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2017/0266

Darmstädter Bürgerhaushalt 2017 - Vorschlag # 1596 Zebrastreifen Mornewegschule

Magistratsvorlage 10.08.2017

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5956 Zeichen

- 2 - 
 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
25.08.2017 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III an die Stadtverordne tenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Straßenverkehrs - 
und Tiefbauamt   OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
I 
III 66 
IV 20 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2017/0266 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
328 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 5410-10 
Kostenstelle:  066-103-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  5410-11 Sachkonto: 6165 000 
 
Betreff: Darmstädter Bürgerhaushalt 2017 - Vorschlag # 1596  
Zebrastreifen Mornewegschule  
 
Vorlage vom: 10.08.2017  
 
Beschlussvorschlag : 
1. Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.  
2. Ein Fußgängerüberweg („Zebrastreifen“) soll im Bereich Hermannstraße nicht eingerichtet 
werden 
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 3 - 
 
Beschluss des Magistrats vom 05.09.2017 
 
Der Magistrat nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

- 4 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 10.08.2017 
 
Für den Darmstädter Bürgerhaushalt 2017 wurde folgender Vorschlag aus der Bürgerschaft 
eingebracht: 
 
Täglich gehen hunderte von Schülern ihren Schulweg zur Mornewegschule.  
Derzeit kann man lediglich über die Fu ßgängerampel in der Karlstraße sicher die Straße über -
queren und zur Schule gelangen.  
Alle weiteren Zugänge zur Schule, beispielsweise von der Hal tstelle Freiberger Platz oder aus dem 
Prinz-Emil-Garten haben weder einen Zebrastreifen noch eine Fu ßgängerampel. Und das obwohl 
diese Straßen (Hermannstraße / Eichbergstraße) zu Stoßzeiten mit erheblichem Verkehr und 
chaotischen Zuständen (Ein - und Aussteigen mitten auf der Straße, zu schnelle Geschwindigkeit !) 
zu kämpfen haben.  
Grundschulkinder müssen derzeit irgendwo über die Straße laufen und den Überblick behalten.  
Deshalb schlage ich einen Zebrastreifen in der Hermannstraße vor. Für mehr Sicherheit fü r unsere 
Kinder! 
 
Der Vorschlag erhielt:  
 
In der Online-Abstimmung  32 Ja -Stimmen und 4 Nein -Stimmen 
In der Vor-Ort-Abstimmung   1 Ja -Stimme   und 0 Nein -Stimmen 
 
 
Für die Einrichtung von Zebrastreifen gibt es bundeseinheitlich eine Reihe von Voraus -
setzungen: 
 
- Zunächst werden Zebrastreifen als vorfahrtsregelnde Markierung und Beschilderung 
grundsätzlich nicht in Tempo -30-Zonen angelegt, da dort das Prinzip der gegen -
seitigen Rücksichtnahme der Verkehrsteilnehmer und des Verzichts auf vorfahrts -
regelnde Maßnahmen besteht. An Fußgängerüberwegen (Zebrastreifen) haben 
querende Fußgänger Vorrang gegenüber fließendem Kfz - und Radverkehr; Verstö ße 
führen zu identischen Bußgeldern und Punkten im Fahreignungsregister in Flensburg , 
wie bei anderen Verstö ßen gegen Vor fahrtsregelungen. In Tempo -30-Zonen werden 
daher z.B. auch keine Fußgängerschutzanlagen mehr installiert oder verkehrsbe -
schleunigende Mittelmarkierungen angebracht.  
 
- Für querenden Fußgängerverkehr gibt es abgestufte Möglichkeiten: keine 
Maßnahmen, Querung sstellen mit Mittelinseln, Fußgängerüberwege (Zebrastreifen) 
und Fußgängerschutzanlagen (Fußgängerampeln). Für den Einsatz dieser besonderen 
Schutzmaßnahmen gibt es bezogen auf die Zahl der querenden Fußgänger und die 
Zahl der Autos jeweils Einsatzgrenzen.  
 
- Als eine sehr wichtige Voraussetzung muss eine gute Einsehbarkeit auf den geplanten 
Fußgängerverkehr gegeben sein.  
 
Im Umfeld der Mornewegschule ist – bereits seit August 1990 – flächig eine Tempo -30-Zone 
ausgewiesen. Die von der Polizei und der Stadt du rchgeführten Geschwindigkeitsmessungen 
verliefen unauffällig.

Im Bereich der Hermannstraße sind ebenso wie in der benachbarten Eichbergstraße zur 
Verdeutlichung der Verkehrssituation entsprechende „30er“ Bodenmarkierungen auf die 
Fahrbahn aufgebracht worden. Eine ergänzende Beschilderung mit weiteren „30er“ -Schildern 
sehen die straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften in einer „Tempo -30-Zone“ nicht vor.  
 
Darüber hinaus wurden zusätzlich noch mehrere Verkehrszeichen 136 StVO (Achtung Kinder) 
jeweils vor d en Zugängen zur Schule sowohl in der Hermannstraße als auch in der Eichberg -
straße aufgestellt.  
 
Nachdem die Fahrbahn in der Hermannstraße in diesem Jahr saniert worden ist, konnten 
zwischen Mornewegschule und Eichbergstraße wieder einige Reihen sogenannte r „Kölner 
Teller“ in die Fahrbahn eingebaut werden. Diese führen u.a. zu einer Verlangsamung des 
Geschwindigkeitsverhaltens.  
 
Des Weiteren befinden sich in der Hermannstraße insgesamt drei Mittelinseln, die das 
Queren der Fahrbahn erleichtern. Eine davon b efindet sich im östlichen Abschnitt der 
Hermannstraße, unmittelbar westlich der Karlstraße. Die beiden übrigen Querungshilfen sind 
im unteren Bereich der Hermannstraße zwischen Eichbergstraße und Heidelberger Straße 
angesiedelt, wo die Fahrbahn etwas breit er ist wie in unmittelbarer Nähe der Morneweg -
schule. 
 
Die aktuellen Unfallzahlen (Stand: 10.08.2017) für den Zeitraum von 2011 bis jetzt stehen – 
laut Angaben der Polizei – nicht im Zusammenhang mit Unfällen von Fußgängern. Es wurden 
seit dieser Zeit wede r Unfälle mit Schulkindern noch mit anderen Fußgängern bei der Polizei 
für den Bereich der Hermannstraße verzeichnet. In den meisten Fällen handelte es sich 
hierbei um Unfälle beim Ein - und Ausparken sowie Vorbeifahren an Parkenden. Auffahrunfälle 
und Einbiegeunfälle sind ebenso nicht zu verzeichnen.  
 
Darmstadt, 10.08.2017  
 
Dezernat I                           Dezernat III                       Dezernat IV 
 
 
 
 
Jochen Partsch                    Dr. Barbara Boczek            Andrè Schellenberg  
Oberbürgermeister                Stadträtin                           Stadtkämmerer

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Punkt 17: Darmstädter Bürgerhaushalt 2017 - Vorschlag # 1596 
Zebrastreifen Mornewegschule 
 (V-Nr. 2017/0266) 
- Kenntnisnahme - 
 
Der Ausschuss nimmt von der Vorlage Kenntnis.

2017/0266

5869 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
25.08.2017 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Straßenverkehrs - 
und Tiefbauamt   OBW bei abschl.  
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2017/0266 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 5410-10 
Kostenstelle:  066-103-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  5410-11 Sachkonto: 6165 000 
 
Betreff: Darmstädter Bürgerhaushalt 2017 - Vorschlag # 1596  
Zebrastreifen Mornewegschule  
 
Vorlage vom: 10.08.2017  
 
Beschlussvorschlag : 
1. Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.  
2. Ein Fußgängerüberweg („Ze brastreifen“) soll im Bereich Hermannstraße nicht eingerichtet 
werden 
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 2 - 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 10.08.2017 
 
Für den Darmstädter Bürgerhaushalt 2017 wurde folgender Vorschlag aus der Bürgerschaft 
eingebracht: 
 
Täglich gehen hunderte von Schülern ihren Schulweg zur Morne wegschule.  
Derzeit kann man lediglich über die Fu ßgängerampel in der Karlstraße sicher die Straße über -
queren und zur Schule gelangen.  
Alle weiteren Zugänge zur Schule, beispielsweise von der Haltstelle Freiberger Platz oder aus dem 
Prinz-Emil-Garten habe n weder einen Zebrastreifen noch eine Fu ßgängerampel. Und das obwohl 
diese Straßen (Hermannstraße / Eichbergstraße) zu Stoßzeiten mit erheblichem Verkehr und 
chaotischen Zuständen (Ein - und Aussteigen mitten auf der Straße, zu schnelle Geschwindigkeit !) 
zu kämpfen haben.  
Grundschulkinder müssen derzeit irgendwo über die Straße laufen und den Überblick behalten.  
Deshalb schlage ich einen Zebrastreifen in der Hermannstraße vor. Für mehr Sicherheit für unsere 
Kinder! 
 
Der Vorschlag erhielt:  
 
In der Online-Abstimmung  32 Ja-Stimmen und 4 Nein -Stimmen 
In der Vor-Ort-Abstimmung   1 Ja -Stimme   und 0 Nein -Stimmen 
 
 
Für die Einrichtung von Zebrastreifen gibt es bundeseinheitlich eine Reihe von Voraus -
setzungen: 
 
- Zunächst werden Zebrastreifen als vorfahrtsregelnde Ma rkierung und Beschilderung 
grundsätzlich nicht in Tempo -30-Zonen angelegt, da dort das Prinzip der gegen -
seitigen Rücksichtnahme der Verkehrsteilnehmer und des Verzichts auf vorfahrts -
regelnde Maßnahmen besteht. An Fußgängerüberwegen (Zebrastreifen) haben 
querende Fußgänger Vorrang gegenüber fließendem Kfz - und Radverkehr; Verstö ße 
führen zu identischen Bußgeldern und Punkten im Fahreignungsregister in Flensburg , 
wie bei anderen Verstö ßen gegen Vorfahrtsregelungen. In Tempo -30-Zonen werden 
daher z.B. auch k eine Fußgängerschutzanlagen mehr installiert oder verkehrsbe -
schleunigende Mittelmarkierungen angebracht.  
 
- Für querenden Fußgängerverkehr gibt es abgestufte Möglichkeiten: keine 
Maßnahmen, Querungsstellen mit Mittelinseln, Fußgängerüberwege (Zebrastreifen)  
und Fußgängerschutzanlagen (Fußgängerampeln). Für den Einsatz dieser besonderen 
Schutzmaßnahmen gibt es bezogen auf die Zahl der querenden Fußgänger und die 
Zahl der Autos jeweils Einsatzgrenzen.  
 
- Als eine sehr wichtige Voraussetzung muss eine gute Einseh barkeit auf den geplanten 
Fußgängerverkehr gegeben sein.  
 
Im Umfeld der Mornewegschule ist – bereits seit August 1990 – flächig eine Tempo -30-Zone 
ausgewiesen. Die von der Polizei und der Stadt durchgeführten Geschwindigkeitsmessungen 
verliefen unauffällig .

- 4 - 
 
Im Bereich der Hermannstraße sind ebenso wie in der benachbarten Eichbergstraße zur 
Verdeutlichung der Verkehrssituation entsprechende „30er“ Bodenmarkierungen auf die 
Fahrbahn aufgebracht worden. Eine ergänzende Beschilderung mit weiteren „30er“ -Schildern 
sehen die straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften in einer „Tempo -30-Zone“ nicht vor.  
 
Darüber hinaus wurden zusätzlich noch mehrere Verkehrszeichen 136 StVO (Achtung Kinder) 
jeweils vor den Zugängen zur Schule sowohl in der Hermannstraße als auch i n der Eichberg -
straße aufgestellt.  
 
Nachdem die Fahrbahn in der Hermannstraße in diesem Jahr saniert worden ist, konnten 
zwischen Mornewegschule und Eichbergstraße wieder einige Reihen sogenannter „Kölner 
Teller“ in die Fahrbahn eingebaut werden. Diese füh ren u.a. zu einer Verlangsamung des 
Geschwindigkeitsverhaltens.  
 
Des Weiteren befinden sich in der Hermannstraße insgesamt drei Mittelinseln, die das 
Queren der Fahrbahn erleichtern. Eine davon befindet sich im östlichen Abschnitt der 
Hermannstraße, unmitt elbar westlich der Karlstraße. Die beiden übrigen Querungshilfen sind 
im unteren Bereich der Hermannstraße zwischen Eichbergstraße und Heidelberger Straße 
angesiedelt, wo die Fahrbahn etwas breiter ist wie in unmittelbarer Nähe der Morneweg -
schule. 
 
Die aktuellen Unfallzahlen (Stand: 10.08.2017) für den Zeitraum von 2011 bis jetzt stehen – 
laut Angaben der Polizei – nicht im Zusammenhang mit Unfällen von Fußgängern. Es wurden 
seit dieser Zeit weder Unfälle mit Schulkindern noch mit anderen Fußgängern bei der Polizei 
für den Bereich der Hermannstraße verzeichnet. In den meisten Fällen handelte es sich 
hierbei um Unfälle beim Ein - und Ausparken sowie Vorbeifahren an Parkenden. Auffahrunfälle 
und Einbiegeunfälle sind ebenso nicht zu verzeichnen.  
 
Darmstadt, 10.08.2017  
 
Dezernat I                           Dezernat III                       Dezernat IV 
 
 
 
 
Jochen Partsch                    Dr. Barbara Boczek            Andrè Schellenberg  
Oberbürgermeister                Stadträtin                           Stadtkämmerer

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Punkt 
23.15: 
Darmstädter Bürgerhaushalt 2017 - Vorschlag # 1596 
Zebrastreifen Mornewegschule 
 (V-Nr. 2017/0266) 
 
Der Ausschuss nimmt von der Vorlage Kenntnis.

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Punkt 76: Darmstädter Bürgerhaushalt 2017 - Vorschlag # 1596 
Zebrastreifen Mornewegschule 
- Kenntnisnahme - 
 (V-Nr. 2017/0266) 
 
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

Beratungsverlauf (4)

TOP 76 zur Kenntnis
TOP 328
TOP 17
TOP 23.15

Orte (4)

  • Karlstraße
  • Hermannstraße
  • Eichbergstraße
  • Heidelberger Straße

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
2017/0266
Typ
Magistratsvorlage
Datum
10.08.2017
Erstellt
29.09.2026 00:00