Mandari Insight

2018/0010

Projekt: Unterstützung des Integrationsprozess von geflüchteten Menschen, durch die Verbesserung der Zusteuerung zu integrativen und sozialen Angeboten - Weiterführung der Teilnahme am Landesprogramm 'WIR-Wegweisende Integrationsansäte Realisieren' (Fallmanagement) bis zum 31.12.2021

Magistratsvorlage 03.01.2018

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2018/0010

7437 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
16.01.2018 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat IV 
 
Amt: 
Flüchtlingsbeauftragte   OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2018/0010 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 111700 
Kostenstelle:  714-001-1001 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  1117-14 Sachkonto:       
 
Betreff: Projekt: Unterstützung des Integrationsprozess von geflüchteten Menschen, durch 
die Verbesserung der Zusteuerung zu integrativen und sozialen Angeboten - 
Weiterführung der Teilnahme am Landesprogramm "WIR -Wegweisende 
Integrationsansäte Realisieren" (Fallma nagement) bis zum 31.12.2021  
 
Vorlage vom: 03.01.2018  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Aufbauend auf den Magistratsbeschluss vom 17.05.2017 (Vorlage-Nr. 2017/0105), 
beschließt der Magistrat die weitere Beteiligung am Landesprogramm „WIR-Wegweisende 
Integrationsansätze realisieren (Fallmanagement)“ über die bis 2019 geplante Dauer 
hinaus. Vorbehaltlich der Freigabe des Landeshaushalts durch den Hessischen Landtag wird 
die Laufzeit des Landesprogramms bis voraussichtlich Ende 2021 verlängert. 
2. Der Magistrat stimmt der Verlängerung der im Rahmen des o.g. Programms zum 
01.11.2017 besetzten Stelle WIR-Fallmanagement (EG S 11b TVöD) bis zum 31.12.2021 
zu. 
3. Der Magistrat beschließt weiterhin, die Mittel entsprechend in den Haushaltsplänen 2020-
2021 zu etatisieren.

- 2 - 
 
Voraussetzung für die Beschlusspunkte 1. bis 3. ist die Fortführung der Förderung durch das Land 
Hessen. 
 
Anlagen: Mitteilung des Land Hessens zur Verlängerung  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom  17.01.2018  
 
 
Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt hat mit dem Beschluss vom 17.05.2017 
zugestimmt, den Integrationsprozess von geflüchteten Menschen, durch die Verbesserung der 
Zusteuerung zu integrativen und sozialen Angeboten, zu unterstützen. Die Umsetzung  des 
Beschluss erfolgt durch die Teilnahme am Landesprogramm „WIR- Wegweisende 
Integrationsansätze Realisieren“, welches bislang bis zum 31.12.2019 befristet war. Die 
Teilnahme am Förderprogramm beinhalt die Bezuschussung einer Vollzeitstelle (WIR-
Fallmanagementstelle) mit jährlich 50.000,00 € zur Durchführung des Projektes. 
Um der Erkenntnis Rechnung zu tragen, dass die Aufgaben des WIR-Fallmanagements nicht 
innerhalb eines kurzen Projektzeitraums abgeschlossen werden können, sondern eine 
langfristigere Etablierung der Stelle einen höheren Erfolg in Aussicht stellt, hat das Land 
Hessen bereits frühzeitig, vor Ablauf der Förderperiode, das Förderprogramm „WIR -
Fallmanagement“ bis zum Jahresende 2021 ausgedehnt. 
Die Teilnahme der Wissenschaftsstadt Darmstadt am Förderprogramm während der gesamten 
Förderperiode ermöglicht eine längerfristige Projektplanung und somit eine kontinuierliche 
Begleitung – auf struktureller Ebene – des Integrationsprozess von Menschen mit 
Fluchthintergrund in den nächsten Jahren in Darmstadt. Der dadurch angestrebte höhere 
Integrationserfolg verbessert nicht nur die individuelle Lebenssituation der Menschen mit 
Fluchthintergrund, sondern trägt maßgeblichen zur Aufrechterhaltung des sozialen Friedens 
zwischen der Aufnahme- und der Zuwanderungsgesellschaft bei. 
 
Die Notwendigkeit des Einsatzes einer WIR-Fallmanagerin bis zum Jahresende 2021 begründet 
sich wie folgt: 
Durch EU-, Bundes-, Landes- und „nicht-staatlichen“ Förderungen ist in den letzten 
zweieinhalb Jahren eine vielfältige Angebotslandschaft von integrationsunterstützenden 
Maßnahmen für Menschen mit Fluchthintergrund in Darmstadt entstanden, die das bereits 
bestehende kommunale Angebot ergänzen sollen. Diese neuen und im rasanten Tempo 
geschaffenen Angebote wurden auf der Basis eher kurzer Erfahrungswerte und globaler 
Einschätzungen zur Zielgruppe konzipiert. Auf der kommunalen Ebene zeigt sich, dass 
diese Angebote teilweise nicht ausreichend den Bedarf decken, am Bedarf vorbei konzipiert 
sind, oder ein Überangebot herstellen.  
Um die Angebote auf die lokalen Gegebenheiten und die hier ansässige Zielgruppe 
anzupassen, ist eine ausführliche und in regelmäßigen Abständen wiederholte 
Bedarfserhebung durch die WIR-Fallmanagerin von Nöten. Dabei ist nicht außer Acht zu 
lassen, dass sich die Bedarfe auch im Laufe der Zeit wandeln. Während in den Jahren 2015 
und 2016 ein großer Fokus auf Angebote zur Erstorientierung gelegt wurde, spielen in den 
Jahren 2017 und 2018 Angebote zur Arbeitsmarktintegration und zur Stabilisierung der 
psychosozialen Situation eine zunehmend wichtig werdende Rolle. In den folgenden Jahren 
ist ebenfalls davon auszugehen, dass die Bedarfe einem Wandel unterliegen.  
Aufbauend auf die regelmäßigen Analysen, bedarf es der zielgenauen inhaltlichen und 
quantitativen Anpassung der Angebote. Dies kann nur durch einen kontinuierlichen und 
fundierten Prozess des Evaluierens und Nachsteuerns, durch die WIR-Fallmanagerin 
sichergestellt werden.  
Darüber hinaus sind die Vernetzung der Angebote innerhalb der gesamten 
Angebotslandschaft und die passgenaue Zusteuerung eine stetige Aufgabe der WIR-
Fallmanagerin, vor allem solange die Stadt Darmstadt eine konstante Zuwanderung erfährt. 
Im Jahr 2017 betrug die Zuwanderung von Menschen mit Fluchthintergrund exkl. der 
Zuwanderung durch Familiennachzug drei bis zehn Personen pro Woche. Voraussichtlich 
werden wir im Jahr 2018 einen Anstieg der Zuwanderung durch den Familiennachzug von 
Angehörigen subsidiär Schutzbedürftigen erwarten können. Auch für diese Zielgruppe gilt es

- 4 - 
die Integrationsangebote entsprechend anzupassen. Weiterhin ist damit zu rechnen, dass 
neue Angebote etabliert werden, bzw. Angebote durch veränderte Gesetzeslagen oder 
Rahmenbedingungen der Angebotsträger eine neue Ausrichtung erhalten. Um in diesem 
stetigen Veränderungsprozess dem Ziel nachzukommen, die Integration der geflüchteten 
Menschen in Darmstadt zu verbessern, obliegt es der WIR-Fallmanagerin, den regelmäßigen 
Austausch zwischen Angebotsanbietern untereinander zu fördern und kontinuierlich die 
Zugänge zu den Angeboten zu ebnen sowie die Teilnahmebereitschaft der Zielgruppe hoch 
zu halten. 
 
Die Stelle des WIR-Fallmanagement ist seit dem 01.11.17 mit einer Vollzeitkraft 
(Entgeltgruppe S 11b TVÖD) besetzt. Die Personalkosten werden durch das Landesprogramm 
mit jährlich 50.000,00 € bezuschusst. Zur Deckung der Personalkosten entsteht ein kommunal 
getragener Kostenaufwand von ca. 18.000,00 € jährlich, der bereits bis zum Jahresende 2019 
in den Personalhaushalt eingeplant ist und zur Verfügung steht. Auf Grundlage der 
Programmverlängerung durch das Land Hessen bis zum Jahresende 2021 wird der 
Differenzbetrag für das Jahr 2020 und 2021 entsprechend in den Personalaufwand 
aufgenommen. 
Die Aufgaben der WIR-Fallmanagerin sowie die Organisationsstruktur bleiben, wie vom 
Magistrat am 17.05.2017 beschlossen, bestehen.  
 
 
Darmstadt, 17.01.2018 
 
Dezernat I 
 
 
 
 
Jochen Partsch 
Oberbürgermeister

anlage 3

385 Zeichen

Punkt 10: Projekt: Unterstützung des Integrationsprozess von geflüchteten Menschen, durch 
die Verbesserung der Zusteuerung zu integrativen und sozialen Angeboten - 
Weiterführung der Teilnahme am Landesprogramm "WIR-Wegweisende 
Integrationsansäte Realisieren" (Fallmanagement) bis zum 31.12.2021 
 (V-Nr. 2018/0010) 
- Kenntnisnahme - 
 
Der Ausschuss nimmt von der Vorlage Kenntnis.

anlage 1

3411 Zeichen

Hessisches Ministerium HESSEN
für Soziales und Integration

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

Postfach 31.40 - 65021 Wiesbaden Geschäftszeichen VI2-5936000-0001/2014/015

Elektronische Post Dokument-Nr. 2017-147860
. . Bearbeiter/in Heike Würfel
E-Mail-Verteiler: Durchwahl +49 611 817-3329
-  Ansprechpartner/-innen WIR-Koordination F&X_ +49 611 327193329
E-Mail heike.wuerfel@hsm.hessen.de
und WIR-Fallmanagement, Ihr Zeichen
- _WIR-Koordinationen und Ihre Nachricht

-  WIR-Fallmanagement

Datum N3- . Oktober 2017

Förderung von Integrationsmaßnahmen im Rahmen des Landesprogramms WIR
hier: Information zur Antragstellung betr. WIR-Koordination und WIR-Fallmanagement
Bezug: Mein Schreiben vom 13. September 2017 (AZ: 59a6000-0001/2014/015)

Sehr geehrte Damen und Herren,

in den vergangenen Jahren haben wir oft über die Notwendigkeit größerer Planungssicherheit
seitens der Kommunen und Kreise gesprochen. Ich freue mich, Ihnen daher heute mitteilen zu
können, dass es gelungen ist, in den Entwurf für den Doppelhaushalt 2018/19 Verpflichtungs-
ermächtigen einzubringen.

Der Entwurf wurde inzwischen bekannt gemacht. Darin sind im Jahr 2018 Verpflich-
tungsermächtigungen (VE’en) bis 2021 für die Bereiche WIR-Koordination und WIR-Fallma-
nagement für Geflüchtete eingeplant.

Das heißt:

In 2018 können (vorausgesetzt der Haushalt wird wie im Entwurf abgebildet beschlossen) in
beiden Bereichen Bewilligungen über 4 Jahre (2018 bis 2021) ausgesprochen werden (festge-
legt in einem Zuwendungsbescheid pro Bereich). Insofern besteht nach entsprechendem Haus-
haltsbeschluss durch die VE’n dann die gewünschte Planungssicherheit für die Kommunen und
Kreise bis 2021 für die WIR-Koordination (WIR-Ko) und für das WIR-Fallmanagement (WIR-
FM).

Dostojewskistraße 4 Telefon: (0611) 837-0 E-Mail: poststelle@hsm.hessen.de
65187 Wiesbaden Telefax: (0611) 80 93 99 Internet: http://www.soziales.hessen.de

Vor diesem Hintergrund können Sie nun überlegen, ob Sie für die WIR-Ko und das WIR-FM
e jeweils einen Antrag 2018 bis 2021 (VE’n) stellen,
e jeweils einen Antrag für zwei Jahre 2018 bis 2019 (VE) stellen oder
e die jährliche Antragstellung beibehalten.
Jedoch muss auch der Finanzierungsanteil durch den Landkreis / die Kreisfreie Stadt / die

Sonderstatusstadt für den jeweils beantragten Zeitraum gewährleistet werden.

Wie Sie wissen, ist sowohl für die WIR-Koordination als auch für das WIR-Fallmanagement für
Geflüchtete jährlich jeweils eine Förderung i. H. v. max. 50.000 € für Personalmittel vorgesehen
— bezogen auf ein ganzes Förderjahr.

Die Berichtspflichten werden insgesamt ähnlich der jährlichen Antragstellung sein. So sind dem
Regierungspräsidium Darmstadt regelmäßig Zwischenberichte bis zum Ende eines jeweiligen
Förderjahres - bis zum 31.12. — vorzulegen und zusätzlich eine Arbeitsplanung, was die Aufga-
ben der WIR-Koordination / des WIR-Fallmanagements im darauffolgenden Jahr sein werden.
Auch die Mitteilungspflichten sind dann - wie bisher - Bestandteil des Zuwendungsbescheides
(z. B. Verwendung der Mittel, Vorgehen bei Minderausgaben, Verzinsung nicht verausgabter
Fördermittel etc.).

Sollten noch Fragen bestehen, können Sie sich gerne an mich (Tel.: 0611 / 817-3316 / Mail:
wiebke.schindel@hsm.hessen.de) oder an Frau Würfel (s.o.) wenden.

Auf die weitere Zusammenarbeit freue ich mich.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

D. 5 Lou

(Wiebke Schindel)

anlage 4

366 Zeichen

Punkt 29: Projekt: Unterstützung des Integrationsprozess von geflüchteten Menschen, durch 
die Verbesserung der Zusteuerung zu integrativen und sozialen Angeboten - 
Weiterführung der Teilnahme am Landesprogramm "WIR-Wegweisende 
Integrationsansäte Realisieren" (Fallmanagement) bis zum 31.12.2021 
 (V-Nr. 2018/0010) 
 
Der Ausschuss nimmt von der Vorlage Kenntnis.

anlage 2

7516 Zeichen

- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
16.01.2018 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat IV 
 
Amt: 
Flüchtlingsbeauftragte   OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
I 714 10.1 
IV 20 10.2 
 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2018/0010 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
33 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 111700 
Kostenstelle:  714-001-1001 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  1117-14 Sachkonto:       
 
Betreff: Projekt: Unterstützung des Integrationsprozess von geflüchteten Menschen, durch 
die Verbesserung der Zusteuerung  zu integrativen und sozialen Angeboten - 
Weiterführung der Teilnahme am Landesprogramm "WIR -Wegweisende 
Integrationsansäte Realisieren" (Fallmanagement) bis zum 31.12.2021  
 
Vorlage vom: 03.01.2018  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Aufbauend auf den Magistratsbeschluss vom 17.05.2017 (Vorlage-Nr. 2017/0105), 
beschließt der Magistrat die weitere Beteiligung am Landesprogramm „WIR-Wegweisende 
Integrationsansätze realisieren (Fallmanagement)“ über die bis 2019 geplante Dauer 
hinaus. Vorbehaltlich der Freigabe des Landeshaushalts durch den Hessischen Landtag wird 
die Laufzeit des Landesprogramms bis voraussichtlich Ende 2021 verlängert. 
2. Der Magistrat stimmt der Verlängerung der im Rahmen des o.g. Programms zum 
01.11.2017 besetzten Stelle WIR-Fallmanagement (EG S 11b TVöD) bis zum 31.12.2021 
zu.

- 3 - 
3. Der Magistrat beschließt weiterhin, die Mittel entsprechend in den Haushaltsplänen 2020-
2021 zu etatisieren.  
 
Voraussetzung für die Beschlusspunkte 1. bis 3. ist die Fortführung der Förderung durch das Land 
Hessen. 
 
Anlagen: Mitteilung des Land Hessens zur Verlängerung  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom 24.01.2018 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

- 4 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 17.01.2018  
 
 
Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt hat mit dem Beschluss vom 17.05.2017 
zugestimmt, den Integrationsprozess von geflüchteten Menschen, durch die Verbesserung der 
Zusteuerung zu integrativen und sozialen Angeboten, zu unterstützen. Die Umsetzung  des 
Beschluss erfolgt durch die Teilnahme am Landesprogramm „WIR- Wegweisende 
Integrationsansätze Realisieren“, welches bislang bis zum 31.12.2019 befristet war. Die 
Teilnahme am Förderprogramm beinhalt die Bezuschussung einer Vollzeitstelle (WIR-
Fallmanagementstelle) mit jährlich 50.000,00 € zur Durchführung des Projektes. 
Um der Erkenntnis Rechnung zu tragen, dass die Aufgaben des WIR-Fallmanagements nicht 
innerhalb eines kurzen Projektzeitraums abgeschlossen werden können, sondern eine 
langfristigere Etablierung der Stelle einen höheren Erfolg in Aussicht stellt, hat das Land 
Hessen bereits frühzeitig, vor Ablauf der Förderperiode, das Förderprogramm „WIR -
Fallmanagement“ bis zum Jahresende 2021 ausgedehnt. 
Die Teilnahme der Wissenschaftsstadt Darmstadt am Förderprogramm während der gesamten 
Förderperiode ermöglicht eine längerfristige Projektplanung und somit eine kontinuierliche 
Begleitung – auf struktureller Ebene – des Integrationsprozess von Menschen mit 
Fluchthintergrund in den nächsten Jahren in Darmstadt. Der dadurch angestrebte höhere 
Integrationserfolg verbessert nicht nur die individuelle Lebenssituation der Menschen mit 
Fluchthintergrund, sondern trägt maßgeblichen zur Aufrechterhaltung des sozialen Friedens 
zwischen der Aufnahme- und der Zuwanderungsgesellschaft bei. 
 
Die Notwendigkeit des Einsatzes einer WIR-Fallmanagerin bis zum Jahresende 2021 begründet 
sich wie folgt: 
Durch EU-, Bundes-, Landes- und „nicht-staatlichen“ Förderungen ist in den letzten 
zweieinhalb Jahren eine vielfältige Angebotslandschaft von integrationsunterstützenden 
Maßnahmen für Menschen mit Fluchthintergrund in Darmstadt entstanden, die das bereits 
bestehende kommunale Angebot ergänzen sollen. Diese neuen und im rasanten Tempo 
geschaffenen Angebote wurden auf der Basis eher kurzer Erfahrungswerte und globaler 
Einschätzungen zur Zielgruppe konzipiert. Auf der kommunalen Ebene zeigt sich, dass diese 
Angebote teilweise nicht ausreichend den Bedarf decken, am Bedarf vorbei konzipiert sind, 
oder ein Überangebot herstellen.  
Um die Angebote auf die lokalen Gegebenheiten und die hier ansässige Zielgruppe 
anzupassen, ist eine ausführliche und in regelmäßigen Abständen wiederholte 
Bedarfserhebung durch die WIR-Fallmanagerin von Nöten. Dabei ist nicht außer Acht zu 
lassen, dass sich die Bedarfe auch im Laufe der Zeit wandeln. Während in den Jahren 2015 
und 2016 ein großer Fokus auf Angebote zur Erstorientierung gelegt wurde, spielen in den 
Jahren 2017 und 2018 Angebote zur Arbeitsmarktintegration und zur Stabilisierung der 
psychosozialen Situation eine zunehmend wichtig werdende Rolle. In den folgenden Jahren 
ist ebenfalls davon auszugehen, dass die Bedarfe einem Wandel unterliegen.  
Aufbauend auf die regelmäßigen Analysen, bedarf es der zielgenauen inhaltlichen und 
quantitativen Anpassung der Angebote. Dies kann nur durch einen kontinuierlichen und 
fundierten Prozess des Evaluierens und Nachsteuerns, durch die WIR-Fallmanagerin 
sichergestellt werden.  
Darüber hinaus sind die Vernetzung der Angebote innerhalb der gesamten 
Angebotslandschaft und die passgenaue Zusteuerung eine stetige Aufgabe der WIR-
Fallmanagerin, vor allem solange die Stadt Darmstadt eine konstante Zuwanderung erfährt. 
Im Jahr 2017 betrug die Zuwanderung von Menschen mit Fluchthintergrund exkl. der 
Zuwanderung durch Familiennachzug drei bis zehn Personen pro Woche. Voraussichtlich 
werden wir im Jahr 2018 einen Anstieg der Zuwanderung durch den Familiennachzug von

Angehörigen subsidiär Schutzbedürftigen erwarten können. Auch für diese Zielgruppe gilt es 
die Integrationsangebote entsprechend anzupassen. Weiterhin ist damit zu rechnen, dass 
neue Angebote etabliert werden, bzw. Angebote durch veränderte Gesetzeslagen oder 
Rahmenbedingungen der Angebotsträger eine neue Ausrichtung erhalten. Um in diesem 
stetigen Veränderungsprozess dem Ziel nachzukommen, die Integration der geflüchteten 
Menschen in Darmstadt zu verbessern, obliegt es der WIR-Fallmanagerin, den regelmäßigen 
Austausch zwischen Angebotsanbietern untereinander zu fördern und kontinuierlich die 
Zugänge zu den Angeboten zu ebnen sowie die Teilnahmebereitschaft der Zielgruppe hoch 
zu halten. 
 
Die Stelle des WIR-Fallmanagement ist seit dem 01.11.17 mit einer Vollzeitkraft 
(Entgeltgruppe S 11b TVÖD) besetzt. Die Personalkosten werden durch das Landesprogramm 
mit jährlich 50.000,00 € bezuschusst. Zur Deckung der Personalkosten entsteht ein kommunal 
getragener Kostenaufwand von ca. 18.000,00 € jährlich, der bereits bis zum Jahresende 2019 
in den Personalhaushalt eingeplant ist und zur Verfügung steht. Auf Grundlage der 
Programmverlängerung durch das Land Hessen bis zum Jahresende 2021 wird der 
Differenzbetrag für das Jahr 2020 und 2021 entsprechend in den Personalaufwand 
aufgenommen. 
Die Aufgaben der WIR-Fallmanagerin sowie die Organisationsstruktur bleiben, wie vom 
Magistrat am 17.05.2017 beschlossen, bestehen.  
 
 
Darmstadt, 17.01.2018 
 
Dezernat I 
 
 
 
 
Jochen Partsch 
Oberbürgermeister

anlage 5

403 Zeichen

Punkt 38: Projekt: Unterstützung des Integrationsprozess von geflüchteten Menschen, durch 
die Verbesserung der Zusteuerung zu integrativen und sozialen Angeboten - 
Weiterführung der Teilnahme am Landesprogramm "WIR-Wegweisende 
Integrationsansäte Realisieren" (Fallmanagement) bis zum 31.12.2021 
- Kenntnisnahme - 
 (V-Nr. 2018/0010) 
 
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

Beratungsverlauf (4)

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Details

Vorlagen-Nr.
2018/0010
Typ
Magistratsvorlage
Datum
03.01.2018
Erstellt
29.09.2026 00:00