2021/0103
Zweckverband Abfallverwertung Südhessen (ZAS) Besetzung der Gremien
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2021/0103
2862 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
18.05.2021
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt:
Magistratsgeschäftsstelle OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2021/0103
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Zweckverband Abfallverwertung Südhessen (ZAS)
Besetzung der Gremien
Vorlage vom: 28.04.2021
Beschlussvorschlag :
Mit Beginn der neuen Legislaturperiode sind der Verbandsvorstand und die
Verbandsversammlung des Zweckverbandes Abfallverwertung Südhessen (ZAS) neu zu besetzen.
Hierzu sind folgende Beschlüsse zu fassen:
1. Der Magistrat nimmt zur Kenntnis, dass der/die Fa chdezernent*in den Magistrat kraft
Amtes im Verbandsvorstand vertritt.
2. Der Magistrat wählt 2 weitere Vertreter*innen für den Verbandsvorstand und leitet die
Vorlage zur weiteren Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung zu.
3. Die Stadtverordnetenv ersammlung wählt 6 Stadtverordnete in die Verbandsversammlung.
- 2 -
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 28.04.2021
Gemäß §§ 5 und 9 der Satzung des Zweckverbandes Abfallverwertung Südhessen in der
Fassung vom 07.12.1998 gehören dem Verwaltungsverband und der Verbandsversammlung
an:
Verbandsvorstand
Der Magistrat nimmt die Entsendung des Fachdezernenten/ der Fachdeze rnentin zur
Kenntnis und wählt 2 weitere Magistratsmitglieder in den Verbandsvorstand.
-Listenwahl-
Verbandsversammlung
Gemäß § 5 der Satzung wählt die Stadtverordnetenversammlung 6 Vertreter*innen und ihre
Stellvertreter*innen in die Verbandsversammlu ng.
-Listenwahl-
Die Listen sind so zu besetzen, dass im Falle eines Ausscheidens ausreichend
Nachrücker*innen zur Verfügung stehen. Sollte eine Liste während der Legislaturperiode
ausgeschöpft werden, bliebe der Platz unbesetzt.
Ein Mitglied des Verb andsvorstandes kann nicht gleichzeitig Mitglied der
Verbandsversammlung sein. Gleiches gilt für die Stellvertreter*innen.
Gemäß § 13 Hessisches Gleichberechtigungsgesetz sollen die kommunalen Gremien
möglichst paritätisch mit Frauen und Männern besetzt w erden. Ich bitte Sie, bei der
Aufstellung der Personen hierauf ein besonderes Augenmerk zu legen.
Darmstadt, den 28.04.2021
Dezernat I
Jochen Partsch
Oberbürgermeister
anlage 2
1014 Zeichen
Punkt 30: Zweckverband Abfallverwertung Südhessen (ZAS) Besetzung der Gremien (V-Nr. 2021/0103) Liste 1 – Vorschlag Bü 90/Grüne, CDU und Volt - 36 Stimmen Liste 2 – Vorschlag SPD - 16 Stimmen Liste 3 – Vorschlag FDP - 8 Stimmen Liste 4 – Vorschlag UWIGA/WGD - 1 Stimmen Liste 5 – Vorschlag AfD - 3 Stimmen Aufgrund dieses Ergebnisses ergibt sich folgende Sitzverteilung: Liste 1 erhält 4 Sitze Liste 2 erhält 1 Sitz Liste 3 erhält 1 Sitz Gewählt sind: Mitglied Stellvertretung Stadtv. Miriam Albert Stadtv. Dr. Jürgen Deicke Stadtv. Dagmar Krause Stadtv. Peter Franz Stadtv. Stefan Seyfried Stadtv. Susanne Rihm Stadtv. Frederik Jobst Stadtv. Ana Lena Herrling Stadtv. Philipp Lehmann Stadtv. Sasha Young Stadtv. Dr. Ursula Blaum Stadtv. Leif Blum Aufgrund der Bestimmungen nach § 22 Absatz 2 Kommunalwahlgesetz erhält die Liste 1 automatisch die Mehrheit der Plätze, da auf sie die Mehrheit aller abgegebenen Stimmen entfiel. Der Vorlage wird einstimmig zugestimmt.
Beratungsverlauf (2)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2021/0103
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 28.04.2021
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00