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V/0220/2023

Umbesetzungen in Ausschüssen des Rates und sonstigen Gremien

Vorlagen 13.04.2023

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 10.05.2023, TOP 27.1

Anlage A

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Beschlussvorlage

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Anlage A

1865 Zeichen

Anlage A zur V/0220/2023 
Kurzüberblick 
Umbesetzungen in den Ausschüssen und sonstigen Gremien des Rates werden z. B. erforderlich 
durch eine Mandatsniederlegung bzw. Wegzug aus Münster. Die Umbesetzungen in den Aus-
schüssen und sonstigen Gremien des Rates werden von den Fraktionen, Ratsgruppen und teilw. 
entsendenden Stellen beantragt und vom Rat beschlossen. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Damit nach dem Ausscheiden von Mitgliedern aus den Ausschüssen und sonstigen Gremien des 
Rates die Arbeit problemlos weitergeführt werden kann, sind Beschlüsse über Umbesetzungen 
durch die Fraktionen und Ratsgruppen erforderlich. Die Abstimmung bei der Besetzung der Aus-
schüsse ist in § 50 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW geregelt. Das Ziel ist mit dem Beschluss der 
Vorlage erreicht. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0102 Geschäftsführung für politische Gremien, Städtepartnerschaften 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja x Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja  Nein   
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Gemäß § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-
Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz) soll bei der Besetzung von Ausschüssen des Rates auf 
eine geschlechtsparitätische Besetzung geachtet werden. In wesentlichen Gremien (siehe Vorla-
ge V/0598/2017) müssen Frauen mit einem Mindestanteil von 40 % vertreten sein.

Beschlussvorlage

2788 Zeichen

V/0220/2023 
V/0220/2023 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Umbesetzungen in Ausschüssen des Rates und sonstigen Gremien 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   10.05.2023 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Folgende Umbesetzungen werden beschlossen: 
 
1. Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung 
 
Sachkundige Einwohner*innen 
auf Vorschlag der Kommunalen Seniorenvertretung 
 
Mitglied Stellvertretung 
 
 
 1. Harald Esser 
Cornelia Höring 
 
 
Folgendes nimmt der Rat zur Kenntnis: 
 
2. Beirat Verbraucherberatungsstelle 
 
von der Verwaltung 
 
Mitglied Stellvertretung 
  1. Frank Treutler 
Dirk Zurloh 
 
Amt für Bürger - und 
Ratsservice 
 
27.04.2023 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Smolka 
Telefon: 492-3361 
Smolka@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0220/2023 
Begründung: 
 
Zu 1.: 
Harald Esser wurde vom Rat am 14.12.2022 auf Vorschlag der Kommunalen Seniorenvertretung als 
stellvertretender sachkundiger Einwohner in den Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucher-
schutz und Arbeitsförderung gewählt. Herr Esser möchte dieses Amt nicht mehr wahrnehmen. Die 
Kommunale Seniorenvertretung hat in ihrer Sitzung am 24.04.2023 beschlossen, dem Rat zur Ent-
sendung als stellvertretende sachkundige Einwohnerin in den Ausschuss für Soziales, Gesundheit, 
Verbraucherschutz und Arbeitsförderung Cornelia Höring vorzuschlagen. 
 
Zu 2.: 
Nach Ziffer 2 der Vereinbarung über einen Beirat der Verbraucherberatungsstelle Münster ist u.a. 
eine Vertretung der Verwaltung im Beirat vertreten. Die Verwaltung teilt die Umbesetzung mit Schrei-
ben vom 11.04.2023 mit. 
 
Hinweis: 
 
Der § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen 
(Landesgleichstellungsgesetz - LGG) regelt die Gleichstellung von Frauen und Männern in Gremien. 
Nach § 12 Abs. 7 LGG NRW sollen Gremien geschlechtsparitätisch besetzt werden. 
 
Eine Bekräftigung der Regelung des § 12 LGG und der bisherigen Beschlüsse findet sich in der am 
19.09.2018 durch den Rat beschlossenen Vorlage V/0503/2018 „Europäische Charta für die Gleichstel-
lung von Männern und Frauen auf lokaler Ebene - 3. Aktionsplan“, im Themenfeld 1.2 „Frauen ins Rat-
haus“ - Paritätische Besetzung von Gremien. Bereits im 2. Aktionsplan für die Jahre 2013-2015 hatte 
der Rat beschlossen: „Der Rat richtet an die neu gewählten Ratsmitglieder die Erwartung, dass sie bei 
der Besetzung von Ausschüssen, Kommissionen und Beiräten sowie bei der Besetzung der Auf-
sichtsräte aller städtischen Gesellschaften die Verpflichtungen aus dem Landesgleichstellungsgesetz 
gewissenhaft beachten und diese Gremien nach Maßgabe der Gesetze geschlechtsparitätisch beset-
zen werden. 
 
 
gez. 
 
Markus Lewe 
Oberbürgermeister 
 
 
Anlage A

Beratungsverlauf (1)

10.05.2023 Rat
TOP 27.1 Entscheidung
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0220/2023
Typ
Vorlagen
Datum
13.04.2023
Erstellt
13.04.2023 16:41