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2021/0103

Zweckverband Abfallverwertung Südhessen (ZAS) Besetzung der Gremien

Magistratsvorlage 28.04.2021

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2021/0103

2862 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
18.05.2021 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: 
Magistratsgeschäftsstelle   OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2021/0103 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Zweckverband Abfallverwertung Südhessen (ZAS)  
Besetzung der Gremien 
 
Vorlage vom: 28.04.2021  
 
Beschlussvorschlag : 
Mit Beginn der neuen Legislaturperiode sind der Verbandsvorstand und die 
Verbandsversammlung des Zweckverbandes Abfallverwertung Südhessen (ZAS) neu zu besetzen. 
Hierzu sind folgende Beschlüsse zu fassen:  
 
1. Der Magistrat nimmt zur Kenntnis, dass der/die Fa chdezernent*in den Magistrat kraft 
Amtes im Verbandsvorstand vertritt.  
 
2. Der Magistrat wählt 2 weitere Vertreter*innen für den Verbandsvorstand und leitet die 
Vorlage zur weiteren Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung zu.  
 
3. Die Stadtverordnetenv ersammlung wählt 6 Stadtverordnete in die Verbandsversammlung.

- 2 - 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 28.04.2021 
 
Gemäß §§ 5 und 9 der Satzung des Zweckverbandes Abfallverwertung Südhessen in der 
Fassung vom 07.12.1998 gehören dem Verwaltungsverband und der Verbandsversammlung 
an:  
 
Verbandsvorstand  
 
Der Magistrat nimmt die Entsendung des Fachdezernenten/ der Fachdeze rnentin zur 
Kenntnis und wählt 2 weitere Magistratsmitglieder in den Verbandsvorstand.  
 
-Listenwahl- 
 
Verbandsversammlung  
 
Gemäß § 5 der Satzung wählt die Stadtverordnetenversammlung 6 Vertreter*innen und ihre 
Stellvertreter*innen in die Verbandsversammlu ng.  
 
-Listenwahl- 
 
Die Listen sind so zu besetzen, dass im Falle eines Ausscheidens ausreichend 
Nachrücker*innen zur Verfügung stehen. Sollte eine Liste während der Legislaturperiode 
ausgeschöpft werden, bliebe der Platz unbesetzt.  
 
Ein Mitglied des Verb andsvorstandes kann nicht gleichzeitig Mitglied der 
Verbandsversammlung sein. Gleiches gilt für die Stellvertreter*innen.  
 
Gemäß § 13 Hessisches Gleichberechtigungsgesetz sollen die kommunalen Gremien 
möglichst paritätisch mit Frauen und Männern besetzt w erden. Ich bitte Sie, bei der 
Aufstellung der Personen hierauf ein besonderes Augenmerk zu legen.  
 
 
Darmstadt, den 28.04.2021  
 
Dezernat I 
 
 
 
 
Jochen Partsch  
Oberbürgermeister

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1014 Zeichen

Punkt 30: Zweckverband Abfallverwertung Südhessen (ZAS) 
Besetzung der Gremien 
 (V-Nr. 2021/0103) 
 
Liste 1 – Vorschlag Bü 90/Grüne, CDU und Volt - 36 Stimmen 
Liste 2 – Vorschlag SPD - 16 Stimmen 
Liste 3 – Vorschlag FDP -     8 Stimmen 
Liste 4 – Vorschlag UWIGA/WGD  -   1 Stimmen 
Liste 5 – Vorschlag AfD -   3 Stimmen 
 
Aufgrund dieses Ergebnisses ergibt sich folgende Sitzverteilung: 
Liste 1 erhält 4 Sitze  
Liste 2 erhält 1 Sitz 
Liste 3 erhält 1 Sitz 
 
Gewählt sind: 
 
Mitglied Stellvertretung 
Stadtv. Miriam Albert Stadtv. Dr. Jürgen Deicke 
Stadtv. Dagmar Krause Stadtv. Peter Franz 
Stadtv. Stefan Seyfried Stadtv. Susanne Rihm  
Stadtv. Frederik Jobst Stadtv. Ana Lena Herrling 
Stadtv. Philipp Lehmann Stadtv. Sasha Young 
Stadtv. Dr. Ursula Blaum Stadtv. Leif Blum 
 
Aufgrund der Bestimmungen nach § 22 Absatz 2 Kommunalwahlgesetz erhält 
die Liste 1 automatisch die Mehrheit der Plätze, da auf sie die Mehrheit aller 
abgegebenen Stimmen entfiel.  
 
Der Vorlage wird einstimmig zugestimmt.

Beratungsverlauf (2)

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Details

Vorlagen-Nr.
2021/0103
Typ
Magistratsvorlage
Datum
28.04.2021
Erstellt
29.09.2026 00:00