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V/0736/2011

Städtische Gesamtschule in Münster, Standortoption Paul-Gerhardt-Realschule

Vorlagen 26.09.2011

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 19.10.2011, TOP 19

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

17991 Zeichen

V/0736/2011 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Schule und Weiterbildung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Städtische Gesamtschule in Münster; Standortoption Paul-Gerhardt-Realschule 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
11.10.2011 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
13.10.2011 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
19.10.2011 Hauptausschuss Vorberatung 
19.10.2011 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Rat  in Abstimmung mit der Schulaufsicht rechtzeitig zu 
den Anmeldeterminen der weiterführenden Schulen für das Schuljahr 2012/13 den Grün-
dungsbeschluss für eine städtische Gesamtschule am Standort der Paul-Gerhardt-
Realschule vorzulegen. 
 
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Schul konferenzen der Paul-Gerhardt-Realschule, der 
Fürstenbergschule, der Hauptschule Hiltrup sowie der Geistschule entschieden haben, auf 
der Basis des Ratsbeschlusses zum Rahmenkonzept zur Schulentwicklungsplanung mit dem 
Schulträger weitere Gespräche zur Entwicklung einer städtischen Gesamtschule zu führen. 
Er nimmt zudem zur Kenntnis, dass der in dieser Sache erbetene Schulkonferenzbeschluss 
des Wilhelm-Hittorf-Gymnasiums noch aussteht. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass durch diesen Beschluss zunächst keine Kosten oder Folgekos-
ten entstehen. 
Vorlagen-Nr.: 
V/0736/2011 
Auskunft erteilt: 
Herr Wimmer 
Ruf: 
492-4027 
E-Mail: 
WimmerWo@stadt-muenster.de  
Datum: 
29.09.2011 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0736/2011 
 
 
Begründung: 
 
 
Zu 1.: 
Um eine Anmeldung zum Schuljahr 2012/13 an einer städtischen Gesamtschule zu ermöglichen, 
muss ein Ratsbeschluss zur Gründung der Gesamtschule mit ausreichendem zeitlichen Vorlauf zu 
den Anmeldeterminen für die Sekundarstufe I der weiterführenden Schulen erfolgen. Dies setzt 
eine Priorisierung der prinzipiell möglichen Planungen und damit eine Konzentration auf einen 
Standort voraus.  
 
Eine vorläufige vergleichende Bewertung der Standorte erfolgte nach den Kriterien  
 
„ Standort und Erreichbarkeit 
„ bestehende Gebäudekapazitäten 
„ Finanzaufwand 
„ Erweiterungsoptionen 
„ Schulkonferenzbeschluss 
 
Da eine städtische Gesamtschule ein solitäres Schulangebot wäre, würde - unabhängig vom zu-
künftigen Standort der Gesamtschule - allen Schülerinnen und Schülern aus Münster bei Über-
schreiten der Entfernungsgrenze die Fahrkosten ersetzt werden. Es ist daher mit Gründung der 
Gesamtschule von einem erhöhten Finanzierungsbedarf für Schülerfahrkosten auszugehen. Nach 
vorsichtigen Hochrechnungen beläuft sich dieser auf bis zu 45.000,00 € jährlich (additiv). Dabei 
muss jedoch berücksichtigt werden, dass die Zahl der Schülerfahrkostenberechtigten nicht konkret 
prognostizierbar ist. Abweichungen nach unten oder nach oben können deshalb nicht ausge-
schlossen werden. 
 
 
Paul-Gerhardt-Realschule 
 
Die Paul Gerhardt-Realschule hat ihre Bereitschaft, mit dem Schulträger weitere Gespräche zur 
Entwicklung
 zu einer Gesamtschule zu führen, bereits Mitte Juni 2011 mitgeteilt. 
Mit Ausnahme des Eingangsjahrgangs 2011/12 (2 Züge) ist die Paul-Gerhardt-Realschule eine seit 
Jahren beständig 3-zügige Realschule. Die im Zusammenhang mit dem Rahmenkonzept errech-
nete Prognose der Schülerzahlen bestätigt die 3-Zügigkeit mit insgesamt 18 Klassen über alle 
Jahrgänge bis 2020. Das Schulgebäude in der Jüdefelderstraße liegt zentral im Bereich des Stadt-
bezirks Mitte und ist mit allen Verkehrsmitteln sehr gut erreichbar. 
 
Die Paul-Gerhardt-Schule nutzt zurzeit das eigene Schulgebäude sowie die nördliche Gebäude-
hälfte der ehemaligen Überwasserschule. Die Schule verfügt über zwei Einfach-Turnhallen. Dieser 
Gebäudebestand entspricht im Wesentlichen dem B edarf einer 3-zügigen Realschule mit Ganz-
tagsbetrieb in Angebotsform. Ein Forum ist nicht vorhanden. 
 
Bei einer Errichtung einer vierzügigen Gesamtschule mit dreizügiger Oberstufe an dem Standort 
müssten deshalb folgende zusätzliche Flächen zur Verfügung gestellt bzw. neu geschaffen wer-
den: 
 
• 1 Zug Sekundarstufe 1 
• 3 Züge Sekundarstufe 2 
• Zusätzliche Verwaltungsflächen

- 3 - 
V/0736/2011 
• Zusätzliche Flächen für den Ganztagsbetrieb 
• Forum 
• 2 Übungseinheiten Sport 
 
Das konkrete Raumprogramm muss noch mit der Schule abgestimmt und mit dem vorgesehenen 
Gründungsbeschluss konkretisiert werden. 
 
Eine inzwischen erarbeitete Machbarkeitsstudie hat ergeben, dass die erforderlichen zusätzlichen 
Flächen auf den Grundstücken der Paul-Gerhardt-Schule und der Überwasserschule geschaffen 
werden können. Dies ist durch die Bereitstellung der bisher von der VHS genutzten Räume im Ge-
bäude der Überwasserschule und Neubauten bzw. Anbauten in mehreren Bauabschnitten denk-
bar. Nach ersten groben Schätzungen ist zur Realisierung des o. g. Raumprogramms mit Gesamt-
kosten in Höhe von rd. 15,5 Mio. € zu rechnen, wobei der Investitionsbedarf für die Sekundarstufe 
II (ca. 7 Millionen €) auf Grund der sukzessiven En twicklung der Gesamtschule sich erst zu den 
Haushaltsjahren 2016 ff. ergeben würde. Erweiterungsmöglichkeiten für 5 oder 6 Züge, die auf 
Grund hoher Anmeldezahlen mittelfristig erforderlich werden könnten, sind am Standort nicht ge-
geben. 
 
Die zukünftig erforderliche Nutzung des gesam ten Gebäudes der Überwasserschule setzt eine 
Verlagerung der Angebote der Volkshochschule vor aus, die zurzeit in diesem Gebäude organisiert 
werden. Das entspricht in der Zielrichtung dem ohnehin seitens der Politik (vgl. Antrag der SPD-
Fraktion) geäußertem Wunsch, die Unterbringung der VHS zu optimieren. Eine Umsetzung der 
Gesamtschule an diesem Standort erfordert damit ein Konzept zur Unterbringung der VHS. In ei-
ner Verfahrensvorlage an den Hauptausschuss zum o. a. Antrag wird das Vorgehen der Verwal-
tung bei der Frage der künftigen Unterbringung erläutert.  
 
 
Fürstenbergschule 
 
Die Schulkonferenz der Fürstenbergschule hat in ihrer Sitzung am 28. Juni dieses Jahres mit ei-
nem einstimmigen Beschluss „…gegenüber dem Schulträger ihr deutliches Interesse an der Er-
richtung einer Gemeinschaftsschule oder einer Gesamtschule am Standort der Fürstenbergschu-
le..“ bekundet. Der Beschluss wird nach Mitteilung der Schulleitung auch von den Kolleginnen und 
Kollegen der Wartburgschule, die ab diesem Schuljahr an der Fürstenbergschule unterrichten, 
gestützt. Die Schulkonferenz weist u. a. darauf hin, dass mit der Neugründung einer Gemein-
schafts- oder Gesamtschule ein differenziertes Schulangebot für den Bezirk Ost erhalten bliebe, 
ausreichendes räumliches Potenzial für den Aus- und Aufbau der Sekundarstufen I und II in unmit-
telbarer Nachbarschaft vorhanden ist und Schule und Kollegium über weitreichende Erfahrungen 
im Ganztagsangebot verfügen, die für den Aufbau der neuen Schulform genutzt werden könnten. 
 
Die Schülerzahl der Fürstenbergschule ist vom Schuljahr 2006/7 bis zum Schuljahr 2009/10 von 2 
Zügen auf 1 Zug gesunken. Die Hauptschule konnte sowohl im Schuljahr 2010/11 wie auch im 
Schuljahr 2011/12 auf Grund niedriger Anmeldezahlen keine Eingangsklasse bilden. Die Verwal-
tung ist deshalb schulrechtlich gehalten, die Auflösung der Fürstenbergschule vorzuschlagen. 
 
Die Fürstenbergschule liegt am östlichen Rand der Innenstadt und erfüllt somit den vom Rat präfe-
rierten Standortwunsch. Die Schule ist mit dem ÖPNV gut erreichbar; allerdings sind auf Grund der 
Vielzahl umliegender Schulstandorte (Berufskollegs , Realschule, Förderschule) quantitative Eng-
pässe zu Schulbeginn- und Schulendezeiten wahrscheinlich.  
Das Schulgebäude ist in den zurückliegenden Jahren durch Baumaßnahmen an geänderte Nut-
zungsanforderungen der Schule angepasst worden, die Gebäudesubstanz ist dem Grunde nach 
sanierungsbedürftig. Die Raumkapazitäten sind auf eine knappe 3-Zügigkeit für eine Sekundarstu-
fe I ausgelegt. Um die für eine Gesamtschule gesetzlich vorgeschriebene Mindestgröße von 4 Zü-
gen einhalten zu können, wären somit sukzessive bauliche Maßnahmen zur Unterbringung der 
größeren Sekundarstufe I und nachfolgend der Sekundarstufe II erforderlich.

- 4 - 
V/0736/2011 
Zudem müssten zusätzliche Übungseinheiten Sport errichtet werden. Der Flächenbedarf für eine 
Gesamtschule würde sich durch eine Einbeziehung der Fürstin-von-Gallitzin-Realschule deutlich 
minimieren, aber nicht gänzlich abdecken. Das Umfeld der Fürstenbergschule bietet (vorbehaltlich 
einer standortbezogenen Prüfung) vss. die Möglichkeiten, auch eine ggf. zukünftige Erweiterung 
der Gesamtschule auf 6 Züge umsetzen zu können, benachbarte Sportanlagen wären für den 
Schulbetrieb nutzbar. 
 
In unmittelbarer Nachbarschaft der Fürstenbergschule liegt die Fürstin-von-Gallitzin-Realschule, 
die aktuell mit 2,2 Zügen geführt wird. Die Prognose errechnet für die Realschule bis 2020 bei sin-
kender Gesamtschülerzahl eine konstante 2-Zügigkeit. Mit Schreiben vom 30.06.2011 teilt die 
Schulleitung mit, dass die Schulkonferenz sich einstimmig gegen weiterführende Gespräche mit 
dem Schulträger zur Errichtung einer Gemeinschafts- oder Gesamtschule ausgesprochen hat. Die 
Errichtung einer Gesamtschule am Standort der Fürstenbergschule würde somit eine Konkurrenz-
situation zum Realschulangebot der Fürstin-von-Gallitzin-Realschule bedeuten. 
 
Die Verwaltung wird mit der Schule Gespräche zur weiteren Entwicklung fortsetzen. 
 
 
Hauptschule Hiltrup 
 
Nach den Gesprächen mit den weiterführenden Schulen hat die Schulleitung der Hauptschule 
Hiltrup mit E-Mail vom 06.06.2011 mitgeteilt, dass sich die Schulkonferenz der Hauptschule für die 
Entwicklung einer Gemeinschaftsschule bzw. einer Gesamtschule am Standort der Hauptschule 
ausgesprochen hat. 
 
Die Hauptschule Hiltrup ist in den zurückliegenden Jahren durchgängig dreizügig organisiert. Dem 
zumeist 2-zügigen 5. Jahrgang folgt ein sprunghafter Anstieg der Schülerzahl in den Jahrgängen 7 
und 8, in denen dann teilweise  4 Klassen gebildet wurden. Über alle Jahrgänge ist seit dem Schul-
jahr 2006/7 ein Rückgang der Schülerzahl um rd. 20% zu verzeichnen. Die Prognose bis 2020 
geht deshalb mittelfristig von einer 2-Zügigkeit der Hauptschule aus.  
 
Die Raumkapazitäten der Hauptschule Hiltrup bieten Platz für insgesamt 4,8 Züge für die Sekun-
darstufe I. Da eine Gesamtschule über mindestens 4 Züge verfügen muss, wäre die Raumkapazi-
tät der Hauptschule allein durch die Sekundarstufe I ausgelastet, es entstünde zusätzlicher Flä-
chenbedarf für die Sekundarstufe II, ggf. auch für Übungseinheiten Sport und den Ganztagsbe-
trieb. 
 
Der Standort der Hauptschule Hiltrup entspricht nicht der vom Rat vorrangig gewünschten zentra-
len Lage in der Innenstadt. Der Standort ist über den ÖPNV gut angebunden, auf Grund der Lage 
aber für Schülerinnen und Schüler aus den Stadtbezirken Nord, Ost und West nur mit erheblichem 
zeitlichen Aufwand erreichbar. 
 
Die Hauptschule Hiltrup liegt in unmittelbarer  Nähe zur Johannes-Gutenberg-Realschule, dem Im-
manuel-Kant- Gymnasium und dem bischöflichen Kardinal-von-Galen-Gymnasium. Damit ist im 
Stadtteil Hiltrup ein differenziertes Schulangebot für alle möglichen Abschlüsse der Sekundarstufe 
I wie der Sekundarstufe II vorhanden. Die Schulkonferenzen der Johannes-Gutenberg-Realschule 
sowie des Immanuel-Kant-Gymnasiums haben sich nach Mitteilung ihrer Schulleitungen gegen die 
Entwicklung zu einer Gemeinschafts- bzw. Gesa mtschule ausgesprochen. Mit der Errichtung einer 
Gesamtschule allein aus dem System der Hauptsc hule Hiltrup heraus ergäbe sich damit eine er-
hebliche Ausweitung des Schulangebotes und eine verschärfte Konkurrenzsituation unter den 
Schulen, die angesichts leicht rückläufiger Schülerzahlen in Münster insgesamt nicht vertretbar ist.

- 5 - 
V/0736/2011 
Die Verwaltung wird mit der Schule Gespräche zur weiteren Entwicklung fortsetzen. 
 
 
Geistschule 
 
Bereits vor 
der Erstellung des Rahmenkonzeptes zur Schulentwicklungsplanung haben die Schul-
leitungen der Geistschule und der Grundschule Berg Fidel der Verwaltung einen Konzeptentwurf 
für eine Internationale Gemeinschaftsschule Berg-Fidel-Geist für die Jahrgänge 1 - 13 vorgestellt. 
Zielsetzungen und Inhalte des Entwurfes sind im Rahmenkonzept beschrieben worden. In ver-
schiedenen gemeinsamen Gesprächen mit den Schulleitungen und der Schulaufsicht sind grund-
sätzliche strukturelle Fragen zum Konzept wie auch zur Rekrutierung der Schülerschaft und per-
sonellen Kontinuitäten diskutiert worden. Die Schulen selbst beabsichtigten, ein überarbeitetes 
Konzept vorzulegen. 
 
In dem Beschluss des Rates (vgl. Niederschrift des Rates zur Sitzung 16.02.2011) wurde das An-
liegen nicht aufgegriffen; ebenso nicht bei der Priorisierung der Arbeitsaufträge, die der Ausschuss 
für Schule und Weiterbildung in seiner Sitzung im März 2011 vorgenommen hat.  
 
Zwischenzeitlich hat die Schulleitung mitgeteilt, dass die Geistschule mit dem Schulträger weiter-
führende Gespräche zur Entwicklung zur Gesamtschule führen möchte. Eine abschließende Klar-
heit über die Entwicklungsabsichten beider Schulen ist aus Sicht der Verwaltung bisher noch nicht 
gegeben. 
 
Die Geistschule liegt am südlichen Rand der Innens tadt (Grevingstraße) und ist via Hammer Stra-
ße und Metzer Straße über den zentralen Umstieg am Bahnhof gut an das ÖPNV-Netz ange-
schlossen.  
 
Seit dem Schuljahr 2007/8 bildet die Geistschule regelmäßig eine Eingangsklasse (Ausnahme: 
2009/10 2 Klassen), wird aber auf Grund deutlich zunehmender Schülerzahlen in den Jahrgangs-
stufen 6 - 8 zu einer insgesamt gut 2-zügigen Schule, die in der Schülerzahlprognose auch bis 
2020 bestätigt wird. Das Gebäude ist für die Aufnahme von insgesamt 3 Zügen der Sekundarstufe 
I ausgelegt. Eine Entwicklung zu einer 4-zügigen Gesamtschule würde demnach eine sukzessive 
Flächenausweitung für einen Zug der Sekundarstufe I sowie für eine komplette Sekundarstufe II. 
Zudem wäre die Errichtung zusätzlicher Übungseinheiten Sport erforderlich. Die Möglichkeiten 
einer baulichen Umsetzung des Flächenbedarfs am Standort müssten geprüft werden. Erweite-
rungsmöglichkeiten für 5 oder 6 Züge, die auf Grund hoher Anmeldezahlen mittelfristig erforderlich 
werden könnten, sind bereits jetzt erkennbar am Standort nicht gegeben. 
 
Die Verwaltung wird mit der Schule Gespräche zur weiteren Entwicklung fortsetzen. 
 
 
Wilhelm-Hittorf-Gymnasium 
 
Nach den Gesprächen 
mit den weiterführenden Schulen teilte die Schulleitung mit Schreiben vom 
27.06.2011 mit, dass sich die Lehrerkonferenz einstimmig gegen weiterführende Gespräche hin-
sichtlich einer Entwicklung zu einer Gesamtschule ausgesprochen hat. Die Elternvertreter haben 
jedoch um zusätzliche weitere Informationen vor einer abschließenden Entscheidung der Schul-
konferenz gebeten. Die Verwaltung steht dazu in Kontakt mit der Schule. Auf Grund des neu be-
gonnenen Schuljahres und der damit verbundenen Neukonstituierung der Elternvertretung sowie 
der Einladungsfristen für nachfolgende Schulkonferenzen wird eine abschließende Entscheidung 
der Schulkonferenz zu weiterführenden Gesprächen mit dem Schulträger voraussichtlich erst im 
IV. Quartal erfolgen. Damit wäre eine Entwicklung zur Gesamtschule zum Schuljahr 2012/13 nicht 
mehr möglich. 
Sollte sich die Schulkonferenz für eine Prüfung der Möglichkeiten und Rahmenbedingungen zur 
Entwicklung einer Gesamtschule am Standort des Hittorf-Gymnasiums aussprechen, wird die Ver-
waltung die Gespräche dazu unverzüglich aufnehmen.

- 6 - 
V/0736/2011 
Zu 2.:  
Mit dem einstimmigen Beschluss zur Vorlage V/0678/2010/1 „Rahmenkonzept zur Schulentwick-
lungsplanung“ im Februar 2011 hat der Rat die Verwaltung beauftragt, „die Einrichtung einer vier-
zügigen Gesamtschule in Münster planerisch vorzubereiten. Dabei sollen neben einem Innen-
stadtstandort ebenso stadtweite alternative Standorte gesucht werden…“ (Beschlusspunkt 4.1 der 
Vorlage). 
 
Die planerische Vorbereitung kann prinzipiell in Zusammenarbeit mit bestehenden Schulen, die 
eine Entwicklung zur Gesamtschule anstreben, an bestehenden Schulstandorten ohne Zustim-
mung der Schule sowie an Standorten, die aktuell nicht für schulische Zwecke genutzt werden, 
durchgeführt werden. Der im Rahmen der Schulentwicklungsplanung grundsätzlich anzustrebende 
Konsens sowie erkennbare wirtschaftliche Vorteile der Nutzung bestehender Schulgebäude legen 
dabei die Entwicklung einer Gesamtschule aus einem bestehenden Schulsystem nahe. 
 
Deshalb hat die Verwaltung in Fortsetzung des bisher durchgeführten transparenten Verfahrens 
der Schulentwicklungsplanung mit allen allgemeinbildenden weiterführenden städtischen Schulen 
(außer Berufskollegs) Gespräche geführt, in denen über die Rahmenbedingungen und zukünftigen 
möglichen Veränderungen von Schülerströmen durch alternative neue Schulangebote (Gemein-
schafts- / Sekundarschule, Wartburggrundschule, Gesamtschule) informiert wurde. Gleichzeitig 
wurden die Schulleitungen gebeten, über entsprechende Schulkonferenzbeschlüsse gemeinsam 
mit dem Kollegium und der Elternschaft festzustellen, ob weitere Gespräche mit dem Schulträger 
zur Entwicklung einer Gesamtschule aus dem bestehenden Schulsystem geführt werden sollen. 
 
Für solche Gespräche haben sich die Schulkonferenzen der Paul-Gerhardt-Realschule, der 
Hauptschule Hiltrup, der Fürstenbergschule und der Geistschule ausgesprochen. Die Elternvertre-
ter in der Schulkonferenz des Wilhelm-Hittorf-Gymnasiums haben vor einer Beschlussfassung um 
weitere Informationen durch den Schulträger gebeten.  
 
Fazit
 
 
Für die Realisierung einer Gesamtschule am Standort der Paul-Gerhardt-Schule spricht die über-
ragende Zentralität und Erreichbarkeit des Standortes, die bestehenden Entwicklungsmöglichkei-
ten sowie letztlich die Tatsache, dass die Gesamtschule aus einer Realschule entwickelt wird.  
 
Die Verwaltung schlägt deshalb vor, den Gründungsbeschluss für eine städtische Gesamtschule 
am Standort der Paul-Gerhardt-Realschule für die nächste Beratungskette vorzubereiten.  
 
 
I. V. 
 
 
 
gez. 
Dr. Hanke 
Stadträtin

Beratungsverlauf (4)

11.10.2011 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.7 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
13.10.2011 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
19.10.2011 Hauptausschuss
TOP 14 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
19.10.2011 Rat
TOP 19 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Jüdefelderstraße
  • Grevingstraße
  • Metzer Straße

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0736/2011
Typ
Vorlagen
Datum
26.09.2011
Erstellt
06.10.2020 14:37