V/0220/2023
Umbesetzungen in Ausschüssen des Rates und sonstigen Gremien
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Anlage A
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Anlage A zur V/0220/2023 Kurzüberblick Umbesetzungen in den Ausschüssen und sonstigen Gremien des Rates werden z. B. erforderlich durch eine Mandatsniederlegung bzw. Wegzug aus Münster. Die Umbesetzungen in den Aus- schüssen und sonstigen Gremien des Rates werden von den Fraktionen, Ratsgruppen und teilw. entsendenden Stellen beantragt und vom Rat beschlossen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Damit nach dem Ausscheiden von Mitgliedern aus den Ausschüssen und sonstigen Gremien des Rates die Arbeit problemlos weitergeführt werden kann, sind Beschlüsse über Umbesetzungen durch die Fraktionen und Ratsgruppen erforderlich. Die Abstimmung bei der Besetzung der Aus- schüsse ist in § 50 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW geregelt. Das Ziel ist mit dem Beschluss der Vorlage erreicht. Finanzierung Produktgruppe: 0102 Geschäftsführung für politische Gremien, Städtepartnerschaften Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Bereits veranschlagt? Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig frei- willig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Gemäß § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein- Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz) soll bei der Besetzung von Ausschüssen des Rates auf eine geschlechtsparitätische Besetzung geachtet werden. In wesentlichen Gremien (siehe Vorla- ge V/0598/2017) müssen Frauen mit einem Mindestanteil von 40 % vertreten sein.
Beschlussvorlage
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V/0220/2023 V/0220/2023 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Umbesetzungen in Ausschüssen des Rates und sonstigen Gremien Beratungsfolge 10.05.2023 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Folgende Umbesetzungen werden beschlossen: 1. Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung Sachkundige Einwohner*innen auf Vorschlag der Kommunalen Seniorenvertretung Mitglied Stellvertretung 1. Harald Esser Cornelia Höring Folgendes nimmt der Rat zur Kenntnis: 2. Beirat Verbraucherberatungsstelle von der Verwaltung Mitglied Stellvertretung 1. Frank Treutler Dirk Zurloh Amt für Bürger - und Ratsservice 27.04.2023 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Smolka Telefon: 492-3361 Smolka@stadt-muenster.de - 2 - V/0220/2023 Begründung: Zu 1.: Harald Esser wurde vom Rat am 14.12.2022 auf Vorschlag der Kommunalen Seniorenvertretung als stellvertretender sachkundiger Einwohner in den Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucher- schutz und Arbeitsförderung gewählt. Herr Esser möchte dieses Amt nicht mehr wahrnehmen. Die Kommunale Seniorenvertretung hat in ihrer Sitzung am 24.04.2023 beschlossen, dem Rat zur Ent- sendung als stellvertretende sachkundige Einwohnerin in den Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung Cornelia Höring vorzuschlagen. Zu 2.: Nach Ziffer 2 der Vereinbarung über einen Beirat der Verbraucherberatungsstelle Münster ist u.a. eine Vertretung der Verwaltung im Beirat vertreten. Die Verwaltung teilt die Umbesetzung mit Schrei- ben vom 11.04.2023 mit. Hinweis: Der § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz - LGG) regelt die Gleichstellung von Frauen und Männern in Gremien. Nach § 12 Abs. 7 LGG NRW sollen Gremien geschlechtsparitätisch besetzt werden. Eine Bekräftigung der Regelung des § 12 LGG und der bisherigen Beschlüsse findet sich in der am 19.09.2018 durch den Rat beschlossenen Vorlage V/0503/2018 „Europäische Charta für die Gleichstel- lung von Männern und Frauen auf lokaler Ebene - 3. Aktionsplan“, im Themenfeld 1.2 „Frauen ins Rat- haus“ - Paritätische Besetzung von Gremien. Bereits im 2. Aktionsplan für die Jahre 2013-2015 hatte der Rat beschlossen: „Der Rat richtet an die neu gewählten Ratsmitglieder die Erwartung, dass sie bei der Besetzung von Ausschüssen, Kommissionen und Beiräten sowie bei der Besetzung der Auf- sichtsräte aller städtischen Gesellschaften die Verpflichtungen aus dem Landesgleichstellungsgesetz gewissenhaft beachten und diese Gremien nach Maßgabe der Gesetze geschlechtsparitätisch beset- zen werden. gez. Markus Lewe Oberbürgermeister Anlage A
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- V/0220/2023
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 13.04.2023
- Erstellt
- 13.04.2023 16:41