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0531/2026

Aufhebung des Einleitungsbeschlusses zur Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr.63450/03 Arbeitstitel: Maarweg/Scheidtweilerstraße in Köln-Braunsfeld

Beschlussvorlage Ausschuss 06.03.2026

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Nächste Beratung: Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit, Sitzung am 07.05.2026, TOP 13.2

Anlage 2 Geltungsbereich des aufzuhebenden Einleitungsbeschlusses

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 3 Bebauungsplan 63451/02

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Anlage 2 Geltungsbereich des aufzuhebenden Einleitungsbeschlusses

521 Zeichen

ScheidtweilerstraßeMaarweg
Stolberger StraßeMaarweg
Bereich des Einleitungsbe-schlusses zur Teilaufhebung63450/03Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung vonMitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zudiesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen.N
Anlage 2Stadtplanungsamt
010050200300 Meter
Geltungsbereich des aufzuhebenden Einleitungsbeschlusses zurTeilaufhebung des Bebauungsplanes 63450/3 Maarweg/Scheidtweilerstraßein Köln - Braunsfeld

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

815 Zeichen

Anlage 1 
 
 
Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie 
bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Sonstiges 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Bei der Aufhebung des Einleitungsbeschlusses des Bebauungsplanes ist eine Öffentlichkeitsbeteiligung 
nicht erforderlich, da mit dem Beschluss auf das Plangebiet und die Nachbargebiete keine 
Außenwirkung verbunden ist. Die Öffentlichkeit wird hinreichend über die Aufhebung des 
Einleitungsbeschlusses durch die Bekanntmachung im Amtsblatt informiert.

Beschlussvorlage Ausschuss

6335 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/61/612-1 
 
Vorlagen-Nummer 
 0531/2026 
Freigabedatum 06.03.2026 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Aufhebung des Einleitungsbeschlusses zur Teilaufhebung des  
Bebauungsplanes Nr. 63450/03 
Arbeitstitel: Maarweg/Scheidtweilerstraße in Köln-Braunsfeld  
Beschlussorgan 
Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 Der Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit beschließt, den am 
10.08.2006 durch den Stadtentwicklungsausschuss gefassten und am 23.08.2006 ortsüblich 
bekanntgemachten Einleitungsbeschluss zur Teilaufhebung des Bebauungsplanes 
Nr.63450/03 für das Gebiet zwischen Maarweg, nördliche und östliche Grundstücksgrenzen 
der Flurstücke 1684 und 1233, östliche Grundstücksgrenzen der Flurstücke 1232, 1231 und 
1124, nördliche Grundstücksgrenzen der Flurstücke 1800, 1806, 1807, 1808, 1809 und 1810 
(alle Flur 68, Gemarkung Müngersdorf) westliche Grenze des KVB-Betriebshofes und Scheidt-
weilerstraße –Arbeitstitel: Maarweg/Scheidtweilerstraße in Köln-Braunsfeld- nach § 2 Absatz 1 
in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) aufzuheben; 
 
 
 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 04.05.2026 
Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit 07.05.2026

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
 
Anlass und Ziel der Aufhebung 
 
Im Kölner Stadtgebiet befinden sich eine Vielzahl in Aufstellung befindlicher Bebauungspläne, 
die zum Teil seit mehreren Jahren ruhen und nicht weiterbearbeitet werden, weil die städte-
bauliche Notwendigkeit nicht mehr gegeben ist und sie für die städtebauliche Entwicklung und 
Ordnung nicht mehr erforderlich sind. Dies betrifft insbesondere solche Verfahren, bei denen 
der ursprüngliche Planungsanlass bei längerer Verfahrensdauer nicht mehr aktuell ist o-
der/und Planinhalt und Planungsziele überholt und erneut planungsrechtlich zu überprüfen 
sind. Entsprechend der vorhandenen personellen Kapazitäten wird für diese Bebauungspläne, 
die teilweise vor mehr als 20 Jahren aufgestellt wurden, sukzessive das Planerfordernis ge-
mäß § 1 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) überprüft und eingestellt. 
 
Aus vorgenannten Gründen soll der vorliegende Einleitungsbeschluss zur Teilaufhebung des 
Bebauungsplanes Nr.63450/03 für das Gebiet zwischen Maarweg, nördliche und östliche 
Grundstücksgrenzen der Flurstücke 1684 und 1233, östliche Grundstücksgrenzen der Flurstü-
cke 1232, 1231 und 1124, nördliche Grundstücksgrenzen der Flurstücke 1800, 1806, 1807, 
1808, 1809 und 1810 (alle Flur 68, Gemarkung Müngersdorf) westliche Grenze des KVB-Be-
triebshofes und Scheidtweilerstraße – Arbeitstitel: Maarweg/Scheidtweilerstraße in Köln-
Braunsfeld – nach § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) auf-
gehoben werden.  
 
Verfahren und Auswirkungen 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss hat am 10.08.2006 den Einleitungsbeschluss zur Teilaufhe-
bung des Bebauungsplanes Nr. 63450/03 mit dem Ziel gefasst, den bestehenden Möbelmarkt 
„Boss“ niederzulegen und an gleicher Stelle durch einen Neubau zu ersetzen. Die Festsetzun-
gen des bestehenden Bebauungsplans Nr. 63450/03 – Arbeitstitel „Maarweg/Scheidtweiler-
straße in Köln-Braunsfeld“ – standen dem Vorhaben jedoch entgegen (Geschossigkeit, Art der 
Nutzung etc.) sodass erst nach erfolgter Teilaufhebung des vorgenannten geltenden Bebau-
ungsplanes das Vorhaben auf der Grundlage des § 34 BauGB genehmigungsfähig gewesen 
wäre. 
 
Seitens der Politik wurde jedoch befürchtet, dass bei einer Teilaufhebung des Bebauungspla-
nes und bei Aufgabe des Möbelmarkts „Boss“ an diesem Standort eine unerwünschte pla-
nungsrechtliche Situation entstehen könnte, die zu einer negativen städtebaulichen Entwick-
lung in diesem Bereich führen könnten. Die Verwaltung wurde daraufhin aufgefordert, das 
Teilaufhebungsverfahren zunächst ruhen zu lassen und stattdessen einen geeigneten Ersatz-
standort für das Möbelhaus in einem Gewerbegebiet zu suchen. Seither wurde das Teilaufhe-
bungsverfahren nicht weiter fortgeführt. 
 
Die städtebaulichen Ziele änderten sich für diesen Bereich dahingehend, dass aufgrund der 
guten infrastrukturellen Ausstattung dringend benötigter Wohnraum geschaffen werden sollte. 
Da kein geeignetes Planungsrecht bestand, sollte an dieser Stelle ein neuer Bebauungsplan 
aufgestellt werden. Hierzu hat der Stadtentwicklungsausschuss am 14.03.2013 den Aufstel-

3 
lungsbeschluss für einen neuen Bebauungsplan Nr. 63451/02 – Arbeitstitel „Nördlich Scheidt-
weilerstraße/Maarweg in Köln-Braunsfeld“ – gefasst. Dieser ist am 02.03.2016 mit Veröffentli-
chung im Amtsblatt der Stadt Köln in Kraft getreten (s. Anlage 3) 
 
Weiterhin hat der Stadtentwicklungsausschuss am 28.03.2019 für einen Teilbereich dieses 
Bebauungsplanes die Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit dem Arbeits-
titel – nördlich Scheidtweilerstraße in Köln-Braunsfeld – im beschleunigten Verfahren mit dem 
Ziel beschlossen, entlang der Scheidtweilerstraße den Neubau eines bis zu sechsgeschossi-
gem Wohngebäude mit integriertem Getränkemarkt im Erdgeschoss zu realisieren. Das Be-
bauungsplanverfahren wurde bis zur Veröffentlichung der Unterlagen nach § 3 Abs. 2 BauGB 
durchgeführt, befindet sich jedoch seitdem in Ruhendstellung seitens der Vorhabenträgerin.  
 
Aus den vorgenannten Gründen und aufgrund des Alters des Einleitungsbeschlusses zur ge-
planten Teilaufhebung sowie damit einhergehend aus Gründen der Transparenz und Nach-
vollziehbarkeit, auch gegenüber den anfragenden Bürger*innen, Eigentümer*innen, Inves-
tor*innen, Architekt*innen und Planer*innen, empfiehlt die Verwaltung, den Einleitungsbe-
schluss zur Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 63450/03 vom 10.08.2006 aufzuheben. 
Die geordnete städtebauliche Entwicklung für das Gebiet ist durch die rechtsgültigen Bebau-
ungspläne 63450/03 und 63451/02 gewährleistet. 
 
Anlagen 
1 Öffentlichkeitsbeteiligung 
2 Geltungsbereich des Einleitungsbeschlusses zur Teilaufhebung des Bebauungsplanes 
Nr. 63450/03  
3  Darstellung des Bebauungsplan Nr. 63451/02 – Arbeitstitel „Nördlich Scheidtweiler-
straße/Maarweg in Köln-Braunsfeld“ (Ausschnitt)

Anlage 3 Bebauungsplan 63451/02

129 Zeichen

N
Anlage 3Stadtplanungsamt
150100
50403020100
Bebauungsplan 63451/02
 Nördlich Scheidtweilerstraße/Maarweg
in Köln  -  Braunsfeld

Beratungsverlauf (2)

04.05.2026 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 9.2.1 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
07.05.2026 Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit
TOP 13.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0531/2026
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
06.03.2026
Erstellt
24.02.2026 12:39