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2013/0173

Eislaufen auf dem Großen Woog

Magistratsvorlage 17.05.2013

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2013/0173

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2013/0173

6260 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
19.09.2013 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat II Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 
Amt: Sportamt 
-Eigenbetrieb Bäder- 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. Beschluss-
fassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
Dezernat I, II, IV 
Kämmerei 
Rechtsamt 
 
 
Vorlage-Nr. 2013/0173 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
Produkt-Nr.: 424020 
Kostenstelle: 10500 Investitionsnummer:       
Kostenträger:       Sachkonto: 6130000 
 
Betreff: Eislaufen auf dem Großen Woog 
 
Vorlage vom: 09.09.2013 
 
Beschlussvorschlag: 
1) Der Magistratsbeschluss vom 22.12.1993, wonach keine Freigabe der Naturbadeseen  
    Arheilger Mühlchen und Woog zum Eislaufen erfolgt, wird hinsichtlich der Nutzung  
    am Großen Woog aufgehoben.  
 
2) Der Große Woog kann durch die Betriebsleitung des Eigenbetriebes Bäder bei einer Eis-   
    stärke von 18 cm entsprechend den Grundlagen des Merkblattes zur Beurteilung der 
    Tragfähigkeit von Eisdecken, herausgegeben vom Bayrischen Landesamt für Wasserwirtschaft, für die 
Bevölkerung freigegeben werden.  
 
3) Zur Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht ist die Aufsicht, da städtisches     
    Personal nicht zur Verfügung steht, durch vertragliche Vereinbarung mit dem jeweiligen  
    Pächter des Kiosks am Woog sicherzustellen.

- 2 - 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 09.09.2013:   
 
Aufgrund der lang anhaltenden Frostperiode im Winter 2012/13 und einer Entscheidung durch Bür-
germeister Reißer wurde der Große Woog zum Eislaufen mit Zustimmung des Magistrats zum Eis-
laufen temporär freigegeben. Die Betriebsleitung wurde beauftragt, ein 
entsprechendes Konzept zu einer dauerhaften Regelung vorzulegen. Zur Entscheidung über die 
Tragfähigkeit der Eisdecke im Woog wird seitens des Eigenbetri ebes Bäder empfohlen mit Unter-
stützung der Feuerwehr Darmstadt das Merkblatt Nr. 2.0/3 des Bayrischen Landesamtes für Was-
serwirtschaft heranzuziehen. Mit Beginn einer Frostperiode bzw. bei  
stärker werdendem Eis wird durch den Eigenbetrieb Bäder unterstützt durch die Feuerwehr Darm-
stadt, das Eis an bestimmten Stellen gemessen. Erreicht das Eis eine Stärke von  
18 cm, kann eine Freigabe erfolgen.  
 
Mit der Freigabe obliegt der Stadt für die Eisfläche und das umliegende Gelände die Aufsicht- 
und Verkehrssicherungspflicht. Da eigenes Personal für die Aufsicht nicht zur Verfügung steht, 
schlägt die Betriebsleitung des Eigenbetriebes Bäder vor, die Aufsichtspflicht auf den Pächter des 
Kiosks und dessen Personal vertraglich zu übertragen, der mit der Übernahme dieser Aufgabe auch 
einverstanden ist. Diese Übertragung ist nach Klärung mit dem Rechtsamt unter bestimmten Vor-
aussetzungen möglich. Wesentliche Bestandteile dieser Delegierung sind die Ausschaltung von Ge-
fahren zuverlässig sicher zu stellen und die persönliche Eignung des Aufsichtspersonals. Ist die 
Verkehrssicherungspflicht wirksam auf Dritte übertragen, ist die Stadt, hier der Eigenbetrieb Bäder, 
für Kontroll- und Überwachungspflichten dennoch weiterhin verantwortlich.  
 
Der Kioskbetreiber ist vertraglich auf folgendes zu verpflichten, 
 
- bei Unfällen/Stürzen die erforderliche Erste-Hilfe zu leisten wird, bzw. Notfallhilfe    
           durch Einleiten der Rettungskette herbei zu holen 
 
- eventuelles Benutzerverhalten, wodurch andere gefährdet werden, notfalls durch Ausspre-
chen eines Verbots der Nutzung (Ausübung des Hausrechtes), auf dem Eisgelände zu un-
terbinden 
 
- bei besonderen Vorkommnissen, die zu einer Gefährdung der Benutzung der  
           der Eisflächen führen, die erforderlichen Gegenmaßnahmen vorzunehmen oder  
           einzuleiten (z. B. Entfernung von herrenlosen Gegenständen auf der Eisfläche,  
           Sperrung der Eisfläche bei Auftreten verdächtiger Risse und Veranlassung der  
           Prüfung durch den Eigenbetrieb Bäder bzw. die Feuerwehr.) 
 
 
Für die Übertragung der Verkehrssicherungspflicht wird dem Kioskbetreiber während der  
vorgesehenen Eislaufzeit von 10.00 – 17.00 Uhr pro Stunde und Einsatzkraft 10,00 € brutto vergü-
tet. Vorgesehen ist der Einsatz von 2 Aushilfspersonen. Die Abrechnung erfolgt aus dem Budget 
des Eigenbetriebes Bäder unmittelbar nach Vorlage der nachgewiesenen Stunden durch den Kiosk-
pächter. Ausgehend von einer maximal kalkulierten Zeit von 10 Eislauftagen können Kosten in Höhe 
von rund 1.400,00 € entstehen. Die Frage, ob für diese Übertragung  der Aufsichtspflicht auf einen 
Dritten eine zusätzliche Haftpflichtversicherung zu übernehmen ist, konnte zwischenzeitlich dahin-
gehend geklärt, dass dieses Haftungsrisiko durch die städtische Gesamtversicherung mit einge-
schlossen ist. 
 
Zum organisatorischen Ablauf ist anzumerken, dass in der Zeit die Aufsichtspersonen durch farblich 
auffällig gekennzeichnete orangene Überziehjacken mit der Aufschrift „Aufsicht“ versehen werden.

- 4 - 
Sie sind so jederzeit als Aufsichtskraft in dieser Funktion wahrnehmbar. Darüber hinaus stehen für 
Durchsagen ein Megafon und zur Einleitung der Rettungskette ein  
Mobiltelefon zur Verfügung. Die eingesetzten Kräfte können für Pausen und zum Aufwärmen die 
Räumlichkeiten im Schul- und Trainingsbad für die Dauer des Einsatzes mitbenutzen. Hinsichtlich 
der Beauftragung des Kioskbesitzers mit dem Einsatz studentischer Hilfskräfte ist vertraglich sicher 
zu stellen, dass die Beschäftigungsverhältnisse der nicht städtischen Aushilfskräfte ordnungsmäßig 
versteuert und sozialversicherungsrechtlich angemeldet werden. 
 
Die Betriebskommission des Eigenbetriebes Bäder hat in ihrer Sitzung am 16. Mai 2013 der Vorlage 
zugestimmt. 
 
Der Personalrat der Stadtverwaltung hat der Vorlage in seiner Erörterung am 11. Juni 2013 zuge-
stimmt. 
 
 
Darmstadt, 9. September 2013 
 
Dezernat II   Dezernat IV 
 
 
 
 
Rafael Reißer   André Schellenberg 
Bürgermeister   Stadtkämmerer

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Details

Vorlagen-Nr.
2013/0173
Typ
Magistratsvorlage
Datum
17.05.2013
Erstellt
29.09.2026 00:00