2013/0173
Eislaufen auf dem Großen Woog
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2013/0173
6260 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
19.09.2013
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat II Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
Amt: Sportamt
-Eigenbetrieb Bäder-
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
OBW bei abschl. Beschluss-
fassung Magistrat
Ja
Nein
Internetfähig
Verteiler:
Dezernat I, II, IV
Kämmerei
Rechtsamt
Vorlage-Nr. 2013/0173
Magistratsbeschluss-Nr.
Produkt-Nr.: 424020
Kostenstelle: 10500 Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto: 6130000
Betreff: Eislaufen auf dem Großen Woog
Vorlage vom: 09.09.2013
Beschlussvorschlag:
1) Der Magistratsbeschluss vom 22.12.1993, wonach keine Freigabe der Naturbadeseen
Arheilger Mühlchen und Woog zum Eislaufen erfolgt, wird hinsichtlich der Nutzung
am Großen Woog aufgehoben.
2) Der Große Woog kann durch die Betriebsleitung des Eigenbetriebes Bäder bei einer Eis-
stärke von 18 cm entsprechend den Grundlagen des Merkblattes zur Beurteilung der
Tragfähigkeit von Eisdecken, herausgegeben vom Bayrischen Landesamt für Wasserwirtschaft, für die
Bevölkerung freigegeben werden.
3) Zur Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht ist die Aufsicht, da städtisches
Personal nicht zur Verfügung steht, durch vertragliche Vereinbarung mit dem jeweiligen
Pächter des Kiosks am Woog sicherzustellen.
- 2 -
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 09.09.2013:
Aufgrund der lang anhaltenden Frostperiode im Winter 2012/13 und einer Entscheidung durch Bür-
germeister Reißer wurde der Große Woog zum Eislaufen mit Zustimmung des Magistrats zum Eis-
laufen temporär freigegeben. Die Betriebsleitung wurde beauftragt, ein
entsprechendes Konzept zu einer dauerhaften Regelung vorzulegen. Zur Entscheidung über die
Tragfähigkeit der Eisdecke im Woog wird seitens des Eigenbetri ebes Bäder empfohlen mit Unter-
stützung der Feuerwehr Darmstadt das Merkblatt Nr. 2.0/3 des Bayrischen Landesamtes für Was-
serwirtschaft heranzuziehen. Mit Beginn einer Frostperiode bzw. bei
stärker werdendem Eis wird durch den Eigenbetrieb Bäder unterstützt durch die Feuerwehr Darm-
stadt, das Eis an bestimmten Stellen gemessen. Erreicht das Eis eine Stärke von
18 cm, kann eine Freigabe erfolgen.
Mit der Freigabe obliegt der Stadt für die Eisfläche und das umliegende Gelände die Aufsicht-
und Verkehrssicherungspflicht. Da eigenes Personal für die Aufsicht nicht zur Verfügung steht,
schlägt die Betriebsleitung des Eigenbetriebes Bäder vor, die Aufsichtspflicht auf den Pächter des
Kiosks und dessen Personal vertraglich zu übertragen, der mit der Übernahme dieser Aufgabe auch
einverstanden ist. Diese Übertragung ist nach Klärung mit dem Rechtsamt unter bestimmten Vor-
aussetzungen möglich. Wesentliche Bestandteile dieser Delegierung sind die Ausschaltung von Ge-
fahren zuverlässig sicher zu stellen und die persönliche Eignung des Aufsichtspersonals. Ist die
Verkehrssicherungspflicht wirksam auf Dritte übertragen, ist die Stadt, hier der Eigenbetrieb Bäder,
für Kontroll- und Überwachungspflichten dennoch weiterhin verantwortlich.
Der Kioskbetreiber ist vertraglich auf folgendes zu verpflichten,
- bei Unfällen/Stürzen die erforderliche Erste-Hilfe zu leisten wird, bzw. Notfallhilfe
durch Einleiten der Rettungskette herbei zu holen
- eventuelles Benutzerverhalten, wodurch andere gefährdet werden, notfalls durch Ausspre-
chen eines Verbots der Nutzung (Ausübung des Hausrechtes), auf dem Eisgelände zu un-
terbinden
- bei besonderen Vorkommnissen, die zu einer Gefährdung der Benutzung der
der Eisflächen führen, die erforderlichen Gegenmaßnahmen vorzunehmen oder
einzuleiten (z. B. Entfernung von herrenlosen Gegenständen auf der Eisfläche,
Sperrung der Eisfläche bei Auftreten verdächtiger Risse und Veranlassung der
Prüfung durch den Eigenbetrieb Bäder bzw. die Feuerwehr.)
Für die Übertragung der Verkehrssicherungspflicht wird dem Kioskbetreiber während der
vorgesehenen Eislaufzeit von 10.00 – 17.00 Uhr pro Stunde und Einsatzkraft 10,00 € brutto vergü-
tet. Vorgesehen ist der Einsatz von 2 Aushilfspersonen. Die Abrechnung erfolgt aus dem Budget
des Eigenbetriebes Bäder unmittelbar nach Vorlage der nachgewiesenen Stunden durch den Kiosk-
pächter. Ausgehend von einer maximal kalkulierten Zeit von 10 Eislauftagen können Kosten in Höhe
von rund 1.400,00 € entstehen. Die Frage, ob für diese Übertragung der Aufsichtspflicht auf einen
Dritten eine zusätzliche Haftpflichtversicherung zu übernehmen ist, konnte zwischenzeitlich dahin-
gehend geklärt, dass dieses Haftungsrisiko durch die städtische Gesamtversicherung mit einge-
schlossen ist.
Zum organisatorischen Ablauf ist anzumerken, dass in der Zeit die Aufsichtspersonen durch farblich
auffällig gekennzeichnete orangene Überziehjacken mit der Aufschrift „Aufsicht“ versehen werden.
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Sie sind so jederzeit als Aufsichtskraft in dieser Funktion wahrnehmbar. Darüber hinaus stehen für
Durchsagen ein Megafon und zur Einleitung der Rettungskette ein
Mobiltelefon zur Verfügung. Die eingesetzten Kräfte können für Pausen und zum Aufwärmen die
Räumlichkeiten im Schul- und Trainingsbad für die Dauer des Einsatzes mitbenutzen. Hinsichtlich
der Beauftragung des Kioskbesitzers mit dem Einsatz studentischer Hilfskräfte ist vertraglich sicher
zu stellen, dass die Beschäftigungsverhältnisse der nicht städtischen Aushilfskräfte ordnungsmäßig
versteuert und sozialversicherungsrechtlich angemeldet werden.
Die Betriebskommission des Eigenbetriebes Bäder hat in ihrer Sitzung am 16. Mai 2013 der Vorlage
zugestimmt.
Der Personalrat der Stadtverwaltung hat der Vorlage in seiner Erörterung am 11. Juni 2013 zuge-
stimmt.
Darmstadt, 9. September 2013
Dezernat II Dezernat IV
Rafael Reißer André Schellenberg
Bürgermeister Stadtkämmerer
Beratungsverlauf (4)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2013/0173
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 17.05.2013
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00