
Darmstadt
Rüsselsheim
Marburg
Hanau
Bad Homburg
Rödermark
Neu-Isenburg
Hofheim
Eschborn
Dreieich
Bad Vilbel
Bad Hersfeld
Anteil der Aufwendungen für die kommunalen Museen am Gesamtaufwand in
Prozent im Jahr 2018
Anteil der Aufwendungen der Museen am Gesamtaufwand
Quelle: Eigene Erhebungen;
Stand: Dezember 2019 Median = 7,1 %
220. Vergleichende Prüfung „Kultur“
im Auftrag des Präsidenten des Hessischen Rechnungshofs
Schlussbericht für die Stadt Darmstadt
- Kommunales Kulturangebot
52
Ansicht 39: Kategorisierung der Museen in städtischer Trägerschaft nach durchschnittlichen Besucherzah-
len in den Jahren 2014 bis 2018
Kategorisierung der Museen in städtischer Trägerschaft nach durchschnittlichen Besucher-
zahlen in den Jahren 2014 bis 2018
Besucher bis 5.000 Besucher von 5.000 bis
25.000
Besucher ab
25.000
Bad Hersfeld
Museum der Stadt Bad Hersfeld
wortreich
✓
✓
Bad Homburg v. d. Höhe
Städtisches historisches Museum
✓
Bad Vilbel
Römer Mosaik (Hassia)
Brunnen- und Bädermuseum
Heimatmuseum
✓
Keine Angaben
✓
Darmstadt
Ausstellungsgebäude Institut
Mathildenhöhe
Museum Künstlerkolonie
Keine Besucher auf-
grund Sanierung
✓
Dreieich Kein Museum in städtischer Trägerschaft
Eschborn
Stadtmuseum
Galerie am Rathaus
✓
✓
Hanau
Historisches Museum Hanau
Schloss Philippsruhe mit
Papiertheatermuseum
Museum Schloss Steinheim
Museum Grossauheim
✓
✓
✓
Hofheim am Taunus
Stadtmuseum Hofheim
✓
Kassel
Grimmwelt (ab September 2015)
Naturkundemuseum
Stadtmuseum
✓
✓
✓
Marburg Kein Museum in städtischer Trägerschaft
Neu-Isenburg
Haus zum Löwen
Zeppelin-Museum
✓
✓
Rödermark
Töpfermuseum Uberach
✓
Rüsselsheim am Main
Stadt- und Industriemuseum
✓
Wiesbaden
Stadtmuseum
Kunsthaus und Artothek
✓
✓
Quelle: Eigene Erhebungen; Stand: Juli 2019
220. Vergleichende Prüfung „Kultur“
im Auftrag des Präsidenten des Hessischen Rechnungshofs
Schlussbericht für die Stadt Darmstadt
- Kommunales Kulturangebot
53
Die besucherstärksten Museen mit mehr als durchschnittlich 25.000 Besuchern je Jahr
waren in den Städten Bad Hersfeld, Hanau und Kassel.
Neben den Besucherzahlen wurden die Jahresöffnungsstunden sowie der Aufwand je
Besucher für das Jahr 2018 für einen Ve rgleich der Museen innerhalb eines Clusters
ausgewertet. 5
Ansicht 40: Jahresöffnungsstunden, Anzahl Besucher und Aufwand je Besucher der Museen aus Cluster 3
im Jahr 2018
Die Ansicht zeigt, dass die Öffnungszeiten in Museen eine Stellgröße für die Besucher-
zahlen sind. Museen mit längeren Jahresöffnungsstunden weisen im Vergleich höhere 10
Besucherzahlen auf. Die drei Kasseler Museen verzeichneten neben dem Museum
Künstlerkolonie auch die höchsten Besucherzahlen (vgl. auch Ansicht 39). Alle drei Mu-
seen der Stadt Kassel mussten dafür den geringsten Aufwand je Besucher aufwenden.
Über ein gutes Angebot und Öffnungszeiten von mehr als 1.500 Stunden im Jahr können
mehr Besucher erreicht werden. 15
Als weitere Möglichkeit zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit dienen Ticketerträge. Im
Vergleich wurden folgende Ticketerlöse realisiert.
Anzahl Besucher
Quelle: Eigene Erhebungen; Stand: Juli 2019
Jahresöffnungsstunden, Anzahl Besucher und Aufwand* je Besucher der
Museen aus Cluster 3 im Jahr 2018
niedrig
2.000
hoch
74.000
Jahresöffnungsstunden
niedrig
1.000
hoch
4.000
Grimmwelt
119,1
26,7
Kunsthaus und
Artothek
14,3
Naturkundemuseum
43,6
Stadtmuseum
47,2
Museum
Künstlerkolonie
Kassel
Darmstadt
Wiesbaden
*Die Kreisfläche richtet sich nach dem Aufwand je Besucher in Euro im
Jahr 2018.
Der Aufwand des Stadtmuseums (Wiesbaden) umfasste den städtischen
Zuschuss. Das Ausstellungsgebäude des Instituts Mathildenhöhe
(Darmstadt) war im Prüfungszeitraum geschlossen.
115,0
Stadtmuseum
220. Vergleichende Prüfung „Kultur“
im Auftrag des Präsidenten des Hessischen Rechnungshofs
Schlussbericht für die Stadt Darmstadt
- Kommunales Kulturangebot
54
Ansicht 41: Ticketerlöse der Museen absolut und relativ in Euro im Jahr 2018
Von den 14 geprüften Kommunen hatten 12 Kommunen Museen in städtischer Träger-
schaft. In acht Kommunen wurden in diesen Museen Ticketerlöse realisiert. Die übrigen
Kommunen erhoben keinen Eintritt17. Der überörtliche Vergleich zeigt, dass nur drei Mu-5
seen (wortreich in Bad Hersfeld sowie das Naturkundemuseum und die Grimmwelt in
Kassel) in der Lage waren , mehr als 100.000 Euro über Ticketerlöse im Jahr 2018 zu
erwirtschaften. Der durchschnittliche Ticketerlös je Besucher lag bei zwei Euro. Der Prü-
fungsbeauftragte empfiehlt den Kommunen mit einem durchschnittlichen Ticketerlös von
weniger als zwei Euro zu prüfen, wie Ertragssteigerungen umgesetzt werden können. In 10
Darmstadt ergibt sich gegenüber dem Durchschnittswert kein direkter Handlungsbedarf.
In den Museen der Stadt Neu -Isenburg und im Museum der Stadt Bad Hersfeld wurde
ein freiwilliger Eintritt erhoben. In Neu-Isenburg wirkte sich die Umstellung auf den frei-
willigen Eintritt im Prüfungszeitraum positiv auf die Besucherzahlen und die Erträge ins-
gesamt aus. Es ist bei der Preisgestaltung von Museen zu beachten, dass die Einführung 15
eines freien Eintritts kein Allheilmittel für die Attraktivitätssteigerung eines Museums be-
deutet. Der Fachausschuss für Medien und Kultur im Deutschen Bundestag 18 hat u.a.
die Einführung eines freien Eintritts nur dann positiv bewertet, wenn dies in Verbindung
mit anderen museumsspezifischen Maßnahmen zu einer langfristigen Steigerung der
Besucherzahlen führt. Eine generelle Empfehlung lässt sich aus dem Vergleich nicht 20
17 Bad Vilbel, Eschborn, Rödermark und Wiesbaden.
18 Vgl. https://www.bundestag.de/presse/hib/577562-577562
6,4
2,3
1,5
3,7
2,4
0,7
0,7
1,9
1,4
1,6
1,9
0,9
0,4
6,1
470.000
159.414
28.766
53.026
35.037
45.194
3.072
10.312
12.567
8.247
8.247
14.990
3.573
146.246
0 € 100.000 € 200.000 € 300.000 € 400.000 € 500.000 €
0,0 € 1,0 € 2,0 € 3,0 € 4,0 € 5,0 € 6,0 € 7,0 €
Ticketerlöse der Museen absolut und relativ in Euro im Jahr 2018
Ticketerlöse je Besucher in € Ticketerlöse in €Quelle: Eigene Erhebungen; Stand: Juli 2019
wortreich
Bad Hersfeld
Museum der Stadt
Bad Hersfeld
Stadtmuseum Hofheim
Hofheim
Zeppelin Museum
Haus zum Löwen
Städtisches historisches Museum
Museum Grossauheim
Museum Schloss Steinheim
Schloss Philippsruhe
Stadt- und Industriemuseum
Museum Künstlerkolonie
Stadtmuseum
Naturkundemuseum
Grimmwelt
Neu-Isenburg
Hanau
Rüsselsheim
Darmstadt
Kassel
Median = 2 € Ticketerlöse
je Besucher
Bad Homburg
220. Vergleichende Prüfung „Kultur“
im Auftrag des Präsidenten des Hessischen Rechnungshofs
Schlussbericht für die Stadt Darmstadt
- Kommunales Kulturangebot
55
ableiten.
Detailbetrachtung öffentliche und private Zuwendungen
Neben einer direkten kulturellen Aufgabenerfüllung, wie sie unter Detailbetrachtung kul-
turelle Veranstaltungsorte und Detailbetrachtung Museen ausgeführt wurden, prägten
die Kommunen das kulturelle Angebot, indem sie Institutionen, Vereine, Projekte und 5
ähnliches institutionell oder projektbezogen förderten. Nachfolgend wird die Rolle der
Kommune als Zuwendungsgeber untersucht. Diese Zuwendungen sind freiwillige Leis-
tungen der öffentlichen Verwaltung zur Erfüllung bestimmter Zwecke.
Als Zuwendungsgeber förderte die Stadt Darmstadt übergreifend die Kultur. Eine Förde-
rung erfolgte zum Beispiel über eine institutionelle Förderung z.B. für das Staatstheater 10
Darmstadt oder die Centralstation Veranstaltungs -GmbH oder eine projektbezogene
Förderung sowie eine Vereinsförderung.
Die Bearbeitung und Gewährung der Zuschüsse wurde sowohl über die Beschäftigten
des Kulturamts als auch des Eigenbetrieb s Kulturinstitute sichergestellt. Es existierte
eine Verwaltungsvorschrift für die Gewährung städtischer Zuwendungen im Bereich Kul-15
tur (Magistratsbeschluss vom 6. März 2013).
Darüber hinaus wurden Zuschüsse an kulturelle Institutionen oder Vereine auf der Basis
von Verträgen gewährt. Diese unterlagen dabei nicht immer einer jährlich wiederkehren-
den Beantragung sowie Bescheiderteilung.
Die Übersicht über die Zuschüsse zur Förderung des kulturellen Lebens zeigt die nach-20
folgende Ansicht.
220. Vergleichende Prüfung „Kultur“
im Auftrag des Präsidenten des Hessischen Rechnungshofs
Schlussbericht für die Stadt Darmstadt
- Kommunales Kulturangebot
56
Förderung des kulturellen Lebens
2014 2015 2016 2017 2018
Prozentuale
Veränderung
2014-2018
Theater - z.B.
Hessisches
Staatstheater
Darmstadt
Euro 15.482.776 15.878.527 16.525.306 17.289.696 18.523.927 19,6
davon Zu-
weisungen
der Stadt
Euro 12.733.500 13.019.400 13.130.700 13.054.400 14.017.500 10,1
davon KFA
Zuweisun-
gen
Euro 2.477.700 2.522.500 3.074.100 3.652.800 3.987.200 60,9
davon Zu-
schuss Eigen-
betrieb
Euro 228.560 253.840 277.562 256.826 475.421 >100
Museum Euro 141.000 141.000 141.000 141.000 160.000 13,5
Musik Euro 95.447 89.713 114.622 193.475 478.565 >100
Zuschüsse zur
Förderung des
kulturellen Le-
bens
Euro 1.316.831 1.142.244 1.183.435 1.077.489 744.597 -43,5
Summe Euro 17.036.054 17.251.484 17.964.363 18.701.660 19.907.090 16,9
Zuschüsse je
Einwohner ge-
samt
Euro 112,1 111,1 114,1 118,2 123,5 10,1
Zuschuss je
Einwohner
ohne KFA
Euro 95,9 94,8 94,6 95,1 98,8 3
Quelle: Eigene Erhebungen; Stand: Juni 2019
Ansicht 42: Förderung des kulturellen Lebens
Der Eigenbetrieb wies daraufhin, dass ab dem Jahr 2018 erstmalig eine Zuordnung nach
Kostenträgern für Musik, Museum und Zuschüsse zur Förderung des kulturellen Lebens
vorgenommen wurde. Aus diesem Grund wichen die Angaben von 2018 von den Vor-
jahren ab. Die Stadt Darmstadt hat te im Prüfungszeitraum von 2014 bis 2018 Zuwen-5
dungen im Umfang von insgesamt 90.860.650 Euro gewährt. Davon entf ielen
15.714.300 Euro auf KFA-Zuweisungen an das Hessische Staatstheater Darmstadt, die
als durchlaufender Posten zu bewerten sind. Im Jahr 2018 waren 92 Prozent der kom-
munalen Mittel für die Kulturförderung an das Staatstheater gebunden. Dies verdeutlicht
die Notwendigkeit einer gesamtstädtischen Budgetsteuerung und Einflussnahme auf die 10
Budgethöhe (vgl. Abschnitt 5.6).
Die Rolle der Kommune als Zuwendungsgeber wurde auch im Vergleich analysiert. Die
folgende Ansicht zeigt den jeweiligen Anteil der kulturellen Förderung am Gesamtauf-
wand.
220. Vergleichende Prüfung „Kultur“
im Auftrag des Präsidenten des Hessischen Rechnungshofs
Schlussbericht für die Stadt Darmstadt
- Kommunales Kulturangebot
57
Ansicht 43: Anteil der kulturellen Förderung am Gesamtaufwand in Prozent im Jahr 2018
Der Anteil der kulturellen Förderung am Gesamtaufwand schwankte zwischen den Kom-
munen und betrug in Bad Vilbel 0,4 Prozent bis zu 76,9 Prozent in Kassel. In der Stadt
Darmstadt betrug der Anteil der kulturellen Förderung rund 70 Prozent und lag damit 5
oberhalb des Median. Die Auswertung verdeutlicht die unterschiedliche Schwerpunkt-
setzung der Kommunen: Die Stadt Eschborn förderte kulturelle Institutionen und Pro-
jekte in Frankfurt und in der Region RheinMain. Die Stadt Marburg war subsidiär aktiv
mit Initialförderungen von kulturellen Projekten und trat nur bei fehlenden kulturellen An-
geboten selber als Organisator auf. In den kreisfreien Städten ist der hohe Anteil der 10
Förderung insbesondere auf die Staatstheater zurückzuführen.
Ein ähnliches Bild zeigt die einwohnerbezogene Darstellung der kulturellen Förderung.
12,1
22,0
6,5
9,9
28,2
11,5
10,0
1,7
1,3
0,6
15,7
1,8
0,4
1,2
45,4
42,9
24,8
12,6
12,0
13,9
6,6
0,0% 10,0% 20,0% 30,0% 40,0% 50,0% 60,0% 70,0% 80,0% 90,0%
Wiesbaden
Kassel
Darmstadt
Rüsselsheim
Marburg
Hanau
Bad Homburg
Rödermark
Neu-Isenburg
Hofheim
Eschborn
Dreieich
Bad Vilbel
Bad Hersfeld
Anteil der kulturellen Förderung am Gesamtaufwand in Prozent im Jahr 2018
Anteil der kulturellen Förderung am Gesamtaufwand ohne Zuschüsse an
Staats- oder Landestheater
Anteil der kulturellen Förderung für Staats- oder Landestheater am
Gesamtaufwand (ohne Zuweisungen aus dem KFA)
Anteil der Zuweisungen aus dem KFAQuelle: Eigene Erhebungen;
Stand: Dezember 2019
Median = 9,9 %
49,0
220. Vergleichende Prüfung „Kultur“
im Auftrag des Präsidenten des Hessischen Rechnungshofs
Schlussbericht für die Stadt Darmstadt
- Kommunales Kulturangebot
58
Ansicht 44: Kulturelle Förderung je Einwohner in Euro im Jahr 2018
Die Ansicht verdeutlicht die unterschiedlichen Schwerpunktsetzungen der Kommunen
auch einwohnerbezogen. Auffällig ist der hohe Zuschussanteil je Einwohner für das
Staatstheater Darmstadt, der gegenüber den übrigen Staats - und Landestheatern mit 5
87,2 Euro, die den städtischen Haushalt direkt belasten, hervorsticht.
Die fünf größten Zuwendungen 19 für kulturelle Projekte des Kulturamts und des Eigen-
betriebs Kulturinstitute wurden formal im Rahmen der Vor-Ort-Erhebung geprüft.
Prüfungsergebnis der fünf größten Zuwendungen für kulturelle Projekte
Zuwendung 1 Zuwendung 2 Zuwendung 3 Zuwendung 4 Zuwendung 5
Schriftlicher Antrag / Vertrag ✓ ✓ ✓ ✓ ✓
Zuwendungsbescheid / Vertrag ✓ ✓ ✓ ✓ ✓
Verwendungsnachweis (Sach-
bericht, zahlenmäßiger Nach-
weis Mittelverwendung)
✓ ⚫ (✓) (✓) ✓
Liegt vor: ✓
Liegt teilweise vor: (✓)
Liegt nicht vor: ⚫
Quelle: Eigene Erhebungen; Stand: Juni 2019
Ansicht 45: Prüfungsergebnis der größten Zuwendungen für kulturelle Projekte
Bei den fünf geprüften Zuwendungen lagen in drei Fällen kein oder nur ein unvollständi-10
ger Verwendungsnachweis vor. Dies ist nicht sachgerecht. Die Stadt Darmstadt sollte
künftig auf die zeitnahe Prüfung der Verwendungsna chweise achten. Die Prüfung der
Zuwendung 1 (Staatstheater) hat ergeben, dass diese formal nach den vertraglich vor-
19 Bei wiederkehrenden jährlichen Zuschüssen wurde die Zuwendung einmalig geprüft.
14,6
32,7
11,5
6,9
24,9
9,7
6,0
0,6
1,0
0,2
13,3
0,8
0,7
3,8
54,5
63,7
87,2
21,9
15,1
17,7
24,7
5,9
0 € 20 € 40 € 60 € 80 € 100 € 120 € 140 €
Wiesbaden
Kassel
Darmstadt
Rüsselsheim
Marburg
Hanau
Bad Homburg
Rödermark
Neu-Isenburg
Hofheim
Eschborn
Dreieich
Bad Vilbel
Bad Hersfeld
Kulturelle Förderung je Einwohner in Euro im Jahr 2018
Kulturelle Förderung ohne Zuschüsse an Staats- oder Landestheater
Zuschuss an Staats- oder Landestheater ohne Zuweisungen aus dem KFA
Zuweisungen aus dem KFA (Grundmittel und Sonderförderung)Quelle: Eigene Erhebungen; Stand: Juli 2019
Median = 6,40 €
220. Vergleichende Prüfung „Kultur“
im Auftrag des Präsidenten des Hessischen Rechnungshofs
Schlussbericht für die Stadt Darmstadt
- Kommunales Kulturangebot
59
gesehenen Regelungen durchgeführt wurde. Allerdings lag e ine inhaltliche Auseinan-
dersetzung mit den vorgelegten Geschäftsberichten oder eine kennzahlenbasierte Aus-
wertungen im Zeitreihenvergleich nicht vor. Auch fehlte eine Übersicht über die Entwick-
lung des städtischen Zuschusses. Dies ist nicht sachgerecht. Der Prüfungsbeauftragte
empfiehlt, einen inhaltlichen Verwendungsnachweis einzufordern, der in angemessener 5
Relation zur Fördersumme steht.
Bei einer institutionellen Förderung, die eine jährliche Zuwendung von mehr als 150.000
Euro von Seiten der Kommune erhalten, wird empfohlen eine Zielvereinbarung bezüglich
der Schwerpunktsetzungen und der Erwartungen der Kommune zu schließen. Folgende
Parameter empfiehlt der Prüfungsbeauftragte für die Zielvereinbarung: 10
• Eigenfinanzierungsquote
• Veranstaltungstätigkeit und Besucherfrequenz
• Verwendungsnachweis und Informationspflicht zu wesentlichen Veränderungen
des Betriebsablaufs
• Evaluationsgespräch über das Angebot 15
Neben den Kommunen beteiligen sich auch weitere Akteure an der Finanzierung der
kulturellen Aktivitäten. Hier ist insbesondere an das Land, den Bund und den privaten
Bereich durch Sponsoring und Spenden zu denken. In der Regel werden diese Zuwen-
dungen durch die Kommunen beantragt und bei Bewilligung an die jeweilige kulturelle
Einrichtung weitergereicht. Im Nachfolgenden soll die Rolle d er Kommune als Zuwen-20
dungsempfänger untersucht werden.
Darmstadt hatte im Prüfungszeitraum Zuwendungen für das Staatstheater Darmstadt
aus dem KFA erhalten. Im Jahr 2018 betrugen diese 3,98 Mio. Euro und stellten damit
einen Anteil von rund 92 Prozent an den gesamten Zuwendungen des Kulturamts und
des Eigenbetriebs Kulturinstitute in Höhe von 4,35 Mio. Euro dar. 25
Zudem wurden im Prüfungszeitraum jährlich Förderungen beim Hessischen Ministerium
für Wissenschaft und Kunst (HMWK), bei der Hessischen Kulturstiftung und beim ge-
meinnützigen Kulturfonds Frankfurt RheinMain GmbH beantragt und Fördersummen er-
halten. Im Jahr 2017 erhielt die Stadt Darmstadt zudem eine Zuwendung von der Kultur-
stiftung des Bundes. 30
Drei Nachweise zur Zuwendungsverwendung (Zuschuss) wurden exemplarisch geprüft
und lagen in Bezug auf Förderantrag, Bescheid und Verwendungsnachweis vollständig
vor. Die Akten lagen transparent und nach Kalenderjahren dokumentiert vor. In allen
Fällen waren schriftliche Zuwendungsanträge und Finanzierungspläne mit Kalkulations-
tabellen vorhanden. 35
In den geprüften Kommunen wurden unterschiedliche öffentliche Zuwendungen bean-
tragt. Dies ist in der folgenden Ansicht dargestellt.
220. Vergleichende Prüfung „Kultur“
im Auftrag des Präsidenten des Hessischen Rechnungshofs
Schlussbericht für die Stadt Darmstadt
- Kommunales Kulturangebot
60
Allokation der beantragten öffentlichen Zuwendungen
Bund Land Sonstige
Bad Hersfeld ✓ ✓ ✓
Bad Homburg ⚫ ✓ ⚫
Bad Vilbel ⚫ ✓ ✓
Darmstadt ✓ ✓ ✓
Dreieich ⚫ ⚫ ⚫
Eschborn ⚫ ⚫ ⚫
Hanau ⚫ ✓ ✓
Hofheim ⚫ ✓ ✓
Kassel ⚫ ✓ ✓
Marburg ⚫ ✓ ⚫
Neu-Isenburg ⚫ ⚫ ⚫
Rödermark ⚫ ⚫ ⚫
Rüsselsheim ✓ ✓ ✓
Wiesbaden ⚫ ✓ ✓
✓: Beantragung von Fördermitteln
⚫: keine Beantragung von Fördermitteln
Quelle: Eigene Erhebungen; Stand: Juni 2019
Ansicht 46: Allokation der beantragten öffentlichen Zuwendungen
Die Ansicht verdeutlicht, dass zehn von 14 Kommunen bereits öffentliche Zuwendungen
beantragt hatten. Dabei wurden insbesondere Landesmittel von Seiten des HMWK so-
wie Anträge bei sonstigen Fördergebern (z.B. gemeinnütziger Kulturfonds Frankfurt
RheinMain GmbH, Stiftungen) gestellt. Anträge zu Bundesförderungen stellten nur die 5
Städte Bad Hersfeld, Darmstadt sowie Rüsselsheim am Main.
Die Förderlandschaft für die Kommunen ist nicht leicht zu überblicken, weil es eine Viel-
zahl von Fördermöglichkeiten gibt. Zudem sind die Antragstellung und die damit verbun-
denen Informationspflichten für die Kommunen mit erheblichem Ressourcenaufwand
verbunden. Die Stadt Wiesbaden hatte eine umfassende Übersicht zur Förderlandschaft 10
im kulturellen Umfeld erstellt, die neben einer Darstell ung von Bundes- und Landesför-
derungen auch mögliche EU-Fördermittel umfasste.
Neben öffentlichen Zuwendungen wurden auch private Zuwendungen berücksichtigt. Im
Prüfungszeitraum hatte die Stadt Darmstadt sowohl über das Kulturamt als auch über
den Eigenbetrieb Kulturinstitute und die Centralstation Veranstaltungs GmbH Sponso-15
ringverträge abgeschlossen. Damit konnten zwischen 2014 und 2018 rund 857.000 Euro
eingenommen werden. In der Stadt Darmstadt wurden Sach- und Geldspenden sowie
Sponsoringverträge auf einem gemeinsamen Konto verbucht und konnten daher nicht
vollumfänglich getrennt ausgewiesen werden. Die in der Ansicht dargestellten Sponso-
ringbeträge waren der Centralstation zuzuordnen. Zudem handelte es sich um Einzel-20
Sponsoringeinnahmen des Kulturamts, für die eine separate Dokumentation vorlag.
Die Übersicht zu den erhaltenen Zuwendungen, Sponsoringeinnahmen und Geldspen-
den der Stadt Darmstadt zeigt die nachfolgende Ansicht:
220. Vergleichende Prüfung „Kultur“
im Auftrag des Präsidenten des Hessischen Rechnungshofs
Schlussbericht für die Stadt Darmstadt
- Kommunales Kulturangebot
61
Erhaltene Zuwendungen
2014 2015 2016 2017 2018
Prozentuale
Verände-
rung 2014-
2018
Zuweisungen aus dem
KFA Euro 2.477.700 2.562.500 3.074.100 3.652.800 3.987.200 60,9
Zuwendungen von
Unternehmen Euro 2.600 22.600 22.600 22.600 22.600 > 100
Kulturfonds Euro 95.200 0 67.500 0 18.000 -81,1
Hessische Kulturstif-
tung Euro 0 0 0 12.000 0 0
Kulturstiftung des
Bundes Euro 152.000 0 0 0 0 -100
Sponsoringbeträge Euro 171.500 230.000 4.000 198.498 252.750 47,4
Spendenbeträge Euro 105.113 127.127 75.310 75.213 64.848 -38,3
Summe Euro 3.001.413 2.949.727 3.285.510 3.968.611 4.345.398 44,8
Zuwendungen (ge-
samt) je Einwohner Euro 19,8 19,9 20,9 25,1 27,0 36,4
Sponsoringbeträge /
Geldspenden je
Einwohner
Euro 1,8 2,3 0,5 1,7 2,0 8,2
Quelle: Eigene Erhebungen; Stand: Juni 2019
Ansicht 47: Erhaltene Zuwendungen
Im Vergleich stellt sich der Anteil der erhaltenen Zuwendungen am Gesamtaufwand wie
folgt dar.
220. Vergleichende Prüfung „Kultur“
im Auftrag des Präsidenten des Hessischen Rechnungshofs
Schlussbericht für die Stadt Darmstadt
- Kommunales Kulturangebot
62
Ansicht 48: Anteil erhaltene Zuwendungen am Gesamtaufwand in Prozent im Jahr 2018
Die Ansicht zeigt eine sehr hohe Spreizung bei den anteiligen Zuwendungen. Die meis-
ten Zuwendungen verzeichneten die Stadt Bad Hersfeld sowie die drei kreisfreien Städte
Darmstadt, Kassel und Wiesbaden (Cluster 3). In diesen Städten deck ten die öffentli-5
chen und privaten Zuwendungen zwischen 13,2 und 17,3 Prozent des Gesamtaufwands.
Es wird deutlich, dass das Sponsoring keine tragende Rolle bei der Kulturförderung ein-
nimmt. In keiner Kommune deckt e Sponsoring mehr als 3,6 Prozent des Gesamtauf-
wands. Die hohen erhaltenen öffentlichen Förderungen für die Stadt Bad Hersfeld sind
aussagegemäß historisch gewachsen und begründen sich auf die politisch gewünschte 10
überregionale Ausstrahlkraft der Bad Hersfelder Festspiele.
13,3
12,1
14,0
2,2
7,1
4,4
2,7
3,2
13,6
< 0,1
0,8
0,2
0,7
1,9
3,6
0,5
2,0
< 0,1
0,3
0,9
0,2
0,1
1,0
2,9
3,6
0,7
1,7
0% 2% 4% 6% 8% 10% 12% 14% 16% 18%
Wiesbaden
Kassel
Darmstadt
Rüsselsheim
Marburg
Hanau
Bad Homburg
Rödermark
Neu-Isenburg
Hofheim
Eschborn
Dreieich
Bad Vilbel
Bad Hersfeld
Anteil erhaltene Zuwendungen am Gesamtaufwand in Prozent im Jahr 2018
Anteil erhaltene öffentliche Zuwendungen am Gesamtaufwand in %
Anteil Spenden am Gesamtaufwand in %
Anteil Sponsoring am Gesamtaufwand in %Quelle: Eigene Erhebungen; Stand: Dezember 2019
0,10,5
0,8
0,7
0,1
220. Vergleichende Prüfung „Kultur“
im Auftrag des Präsidenten des Hessischen Rechnungshofs
Schlussbericht für die Stadt Darmstadt
- Kommunales Kulturangebot
63
Controlling und Steuerung
Die Analysen zum Grundmittelbedarf haben gezeigt, dass bis zu sechs Prozent der ver-
fügbaren Allgemeinen Deckungsmittel je Einwohner für die freiwilligen Aufgaben der Kul-
turförderung verausgabt werden (vgl. Ansicht 12). Um mit den begrenzten finanziellen
Mitteln eine hohe Wirksamkeit herbeizuführen, ist es erforderlich , durch politische Vor-5
gaben, Ziele und Kennzahlen die Kulturförderung in den Kommunen konkret auszurich-
ten und zu steuern. Die Kulturförderung kann im Hinblick auf die Ziele und die Nachfrage
auch in ihrer Wirtschaftlichkeit verbessert werden, wenn sie mit Output - und Wirkungs-
daten vernetzt wird.20
Neben der Steuerung über den städtischen Haushalt ist die Kulturentwicklungsplanung 10
ein Steuerungsinstrument, das Aufschluss darüber gibt, ob und wie umfangreich sich
eine Kommune selbst noch in der Kulturförderung engagieren sollte. Sinn und Zweck
liegen darin, die bereits vorhandenen Angebote strukturiert darzustellen, Weiterentwick-
lungen zu bedenken, Kulturschaffenden eine Planungssicherheit zu geben, die freie Kul-
turarbeit zu fördern und auf zurückgehende Einwohnerzahlen zu reagieren bzw. Einrich-15
tungen neu aufzustellen.
In der Stadt Darmstadt wurden über den städtischen Haushalt Ziele für die Kernverwal-
tung sowie für den Eigenbetrieb Kulturinstitute im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs ab-
gebildet, die jährlich fortgeschrieben und aus den Vorjahren übernommen wurden. Im
Haushalt waren allgemeine Ziele zu den Produkten der Kulturförderung (z.B. Bewahrung 20
der Zeugnisse bedeutender Darmstädter Kunst aller Epochen, Förderung von Künstlern
und Ausstellungen) abgebildet. Gleiches galt für den Eigenbetrieb Kulturinstitute mit all-
gemeinen produktbezogenen Zielen wie z.B. „Förderung eines breiten Theaterangebots
in Darmstadt“. Quantitative Kennzahlen (sogenannte Messzahlen) oder konkrete Ziel-
werte waren für die Ziele nicht ausgewiesen. Zielgruppen für das kulturelle Angebot wur-25
den über den städtischen Haushalt und den Eigenbetrieb nicht beschrieben. Im Produkt
„Förderung des Staatstheaters“ waren quantitative Kennzahlen (z.B. Anzahl Besucher,
Anzahl Veranstaltungen) einzeln aufgeführt und Ist-Werte zur Zielerreichung abgebildet.
Zum Zeitpunkt der örtlichen Erheb ungen wurden von den Produktverantwortlichen die
genannten Ziele der Kulturverantwortlichen (Kulturamt, Eigenbetrieb Kulturinstitute) im 30
Rahmen der Weiterentwicklung des eProduktbuches überarbeitet, um die allgemein for-
mulierten Ziele konkreter zu definieren. Die bisher dargestellten Kennzahlen im städti-
schen Haushalt bzw. im Wirtschaftsplan waren für eine jährliche Output- und Wirkungs-
steuerung zu allgemein formuliert und nicht mit Ist -Werten hinterlegt. Der Prüfungsbe-
auftragt sieht die Überarbeitung der Ziele und Kennzahlen im eProduktbuch positiv, da 35
somit die Grundlage für eine produktorientierte Steuerung geschaffen wird. Zudem soll-
ten quantitative Kennzahlen im Haushalt ausgewiesen werden.
In der Stadt Darmstadt wurden für die Legislaturperioden von 2011 bis 2016 sowie von
2016 bis 2021 in den Koalitionsverträgen 21 übergreifende Vorgaben zur Ausgestaltung
des kulturellen Angebots für die Stadt als Ort mit einer großen kulturellen Tradition for-40
muliert. Hierzu zählen z.B. ein klares Bekenntnis zum Staatstheater, zum Erhalt der Kul-
tureinrichtungen im Stadtgebiet oder die qualitative Sicherung der Kinder - und Jugend-
theater bis zu einer Denkmalsetzung für die von Nazis verfolgten Homosexuellen. Damit
liegt eine Orientierung für das kulturelle Angebot sowie eine G rundlage für eine Kul-
20 Vgl. Gnädinger, Marc, „Steuerungsdefizite bei der kommunalen Kulturförderung“, S. 14.
21 Koalitionsvertrag zwischen Bündnis 90/DIE GRÜNEN Darmstadt und CDU Darmstadt für die Legislaturperiode 2011
und 2016 sowie Koalitionsvertrag zwischen Bündnis 90/DIE GRÜNEN Darmstadt und CDU Darmstadt für die Legis-
laturperiode 2016 und 2021
220. Vergleichende Prüfung „Kultur“
im Auftrag des Präsidenten des Hessischen Rechnungshofs
Schlussbericht für die Stadt Darmstadt
- Kommunales Kulturangebot
64
turentwicklungsplanung bzw. die Kulturförderung vor. Es ist geplant, einen unabhängi-
gen Kulturbeirat ins Leben zu rufen, der den Magistrat bei der Weiterentwicklung kom-
munaler Kulturpolitik berät. Mit den Vorgaben aus den Koalitionsver trägen ist eine
Grundlage für die Priorisierung geschaffen. Dies ist sachgerecht.
In der Stadt Darmstadt wurde dem Magistrat, dem Haupt- und Finanzausschuss und der 5
Stadtverordnetenversammlung dreimal jährlich (zum 2., 3. und 4. Quartal) über die Er-
gebnisse der Haushaltswirtschaft ein Finanzcontrollingbericht vorgelegt. Dieser Bericht
beinhaltete einen zusammenfassenden Vergleich zwischen Budget- und Ist-Zahlen, den
Stand der Verbindlichkeiten, der Bürgschaften sowie Hinweise zu herausgehobenen
Einzelpositionen. Eine Berichterstattung über einzelne Produkte des Kulturamts bzw. zu 10
Produkten des Eigenbetriebs war nicht vorgesehen. Darüber hinaus berichtete das De-
zernatscontrolling quartalsweise über die Budgetlage einzelner Ämter an die jeweiligen
Dezernenten.
Auf Dezernatsebene fand eine unterjährige Steuerung auf Kostenstellen-Ebene statt, die
die Sicht auf einzelne Ämter ermöglichte. Im Prüfungszeitraum lag der Schwerpunkt auf 15
einer Berichterstattung zum Haushaltsvollzug. Spezielle Zielgruppenanalysen für das
kulturelle Angebot oder einzelne kulturelle Projekte wurden im Prüfungszeitraum vom
Kulturamt oder dem Eigenbetrieb Kulturinstitute nicht vorgenommen. Mit der fehlenden
Zielgruppenanalyse lassen sich kulturelle Projekte und das Angebot nur eingeschränkt
steuern. 20
Im Eigenbetrieb Kulturinstitute erfolgte eine Berichterstattung dreimal jährlich (zum 2., 3.
und 4. Quartal) in einem Quartalsbericht. Dieser Bericht stellte die Ist- und die Planwerte
des laufenden Jahres zur Mittelverwendung sowie die prozentuale Abweichung mit einer
Ampelsystematik dar. Die Angaben wurden den Vorjahreswerten gegenübergestellt. Die
Berichterstattung erfolgte gegenüber der Betriebskommission sowie der Stadtverordne-25
tenversammlung. Der Lagebericht stellt e die Chancen und Risiken des Eigenbetriebs
sachgerecht dar.
In der Centralstation und im darmstadtium fand eine quartalsweise Berichterstattung zur
Budgetentwicklung gegenüber den jeweiligen Aufsichtsräten und dem Beteiligungsma-
nagement der Stadt Darmstadt statt. Ergänzend existierte jeweils eine jährliche Zielver-30
einbarung zwischen der Geschäftsführung der Centralstation bzw. des darmstadti ums
sowie dem Oberbürgermeister der Stadt Darmstadt, die die Steuerungsebenen Finan-
zen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Ökologie, Produzierte Leistungen und Know-How
enthielt.
In der Stadtverwaltung, im Eigenbetrieb Kulturinstitute sowie bei der WKD war kein kauf-35
männisches Obligo aufgebaut. Dementsprechend wurden auch Verträge für die kulturel-
len Veranstaltungen nicht im Buchhaltungssystem als Obligo abgebildet. Mit der Bildung
eines Obligos werden erwartete finanzielle Belastungen, die für den Einkauf von Waren
oder Dienstleistungen entstehen, im Budget buchhalterisch erfasst. Dies ist für eine ak-
tive Budgetsteuerung von Vorteil. Der Prüfungsbeauftragte empfiehlt den Aufbau eines 40
kaufmännischen Obligos.
Staatstheater
Gemäß § 2 des Theatervertrages vom 9. April 1971 trug die Stadt Darmstadt 48 Prozent
der Kosten des Staatstheaters Darmstadt. Der vom Staatstheater aufgestellte Entwurf
des Haushaltsplanes bedurfte der Beratung und Zustimmung im Verwaltungsausschuss, 45
der Zustimmung des Landes und der Stadt Darmstadt. In der Zusatzvereinbarung zum
Theatervertrag vom 1. Juli 2017 wurde die Beteiligung am Bauunterhalt und den Tarif-
steigerungen vereinbart. Demnach w urden die Mehrkosten aus tarifvertraglichen Ab-
schlüssen und Bauunterhalt im Verhältnis von 36 Prozent vom Land, 32 Prozent von der
220. Vergleichende Prüfung „Kultur“
im Auftrag des Präsidenten des Hessischen Rechnungshofs
Schlussbericht für die Stadt Darmstadt
- Kommunales Kulturangebot
65
Stadt Darmstadt und 32 Prozent aus Mitteln des KFA veranschlagt. Ziele für das Staats-
theater sah der Vertrag nicht vor. Über den Wirtschaftsplan wurde formal die Zuschuss-
höhe der Stadt dokumentiert. Dieses Budget war nicht als ein Festbetrag vorgesehen,
sondern musste im Fall von Tarifsteigerungen oder Budgetüberschreitungen mit dem
vertraglich festgelegten Anteil ausgeglichen werden. Als Verwendungsnachweis wurde 5
der Jahresabschluss und die Besucherstatistik für das jeweilige Haushaltsjahr vorgelegt.
Das Staatstheater Darmstadt erhielt zusätzlich einen Zuschuss in Höhe von 30.600 Euro
für die Durchführung von Konzerten.
Zur Aufstellung des Jahreshaushaltes wurden jährlich Haushaltsgespräche mit Vertre-
tern des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst, des Hessisches Ministe-10
riums der Finanzen, der Stadt Darmstadt und dem Staatstheater Darmstadt geführt. Im
Ergebnis lag ein zustimmungsfähiger Entwurf zur Vorlage für den Verwaltungsaus-
schuss vor. Der Verwaltungsausschuss bestand aus zehn Mitgliedern. Davon wurden je
eines vom Hessischen Kulturminister und vom Hessischen Minister der Finanzen und
zwei vom Magistrat der Stadt Darmstadt berufen. Hinzu k amen je drei Vertreter vom 15
Hessischen Landtag und von der Stadtverordnetenversammlung.
Im Rahmen der jährlich stattfindenden Haushaltsgespräche mit den Ministerien und dem
Staatstheater wurden die Budgetentwicklungen erörtert. Eine jährliche Berichterstattung
über diese Entwicklung erfolgte im Verwaltungsrat.
Unterjährig fand eine direkte Berichterstattung von Seiten des Staatstheaters an den 20
Oberbürgermeister bei Planabweichungen statt. Für das Staatstheater wurden der Stadt
Darmstadt vom HMWK Quartalsberichte zur Verfügung gestellt, die eine Gegenüberstel-
lung von Plan- und Ist-Werten enthielt. Dies ist sachgerecht. Eine formalisierte Bericht-
erstattung und Steuerung durch die Stadt existierte hingegen nicht. Der Prüfungsbeauf-
tragte empfiehlt der Stadt Darmstadt, in Zukunft über ein Planungs- und Controllingsys-25
tem die Einflussnahme auf die Budgethöhe und –einhaltung geltend zu machen und zu
dokumentieren.
220. Vergleichende Prüfung „Kultur“
im Auftrag des Präsidenten des Hessischen Rechnungshofs
Schlussbericht für die Stadt Darmstadt
- Kommunales Kulturangebot
66
Die Ausgestaltung des auf die kommunalen kulturellen Angebote bezogenen Control-
lings ist in den Kommunen unterschiedlich realisiert. Dies zeigt die folgende Ansicht.
Steuerungselemente für die kulturelle Aufgabenwahrnehmung
Besucher-/Veran-
staltungs-
statistiken
Steuerungsrelevante
Kennzahlen
Bestandsaufnahme
aller kulturellen Ak-
tivitäten
Bad Hersfeld ✓ ⚫ ⚫
Bad Homburg ✓ ⚫ ✓
Bad Vilbel ✓ ✓ ⚫
Darmstadt ✓ ⚫ ⚫
Dreieich ✓ ✓ ⚫
Eschborn ✓ ✓ ⚫
Hanau ✓ ⚫ ✓
Hofheim ✓ ✓ ⚫
Kassel ✓ ✓ ✓
Marburg ✓ ✓ (✓)
Neu-Isenburg ✓ ✓ ⚫
Rödermark ✓ ✓ ⚫
Rüsselsheim ✓ (✓) ✓
Wiesbaden ✓ ⚫ ✓
✓ = Kriterium erfüllt
(✓) = Kriterium teilweise erfüllt
⚫ = nicht vorliegend
Quelle: Eigene Erhebungen; Stand: Juni 2019
Ansicht 49: Steuerungselemente für die kulturelle Aufgabenwahrnehmung
Ansicht 49 verdeutlicht, dass grundlegende Informationen zum eigenen kulturellen An-
gebot in Form von Besucher- bzw. Veranstaltungsstatistiken in allen Kommunen vorla-5
gen. Damit war eine Grundlage für die Entwicklung von outputorientierten Kennzahlen
zu den kulturellen Einrichtungen vorhanden. So nutzte bspw. die Centralstation die Be-
sucher- und Veranstaltungsstatistiken, um die Auslastung zu steigern. Mit diesen Daten
besteht die Möglichkeit, steuernd auf die Nachfrage zu reagieren und damit die Wirt-
schaftlichkeit beim zukünftigen kulturellen Angebot zu verbessern. 10
Betrachtet man die produktbezogenen Informationen im Haushalt der geprüften Körper-
schaften, s o ist festzustellen, dass diese unterschiedlich detailliert vorhanden waren.
Während allgemeine Beschreibungen der Produkte mit Zielen und Zielgruppen in allen
Haushalten der Kommunen standardmäßig aufgeführt wurden, waren konkrete Zielwerte
zu steuerungsrelevanten Kennzahlen im Zeitreihenvergleich nur bei der Hälfte der ge-15
prüften Kommunen ausgewiesen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass über den städti-
schen Haushalt nicht immer das gesamte kommunale kulturelle Angebot abgebildet
wird. Sofern städtische Bete iligungsgesellschaften oder Eigenbetriebe Teile des kultu-
rellen Angebotes verantworteten, ergaben sich weitere Berichterstattungen in anderen
Gremien. Zudem wurden die gebäudebezogenen Kosten im städtischen Haushalt nicht 20
220. Vergleichende Prüfung „Kultur“
im Auftrag des Präsidenten des Hessischen Rechnungshofs
Schlussbericht für die Stadt Darmstadt
- Kommunales Kulturangebot
67
immer den Produkten des Untersuchu ngsbereichs zugewiesen. Insgesamt war damit
eine gesamthafte Darstellung der Aufwendungen und Erträge für die Kultur nicht ge-
währleistet.
Die Ansicht zeigt darüber hinaus, dass eine Bestandsaufnahme aller kulturellen Aktivi-
täten nur bei der Hälfte der Kommunen vorlag. 5
Die dargestellten Ausführungen zeigen, dass über die verschiedenen Organisationsein-
heiten jeweils separat eine jährliche Berichterstattung in den Gremien der Stadt Darm-
stadt erfolgte. Dies ist jeweils sachgerecht. Gleichwohl fehlte eine gesamthafte Bericht-
erstattung über das kulturelle Angebot aller Akteure, was die Transparenz verringert e.
Die Stadt Darmstadt muss in den nächsten Jahren weiterhin Maßnahmen zur Haushalts-10
konsolidierung ergreifen. Zur Transparenz über die Aufwendungen für kulturelle Aufga-
ben ist dazu eine gesamthafte Berichterstattung notwendig. Der Prüfungsbeauftragte
empfiehlt der Stadt Darmstadt, eine gesamthafte Bestandsaufnahme für das kulturelle
Angebot zu erstellen, um die politischen Zielvorgaben aus den Koalitionsverträgen auch
für die städtischen Beteiligungsgesellschaften anzuwenden. Neben dieser gesamthaften 15
Bestandsaufnahme wäre eine gesamthafte Berichterstattung anzustreben, die die Bud-
getentwicklung und eine inhaltliche Berichterstattung aus allen vier Organisationseinhei-
ten (Kulturamt, Eigenbetrieb Kulturinstitute, Centralstation, Kongresszentrum) vereinigt.
Es werden folgende Kennzahlen vorgeschlagen:
• Grundmittel Kultur je Einwohner 20
• Gesamtaufwendungen Kultur je Einwohner
• Förderquote – Verhältnis der Förderungen zum Gesamtaufwand
• Eigenfinanzierungsquote – Verhältnis Erträge zum Gesamtaufwand
• Regionalquote – Verhältnis von städtischen zu auswärtigen Besuchern
• Anzahl Kooperationen 25
Für große Zuschussempfänger (ab 150.000 Euro) sollten zudem jährliche Evaluations-
gespräche zum kulturellen Veranstaltungsangebot als operative qualitative Steuerungs-
einheit durchgeführt werden. Inhalt dieser Gespräche sind das kulturelle Angebot, die
Resonanz der Besucher sowie der Medien und die erzielten Besucherzahlen.
Prozessablauf Sachspenden 30
Über monetäre Zuwendungen hinaus erhalten kulturelle Einrichtungen von Bürgern und
Unternehmen gelegentlich Spenden für ihre Arbeit. Dies sind Zuwendungen ohne Ge-
genleistung des Zuwendungsempfängers. Die Spender erwarten hierfür eine Spenden-
quittung (Zuwendungsbestätigung). Diese Zuwendungsbestätigung führt zu einer Steu-
erermäßigung beim Spender. Bei Geldspenden ist die Wertermittlung klar, bei Sach-35
spenden muss eine Wertermittlung erfolgen, damit eine Zuwendungsbestätigung ausge-
stellt werden kann.
Die Stad t Darmstadt hat te eine Verwaltungsvorschrift zum Umgang mit Sponsoring,
Spenden, mäzenatischen Schenkungen und Werbung in der Wissenschaftsstadt Darm-
stadt vom 31. März 2017. Die Annahme von Spenden oblag dem Kulturamt und dem 40
Eigenbetrieb Kulturinstitute. Die Ausstellung der Spendenquittung erfolgte über die Fi-
nanzverwaltung, das Dankschreiben und Übersendung der Spendenquittung erfolgt wie-
derum über das Kulturamt bzw. den Eigenbetrieb Kulturinstitute. Die Trennung von
Spendenannahme und Ausstellung der Spendenquittung ist sachgerecht.
220. Vergleichende Prüfung „Kultur“
im Auftrag des Präsidenten des Hessischen Rechnungshofs
Schlussbericht für die Stadt Darmstadt
- Kommunales Kulturangebot
68
Die Stadt Darmstadt hat te Sach- und Geldspenden entgegengenommen und Zuwen-
dungsbescheinigungen (Spendenquittungen) für die Förderung von Kunst und Kultur ge-
mäß § 52 Abs. 2 Nr. 5 AO erstellt. Das Institut Mathildenhöhe nahm ebenfalls Sachspen-
den entgegen. Die Wertermittlung erfolgte intern durch das Institut Mathildenhöhe.
Im Rahmen der örtlichen Erhebungen wurden fünf Sachspenden exemplarisch geprüft. 5
Die Prüfung hat ergeben , dass e xterne Wertgutachten in keinem Fall erstellt wurden.
Dies ist nicht sachgerecht. Durch die Ausstellung von Spendenbescheinigungen haftet
die Kommune gemäß § 10 b Abs. 4 des Einkommensteuergesetzes (EStG) für die Rich-
tigkeit und damit auch für die e ntgangenen Steuern („Ausstellerhaftung“). Die Stadt
Darmstadt sollte bei Sachspenden ein Wertgutachten zur Ermittlung des gemeinen Prei-10
ses erstellen lassen oder eine dokumentierte Recherche zum Marktwert vornehmen.
Die vergleichende Analyse der Regelungen zu Sachspenden zeigt folgende Ergebnisse.
Prozess Sachspenden
Angenommene
Sachspenden
Trennung von Spen-
denannahme und
Spendenbescheinigung
Externes Wertgut-
achten zu
Sachspenden
Bad Hersfeld ✓ ⚫ ✓
Bad Homburg ⚫ ○ ○
Bad Vilbel ⚫ ✓ ○
Darmstadt ✓ ✓ ⚫
Dreieich ⚫ ○ ○
Eschborn ⚫ ○ ○
Hanau ✓ ✓ (✓)
Hofheim ⚫ ○ ○
Kassel ✓ ✓ (✓)
Marburg ✓ ⚫ ○
Neu-Isenburg ⚫ ○ ○
Rödermark ⚫ ○ ○
Rüsselsheim ✓ ✓ (✓)
Wiesbaden ✓ ✓ (✓)
✓ = Kriterium erfüllt
(✓) = Kriterium teilweise erfüllt
⚫ = nicht vorliegend
○ = Kriterium nicht notwendig
Quelle: Eigene Erhebungen; Stand: Juni 2019
Ansicht 50: Prozess Sachspenden
Die Hälfte der geprüften Kommunen haben im Prüfun gszeitraum Sachspenden entge-
gengenommen. Für diese Sachspenden wurden Spendenbescheinigungen in Bad Her-15
sfeld und Marburg durch die Organisationseinheiten im Kulturbereich selbst vorgenom-
men. Der Prüfungsbeauftragte empfiehlt, diese Bescheinigungen künftig durch die F i-
nanzverwaltung ausstellen zu lassen. Externe Wertgutachten wurden mit Ausnahme der
220. Vergleichende Prüfung „Kultur“
im Auftrag des Präsidenten des Hessischen Rechnungshofs
Schlussbericht für die Stadt Darmstadt
- Kommunales Kulturangebot
69
Stadt Bad Hersfeld noch in Hanau, Kassel, Rüsselsheim am Main und Wiesbaden zu-
mindest teilweise eingeholt. In Darmstadt lagen keine externen Wertgutachten zur Er-
mittlung des Marktwertes vor. Der Prüfungsbeauftragte empfiehlt das Einholen von ex-
ternen Gutachten oder eine adäquate schriftliche Dokumentation des Marktwertes.
Einsatz von Honorarkräften 5
Honorarkräfte sind Einzelpersonen, die mit einem Dienst- oder Werkvertrag beschäftigt
sind, und ein Honorar für ihre Leistungen erhalten. Honorarkräfte haben ihre eigene So-
zialversicherung und sind nicht über den Arbeitgeber krankenversichert. Der Dienst -
oder Werkvertrag ist zeitlich befristet. Sie werden nicht im Stellenplan d er Kommune
geführt. Der Einsatz von Honorarkräften ist für kulturelle Einrichtungen attraktiv, da fle-10
xibel auf Anforderungen zum Personalbedarf reagiert werden kann. Als Abgrenzung
dazu werden sogenannte Mini-Jobber (450 Euro-Kräfte) eingesetzt, die nicht als Hono-
rarkraft anzusehen sind.
Der Eigenbetrieb Kulturinstitute beschäftigte ausschließlich Künstler als Honorarkräfte
(z.B. für Lesungen). Mini-Jobber wurden nicht eingesetzt. Das Literaturhaus setzte Ho-15
norarkräfte ein. Das Institut Mathildenhöhe setzt e für Aufsicht, Bewachung und Kasse
eigenes Personal ein. Mini-Jobber kamen hier nicht zum Einsatz. In zwei Bereichen fand
im Institut Mathildenhöhe eine Unterstützung bei Ausstellungen und Führungen durch
freie Mitarbeitende statt.
Die Centralstation Veranstaltungs GmbH und die WKD setzten sowohl Mini-Jobber als 20
auch Honorarkräfte ein. Alle Honorarkräfte mussten vor Tätigkeitsbeginn eine freiwillige
Selbstauskunft über ihren Status abgeben , um zu klären ob eine selbstständige oder
eine abhängige (versicherungspflichtige) Tätigkeit vorlag. Dazu wurde ein entsprechen-
der Vordruck an diesen Personenkreis zur Verfügung gestellt. Die Aktualität der freiwilli-
gen Statusabfragen und das Ergebnis der freiwilligen Statusabfragen wurden mit einem 25
Ampelsystem intern dokumentiert. Die Verfahrensregelungen sahen vor, dass freie Mit-
arbeitende nur dann engagiert werden durften, wenn sie den Status „grün“ hatten und
als selbständig Tätige eingestuft wurden. Dieses Verfahren ist sachgerecht.
Die Prüfung von vier Fällen zum Einsatz von Honorarkräften in der Stadt Darmstadt hat
gezeigt, dass bei zwei geprüften Fällen im Literaturhaus eine freie Mitarbeit im unterstüt-30
zenden Bereich (Öffentlichkeitsarbeit) vorlag. Eine Statusabfrage wurde nicht durchg e-
führt. Bei Verträgen im unterstützenden Bereich mit natürlichen Einzelpersonen kann
eine Scheinselbstständigkeit vorliegen. Hieraus ergaben sich Risiken für die Kommune.
Das Institut Mathildenhöhe setzte Honorarkräfte für die Führungen im Museum ein. Zwei
Verträge für die Museumsführung wurden geprüft. Es wurde jeweils ein Pauschalhonorar 35
bezahlt. Der Einsatz von freien Mitarbeiter als Museumsführern ist nach der vergleichen-
den Rechtsprechung des Landessozialgerichts Baden-Württemberg22 und dem Ergebnis
der Statusabfrage der Stadt Kassel bei der Deutschen Rentenversicherung im Jahr 2018
unter Einhaltung von definierten Rahmenbedingungen 23 möglich, ohne dass einen
Scheinselbstständigkeit entsteht. Die Praxis des Instituts ist sachgerecht. 40
22 Landessozialgericht Baden- Württemberg; Urteil vom 24. Februar 2015 - L 11 R 5165/13.
23 •Die definierten Rahmenbedingungen für Museumsführer sehen vor:
• Die konkrete Ausgestaltung der Führung ist Ihnen überlassen
• Die Ablehnung von Aufträgen ist möglich
220. Vergleichende Prüfung „Kultur“
im Auftrag des Präsidenten des Hessischen Rechnungshofs
Schlussbericht für die Stadt Darmstadt
- Kommunales Kulturangebot
70
Der Prüfungsbeauftragte empfiehlt der Stadt Darmstadt, das Verfahren der Centralsta-
tion Veranstaltungs GmbH auch für die Honorarkräfte in den weiteren kulturellen Veran-
staltungsorten (Eigenbetrieb und Kulturamt) anzuwenden.
Der Einsatz von Honorarkräften wurde in allen geprüften Kommunen erhoben. Dies zeigt
die nachfolgende Ansicht. 5
Einsatz von nicht fest-angestelltem Personal
Honorarkräfte Statusabfrage bei Honorarkräften
erfolgt
Bad Hersfeld ✓ ✓
Bad Homburg ✓ ✓
Bad Vilbel ✓ ⚫
Darmstadt ✓ (✓)
Dreieich ✓ (✓)
Eschborn ⚫ ○
Hanau ✓ ⚫
Hofheim ✓ ⚫
Kassel ✓ (✓)
Marburg ⚫ ○
Neu-Isenburg ✓ ⚫
Rödermark ⚫ ○
Rüsselsheim ✓ ⚫
Wiesbaden ✓ ⚫
✓ = Kriterium erfüllt
(✓) = Kriterium teilweise erfüllt
⚫ = nicht vorliegend
○ = Kriterium nicht notwendig
Quelle: Eigene Erhebungen; Stand: Juni 2019
Ansicht 51: Einsatz von nicht fest-angestelltem Personal
Die Ansicht zeigt, dass sechs Kommunen (Bad Vilbel, Hanau, Hofheim am Taunus, Neu-
Isenburg, Rüsselsheim am Main und Wiesbaden) keine Statusabfragen zum Nachweis
einer selbstständigen Tätigkeit durchgeführt hatten. Damit entstehen Risiken für die
Kommune, da eine Scheinselbstständigkeit vorliegen könnte und Sozialversicherungs-10
beiträge durch die Kommune rückwirkend gezahlt werden müssen.
Der Prüfungsbeauftragte empfiehlt, generell bei Vertragsschluss mit natürlichen Einzel-
personen eine freiwillige Selbstauskunft einzuholen, wenn keine künstlerische oder dar-
stellende Tätigkeit ausgeübt wird. Diese sollte folgende Punkte umfassen:
• Sie können die Führungen selbst aussuchen, ihnen werden keine Führungen zugeordnet
• Sie erhalten keine Weisungen vom Auftraggeber lediglich die Themen der Führungen sind vorgegeben
• Sie haben keinen Anspruch auf die Zuteilung von einzelnen Führungen.
220. Vergleichende Prüfung „Kultur“
im Auftrag des Präsidenten des Hessischen Rechnungshofs
Schlussbericht für die Stadt Darmstadt
- Kommunales Kulturangebot
71
1. Ort und Zeit der geplanten Tätigkeit (frei in der zeitlichen Gestaltung, Ort
frei wählbar, fester Arbeitsplatz beim Auftraggeber nicht vorgesehen)
2. Inhalt und Umfang der Tätigkeit (klar beschrieben ohne weitere Konkretisie-
rung oder Weisung des Auftraggebers ausführbar; Recht eigene Hilfskräfte
einzusetzen, eigenverantwortlich, frei in der Entscheidung welche Mittel 5
eingesetzt werden)
3. Grundsätzliche Fragen (Gewerbeanmeldung, freier Beruf, beschäftigt wei-
tere Arbeitnehmer, für andere Auftraggeber tätig, Eigenwerbung, eigenes
Briefpapier, eigenes Firmenfahrzeug)
Die Punkte sollten sich in den abzuschließenden Verträgen wiederfinden und in der Pra-10
xis so gelebt werden.
Vergaben
Als Bestandteil der öffentlichen Verwaltung unterliegen kulturelle Einrichtungen dem
Vergaberecht. Auch wenn vermeintlich auf die Eilbedürftigkeit und Notwendigkeit einer
Beschaffung im künstlerischen Prozess hingewiesen wird und die freihändige Beschaf-15
fung hier bevorzugt werden könnte, sind die formalen Vorgaben einzuhalten. Auf diese
Weise wird den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit, der Transparenz, des Wettbewerbs
und der Gleichbehandlung entsprochen.
Bei nationalen Vergabeverfahren sind die Vergabeordnung en VOB/A und VOL/A auch
von den Kommunen zwingend anzuwenden. Der Gemeinsame Runderlass zum öffent-20
lichen Auftragswesen (Vergabeerlass) des Landes Hessen vom 1. Januar 2016 sieht
vor, dass bereits ab einem Vergabewert von 7.500 Euro vergleichbare Angebote zu do-
kumentieren sind.24
Bei der Stadt Darmstadt lag eine Dienstanweisung für Vergaben vom 23. Juni 2008 vor.
Das Fachamt hat eine Auftragsbefugnis bis 50.000 Euro. Bei Vergaben bis 100.000 Euro 25
entscheidet das Fachamt in Einvernehmen mit der Vergabestelle.
Die WKD war nicht verpflichtet bei Vergaben von Liefer - und Dienstleistungen, deren
geschätzte Auftragswerte (Netto) den EU-Schwellenwert unterschreiten, die Regeln des
Abschnitt 1 der Vergabe und Vertragsordnung für Li eferleistungen (VOL) 2009 Teil A
einzuhalten (siehe hierzu Schreiben an die Finanzverwaltung und den Stadtkämmerer 30
der Stadt Darmstadt vo m 24. Mai 2016). Die Wissenschafts- und Kongresszentrum
Darmstadt GmbH & Co KG hat te eine interne Dienstanweisung über die Vergabe von
externen Dienstleistungen, die im Wesentlichen den VOL-Richtlinien entsprachen.
Im Rahmen der Vor-Ort-Erhebung wurden neun Vergaben im Bereich Liefer- und Dienst-
leistung innerhalb unterschiedlicher Wertgrenzen geprüft. Das Prüfungsergebnis zeigen 35
die folgenden Ansichten.
24 Siehe Gemeinsamer Runderlass von 2. Dezember 2015 (StAnz 52/2015 S. 1377), geändert durch den Erlass vom
27. Juni 2016 (StAnz S. 701).
220. Vergleichende Prüfung „Kultur“
im Auftrag des Präsidenten des Hessischen Rechnungshofs
Schlussbericht für die Stadt Darmstadt
- Kommunales Kulturangebot
72
Vergaben unter 7.500 Euro
Prüfungsergebnis der freihändigen Vergaben bis 7.500 Euro
Freihändige Vergaben bis 7.500 Euro Vergabe 1 Vergabe 2 Vergabe 3
Dokumentationspflicht ✓ ✓ ✓
Anforderungen an Dokumentation bzw. Vergabeanforderungen erfüllt: ✓
Anforderungen an Dokumentation bzw. Vergabeanforderungen zum Teil erfüllt: (✓)
Anforderungen an Dokumentation bzw. Vergabeanforderungen nicht erfüllt: ⚫
Quelle: Eigene Erhebungen; Stand: Juni 2019
Ansicht 52: Prüfungsergebnis der Vergaben bis 7.500 Euro
Vergaben von 7.500 Euro bis 10.000 Euro
Prüfungsergebnis der Vergaben von 7.500 bis 10.000 Euro
Freihändige Vergaben von Liefer- und
Dienstleistungen ab 7.500 Euro bis
10.000 Euro
Vergabe 1 Vergabe 2 Vergabe 3
Dokumentationspflicht (✓) (✓) (✓)
Dokumentation von zwei weiteren
Preisen (z.B. Internetrecherche, fern-
mündliche Preisanfrage)
(✓) ⚫ (✓)
Anforderungen an Dokumentation bzw. Vergabeanforderungen erfüllt: ✓
Anforderungen an Dokumentation bzw. Vergabeanforderungen zum Teil erfüllt: (✓)
Anforderungen an Dokumentation bzw. Vergabeanforderungen nicht erfüllt: ⚫
Quelle: Eigene Erhebungen; Stand: Juni 2019
Ansicht 53: Prüfungsergebnis der Vergaben von 7.500 bis 10.000 Euro
Die Prüfung von Vergaben von 7.500 bis 10.000 Euro hat ergeben, dass die Dokumen-5
tationspflicht sowie Vergleichsangebote nicht oder nicht in ausreichender Anzahl einge-
holt wurden. Die ist nicht sachgerecht.
Vergaben über 10.000 Euro:
Prüfungsergebnis der Vergaben über 10.000 Euro bis zum EU-Schwellenwert
Freihändige Vergaben von Liefer- und
Dienstleistungen ab 10.000 Euro Vergabe 1 Vergabe 2 Vergabe 3
Dokumentationspflicht ✓ (✓] ✓
Dokumentation von drei förmlichen
Angeboten ⚫ (✓) ⚫
Bei Vergaben über 50.000 €:
Durchführung von Interessensbekun-
dungsverfahren
Bei Vergaben über 100.000 €:
Durchführung von Interessensbekun-
dungsverfahren mit beschränkter
Ausschreibung
Anforderungen an Dokumentation bzw. Vergabeanforderungen erfüllt: ✓
Anforderungen an Dokumentation bzw. Vergabeanforderungen zum Teil erfüllt: (✓)
Anforderungen an Dokumentation bzw. Vergabeanforderungen nicht erfüllt: ⚫
Quelle: Eigene Erhebungen; Stand: Juni 2019
Ansicht 54: Prüfungsergebnis der Vergaben über 10.000 Euro
220. Vergleichende Prüfung „Kultur“
im Auftrag des Präsidenten des Hessischen Rechnungshofs
Schlussbericht für die Stadt Darmstadt
- Kommunales Kulturangebot
73
Die Prüfung von Vergaben über 10.000 Euro hat bei allen Vergaben ergeben, dass keine
ausreichende Zahl an vergleichenden Angeboten vor lag. Es war auch nicht dokumen-
tiert, welche Unternehmen zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert w orden sind. Die
fehlende Einholung und Dokumentation bei den Vergaben ist zu beanstanden , da die
vergaberechtlichen Regelungen nicht eingehalten wurden. Darüber hinaus müssen 5
Kommunen nach den Grundsätzen von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit handeln.
Über eine ausreichende Anzahl von Vergleichsangeboten kann diesem Grundsatz ent-
sprochen werden. Der Prüfungsbeauftragte empfiehlt, zukünftig vergleichbare Angebote
einzuholen und zu dokumentieren.
Insgesamt hat die Prüfung gezeigt, dass die häufigsten Vergaben Beschaffungsvor-10
gänge unter 7.500 Euro sind, bei denen ausschließlich eine Dokumentationspflicht be-
steht. Damit haben die Kommunen die Möglichkeit, schnell und unbürokratisch zu agie-
ren.
Kulturelle Zusammenarbeit
Der untersuchte Aufgabenbereich eignet sich für eine kulturelle Zusammenarbeit. Diese 15
sollte aktiv gesteuert und in einer Kulturentwicklungsplanung berücksichtigt werden. Kul-
turelle Zusammenarbeit ist durch beidseitige Aktivitäten der Partner gekennzeichnet. Die
Vorteile und Chancen25 können über eine klassische Interkommunale Zusammenarbeit26
hinaus auch durch eine Zusammenarbeit mit Akteuren außerhalb der kommunalen Fa-
milie oder auch länderübergreifend genutzt werden. Im Rhein/Main Gebiet existiert bei-20
spielsweise eine kulturelle Zusammenarbeit mit der gemeinnützigen Kulturfonds Frank-
furt RheinMain GmbH (Kulturfonds )27 oder Initiativen wie dem Kultursommer Südhes-
sen28. Über diese Kooperationen besteht für die Kommunen die Möglichkeit, projektbe-
zogen zusammenzuarbeiten und von gezielten Marketingmaßnahmen zu profitieren. Zu-
dem existiert über die Staats- bzw. Landestheater durch eine 48 % Beteiligung der 25
Städte Darmstadt, Kassel, Marburg und Wiesbaden eine kulturelle Zusammenarbeit mit
dem Land.
Die kulturelle Zusammenarbeit der Stadt Darmstadt war durch folgende Mitgliedschaften
geprägt:
Die Stadt Darmstadt ist Gesellschafter des gemeinnützigen Kulturfonds Frankfurt Rhein-30
Main GmbH. Gesellschafter sind zudem das Land Hessen, Frankfurt am Main, Hanau,
Hochtaunuskreis, Main -Taunus-Kreis sowie Wiesbaden. Kooperationsvereinbarungen
bestehen zudem mit den Städten Bad Vilbel, Oestrich-Winkel und Offenbach. Die Stadt
Darmstadt zahlte jährlich zwei Euro je Bürger in den Fonds ein (rund 300.000 Euro) und
stellte regelmäßig Anträge auf Projektförderung: Alle zwei Jahre w urden hier größere 35
Projekte gefördert. Zudem wurde insbesondere die Stärkung der internationalen Außen-
wirkung, von der insbesondere die Mathildenhöhe profitierte, als Nutzen des Kulturfonds
gesehen. Die kulturelle Kooperation wurde als bundesweit einmalige Konstruktion für die
Region durch die Stadt positiv bewertet.
25 Siehe hierzu auch Der Präsident des Hessischen Rechnungshof, Überörtliche Prüfung kommunaler Körperschaften,
Kommunale Zusammenarbeit, Kongress Interkommunale Zusammenarbeit- am 8.Oktober 2014 Folie Nr. 12.
26 Vgl. 166. Vergleichende Prüfung „Konsolidierung Kreis Offenbach: Wirkung Interkommunaler Zusammenarbeit kreis-
angehöriger Gemeinden“ im Kommunalbericht 2014 (Sechsundzwanzigster Zusammenfassender Bericht) vom 7. Ok-
tober 2014, LT-Drs. 19/801, S. 198 ff.
27 Gemeinnützige Kulturfonds Frankfurt RheinMain GmbH: Die Gesellschafter sind das Land Hessen, die Städte Frank-
furt am Main, Darmstadt, Wiesbaden und Hanau und die Kreise Hochtaunus und Main-Taunus.
28 Mitglieder des Kultursommer Südhessen sind die Kreise Bergstraße, Darmstadt -Dieburg, Groß-Gerau, Offenbach,
Odenwaldkreis und die Stadt Darmstadt.
220. Vergleichende Prüfung „Kultur“
im Auftrag des Präsidenten des Hessischen Rechnungshofs
Schlussbericht für die Stadt Darmstadt
- Kommunales Kulturangebot
74
KulturRegion FrankfurtRheinMain gGmbH: Die KulturRegion führte eigene Projekte und
Themenformate im Rahmen der regionalen und überregionalen Kulturarbeit durch. Das
Kulturamt und der Eigenbetrieb Kulturinstitute wirkten bei verschiedenen Arbeitskreisen
mit. Insbesondere das überregionale Marketing und die Verteilung von Informationen
wurden positiv bewertet. Die Stadt Darmstadt profitierte im Rahmen des Internationalen 5
Theaterfestivals für junges Publikum „Starke Stücke“ bei der überregionalen Zusammen-
arbeit, die u.a. in der Centralstation aufgeführt wurden. Der Mitgliedsbeitrag belief sich
im Jahr 2018 auf ca. 15.000 Euro.
Die Stadt Darmstadt war Mitglied beim Verein Kultursommer Südhessen e.V. (KUSS)
und arbeitet in Arbeitsg ruppen und projektbezogen als größte Kommune in dieser Ko-10
operation mit. Die Stärkung der Kultur in den Regionen wurde von der Stadt Darmstadt
als besonderer Nutzen gesehen.
Es gab zum Prüfungszeitpunkt eine Initiative zur Koordinierung und Förderung von Pro-
jekten zur Digitalisierung im kulturellen Umfeld mit der Digitalstadt Darmstadt GmbH. Die
finanzielle Ausstattung war zum Prüfungszeitpunkt noch nicht geregelt. Darüber hinaus 15
fand aussagegemäß eine enge inhaltliche Verzahnung mit der Darmstadt Stadtmarke-
ting GmbH statt, deren Ausrichtung auch auf kulturelle Beiträge wie z.B. die Jugendstil-
tage abzielt.
Das Institut Mathildenhöhe hatte darüber hinaus Kooperationen zur Stärkung und Wei-
terentwicklung der internationalen Partnerschaften mit Stätten der Kultu r um 1900 (Art 20
Nouveau) abgeschlossen. Hierzu zählen das Netzwerk „RANN Reseau Art Nouveau
Network“ sowie das „Cultural Route of the Council of Europe „Réseau Art Nouveau Net-
work”. Zur Stärkung, Förderung und Weiterentwicklung der regionalen wie auch der na-
tionalen und internationalen Kultur in Hessen existier ten vertragliche Kooperation mit
verschiedenen Stiftungen wie z.B. der Hessischen Kulturstiftung, der Bundeskulturstif-25
tung, Jubiläumsstiftung der Stadt- und Kreis-Sparkasse Darmstadt sowie der Sparkas-
sen-Kulturstiftung Hessen-Thüringen. Zudem existierten vertraglich vereinbarte Medien-
partnerschaften mit dem Radiosender HR2 Kultur und HEAG Mobilo. Mit der wissen-
schaftlichen Buchgesellschaft Darmstadt existierte ein Vertrag für die KulturCard, die zur
Öffentlichkeitsarbeit für Wissenschaft und Kultur diente. 30
Das Jazzinstitut Darmstadt und das Internationale Musikinstitut unterhielten weitere Ko-
operationen zur kulturellen Zusammenarbeit, die jedoch nicht Prüfungsgegenstand wa-
ren.
Eine weitere institutionalisierte kulturelle Zusammenarbeit mit anderen Kommunen oder
Landkreisen fand nicht statt. 35
Der Vergleich der realisierten Kooperationen ist nachfolgend dargestellt.
220. Vergleichende Prüfung „Kultur“
im Auftrag des Präsidenten des Hessischen Rechnungshofs
Schlussbericht für die Stadt Darmstadt
- Kommunales Kulturangebot
75
Kulturelle Zusammenarbeit
Kulturfonds
KulturRegion
FrankfurtRhein-
Main
Kultursommer
Nordhessen /
Mittelhessen /
Südhessen
Kooperationen
mit Universitä-
ten und kulturel-
len Netzwerken
Kommunale
Kooperatio-
nen
Inthega e.V.
Bad Hersfeld ⚫ ⚫ ⚫ ⚫ ✓ ⚫
Bad Homburg ⚫ ✓ ⚫ ✓ ✓ ✓
Bad Vilbel ✓ ✓ ⚫ ⚫ ⚫ ⚫
Darmstadt ✓ ✓ ✓ ✓ ⚫ ⚫
Dreieich ⚫ ✓ ✓ ⚫ ✓ ✓
Eschborn ✓ ✓ ⚫ ⚫ ✓ ✓
Hanau ✓ ✓ ⚫ ✓ ✓ ⚫
Hofheim ✓ ✓ ⚫ ✓ ✓ ✓
Kassel ⚫ ⚫ ✓ ✓ ⚫ ⚫
Marburg ⚫ ⚫ ✓ ✓ ⚫ ⚫
Neu-Isenburg ⚫ ⚫ ⚫ ⚫ ✓ ✓
Rödermark ⚫ ⚫ ⚫ ⚫ ⚫ ✓
Rüsselsheim ⚫ ✓ ✓ ✓ ✓ ✓
Wiesbaden ✓ ⚫ ⚫ ⚫ ✓ ⚫
✓ = Mitgliedschaft vorhanden
⚫ = Mitgliedschaft nicht vorliegend
Quelle: Eigene Erhebungen; Stand: Juni 2019
Ansicht 55: Kulturelle Zusammenarbeit
Mit der KulturRegion Frankfurt RheinMain gGmbH sowie dem gemeinnützigen Kul-
turfonds Frankfurt RheinMain GmbH bestehen Zusammenschlüsse für eine kommunale
Zusammenarbeit, die von den geprüften Kommunen in Bezug auf das überregionale
Marketing, die Informationsverfügbarkeit sowie konkrete Projekte p ositiv bewertet wur-5
den. Auf diese Weise bestand die Möglichkeit, niedrigschwellig eine kulturelle Zusam-
menarbeit umzusetzen. Dies wird vom Prüfungsbeauftragten positiv gesehen, da Ver-
bundeffekte im Bereich des Marketing und der Bereitstellung von Informationen genutzt
werden.
10
220. Vergleichende Prüfung „Kultur“
im Auftrag des Präsidenten des Hessischen Rechnungshofs
Schlussbericht für die Stadt Darmstadt
- Online-Befragung zum Besucherverhalten
76
6. Online-Befragung zum Besucherverhalten
Parallel zu den örtlichen Erhebungen wurde im Juni 2019 eine Online -Befragung über
die Nutzung des kulturellen Angebots in Hessen durchgeführt. Es wurden Einwohner in
Hessen zum Besucherverhalten zu folgenden Themenfeldern befragt:
1. Wie häufig besuchten die Befragten im Jahr 2018 u.a. ein Theater, eine Musik-5
veranstaltung, ein Open-Air Festival oder ein Museum?
2. Wie mobil waren die Befragten hinsichtlich der Auswahl des kulturellen Ange-
bots? Erfolgten die Besuche primär am Wohnort, in den Städten Frankfurt am
Main, Kassel und Wiesbaden oder in anderen Städten?
3. Welches kulturelle Angebot wird an dem eigenen Wohnort von den Befragten 10
vermisst?
Insgesamt wurden die Antworten von 804 Befragten ausgewer tet, die mindestens eine
kulturelle Veranstaltung im Jahr 2018 besucht hatten. Damit lag eine zielgruppenorien-
tierte Befragung vor. Der Teilnehmerkreis in Bezug auf die geografische Zuordnung ist
in Ansicht 56 dargestellt. 15
Ansicht 56: Geografische Zuordnung der Befragten zu Regierungsbezirken und Städten
Mit 590 Antworten kamen 73 Prozent der Befragten aus dem Regierung sbezirk Darm-
stadt, welcher 64 Prozent der Einwohner Hessens umfasst. Zudem nahmen 86 Befragte
aus dem Regierungsbezirk Gießen und 128 Befragte aus dem Regierungsbezirk Kassel 20
an der Umfrage teil.
Die Befragten gaben an, wie häufig sie im Jahr 2018 eine ku lturelle Veranstaltung be-
sucht hatten. Dies zeigt Ansicht 57.
62
128
86
55
219
46
590
0 100 200 300 400 500 600 700
Geografische Zuordnung der Befragten
Anzahl BefragteQuelle: Eigene Erhebungen; Stand: Juli 2019
Regierungsbezirk Darmstadt
davon aus Darmstadt
davon aus Frankfurt
davon aus Wiesbaden
Regierungsbezirk Gießen
Regierungsbezirk Kassel
davon aus Kassel
220. Vergleichende Prüfung „Kultur“
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Schlussbericht für die Stadt Darmstadt
- Online-Befragung zum Besucherverhalten
77
Ansicht 57: Häufigkeit der Besuche kultureller Veranstaltungen im Jahr 2018
Jeweils rund 30 Prozent der Befragten gaben an, bis zu fünf bzw. bis zu neun kulturelle
Veranstaltungen im Jahr 2018 besucht zu haben. Rund drei Prozent der Befragten waren
besonders kulturbegeistert und besuchten mehr als 30-mal eine kulturelle Veranstaltung. 5
Insgesamt waren 112 Kulturbegeisterte für knapp 40 Prozent aller Besuche verantwort-
lich. Sie besuchten mehr als 19-mal im Jahr kulturelle Veranstaltungen. Der Durchschnitt
der Besuche lag bei 10 Besuchen im Jahr 2018, der Median lag bei sieben Besuchen.
Ein weiterer Aspekt bezog sich auf die Art der besuchten kulturellen Veranstaltungen.
Dabei wurden die Kategorien „Theater, Musikveranstaltungen, Kabarett“, „Open-Air Ver-10
anstaltungen z.B. Festivals, Festspiele“ sowie „Museen“ unterschieden. Dabei wurde die
Besucherfrequenz der Befragten aus den Städten Darmstadt, Frankfurt am Main, Kassel
und Wiesbaden den Befragten aus den drei Regierungsbezirken gegenübergestellt. Eine
Aufteilung der Besuche nach der Art der besuchten kulturellen Veranstaltungen zeigt die
nächste Ansicht: 15
31%
29%
26%
11%
3%
0,0%
5,0%
10,0%
15,0%
20,0%
25,0%
30,0%
35,0%
unter 5 5 bis 9 10 bis 19 20 bis 30 über 30
Häufigkeit der Besuche kultureller Veranstaltungen
im Jahr 2018
Quelle: Eigene Erhebungen; Stand: Juli 2019
220. Vergleichende Prüfung „Kultur“
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Schlussbericht für die Stadt Darmstadt
- Online-Befragung zum Besucherverhalten
78
Ansicht 58: Zahl der Besuche nach Art der Veranstaltung
Die Ansicht verdeutlicht, dass die Kategorie „Theater, Musikveranstaltungen, Kabarett“
zu den meistbesuchten Veransta ltungen gehörte. Städter besuchten Theater durch-
schnittlich 4,7-mal, Befragte aus den Regierungsbezirken gingen durchschnittlich zu 4 5
Veranstaltungen in Theatern.
Insgesamt war festzustellen, dass Städter alle kulturellen Angebote häufiger in Anspruch
nehmen. Besonders deutlich wird dies auch bei den Museen. Dies kann darauf zurück-
zuführen sein, dass das verfügbare Angebot an Museen in den Städten Darmstadt,
Frankfurt, Kassel und Wiesbaden größer war als in den Regierungsbezirken (angebots-10
induzierte Nachfrage).
Die Umfrage ließ darüber hinaus eine Auswertung zu, ob Museumsbesucher auch zu-
gleich Theaterveranstaltungen besuchen und ob vice versa Theaterbesucher in das Mu-
seum gehen. Die Umfrage ergab, dass Museumsbesucher zugleich Besucher von The-
ater und Open-Air-Veranstaltungen sind: von 486 Museumsbesuchern gaben nur 43 Be-15
sucher (9 Prozent) an, nicht ein Theater oder Festival besucht zu haben. Dies galt im
Gegenzug jedoch nicht im selben Umfang für Theaterbesucher. Von 623 Theaterbesu-
chern gab ein Drittel (211 Befragte) an, nicht in ein Museum zu gehen. In Museen können
demnach auch direkt Theaterbesucher zum Beispiel mit Informationsmaterial oder auch
erweitert mit einem möglichen Ticketverkauf für Theaterveranstaltungen erreicht und an-20
gesprochen werden. Im Theater hingegen muss das Interesse an einem Museumsbe-
such erst geweckt werden.
In der Befragung wurde erhoben, wo die kulturelle Veranstaltung besucht wurde. Zur
Auswahl stand der eigene Wohnort, die Städte Frankfurt am Main, Kassel und Wiesba-
den sowie Besuche im Umkreis von 50 km. Die nächste Ansicht zeigt die Zusammen-25
setzung der kulturellen Besuche in Abhängigkeit des Ortes:
4,7
2,8
3,94,0
2,3
2,7
0,0
1,0
2,0
3,0
4,0
5,0
Theater,
Musikveranstaltungen,
Kabarett
Open-Air Veranstaltungen
z.B. Festivals, Festspiel
Museen
Zahl der Besuche nach Art der Veranstaltung
Befragte aus den Städten Darmstadt, Frankfurt, Kassel, Wiesbaden
Befragte aus den Regierungsbezirken
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- Online-Befragung zum Besucherverhalten
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Ansicht 59: Besuche kultureller Veranstaltungen nach Entfernung (Wohnort, Städte und Umkreis)
Die Ansicht verdeutlicht, dass insbesondere die Bereitschaft der Befragten, Besuche am
eigenen Wohnort, in den Städten Frankfurt, Kassel und Wiesbaden sowie Besuche im
Umkreis von 50 km zu realisieren, unterschiedlich ist. 5
Die Befragten aus Frankfurt und Kassel legten den Schwerpunkt der Besuche kultureller
Veranstaltungen jeweils in die eigene Stadt. Die Frankfurter Einwohner lagen hier mit
6,5 Besuchen im Jahr an der Spitze. Dagegen besuchten die Befragten aus Darmstadt
und Wiesbaden häufiger Kulturformate im Umfeld. Die Wiesbadener waren am ehesten
bereit, das kulturelle Angebot in den Städten Frankfurt und Kassel (3,4 Besuche) und im 10
Umkreis von 50 km (4,3 Besuche) wahrzunehmen. Damit besuchten die Einwohner
Wiesbadens mit jährlich 7,7 Besuchen sogar mehr auswärtige Veranstaltungen als die
Frankfurter in ihrer eigenen Stadt.
Bei den Befragten aus Kassel bestand mit insgesamt fünf Besuchen jährlich die ge-
ringste Bereitschaft, ein auswärtiges Kulturangebot aufzusuchen. Davon entfielen sogar 15
nur 1,3 Besuche i n Frankfurt oder Wiesbaden. Von den restlichen 3,6 Besuchen profi-
tierten Veranstaltungen im Umkreis von 50 km.
Insgesamt lässt sich jedoch feststellen, dass durchgängig eine Bereitschaft besteht ,
auch kulturelle Veranstaltungen außerhalb des eigenen Wohno rts zu besuchen. Damit
entsteht auch eine Konkurrenzsituation zwischen den Kommunen, was durch die räum-20
liche Distanz zueinander verdeutlicht werden kann.
3,2
2,8
3,1
4,3
3,7
3,6
3,4
2,8
2,2
2,7
3,4
1,3
1,9
2,8
3,8
3,8
3,2
4,6
5,5
6,5
5,2
0,0 1,0 2,0 3,0 4,0 5,0 6,0 7,0
Regierungsbezirk Kassel
Regierungsbezirk Gießen
Regierungsbezirk Darmstadt
Wiesbaden
Kassel
Frankfurt
Darmstadt
Besuche kultureller Veranstaltung nach Entfernung
Besuche am Wohnort
Besuche in den Städten (Frankfurt, Kassel, Wiesbaden)
Besuche Umkreis von 50 km
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Ansicht 60: Besuche kultureller Veranstaltungen nach Entfernung (Wohnort, Städte und Umkreis)
Auffällig war, dass die Befragten aus Wiesbaden die höchste Bereitschaft zeigten, neben
kulturellen Veranstaltungen am eigenen Wohnort auch Veranstaltungen außerhalb zu
besuchen. 5
Die Städte Frankfurt, Kassel und Wiesbaden profitierten unterschiedlich von Besuchen
von Einwohnern aus den Regierungsbezirken.29 Dies zeigt folgendes Bild.
Ansicht 61: Durchschnittliche kulturelle Besuche aus den Regierungsbezirken in die Städte Frankfurt, Kassel
und Wiesbaden 10
Ansicht 61 zeigt, dass die Stadt Frankfurt insbesondere von Besuchern aus dem Regie-
rungsbezirk Darmstadt (inkl. der Stadt Darmstadt) profitierte. Die Befragten gaben an,
29 In den Angaben aus den Regierungsbezirken sind nicht die Städte Frankfurt, Kassel und Wiesbaden enthalten
Bad Hersfeld
Bad Hom-
burg
Bad Vilbel
Darmstadt
Dreieich
Eschborn HanauHofheim
Kassel
Marburg
Neu-Isenburg
Rödermark
Rüsselsheim
am Main
Wiesbaden
Entspricht 50 kmQuelle: Eigene Erhebungen; Stand: Juli 2019
Anzahl Besuche kultureller Veranstaltungen von Einwohnern Darmstadts, Kassels
und Wiesbadens im Umkreis von 50 km
durchschnittlich 3,7 Besuche
im Umkreis von 50 km
durchschnittlich 3,4 Besuche
im Umkreis von 50 km
durchschnittlich 4,3 Besuche
im Umkreis von 50 km
aus dem Regierungsbezirk Kassel
Besuch kultureller Veranstaltungen in
• Frankfurt: 1,7
• Kassel: 1,3
• Wiesbaden: 0,1
Besuch kultureller Veranstaltungen in
• Frankfurt: 1,6
• Kassel: 0,2
• Wiesbaden: 0,3
Besuch kultureller Veranstaltungen in
• Frankfurt: 2,1
• Kassel: 0,1
• Wiesbaden: 0,4
aus dem Regierungsbezirk Gießen
aus dem Regierungsbezirk Darmstadt
Quelle: Eigene Darstellung
Durchschnittliche kulturelle Besuche aus den Regierungsbezirken in die Städte
Frankfurt, Kassel und Wiesbaden
220. Vergleichende Prüfung „Kultur“
im Auftrag des Präsidenten des Hessischen Rechnungshofs
Schlussbericht für die Stadt Darmstadt
- Online-Befragung zum Besucherverhalten
81
durchschnittlich 2,1 kulturelle Veranstaltungen im Jahr 2018 in Frankfurt besucht zu ha-
ben.
Die Bereitschaft, für eine kulturelle Veranstaltung in die Stadt Kassel zu fahren, war so-
wohl bei den Befragten aus dem Regierungsbezirk Darmstadt mit 0,1 Besuchen im Jahr
und den Befragten aus dem Regierungsbezirk Gießen mit 0,2 kulturellen Veranstaltun-5
gen im Jahr gering. Dies bestätigt die These, dass die Häufigkeit der Inanspruchnahme
mit der räumlichen Distanz abnimmt.
Auch hatte die Landeshauptstadt Wiesbaden mit Werten zwischen 0,1 und 0,4 kulturel-
len Besuchen eine eher geringe überregionale Strahlkraft.
Zudem wurde in der Befragung thematisiert, ob kulturelle Angebote am eigenen Wohnort 10
vermisst wurden. Hier zeigten die Antworten von 83 Prozent der Befragten, dass diese
überwiegend kein weiteres kulturelles Angebot an ihrem Wohnort erwarten.
Aus der Online-Befragung leitet der Prüfungsbeauftragte folgende Empfehlungen ab:
• Die Befragung hat gezeigt, dass gut zwei Drittel der Kulturinteressierten mehr als
fünfmal im Jahr spartenübergreifend kulturelle Angebote nutzten. Hier liegt eine 15
Chance die Angebotsvielfalt aktiv zu bewerben und damit das Besucherverhalten
breiter für die kulturelle Inanspruchnahme zu steuern. Die Kommunen sollten die
Ansprache ihrer Besucher gezielter auf komplementäre weitere Angebot ausrich-
ten.
• Mit der Ansprache für eine breitere kulturelle Inan spruchnahme besteht zudem 20
die Möglichkeit, die Häufigkeit der Nutzung von kulturellen Angeboten zu stei-
gern. Es ist deutlich geworden, dass mehr als die Hälfte der Befragten weniger
als zehnmal im Jahr zu einer kulturellen Veranstaltung gehen. Für die Kommunen
gilt es, diese Wenig-Nutzer gezielt mit besonderen Formaten wie z.B. Kulturcards
oder Kombi-Tickets anzusprechen. 25
• Für die regionalen Kulturveranstalter ist es von Vorteil, wenn sie genau wissen,
woher die Besucher kommen . Mit diesen Informationen können Kommunikati-
ons- und Marketingmaßnahmen sowie Pressearbeit und Kartenservice gezielt
auf die Besuchergruppen abgestimmt und adressiert werden. Aus diesem Grund
sollten die Kommunen die Auswertung von Postleitzahlen sowie den Ausbau von 30
Customer Relationship Management Maßnahmen (CRM) in Erwägung ziehen.
220. Vergleichende Prüfung „Kultur“
im Auftrag des Präsidenten des Hessischen Rechnungshofs
Schlussbericht für die Stadt Darmstadt
- Nachschau
82
7. Nachschau
Ansicht 62 zeigt die Nachschauergebnisse für die Stadt Darmstadt.
Nachschauergebnisse für die 196. Vergleichende Prüfung "Kommunaler Wohnungsbau"
Prüfungsfeststellungen / Empfehlun-
gen Umsetzung
EVP aus der Verminderung leerstands-
bedingter Erlösschmälerungen (59.537
€)
Das EVP aus der Verminderung leerstandsbedingter Erlösschmälerungen wurde
durch einen Vergleich der entsprechenden Quote der bauverein Gesellschaften
mit dem Median der Vergleichsgruppe ermittelt. Das EVP wurde absolut als mini-
mal angesehen. Die Differenz bei der bauverein AG (2,12 %) betrug lediglich +
0,02 % zum Vergleichswert der Prüfung (2,1 %). Die Differenz bei der GBGE (3,41
%) betrug + 1,31 % zum Vergleichswert. Dies ist im Wesentlichen auf die generell
schwierigere Vermietungssituation in Erbach, wo sich die Bestände der GBGE be-
finden, zurückzuführen. Die leerstandsbedingten Erlösschmälerungen der bauver-
ein AG und der GBGE in Prozent betrugen zum 31.12.2018 2,06 % (bvAG) und
2,44 % (GBGE).
EVP aus der Erhöhung der Sollmieten
auf die Mindestmiete fü r Wohnungen
einfachen Standards (457.286 €)
Das EVP aus der Erhöhung der Sollmieten wurde durch einen Vergleich der durch-
schnittlichen Sollmieten der bauverein AG pro Quadratmeter und Monat der Jahre
2012-2016 i.H.v. 6,32 € mit dem von der Prüfung angesetz ten Durchschnitt der
tatsächlichen Kosten der Unterkunft je Quadratmeter nach der Bundesagentur für
Arbeit von 6,70 € ermittelt. Diese Differenz multipliziert mit dem Durchschnitt der
Flächen der Bestände ergab das theoretische EVP der bauverein AG laut Prüfung
(427.576 €). Zum 31.12.2018 betrug die Sollmiete der bauverein AG 6,87 €. Es
ist darauf hinzuweisen, das es gerade im Interesse der Wissenschaftsstadt Darm-
stadt ist, Wohnraum auch zu Mietpreisen unter den tatsächlichen Kosten der Un-
terkunft je Quadr atmeter der Bundesagentur für Arbeit anzubieten bzw. das die
Wissenschaftsstadt generell anstrebt, über die bauverein AG mietpreisdämpfend
auf den Darmstädter Mietmarkt einzuwirken. Ein Abschmelzen des aus Sicht der
Prüfung bestehenden EVP würde das Gegenteil bewirken und von der bauverein
AG verstärkte Mieterhöhungsbemühungen erfordern. Die weiteren EVP's der
Tochtergesellschaften GBGE (26.537 €) und BVD Postsiedlung (3.173 €) wurden
nach dem gleichen Schema ermittelt. Die Sollmieten der GBGE zum 31.12.20 18
betrugen 4,85 € und der BVD Postsiedlung betrugen 7,28 €.
EVP aus der Verminderung von Forde-
rungsausfällen (960.175 €)
Das EVP aus der Verminderung von Forderungsausfällen wurde durch einen Ver-
gleich der durchschnittlichen Mietausfallquoten der bauverein AG der Jahre 2012-
2016 i.H.v. 1,0 % mit dem von der Prüfung angesetzten unteren Quantil von 0,2
% ermittelt. Hier ist explizit darauf hinzuweisen, das das herangezogene untere
Quintil aus sehr kleinen Wohnungsgenossenschaften besteht, die aufgrund Ihre r
Größe und der Vermietung an im Wesentlichen eigene Genossenschaftsmitglie-
der, nicht mit den grossen kommunalen Wohnungsbaugesellschaften mit Bestän-
den > 15.000 Wohneinheiten, vergleichbar sind. Die bauverein AG wird das von
der Prüfung ermittelte EVP also größen- und kundenbedingt nie auf Null reduzie-
ren können. Die Mietausfallquote zum 31.12.2018 der bauverein AG betrug 0,98
%. Ohne Berücksichtigung eines einmaligen Sondereffektes beträgt die Quote
0,67 %. Bei den nach den gleichen Schema berechneten EVP der Tochtergesell-
schaften HEAG Wohnbau GmbH, GBGE und BVD Postsiedlung hat sich die Miet-
ausfallquote zum 31.12.2018 gegenüber den Werten der Prüfung auf 1,73 %
(HEAG Wohnbau) erhöht bzw. auf 0,1 % (GBGE) und 0,6 % (BVD Postsiedlung)
verringert. Der starke Anstieg bei der HEAG Wohnbau resultiert dabei ebenfalls
auf einem einmaligen Sondereffekt.
EVP aus veränderter Ausschüttungspo-
litik (93.574 €)
Das von der Prüfung ermittelte EVP aus veränderter Ausschüttungspolitik wird sich
gemäß der aktuellen Wirtschaftsplanung für die BVD Postsiedlung bereits ab dem
Geschäftsjahr 2019 auf Null reduzieren. In der aktuellen Planung ist für die zukünf-
tigen Jahre eine Vollausschüttung der Jahresüberschüsse vorgesehen.
Fristüberschreitung bei der Aufstellung
des Jahresabsc hlusses im gesamten
Prüfungszeitraum
Haushaltslage im Prüfungszeitraum
konsolidierungsbedürftig
220. Vergleichende Prüfung „Kultur“
im Auftrag des Präsidenten des Hessischen Rechnungshofs
Schlussbericht für die Stadt Darmstadt
- Nachschau
83
Ansicht 62: Nachschauergebnisse für die 196. Vergleichende Prüfung "Kommunaler Wohnungsbau"
nicht vollständig eingeräumte Unterrich-
tungs- und Prüfungsrechte der städti-
schen Wohnungsbauunternehmen
(BVD Postsiedlung und HEAG Wohn-
bau)
Die Gesellschafterverträge der BVD-Immoblien Beteiligungs-GmbH, der BVD Ver-
waltungs-GmbH, der Immo -Select GmbH, der BVD Immoblibilen GmbH & Co.
Postsiedlung KG, der Wohnungsgesellschaft HEGEMAG GmbH & Co. Südhessen
KG sowie der HEAG Wohnbau AG wurden mittlerwe ile angepasst und die erfor-
derlichen Prüfrechte eingeräumt.
Beteiligungsberichte 2012 bis 2015 ent-
hielten nicht alle Pflichtangaben gemäß
§ 123a HGO
Der Beteiligungsbericht der Wissenschaftsstadt Darmstadt für das Geschäftsjahr
2017 enthält bereits alle Pflichtangaben.
Quelle: Eigene Erhebungen, Prüfungsdokument II der Prüfung
220. Vergleichende Prüfung „Kultur“
im Auftrag des Präsidenten des Hessischen Rechnungshofs
Schlussbericht für die Stadt Darmstadt
- Schlussbemerkung
84
8. Schlussbemerkung
Wir haben unsere Prüfungshandlungen nach bestem Wissen und Gewissen vorgenom-
men. Basis unserer Prüfungshandlungen waren die uns zur Verfügung gestellten Unter-
lagen und Nachweise sowie die uns erteilten Auskünfte. Der Projektleiter der Stadt
Darmstadt bestätigte uns schriftlich die Vollständigkeit und Richtigkeit der vorgelegten 5
Informationen, Erläuterungen und Auskünfte, die für die Erfüllung des Prüfungsauftrags
von Bedeutung waren. Darauf aufbauend haben wir Prüfungsfeststellungen getroffen
und Empfehlungen abgegeben.
10
Düsseldorf, den 24. Februar 2020
Kienbaum Consultants International GmbH
15
_________________________ __________________________
Iris Oguz-Burchart Susanne Gietz
20
25
30
35
Beratungsverlauf (1)
Orte (2)
- Eschollbrücker Straße 27
- Luisenplatz 5a
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2020/0241
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 04.09.2020
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00