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Beantwortung einer Rückfrage zur Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der CDU-Fraktion aus der Sitzung der Bezirksvertretung vom 11.03.2024 (0873/2024) betreffend „Breitbandausbau mit Glasfaser für Gigabit-Internet“ (AN/0369/2024)

Beantwortung einer Anfrage (BV) 1969/2024 vom 02.08.2024

Stand: Am 16.09.2024 in der Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Dezernat, Dienststelle IX/12 Vorlagen-Nummer 1969/2024 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 16.09.2024 Beantwortung einer Rückfrage zur Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der CDU- Fraktion aus der Sitzung der Bezirksvertretung vom 11.03.2024 (0873/2024) betreffend „Breitbandausbau mit Glasfaser für Gigabit-Internet„ (AN/0369/2024) Breitbandausbau mit Glasfaser für Gigabit-Internet Nachfrage der CDU-Fraktion: Mit Vorlage Nr. 0873/2024 stellt die Verwaltung der Stadt Köln bezüglich der Antwort einer An- frage der CDU-Fraktion zum Breitbandausbau mit Glasfaser in Rondorf (AN/0369/2024) fest, dass für den POP-Standort in Rondorf ein privates Grundstück der Stadtentwässerungsbe- triebe zur Anmietung zur Verfügung stehen würde. Ein Vor-Ort-Termin in der 11. KW hätte zur Prüfung dieses Grundstücks ergeben, dass dieser Standort als geeignet erscheint. Die weitere Prüfung hat nunmehr ergeben, dass zur Nutzung des Standortes darüber hinaus noch eine Genehmigung des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen erforderlich sei. Die Verwaltung wird gebeten, mitzuteilen, bis zu welcher Kalenderwoche die erforderliche, fi- nale Genehmigung des Grünflächenamtes zur Nutzung des Standortes für den POP vorliegen wird, damit mit dem aktuellen Ausbauprojekt in Rondorf weiterhin ein wesentlicher Beitrag zum Gigabit Masterplan Kölns geleistet werden kann. Die Verwaltung antwortet wie folgt: Die Antragstellerin steht, unter Vermittlung der Stabsstelle Breitbandkoordination, im direkten Kontakt mit den zuständigen Dienststellen des Umwelt- und Verbraucherschutzamts zur Ein- reichung der erforderlichen Anträge und notwendigen Unterlagen. Grundsätzlich kann bezüg- lich der Dauer der Bearbeitung von Anträgen jedoch erst Auskunft erteilen werden, wenn diese vollständig bei den zuständigen Dienststellen vorliegen.

Beratungsverlauf

  1. 16.09.2024

    Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)

    TOP 7.1.3, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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