2018/0010
Projekt: Unterstützung des Integrationsprozess von geflüchteten Menschen, durch die Verbesserung der Zusteuerung zu integrativen und sozialen Angeboten - Weiterführung der Teilnahme am Landesprogramm 'WIR-Wegweisende Integrationsansäte Realisieren' (Fallmanagement) bis zum 31.12.2021
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2018/0010
7437 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
16.01.2018
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat IV
Amt:
Flüchtlingsbeauftragte OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2018/0010
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 111700
Kostenstelle: 714-001-1001 Investitionsnummer:
Kostenträger: 1117-14 Sachkonto:
Betreff: Projekt: Unterstützung des Integrationsprozess von geflüchteten Menschen, durch
die Verbesserung der Zusteuerung zu integrativen und sozialen Angeboten -
Weiterführung der Teilnahme am Landesprogramm "WIR -Wegweisende
Integrationsansäte Realisieren" (Fallma nagement) bis zum 31.12.2021
Vorlage vom: 03.01.2018
Beschlussvorschlag :
1. Aufbauend auf den Magistratsbeschluss vom 17.05.2017 (Vorlage-Nr. 2017/0105),
beschließt der Magistrat die weitere Beteiligung am Landesprogramm „WIR-Wegweisende
Integrationsansätze realisieren (Fallmanagement)“ über die bis 2019 geplante Dauer
hinaus. Vorbehaltlich der Freigabe des Landeshaushalts durch den Hessischen Landtag wird
die Laufzeit des Landesprogramms bis voraussichtlich Ende 2021 verlängert.
2. Der Magistrat stimmt der Verlängerung der im Rahmen des o.g. Programms zum
01.11.2017 besetzten Stelle WIR-Fallmanagement (EG S 11b TVöD) bis zum 31.12.2021
zu.
3. Der Magistrat beschließt weiterhin, die Mittel entsprechend in den Haushaltsplänen 2020-
2021 zu etatisieren.
- 2 -
Voraussetzung für die Beschlusspunkte 1. bis 3. ist die Fortführung der Förderung durch das Land
Hessen.
Anlagen: Mitteilung des Land Hessens zur Verlängerung
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 17.01.2018
Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt hat mit dem Beschluss vom 17.05.2017
zugestimmt, den Integrationsprozess von geflüchteten Menschen, durch die Verbesserung der
Zusteuerung zu integrativen und sozialen Angeboten, zu unterstützen. Die Umsetzung des
Beschluss erfolgt durch die Teilnahme am Landesprogramm „WIR- Wegweisende
Integrationsansätze Realisieren“, welches bislang bis zum 31.12.2019 befristet war. Die
Teilnahme am Förderprogramm beinhalt die Bezuschussung einer Vollzeitstelle (WIR-
Fallmanagementstelle) mit jährlich 50.000,00 € zur Durchführung des Projektes.
Um der Erkenntnis Rechnung zu tragen, dass die Aufgaben des WIR-Fallmanagements nicht
innerhalb eines kurzen Projektzeitraums abgeschlossen werden können, sondern eine
langfristigere Etablierung der Stelle einen höheren Erfolg in Aussicht stellt, hat das Land
Hessen bereits frühzeitig, vor Ablauf der Förderperiode, das Förderprogramm „WIR -
Fallmanagement“ bis zum Jahresende 2021 ausgedehnt.
Die Teilnahme der Wissenschaftsstadt Darmstadt am Förderprogramm während der gesamten
Förderperiode ermöglicht eine längerfristige Projektplanung und somit eine kontinuierliche
Begleitung – auf struktureller Ebene – des Integrationsprozess von Menschen mit
Fluchthintergrund in den nächsten Jahren in Darmstadt. Der dadurch angestrebte höhere
Integrationserfolg verbessert nicht nur die individuelle Lebenssituation der Menschen mit
Fluchthintergrund, sondern trägt maßgeblichen zur Aufrechterhaltung des sozialen Friedens
zwischen der Aufnahme- und der Zuwanderungsgesellschaft bei.
Die Notwendigkeit des Einsatzes einer WIR-Fallmanagerin bis zum Jahresende 2021 begründet
sich wie folgt:
Durch EU-, Bundes-, Landes- und „nicht-staatlichen“ Förderungen ist in den letzten
zweieinhalb Jahren eine vielfältige Angebotslandschaft von integrationsunterstützenden
Maßnahmen für Menschen mit Fluchthintergrund in Darmstadt entstanden, die das bereits
bestehende kommunale Angebot ergänzen sollen. Diese neuen und im rasanten Tempo
geschaffenen Angebote wurden auf der Basis eher kurzer Erfahrungswerte und globaler
Einschätzungen zur Zielgruppe konzipiert. Auf der kommunalen Ebene zeigt sich, dass
diese Angebote teilweise nicht ausreichend den Bedarf decken, am Bedarf vorbei konzipiert
sind, oder ein Überangebot herstellen.
Um die Angebote auf die lokalen Gegebenheiten und die hier ansässige Zielgruppe
anzupassen, ist eine ausführliche und in regelmäßigen Abständen wiederholte
Bedarfserhebung durch die WIR-Fallmanagerin von Nöten. Dabei ist nicht außer Acht zu
lassen, dass sich die Bedarfe auch im Laufe der Zeit wandeln. Während in den Jahren 2015
und 2016 ein großer Fokus auf Angebote zur Erstorientierung gelegt wurde, spielen in den
Jahren 2017 und 2018 Angebote zur Arbeitsmarktintegration und zur Stabilisierung der
psychosozialen Situation eine zunehmend wichtig werdende Rolle. In den folgenden Jahren
ist ebenfalls davon auszugehen, dass die Bedarfe einem Wandel unterliegen.
Aufbauend auf die regelmäßigen Analysen, bedarf es der zielgenauen inhaltlichen und
quantitativen Anpassung der Angebote. Dies kann nur durch einen kontinuierlichen und
fundierten Prozess des Evaluierens und Nachsteuerns, durch die WIR-Fallmanagerin
sichergestellt werden.
Darüber hinaus sind die Vernetzung der Angebote innerhalb der gesamten
Angebotslandschaft und die passgenaue Zusteuerung eine stetige Aufgabe der WIR-
Fallmanagerin, vor allem solange die Stadt Darmstadt eine konstante Zuwanderung erfährt.
Im Jahr 2017 betrug die Zuwanderung von Menschen mit Fluchthintergrund exkl. der
Zuwanderung durch Familiennachzug drei bis zehn Personen pro Woche. Voraussichtlich
werden wir im Jahr 2018 einen Anstieg der Zuwanderung durch den Familiennachzug von
Angehörigen subsidiär Schutzbedürftigen erwarten können. Auch für diese Zielgruppe gilt es
- 4 -
die Integrationsangebote entsprechend anzupassen. Weiterhin ist damit zu rechnen, dass
neue Angebote etabliert werden, bzw. Angebote durch veränderte Gesetzeslagen oder
Rahmenbedingungen der Angebotsträger eine neue Ausrichtung erhalten. Um in diesem
stetigen Veränderungsprozess dem Ziel nachzukommen, die Integration der geflüchteten
Menschen in Darmstadt zu verbessern, obliegt es der WIR-Fallmanagerin, den regelmäßigen
Austausch zwischen Angebotsanbietern untereinander zu fördern und kontinuierlich die
Zugänge zu den Angeboten zu ebnen sowie die Teilnahmebereitschaft der Zielgruppe hoch
zu halten.
Die Stelle des WIR-Fallmanagement ist seit dem 01.11.17 mit einer Vollzeitkraft
(Entgeltgruppe S 11b TVÖD) besetzt. Die Personalkosten werden durch das Landesprogramm
mit jährlich 50.000,00 € bezuschusst. Zur Deckung der Personalkosten entsteht ein kommunal
getragener Kostenaufwand von ca. 18.000,00 € jährlich, der bereits bis zum Jahresende 2019
in den Personalhaushalt eingeplant ist und zur Verfügung steht. Auf Grundlage der
Programmverlängerung durch das Land Hessen bis zum Jahresende 2021 wird der
Differenzbetrag für das Jahr 2020 und 2021 entsprechend in den Personalaufwand
aufgenommen.
Die Aufgaben der WIR-Fallmanagerin sowie die Organisationsstruktur bleiben, wie vom
Magistrat am 17.05.2017 beschlossen, bestehen.
Darmstadt, 17.01.2018
Dezernat I
Jochen Partsch
Oberbürgermeister
anlage 3
385 Zeichen
Punkt 10: Projekt: Unterstützung des Integrationsprozess von geflüchteten Menschen, durch die Verbesserung der Zusteuerung zu integrativen und sozialen Angeboten - Weiterführung der Teilnahme am Landesprogramm "WIR-Wegweisende Integrationsansäte Realisieren" (Fallmanagement) bis zum 31.12.2021 (V-Nr. 2018/0010) - Kenntnisnahme - Der Ausschuss nimmt von der Vorlage Kenntnis.
anlage 1
3411 Zeichen
Hessisches Ministerium HESSEN für Soziales und Integration Hessisches Ministerium für Soziales und Integration Postfach 31.40 - 65021 Wiesbaden Geschäftszeichen VI2-5936000-0001/2014/015 Elektronische Post Dokument-Nr. 2017-147860 . . Bearbeiter/in Heike Würfel E-Mail-Verteiler: Durchwahl +49 611 817-3329 - Ansprechpartner/-innen WIR-Koordination F&X_ +49 611 327193329 E-Mail heike.wuerfel@hsm.hessen.de und WIR-Fallmanagement, Ihr Zeichen - _WIR-Koordinationen und Ihre Nachricht - WIR-Fallmanagement Datum N3- . Oktober 2017 Förderung von Integrationsmaßnahmen im Rahmen des Landesprogramms WIR hier: Information zur Antragstellung betr. WIR-Koordination und WIR-Fallmanagement Bezug: Mein Schreiben vom 13. September 2017 (AZ: 59a6000-0001/2014/015) Sehr geehrte Damen und Herren, in den vergangenen Jahren haben wir oft über die Notwendigkeit größerer Planungssicherheit seitens der Kommunen und Kreise gesprochen. Ich freue mich, Ihnen daher heute mitteilen zu können, dass es gelungen ist, in den Entwurf für den Doppelhaushalt 2018/19 Verpflichtungs- ermächtigen einzubringen. Der Entwurf wurde inzwischen bekannt gemacht. Darin sind im Jahr 2018 Verpflich- tungsermächtigungen (VE’en) bis 2021 für die Bereiche WIR-Koordination und WIR-Fallma- nagement für Geflüchtete eingeplant. Das heißt: In 2018 können (vorausgesetzt der Haushalt wird wie im Entwurf abgebildet beschlossen) in beiden Bereichen Bewilligungen über 4 Jahre (2018 bis 2021) ausgesprochen werden (festge- legt in einem Zuwendungsbescheid pro Bereich). Insofern besteht nach entsprechendem Haus- haltsbeschluss durch die VE’n dann die gewünschte Planungssicherheit für die Kommunen und Kreise bis 2021 für die WIR-Koordination (WIR-Ko) und für das WIR-Fallmanagement (WIR- FM). Dostojewskistraße 4 Telefon: (0611) 837-0 E-Mail: poststelle@hsm.hessen.de 65187 Wiesbaden Telefax: (0611) 80 93 99 Internet: http://www.soziales.hessen.de Vor diesem Hintergrund können Sie nun überlegen, ob Sie für die WIR-Ko und das WIR-FM e jeweils einen Antrag 2018 bis 2021 (VE’n) stellen, e jeweils einen Antrag für zwei Jahre 2018 bis 2019 (VE) stellen oder e die jährliche Antragstellung beibehalten. Jedoch muss auch der Finanzierungsanteil durch den Landkreis / die Kreisfreie Stadt / die Sonderstatusstadt für den jeweils beantragten Zeitraum gewährleistet werden. Wie Sie wissen, ist sowohl für die WIR-Koordination als auch für das WIR-Fallmanagement für Geflüchtete jährlich jeweils eine Förderung i. H. v. max. 50.000 € für Personalmittel vorgesehen — bezogen auf ein ganzes Förderjahr. Die Berichtspflichten werden insgesamt ähnlich der jährlichen Antragstellung sein. So sind dem Regierungspräsidium Darmstadt regelmäßig Zwischenberichte bis zum Ende eines jeweiligen Förderjahres - bis zum 31.12. — vorzulegen und zusätzlich eine Arbeitsplanung, was die Aufga- ben der WIR-Koordination / des WIR-Fallmanagements im darauffolgenden Jahr sein werden. Auch die Mitteilungspflichten sind dann - wie bisher - Bestandteil des Zuwendungsbescheides (z. B. Verwendung der Mittel, Vorgehen bei Minderausgaben, Verzinsung nicht verausgabter Fördermittel etc.). Sollten noch Fragen bestehen, können Sie sich gerne an mich (Tel.: 0611 / 817-3316 / Mail: wiebke.schindel@hsm.hessen.de) oder an Frau Würfel (s.o.) wenden. Auf die weitere Zusammenarbeit freue ich mich. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag D. 5 Lou (Wiebke Schindel)
anlage 4
366 Zeichen
Punkt 29: Projekt: Unterstützung des Integrationsprozess von geflüchteten Menschen, durch die Verbesserung der Zusteuerung zu integrativen und sozialen Angeboten - Weiterführung der Teilnahme am Landesprogramm "WIR-Wegweisende Integrationsansäte Realisieren" (Fallmanagement) bis zum 31.12.2021 (V-Nr. 2018/0010) Der Ausschuss nimmt von der Vorlage Kenntnis.
anlage 2
7516 Zeichen
- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
16.01.2018
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat IV
Amt:
Flüchtlingsbeauftragte OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
I 714 10.1
IV 20 10.2
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2018/0010
Magistratsbeschluss -Nr.
33
Internetfähig
Produkt-Nr.: 111700
Kostenstelle: 714-001-1001 Investitionsnummer:
Kostenträger: 1117-14 Sachkonto:
Betreff: Projekt: Unterstützung des Integrationsprozess von geflüchteten Menschen, durch
die Verbesserung der Zusteuerung zu integrativen und sozialen Angeboten -
Weiterführung der Teilnahme am Landesprogramm "WIR -Wegweisende
Integrationsansäte Realisieren" (Fallmanagement) bis zum 31.12.2021
Vorlage vom: 03.01.2018
Beschlussvorschlag :
1. Aufbauend auf den Magistratsbeschluss vom 17.05.2017 (Vorlage-Nr. 2017/0105),
beschließt der Magistrat die weitere Beteiligung am Landesprogramm „WIR-Wegweisende
Integrationsansätze realisieren (Fallmanagement)“ über die bis 2019 geplante Dauer
hinaus. Vorbehaltlich der Freigabe des Landeshaushalts durch den Hessischen Landtag wird
die Laufzeit des Landesprogramms bis voraussichtlich Ende 2021 verlängert.
2. Der Magistrat stimmt der Verlängerung der im Rahmen des o.g. Programms zum
01.11.2017 besetzten Stelle WIR-Fallmanagement (EG S 11b TVöD) bis zum 31.12.2021
zu.
- 3 -
3. Der Magistrat beschließt weiterhin, die Mittel entsprechend in den Haushaltsplänen 2020-
2021 zu etatisieren.
Voraussetzung für die Beschlusspunkte 1. bis 3. ist die Fortführung der Förderung durch das Land
Hessen.
Anlagen: Mitteilung des Land Hessens zur Verlängerung
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom 24.01.2018
Der Vorlage wird zugestimmt.
- 4 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 17.01.2018
Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt hat mit dem Beschluss vom 17.05.2017
zugestimmt, den Integrationsprozess von geflüchteten Menschen, durch die Verbesserung der
Zusteuerung zu integrativen und sozialen Angeboten, zu unterstützen. Die Umsetzung des
Beschluss erfolgt durch die Teilnahme am Landesprogramm „WIR- Wegweisende
Integrationsansätze Realisieren“, welches bislang bis zum 31.12.2019 befristet war. Die
Teilnahme am Förderprogramm beinhalt die Bezuschussung einer Vollzeitstelle (WIR-
Fallmanagementstelle) mit jährlich 50.000,00 € zur Durchführung des Projektes.
Um der Erkenntnis Rechnung zu tragen, dass die Aufgaben des WIR-Fallmanagements nicht
innerhalb eines kurzen Projektzeitraums abgeschlossen werden können, sondern eine
langfristigere Etablierung der Stelle einen höheren Erfolg in Aussicht stellt, hat das Land
Hessen bereits frühzeitig, vor Ablauf der Förderperiode, das Förderprogramm „WIR -
Fallmanagement“ bis zum Jahresende 2021 ausgedehnt.
Die Teilnahme der Wissenschaftsstadt Darmstadt am Förderprogramm während der gesamten
Förderperiode ermöglicht eine längerfristige Projektplanung und somit eine kontinuierliche
Begleitung – auf struktureller Ebene – des Integrationsprozess von Menschen mit
Fluchthintergrund in den nächsten Jahren in Darmstadt. Der dadurch angestrebte höhere
Integrationserfolg verbessert nicht nur die individuelle Lebenssituation der Menschen mit
Fluchthintergrund, sondern trägt maßgeblichen zur Aufrechterhaltung des sozialen Friedens
zwischen der Aufnahme- und der Zuwanderungsgesellschaft bei.
Die Notwendigkeit des Einsatzes einer WIR-Fallmanagerin bis zum Jahresende 2021 begründet
sich wie folgt:
Durch EU-, Bundes-, Landes- und „nicht-staatlichen“ Förderungen ist in den letzten
zweieinhalb Jahren eine vielfältige Angebotslandschaft von integrationsunterstützenden
Maßnahmen für Menschen mit Fluchthintergrund in Darmstadt entstanden, die das bereits
bestehende kommunale Angebot ergänzen sollen. Diese neuen und im rasanten Tempo
geschaffenen Angebote wurden auf der Basis eher kurzer Erfahrungswerte und globaler
Einschätzungen zur Zielgruppe konzipiert. Auf der kommunalen Ebene zeigt sich, dass diese
Angebote teilweise nicht ausreichend den Bedarf decken, am Bedarf vorbei konzipiert sind,
oder ein Überangebot herstellen.
Um die Angebote auf die lokalen Gegebenheiten und die hier ansässige Zielgruppe
anzupassen, ist eine ausführliche und in regelmäßigen Abständen wiederholte
Bedarfserhebung durch die WIR-Fallmanagerin von Nöten. Dabei ist nicht außer Acht zu
lassen, dass sich die Bedarfe auch im Laufe der Zeit wandeln. Während in den Jahren 2015
und 2016 ein großer Fokus auf Angebote zur Erstorientierung gelegt wurde, spielen in den
Jahren 2017 und 2018 Angebote zur Arbeitsmarktintegration und zur Stabilisierung der
psychosozialen Situation eine zunehmend wichtig werdende Rolle. In den folgenden Jahren
ist ebenfalls davon auszugehen, dass die Bedarfe einem Wandel unterliegen.
Aufbauend auf die regelmäßigen Analysen, bedarf es der zielgenauen inhaltlichen und
quantitativen Anpassung der Angebote. Dies kann nur durch einen kontinuierlichen und
fundierten Prozess des Evaluierens und Nachsteuerns, durch die WIR-Fallmanagerin
sichergestellt werden.
Darüber hinaus sind die Vernetzung der Angebote innerhalb der gesamten
Angebotslandschaft und die passgenaue Zusteuerung eine stetige Aufgabe der WIR-
Fallmanagerin, vor allem solange die Stadt Darmstadt eine konstante Zuwanderung erfährt.
Im Jahr 2017 betrug die Zuwanderung von Menschen mit Fluchthintergrund exkl. der
Zuwanderung durch Familiennachzug drei bis zehn Personen pro Woche. Voraussichtlich
werden wir im Jahr 2018 einen Anstieg der Zuwanderung durch den Familiennachzug von
Angehörigen subsidiär Schutzbedürftigen erwarten können. Auch für diese Zielgruppe gilt es
die Integrationsangebote entsprechend anzupassen. Weiterhin ist damit zu rechnen, dass
neue Angebote etabliert werden, bzw. Angebote durch veränderte Gesetzeslagen oder
Rahmenbedingungen der Angebotsträger eine neue Ausrichtung erhalten. Um in diesem
stetigen Veränderungsprozess dem Ziel nachzukommen, die Integration der geflüchteten
Menschen in Darmstadt zu verbessern, obliegt es der WIR-Fallmanagerin, den regelmäßigen
Austausch zwischen Angebotsanbietern untereinander zu fördern und kontinuierlich die
Zugänge zu den Angeboten zu ebnen sowie die Teilnahmebereitschaft der Zielgruppe hoch
zu halten.
Die Stelle des WIR-Fallmanagement ist seit dem 01.11.17 mit einer Vollzeitkraft
(Entgeltgruppe S 11b TVÖD) besetzt. Die Personalkosten werden durch das Landesprogramm
mit jährlich 50.000,00 € bezuschusst. Zur Deckung der Personalkosten entsteht ein kommunal
getragener Kostenaufwand von ca. 18.000,00 € jährlich, der bereits bis zum Jahresende 2019
in den Personalhaushalt eingeplant ist und zur Verfügung steht. Auf Grundlage der
Programmverlängerung durch das Land Hessen bis zum Jahresende 2021 wird der
Differenzbetrag für das Jahr 2020 und 2021 entsprechend in den Personalaufwand
aufgenommen.
Die Aufgaben der WIR-Fallmanagerin sowie die Organisationsstruktur bleiben, wie vom
Magistrat am 17.05.2017 beschlossen, bestehen.
Darmstadt, 17.01.2018
Dezernat I
Jochen Partsch
Oberbürgermeister
anlage 5
403 Zeichen
Punkt 38: Projekt: Unterstützung des Integrationsprozess von geflüchteten Menschen, durch die Verbesserung der Zusteuerung zu integrativen und sozialen Angeboten - Weiterführung der Teilnahme am Landesprogramm "WIR-Wegweisende Integrationsansäte Realisieren" (Fallmanagement) bis zum 31.12.2021 - Kenntnisnahme - (V-Nr. 2018/0010) Die Stadtverordnetenversammlung nimmt die Vorlage zur Kenntnis.
Beratungsverlauf (4)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2018/0010
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 03.01.2018
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00