Mandari Insight

0094/2025

Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Straßennamen, Az.: 141/24

Mitteilung Ausschuss 13.01.2025

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden, Sitzung am 10.02.2025, TOP 7.2.5

Anlage 2 Antwortschreiben

· application/pdf

Ansehen

Mitteilung Ausschuss

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1 Eingabe

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2 Antwortschreiben

3109 Zeichen

Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt.koeln. Fragen zu den 
Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags bis freitags, 7 - 18 Uhr, das Bürgertelefon unter der 
einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0. 
Seite 1/2 
Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln 
Bürgeramt Innenstadt 
Anregungen und Beschwerden an Rat und 
Bezirksvertretungen  
Bezirksrathaus Innenstadt 
Ludwigstraße 8, 50667 Köln  
www.stadt.koeln 
Auskunft  
Frau  
T: 0221 221- 
geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-
koeln.de 
Sprechzeiten  
Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr 
und nach Vereinbarung 
Frau 
 
Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 
 141/24 19.12.2024 
Straßennamen 
Sehr geehrte Frau     , 
vielen Dank für Ihr Schreiben am 30.10.2024 in dem Sie vorschlagen, dass grundsätzlich 
überhaupt keine Benennungen von Straßenamen mehr nach politischen oder religiösen Per-
sonen oder Orten erfolgen sollten. 
Das zentrale Namensarchiv hat Ihr Anliegen geprüft und teilt in einer Stellungnahme Folgen-
des mit: 
„Zum Benennungsverfahren an sich 
Gemäß § 2 Punkt 7.2 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln obliegt die Benennung und 
Umbenennung öffentlicher Einrichtungen des Bezirks (Straßen, Wege, Plätze, Schulen, Fried-
höfe, Bäder u.a.) den Bezirksvertretungen. 
Die Verwaltung prüft vorab, ob ein Benennungsvorschlag mit den Richtlinien des Rates der 
Stadt Köln für die Neu- und Umbenennung von Straßen und Plätzen konform sind. Diese 
Richtlinien sehen Benennungen auch nach Personen vor. 
Zur These, dass Gutachten und Umbenennungen der Stadt viel Geld kosten 
Gutachten werden in den stadtinternen Archiven (NS Dok oder Historisches Archiv) erstellt. 
Es fallen keine Kosten an. 
Vorab werden bundesweit Archive angeschrieben und um Übermittlung von Unterlagen (zur 
Auswertung und Erstellung der Gutachten) gebeten. Auch diese werden fast ausnahmslos 
kostenlos der Stadtverwaltung zur Verfügung gestellt.  
Zur These, dass die in den Straßen wohnenden Menschen bei Umbenennung finanziell belas-
tet werden 
Die mit einer Umbenennung verbundenen Änderungen von Ausweispapieren (z.B. Personal-
ausweis, KFZ-Schein) und der bei der Stadt Köln geführten amtlichen Nachweise erfolgen

Seite 2/2 
kostenlos. Lediglich die Änderung privater Unterlagen oder Präsentationen (z.B. Briefpapier, 
Visitenkarten, Web-präsenz) verursachen Kosten.“ 
Sollten Sie noch fachliche Fragen haben, können Sie sich gerne unmittelbar wenden 
an das Zentrale Namensarchiv, Frau    unter Telefonnummer: 0221/221-    oder E-Mail 
Adresse: liegenschaften-vermessung-kataster@stadt-koeln.de 
Ihr Schreiben sowie dieses Antwortschreiben werden dem Ausschuss für Bürgerbetei-
ligung, Anregungen und Beschwerden zur Kenntnis weitergegeben. 
Möchten Sie eine Beratung der Angelegenheit im Ausschuss, teilen Sie dies bitte der 
Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretung, ge-
schaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-koeln.de mit. 
Für Ihr bürgerschaftliches Engagement danke ich Ihnen. 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Im Auftrag 
gez. Dr. Ulrich Höver 
Amtsleiter

Mitteilung Ausschuss

442 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-1 
 
Vorlagen-Nummer 13.01.2025 
 0094/2025 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 10.02.2025 
 
Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Straßennamen, Az.: 141/24 
Die Bürgereingabe und das Antwortschreiben werden dem Ausschuss für Bürgerbeteiligung, 
Anregungen und Beschwerden hiermit zur Kenntnis gegeben. 
 
Gez. Dr. Ulrich Höver

Anlage 1 Eingabe

2011 Zeichen

Von: online-formularversand@stadt-koeln.de <online-formularversand@stadt-koeln.de>  
Gesendet: Mittwoch, 30. Oktober 2024 09:01 
An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-anregungen-
beschwerden@stadt-koeln.de> 
Betreff: Kontakt Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 
 
Folgende Information oder Nachricht wurde über das Online-Formular 'Kontakt 
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden' am 30.10.2024 
09:01:21 an Sie geschickt 
Anliegen:  
Sehr geehrte Damen und Herren, 
es sollten grundsätzlich überhaupt keine Straßenamen mehr von politischen oder  
religiösen Personen oder Orten gewählt werden. 
In den meisten Fällen ist doch irgendwann fast alles und jeder nicht mehr  
politisch korrekt. Beispielsweise ist die Mohrenstraße, heute sehen wir das als  
politisch unkorrekt, damals war es einfach nur eine Ausdrucksweise. Oder andere  
historische Namen sollten einfach nur zur Erinnerung auch an eine negative  
deutsche Geschichte sein. (Lerschstr. Ostlandstr. etc), heute ist es umstritten. 
Dazu wird der sehr knappe Haushalt unnötig belastet. Diese Straßennamen  
Umbenennungen und die Verfahren dazu kosten sehr viel Geld, allein ein einziges  
Gutachten ist minimum im vierstelligen Bereich. Mit diesen Geldern könnten wir  
Kölner z.B. eine Menge gegen Asbest ist Schulen tun, um unsere Kinder zu  
schützen.  
Dazu werden auch die in den Straßen wohnenden Menschen finanziell belastet,  
wenn diese ihre Adressen entsprechend anpassen müssen.  
Ein Vorbild könnte die USA für uns sein, positive und einfache  
Straßenbezeichtnungen wie Sunset Street, Sunrise Ave, Olive Street oder Maple  
Street. 
Und bei uns werden immer noch irgendwelche Politiker oder religiöse Personen  
mit Straßen und Plätzen benannt, die auch teilweise nach 50 Jahren oder  
posthum in der Kritik stehen und dies dann mit viel Aufwand und Kosten korrigiert  
wird. 
Hierfür haben wir weder Geld noch ausreichend Personal. 
Mit freundlichen Grüßen

Beratungsverlauf (1)

10.02.2025 Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden
TOP 7.2.5 Kenntnisnahme (Mitteilung)
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0094/2025
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
13.01.2025
Erstellt
09.01.2025 11:57