2017/0266
Darmstädter Bürgerhaushalt 2017 - Vorschlag # 1596 Zebrastreifen Mornewegschule
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5956 Zeichen
- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
25.08.2017
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordne tenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Straßenverkehrs -
und Tiefbauamt OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
I
III 66
IV 20
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2017/0266
Magistratsbeschluss -Nr.
328
Internetfähig
Produkt-Nr.: 5410-10
Kostenstelle: 066-103-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5410-11 Sachkonto: 6165 000
Betreff: Darmstädter Bürgerhaushalt 2017 - Vorschlag # 1596
Zebrastreifen Mornewegschule
Vorlage vom: 10.08.2017
Beschlussvorschlag :
1. Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.
2. Ein Fußgängerüberweg („Zebrastreifen“) soll im Bereich Hermannstraße nicht eingerichtet
werden
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
- 3 -
Beschluss des Magistrats vom 05.09.2017
Der Magistrat nimmt die Vorlage zur Kenntnis.
- 4 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 10.08.2017
Für den Darmstädter Bürgerhaushalt 2017 wurde folgender Vorschlag aus der Bürgerschaft
eingebracht:
Täglich gehen hunderte von Schülern ihren Schulweg zur Mornewegschule.
Derzeit kann man lediglich über die Fu ßgängerampel in der Karlstraße sicher die Straße über -
queren und zur Schule gelangen.
Alle weiteren Zugänge zur Schule, beispielsweise von der Hal tstelle Freiberger Platz oder aus dem
Prinz-Emil-Garten haben weder einen Zebrastreifen noch eine Fu ßgängerampel. Und das obwohl
diese Straßen (Hermannstraße / Eichbergstraße) zu Stoßzeiten mit erheblichem Verkehr und
chaotischen Zuständen (Ein - und Aussteigen mitten auf der Straße, zu schnelle Geschwindigkeit !)
zu kämpfen haben.
Grundschulkinder müssen derzeit irgendwo über die Straße laufen und den Überblick behalten.
Deshalb schlage ich einen Zebrastreifen in der Hermannstraße vor. Für mehr Sicherheit fü r unsere
Kinder!
Der Vorschlag erhielt:
In der Online-Abstimmung 32 Ja -Stimmen und 4 Nein -Stimmen
In der Vor-Ort-Abstimmung 1 Ja -Stimme und 0 Nein -Stimmen
Für die Einrichtung von Zebrastreifen gibt es bundeseinheitlich eine Reihe von Voraus -
setzungen:
- Zunächst werden Zebrastreifen als vorfahrtsregelnde Markierung und Beschilderung
grundsätzlich nicht in Tempo -30-Zonen angelegt, da dort das Prinzip der gegen -
seitigen Rücksichtnahme der Verkehrsteilnehmer und des Verzichts auf vorfahrts -
regelnde Maßnahmen besteht. An Fußgängerüberwegen (Zebrastreifen) haben
querende Fußgänger Vorrang gegenüber fließendem Kfz - und Radverkehr; Verstö ße
führen zu identischen Bußgeldern und Punkten im Fahreignungsregister in Flensburg ,
wie bei anderen Verstö ßen gegen Vor fahrtsregelungen. In Tempo -30-Zonen werden
daher z.B. auch keine Fußgängerschutzanlagen mehr installiert oder verkehrsbe -
schleunigende Mittelmarkierungen angebracht.
- Für querenden Fußgängerverkehr gibt es abgestufte Möglichkeiten: keine
Maßnahmen, Querung sstellen mit Mittelinseln, Fußgängerüberwege (Zebrastreifen)
und Fußgängerschutzanlagen (Fußgängerampeln). Für den Einsatz dieser besonderen
Schutzmaßnahmen gibt es bezogen auf die Zahl der querenden Fußgänger und die
Zahl der Autos jeweils Einsatzgrenzen.
- Als eine sehr wichtige Voraussetzung muss eine gute Einsehbarkeit auf den geplanten
Fußgängerverkehr gegeben sein.
Im Umfeld der Mornewegschule ist – bereits seit August 1990 – flächig eine Tempo -30-Zone
ausgewiesen. Die von der Polizei und der Stadt du rchgeführten Geschwindigkeitsmessungen
verliefen unauffällig.
Im Bereich der Hermannstraße sind ebenso wie in der benachbarten Eichbergstraße zur
Verdeutlichung der Verkehrssituation entsprechende „30er“ Bodenmarkierungen auf die
Fahrbahn aufgebracht worden. Eine ergänzende Beschilderung mit weiteren „30er“ -Schildern
sehen die straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften in einer „Tempo -30-Zone“ nicht vor.
Darüber hinaus wurden zusätzlich noch mehrere Verkehrszeichen 136 StVO (Achtung Kinder)
jeweils vor d en Zugängen zur Schule sowohl in der Hermannstraße als auch in der Eichberg -
straße aufgestellt.
Nachdem die Fahrbahn in der Hermannstraße in diesem Jahr saniert worden ist, konnten
zwischen Mornewegschule und Eichbergstraße wieder einige Reihen sogenannte r „Kölner
Teller“ in die Fahrbahn eingebaut werden. Diese führen u.a. zu einer Verlangsamung des
Geschwindigkeitsverhaltens.
Des Weiteren befinden sich in der Hermannstraße insgesamt drei Mittelinseln, die das
Queren der Fahrbahn erleichtern. Eine davon b efindet sich im östlichen Abschnitt der
Hermannstraße, unmittelbar westlich der Karlstraße. Die beiden übrigen Querungshilfen sind
im unteren Bereich der Hermannstraße zwischen Eichbergstraße und Heidelberger Straße
angesiedelt, wo die Fahrbahn etwas breit er ist wie in unmittelbarer Nähe der Morneweg -
schule.
Die aktuellen Unfallzahlen (Stand: 10.08.2017) für den Zeitraum von 2011 bis jetzt stehen –
laut Angaben der Polizei – nicht im Zusammenhang mit Unfällen von Fußgängern. Es wurden
seit dieser Zeit wede r Unfälle mit Schulkindern noch mit anderen Fußgängern bei der Polizei
für den Bereich der Hermannstraße verzeichnet. In den meisten Fällen handelte es sich
hierbei um Unfälle beim Ein - und Ausparken sowie Vorbeifahren an Parkenden. Auffahrunfälle
und Einbiegeunfälle sind ebenso nicht zu verzeichnen.
Darmstadt, 10.08.2017
Dezernat I Dezernat III Dezernat IV
Jochen Partsch Dr. Barbara Boczek Andrè Schellenberg
Oberbürgermeister Stadträtin Stadtkämmerer
anlage 2
178 Zeichen
Punkt 17: Darmstädter Bürgerhaushalt 2017 - Vorschlag # 1596 Zebrastreifen Mornewegschule (V-Nr. 2017/0266) - Kenntnisnahme - Der Ausschuss nimmt von der Vorlage Kenntnis.
2017/0266
5869 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
25.08.2017
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Straßenverkehrs -
und Tiefbauamt OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2017/0266
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 5410-10
Kostenstelle: 066-103-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5410-11 Sachkonto: 6165 000
Betreff: Darmstädter Bürgerhaushalt 2017 - Vorschlag # 1596
Zebrastreifen Mornewegschule
Vorlage vom: 10.08.2017
Beschlussvorschlag :
1. Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.
2. Ein Fußgängerüberweg („Ze brastreifen“) soll im Bereich Hermannstraße nicht eingerichtet
werden
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
- 2 -
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 10.08.2017
Für den Darmstädter Bürgerhaushalt 2017 wurde folgender Vorschlag aus der Bürgerschaft
eingebracht:
Täglich gehen hunderte von Schülern ihren Schulweg zur Morne wegschule.
Derzeit kann man lediglich über die Fu ßgängerampel in der Karlstraße sicher die Straße über -
queren und zur Schule gelangen.
Alle weiteren Zugänge zur Schule, beispielsweise von der Haltstelle Freiberger Platz oder aus dem
Prinz-Emil-Garten habe n weder einen Zebrastreifen noch eine Fu ßgängerampel. Und das obwohl
diese Straßen (Hermannstraße / Eichbergstraße) zu Stoßzeiten mit erheblichem Verkehr und
chaotischen Zuständen (Ein - und Aussteigen mitten auf der Straße, zu schnelle Geschwindigkeit !)
zu kämpfen haben.
Grundschulkinder müssen derzeit irgendwo über die Straße laufen und den Überblick behalten.
Deshalb schlage ich einen Zebrastreifen in der Hermannstraße vor. Für mehr Sicherheit für unsere
Kinder!
Der Vorschlag erhielt:
In der Online-Abstimmung 32 Ja-Stimmen und 4 Nein -Stimmen
In der Vor-Ort-Abstimmung 1 Ja -Stimme und 0 Nein -Stimmen
Für die Einrichtung von Zebrastreifen gibt es bundeseinheitlich eine Reihe von Voraus -
setzungen:
- Zunächst werden Zebrastreifen als vorfahrtsregelnde Ma rkierung und Beschilderung
grundsätzlich nicht in Tempo -30-Zonen angelegt, da dort das Prinzip der gegen -
seitigen Rücksichtnahme der Verkehrsteilnehmer und des Verzichts auf vorfahrts -
regelnde Maßnahmen besteht. An Fußgängerüberwegen (Zebrastreifen) haben
querende Fußgänger Vorrang gegenüber fließendem Kfz - und Radverkehr; Verstö ße
führen zu identischen Bußgeldern und Punkten im Fahreignungsregister in Flensburg ,
wie bei anderen Verstö ßen gegen Vorfahrtsregelungen. In Tempo -30-Zonen werden
daher z.B. auch k eine Fußgängerschutzanlagen mehr installiert oder verkehrsbe -
schleunigende Mittelmarkierungen angebracht.
- Für querenden Fußgängerverkehr gibt es abgestufte Möglichkeiten: keine
Maßnahmen, Querungsstellen mit Mittelinseln, Fußgängerüberwege (Zebrastreifen)
und Fußgängerschutzanlagen (Fußgängerampeln). Für den Einsatz dieser besonderen
Schutzmaßnahmen gibt es bezogen auf die Zahl der querenden Fußgänger und die
Zahl der Autos jeweils Einsatzgrenzen.
- Als eine sehr wichtige Voraussetzung muss eine gute Einseh barkeit auf den geplanten
Fußgängerverkehr gegeben sein.
Im Umfeld der Mornewegschule ist – bereits seit August 1990 – flächig eine Tempo -30-Zone
ausgewiesen. Die von der Polizei und der Stadt durchgeführten Geschwindigkeitsmessungen
verliefen unauffällig .
- 4 -
Im Bereich der Hermannstraße sind ebenso wie in der benachbarten Eichbergstraße zur
Verdeutlichung der Verkehrssituation entsprechende „30er“ Bodenmarkierungen auf die
Fahrbahn aufgebracht worden. Eine ergänzende Beschilderung mit weiteren „30er“ -Schildern
sehen die straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften in einer „Tempo -30-Zone“ nicht vor.
Darüber hinaus wurden zusätzlich noch mehrere Verkehrszeichen 136 StVO (Achtung Kinder)
jeweils vor den Zugängen zur Schule sowohl in der Hermannstraße als auch i n der Eichberg -
straße aufgestellt.
Nachdem die Fahrbahn in der Hermannstraße in diesem Jahr saniert worden ist, konnten
zwischen Mornewegschule und Eichbergstraße wieder einige Reihen sogenannter „Kölner
Teller“ in die Fahrbahn eingebaut werden. Diese füh ren u.a. zu einer Verlangsamung des
Geschwindigkeitsverhaltens.
Des Weiteren befinden sich in der Hermannstraße insgesamt drei Mittelinseln, die das
Queren der Fahrbahn erleichtern. Eine davon befindet sich im östlichen Abschnitt der
Hermannstraße, unmitt elbar westlich der Karlstraße. Die beiden übrigen Querungshilfen sind
im unteren Bereich der Hermannstraße zwischen Eichbergstraße und Heidelberger Straße
angesiedelt, wo die Fahrbahn etwas breiter ist wie in unmittelbarer Nähe der Morneweg -
schule.
Die aktuellen Unfallzahlen (Stand: 10.08.2017) für den Zeitraum von 2011 bis jetzt stehen –
laut Angaben der Polizei – nicht im Zusammenhang mit Unfällen von Fußgängern. Es wurden
seit dieser Zeit weder Unfälle mit Schulkindern noch mit anderen Fußgängern bei der Polizei
für den Bereich der Hermannstraße verzeichnet. In den meisten Fällen handelte es sich
hierbei um Unfälle beim Ein - und Ausparken sowie Vorbeifahren an Parkenden. Auffahrunfälle
und Einbiegeunfälle sind ebenso nicht zu verzeichnen.
Darmstadt, 10.08.2017
Dezernat I Dezernat III Dezernat IV
Jochen Partsch Dr. Barbara Boczek Andrè Schellenberg
Oberbürgermeister Stadträtin Stadtkämmerer
anlage 3
164 Zeichen
Punkt 23.15: Darmstädter Bürgerhaushalt 2017 - Vorschlag # 1596 Zebrastreifen Mornewegschule (V-Nr. 2017/0266) Der Ausschuss nimmt von der Vorlage Kenntnis.
anlage 4
196 Zeichen
Punkt 76: Darmstädter Bürgerhaushalt 2017 - Vorschlag # 1596 Zebrastreifen Mornewegschule - Kenntnisnahme - (V-Nr. 2017/0266) Die Stadtverordnetenversammlung nimmt die Vorlage zur Kenntnis.
Beratungsverlauf (4)
Orte (4)
- Karlstraße
- Hermannstraße
- Eichbergstraße
- Heidelberger Straße
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2017/0266
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 10.08.2017
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00