0094/2025
Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Straßennamen, Az.: 141/24
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Anlage 2 Antwortschreiben
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Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt.koeln. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags bis freitags, 7 - 18 Uhr, das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0. Seite 1/2 Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln Bürgeramt Innenstadt Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen Bezirksrathaus Innenstadt Ludwigstraße 8, 50667 Köln www.stadt.koeln Auskunft Frau T: 0221 221- geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt- koeln.de Sprechzeiten Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung Frau Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 141/24 19.12.2024 Straßennamen Sehr geehrte Frau , vielen Dank für Ihr Schreiben am 30.10.2024 in dem Sie vorschlagen, dass grundsätzlich überhaupt keine Benennungen von Straßenamen mehr nach politischen oder religiösen Per- sonen oder Orten erfolgen sollten. Das zentrale Namensarchiv hat Ihr Anliegen geprüft und teilt in einer Stellungnahme Folgen- des mit: „Zum Benennungsverfahren an sich Gemäß § 2 Punkt 7.2 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln obliegt die Benennung und Umbenennung öffentlicher Einrichtungen des Bezirks (Straßen, Wege, Plätze, Schulen, Fried- höfe, Bäder u.a.) den Bezirksvertretungen. Die Verwaltung prüft vorab, ob ein Benennungsvorschlag mit den Richtlinien des Rates der Stadt Köln für die Neu- und Umbenennung von Straßen und Plätzen konform sind. Diese Richtlinien sehen Benennungen auch nach Personen vor. Zur These, dass Gutachten und Umbenennungen der Stadt viel Geld kosten Gutachten werden in den stadtinternen Archiven (NS Dok oder Historisches Archiv) erstellt. Es fallen keine Kosten an. Vorab werden bundesweit Archive angeschrieben und um Übermittlung von Unterlagen (zur Auswertung und Erstellung der Gutachten) gebeten. Auch diese werden fast ausnahmslos kostenlos der Stadtverwaltung zur Verfügung gestellt. Zur These, dass die in den Straßen wohnenden Menschen bei Umbenennung finanziell belas- tet werden Die mit einer Umbenennung verbundenen Änderungen von Ausweispapieren (z.B. Personal- ausweis, KFZ-Schein) und der bei der Stadt Köln geführten amtlichen Nachweise erfolgen Seite 2/2 kostenlos. Lediglich die Änderung privater Unterlagen oder Präsentationen (z.B. Briefpapier, Visitenkarten, Web-präsenz) verursachen Kosten.“ Sollten Sie noch fachliche Fragen haben, können Sie sich gerne unmittelbar wenden an das Zentrale Namensarchiv, Frau unter Telefonnummer: 0221/221- oder E-Mail Adresse: liegenschaften-vermessung-kataster@stadt-koeln.de Ihr Schreiben sowie dieses Antwortschreiben werden dem Ausschuss für Bürgerbetei- ligung, Anregungen und Beschwerden zur Kenntnis weitergegeben. Möchten Sie eine Beratung der Angelegenheit im Ausschuss, teilen Sie dies bitte der Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretung, ge- schaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-koeln.de mit. Für Ihr bürgerschaftliches Engagement danke ich Ihnen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Dr. Ulrich Höver Amtsleiter
Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle I/02/02-1 Vorlagen-Nummer 13.01.2025 0094/2025 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 10.02.2025 Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Straßennamen, Az.: 141/24 Die Bürgereingabe und das Antwortschreiben werden dem Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden hiermit zur Kenntnis gegeben. Gez. Dr. Ulrich Höver
Anlage 1 Eingabe
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Von: online-formularversand@stadt-koeln.de <online-formularversand@stadt-koeln.de> Gesendet: Mittwoch, 30. Oktober 2024 09:01 An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-anregungen- beschwerden@stadt-koeln.de> Betreff: Kontakt Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden Folgende Information oder Nachricht wurde über das Online-Formular 'Kontakt Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden' am 30.10.2024 09:01:21 an Sie geschickt Anliegen: Sehr geehrte Damen und Herren, es sollten grundsätzlich überhaupt keine Straßenamen mehr von politischen oder religiösen Personen oder Orten gewählt werden. In den meisten Fällen ist doch irgendwann fast alles und jeder nicht mehr politisch korrekt. Beispielsweise ist die Mohrenstraße, heute sehen wir das als politisch unkorrekt, damals war es einfach nur eine Ausdrucksweise. Oder andere historische Namen sollten einfach nur zur Erinnerung auch an eine negative deutsche Geschichte sein. (Lerschstr. Ostlandstr. etc), heute ist es umstritten. Dazu wird der sehr knappe Haushalt unnötig belastet. Diese Straßennamen Umbenennungen und die Verfahren dazu kosten sehr viel Geld, allein ein einziges Gutachten ist minimum im vierstelligen Bereich. Mit diesen Geldern könnten wir Kölner z.B. eine Menge gegen Asbest ist Schulen tun, um unsere Kinder zu schützen. Dazu werden auch die in den Straßen wohnenden Menschen finanziell belastet, wenn diese ihre Adressen entsprechend anpassen müssen. Ein Vorbild könnte die USA für uns sein, positive und einfache Straßenbezeichtnungen wie Sunset Street, Sunrise Ave, Olive Street oder Maple Street. Und bei uns werden immer noch irgendwelche Politiker oder religiöse Personen mit Straßen und Plätzen benannt, die auch teilweise nach 50 Jahren oder posthum in der Kritik stehen und dies dann mit viel Aufwand und Kosten korrigiert wird. Hierfür haben wir weder Geld noch ausreichend Personal. Mit freundlichen Grüßen
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- 0094/2025
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 13.01.2025
- Erstellt
- 09.01.2025 11:57